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ijtvuu- V fM iV
r 1
LA ESPANA
SüS ADELANTOS HASTA 1852.
LA ESPANA
SUS ADELANTOS HASTA 1852;
EL BARON JULIO DE MINUTOLI, Dr.
iSTIMO DE a. H. EL BSV DE PBUSIA , V SU CONSUL QU
EN KaPAÜA T POKTHOAL.
OBRA DEDICADA
A S. M. LA REINA D." ISABEL U.
(Q. D. G.)
BERLIN.
VENDESE EN CASA DE ALEJANÜRO DUNCKKR,
LIDKERO DE S. H. EL RET DE PROSIA,
1852.
SPANIEN
UND SEINE
I
FORTSCHREITENDE ENTWFCKELÜNG
HIT BESONDERER
BERÜCKSICHTIGUNG DES JAHRES 1851
Db. JULIUS FEEYHERRN VON MINUTOLI,
MIT LITHOORAPBIBTEH BEILA
S|,a^ U'i'i. ZU
Harvard Coilege Ubnry
^ GIftof
M. A. a Coolldfi
Quien dice Espana lo dice todo.
Veritas victrix.
Cicero.
Non omnia dicentur, sed maxime insignia.
PUniua Not hisU 14, 2.
Da veniam scriptis, quorum non gloria nobis
Caussa, sed utilitas officiumque fiiit.
OvitL ex Ponto 3, 9. 55—56.
A S. M.
LA REINA D/ ISABEL II
(Q. D. G.)
f^tnaxa :
Con razon se admira y venera en Espana el recuerdo de
Isabel la Catölica. Esta esceka Soberana elevö su patria ä una
aüura hxista entonces desconocida^ estendiö su dominacion hasta
las tierras y tesoros del nuevo mundo y y enarbolö vencedor el
estandarte del cristianismo sobre elpaganismo y la incredulidad.
La Mstoria ha inmortaiizado su nombre y pregonado su fama
por todo el orbe.
Con igual encomio devrd apreciar la posteridad el reinado
de V. M.; pues en el su sabio gobiemo ha llegado d elevar hasta
tal grado los intereses materiales e intelectuales y las ciencias y
las arteSy el comercio y la industria^ quepor sus consecuencias
ha de principiar este reinado un periodo muy interesante en la
Mstoria de esta gran nacion.
Seria hasta una ofensa^ Sefiora. el atreverme ä citar ejeni^
plos ö buscar pruebas para comprobar esta verdad. San hechos
recUizados y conocidos de todo el reino^ hechos que hablan por
st soloSy de que el porvenir apreciarä toda la importanciay que
celebrarä bendiciendolos.
Lo poco 6 nada conocidos que son estos hechos fuera de
Espaiiay donde se juzgan con parcialidad 6 injiLsticia, es lo que
me ha inovido d escribir esta obra para instruir de ellos d mis
compatriota^. La posicion oßcial en que mi augusto Soberano
me ha colocado en los dominios de V. M. (Q. D. G.) y en los
que he encontrado la mas benevola acogida, me haproporcio-
nado ocasion de inspeccionarlo todo por mi mismo y de pod^er
fundar mi opinion sobre mis propias observaciones. Habiendo
examinado y escrito con imparcialidad ^ no he podido tener la
intencion de adular ni de herir. La verdad ni observa por un
vidrio coloreado ni por uno ennegrecido; su ojo escudrinador
penetra ha^ta elfondo con unafuerza irresistible ; puede callar
donde no se ve obligada d hablar, perojamds atestiguar lo con-
trario de lo que ha visto.
Senora! con el mas profundo respeto doy gracias d V. M.
por haberse dignado hacerme el honor de aceptar la dedicacion
de esta obra que conßo servirä no solo para rectificar la opi-
nion que generalmente se tiene formada de Espana, sino tam^
bien para aumentar el interes que debe atribuirse d sus recientes
adelantos.
SENORA
A L. R. P. de V. M.
Jruuo ^e t/ILiiiiitoti.
Madrid y abril 1852.
PROLOGO.
jQue pais tan maravilloso y encantador es la Espana!
jQue aleman no habra sentido una vez en su vida el vivo
deseo de visitarla! y sin embargo este pais que encierra en
sus monumentos una historia completa de razas , de cultura
y de las artes, y que en sus bellezas nos ofrece tanta riqueza
y variedad como cualquier otro pais del globo , nos es muy
poco conocido en sus relaciones interiores.
Los alemanes estamos al corriente de su historia antigua:
sabemos seguir las diferentes razas que inundaron el suelo
iberico: acompanamos a Amilcar, ä Anibal, ä los Escipiones
y ä Augusto paso a paso por las montaiias y los valles , en
sus batallas y sus victorias; contemplamos el astro descen-
dente del hnperio de los godos y la decadencia de los sober-
bios monumentos que hicieron imnortal la dominacion de los
moros; admiramos la sabia protectora de Cristöbal Colon;
permanecemos asombrados ante el trono de Carlos I, y nos
detenemos delante del gobiemo de Felipe 11 obligados a tomar
VIII
aliento. Los alemanes nos hallamos perfectamente instmidos
de la literatura espaiiola; conocemos las producciones de sus
mejores autores y las obras maestras de Murillo, Velazquez,
Ribera y Zurbaran. Las comedias de Calderon, de Lope de
Vega y de Moreto nos deleitan tanto como el huinor satirico
del ininortal e incomparable autor del Ingenioso hidaigo. No-
sotros leemos con im entusiasmo siempre naciente las des-
cripciones de las bellezas naturales de Espana; de las heladas
cordilleras del Guadarrama y de los bosques de palmeras de
Elche ; de la sublime magnificencia de la Sierra-nevada y de
los voluptuosos campos de la huerta de Valencia; de los fabu-
losos portentos de la Alhambra y de las estensas y poco po-
bladas llanuras de Castilla ; de las profimdas sombras de Aran-
juez y de los risueiios y floridos jardines de Andalucia con
sus olivos de etema verdura y sus naranjos de dorado fruto.
Si: nosotros buscamos en Espana el pais de la poesia, de los
Caballeros y de las damas , de las danzas y de las serenatas,
de los mirtos y de las rosas , de la hermosura y del placer.
Todos estos encantos tienen fascinados nuestros sentidos,
y no es facil salir de suefio tan fantastico para contemplar la
realidad.
Los terribles golpes y las duras alternativas del destino ;
las tristes pruebas por que ha pasado la Espana ; las guerras
esteriores y civiles que han conmovido la Iglesia y el Estado
hasta sus mas profundos cimientos, produjeron tal impresion
en Alemania, que se creyö como inmediato un desquiciamiento
completo, xma ruina total. Esta es la causa porque aun en el
dia sc crce que la instruccion y la cducacion del pueblo, la
rcUgion, las ciencias y las artes estän completamente descui-
dadas ; poco desarrollada la agricultura , y el comercio y la
industria totalmente parahzados ; y por la cual se supone que
IX
en lugar de una administracion y de un gobiemo organizado
existen tan solo la fuerza y el despotismo , siendo la nacion
pobrisima material e intelectualmente. Estas , por desgracia,
no son opiniones que carezcan de autoridad, no; son los jui-
cios de hombres cientificos pronunciados en sus discursos,
estampados en libros de instruccion y estendidos en muchos
circulos.
Los espafloles no gustan de escribir sobre su estado inte-
rior: viajan poco, y por esta causa tienen pocas relaciones
eon el estranjero, cuya literatura, a escepcion de la francesa,
les es cuasi desconocida. Ademäs, la Espana es a proporcion
poco visitada por los estranjeros, sobre todo por los alemanes.
La necesidad de conocer el idioma, la falta de aquellas como-
didades para viajar que se encuentran en los paises mas visi-
tados y el tiempo mal escogido para provincias de climas tan
diferentes, son causa de que la mayor parte de los viajeros
se circimscriban ä dar por mar la vuelta a la peninsula, visi-
tando tan solo algunos puertos ; y de que empleando muy
poco tiempo para poder observar bien, toquen en sus descrip-
ciones constantemente los estremos, siendo ü optimistas ö
pesimistas.
Por lo tanto me parece oportuno y conveniente el tratar
de hacer una descripcion la mas fiel posible del importante
estado del desarroUo interior y de los progresos de Espana
bajo el gobiemo de S. M. la Reina D.' Isabel 11; una descrip-
cion del gobiemo que supo resistir a los movimientos de 1848,
mostrandose digno e independiente en el esterior y activo y
fiierte en el interior. En todos los ramos de la administracion
se ha empezado la obra con fuerza y energia. Un escelente
ejercito, bien disciplinado , instruido y equipado, es una grau
garantia: con sorprendentes esftierzos va ä reorganizarse su en
otro tiempo floreciente escuadra: la guardia civil sabiamente
instituida cuida del reposo , del örden y de la seguridad ; pla^
nes de estudios para las escuelas y las universidades , revisa-
dos y examinados con madurez, reglan y fomentan la instnic-
cion publica y la educacion cientifica: los acueductos, los
caminos de hierro, las calzadas y la construccion de canales
favorecen las comimicaciones interiores, el comercio y la agri-
cultura , y aseguran un dichoso porvenir a la actividad indu-
strial que progresa rapidamente. El arreglo de la deuda del
Estado ha elevado el credito püblico , y las negociaciones re-
cientemente tenninadas con Roma han impedido la ruptura
de los intereses de la Iglesia.
Como todas las cosas son susceptibles de perfeccionarse
y la esperiencia aconseja cambios continüos, asi debe suceder
en Espana donde sus entendidas autoridades trabajan con
finneza y probidad escrupulosa para Uegar a la perfeccion y
con celo patriötico por la prosperidad de un pueblo en el cual
el principio monärquico estä profiindamente arraigado , y el
afecto ä su actual Soberana tan justamente gravado en todos
los corazones.
Si los sentimientos de justicia nos obligan ä reconocer las
virtudes y capacidad hasta en nuestros mismos adversarios,
con muchisimo mayor placer nos apresuraremos ä conceder-
selas ä una nacion aliada nuestra en el fondo y en el caracter,
cuya historia, literatura e industria han conservado tantos
puntos de contacto y de relaciones con nosotros. He creido
por lo tanto llenar un deber hacia mi patria proporcionändole
con la descripcion de la situacion y administracion actual de
Espana el bosquejo de un cuadro cuya ejecucion y perfec-
cionamiento cedo gustoso ä otra pluma mejor cortada que
la mia.
XI
Yo soy prusiano y me envanezco de serlo : amo a mi pa-
tria sobre todas las cosas del mundo, y coloco sus institucio-
nes y su gobiemo sobre los de todas las demäs naciones. Por
esto en mi obra no quiero comparar sino tan solo reimir los
hechos de un modo claro, reservando al lector reflexivo el
examen y juicio subsiguiente. Reserx'^o para mas adelante
ocuparme de la Corte, de la Iglesia, de la politica y de los
empleados. He emprendido este trabajo sin mas objeto que
averiguar y proclamar la verdad y los hechos. Para este fin
he visitado las escuelas , las miiversidades , las prisiones , los
hospitales, los cuarteles, los establecimientos püblicos, las
bibliotecas y los archivos, las fabricas y los talleres: me he
puesto en relacion con los directores y las autoridades: he
estudiado los reglamentos y noticias oficiales donde he podido
adquirirlas : en una palabra me he vaUdo de cuantos medios
licitos han estado ä mi alcance. A pesar de todo no dudo
haya en esta obra algunos errores e inexactitudes , y por lo
tanto en interes del asunto y de la verdad agradecere since-
ramente cuantas rectificaciones se me hagan, del mismo modo
que reclamo la indulgencia de mis lectores por las faltas que
pueda teuer la traduccion al aleman de las ordenanzas espa-
jlolas y por los errores inevitables en una impresion ejecuta-
da ä tantisimas leguas de la residencia del autor.
Me resta tan solo pagar el justo tributo de mi reconoci-
miento ä cuantos me han ausiüado con sus consejos y me han
facUitado este trabajo: ä los seflores capitanes generales y
gobemadores de las provincias ; ä los altos fimcionarios civi-
les y mihtares ; ä los rectores y profesores de las universida-
des; ä los eruditos y a los archiveros; a los industriales y
comerciantes ; pero ante todos al digno gefe superior del cuer-
po de ingenieros, el Exmo. Sr. D. Antonio Remon Zarco del
XII
Valle, teniente general del ejercito, presidente de la Academia
real de ciencias etc. etc. , a cuya recomendacion he debido las
relaciones mas interesantes y el conocimiento particiliar de
los oficiales de un cuerpo tan distinguido por su valor como
por SU saber y sölida instruccion.
Madrid y Abril de 1852.
EL AUTOR.
INHALTS -VERZEICHNISS.
ijreographische, statistische und historische Uebersicht von
Spanien und Charakteristik seiner Provinzen und Bewohner 1
Die Regierung 58
Die Spanische Verfassung vom 25 Mai 1845 63
Das Wahlgesetz vom 23 Mai 1848 72
Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Primera
Secretaria del Despacho de Estado 87 *
Das Ministerium der Gmaden, Justiz und des öffentlichen Unter-
richts. Ministerio de Grracia, Justicia y Instruccion publica 88
Friedensgerichte, Untergerichte, Appellhofe, Ober- Tribunal,
Geistliche Gerichte , Spezialgerichte. Gerichtsverfahren.
Rechtsgeschichte. Oeffentlicher Unterricht, Universitäten,
Academien. Studienpläne, Elementarschulen.
Das Finanz-Ministerium. Secretaria de estado y del Despacho
de Hacienda 195
Zollwesen. Budget. Steuergesetz. Stempelgesetz. Staats-
schuld. Lotterie. Bank. Geldmünzen.
Das Ministerium des Innern. Secretaria de Estado y del Des-
pacho de la Gobemacion del Reino 235
Provinzialverwaltung. Gemeindeordnung. Polizei. Asseku-
ranzen. Baupolizei und Bauten. Marktverkehr. Gasthofe.
Mineralquellen. Aerzte. Armenpflege. Gefangnisse. Posten.
Archive. Zeitungen.
Das Ministerium zur Beförderung der materiellen Interessen.
Ministerio de fomento 340
Minen. Wegebau. Elsenbahnen. Brücken. Kanäle. Puertos.
Maasse und Gewichte. Landwirthschaft Ackerbau. Jagd.
Fischerei. Colonisation. Industrie und Handel. Cuba,
Puerto Rico und die Philippinen.
XII
Das Kj*iegs-MiQisterium. Secretaria de Estado y del Despacho
universal de la Guerra ...-». 503
Militairgerichtsstand. Militair-Ober-Tribunal. Militairstrafen.
Infanterie. Artillerie. Ingenieure. Cavallerie. Guardia
civil; mozos de la Escuadra. Militair - Verwaltung. Inten-
dantur. Militair-Aerzte. Feldprediger. Gehälter. Pensionen.
Wittwenkasse. Ersatzwahlen. Bekleidung, Beköstigung,
Sold der Soldaten. Militairmusik. Festungen.
Das Marine-Ministerium. Ministerio de Marina 586
Vei'waltung. Marineschule. Artillerie. Kriegsflotte. Han-
delsmarine.
Nachtrag 598
(
Geographische, statistische und historische Ueber-
sicht von Spanien und Charakteristik seiner
Provinzen und Bewohner.
Libcne tnnt eoglUtionet Dottr«e, «t que Tolont, sie
intucntur, nt e« ccmimua, qoM Tidemut.
Cicero pro HUone XXIX. 79.
Uas Königreich Spanien im westlichen Europa liegt zwischen
36° 0' 30'' bis 43° 46' 40" nörcUicher Breite und 5° 34' 4" ösüicher
imd 7°^ 2' 46" westlicher LSnge, von Madrid aus berechnet. Die
weiteste Ausdehnung von Norden nach Süden, vom Cap de Penas
nach Tarifa, beträgt 156 Leguas (eine Legua etwa -fj- Preuss.
Meile), und diejenige von Westen nach Osten, vom Cap Finis-
terra bis zum Cap Creus 198 Leguas. Die längsten Tage und
Nächte in den südlichen Provinzen zählen 14 Stunden und 30
Minuten, die in den nördlichen 15 Stunden imd 15 Minuten.
Der Flächeninhalt des Spanischen Festlandes beträgt 14,855
Quadrat- Leguas (8441,17 Quadratmeilen nach Ritter), welche
von 12 — 14,000,000 Seelen bewohnt werden. Nimmt man die
Zahl von 13,000,000 als Mittelsatz an, so wohnen diu^chschnitt-
lich 875 Menschen auf der Quadrat-Legua. Von der 229 Leguas
betragenden Grenze mit dem Festlande kommen 87 auf Frank-
reich, 10 auf Andora, 1 auf Stadt und Festung Gibraltar, 131
auf Portugal Von den auf 487 Leguas berechneten Küstengren-
zen gehören 250 dem Mittelländischen Meere und 237 dem At-
lantischen Oceane an.
T. Miaatoli, Spanien. 1
Spanien ist ein Gebirgshochland, im Osten sich ziemlich steil
erhebend und nach Westen zu sich senkend. Die Haupt-Hoch-
ebenen von Neu- und Alt-CastiUen hegen 2000 — 2200 Fuss
über dem Meere. Andahisien bildet die dritte abfallende Stufe.
Die bedeutendsten Caps sind: der Ortegal, Pefias, Machichaco
imd Higuera nach dem Cantabrischen ; Creus, Martin, Palos imd
Gata nach dem BEttelländischen Meere und Gap Finisterra nach
dem Atlantischen Oceane zu. Die Gebirge sind nach den Spani-
schen Lehrbüchern zunächst, in einer Ausdehmmg von 236 Le-
guas, die Pyrenäischen Cordilleren, vom Gap Creus bis zum Gap
Finisterra, und zwar: die Galiberischen bis Higuera; die Canta-
brischen oder centralen bis zur Sierra Alba, auf der Grenze von
Asturien und Santander; die Asturianischen oder westUchen, bis
zur Sierra von Ibia imd Buron, welche Asturien von Galicien
treimen; und zuletzt die Gahcisch-Portugiesischen, welche Gali-
cien von Portugal scheiden und sich in die nördhchen und süd-
lichen thcilen. Die Galiberischen trennen sich in die östlichen
oder Aquitanischen , hohen imd niederen Pyrenäen. Die höch-
sten Punkte sind der Nethu imd Anethu, Nebenhöhen des Mala-
detto, 12,460 Fuss hoch; der Monte perdido oder die drei Schwe-
stern, 12,215 Fuss hoch; nach Osten, ein weitverbreiteter Ge-
birgszug, die Catalanischen Pyrenäen mit dem Monserrat 4471
Fuss hoch. In den Central-Pyrenäen hegen die Berge von Rei-
nosa, welche die Grenze mit den Iberischen CordiUeren bilden,
die beim Cap von Gata, in einer Ausdehnung von 190 Legiias
auslaufen, indem sie die Halbinsel in zwei mächtige Senkungen
oder Flussgebiete scheiden, die östüche und westliche; diese
bedeutend grösser als jene. Die Sierra von Burgos, von Urbion,
Muedo, Ministra, Molina, Albarracin, Cuenca, Alcarraz, Cullar,
Filabres, gehören zu demselben Systeme; der liöchste südüche
Punkt ist der Gabezo de Maria, 6861 Fuss hoch. In derselben
Kette treten der 5982 Fuss hohe Moncayo hervor, mit dessen
Ausläufern sich der Gebirgszug Carpeto-Vetonica, so wie weiter
unten die Guadarrama häufig verschUngt, die nach einem Laufe
von 143 Leguas im Cap Roca in Portugal ausläuft; sodann die
Serrania von Ciienca, Anfang der Oretd-IIorminiana, oder der
Höhen von Toledo, welche sieh bis zum Cap Espiehel 136 Le-
giias imd bis zum Cap Vincente 156 Legnas Aveit erstrecken.
Die Sierra von Alcarraz bildet den Anfang der Marianischen
Cordilleren, auch Sierra Morena genannt , welche in einer, fast
100 Leguas betragenden Länge nach dem Cap Vincente sich
ausdehnt. Von der Sierra Filabres beginnt die Sierra Penibetica
oder Nevada, deren Ausläufer der Fels von (iribraltar bildet. In
einer Länge von 60 Leguas gehören dazu: die Sierra de las
Cabras, die von Ronda, und die Gazules; die höchsten Punkte
sind der Mulhacan, 12,772 Fuss; Picacho de la Veleta, 12,459;
Sierra de Lugar, 6861 Fuss hoch. In der östlichen Sierra de
Gador erhebt sich das Gebirge bis 7800 Fuss; der nördliche Zug,
der Idubeda der Römer , steigt in der SieiTa von Gudar bis zur
Höhe von 9000 Fuss. Die Hauptzüge der Cordilleren des
Spanischen Festlandes durchlaufen eine Strecke von 1253 Leguas.
Mit diesem Systeme hängen die übrigen Wasserscheiden
zusammen, die sich langsamer oder schneller senken; Cuencas
bilden Flussgebiete nach entgegengesetzten Richtimgen; Semi-
cuencas leiten nur nach einer Seite ihre Wasseradern dem
Meere zu. Die Pyrenäen senden ihre Flüsse über den nörd-
lichen Abhang nach dem Cantabrischen Meere. Der südliche Ab-
hang, von den Bergen von Reinosa ab, dem nördlichen der (>ar-
peto-VetonicÄ oder Guadarrama gegenüber, ergiesst seine Wasser
in den Duero und heisst von da ab: Cuenca dos Duero, Carpeto-
Pirenaica oder Pirenaico-Carpetana. Dies Wasserbecken enthält,
auf jeder Seite des Stromes eine Legua Breite gerechnet, 2940
Quftdrat-Leguas. Das Tajobecken, Carpeto-Oretana enthält 2568;
das des Guadiana, das Oreto-Marianische 1712; des Guadalqui^ir
oder die Mariani-Peiiica 1605; des Ebro oder Iberica 2996 Qua-
drat-Leguas. Der Südabhang der Pefiibetica gelit hauptsächlich
nach dem Mittelländischen Meere, zu einem kleinen Theile nach
dem Ocean, er heisst Semicuenca Traspenibetica meridional. i
Im Vergleiche zu den vorgenannten bilden die übrigen
Cuencas und Semicuencas eine Orchiung zweiten Ranges. Es
1*
sind dies zimächst die westlichen Zweige der Pyrenäen; Inter-
pirenaica oceidental oder das Becken des Mino, und nach Osten
zu, Interpirenaica oriental, das Llobregat - Becken. Von den
Iberischen Cordilleren flicssen nach Osten der Turia oder Gua-
dalaviar und der Jucar und Segura. Von den westlichen Ab-
hängen der Penibetica fliesst der Guadalete, von denen der
Sierra Morena, der Oriel und Tinto. Die Gaücischen Pyrenäen
endlich haben nach Westen die Semicuenca Traspirenaica und
die Aquitanischen, nach Osten die Traspirenaica orientaL Die
Flüsse sind entweder Hauptflüsse (principales), je nachdem sie
das Wasser von einer bedeutenderen Cuenca erhalten; oder
Nebenflüsse (afluentes), welche sich in die grösseren ergiessen,
oder Zuflüsse (subafluentes), wenn sie den letzteren ilir Was-
ser zufüliren.
Der Lauf des Duero wh'd auf 150 Leguas berechnet Die
Hauptbrücken, welche ihn überschreiten, sind die von Aranda,
Puente de Duero, Tordesillas, Toro und Zamora. Mit seinem
rechten Ufer stehen die Kanäle von Castilla imd Campos in Ver-
bindung. Der projektirte Kanal von Segovia soll im linken Ufer
münden. Der Tajo hat einen Lauf von 170 Leguas; er nimmt
61 Nebenflüsse auf und war früher bis Toledo schiffbar. Brücken
verbinden die Ufer dieses Stromes bei Toledo, Aranjuez, Fuen-
tiduena, Puente del Arzobispo, Almaraz und Alcantara. Die zur
Rechten damit zu verbindenden Kanäle von Guadarrama, Jarama
und Manzanares sind erst begonnen. Der Guadiana durchläuft
130 Leguas bis zu seinem Ausflusse, nachdem er 40 Nebenflüsse
in sich aufgenommen. Die schönsten Brücken überschreiten ihn
bei Merida und Badajoz. 100 Leguas berechnet man den Lauf
.des Guadalquivir mit 35 Nebenflüssen. Die prächtigsten Brücken
führen bei Andiijar, Cordova und Sevilla liinüber; von letztge-
nannter Stadt ist er flir grosse Fahrzeuge schiffbar, imd nimmt
den Ferdinands-Kanal in sich auf Der Ebro vereinigt die Wasser
von 150 Zuflüssen in seinem, 120 Leguas zählenden Laufe. Er
speist den Kaiserkanal von Aragon und die Kanäle von Tauste
und San Carlos. Unter seinen Brücken sind die von Tudela und
Zaragoza berühmt. Der Guadalaviar oder Turia nimmt in einer
Strecke von 50 Leguas 28 Nebenflüsse in sich auf; der Lauf des
Jucar beträgt 74, der des Segura 45, der des Muio 60 Leguas.
Das Ehma von Spanien ist im Allgemeinen gesimd; frisch
in den Nordprovinzen, heiss im Süden, gemässigt imd milde in
den Küstenstrichen, hat man die mittlere Temperatur auf 17^,06
in den Mittelprovinzen, auf 1 4°,96 im nördlichen Spanien berech-
net In Cadiz beträgt die mittlere Temperatur 20°,5, in Barcelona
17°,50, die höchste 33°, die niedrigste 0°; in Madrid, bei einer
Lage von 2412 Fuss über dem Meere, beträgt die mittlere Tem-
peratur 15°.
Die Fruchtbarkeit des Landes ist übergross. Alle Getraide-
imd Obstarten des mittleren und nördüchen Europas gedeihen
in Spanien; aber die Früchte des Südens reifen in seltener Pracht
und Fülle. Wein, Oliven, Mais und Reis, Zuckerrolu*, Baum-
wolle und Palmen tragen reichliche Früchte. Daneben birgt die
spendende Muttererde in ihrem Schoosse edle Metalle, Stem-
kohlen, Salz und Mineralquellen in grosser Menge. — Wenn es
wahr ist, dass Spanien zur Zeit der Römerherrschaft 40,000,000
Bewohner ernähren konnte, wenn man noch heute in den gross-
artigen Trümmern der Römischen und Maurischen Schöpfungen,
in den Aquaeducten, Bewässerungs-Anlagen, Brücken und Hä-
fen, in den ungeheueren Umfassimgen und Befestigungen der
Städte , in den Prachtbauten der Tempel und Moscheen — die
Mittel erkennen und bewundem muss , die Spanien so gross, so
reich, so gewaltig werden und herrschen hessen, durch die innere
Kraft seines Bodens, durch die Vollkommenheit seiner Industrie,
durch die Ausdehnung seines Handels, durch den Reichthum
seiner Europäischen und Americanischen Besitzungen, diu'ch
den Charakter seines Volkes und die Herrschertugenden seiner
Könige — so kann man dem Gefiihle der Wehmuth nicht wehren,
und den lebendigen Wunsch nicht unterdrücken, dass nach so
vielen traurigen Phasen der Geschichte , nach so vielen Verfol-
gungen und Erschütterungen, nach so blutigen Opfern imd so
bitteren Erfahrungen — das über Spanien aufgegangene Morgen-
6
roth sich zum kräftigen Lichte entwickehi möge; dass der ange-
brochene Tag mit Helle und Wärme erleuchte und belebe, dass
das schöne Spanien, seiner weltgescliichtüchen Vergangenheit
emgedenk, sich die ihm gebührende Stellung, sich seine Zukunft
sichere! Nur vorwäi'ts! Der Anfang ist gemacht! Der Donner
der Geschütze ist verhallt; die Opfer des Bürgerkrieges sind be-
graben; die Wunden sind vernarbt, die Thränen getrocknet.
Ruhe und Ordnung sind wiedergekehrt. Der Pflug durch-
sclmeidet das Land, die Esse raucht, der Hammer schallt, die
Spindel eilt, das Segel schwillt — der Verkehr mit semer
Wechselwirkiuig belebt das Land. Nicht poUtisclie Kämpfe,
nicht der Ehrgeiz und die Habsucht^ nicht HypoÜiesen mid Hu-n-
gespmnste des Egoismus, nicht die zersetzenden, auflösenden
walmsinnigen Ideen socialistischer Projektenmacher, denen gött-
üches und menscldiches Recht weniger gilt als der Kitzel des
augenbückhchen Simienrausches — nein, die Segnungen des
Friedens sind es, der Fleiss des Landmannes, die Kraft und
Lust des Ai'beiters, die allgemeine Sicherheit und Ordnung, das
Vertrauen zu sich selbst und zur Regierung, Gehorsam dem Ge-
setz, Liebe dem Vaterlande, Treue der Königin! — das sind
die Losungsworte, welche Spanien begleiten mögen bei dem
kräftigen Fortschritte auf dem betretenen Wege, um das Verlo-
rene wieder zu gewimien.
Es gehören freiüch ungeheuere Mittel, Kraft und Ausdauer
dazu, und wenn man auch nicht vor den Schwierigkeiten zu-
rückschrecken, so soll man sich dieselben doch nicht als zu ge-
ring vorstellen, sondern sie sich klar machen, um mit vereinten
Kräften den, wemi auch langsamen, so doch sicheren Weg zu
verfolgen.
Zu diesen Schwierigkeiten zälile ich: die Verschiedenartig-
keit des Bodens und Klimas, der Verschiedenartigkeit des Cha-
rakters, der Gewohnheiten und Interessen der Bewohner ent-
sprechend; den Mangel genau bezeichneter Grenzen des Land-
besitzes; den ]\Iangel des freien Eigenthums, wegen Belastung
des Grundes imd Bodens mit Servituten; die dadurch, namentlich
durch Missbrauch des Jagd- und Waiderechts entzogene ent-
sprechende Benutzung; die zur Anlage und Unterhaltung hin-
reichender Landstrassen bestehenden imgünstigen Verhältnisse ;
die Hindemisse, die sich der Schiffbarmachung der Ströme ent-
gegenstellen; den Mangel an Wasser; die Erderschütterungen
und die der Gesundheit nachtlieihgen Luftströmungen. — Aber
auch in den Abgaben-, Steuer- und Schuldverhältnissen hegen
Schwierigkeiten, die nur durch Weisheit und Erfalxrung erkaimt
und überwunden werden können.
Die in den Untemchts-Anstalten gelehrte Eintheilung Spa-
niens behandelt die physische, politische, ethnograi)hi-
sche und administrative Lage des Landes. Es werden drei
Theile unterschieden: das Festland (pemnsida), die Nachbai*-
lander (adjacentes) imd die überseeischen Colonien (ultramar).
Im Festlande bestanden verschiedene Königreiche, zwei
Ffirstenthümer und eine Herrschaft. Gegenwärtig ist das Fest-
land in 47 Provinzen geüieilt, von denen
zrnn Königreich Gahcien — La Coruna, Lugo, Pontevcdi'a und
Orense gehören ;
zu Leon — Leon, Zamora mid Salamanca. Einige reclmen Val-
ladohd imd Palencia hierher, was von Andern zu Alt-Casti-
Hen gezählt wird;
zu Alt-Castihen — Santander, Burgos, Logi'ono, Soria, Segovia,
imd Avila;
zum Fürstenthimi Asturien — 0 viedo ;
zum Königreich Navarra — Pamplona ;
zur Herrschaft Viscaya — Viscaya, Guipuzcoa und Alava;
zum Königreich Aragon — Zaragoza, Huesca imd Teruel;
zum Fürstenttium Catalonien — Lerida, Gerona, Barcelona und
Tarragona ;
zum Königreich Valencia — Valencia, Ahcante und Castellon
de la Plana;
zum Königreich Murcia — Murcia und Albacete ;
zu den vier Königreichen von Andalusien — Jaen, Cordova,
Sevilla, Almeria, Granada, Malaga, Cadiz imd Huelva;
8
zum Königreich von Estremadura — Caceres und Badajoz ;
zu Neu-Castilien — Toledo, Ciudad-Real, Cuenca, Guadalajara
und Madrid.
Die Nachbarländer (adjacentes) bestehen in den Balearischen
und Canarischen Inseln ; in den festen Plätzen (presidios) Genta,
Penon de Velez, Alliucemas und Melilla auf der Africanischen
Küste, und den in der Nähe belegenen Chafarinen- Inseln Fer-
nando del Po, Aneboa und Corisco.
jZu den überseeischen Colonien (ultramar) gehören in Ame-
rica die Inseln Cuba und Puertorico, so wie die Jungfrauen-
Inseln.
In Asien (Oceanien) besitzt Spanien die Philippinen, die Ma-
rianen , die Bissayer Inseln , die Caroünen imd Palaos.
In der politischen Eintheilung Spaniens unterschei-
det man : -
1. Das rein constitutionelle Spanien (Espana uniforme) um-
fasst die 34 Provinzen der Krone von CastUien und Leon in allen
Zweigen der Verwaltung, Besteuerung, Gerichtsverfassung, für
Militair und Civil übereinstimmend.
2. Das incorporirte Spanien (Espana asimilada) enthält die
11 Provinzen der Krone Aragon, verschieden in der Besteue-
rung wie in einigen privatrechtiichen Bestimmungen.
3. Espana foreal, welches die vier Provinzen von Navarra
und die Basken umfasst, die weder mihzpflichtig sind, noch die
RegaUen anerkennen, sondern ihr Provinzial-Recht, theils in der
Verwaltung und im gemeinen Rechte, theils im Betreff der
Steuern haben, zu denen sie sich selbst einschätzen.
4. Espana presidial, welches gemeinschaftliches Civil-Recht
mit dem übrigen Spanien hat, jedoch hinsichts des peinlichen
Rechts unter dem Kriegsgerichte und Kriegs - Recht steht.
5. Espana colonial, die überseeischen Provinzen in Afirica,
America und Asien, welche durch Specialgesetze von Militair-
chefs regiert werden.
In ethnographischer oder sprachlicher Beziehung
unterscheiden sich die Spanischen Provinzen in Castilianische,
Lemosinische , Baskische ^ Galicische, Atlantische, Afincanische
und Malaiische.
Hinsichts der Verwaltung und Regierung sind im Fest-
lande und den Inseln nach drei neueren Zeitabschnitten Verän-
derungen eingetreten.
Am 17 und 25 April 1810 wurde Spanien durch fremde
Gewalt in 38 Präfecturen, 111 Unter -Präfecturen und 15 Miü-
tair- Divisionen (die Inseln nicht mit einbegriffen) getheilt,
am 27 Januar 1820 durch die Cortes in 52 Provinzen und
13 Mihtair-Districte geschieden, und
durch Decret vom 30 November 1833, 26 Januar imd 21
April 1834 und 8 September 1841 ist die noch gegenwärtig be-
stehende Mihtair-, kirchliche, Justiz- und Provinzial-Eintheüung
zur Ausfuhrung gekommen.
Hinsichts der Militair-Eintheilung umfa^sst Spanien
1 7 General-Capitanate, und zwar 1 1 auf dem Festiande, 3 in den
A<]yacentes und 3 in den Colonien.
L Auf dem Festlande bestehen die General-Capita-
nate von:
1. Neu-Castilien mit den 6 Provinzen von Cuenca, Ciudad-
Real, Toledo, Madrid, Guadalajara und Segovia, mit einem
Militair-Gouvemement, einer Commandantschafb der Ar-
fiUerie und den übrigen Mihtair-Commando's. Es gehö-
ren dazu 2616 Quadrat-Leguas mit 1,400,872 Einwohnern.
2. Catalonien mit den Provinzen Lerida, Gerona, Barcelona
und Tarragona; enthält 14 Militair-Verwaltungen (gobier-
nos) und 11 Commandantschaften auf 1004 Quadrat-Le-
guas und eine Bevölkerung von 1,041,797 Seelen.
3. Andalusien mit den Provinzen von Sevilla, Huelva, Cadiz
und Cordova; enthält ausser der Befehlshaberstelle del
Campo de Gibraltai* 1 1 Militair-Verwaltungen und 7 Com-
mandantschaften. Der Flächeninhalt beträgt 1109 Qua-
drat-Leguas und die Bevölkerung 1,143,808 Seelen.
4. Valencia imd Murcia mit Castellon, Valencia, Murcia, Ali-
cante und Albacete; hat 10 Verwaltungen und eben so
10
viele Commandantschaften 9 1486 Quadrat- Leguas und
1,430,205 Seelen.
5. Galicien mit Coruna, Lugo, Pontevedra und Orense; mit
15 Militair -Verwaltungen und 4 Commandantsehaften,
1052 Quadrat -Leguas und 1,471,985 Einwohnern.
6. Aragon mit den Provinzen Huesca, Zaragoza und Teruel;
mit 7 Älilitaii' -Verwaltungen und 5 Commandantsehaften,
1233 Quadrat -Leguas imd 751,195 Seelen.
7. Granada mit Granada, Almeria, Malaga und Jaen; mit 7 Mi-
litah' -Verwaltungen, 5 Commandantsehaften, 1174 Qua-
drat-Leguas und 1,211,124 Einwohnern.
8. Alt-Castilien mit Avila, Leon, Zamora, Salamanca, Valla-
doUd, Palencia und Oviedo; mit 5 Gobiernos, 4 Comman-
dantsehaften, 2400Quadrat-Leguas und 1,542,803 Seelen.
9. Estremadura mit Caceres und Badajoz; mit 7 Gobier-
nos, 2 Commandantsehaften, 1211 Quadrat-Leguas imd
545,575 Seelen.
10. B urgo s mit Santander, Soria und Logrono ; mit 6 Gobiernos,
5 Commandantsehaften, 1052 Quadrat-Leguas, 655,678
Seelen.
11. Navarra und die Vascongadas, mit Pamplona, Viscaya,
Guipuzcoa, Alava; mit 11 Gobiernos, 5 Commandant-
sehaften, 566 Quadrat-Leguas, 502,705 Seelen.
U. In den Adjacentes befinden sich 3 General- Capitanate,
und zwar:
1. in den Africani sehen Besitzungen 4 Gobiernos und 1 Com-
mandantschaft ;
2. auf den Balearen mit iliren Provinzen 14 Gobiernos und
5 Commandantsehaften, auf 147 Quadrat-Leguas mit
emer Bevölkermig von 229,197 Seelen;
3. auf den Canarischen Inseln 8 Gobiernos und 1 Comman-
dantschaft, auf 697 Quadrat-Leguas mit 109,950 Seelen,
in. In den überseeischen Colonien :
1. In America: a) Cuba mit 11 Verwaltungen auf 3497 Qua-
drat-Leguas mit 1,000,000 Seelen;
11
b) Puertorico mit 2 Gobiemos auf 500 Quadrat-
Leguas mit 200,000 Einwolmeiii.
2. In Asien (Oceania) auf den Philippinen; 8 Militair- Verwal-
tungen mit 3,000,000 Seelen auf 4300 Quadrat-Leguas.
In jedem General-Capitanate befinden sich so viele General-
Commandanten, als Provinzen zu demselben gehören.
Die Friedensstärke des Heeres beläuft sich auf 90,000 Mann.
Die Seemacht begreift die nachgenannten 4 Departements
und Depositar
1. Ferrol, wozu die Civil -Verwaltungen der Küstenprovin-
zen von Pontevedra, Cormla, Lugo, Oviedo, Santander,
Bilbao und Tolosa gehören.
2. Cartagena mit den Küstenstrichen von Almeria, Murcia,
Alicante, Valencia, Castellon de la Plana, TaiTagona,
Barcelona, Gerona und den Balearen.
3. Cadiz mit den Küsten-Districten von Granada^ Malaga, Ca-
diz und Genta, Huelva imd Sevilla mit seiner Fluss-
scliiflfahrt, und mit den Canarischen Inseln.
4. Die Havana mit sämmtlichen überseeischen Colonien.
Es giebt 17 Tercios navales mit 35 Provinzen der Seedivi-
sion, und 53 Hafen - Capitains. Die Marine bestand zu Anfang
des Jahres 1851, mit Ausschluss der im Bau begriffenen Schiffe,
im Ganzen aus 58 Falu-zeugen.
Die kirchliche Eintheilung Spaniens mit denAdjacenten
wies im Jalu*e 1851 acht Erzbisthümer, mit 65 Diöcesen, 54 Bis-
tliümem, 65 Kathedralen, 100 Collegiaten und 20,462 Paroclüen
nach. Im Jalu'c 1834 hatte die Spanische Geistlichkeit aus
8 Erzbischöfen, 77 Bischöfen, 2393 Domlierren, 1889 Präben-
darien, 16,481 Pfarrern, 4929 Vicaren, 17,411 Beneficiaten;
27,757 ordinirten Weltgeistlichen, 15,015 Sacristanen, 3927 Ad-
ministranten , 30,905 Mönchen imd 24,700 Noimen bestanden,
welche letztere beide in 1940 Klöstern wohnten.
Das Erzbisthum Santiago lunfasst die BisÜiümer Mon-
donedo, Lugo, Orense, Tuy, Astorga, Zamora, Salamanca, Avila,
Ciudad-Rodrigo, Plasencia, Coria und Badajoz.
12
Das Erzbisthum von Burgos — Santander, Pamploaa,
Galahori'a und Tudela.
Das Erzbisthum von Zaragoza — Tarazona, Jaca,
Huesca, Barbastro, Teruel und Albarracin.
Das Erzbisthum von Tarragona — Urgel, Gerona^ Sol-
sona, Vieh, Lerida, Barcelona, Tortosa und Iviza.
Das von Valencia — Segorbe, Orihuela, Mallorca und
Menorca.
Das von Granada — Almeria xmd Guadiz.
Das von Sevilla — Cadiz, Malaga und Genta, die Canari-
sehen Inseln und Tenerifa.
Das von Toledo — Valladoüd, Osma, Segovia, Siguenza,
Cuenea^ Cordova, Jaen und Cartagena.
Eine eximirte Stellung nehmen ein die Bisthümer von
Oviedo und Leon, und die bisehöflichen Priorate des Ordens von
Santiago in Ueles und San Marcos de Leon.
Die Kathoüsche Kirche in den Colonien ist durch das Erz-
bisthum von Cuba oder Santiago vertreten, dessen Suffragane
die Bischöfe von Havana mit 42, und von Puertorico mit 32 Pa-
rochien sind. Zu dem Erzbisthum von ManiUa gehören die
Bisthümer von Neu -Segovia, Neu-Caceres und Cebu mit 144
Parochien.
Jeder Erzbischof verwaltet die Diöcese seiner Residenz.
Die Mönchsklöster in Spanien sind faktisch 1835 aufgeho-
ben. Gesetzhch ward diese Aufliebung durch die Bestimmimgen
vom 29 Juh 1837 und 1 September 1841. In den überseeischen
Provinzen bestehen noch 8 Klöster fiir Mönche; ausserdem in
Spanien nur noch 5 Missionshäuser für Asien in Valladoüd,
Ocana und Monteagudo ; so wie die Aeseidapios , als Bildungs-
Anstalten für den öffentUchen Unterricht, und die Hospitäler von
San Juan de Dios und San Vincente Paul, so wie die Convente
de los Santos lugares de Jerusalem. In 600 Nonnenklöstern
wohnen noch gegenwärtig 12,000 Nonnen; diese, so wie 14,000
Mönche, welche die Klöster verlassen haben, erhalten ihre Ali-
13
mente aus Staatskassen , weil die Elostergüter fiir Nationalgut
erklärt und eingezogen worden sind.
Das neue Concordat vom 16 März 1851 ist zum Gesetz er-
hoben. Dasselbe beginnt in Artikel 1 mit der Darstellung der
Römisch -Katholischen als der, mit Ausschluss jedes anderen
Cultus allein herrschenden Kirche, imd schafft (Art. 5) ein neun-
tes Erzbisthimi, und zwar das von Valladolid. Es sollen danach
bestehen bleiben die Suffragan - Diöcesen von Almeria, Astorga,
Avila, Badajoz, Barcelona, Cadiz, Calahorra, den Canarischen
Inseln, Cartagena, Cordova, Coria, Cuenca, Gerona, Guadiz,
Huesca, Jaen, Jaca, Leon, Lerida, Lugo, Malaga, Mallorca^
Menorca, Mondonedo, Orense, Oriliuela, Osma, Oviedo, Palen-
cia, Pamplona, Plasencia, Salamanca, Santander, Segorbe, Se-
govia, Siguenza, Tarazona, Teruel, Tortosa, Tuy, Urgel, Vieh,
und Zamora. Die Diöcese von Albarracin wird mit Teruel, die
von Barbastro mit Huesca vereinigt; die von Ceuta mit Cadiz,
die von Ciudad-Rodrigo mit Salamanca ; die von Iviza mit Mal-
lorca; die von Solsona mit Vieh; die von Tenerifa mit den Ca-
narien; die von Tudela mit Pamplona. Dagegen werden neue
Suffragan-Diöcesen in Ciudad-Real, Madrid imd Vitoria errichtet
Die Bischofsitze von Calahorra und Calzada werden nach Lo-
groiio, der von Orihuela nach Alicante, der von Segorbe nach
Castellon de la Plana verlegt. Wo Hülfsbischöfe nöthig sind,
sollen solche angestellt werden. Desgleichen General- Vicarien,
wo sie nach Ansicht der Bischöfe, mit Bezug auf die neuen Aen-
derungen, erforderlich scheinen. Hülfsbischöfe sollen sogleich
in Ceuta imd Tenerifa eingesetzt werden.
Es werden von jetzt ab zu den Erzbisthümem nachgenannte
Suffiragane gehören:
zu Burgos — Calahorra (oder Logrofio), Leon, Osma, Palencia,
Santander, Vitoria;
zu Granada — Almeria, Cartagena oder Murcia, Guadiz, Jaen
und Malaga;
zu Santiago — Lugo, Mondonedo, Orense, Tuy, Oviedo;
zu Sevilla — Badajoz, Cadiz, Cordova, die Canarien;
zu Tarragona — Barcelona, Gerona, Lerida, Vieh, Tortosa,
Urgel ;
zu Toledo — Ciudad-Real, Coria, Cuenca, Madrid, Pla^sencia,
Siguenza;
zu Valencia — Mallorca, Menorca, Orilmela oder Alicante, Se-
gorbe oder Castellon ;
zu Valladolid — Astorga, Avila, Salamanca, Segovia, Zamora;
zTi Zaragoza — Huesca, Jaca, Pamplona, Tarazona, Teruel.
(Art. 6.)
Das Privilegium des eximirten Gerichtsstandes der Bischöfe
von Leon und 0^iedo fallt fort (Art. 8.)
Mit Bezug auf die Veräusserung der Besitzungen der Mili-
tair-Orden von Santiago, Calatrava, Alcantara und Montesa sollen
die betreffenden Ortschaften der geistlichen Jurisdiction des
Grossmeisters imterworfen werden, welcher den Titel eines
Bischofs in partibus fuhren wird. (Art. 9.)
Das Capitel der Cathedral- Kirchen soll bestehen aus dem
Decan, der stets den ersten Platz post pontificalem einnimmt^
aus 4 Würdenträgern, dem Archipresbyter, Archidiaconus, Sän-
ger imd Schulmeister, so wie aus dem Schatzmeister der Metro-
politane; aus 4 Canonicis de oficio, dem Magistral, Lectoral und
Doctoral, so wie aus einer Anzahl von Canonicis de gracia.
Ausserdem sollen bei den lürchcn Beneficiaten der Capellane
bestehen, w^elche wiederum in Presbyteres, Diaconen und Sub-
diaconen getheilt sind.
Es sollen nach Inhalt des Concordates fungiren:
Capittilare. Beneficiaten.
in Toledo
in Sevilla
in Zaragoza
in Tarragona
in Valencia
in Santiago
28
24
28
22
28
28
26
20
26
20
26
20
15
Capitulare. Beneficiaten.
in Valladolid , Granada, Biirgos, je 24
und 20 72 60
in Barcelona, Cadiz, Cordova, Leon, Malaga,
Oviedo (6 Bisth.) je 20 und 16 120 96
in Cuenca, Jaen, Lugo, Palencia, Pamplona,
Salamanca, Santander, Badajoz, Cartagena,
Calahorra (10 Bisth.) je 18 und 14 180 140
in Almcria, Astorga, Avila, Canarien, Ciudad-
Real, Coria, Gerona, Guadiz, Huesca,
Jaca, Lerida, Mallorca, Mondonedo, Orense,
Oriliuela, Osma, Plasencia, Segorhe, Se-
govia, Signenza, Tarazona, Teruel, Tor-
tosa, Tuy, Urgel, Vieh, Vitoria, Zamora
(28 Bisth.) je 16 und 12 448 336
in Madrid 20 20
in Menorca 12 10
(Art.. 13. 17.) Summa ."TT 1014 796
In Toledo bleiben ausserdem die Würden eines Capellan
mayor de los Reyes Catolicos, in Oviedo die des Abtes von
Covadonga (Art. 3) bestehen.
Da nach den Bestimmungen des Concordates der Unterricht
in Allem der Lehre der Katholischen Religion conform sein, imd
die Bischöfe, so wie die mit Ueberwachung der Reinheit des
Glaubens, der Sitten und des Religionsunterrichtes der Jugend
beauftragten Diöcesan-Prälaten frei und ungehindert diese Func-
tionen in allen öflfentlichen Schiden erfüllen, und eine besondere
Vorsorge bei der Gründung tüchtiger Bildungsanstalten für
Geistliche beobachten sollen , so werden Seminarien ziu* Ausbil-
diuig tüchtiger Priester errichtet, und femer auch Bedacht ge-
nommen werden, «ut ubi necesse sit, domus constituantur et
congregationes religiosae Sancti Vincenti a Paulo, S. Pliilippi
atque alterius regularis Ordinis ex adprobatis , per Apostolicam
Sedem, quae simul ecclesiasticis viris ad se recolligendum
16
iis aliisque ad spiritualia exercitia peragenda, caeterisque id
genus piis usibus inservient». (Art. 29.)
Auch fiir Frauen sollen zu einem beschaulichen dem Wohl-
thun gewidmeten Leben ZufluchtsstÄtten errichtet, jedoch Nie-
manden der Eintritt (aditus ad religiosam professionem) gestat-
tet sein^ der nicht vorher seinen Unterhalt in demselben gesichert
hat. (Art. 30.)
Die zur Deckung der Ausgaben für den Cultus vom Staate
herzugebenden Mittel sollten bestehen:
1. in dem Ertrage der, der Geistlichkeit durch Gesetz vom
3 April überwiesenen Güter ;
2. in der Almosen -Sammlung der Santa Cruzada;
3. in dem Ertrage der Commenden der 4 Militair- Orden;
4. in Auflagen auf ländliches und städtisches Eigenthum;
5. ausserdem sollen der Geistüchkeit alle eingezogenen Kir-
chengüter, welche noch nicht veräussert sind, überwiesen,
und das Capital der zu veräussernden Güter in nicht über-
tragbare Inscriptionen der 3procentigen Staatsschuld con-
vertirt werden.
• Nach Art 31 des Concordates sollten an Besoldungen fiir
die Geistliclikeit vom Staate ausgesetzt werden:
1. fiir den Erzbischof von Toledo 160,000 r.
2. fiir die Erzbischöfe von Sevilla imd Valen-
cia, ä 150,000 r 300,000 -
3. fiir die von Granada imd Santiago, äl 40,000 r. 280,000 -
4. für die von Burgos, Tarragona, Valladolid,
Zaragoza, ä 130,000 r 520,000 -
5. für die Bischöfe von Madrid und Barcelona,
ä 110,000 r 220,000 -
6. fiir die Bischöfe von Cadiz, Cartagena, Cor-
dova, Malaga, ä 100,000 r 400,000 -
7. fiir die Bischöfe von Almeria, Avila, Ba-
dajoz, Canarien, Cuenca, Gerona, Huesca,
17
Jaen, Leon, LeticUt, Lugo, Malldrca, Orense,
Palencia, Pamplona, Salamanca, Santander,
Segovia, Teruel und Zamora^ ä 90,000 r. . . 1,890,000 r.
8. die übrigen 19 Bischöfe, ä 80,000 r 1,520,000 -
Die Prälaten, -welche Cardinäle sind, er-
halten ausserdem jeder 20,000 -
Die Bischöfe von Ceuta und Tenerifa
und die Prioren der Orden erhalten 240,000 -
In Summa für die Bischöfe 5,530,000 r.
Die Erzbischüfe und Bischöfe verblei-
ben übrigens im unverkürzten Genuss der
von ihnen bewohnten Paläste, Residenzen
und Gärten.
9. Der erste Sitz (Silla) in Toledo erhalt 24,000 r.
10. die in den übrigen 8 Metropolitan-Kirchen,
a 20,000 r 160,000 -
11. in den übrigen 46 Suffiragan - Kirchen,
a 18,000 r 828,000 -
12. in 100 CoUegiaten, ä 15,000 r 1,500,000 -
13. die Canonici de oficio der 9 Metropolen,
a 4 Dignitarien zu 16,000 r 576,000 -
14. dieselben der 46 Suffi*agan - Kirchen , 184
Dignitarien, ä 14,000 r. 2,576,000 ^
15. dieselben der 100 CoUegiaten, 400 ä 8000 r. 3,200,000 -
16. die übrigen Canonici de gracia
a) in 9 MetropoUtan-Kirchen, 2 34 Digni-
tarien, ä 14,000 r 3,276,000 -
b) in den 45 Su&agan -Kirchen, 780
k 12,000 r 9,360,000 -
c) für die 100 CoUegiat-Kirchen ist im
Concordate noch nichts bezeichnet
T. Miinitoli, Spanien. 2
18
1 7. Die Dotation der Parochien in den Städten
ist auf 3 — 10,000 r., auf dem Lande auf
mindestens 2200 r. berechnet; nimmt man
auf 20,462 Parochien den geringen Durch-
schnittssatz von 4000 r 81,848,000 r.
18. Die Coadjutoren mid Oeconomen erhalten
2 — 4000 r. Ihre Zahl ist noch nicht be-
stimmt.
Die Stolgebüliren bleiben den Pfarrern
imd Coadjutoren wie bisher.
19. Für die Kosten des Cultus erhalten:
a) die 9 Metropolitan -Kirchen, 90 bis
1 40,000 r.,durchschnittüch 11 5,000 r. 1,035,000 -
b) die 46 Suffragane 70 — 90,000 r.,
durchschnittUch 80,000 r 3,680,000 -
c) die 100 CoUegiaten 20 — 30,000 r.,
durchschnittlich 25,000 r 2,500,000 -
20. An Administrations-Kosten:
a) 9Metropolitan-Kirchen20— 30,000r.,
durchschnitthch 25,000 r 225,000 -
b) 46 Suflfragan-Kirchen 16—20,000 r.,
durchschnittlich 18,000 r 828,000 -
c) 20,462 Parochial-Kirchen mindestens
1000 r 20,462,000 -
21. Die Seminarien, deren durchschnittlich 2 in
jeder Diöcese sein sollen, also in 46 Diöce-
sen 92, werden mit 90—120,000 r., ein
jedes also etwa mit 105,000 r. bedacht . . • 9,660,000 -
In Summa 147,268,000 r.
Rechnet man zu diesen 10,000,000 Preussischen Thalem die
weitere Verpflichtung des Staates,
a) fiir die Dignitarien der CoUegiate,
b) für die Dotationen der Coadjutoren und Oeconomen,
c) fiir die Präbendarien,
19
d) für die Unterhaltung der Congregations-Häuser zu sor-
gen —
so dürfte der Ausfall sehr bedeutend sein, der durch eine Etats-
erhöhnng gedeckt werden müsste. Am 21 November 1851
wnrde die erste Königl. Verordnung zur Ausfiihrung der Be-
stimmungen des Concordates veröffentlicht
Nach der Gerichts-Eintheilung bestehen in der Spani-
schen Halbiosel und in den Ac^jacentes 15 Obergerichts- oder
Appelhöfe (Audiencias territoriales) und 497 Untergerichtshöfe
(partidos judiciales). Das höchste Gericht, Tribunal supremo de
la Justicia, befindet sich in Madrid. — Die Untergerichte sind
auf die Obergerichte wie folgt vertheilt:
1. Obergericht in Coruiia, mit 47 Untergerichten in den vier
Provinzen Galiciens;
2. — in Oviedo, mit 15 Untergerichten;
3. — in ValladoÜd mit 47 Untergerichten in Leon,
Zamora, Salamanca, Palencia und ValladoÜd ;
4. — in Burgos mit 51 Untergerichten in Burgos,
• Santander, Soria, Logrono und Basken;
5. — in Navarra mit 5 Untergerichten;
6. — in Zaragoza mit 3 1 Untergerichten in Aragon ;
7. — in Barcelona mit 36 Untergerichten in Catalo-
nien;
8. — in Valencia mit 45 Untergerichten in 3 Pro-
vinzen ;
9. — in Albacete mit 36 Untergerichten in Albacete,
Murcia, Cuenca, Ciudad-Real;
10. — in Granada mit 50 Untergerichten im General-
Capitanate ;
11 • — in Sevilla mit 52 Untergerichten im General-
Capitanate;
12. — in Caceres mit 28 Untergerichten in Estrema-
dura;
13. — IQ Madrid mit 47 Untergerichten in Madrid,
Guadalajara, Toledo, Segovia, Avüa;
2"
20
14. Obergericht in MaUorca mit 6 Untergerichten auf den Ba-
learen;
15. — in den Canarischen Insehi mit 7 Untergerichten.
In den Colonien befinden sich Audienzen in Habana^ Puerto
Principe, Puertorico imd Manila.
Die Verwaltung der Polizei, die Steuerveranlagung imd Er-
hebung, die Regulirung der Militairpflicht, wovon weiter unten
gehandelt werden wird — leiten in den einzehxen Provinzen die
Provinzial - Gouverneure mit den ihnen zur Unterstützung zu-
geordneten Junten und dem erforderlichen Subaltern-Personale.
Das Festland von Spanien enthält nach den neuesten Ver-
messungen, wie schon oben angefahrt ist, 14,855 Quadrat -Le-
guas, und die Bevölkerung etwa 13,000,000, so dass durch-
schnittUch 875 Seelen auf die Quadrat- Legua berechnet wer-
den. Die Adjacentes enthalten 844 Quadrat-Leguas mit 440,897
Einwohnern, Tnithin 522 auf die Quadrat -Legua.
Die Colonien enthalten 8327 Quadrat-Leguas mit 4,225,000
Bewohnern; also 507 Seelen auf die Quadrat-Legua. Alle Spani-
schen Besitzungen zusammen gefasst, enthalten 20,024 Quadrat-
Leguas mit 16,339,449 Bewohnern, mithin durchschnittlich 68&
Seelen auf die Quadrat-Legua.
Man zählt im Gesammt-Spanien 12,000 Magisträte (Ayunta^-
mientos) und 70,000 Stadträthe (Consejales). Es bestehen 349
Wahl-Districte, nach dem Gesetze und der Eintheilung von 1846 ;
10 Universitäten, nach dem Königl. Decrete vom 17 December
1845; 12 Districte der Ingenieure für Wege-, Canal-, Leucht-
thurm- und Hafenbauten. Es giebt 160 grosse Städte (ciudades);
4700 kleinere Städte (viUas); 14,500 geschlossene Gemeinden
(lugares con termino deslindado); 2000 Weiler (aldeas), die sich
den letzteren zum politischen Verbände anschliessen. Ausserdem
giebt es eine sehr grosse Zahl von Meierhöfen (caserias), Land«
häusem (quintas), Schlössern (torres), Pachthöfen (cortijos),
Gärten (cigarrales) und Weideplätzen (branas), welche gleichfalls
21
zu den zunächst liegenden Gemeinde-Verbänden geschlagen sind.
Für die Steuererhebung sind 45 Rent- Districte mit einer ent-
sprechenden Zahl von Hebestellen abgegrenzt und den Provinzial-
Steuerbehörden untergeordnet
Die schliessUche Mittheilung nachstehender statistischen
Uebersicht wird von Interesse sein. Es enthalten die Provinzen
No.
ProTins
ga»a
Gerichta-
sprengel
Wahl-
Bezirke
Ort-
aehaflen
Einwoh*
nerxabl
auf die
□Leg«»
Hauptatadt
Ein-
wohner
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
Corufia . .
Lugo . . .
Pontevedra
Orense . .
Asturien.
Leon . . .
Zamora. .
Salamuica
Avila . . .
S^ovia .
Valladolid
Palencia .
Santander
Bur^os . .
Soria . . .
Logroüo .
Alava. . .
Viscaya .
Guipuzcoa
Navarra .
Zaragoza.
Tenid . .
Huesca. .
Lerida . .
Gerona. .
Barcelona
Tarrsgona
Casteuond.
Valencia •
Alicante .
Murcia . .
Albacete .
Ciudad-Real
Cuenca . .
Guadalajara
Madrid . .
Toledo . .
Caceres. .
Badajoz .
Huelva . .
Seirilla . .
Cordova .
Jaen . . .
Almeria .
Granada .
Malaga . .
Cadiz. . .
P.
276
343
159
254
388
510
257
475
277
199
235
258
180
395
525
134
116
108
52
280
410
399
424
346
248
220
100
198
289
164
353
482
665
686
395
205
468
615
596
258
299
336
359
220
325
270
216
14
11
11
11
15
15
7
8
6
5
9
7
11
12
5
9
5
5
4
5
13
10
8
8
6
14
8
40
21
14
9
8
10
9
9
15
12
13
15
6
16
16
12
9
15
14
14
12
10
10
9
12
8
5
6
4
4
5
4
5
6
3
4
2
3
3
6
9
6
6
4
6
13
7
6
13
9
8
5
8
7
5
11
8
7
9
4
10
9
8
7
11
10
9
925
8452
658
858
815
1351
495
527
389
339
274
455
657
1112
540
285
455
120
193
828
349
292
735
910
562
544
290
134
299
156
76
122
121
333
485
225
221
257
175
90
129
111
111
114
224
115
44
455,670
357,273
360,000
319,058
434,635
267,438
159,425
210,514
157,095
134,855
184,647
148,443
166,150
224,191
115,619
147,718
66,988
110,580
108,590
216,558
306,598
214,988
209,609
151,522
214,150
442,898
255,477
199,220
451,417
318,998
281,040
180,767
277,785
234,582
159,373
317,763
276,515
254,469
510,905
155,470
375,776
515,459
266,919
234,789
370,974
338,442
321,105
1578
1042
2264
1256
1120
524
620
445
498
678
786
576
925
570
356
1102
577
1024
2088
775
748
539
494
457
865
2015
1229
1006
1562
1946
796
575
449
342
405
1550
591
381
521
517
1250
958
745
1067
1141
1255
1487
Coruiia . .
Lugo . . .
Pontevedra
Orense . .
Oviedo . .
Leon • . .
Zamora . .
Salamanca
Avila . . .
Segovia. .
Valladolid
Palencia .
Santander
Burjgos . .
Soria . . .
Logroüo .
Vitoria . ,
Bilbao. . .
Tolosa . .
Pamplona
Zaragoza.
Teruel . .
Huesca . .
Lerida . . .
Gerona . .
Barcelona.
Tarraffona
Castellon .
Valencia .
Alicante .
Murcia . .
Albacete .
Ciudad . .
Cuenca . .
Guadalajara
Madrid . .
Toledo . .
Caceres. .
Badajoz .
Huelva . .
Sevilla . .
Cordova .
Jaen ....
Almeria. .
Granada .
Malaga . .
Cadiz . . .
20,000
7,000
3,800
4,000
10,500
6,000
10,000
14,000
5,000
15,000
21,000
10,000
18,000
10,000
5,500
8,000
12,000
14,000
5,000
15,000
45,000
7,000
9,000
12,000
6,400
120,000
11,000
16,000
60,000
21,000
35,600
11,000
10,000
6,800
6,000
200,000
15,000
7,400
12,000
6,500
120,000
39,000
19,000
14,000
56,000
52,000
60,000
22
Die Adjacentes enthalten :
1. die Balearen: Mallorca, Menorca, Iviza, Cabrera, Formen-
tera etc.: 147 Quadrat - Leguas , 6 GerichtssprengeU
7 Wahl-Bezirke, 108 Ortschaften, 229,197 Seelen, 1559
auf die Quadrat-Legua; Palma, Mahon die Hauptstädte,
mit resp. 34,000 und 19,000 Einwohnern;
2. die Africanischen Plätze: 11,750 Einwohner, Fernando
del Po 14,000, Annobon 4000;
3. die Canarischen Inseln: 15 derselben sind bewohnt: Te-
nerifa, Gran Canaria, Gomera, Fuerteventura, Lanzarote,
Palma und Hierro sind die bedeutendsten: 697 Quadrat-
Leguas, 199,950 Einwohner, 121 Ortschaften, 6 Wahl-
Bezirke, 9 Gerichtssprengel, 287 Einwohner auf die
Quadrat-Legua; Santa Cruz oder Santiago de Teneri£5t
ist die Hauptstadt mit 8000 Einwohnern.
Die überseeischen Colonien enthalten :
1. America: a) Cuba: 3497 Quadrat-Leguas, 1,000,000 Seelen,
288 auf die Quadrat-Legua. Habana mit 139,000 Ein-
wohnern;
b) Puertorico: 500 Quadrat-Leguas mit 200,000 Ein-
wohnern; San Juan mit 30,000 Seelen;
2. Asien: a) Philippinen: Manila 140,000 Einwohner; 693
Seelen auf die Quadrat-Legua der Inselflächen durch-
schnittlich ;
b) Marianen oder Ladronen: 15 Inseln mit der Haup1>-
Stadt Agana;
c) die neuen Philippinen oder Carolinen und Palaos
mit 47,000 und resp. 20,000 Einwohnern.
Werfen wir einen Blick auf die Geschichte von Spanien«
— Die Geltiberier im nördlichen und westlichen, die Iberier
im östlichen und südlichen Theile Spaniens sind die erstea
geschichtlich bekannten Bewohner der Pyrenäischen HalbinseL
Die Phönizier und Tyrier, durch Kenntnisse, Eimstfertigkeit und
SchiSahrt schon in ältester Zeit berühmt » mochten dies Land
23
etwa 1100 Jahr vor Christi Geburt zuerst besucht haben. Sie
legten ihre ersten Niederlassungen in Tarschisch (Tartessus),
spater Grades (Cadiz) an, und beuteten zunächst die dortigen
reichen Gold- und Silberminen aus. Etwa um das Jahr 700 v. Chr.
verbreiteten sich die Celten über die gaaize Halbinsel. Die Kar-
thager, eine Colonie der Tyrier, bald mächtiger als der Mutter-
staat» besetzten die Balearen und Pithyusen, und eroberten jene
Niederlassungen in Spanien. Nachdem die Römer glüddiche Er-
folge gegen die Karthager erkämpft und ihnen Sicihen und Cor*
sica entrissen hatten, versuchten die Karthager, seit 237, sich
durch Eroberungen im Innern Spaniens zu entschädigen. Hamil-
car unterwarf sich nach achtjährigem Kampfe mehrere kleine Völ-
kerschaften, welche ohne inneren Zusammenhang das Land be-
wohnten. Hasdi^ubal, der Erbauer von Cartagena, und Hannibal
vollendeten das Werk. Mit Unterstützung Spanischer Mieths-
truppen aus dem nicht unterworfenen Theile des Landes eroberte
er das unter Römischem Schutze stehende Griechische Sagunt^
wodurch der zweite Punische Krieg herbeigeführt wurde, unter-
warf sich den ganzen östlichen Küstenstrich bis zum Ebro , und
zog mit seinem Heere über die Pyrenäen, um 17 Jahre hindurch
den Römern ein Schrecken zu sein. Allein die Angelegenheiten
der Karthager verfielen immer mehr, und noch vor der Beendi-
gung des Krieges befanden sich die Römer im Besitze aller Kax-
thaginiensischen Plätze in Spanien. Zu Anfang des zweiten
Punischen Krieges hatten die Römer das Land in Hispania cite-
rior, die Länderstrecken zwischen den Pyrenäen und dem Ebro,
und in Hispania ulterior, alles übrige südlich vom Ebro, getheUt.
Nach dem zweiten Punischen Kriege ward diese Grenzlinie, vom
Cap Gata aus nordwestlich, unterhalb Toledo nach Salamanca
zu , den Duero entlang, bis zu dessen Mündung nach Porto ge«
zogen. Allein es waren noch zwei Jahrhunderte erforderlich,
bevor das Land vollständig unter die Herrschaft der Römer ge-
langte. Nach langem und hartnäckigem Kampfe wurden endlich
die tapferen Lusitanier unterworfen xmd die Bewohner der nörd«
liehen Provinzen besiegt, nachdem Yiriatus, wie später Sertorius,
24
durch Meuchelmord, Numantia nach langer Belagerung im J. 1 33
diu'ch Hunger gefallen, und zuletzt Augustus im J. 19 v. Chr. die
tapferen Cantabr er (Basken) bezwungen hatte. Augustus benannte
Hispania citerior von da ab Tarraconensis imd theilte durch den
Fluss Anas (Guadiana) Hispania ulterior in Baetica im Osten imd
Lusitania im Westen desselben. Er gründete die Colonien Caesa-
rea Augusta (Zaragoza) und Augusta emerita (Merida). 400 Jahre
dauerte seitdem die Römerherrschaft; Römische Sprache, Sit-
ten und Gesetze herrschten, Künste und Wissenschaften blühten
in Spanien nicht minder als in Rom. Pomponius Mela, Seneca,
Lucan, Trajan xmd Theodosius der Grosse waren geborene
Spanier. Unter Constantin dem Grossen wurde eine neue Ein-
theilung des Landes durchgefulirt. Tarraconensis zerfiel in drei
Theile: in Gallaecia in Nordwesten, von Zamora aus, die Esla
entlang, über Leon, dem Lauf des Bomesga folgend, östlich von
Oviedo vorbei, nach dem Hafen von Gijon ; sodann in Tarraco-
nensis im engeren Sinne, von Valencia über Cuenca nach Avila
die Grenze ziehend; und tn Carthaginiensis, den Theil von der
eben bezeichneten Linie bis zur Grenze , vom Gap Gata bis nach
Salamanca hinauf. Die Eintheilung von Süd -Spanien in Baetica
imd Lusitania bUeb im verändert. Spanien, zu welchem die
Balearen und Tingitanien in Afidca gehörten, bildete damals die
erste Diöcese der Römischen Präfectur von GaUien ; der vierten
der Reihenfolge nach. (Man vergleiche Tafel L)
Seit dem Jalir 409 breiteten sich Vandalen, Alanen und
Sueven in der Pyrenäischen Halbinsel aus. Sie setzten sich in
Baetica (VandaUcia, Andalucia), Lusitanien und Galiden fest
Wallia gründete 419 das Reich der Westgothen und die Van-
dalen zogen im J. 429 nach Africa hinüber. Eurich verdrängte
die Römer vollends aus Spanien; er nöthigte auch die Alanen
und deiyenigen Theil der Sueven nach A&ica hinüber zu ziehen,
welche das Land südlich der Linie vom Ebro nach Salamanca
und Alcantara zu, und das linke Ufer des Tajo bis zur Mün-
dung ins Meer inne hatten. Eurich (st 483) gab dem eroberten
Lande die ersten geschriebenen Gesetze. LeovigUd, der durch
25
die Unterwerfung der Sueven in Galicien bis zum Tajo diese
Eroberungen vollendet hatte, starb 586, und sein Sohn Reccared
trat mit seinem Volke (bis dahin Arianer) zur Katholischen Kirche
über. Er imd seine Nachfolger begünstigten die sich mehr und
mehr entwickelnde Macht der Geistlichkeit, welche sich in den
Besitz unermesslicher Reichthümer und des entschiedensten Ein-
flusses auf die Reg^erungs- Angelegenheiten zu setzen gewusst
hatte, und dazu beitrug, dass das Volk in Unwissenheit und
Aberglauben versank. Dazu erschlaffte der kriegerische Geist
der Westgothen durch Unthätigkeit imd Wohlleben, und so
vermochte, nach Witiza's Tode, Roderich, der letzte Konig, es
nichts dem Andrängen eines neuen machtigen Feindes zu wider*
stehen. Die Araber oder Mauren, welche bereits die Afiicani-
schen Küstenstriche erobert hatten, von den Söhnen Witizas zu
Hülfe gerufen, setzten sich 711 durch die Sclilacht von Xeres de
la Frontera nach siebentägigem Kampfe in den Besitz des Rei-
ches. Roderich kam auf der Flucht um , und nur eiaem kleioen
Theile der Gothen, unter Pelajos Anfuhrung, gelang es, sich
nach den Asturischen Gebirgen durchzuschlagen, imd unter
seinen Nachkommen die Unabhängigkeit zu behaupten, welche
die Gründung des Königreiches von Asturien zur Folge hatte, zu
dessen Hauptstadt Alfons II 792 Oviedo machte.
Der grösste Theil Spaniens ward nun eine Provinz des Ca-
lifates von Bagdad, bis 756 Abdorhaman I, der letzte Ommajade,
Spanien den Abassiden entriss und zu Cordova ein eigenes GaUfat
stiftete, das jedoch seit 1038 zerfiel, weil mehrere Statthalter
sich für unabhängig erklärten und Könige nannten. So regierten
selbstständige Arabische Fürsten zu Zaragoza, Toledo, Valen-
cia, Sevilla, wo allgemein Maurische Sprache und Sitten herr-
schend wurden. Den Christen gestattete man die freie Ausübung
ihrer Religion; man beliess ihnen ihre Gesetze und Obrigkeiten
und gewährte der Verbreitung der Juden grossen Vorschub, da
sie in den Wissenschaften den ersten Rang einnahmen. Industrie
und Kunst erblühten zu neuem Glänze; Astronomie, Medizin
und Philosophie bildeten sich zu besonderen Schulen ; der Wohl-
26
stand des Landes stieg aufs Höchste, bis die Mauren unterein-
ander uneins, ihre Interessen theilten, besonders verfolgten, und
ihren Untergang vorbereiteten.
Schon Carl der Grosse hatte die Mauren bis an den Ebro
zurückgedrängt, und mit abwechselndem Glücke ward seitdem
von den Fürsten in Navarra, Leon und Castilien gegen diese
Macht angekämpft Alfons III hatte schon um das Jahr 900 Co-
nisbra und Salamanca erobert. Sein Sohn Garsias verlegte die
Residenz von Oviedo nach Leon und nahm, statt des Asturischen,
den Eönigstitel von Leon an. Das Reich ward aber durch
den Hadschib Almanzor wieder beschränkt und sogar tribu1>-
pflichtig gemacht, bis Alfons V mit dem Verfall der Ommiga^
dischen Herrschaft das Reich zu neuem Glänze erhob.
Castilien war um die Mitte des zehnten Jahrhunderts durch
Ferdinand Gonzalez als unabhängige Herrschaft von Leon losge-
rissen, durch Almanzor erobert und verwüstet, und erst nach
dessen Tode in seinem früheren Umfange wieder hergesteUt
Auch Barcelona, seit 865 von Septimaoien getrennt und
durch eigene erbliche Markgrafen regiert, welche die übrigen
Catalanischen Grafschaften mit beherrschten, fiel auf kurze Zeit
unter Almanzors Gewalt, erhob sich jedoch bald wieder, und
erweiterte, nachdem die mit Frankreich bestandene Lehns-
verbindung gelöst war, seine Besitzungen durch Eroberungen
und Kauf.
In Navarra, wo auch seit der ersten Hälfte des neunten
Jahrhunderts die ersten xmabhängigen Fürsten aufgetreten waren,
und Sancho im Jahre 905 den Eönigstitel angenommen hatte,
erweiterte Sancho UI sein Reich, und nahm als Gendahl der
älteren Schwester des letzten Grafen von Castilien, nach dessen
Tode 1028 das Land in Besitz und theilte sein Reich später
unter seine vier Söhne. Ferdinand erhielt Castilien als König-
reich und vereinigte damit 1037 Leon; Garsias erhielt das König-
reich Navarra mit Viscaya und Rioja; Ramiro die Grafschaft
Aragon als Königreich, und an diesen fiel auch, nach seines
Bruders Gonzales Tode, dessen östlicher belegenes Reich So-
27
brarve. Alfons VI eroberte 1085 Toledo und der Cid, Rodrigo
Diaz von Vivar, 1094 Valencia, das jedoch 1102 wieder aufge-
geben werden musste. Die darauf entstandenen Ritterorden
von Calatrava (1164), Santiago de ComposteUa (1175) und Alcan-
tara (1219) leisteten ausgezeichnete Dienste. Die Mauren hat-
ten schon 1086 die Morabethen aus Africa, wo sie 1070 das Reich
von Marocco gegründet, zu Hülfe gerufen. Diese hatten auch
die Christen bei Zalacca 1086 besiegt, sich dann aber selbst in
den Besitz des Arabischen Spaniens gesetzt Die Ahnohaden
unterwarfen dagegen 1145 Marocco, drangen 1170 siegreich in
Spanien ein, bis auch ihre Macht 1212 durch Alfons Vm von Ca-
stilien, mit Aragon und Navarra verbündet, in der Schlacht von
Tolosa gebrochen, und die Arabische Herrschaft in Spanien auf
Granada beschränkt wurde.
Alfons Enkel, Ferdinand der Heilige, vereinigte 1230 wieder
das ganze Reich, machte XJntheilbarkeit zum Gesetz, eroberte
Cordova, Murcia, Jaen, Sevilla und den grossesten Theil von
Estremadura, und zwang Granada zur Anerkennung der Castle
lischen Lehnshoheit.
Peter I von Aragon hatte schon 1096 Huesca, Alfons I
1118 Zaragoza erobert. Nach der Vereinigung. Cataloniens mit
Aragon unterwarf Jacob I 1230 — 1232 die Balearen, 1238 Va-
lencia, und sein Sohn Peter m erwarb 1282, als Man&eds
Schwiegersohn, in Folge der Sicilianischen Vesper, SiciUen.
Heinrich von Burgund hatte durch seine Tapferkeit und
durch seine Verm&hlung mit der Tochter Alifons VI von CastUien
den Titel eines Grafen von Portugal erworben. Sein Sohn,
Alfons Henriquez, setzte die Eroberungen fort, und ward nach
dem Siege bei Ourique 1139 zum König von Portugal gewählt,
ausgerufen, vom Papst anerkannt imd bestätigt, worauf dann
auch Algarbien 1253 mit Portugal vereinigt ward, und 1279 in
dessen unbestrittenen Besitz überging.
Nach mannigfachem Regenten- und Länderwechsel legte die
Vermahlung zwischen Ferdinand von Aragon mit Isabella, der
Erbin von GastiUen» 1469, den Grund zur Vereinigung beider
28
Kronen, welche mit Ferdinands Thronbesteigung 1479 erfolgte,
und Spanien im raschen Laufe der Begebenheiten zu einer bis dar
hin unerhörten weltUchen Macht imd Glanz erhob. Unter diesem
Herrscherpaare schwand 1492 nach zehnjährigem Kampfe der
Rest des Maurischen Reiches , imter welchem in Spanien Land-
bau, Handel, Künste und Wissenschaften die höchste Stufe er-
reicht hatten. Die Bevölkerung war damals dicht und wohlha-
bend , und aus weiter Feme strömten die Jünger der Wissen-
schaften herbei, um in den Schulen, Bibliotheken und namentlich
auf der Universität zu Cordova die Griechische und Arabische
Literatur, Natiu-wissenschafl imd die Aristotelische Philosophie
zu studieren.
Wohl geschali Grosses in und fiir Spanien unter jenem
grossen Königspaare, Grosses durch die Weisheit dieser gekrön-
ten Häupter, durch die Talente ihrer Staatsdiener, durch das
Genie und die Ausdauer von kühnen Seefahrern, die man er-
kannt hatte und zu benutzen verstand; Grosses durch die Gnade
Gottes, der das Füllhorn des irdischen Ueberflusses über Spanien
ausschüttete.
Wen darf es überraschen, wenn unter den gegebenen Um-
ständen auch die menschliche Schwachheit und UnvoUkommen-
heit ihr Recht geltend machten ; wenn es nicht immer leicht war,
das rechte Maass zu finden, die richtigen Mittel zu wählen;
wenn sich unter so vielen auch böse Rathgeber einstellten;
und wenn man einen poUtischen Fehler beging, indem man die
Menschenrechte nach demjenigen Bekenntnisse abwägen zu
müssen glaubte, welches, als das alleinseligmachende, die Aus-
schUesslichkeit für sich in Anspruch nahm, mochten auch die
Thaten der Bekenner nicht mit der Lehre in Uebereinstimmung
zu bringen sein.
Die Herstellung des allgemeinen Land&iedens sollte den
Missbräuchen des Faustrechtes ein Ende machen; eine Revision
der Gesetze, eine strenge Rechtspflege ; die Umbildung der durch
Sitten und eigenthümliche Rechtsverhältnisse vielfach getrennten
Bevölkerung zu einer Nationalität — waren Aufgaben, welche
29
sich der Cardinal Ximenes, jener ausgezeichnete Staatsmaon^ ge-
stellt, und worin er im vollen Einverständnisse mit seiner erha-
benen Königin gehandelt hatte.
Christoph Columbus Entdeckungen erweiterten die Besitzun-
gen Spaniens in das Unbegrenzte, überschwemmten das Land
mit Grold und Schätzen. Die Erwerbimgen von Neapel und Na-
varra; der Eriegsmhm des Gronsalvo Femandez von Cordova;
und endlich die Laufbahn Carls I, des Sohnes der Infantin Jo-
hanna, der seiaem Vater in den Niederlanden, seinem mütter-
lichen Grossvater 1516 in Spanien, seinem väterlichen Grossvater
1519 in den Oesterreichischen Erblanden folgte, der 1521 die Un-
ruhen in Castilien, Valencia und Mallorca mit Kraft und Weisheit
unterdrückte, durch seine Kriege mit Franz I, durch welche er
Mailand erwarb, und durch seinen siegreichen Feldzug nach der
Afiicanischen Küste Spanien zur ersten politischen und müitairi-
schen Macht Europas erhob.
Das Schicksal vergönnte es jedoch nicht, dass Spanien sich
auf diesem Höhenpunkte behauptete. Mit der Verfolgung der
Juden und Mauren nahm eiu System seinen Anfang, das, mögen
die Motive gewesen sein, welche sie wollten, die verderblichsten
Folgen nach sich zog. Die den Juden bewilligt gewesenen Vor-
rechte hatten allerdings einen nachtheiligen Einfluss auf Ver&s-
sung, Regierung und das öffentliche WohL Ihre Ernennung zu
Steuererhebem, zu Generalpächtem, zu Finanz -Directoren und
Ministem machte sie übermüthig; ihre Herrschsucht und Ehrgeiz
wussten den Einfluss auszudehnen; das an sich ziehen alles
baaren Geldes und der schamloseste Wucher machten ßegierungs-
massregeln nothwendig; aber die allgemeine Verfolgung und
Ausweisung ward das Signal zu Ungerechtigkeiten, zur unerlaubt
ten Selbsthülfe, zur BeMedigung der Leidenschaften und zu Raub
und Plünderung, während dadurch gleichzeitig der erste Schritt
zur Einsetzung der Inquisition in einem Lande geschah, wo bis
dahin Duldung geherrscht hatte und nun durch Unduldsamkeit
die innere Ruhe und der Wohlstand aufs Tiefste erschüttert
wurden. — Ein übelverstandenes Besteuerungs- System, der
30
Uehermuth allmächtiger Vasallen, Familienstreitigkeiten unter
den nachfolgenden Monarchen, lösten die innere Spannkraft mehr
und mehr. Die entdeckten Schätze Americas befriedigten die
Habsucht nicht. Man vemaclü&ssigte die Bestellung der heimi-
schen Fluren; man zog in grossen Schaaren in die neue Welt,
um für den heimischen Frieden Gefahren, Abenteuer und die
Aussicht auf Reichthümer emzutauschen. Ein unglückliches
Colonialsystem in Westindien, die Erschöpfung der Kassen, die
Ausschreibung fast imerschwinglicher Steuern, die Aenderung
der Politik, das Schwächen des Vertrauens und das Sinken der
moralischen Macht, bildeten die Glieder einer trostlosen Kette
von Erfahrungen. Portugals Eroberxmg konnte kein Ersatz sein
f3r die losgerissenen Niederlande; England und Holland trium-
phirten über Spaniens Seemacht und Handel, und die glänzenden
Beweise der Tapferkeit der Spanischen Heere, das Genie eines
Alba, das Talent eines Don Juan von Oesterreich hielten den
Verfall nicht auf. Mag die Behauptung unrichtig sein, dass das
Inquisitions-Tribunal in seiner traurigen Thätigkeit 34,382 Ange*
klagte lebendig, 17,690 Angeklagte im Bilde verbrannt und
291,450 zur Einsperrung, Geisselung und Einziehung der Güter
verurtheilt hat: die Folgen dieses Tribunals sind über das Land
verbreitet worden. Misstrauen, Furcht und Entsetzen lockerten
die heiligsten Bande bis zur Auflösung; der Lebensmuth erstarb,
die Zuversicht schwand. Die Hörsäle schlössen sich, die Schulen
verödeten, die Werkstätten standen leer, das Land entvölkerte
sich immer mehr, imd in üppigem Wachsthum überwucherte die
Natur den sonst so sorgsam bestellten Acker.
Auf PhiHpp n und PhiKpp m folgte Philipp IV und
Carls n Tod 1700 ohne Nachkommen. Der Successions-Erieg
schloss 1713 mit dem Utrechter Frieden, und mit der Abtretung
Gibraltars an England war die Reihe der Verluste immer noch
nicht geschlossen. Unter Carl m entfaltete sich wieder eine
segensreiche Thätigkeit; Schiffe wurden gebaut, ein wohldisci«
plinirtes Heer unterhalten, die Ruhe im Lande vollständig ge*
sichert^ Landstrassen wurden angelegt^ für Unterricht^ Kunst und
31
Wissenschaft auf königliche Weise gesorgt und eine erfreuliche
Zukunft vorbereitet
Allein es sollten noch heftige Stürme durchgekämpft wer*
den; Stürme, welche das ganze Land aufs Tiefste erschütterten;
Stürme, in denen sich die Vaterlandsliebe der Spanier durch
ihren wahrhaft grossen Helden- und Todeskampf wider fremde
Gewalt, in engster Vereinigung aller vaterlfindischen Interessen,
nnverwelkliche Lorbeeren errungen hat; Stürme endlich, wo die
Hingebung und Tapferkeit selbst im beklagenswerthen Bruder-
kampfe erprobt werden sollte.
Ziehen wir lieber einen Vorhang über diesen düsteren letzten
Theil des historischen Bildes, dessen Detaillinmg uns keinerlei
Genugthuung verschaffen wurde, und verweilen wir lieber einige
AugenbHcke vor den lieblichen Gestalten , welche, in poetischer
Schönheit und Mannigfaltigkeit ihres Gleichen suchend, wie eine
Allegorie oder Apotheose, den kostbaren Rahmen des Gemäldes
bilden. Ich meine die Spanische Kunst und Literatur, deren
Blüthe und Höhe gerade in der sonst für Spaniens Geschichte
so düsteren Zeit ihren Preis errungen haben. Romantischer
Ernst und Tiefe ist der Charakter des Spanischen. Die Idealität,
der Reichthum, das Glühende und Ueberfliessen der Phantasie
die vorzüglichste Eigenschaft der Sprache. Die Sprache ist
der reinste Abdruck der Eigenthümlichkeit eines Volkes, die
uns nicht weniger lebendig in der Poesie des Dichters , als in
den begeisterten Schöpfungen der Maler und Gomponisten ent-
gegen tritt Die kriegerischen imd Liebesabenteuer des langen
Kampfes zwischen den Spaniern und Arabern liessen die der
Spanischen Poesie eigenthümUche Romanze entstehen. An Stoff
konnte es nicht fehlen, wo die wunderbaren Thaten Carls des
Grossen und seiner Paladine, die Züge und Siege des Gampeador,
die E&mpfe und der Untergang der Mauren, der Triumph des
Christenthnms, eine unendliche Abwechselung von Gedanken,
Bildern und Farben gewährten. Ein wunderbarer Zauber liegt
in der Leetüre jener Gedicht -Sammlungen, der den Leser mit
unsichtbaren Fesseln umstrickt und ihn durch lebendige, einfache.
32
wahrhaft poetische Darstellung mitten in die Handlung versetzt.
Das Poema del Cid, das Poema de Alexandro aus dem Hten,
der Cancionero general und der Cancionero de Romances aus
dem 16ten, derRomancero general aus dem 17ten Jahrhunderte,
enthalten herrliche Bilder. Als im 16ten Jahrhunderte der Reich-
thum der Italienischen Poesie sich zu den ursprunglichen Formen
der Spanischen Dichtkunst gesellte, als Lope de Veja, Galderon
und Cervantes ihre unübertroffenen Meisterwerke geschrieben,
hatten die Spanische Poesie und Literatur ihren Gipfel erreicht.
Die literarische Fruchtbarkeit dieser Heroen erscheint uns unbe-
greiflich; denn von Lope, Felix de Vejo Carpio (f 1635) existiren
allein 26 Quartbände mit Dramen und Komödien, von denen
jeder Band 12 Stücke enthält Von Calderon de la Barca (f 1687),
dem ersten dramatischen Dichter Spaniens, sind noch 108 Dra-
men und Trauerspiele vorhanden; und auch die vielen Werke in
Prosa, welche Don Miguel de Cervantes Savedra, dessen Don
Quixote aUeia ihn unsterblich gemacht haben würde, geschrieben,
geben Zeugniss von eben so reicher Gedankenfülle als von dem
angestrengtesten Fleisse.
Mit Freuden nehme ich fiir meine Deutschen Landsleute
den Vorzug in' Anspruch, diese poetischen Schönheiten am
höchsten gewürdigt^ am fleissigsten und geistreichsten bearbeitet
zu haben. Herders, Bouterwecks, Tiecks, Schlegels, Gries und
Malsburgs treffliche Arbeiten bedürfen weder eines Commentais
noch einer Empfehlung.
Unter den historischen Werken haben Mendoza's (f 1575)
Geschichte des Aufruhrs der Mauren von Granada, Geronimo
Zuritas — Geschichte von Spanien, Antonio de SoUs — Ge-
schichte der Eroberung von Mexico als classische Werke einen
unbestrittenen Werth. Es dürfen aber hier nicht unerwähnt
bleiben: Juan de Mena (1456), Roscan (1544), Verfasser von
Sonetten im Petrarkischen Stil, Garcilaso de la Veja (1533),
Montemayor (1575), Herrera (1578), der erste Dichter classischer
Oden, Ponce de Leon (1591).
Die hohe Achtimg, in welcher die Dichter und Geschieht*
33
8c)ireiber in ihrem Yaterlande standen, ist ein ehrendes Zeug-
niss für das Erkennen und Würdigen ihres Talentes. Sie kann
in einem Lande nicht überraschen, wo selbst gekrönte Haupter,
wie Alfons X im 13ten Jahrhundert, Don Juan Maria von Casti-
lien im 14ten Jahrhundert, in seinem « Grafen von Lucanor », sich
nicht scheuten, mit schriftstellerischen Arbeiten sich zu beschäf-
tigen, und die edelsten Ritter die Chroniken ihrer Zeit nieder-
schrieben, wie der Marquis Enrique de Villena, am Hofe Jo-
hanns n von CastiUen, und der Ritter Lopez de Mendoza.
Auch die neueste Zeit hat in Spanien der lyrischen Dicht-
kunst ihren Tribut nicht versagt. Der Herzog von Rivas, Espron-
ceda, Zorilla, die dramatischen Schöpfungen von 6il y Zarate,
Hartzembusch, Garcia Guttierez, die Spottgedichte Lara's zeugen
von Talent, und es hat weder unter den Deputirten, noch imter
den Muüstem an Rednern gefehlt, die als oratorische Grössen in
den Cortes- Sitzungen be\vundert wurden.
Auch die Baukunst hat Spanien mit Schätzen angefüllt. Es
ist besonders die Berührung des Gothischen und Arabischen
Stils und Geschmackes bezeichnend und erfolgreich. Aus dem
Geiste der neuen christUchen Völker hat sich die Gothische Bau-
kunst entwickelt ; sie gehört Deutschland mehr an als Italien und
Spanien, aber es ist nicht zu verkennen, dass die Berührung mit
der leichten, zierhchen, üppigen Maurischen Bauart auf die lieb-
lichere und kunstreichere Entwickelung des Neugothischen Stils
wesentUch mit eingewirkt hat. Der Cinco ciento Stil in Spanien
hat seine höchste Vollendung erreicht , als die Künstler mit den
Schöpfungen Bramante s und Cellini's zu wetteifern begannen,
und aus jener Epoche der Kunstgeschichte stammt der soge-
nannte « Plateresco » oder Berruguete-Stil , der mit Recht seinen
Meister verewigt hat Herrera, von dem Spanien $o edle Werke
grossartiger Baukunst aufbewahrt, beabsichtigte unter der Re-
gierung PhiUpps n die klassische Ornamentik wieder herzustel-
len, welche in den Ueberladungen der von Churriguera ausge-
führten Prachtbauten ihren Cuhninationspunkt bereits über-
T. Iffinutoli, SpanleiL 3
34
schritten hatte und dann auch bald darauf in den Rococo-Stil
überging.
Unter den vorzüglichsten Spanischen Baumeistern verdie-
nen besonders hervorgehoben zu werden:
Mateo Maestro — 1160, Juan de Arandia — 1499,
Alonso Berruguete — 1500, Alonso Rodriguez — 1500,
Juan de Badajoz — 1512, Pedro de Ibarra — 1520,
Diego Riano — 1525, Pedro Redel — 1550,
Juan de Herrera — 1670, Franzisco Mora — 1596,
Jose Churiguerra — 1727, Franzisco ^abatini — 1760.
Hinsichts der Baudenkmäler haben wenige Länder der Welt
so Vieles, so Grossartiges, so Mannigfaltiges aufzuweisen als
Spanien, wo man die Weltgeschichte in ihren Phasen auch in
und durch die Baukunst studieren und verfolgen kann. Von
Phönizischen imd Celtiberischen Bauten , durch Römische Tem-
pel und Theater, durch die prächtigsten Kathedralen von Burgos,
Toledo, Valencia und Sevilla gelangt man in die Maurischen
mährchenhaften Paläste nach Sevilla, Cordova und Granada.
Daran schliessen sich Herreras Werke in Badajoz, Sevilla, Escu-
rial, deren Entartung man folgt bis zu den Prachtbauten der
Paläste im Französischen Geschmack.
Die Malerei konnte in Spanien in der Vollendung nicht
ziuilckbleiben. Auch sie giebt in Museen und Kirchen ein treues
Bild des Spanischen Charakters: Gediegen, ernst, religiös;
schwärmerisch; bekleidet und züchtig. Die Heilige Jimgfrau ist
die Schutzpatronin des Spaniers. Sie und die Karche mit ihren
nächsten Umgebungen vereinigten die Andächtigen und Künstler
sich durch Geschenke zu verewigen. Begeisterung, Anbetung,
aus innerstem eigenen — oder fremdem Drange, Griflfel und Pin-
sel leihend — schmückten Gemälde und plastische Werke zu-
nächst die Kirchen und Klöster, seltener die Paläste der Fürsten
oder gar Privat-Wohnimgen. Das Gesagte wird eine Bestätigung
finden in dem Gegenstande, in der Auffassung xmd in der Aus-
fCihrung der Compositionen von Murillo, Velasquez, Ribera und
Zurbaran. Spanien ist noch jetzt sehr reich an herrüchen 6e-
35
mälden Spanischer, ItÄÜenischer und Deutscher Meister, wiewohl
es die Fremden nicht haben fehlen lassen, seine Kunstschätze,
sei es gegen Zahlung sei es mit Gewalt, zu entföhren.
Man versichert, dass der Marschall Soult 37 sechsspännige
Wagen mit Gemäldekisten dem Armee-Corps, das er in Spanien
commandirte , habe folgen lassen, und dass er diese Schätze
glücklich nach Frankreich geschleppt habe. Marschall Sebastian!
soll nicht ganz so thätig gewesen sein imd sich mit 24 Wagen-
ladungen mit Bildern, die er mit sich fortgenommen, begnügt
haben. Im Jahre 1835, bei Aufliebung der Klöster, ist auch Vieles
an Kunstschätzen über Seite geschafft und ins Ausland verkauft
worden; Veranlassung genug zu der gesetzlichen Bestimmung,
dass Gemälde unter keiner Bedingung aus dem Lande geschafft
werden dürfen. Dagegen begreift man aUerdings weniger die
Absicht des Gesetzes, welches auch den Eingang von Kunstwer-
ken und Bildern überhaupt erschwert, indem es von jedem Ge*
m&lde, ob gut oder schlecht, klein oder gross, auf Leinwand,
Kupfer oder Holz gemalt , eine hohe Eingangssteuer erhebt.
Der Reichthum von guten Bildern im Museum von Madrid
ist sehr gross. Es befinden sich dort 27 Bassaaos, 49 Breughels,
8 Gemälde von Alonso Cano, 10 von Claude Lorrain, 22 von
Vandyk, 18 von Guido Reni, 55 von Lucas Gordano, 13 von
Antonio Moro, 46 von MuriUo, 3 von Parmigniani, 21 von Poussin,
10 von Raphael, 53 von Ribera^ 62 von Rubens, 23 von Snyders,
52 von Teniers, 43 von Titian, 27 von Tintoretto, 62 von Velas-
quez, 24 von Paul Veronese, 10 von Wouwerman, 14 von Zur-
baran etc.
Im wohlverstandenen Interesse der Kunst wäre es sehr zu
wünschen , dass der KönigL Gesandte , Graf Athanasius von Ra-
czynski, als competenter Kunstrichter, wie als Sammler und Be-
schützer der Kunst rühmlichst bekannt, die Zahl seiner vortreff-
liclien wissenschaftlichen Arbeiten durch eine Geschichte der
iranischen Schule und durch eine Kritik der in Spanien vorhaji-
denen Kunstwerke vermehren möchte.
Auch die Spanische Musik hat ihre Geschichte, ihre Schulen
3'
36
und Conservatorien, ihre Componisten und deren klassische Com-
positionen. Es ist wohl in wenigen Ländern so viel fiir Musik
verausgabt worden, und finden sich wohl in wenigen Bibliotheken
so -viele Werke alter und klassischer Musik als in Spanien. Lei-
der muss man weit zurück gehen bis man bewährte Componisten
findet, und muss lange suchen bis man ihre vergessenen Werke
ans Tageslicht fördert. Allein die Schätze sind vorhanden, und
wenn auch wenig geordnet, so doch zugänglich, und Kenner
und Sammler alter Musik werden die Bibliotheken von Madrid,
Salamanca, Toledo und Barcelona nicht unbefriedigt verlassen,
imd wenn sie suchen, auch in vielen Kathedralen und vorma-
ligen Kloster -Bibliotheken eine reiche und interessante Emdte
machen.
Zur Vervollständigung der oben gegebenen historischen
Uebersicht wird ein chronologisches Verzeichniss der Könige
von Spanien, imter Angabe ihres Sterbejahres, von Interesse
sein.
Gothische Könige.
Ataulfo 415
Sigerico 415
Walia 419
Teodoredo (Teodorico) . 451
Turismundo 453
Teodorico (II) 466
Eurico 483 (484)
Alarico 507
Gresalico 511
Amalarico 531
Teudio 548
Teudisclo 549
Agila 554
Atanagildo 567
Leuva I 573
Leovigildo 586
Recaredo I 601
Leuva 11 603
Witerico 610
Gimdemaro 612
Sisebuto 621
Recaredo II 621
Suintila 631
Sisenando 636
Chintüa 640
Tulga 642
Chindasvindo. . — 649 (f 652)
Recesvindo 672
Wamba 680
Ervigio 687
Egica 701
Witiza 711
Rodrigo.
Könige voa Asturien.
Don Pelajo 737
Don Favila 739
Don Alonso I 757
Don Fruela I 768
Don Aurelio 774
Don Süo 783
Mauregato 789
Don Bermudo I 791
Don Alonso II 842
Don Ramiro I 850
Don Ordono I 866
Don Alonso m 910
Don Garsia 914.
Könige von Leon.
Don Ordono ü 924
Don Fruela 11 925
Don Alonso IV 931
Don Ramiro 11 950
Don Ordono m 957
Don Sancho I 966
Don Ramiro m 982
Don Bermudo 11 999
Don Alonso V 1027
Don Bermudo HI 1037
Dona Sancha 1069.
Könige von Castilien und Leon.
Don Fernando I 1067
Don Sancho H 1073
Don Alonso VI 1108
Donna Uraca 1 126
Don Alonso Vn Emper. 1 1 57.
37
Trennung von CastUien und Leon.
E<önige von Castilien.
Don Sancho ni 1158
Don Alonso Vm 1214
Don Enrique I 1217
Doila Berenguela 1244
Don Fernando m.
Könige von Leon.
Don Fernando U 1 188
Don Alonso IX 1230
Don Fernando in.
Definitive Vereinigung von Leon
und Castilien.
San Fernando m 1252
Don Alonso X Emper. . . 1284
Don Sancho FV 1295
Don Fernando IV 1312
Don Alonso XI 1350
Don Pedro I 1369
Don Enrique 11 1379
Don Juan 1 1390
Don Enrique HI 1407
Don Juan n 1454
Don Enrique IV 1474
Doöa IsabeUa Cat 1504
Don Fernando V 1516
Dona Juana 1555
DonFeUpel 1506
Don Carlos I (V) 1558
Don Felipe 11 1598
Don Fehpe m 1621
Don Felipe IV 1665
Don Carlos n 1700
38
Don FeUpe V 1746 Don Carlos m 1788
Don Luis 1724 Don Carlos IV — 1808, f 1819
Don Fernando VI 1759 Don Fernando VH 1833
Dona Isabel II que felizmente reina,
geboren den 10 October 1830; als Königin ausgerufen den
29 September 1833; für majorenn erklärt, und zwar um ein
Jahr anticipirt durch Cortesbeschluss vom 10 October 1840.
Vermählt den 10 October 1846 mit Don Franzisco de Asis, Sohn
des Infanten Franzisco de Paida.
Wir tragen noch die Könige von Aragonien nach :
Don Ramiro (Sohn Sancho'sIII Don Jaime II 1327
von Navarra) . 1035—1063 Don Alonso IV 1336
Don Sancho 1094 Don Pedro IV 1387
Don Pedro I 1104 Don Juan 1 1395
Don Alonso I 1134 Don Martin 1410
Don Ramiro ü 1137 Don Fernando I (Sohn
Dona Petronilla, 1151 Don Juans von Casti-
verm. mit Ramon Be- lien und Dona Eleo-
renguer Graf von Bar- nor , T. Pedro's IV
celona 1162 von Aragon).. 1412—1416
Don Alonso 11 1196 Don Alonso V 1458
Don Pedro 11 1213 Don Juan II 1479
Don Jaime I 1276 Don Fernando II (verm.
Don Pedro in 1285 mit Dona Isabel von
Don Alonso HI 1291 Castihen) 1516
Vielleicht wird man nicht mit Unrecht es missbilUgen, dass
der letzte historische Abschnitt der Spanischen Geschichte zu
kurz gefasst ist^ um einen Anschluss an die Gescliichte der Gegen-
wart bilden zu können, dass vielmehr eine Lücke entstanden
sei, welche zum besseren Verständnisse der jetzigen Regiertmgs-
periode auf irgend eine Weise ausgefüllt werden müsse. Die
Ergänzung dieser Lücke, die Kämpfe gegen fremde Gewalt, die
Kämpfe für die Verfassung, die Kämpfe um den Thron — be-
treffen politische Rechtsfragen, deren Besprechimg in dieser Ar-
beit ausgesetzt bleiben soll. Ich habe es auch absichtlich ver-
39
mieden, hier die successiven Verluste der Krone historisch
hintereinander aufzuzählen. Der Vergleich der früheren geschil-
derten Macht mit der Gegenwart lässt ja Spielraum genug zu
ernsten Betrachtungen! während die Geschichte im raschen
Fluge vorwärts eilt, Alles mit sich fortreissend, was nicht hinter
der Zeit zurückbleiben , verkümmern und vergessen sein wiU.
Wir ziehen an den Gräbern der Verstorbenen vorbei, zwar
mit Trauer im Herzen um den Verlust, aber ims erhebend an
den Vorbildern der Dahingeschiedenen. Wir vermissen imgem
das Besitzthum, das uns Neid und Schlauheit oder offene Gewalt
entrissen. Wir sehen mit Unbehagen die Gapitalien und Be-
sitzungen unserer Vorfalu^en, die ohne unsere eigene Schuld
verloren gegaagen, in den Händen Anderer. Aber wir sind
darum nicht niedergeschlagen oder muthlos. Wir sind ims un-
serer eigenen Kraft bewusst und zählen mit Zuversicht auf
höheren Beistand, der niemals ausbleibt, wenn man mit Ernst
und Ausdauer das Rechte mit den rechten Mitteln erstrebt. Und
dazu ist vor allen Dingen Offenheit xmd Wahrheit nothwendig.
Die Selbsttäuschung ist ein Unglück, die Täuschung Anderer ein
Unrecht !
Es mag dahingestellt bleiben, ob die Motive, welche
V. Hügel in seiner Schrift «Spanien und die Revolution» an-
fuhrt, die richtigen sind. Die Werke von Fievees « de l'Espagne
et des consequences de Imtervention armee»; von Jullians
«Precis historique des prindpaux evenements qui ont amene
la revolution d'Espagne», xmd von Pradt «Europa nach dem
Congresse von Aachen» enthalten höchst iateressante Betrach-
tungen, aber Nichts, was dazu beitragen könnte, die jetzige
Regienmg, ihre Kräfte und Mittel zu beurtheilen. Wenn es aber
eben darauf ankommt^ zu beweisen, dass Spanien sich in einem
Entwickelimgsprozesse befindet, der in festen Schritten kräftig
vorwärts schreitet, so will ich aus amtlichen Quellen eimge No-
tizen über die Verhältnisse Spaniens am Schlüsse des vergange-
nen Jahrhunderts anfuhren, um an jenen Zahlen-Verhältnissen
zu prüfen, ob und in w^elchen Progressionen der Fortschritt eine
befriedigendere Zukimft angebahnt hat.
40
Aus dem Censo de la riqueza territorial y industrial de
Espaiia geht hervor, dass in Spanien im Jahre 1799 vorhan-
den waren: 256,000 Geistüche; darunter 69,000 Mönche in 2122
Klöstern, und 35,000 Nonnen in 1130 Klöstern.
51,000,000 Piaster betrug das Einkommen des Clerus und der.
Klöster ; ein Drittel mehr als die Einnahme aus den Staatsgütern.
Es waren dagegen in Spanien nur 270,300 Handwerker,
90,700 Landwirthsehafttreibende, 964,000 Tagelöhner, 276,000
Diener, 37,700 Fabrikanten, 39,780 Kaufleute.
Es betrugen damals in ganz Spanien nach amtlichen Schätzun-
gen an Werth 343,000,000 r. die Kunsterzeugnisse aus dem Pflan-
zenreiche, 372,000,000 r. die aus dem Thierreiche, 344,000,000 r.
die aus dem Mineralreiche, 113,000,000 r. die Kunsterzeugnisse
aus verschiedenen gemeinschaftüch.
Dagegen betrug die Seelenzahl auf dem Spanischen Fest-
lande 1808 nur 7,800,000, die Staatseinnahme von 1825 nur
den vierten Theil der Einnahme von 1818.
Es ist ein grosser Vorzug, dass Spanien so wenig von den
Folgen des 24 Februar 1848 berülu't ist, da doch die Demokra-
tie von ganz Europa untereinander in ihren Sympathien für
Frankreich wetteiferte und ihre Elemente auch über Spanien
vertheilt und in Bereitschaft gehalten haben wird. Allein es ist
auch die Kraft der Regienmg, die Zuverlässigkeit der Armee
und die BLlugheit und Energie der damals am Ruder befind-
lichen Staatsmänner gebührend anzuerkennen, welche vereint
es möglich machten, dass die Versuche der Stönmg der Ord-
nung in schnellster Zeit beseitigt wurden. An solchen Ver-
suchen hat es nicht gefehlt. Der 27 März, 7 Mai und 13 Mai
haben ihre Opfer gefordert, unter denen General Fulgosio, 6e-
neral-Capitain von Madrid, der edelsten eins war. Aber nicht
allein Madrid, auch Sevilla versuchte seine Revolution, und Cata-
lonien ward von Cabrera heimgesucht^ während der Graf Monte-
molin von seinem Vorsatze, nach Spanien zu gehen, nur durch
Verhaftung auf der Französischen Grenze abgehalten wurde.
41
Spanien hat in den letzten Jahren in der öffentlichen Mei-
nung in demselben Masse gewonnen, wie an innerer Ausbildung
und äusserer Kraft zugenommen. Die Anerkennung der Köni-
gin Seitens Preussens hat wesentlich dazu beigetragen; Oester-
reich und andere Mächte folgten; die Regierung ward freier,
selbststSndiger und thatkräftiger. Das Protectorat, welches ttian
Spanien aufdrängen wollte, um welche Ehre sich zwei Nationen
stritten , es hat nach der würdigen und festen Haltung des Gou-
vernements keine Veranlassung gefunden sich geltend zu
machen ; es hat vielmehr dadurch Spanien in die Lage gesetzt,
unabhängig und neutral dem Gesammt-Europa gegenüber da zu
stehen und, nachdem die inneren Kämpfe nachgelassen, den
dauernden Interessen des Landes seine Aufinerksamkeit zu lei-
hen, den Arbeiten des Friedens Vorschub zu gewähren, und auf
die Entwickelung der National-Bildiuig und des National- Wohl-
standes hinzuwirken. Nachdem die früher durch Castillo y
Ayensa in Rom versuchte Verständigung zu keinem Resultate
gefuhrt hatte, erleichterte die Expedition der Spanischen Armee
nach Italien die Anknüpfung der Unterhandlungen und den Ab-
schluss des Concordates. Die Regulirung der die öffentliche
Schuld betreffenden Vei'hältnisse fand, als eine Ehrensache der
Nation, die Billigung des In- und Auslandes. Der Abschluss des
Vertrages vom 26 August 1850, welcher die gegenseitige Aus-
liefenmg der Verbrecher mit Frankreich stipulirte , erhöhte die
öffentliche Sicherheit, insbesondere der nördlichen Grenzprovin-
zen; so wie der Postvertrag vom 1 April 1849 den gegenseitigen
Verkehr durch Ermässigung des Brief- und Zeitimgsporto's auf
sehr erwünschte Weise erleichtert, und eine sehr wichtige und
zweckmässige Postrefoim in Spanien selbst herbeigeführt hatte.
Auf gleichen Grundlagen bendiende Vertrage wie mit Frank-
reich wurden am 22 Juli 1850 mit Portugal, am 2 November
1850 mit der Schweiz und im December 1851 mit Preussen ab-'
geschlossen« Die seeräuberischen Züge des General Lopez ge-
gen Cuba in den Jahren 1850 und 1851 haben den verdienten
Lohn , tmd die Strafe die Billigung von ganz Europa gefunden.
42
Die ünterwerfimg des Sultans von Golo bekundet deutlich ge-
nug den Tribut, welcher nur der energischen und gerechten
Handlungsweise einer starken Regierung gezollt wird.
Die Justiz- und Zoll -Reformen; die Einführung der Rech-
nungs-ControUen; die Reorganisirung der Provinzial-Verwaltun-
gen; die Einführung gi-össerer Sparsamkeit; das Festhalten des
Rechtsprinzipes ohne Rücksicht auf den Stand des Schuldigen ;
die Herstellung der öffentüchen Ordnung und Sicherheit; die
Thätigkeit an den Strassen- und Canal-Arbeiten; die Aufstellung
neuer Reglements fiir den öffentlichen höheren Unterricht; die
Rüstigkeit auf den Wei'ften des Marüie-Depots — alle diese An-
fiihrungen bilden eben so viele Lobeserhebungen für die Re-
gierung.
Die vielen neuen Gesetze, welche die Gazetta de ])fadrid
veröffentlicht, widerlegen durch die That den Vorwurf der Un-
thätigkeit, den man den Mnisterien wohl gemacht. Wenn man
kein Recht hat, sich über das zu wenig zu beklagen, und zuge-
stehen muss, dass das zu viel ungünstig wirkt, weil ihm nicht
allein die notliwendige Uebereuistimmung verschiedener Mini-
sterien häufig felilt und Declarationen unmittelbar nach dem Er-
scheinen des neuen Gesetzes noth wendig w^erden, sondern auch
weil es einen schwankenden mid unsicheren Zustand herbei-
fuhrt, weim fortgesetzt mit neuen Verordnungen experimentirt
wird, bevor die vorhergehenden Zeit gefunden haben, sich in
ihren Licht- imd Schattenseiten erfahrungsmässig zu bewähren
— so bekundet jene Fruchtbarkeit der Ministerien jedenfalls das
lobenswerüie Streben, das mögüchst Vollkommene aufzusuchen
und in Ausfuhnmg zu bringen.
Zu den Fragen des Jahrhunderts gehöi't auch die sociale.
Ich zweifle nicht, dass Spanien, wenn es nicht etwa ganz darüber
hinauskommt, so doch später davon betroffen werden wird als
die übrigen Länder Europas. Die Industiie sclu*eitet rüstig und
sicher vorwärts. Es ist bei der schwachen Bevölkerung, bei der
Menge noch unbebauten Landes nirgends ein Ueberfluss an ar-
beitskräAigen Händen, aber überall Gelegenheit zur Arbeit. Die
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Lage des Spanischen Arbeiters ist gut. Seine Behandlung ist
human; sein Auskommen ist gesichert; die Arbeitszeit ist so ein-
getheilt, dass er nicht übermässig angestrengt wird und ihm
Zeit bleibt zur Erholung und zu seuiem Vergnügen. Bei seinem
natürUchen und praktischen Verstände begreift er wold, dass
die politischen Wühlereien nur nachÜieiUg auf diejenige Pro-
vinz, von wo sie ausgehen, genaJirt und verbreitet werden, also
auch auf ihn selbst zurückwirken müssen. Er föhlt, dass im
glücklichsten Falle nur wenige Einzelne dabei vorübergehend
gewinnen und ihi*en Elu'gciz befriedigt sehen können, während
alle Uebrigen und. das Gesanmitwohl darunter leiden , luid die
Wunden, die solche Ereignisse schlagen, lange nachbluten müs-
sen, bis der Heilungsprozess beginnen und nach dem Ausschnei-
den des wilden Fleisches beendet werden kann. Der Spanier ist
voller Selbstbewusstsein; er ist stolz; er erniedrigt sich nicht
und erkennt den Unterschied der Stande nicht in so weit an,
um den Vornehmeren andere Vorzüge als die der Glücksgüter
einzuräumen; aber der Spanier ist dessenmigeachtet nicht De-
mokrat, denn das monarchische Prinzip wurzelt zu tief im Volke.
Darum begreift auch der Spanische Arbeiter selir wohl, dass
demokratische Bestrebungen in revolutionäi*en Bewegungen den
Vorwand bilden und seine Theilnahme nur als Mittel zum Zweck
benutzt w^erden soll.
Die Regierung ist stark , wemi sie will ! Die Armee ist vor-
trefflich: disciplinirt, ausgerüstet und zuverlässig. Die Haltung
der Provinzial-Militair- und Civil- Chefs ist eine ernste und wür-
dige, welche mit Achtung imd Verti'auen erfiillen muss. Ich
zweifle nicht, dass mit Kraft und Energie und Nachdruck gehan-
delt werden wird, wenn es darauf ankommen sollte.
Bevor wir zur Verwaltung übergehen, um daraus die Ver-
hältnisse, Kräfte, Eigenthümlichkeiten des Landes näher kennen
zu lernen, um zu beurtheilen, ob und wie weit die geistige und
materielle Entwickelung und der Fortschritt sich bethätigen, ist
es wohl nothwendig , noch einen Blick auf den Charakter und
die Eigenthümlichkeit der Landesbewohner zu werfen; um
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daraus zu ermessen, mit welchen Schwierigkeiten die Regierung
zu kämpfen hat, und auf welche Mittel sie in ihren Bestrebungen
angewiesen ist.
Ein Bück auf die Landkarte von Spanien sollte zu der Vor-
aussetzung fuhren, dass dieser in sich abgeschlossene, abgerun-
dete, durch natürliche Grenzen nach Aussen geschützte Länder-
complex so recht von der Natur darauf angewiesen sei, im innig-
sten Zusammenhange und in der Gemeinschaft nationaler Ge-
iuhle und Interessen, vereinigt durch das Band der Sprache —
ähnlich wie Frankreich — nach Innen imd Aussen eine einzige,
einige, feste, compacte Masse zu bilden. Man sollte diese Vor-
aussetzimg um so sicherer aufstellen können , als die Natur die-
ses interessanten Landes, seine klimatischen und Boden-Verhält-
nisse, die Geschichte seiner Cxdtur, welche in ihren zwei Haupt-
epochen von Afiica herüber gekommen ist und die Stämme je-
ner Welttheile in Spanien heimisch gemacht hat, und die hier-
durdi bedingten , faktisch bestehenden Eigenthünüichkeiten des
Charakters , der Sitten imd Trachten und äusseren Erscheinun-
gen schon zu der Ansicht gefuhrt haben, dass die Pyrenäen die
Grenze zwischen Europa und Africa bilden, « and that the country
is at least a neutral ground between the hat and the turban. »
Allem diese durch die Natur angewiesene innere Gemein-
schaft besteht thatsächlich nicht Wie Deutschland durch ver-
schiedene Stämme und Sonderinteressen und die daraus sich
entwickelnden Erscheinungen durch Egoismus, Eifersucht imd
Neid, trotz aller, nicht ohne Sclmierzen und Wunden versuchten
Anstrengungen, über die Schwierigkeiten der Form den Gedan-
ken der Einheit nicht verwirklichen konnte — gerade so sehen
wir Spanien geschieden und zerklüftet nach seinen einzelnen
provinziellen Bestandtlieilen ; je nachdem ilmen entweder die
Geschichte eine abgesonderte Stellung und politische Vorrechte
angewiesen, oder ihre inneren Verhältnisse und charakteristi-
schen Eigenthünüichkeiten eine schnellere Entwickelimg, Arbeit
und Industrie, Handel und Reichthum, und die nachtheiligen
Folgen derselben, Selbstsucht und Eifersucht herbeigeführt
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haben. Wie der Catalonier auf die Frage : « ob er Spanier sei ? »
mit «Nein! ich bin Catalane!» antwortet, so fehlt auch die Ge-
meinschaft und Sympathie zmschen Andalusiem und CastiHanern,
zwischen Valencianem und Basken, zwischen den Bewohnern
von Estremadura imd denen von Leon und Galicien. Die Folgen
dieser Sonderstellung der einzelnen Theile zu einander sind nicht
ohne nachtheilige Rückwirkung gebüeben. Aber trotz der Ver-
schiedenheit der einzelnen Provinzen, trotz der Geschiedenheit
ihrer Bewohner, trotz der heterogenen Interessen, die keine An*
näherung herbeifuhren können, sondern gerade das Gegentheil
bewirken — alle Spanier, ohne Unterschied, und abgesehen von
allen übrigen Ansichten und Vorurtheilen — alle Spanier sind
übereinstimmend in dem erhebenden, kräftigenden National-
bewusstsein , in den loyalen Gesinnungen für ihre Königin , in
ihrer Anhänglichkeit an ihre Kirche, und in ihrer Abneigung und
Hass gegen alles Fremdländische, das sich zu irgend einem Ein-
flüsse im Lande erheben und behaupten möchte.
Die unbegrenzte Verehnmg der Königin, die Zartheit in der
Zurückhaltung aller Urtheile über das Königliche Haus sind eben
so achtungs- als nachahmenswerth. Es liegt auch hierin ein Be-
weis, dass in Spanien das monarchische Prinzip unerschütterlich
fest im Volke wurzelt. — Der Spanier ist Katholik ; er ist es im
vollsten Sinne des Wortes. Bei allem Stolze über die im Lande
herrschende Freiheit, hat Spanien die freie Ausübung des Glau-
bens nur auf die MitgUeder der Römisch -Katholischen Kirche
beschränkt Aber der Spanier liebt seine Religion, er ehrt seine
Kirche; er duldet keine Beeinträchtigimg derselben, und zwar
eben so wohl aus Gewohnheit als aus Bedürfniss und Ueber-
zeugung. Man verweise mich zur Widerlegimg dieses Urtheils
nicht auf die Aufhebung der Inquisition , oder die Ausweisung
der Jesuiten, auf die Zerstörung der Klöster und die Verfolgung
der Mönche, nicht auf die Einziehung der Kloster- und Kirchen-
güter und die unterlassene Alimentation der Kloster -Geistlichen
in den Jahren 1836 bis 1842. Die Beurtheilung jener Massregeln
liegt ausserhalb des Bereiches dieser Arbeit. Jene Thatsachen
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haben mit der Liebe und Achtung vor der Kirche nicht« zu
schaffen. Es waren allerdings Vertreter der Kirche, oder doch
Männer, welche eine Bevorzugung aus ihrer ausschliesslichen
Stellung zur Kirche und aus ihrem Dienste in derselben in An-
spruch genommen hatten, aber — mit emem Worte — es han-
delte sich dabei um die Personen und nicht um die Sache.
Wenn endlich der Spanier das Fremde hasst., so ist er sich
dabei der Geschichte seines Vaterlandes, der Nachtheile bewusst,
welche fremder Einfluss über Spanien gebracht hat. Wo dieser
Einfluss ein entschieden schädlicher war. wo fremde Macht dem
Lande unheilbringend, wo fremde Armeen verwüstend und zer-
störend in den Pro\'inzen gehaust , wo fremde Gewalt mit Un-
menschlichkeit Kriege gefiihrt und die Denkmäler der Kunst
und Wissenschaft selbst aus Gotteshäusern mit sich hinweg-
geschleppt oder verniclitet hat aus blosser Zerstönmgslust —
da werden solche Gefiihle der Erbitterung natürlich; sie sind
nicht ungerecht, sondern begründet. Wir Deutsche mögen es
immerliin dankbar anerkennen, dass die Bezeichnung «Aleman»
das Mistrauen des Spaniers gegen den Fremden leicht beseitigt.
Wir mögen diese JIrscheinung mit Genugthuung aufnehmen, als
den Beweis , dass das deutsche Element sich in Spanien in sei-
ner Ehrenhaftigkeit bewährt hat; wir mögen aus dieser That-
sache Veranlassung nehmen, dafiir zu sorgen, dass diese Ach-
tung der Spanier vor dem Deutschen (Charakter niemals erschüt-
tert, sondern nur immer mehr gesteigert werde.
Ausser den oben angefahrten EigenthümUchkeiten ist der
Spanier stolz ; er ist ritterlich, grossmüthig, verschwiegen, massig
und beseelt von glüliender Liebe fiir sein Vaterland. Heiter und
lebhaft, nicht ohne Geist imd Witz, liebt er Tanz, Gesang und
höfliche Worte. Gereizt, erhitzt, steigert sich die Leidenschaft-
lichkeit zur Rache. Der sittliche Werth in den unteren Schich-
ten der bürgerlichen Gesellschaft ist tief begründet. Der Spa-
nier ist schön- und wohlgebaut; gewandt und ausserordentlich
kräftig. Dieser gesunden und festen Natur erfreut sich auch die
Spanierin, deren schöne Formen, grazieuse Bewegungen, witzige
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und pikante Redegewandtheit, deren Geschmack in der Toilette
und liebenswürdige Lebendigkeit in der Gesellschaft zu allge-
mein bekannt und gesucht sind, um sie hier noch besonders
als Rechtfertigung für den Mangel grosser Thätigkeit in den
häuslichen Berufsgesch&ften anzuführen. Wenn es überhaupt
einer Rechtfertigung bedürfte, so würde diese zunächst in den
klimatischen Einflüssen zu suchen sein, welche in der Hitze des
Sonmiers wenigstens Körper imd Geist lähmen und zur massi-
gen Beschäftigung rathen , imd — da sie zur Ruhe mahnen —
in den frischeren Tageszeiten eine Erheiterung ausser dem Hause
erklärlich machen.
Von der ausnehmenden Muskelkraft und Ausdauer der Spa-
nier hat man kaiun eine Vorstellung. Man folge einmal den An-
strengungen , welche das Militair auf Uebungen imd Märschen
in der erschöpfenden Hit^e leichten imd frohen Sinnes erträgt.
Man beobachte die Hafenarbeiter, von denen je 4 eine Last von
12 Centnem, auf Kopf imd Schulter vertheilt, rüstigen Schrittes
auf weiten Strecken fortbewegen. Man sehe die Fischer und
Schiffer in ihren Handtierungen, oder die Feldarbeiter in Cata-
lonien in den felsigen Weinbergen, oder in Valencia und Murcia
in den bewässerten und sumpfigen Ebenen in der sengenden
Sonnengluth arbeiten ! Ich bin im Jidi von Madrid nach Valen-
cia 60 Meilen, im August von Madrid nach Sevilla 84 Meilen,
später von Madrid nach Barcelona 98 Meilen mit der Diligence
gefahren, und dieselben Vorreiter (adelantero), Burschen von 15
bis 16 Jahren, haben jedesmal die ganze Strecke vom Anfang
bis zum Endpimkte zu Pferde zurückgelegt imd auf jeder Sta-
tion ihr Pferd nodi selbst gesattelt und angespannt. Man sieht
die Spanischen Damen in leichten Gewändern im heftigsten Zug-
wind in den Zimmern oder auf dem Paseo, imbeschadet ihrer
Gesundheit, gehen und sitzen; sie gehen in der Kühle wie in
der heissen Sonne im blossen Kopf; sie ertragen im Winter die
em^^dlichste Zimmerkälte. Schon die Spanischen Ejnder sind
sdir abgehärtet; man hört äusserst wenig Kindergeschrei (no
giitan los ainos) sagen die Ammen und schleppen die geduldi*
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gen Säuglinge zu Stierkämpfen , zu allen Vergnügungen, in Kir-
chen- und Strassengedränge mit herum, ohne dass die kleinen
Geschöpfe lästig werden.
Die Falschheit luid Hinterlist, die man den Spaniern wohl
nachsagt, entspricht dem Bilde, das man sich im Auslande von
dieser Nation zu entwerfen pflegt wo man, wenn auch nicht ge-
rade immer einen galanten Räuber, so doch mindestens einen
Stierkämpfer, einen Castagnettentänzer oder sonst einen leiden-
schaftUch aufgeregten Menschen in ihm zu erkennen glaubt.
Eine solche aufgeregte Vorstellung von den Spaniern im Allge-
meinen ist durchaus falsch. Der Spanier ist im Gegentheil in
allen Momenten des Lebens, die nicht eben durch eine gewisse
Aufregung und Leidenschaftlichkeit bedingt werden, ernst, ru-
hig, gehalten und durchaus anständig. ^ Bei Volks- imd Kirchen-
festen und öffentlichen Lustbarkeiten, wo viele Tausende ver-
sammelt, wo die Aufmerksamkeit gefesselt, die Theilnahme in
erhöhtem Maasse in Anspnich genommen und der Raum für
die Zuschauer beschränkt war — habe ich nirgends, weder in
grossen noch in kleinen Städten, ein unanständiges Drängen, ein
Schreien, Stossen, Necken oder lautes Zanken wahrgenommen.
Ich habe bei solchen Gelegenheiten niemals eine Schlägerei, nie-
mals Händelsüchtige oder Trunkenbolde , niemals eine Wider-
setzlichkeit gegen Abgeordnete der Obrigkeit wahrgenommen.
Niemals habe ich femer bemerkt, dass man sich an öffentlichen
Orten auch nur die mindeste Unziemlichkeit oder auch niu* Ver-
traulichkeit gegen Frauenzimmer erlaubt hätte — sondern überall
ohne Ausnahme habe ich den anständigsten Ton im Umgang und
Haltung gefunden; imd zwar in einem Grade, wie er unter dem
weniger glühenden Himmelsstrich nördlicherer Länder, in denen
weniger Leidenschaftlichkeit und mehr Bildung und Sitte zu
Hause sein soll, nicht eben allgemein ist. Um jedoch der Wahr-
heit die Ehre zu geben, muss ich anfiihren, dass sich die Aus-
brüche der Leidenschaftlichkeit in dem Spanischen National-
vergnügen, dem Stierkampfe, falls dabei die sonst üblichen For-
men verletzt und die Wünsche des Publikums getäuscht werden.
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nicht zurückhalten lassen, diese dann vielmehr die Gesammt-
masse der Zuschauer ergreifen, welche ihre Verstimmung durch
laute Aeusserung des Missvergnügens und gegen die Sitzbänke
des Amphitheaters auslassen, die sie oft sSmmtlich zertrümmern.
Zur Begründung des oben angefiihrten Urtheils über die
charakteristische Verschiedenheit der einzelnen Spanischen Pro-
vinzen und ihrer Bewohner, muss auf die geschichtlichen Mo-
mente, welche diese Verschiedenheit motiviren, zurückgegangen
werden. Als die Römer sich nach Karthagos Fall in Andalusien
festsetzten, nannten sie die Provinz nach dem Baeüs (Guadal-
quivir) Baetica. Diese Bezeichnung ward in Vandalacia oder
Belad al Andalosch verwandelt, nachdem mit dem Einfall der
Gothen die Vaadalen sich im Süden Spaniens niedergelassen —
und diese dann später den Mauren hatten weichen müssen. —
Von da ab erhob sich das Land zu einer früher nicht gekannten
Blüthe. Kunst und Wissenschaften übten ihre Herrschaft nicht
allein über die vier Königreiche , in welche Andalusien getheilt
ward, die Königreiche von Jaen, Granada, Cordova und Sevilla,
sondern auch in weiteren Regionen über ganz Spanien aus.
Cordova war, zur Zeit der Finstemiss in Europa, der glänzende
Stern des Lichtes , und als dieser Stern bleicher und matter ge-
worden und endlich untergegangen war, erglänzte einige Jahr-
hunderte später noch einmal Sevilla in den Meisterschulen der
Murillo, Velasquez und Cano.
Durch die Sierra Morena, durch die starren Gebirgszüge
der schneebedeckten Kuppen von Granada und Ronda geschützt,
vom Meere in seinen weiten Küstenstrichen umspült, von einem
majestätischen Strome durchschnitten, birgt Andalusiens Boden
die edelsten Metalle, und spendet es in überreicher Fülle die
Früchte aller Zonen. Dieser Ueberfluss, dieser Wechsel, diese
Gegensätze in der prachtvollen Natur, die Thäler und Schluchten,
Bäume und Sträucher, Flüsse xmd Quellen, Burgen und Schlösser,
die im Farbenglanz und Mannigfaltigkeit schöner Formen zu
wetteifern scheinen, — sie spiegeln sich wieder in dem Andalu-
sischen Msgo; in seiner bunten malerischen Tracht; in seiner
T. Minatoli» Spulen. 4
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Laune und Liebenswürdigkeit; in seiner Leidenschaftlichkeit der
Gefühle; in der Ruhe und Unerschrockenheit des ritterlichen
Hochländers 9 der seiner Zeit den Franzosen genug zu schaffen
gemacht hat Da die gütige Natur Andalusiens allein fiir Alles
sorgt, warum soll der Mensch dort nicht auch die Annehmlich-
keit des dolce far niente geniessen dürfen? Dass die Andalusier
leicht- und abergläubisch und zu Uebertreibimgen geneigt sind,
behaupten ihre Landsleute in den übrigen Provinzen.
Castilien umfasst die früheren Celtiberischen, Oretanischen
und Carpetanischen Gebiete. Der nordwestliche Theil, von den
Gothen Bardulia genannt, ward von den Mauren als Castilien
bezeichnet, wegen der Reihe von befestigten Thürmen, welche
an den Grenzen gegen Leon und Aragon angelegt waren. Aus
Alt -Castilien wurden die Mauren zuerst von den 'Spanischen
Gothen verdrängt. Die dort errichtete Grafschaft erklärte sich
762 unter dem Grafen Rodrigo Fruelaz für unabhängig. Ferdi-
nand I nahm den Eönigstitel von Castilien zugleich mit dem von
Leon an, nachdem er sich mit Sancha, Tochter und Erbin Ber-
mudo's ni vermählt hatte. Diese später wieder getrennten Reiche
wurden denmächst an Isabella vererbt, welche ganz Spanien
unter ihrem Scepter vereinigte. El coro corazon y Castilla —
Herz und Burg — die beiden schönsten Kaiserlichen Provinzen,
auf einem über 2000 Fuss über dem Meere erhobenen Tafellande
belegen, mit den Gebirgsketten der Guadarrama, der Sierra von
Cuenca und Toledo lungeben, von den Flussgebieten des Tsgo,
des Guadiana und Duero durchschnitten, bietet der kräftige Bo-
den in seinen weiten baimüoseh Ebenen reiche und sichere
Emdten der treflflichsten Cereaüen, so wie vorzüglichen Wein
und Obst. Der Castihaner ist männlich, kräflig, ernst und ruhig;
brav und zuverlässig; gefaUig, ohne zuvorkommend zu sein.
Der Gleichförmigkeit des Bodens entspricht die praktische Gleich-
mässigkeit seiner Haltung. Er bUckt mit Selbstbewusstsein auf
die übrigen Provinzen, mit Lächeln auf die bunte Tracht und
den Dialekt des Andalusiers hinab. Er ist seinem Gott imd seiner
Königin treu. Spanien ist ihm das erste Reich der Welt^ Castilien
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seine vorzüglichste Provinz, und er selbst der beste Spanier.
Er ist stolz auf sein Vaterland, stolz auf seine altcastilianische
Abstammung, unvermischt mit maurischem und jüdischem Blute,
stolz auf seine Geschichte, und stolz auf seine Sprache.
Im Herzen von Castilien liegt la Corte; la muy noble, leal,
Imperial, coronada y muy heroica villa de Madrid, die Residenz
in der ganzen Bedeutung des Wortes ; angeblich lange vor Er-
bauung Roms gegründet, von den Römern Majoritum genannt;
zur Maurenzeit ein zu Toledo gehörendes befestigtes CasteU,
ward es 1083 durch Alonso VI erobert, durch Enrique IV 1461
erweitert, von Carl V zur Jagdzeit häufig besucht und durch
Philipp II 1560 zur Residenz erhoben. Damals lag Madrid im
tiefen Walde, dessen Bewohner, Bären und Wölfe, ihren Durst
im schiffbaren Manzanares löschten. Heute sucht man den Wald
und die Schiffe vergebens , aber la Corte mit ihrer Pracht imd
ihrem Reichthimi und Königssitz liegt noch immer 2412 Fuss
über dem Meeresspiegel erhaben.
Valencia, das Maurische Paradies; geschützt durch die
Gebirge mit ewigem Schnee und den befruchtenden Wasseradern.
Zinnober, Eisen, Marmor und Jaspis bilden die Reichthümer der
Felsenregion. Früchte aller Himmelsstriche und Produkte aller
Zonen, von der hohen Palme bis zur kleinen Cochenille, gedeihen
in der von der Turia bewässerten Ebene. Der Jucar -Kanal del
Rey und das Wassersystem von Aljamesi sind wahrhafte Wim-
derwerke von hebenden und giessenden Wasserwellen, werth
studiert zu werden. Die einfache Idee, die colossale Arbeit der
Ausfuhrung derselben, in der Niveüirung und Bewässerung der
huerta, steht unübertrc^en da. Das tiefgesättigte Blau des
Meeres, über welches sich das glänzende Licht des wolkenlosen
Himmels spannt, in seiner sengenden Gluth die heimliche Arbeit
in der Werkstätte der Natur überwachend, die aus dem befiuch-
teten Schoosse der Muttererde die Pflanzen des Südens wuchernd
hinaustreibt — auch in diesem Bilde sind die Bewohner des
Landes repräsentirt Still und mit ausdauerndem Fleiss greifen
äe ein in den Mechanismus des Schaffens. Der Schweiss des
4'
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Angesichts wetteifert mit der Gluth der Sonne und der Leiden-
schaft, wenn sie aus der stillen Einförmigkeit des ärmlichen
häuslichen Lebens hinausgesprengt Avird zur entfesselten Kraft.
Das benachbarte Murcia, arm an Wasser und Fruchtbar-
keit, mit Ausschluss des breiten Beckens des Segura (Lorea), wo
es noch immer fehlt an Scheuem fiir das Getraide, an Fässern
für Wein und Oel, und an Wegen zum Absatz des Ueberflusses,
Murcia war die Lieblingsprovinz der Karthager, ihr Reichthum
stachelte die FamiHe Hannibals zum Kriege gegen Rom auf. Die
Gothen in Murcia widerstanden den Mauren mit grosser Tapfer-
keit imd Theodomir konnte sich wenigstens für seine Lebenszeit
eine tmabhängige Souverainetät bewahren. Nachdem das Chalifat
der Ommajaden gestürzt, trat Murcia zwar imter der Famihe
der Beni Tahir als unabhängiger Staat auf, allein nach Auflösung
desselben, 1260, gelangte es an Spanien. Der Africanische
Typus ist den Bewohnern unverkennbar aufgedrückt. Wie die
Natur sich hier in den Extremen gefallt , im Mangel und Ueber-
fluss, in sterilen Gebirgskarsten, welche reiche Lager edler Me-
talle bergen — in der Einsamkeit der vulkanischen Charakteristik
— so auch der Mensch. Es giebt nur Reiche und Arme. Die
Bewohner sind verschlossen, abergläubisch, plötzlich heftig auf-
brausend und rachsüchtig. Es zeigt sich unter ihnen der Hang,
sich dahin zu wenden , von wo die Bevölkerung imd Cultur der
Provinz ausgegangen — nach der Africanischen Küste, wo seit
etwa 10 Jahren in der Gegend von Oran Tausende von Auswan-
derern eine neue Heimath gesucht und gefunden haben.
Catalonien (Cataluna — Gotholunia). Eine andere Natur,
ein anderer Boden, ein anderes Klima, eine andere Sprache und
ein anderer Charakter seiner Bewohner. Die Pyrenäen mit ihren
Gebirgszügen steigen aus den kalten Regionen in die wärmeren
Ebenen hinab. Scharf imd zackig treten die Felsen bis an die
See hinaus ; hier öde und kahl, keinem Halme den Durchgang,
keiner Wurzel einen Haltpunkt gönnend, dort bedeckt mit der
üppigen Fülle von Myrthen und Granaten, geschützt durch
stachhche Aloe und Caktus, überragt durch Rohr und einzelne
53
Palmen. Blendend roth leuchten von den Höhen die Stämme der
Korkeichen herunter, welche ihre Bekleidung abgesprengt haben,
und unter den dunkelgrünen Oliven wiegen sich die jungen Saa^
ten, ohne uns zu verrathen , welche Anstrengungen nothwendig
waren, um die dunkle unfi*uchtbare Erde und den kalten kiesigen
Untergrund und die zu Tage steigenden Felsplatten durch
fleissiges Düngen imd Aufbragen besserer Erde zu Eom- und
Weinland umzuschaffen. Der Boden ist störrisch; er will erkannt
und eigen behandelt sein; dann aber fögt er sich, und lohnt
seinem Pfleger den mühsamen Fleiss. Der alte Celtiberische
Unabhangigkeitssinn in dem Catalanen, der weder Spanier, im
eigentlichen Sinne des Wortes genommen, noch Franzose ist,
scheint keinesweges erstorben. Ein energischer Charakter herrscht
in der Natur und in den Menschen. Der Catalanische Fleiss und
Ausdauer im Landbau und am Webstuhl sind sprichwörtlich
geworden. Entschlossen, tapfer und verwegen, sind die Cata-
lonier unter guter Führung vortreffliche Soldaten ; als Seeleute
sind sie ausgezeichnet. Die Betriebsamkeit des Cataloniers ist
nicht frei von Egoismus.
Der Boden vermag seine Bewohner nicht alle zu ernähren;
diese sind deshalb auf Handel und Industrie angewiesen. Der
Handel hat sich weit ausgedehnt und reichen Gewinn gebracht;
die Industrie ist voran geeilt und sucht im kräftigen Fortschritte
die Concurrenz mit dem Auslande halten zu können. Ihr gebührt
Anerkennung; und die Regierung hat sie geschützt auf Kosten
der übrigen Provinzen. Hierin liegt der Schlüssel zur Ueberhe-
bung Cataloniens, den übrigen Provinzen gegenüber, und zum
Neide, zur Eifersucht und zum Missvergnügen der übrigen Pro-
vinzen — Catalonien gegenüber.
Die Industrie ist der Stolz und die verwundbare Stelle des
Cataloniers, der darin nicht allein eine Quelle der Wohlhabenheit,
sondern die Lebensader seines Herzblutes erbUckt Man sagt:
« die Gatalonier wären allzeit fertig zur Revolution. » Wohl mög-
lieh, dass die Beeinträchtigung ihrer vermeintlichen Rechte des
Schutzes^ oder des Prohibitiv- Systems, zu irgend welchen ver-
54
zweifelnden Schritten fuhren könnte — aber das Thörichte eines
solchen Beginnens sollte den Verständigen, den Fabrik -Unter-
nehmern und den Capitalisten, wie den Fabrikarbeitern — billi-
gerweise deutlich genug vor Augen schweben, um es auch nur
noch auf einen Versuch ankommen zu lassen. Was könnte mit
dem Versuche erreicht werden ? möge er ein Endziel verfolgen,
welches er nur immer wolle, er kann nicht gelingen, er muss
auf das NachtheiUgste auf das Land zurückwirken. Die Regie-
rung ist stark; sie kann und wird Gewalt mit Gewalt vertreiben.
Die Regierung würde aber als Strafe fiir eine widerq)enstige
Provinz, im Interesse der übrigen Provinzen, den Schutzzoll
Cataloniens ohne Beeinträchtigung der Staats-Einnahmen schwin-
den lassen können, und dadurch jene Lebensader auf eine Weise
berühren, welche nicht blos die Fabrikanten, sondern auch die
auf Fabrikarbeit angewiesene Bevölkerung der Provinz in die
allerbedenklichste Lage versetzen müsste.
Nachdem die Mauren bis ztun Ebro zurückgedrängt waren,
wurde imter Ramon Berenguer die Souverainetät in Catalonien
erblich; 1137 ward es mit Aragon vereinigt. Diese Provinz hat
den am entschiedensten ausgeprägten Hass gegen Frankreich
bis auf heute bewahrt^ wie sie die Ansicht festhält, dass ihr der
erste Platz unter den sämmtlichen Provinzen Spaniens gebühre.
Wie Estremadura in seinen Naturschönheiten, in seinen
Thälem und malerischen Bergabhängen, in seinen Waldungen
und belaubten Felsschluchten den Uebergang bildet von Andsr
lusien zu Castilien, so liegt auch der Charakter seiner Bewohner
zwischen den Eigenthümlichkeiten der Castilianer und Andalusier.
Einfach, treuherzig, zufrieden, indifferent und indolent, wie es
das Isolirte der Ortschaften in den wenig bevölkerten Ebenen
mit sich bringt Ferdinand Cortez und Pizarro, welche in dieser
Provinz geboren, waren talentvolle, hervorragende Persönlich-
keiten, mit Eigenschaften, auf welche die Mehrzahl der jetzigen
Bevölkerung keinen Anspruch macht
Galiciens Elima ist gemässigt und feucht Seine lieb^
liehen Thäler mit waldgekrönten Bergen, seme saftigen Wiesen
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und glätschemden Bäche erinnern an die Schweiz. Gutes Vieh,
treffliches Korn, saftiges Obst, Fische und Wild in Ucberfluss.
Aber wie die Schweiz, so duldet auch diese Provinz nicht alle
ihre Kinder in ihrem Schoosse. In ganz Spanien \md Portugal
findet man die Gallejos in den verschiedensten Verrichtungen
unter den arbeitenden Klassen verbreitet. Ihre Körperkraft imd
Unverdrossenheit, ihre Treue und Zuverlässigkeit wird allgemein
gerühmt Sie kehren mit dem ersparten Gelde nach Jahren in
ihre Heimath zurück, reich» an Er&hrungen und an Liebe für
die Wiege ihrer Kindheit. Der sittüche Werth dieser Kinder der
Natur wird gerühmt
Das Prindpado de las Asturias, durch seine gebirgige
und abgeschlossene Lage unzugängUch für die Römischen und
Maurischen Eroberungen, ward der Ausgangspunkt der Spanisch-
Gothischen Monarchie. Viehzucht wird in bedeutendem Umfange
getrieben. Es finden sich noch herrüche Wälder in dieser Pro-
vinz, und da der Grundbesitz sehr getheilt ist, so fehlt es nir-
gends an fleissigen Händen. Der Charakter der Bewohner dieser
stillen ThSler hat die Unverdorbenheit der Sitten, wie sie sich
in den abgeschlossenen Landestheilen länger bewahrt, erhalten«
Die Gemüthlichkeit der Asturier, ihre anspruchslose Freundlich-
keit, ihre Offenheit und Gastfreiheit machen den angenehmsten
Eindruck.
Die Baskischen Provinzen, Alava, Guipuzcoa und Viscaya
— las Vascongadas; die alten Cantabrer, die ursprünglichen Be-
wohner dieser Provinz ; niemals vertrieben, niemals unteirjocht,
eben so fest unter einander vereinigt als nach Aussen sich ab-
schliessend; von grosser Körperkraf^ voll Muth, Tapferkeit und
Energie des Charakters. So wie die Felsen, denen sie den Me-
taUreichthum abgewinnen, um ihn mit kräftiger Hand im Feuer
zu bearbeiten, starr imd unbewegUch ihre Form bewahren, so
die Bewohner des Landes ihren Stolz, ihre Unbeugsamkeit, ihre
Ruhe und ihre Sprache, welche nach Humboldts Meinung die
ursprüngliche in ganz Spanien war. In der stürmischen und
tückischen Bucht von Yiscaya> wo die Meeresströmimg der kühn-
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sten und kräftigsten Seeleute bedarf, sind die Bewohner dieser
Provinz in ihrem Elemente. Und doch war es von der Seeseite,
dass im Jahre 870 die Normannen in das Land kamen und den
Basken unter Zuria ihre Repräsentativ -Verfassung aufdrangen.
Später bildeten sich Herrscliaften , Seiiorias, welche im 14ten
Jahrhundert das Land durch Verheirathung an Aragon brach-
ten, von wo aus es Peter der Grausame mit der Erone von Ca-
stiüen vereinigte. Ihre Fueros waren den Bewohnern jedoch bis
in die neueste Zeit bewahrt und deren Entziehimg wohl ein we-
senüicher Grund ihrer Parteinahme fiir Don Carlos. Ihre eigen-
thümliche Stellung, der MiHtair Verpflichtung gegenüber, die Be-
vorzugung gegen die übrigen Provinzen hinsichts der Steuer-
ämter, des Stempelpapiers, der Taxen und der der Gesammt-
bevölkerung zuerkannte Adel haben lange Zeit die Eifersucht
der übrigen Provinzen wach erhalten. Die Basken nennen ihr
Land Euscaleria.
Leon, eins der ältesten selbstständigen Königreiche in Spa-
nien, das erste, welches mit starker Hand dem Vordringen der
Mauren ein Ziel setzte und sie mehr und mehr zurückdrängte
bis zum Duero und Tormes, wohin Alonso der EathoUsche
739 — 757 sein Reich ausdehnte und das Christenthum verbrei-
tete. Den Namen Leon erhielt das Land im Jahre 910 unter
Garsia, als er seine Residenz von Oviedo nach Leon verlegte.
Nach Bermudo's EI Tode im Jahre 1037 kam die Krone durch
Vermählung seiner Tochter Sancha mit Ferdinand von Casti-
lien an das letztgenannte Königreich. Die Natur bietet dort we-
nig besonders Interessantes. Künste und Wissenschaften haben
dort nicht tiefe Wurzeln geschlagen, Salamanca ausgenommen.
Das offene Land ist auf Ackerbau und Viehzucht hingewiesen,
welche unverändert in derselben Weise fortgetrieben werden,
als die Altvordern dies gethan hatten. Das Klima ist rauh und
feucht. Die Menschen sind einfach, offen, sittlich, gemüthlich,
aber wemg empfanglich für Alles, was über den engen Gesichts-
kreis ihres ein&chen Lebens hinausgeht Auffallend ist die
äusserst geringe Sympathie für Castilien.
57
Aragon war nächst Castilien der mächtigste und kriege-
rischeste Staat in Spanien. Durch das Becken des Ebro getheilt,
durch schroife Gebirgszüge der Soria, Albarracin und Morula
durchschnitten, den scharfen Luftströmungen über den Moncayo
ausgesetzt, entbehrt das Land auch der südUchen , warmen imd
fruchtbaren Ebenen nicht Die frischen, kräftigen, kühnen, gei-
stig angeregten Bewohner, von glühender Vaterlands- und Frei-
heitsliebe durchdrungen, sind sich so vollständig genug, dass
eine starre Unbeugsamkeit melurfach hervorgetreten ist. Der
Aragonese hasst den CastUianer. Jaime I bestätigte zuerst 1246
in Huesca die Fueros des Landes. 1137 gelangte Aragon durch
die Verbindung der Tochter Ranairo's U, Petronella, mit dem Gra-
fen Samon Berenguer von Barcelona an Catalonien. Der Ruhm
der Stadt Zaragoza^ begründet durch ihre Universität, wurde er-
höht durch die Art ihrer Vertheidigung, in welcher die Einwoh-
ner Alles vereinigt und übertroflFen haben, was Heldenmuth und
Vaterlandsliebe an Opfern erheischten.
Navarra endlich ward 1512 mit Castilien verbunden und
hat lange seine Fueros de Sobrarbe, welche König Inigo Arista
zu Pamplona 842 beschworen, erhalten. König Sancho m war
es, der die Maurische Kette von Navarra in Navas de Tolosa
brach. Das in seinen steüen Felsthälem zerklüftete Land, nach
Aussen gesichert imd abgeschlossen, bewohnen kräftige, brave
und kühne Hochländer. In den Ebenen wird der Ackerbau noch
in der althergebrachten einfachen Weise fortgetrieben ; die eben
so einfachen Bewohner sind sich selbst genug, sie vermeiden
die Berührung mit den Nachbarn und hassen die Fremden. An
Unerschrockenheit und Gewandtheit sind die Schmuggler und
Jäger- von Navarra nirgends übertroffen.
Die Regierung.
Vi« eontili ezpen, mole rait ciia:
Vün tempentun Di qaoqae prorehnnt
In najo«. —
Horatü tum. L. IQ, 4, 65—67.
Die Regierungsform in Spanien ist die monarchisch -reprasen«
tative, festgestellt durch eine Verfassung, welche in den Cortes
1837 entworfen, durch die Cortes im Jahre 1845 revidirt und
am 25 Mai desselben Jahres sanctionirt und veröffentlicht wor-
den ist. Auf Grund dieser Verfassung theilen die Landes-Depu-
tirten in zwei Kammern, dem Senat und dem Gongresse, die ge-
setzgebende Gewalt mit dem Könige, während dem Könige die
ausübende Gewalt allein zusteht Der Senat ist aus 200 Mit-
gliedern zusammengesetzt; im Gongresse befinden sich 349 De-
putirte.
Die Königin Dona Isabel n von Bourbon fuhrt den Bei-
namen der Katholischen. Die GivilUste ward im Jahre 1849 auf
45,900,000 Realen (3,050,000 Thk. Preuss.) festgesetzt Das erst-
geborene Kind des Königs heisst jedesmal Prinz oder Prinzes-
sin von Asturien ; die übrigen Kinder, die Brüder, Schwestern,
Oheime und Tanten des Königs — Infanten und In&ntimien.
Die am 19 December 1851 geborene Prinzessin von Asturien
heisst Maria Isabel Franzisca de Assis, Ghristina Franzisca de
Paula.
Unter den Spanischen Orden ist der höchste der des Gol-
denen Vliesses, von Philipp dem Guten, Herzog von Burgund,
1430 bei seiner Vermählung gestiftet Die Königin ist Gross-
59
meisteriB des Ordens, welcher zur Zeit 51 Mitglieder zählte
daninter 10 gekrönte Häupter, und zwar Seine Majestät der Kö-
nig von Preussen seit dem 10 Februar 1818.
Der Orden Carls m, vom Könige gleiches Namens am 19
September 1773 gestiftet Die Königin ist Grossmeisterin. Der
Patriareh von Indien ist Grosskanzler imd Minister des Ordens,
dessen Capitel aus 1 5 Mitgliedern besteht. Die Zahl der Gross-
kreuze beträgt 282.
Der Americanische Orden der IsabeUa der Katholischen
ward vom Könige Ferdinand VII 1815 am 24 März gestiftet
Die Königin ist Grossmeisterin und präsidirt dem, aus 10 Mit-
gliedern bestehenden Ordens-Gapitel. Die Zahl der Inhaber des
Grosskreuzes beträgt 461. /
Durch Königliches Decret vom 28 October 1851 ist fest-
gestellt worden, dass die höchsten Klassen dieser Orden von
jetzt ab nur nach vorangegangener Prüfung der Verdienste der
zu Betheiligenden im Einverständnisse mit dem Staats-Ministe-
rium ertheilt werden sollen. Bei Bewilligung der unteren Klas-
sen soU der Minister-Präsident und der betreffende Disciplinar-
Minister gehört w^erden. Mit Bezug auf auszuzeichnende Hof-
beamte sollen der Minister -Präsident und der Haushofineister
zusammentreten, und über Personen, welche keinen Dienstver-
hältnissen angehören, soll, um sie decoriren zu können, das Or-
dens-Gapitel entscheiden.
Dieselben Bestimmungen sind auf die Ertheilung des Damen-
Ordens der Königin Maria Luise, 1791 gestiftet, ausgedehnt, des-
sen Inhaberinnen sich auf 237 belaufen.
Der Militair- Orden San Fernando und HermenegUde zählt
130 Grosskreuze.
Der Orden von Santiago de Gompostella, von Ferdinand 11,
König von Leon, 1 1 70 gestiftet, enthält 4 höhere Würdenträger,
78 Ritter profesos, 79 non profesos.
Der Orden von Galatrava, vom Könige Sancho HI von Ca-
stilien 1158 errichtet, zählt 2 Gonmiandeure , 33 Ritter profesos,
48 non profesos.
60
Der Orden von Alcantara, 1177 von Ferdinand 11 gestiftet»
zählt 2 Würdenträger und 67 Ritter.
Der Militair- Orden von Montesa zählt 25 Ritter profesos
und 30 non profesos.
Der Militair-Orden von San Juan de Jerusalem zahlt 22 Mit-
glieder. Die Reorganisation dieses Ordens ist durch EönigL
Decret vom 28 Oetober 1851 in Aussicht gestellt.
Endlich hat Ferdinand VU noch Medaillen zur Belohnung
für Tapferkeit gestiftet.
Die Decoration mit Spanischen Orden erfolgt jederzeit auf
feierliche Weise in Gegenwart des Capitels.
Der Hofstaat des Königlichen Hauses besteht aus der Ge-
neral-Intendanz, mit dem General - Intendanten, 8 Oficialen und
3 Supernumerarien, einem General - Cassirer mit 9 Oficialen und
4 Supemumerarien, einem General -Schatzmeister, Rendanten,
4 Oficialen, einem Archivar mit 5 Oficialen, einem Consultor
general, 1 Advocaten, 1 Alcaiden, einem Principal delPalacio,
einem General -Director der Königl. Caballerizas (Stamimker),
einem Visitator general del Real Patrimonio.
Die Königliche Kapelle besteht aus dem Procapellan mayor
(dem Patriarchen von Indien), 1 Secretair, 3 Beamten, 2 Archi-
Ysiien; dem Tribunal der Kapelle mit 1 Richter, 1 Fiscal, 2 No-
taren, 1 Portero Alguazil.
Zu den Chefs der Etiquette und des Ceremoniels gehören
9 hohe Würdenträger, Herzöge, Marquis und Grafen, ein Mayor
Domo, 2 Primeros Caballerizas, 1 Secretair, 3 Oficiale, der Be-
wahrer des Königlichen Siegels (Real estampilla) mit 1 Secretair
und 3 Oficialen.
Das Königlich Spanische Wappen ward mehrfachen Verän-
derungen unterworfen. Der goldene Thurm im rothen Felde für
Castilien; der schreitende rothe Löwe im silbernen Felde für
Leon, je zweimal in dem kreuzweis getheilten Schilde, war
das älteste Wappen. 1332 liess Alonso XI das alte Banner von
Castilien, eine rothe Schärpe aus zwei grünen Drachenköpfen
sich erhebend, hinzufugen. Heinrich 11 entfernte dies Zeichen
61
wieder. Die Vereinigung von Aragon und Castilien, 1479, unter
Ferdinand und Isabella veränderte auch das Wappen. Der Schild
ward getheilt Das erste und vierte Feld erhielten Castilien und
Leon, das zweite und dritte Aragon, im goldenen Felde 4 rothe
Linien. Sicilien, Navarra, Jerusalem, und der Adler des Evan-
gelisten Johannes wurden hinzugefiigt. Desgleichen die Devisen
F, welche Isabella als den Anfangsbuchstaben des Namens ihres
Gemals, und Y, welchen Ferdinand als den Anfangsbuchstaben
des Namens der Köni^ wählte, mit dem Motto «tanto mota.»
Nach der Eroberung Granadas, 1492, wurde dessen Symbol,
ein oben geöflBieter rothkömiger Granatapfel im silbernen Felde
unten in den Wappenschild hinzugefugt. Unter Karl V wurden
die Wappen des Römischen Kaiserthums, von Oesterreich, Bur-
gund, Brabant und Flandern mit aufgenommen, und der Adler
mit dem doppelköpfigen des Kaiserreichs vertauscht. Die Kette
des Goldenen Vliesses, der Stab von Burgund und die Säulen
des Herkides , mit dem Motto « plus ultra » umgaben das Wap-
pen. Philipp n liess den Adler fort, fiigte aber die Felder von
Portugal und Artois hinzu; letztere entfernte Philipp IV, wo-
gegen Philipp V die Bourbonischen Lilien hinzufugte. Die
Farben der Spanischen Flagge sind roth und gelb, Castiliens
Farben.
Der höhere Spanische Adel theilt sich in Grandes und Titu-
lados del Reino. Die letzteren sind FamiÜen, die von Alters her
die Titel Herzog, Marquis, Graf, Visconde und Baron fiihren,
welche Titel jedoch nur auf den ältesten Sohn vererben. Die
Grandezza wird von der Königin, theils als persönliche Aus-
zeichnung, theils erblich, ertheilt; sie zerfSUt in 3 Abstufungen
oder Klassen. Zu den Vorrechten der Granden gehört die Erlaub-
niss, bei gewissen feierlichen Gelegenheiten bedeckten Hauptes
vor dem Throne erscheinen zu dürfen, und die Führung des
Pradicates ExceUenz. Einzelne Familien gemessen besondere
Vorrechte, oder sind besonderen Verpflichtungen imd Ceremo-
nien unterworfen, welche fort imd fort vererbt werden. So soll
der Herzog vonMedinaceli bei jedem Thronwechsel die Spanische
62
Krone fiip sich in Anspruch nehmen, dieserhalb zur Unter-
suchung gezogen y verurtheilt, und gegen ein Lösegeld von
30,000 r. wieder begnadigt werden. Der Herzog von Higar er-
hält das Kleid, welches die Königin bei gewissen feierUchen
Gelegenheiten getragen, zum Geschenk, und zu seinem Namens-
tage wird ihm tmter zahlreicher Begleitung die Königliche
Krone ins Haus gesandt
Der Artikel 7 des Königl. Decretes vom 28 December 1846
und die Instruction vom 4 Februar 1847 bestimmen, dass die
Titulirten in Successionsfallen gehalten sein sollen, ihre Bestäti-
gungs-Urkunden alsbald einzulösen, widrigenfalls sie nicht allein
nicht anerkannt, sondern wenn sie sich der neuen Titel vorher
bedienten, noch ausserdem mit ansehnlichen Geldbussen bestraft
werden wurden.
Die Zahl der Herzogstitel beträgt 66, worunter 33 die Gran-
dezza erster, 5 die der zweiten und 28 die der dritten Klasse
haben. Die ältesten Herzöge sind die von Benavente seit 1461
und Villahermosa seit 1470. — Die Zahl der Marquis beträgt
419, darunter 19 mit der Grandezza erster IQasse. Die ältesten
von ihnen, die Marquis von Villena, Falces und Astorga fuhren
diese Titel seit den Jahren 1445, 1455 und 1465. Man zählt
416 Grafen, darunter 17 mit der Grandezza erster Klasse. Die
ältesten sind die Grafen de la Ventosa seit 1425, Castanneda seit
1429 und Haro seit 1431. — Visconden giebt es 48; unter ihnen
ist der Visconde Muruzäbal de Andion der älteste. Sein Patent
datirt aus dem Jahre 1407. Unter den 40 Baronen des Landes
fuhrt der älteste, der von Biguezal, sein Patent nur bis auf das
Jahr 1631 zurück. Die meisten Ernennungen gehören dem vori-
gen Jahrhundert an. — Ausserdem sind in Spanien noch 10 Her-
zogs-, Marquis- und Grafentitel anerkannt, welche an Inländer
von Fürsten in Deutschland, Frankreich, Rom und Neapel er-
theilt sind.
Es besteht unter dem Vorsitze der Königin eine permanente
Deputation de la Grandezza de Espana aus 6 MitgUedem, welche
die bezüglichen Angelegenheiten bearbeiten.
63
Ein zweites Collegiom, «Cuerpo colegiado de Caballeros
Hijos-Dalgo v, eine Adelskammer^ aus 18 wirklichen und 7 Ehren-
mitgliedern bestehend, fuhrt unter dem Vorsitze eines Präsiden-
ten die Geschäfte, die sich auf AdelsverhSltcdsse beziehen.
Die erste Spanische Ver&ssuBg datirt aus dem Jahre 1812.
Sie war in vielen Punkten auf die Französische Constitution von
1791 basirt, jedoch nicht eigentlich zur Ausföhrung gekommen.
Durch Ferdinand VIT 1814 aufgehoben, trat sie im Jahre 1820
vor der Französischen Intervention wieder vorübergehend ans
Licht. Nach Ferdinands Tode erschien sie 1834 bedeutend ge-
mässigt, ein Werk Martinez de la Rosa, als Statut royal. . 1837
wurde die neue Verfasstmg entworfen, welche im monarchisch-
conservativen Sinne 8 Jahre später revidirt wurde und noch
heute gilt.
Die Spanische Verfassung
vom 25 Mai 1845.
Constitution de la Monarquia Espaiiola.
Titel I. Von den Spaniern.
Art 1. Spanier sind
a) aUe in den Spanischen Besitzungen Geborenen;
b) die Kinder eines Spaniers oder einer Spanierin, auch ausser-
halb Spaniens geboren;
c) die Fremden, welche Naturalisations- Patente erhalten haben;
d) diejenigen, welche auch ohne dergleichen in einer Gemeinde
der Spanischen Monarchie Bürgerrechte erhalten haben.
Die Eigenschaft ab Spanier geht verloren durch Naturalisation
in einem fremden Lande, oder durch Annahme eines Amtes einer
fremden Regierung ohne Erlaubniss des Königs.
Ein Gesetz wird die Rechte bestimmen, welche die Fremden ge-
messen, die natoralisirt sind oder Gemeinde-Bärgeirechte (vecindad)
erworben haben.
Art. 2. Alle Spanier können ungehindert ihre Gedanken drucken
und veröffentlichen lassen, ohne alle Censur, indem sie sich den die-
serhalb ergangenen Gesetzen unterwerfen.
64
Art. 3. Jeder Spanier hat das Recht, unter Beobachtung der
vorgeschriebenen Gesetze, Bittgesuche an die Cortes oder den Kö-
nig zu richten.
Art. 4. In der ganzen Monarchie gelten dieselben Gesetze.
Art. 5. Alle Spanier können je nach ihren Fähigkeiten und
Verdiensten zu öffentlichen Aemtem und Geschäften zugelassen
werden.
Art. 6. Jeder Spanier ist verpflichtet, für das Vaterland die
Waffen zu ergreifen, wenn er durch das Gesetz dazu aufgefordert
wird; und eben so im Verhältniss seines Vermögens zu den Staats-
lasten beizutragen.
Art. 7. Kein Spanier darf von seinem Wohnsitz zurückgehal-
ten, entfernt oder verhaftet, noch seine Wohnung gewaltsam eröff-
net werden, ohne dass die hierüber bestehenden Gesetze beobach-
tet sind.
Art. 8. Wenn in aussergewöhnlichen Fällen die Sicherheit des
Staates in der ganzen Monarchie oder in einem Theile derselben
die zeitweise Aufhebung der vorstehenden Bestimmung nothwendig
werden sollte, so wird dies durch ein Gesetz bestimmt werden.
Art 9. Kein Spanier darf in Anklagestand versetzt oder ver-
urtheilt werden anders als durch den zustehenden Bichter oder
Gerichtshof, auf Grund der älteren Stra%esetze, und in der Form,
die solche vorschreiben.
Art. 10. Die Strafe der Güter-Confiscation soll niemals ausge-
sprochen und kein Spanier seines Besitzthums beraubt werden
anders als wenn das Gemeinwohl dies wirklich erfordert, und nach
vorangegangener entsprechender Entschädigung.
Art. 11. Die Religion der Spanischen Nation ist die Aposto-
lisch-Römisch -Katholische. Der Staat ist verpflichtet den Cultus
und die Diener der Kirche zu erhalten (mantener).
Titel U. Von den Cortes.
Art. 12. Die gesetzgebende Gewalt beruht in den Cortes ge-
meinschaftlich mit dem Könige.
Art. 13. Die Cortes bestehen aus zwei gesetzgebenden Körpern
mit gleicher Machtvollkommenheit, dem Senat und dem Congress
der Deputirten.
Titel m. Vom Senate.
Art. 14. Die Zahl der Senatoren ist unbegrenzt, ihre Emen-
i^^^uig gebührt dem Könige.
Art. 15. Nur solche Spanier können zu Senatoren ernannt
werden, welche nach zurückgelegtem SOsten Jahre zu nachstehenden
Klassen gehören:
65
Präsidenten von irgend einem gesetzgebenden Körper;
Senatoren oder Deputirte, die dreimal zu den Cortes- Versamm-
lungen berufen waren;
Minister der Krone;
Staatsrathe;
Erzbischöfe;
Bischöfe;
Granden von Spanien;
General -Capitaine des Heeres und der Flotte;
General -Lieutenants des Heeres und der Flotte;
Gesandte;
bevollmächtigte Minister;
Tribunals - Präsidenten ;
Minister und Fiscale der Tribunale.
Die in obigen Kategorien Begriffenen müssen ausserdem
eine Rente von 30,000 Realen entweder aus eigenen Besitzun-
gen, oder aus Aemtern, die sie nur auf Grund erwiesenen
Vergehens verlieren können, oder aus Jubiläums -Besoldun-
gen, Pensionen oder Wartegeld beziehen.
Titulirte von Castilien, welche 60,000 Realen Rente beziehen;
diejenigen, welche seit Jahr und Tag 8000 Realen an directen
Steuern zahlen , Senatoren oder Cortes - Deputirte gewesen
sind, oder Provinzial-Deputirte, oder Alcalden in Städten von
30,000 Seelen, oder Präsidenten von Junten oder Handels-
Tribunalen.
Die zur Ernennung von Senatoren nothwendigen Bedingungen
können durch ein Gesetz abgeändert werden.
Art. 16. Die Ernennung der Senatoren erfolgt durch Special-
Decret, und darin wird der Titel angeführt, auf welchen sich in
Uebereinstimmung mit Vorstehendem die Ernennung gründet.
Art. 17. Das Amt eines Senators ist lebenslänglich.
Art. 18. Die Söhne des Königs und des Thronerben sind vom
25ten Lebensjahre ab Senatoren.
Art. 19. Ausser der gesetzgebenden Gewalt steht den Sena-
toren zu:
a) Die Minister zu richten, wenn solche durch den Congress der
Deputirten in Anklagestand gesetzt sind.
b) In Capital -Verbrechen gegen die Person oder das Ansehn des
Königs, oder gegen die Sicherheit des Staates in Gemässheit
der gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden.
c) Ueber die Mitglieder aus ihrer Mitte, in den Fällen und For-
men, wie das Gesetz es vorschreibt, zu Gericht zu sitzen.
T. Mlnntoli, Spanieo. 5
66
Tit IV. Vom Congress der Deputirten.
Art. 20. Der Congress der Deputirten besteht aus denjenigen,
welche in den, nach dem Gesetz abgegränzten Wahlbezirken erwählt
sind. Für jede 50,000 Seelen der Bevölkerung wird wenigstens ein
Deputirter ernannt.
Art. 21. Die Deputirten werden durch dir ecte Wahl bestimmt,
und können jederzeit wiedergewählt werden.
Art. 22. Um Deputirter werden zu können, muss man Spanier,
weltlichen Standes sein, das 25te Lebensjahr vollendet haben, eine
Rente von ländlichem Grundbesitz beziehen, oder an directen Steuern
so viel zahlen, als das Wahlgesetz erheischt, und ausserdem den
im Gesetze vorgeschriebenen sonstigen Bedingungen entsprechen.
Art. 23. Jeder Spanier, der sich im Besitz dieser Eigenschaften
befindet, kann für jede Provinz zum Deputirten gewählt werden.
Art. 24. Die Deputirten werden auf 5 Jahre gewählt.
Art. 25. Die Deputirten, welche von der Regierung oder aus
der Königlichen Kasse Gehalt beziehen, ein Amt erhalten, das nicht
in der Stufenleiter ihrer respectiven Laufbahn liegt, einen Auftrag
gegen Bezahlung, Ehren oder Orden annehmen, müssen der Wie-
derwahl unterworfen werden.
Titel V. Von den Sitzungen und Machtvollkommenheiten der
Cortes.
Art. 26. Die Cortes versammeln sich alljährlich. Es steht dem
Könige zu, sie zusammen zu berufen, die Sitzungen zu suspendiren,
zu schUessen, und den Congress der Deputirten aufzulösen; jedoch
in letzterem Falle mit der Verpflichtung, innerhalb dreier Monate
andere Cortes wählen zu lassen und einzuberufen.
Art. 27. Die Cortes werden bei einer Thronerledigung oder
sobald der König sich auf irgend eine Weise in die Unmöglichkeit
zu regieren versetzt sieht, sofort zusammen berufen.
Art. 28. Jeder der gesetzgebenden Körper entwirft seine Ge-
schäfts-Ordnung, und prüft die Eigenschaften derjenigen Individuen,
die ihn bilden. Der Congress entscheidet demnächst über Gesetz-
lichkeit und Gniltigkeit der Wahlen der Deputirten.
Art. 29. Der Congfess der Deputirten erwählt einen Präsiden-
ten, Vice -Präsidenten und Secretair.
Art. 30. Der König eröfl&iet oder schliesst die Cortes in Per-
son oder durch die Minister.
Art. 31. Der König ernennt für jede Sitzungs- Periode unter
den Senatoren den Präsidenten und Vice -Präsidenten des Senats,
und dieser wählt seine Secretaire.
67
Art 32. Es darf nicht einer der gesetzgebenden Körper ver-
einigt sein, ohne dass der andere es nicht gleichfalls wäre; aus-
genommen in dem Falle, wo der Senat richterliche Functionen
ausübt.
Art 33. Die gesetzgebenden Körper dürfen nur in Gegenwart
des Königs vereinigt berathen.
Art 34. Die Sitzungen des Senats und des Congresses sind
öffentlich, und lediglich in dem Falle, wo sie irgend einen Vorbehalt
wünschen, darf eine geheime Sitzung statt finden.
Art 35. Der König und jeder einzelne der gesetzgebenden
Körper hat das Recht der Gesetzes -Vorlage.
Art 36. Die Gesetze über Besteuerung und öffentlichen Credit
w^erden zuerst dem Congresse der Deputirten vorgelegt.
Art 37. Die Beschlussnahme in jedem gesetzgebenden Körper
erfolgt nach Mehrheit der Stimmen; um jedoch über Gesetze gültig
zu votiren, ist eine Stimme über die Hälfte der Gesammtzahl, welche
die Versammlung bildet, nothwendig.
Art 38. Wenn einer der gesetzgebenden Körper einen Ge-
setzes - Vorschlag verwirft, oder der König die Genehmigung ver-
weigert, so darf in derselben Sitzung über denselben Gegenstand
von ihm kein neuer Vorschlag eingebracht werden.
Art 39. Ausser der gesetzgebenden Gewalt, welche die Cortes
mit dem Könige gemeinschaftlich ausüben, gebühren ihnen noch
folgende Rechte:
a) Von dem Könige, dem Thronerben, dem Regenten oder der
Regentschaft des Königreichs den Schwur, die Constitution
und die Gesetze aufrecht halten zu wollen, entgegen zu nehmen.
b) Den Regenten oder die Regentschaft des Königs zu ernennen,
und den Vormund des minderjährigen Königs, wie es die Con-
stitution vorschreibt.
c) Die Verantwortlichkeit der Minister zu verwirklichen, welche
durch den Congress angeklagt, und durch den Senat gerichtet
werden.
Art 40. Die Senatoren oder Deputirten sind unverletzhch in
Betreff ihrer Meinungen bei Ausübung ihres Amtes.
Art 41. Die Senatoren können weder in Anklagestand ge-
setzt, noch verhaftet werden, ohne vorhergegangenen Beschluss des
Senates; es sei denn dass sie in flagranti betroffen würden oder
der Senat nicht vereinigt wäre. Jedoch wird in jedem Falle so bald
als möglich jener Versammlung Nachricht gegeben, damit dieselbe
das Erforderliche veranlassen kann. Eben so wenig können die
Deputirten während der Dauer der Sitzungen ohne Erlaubniss des
Congresses in Anklagestand versetzt oder verhaftet werden; es sei
denn dass sie in flagranti betroffen sind. Aber in diesem Falle, oder
5"
68
wenn sie in Anklagestand versetzt und verhaftet sind, während des
Schlusses der Cortes, muss dem Congresse so bald als möglich Nach-
richt gegeben werden, zu seiner Kenntniss und Beschlussnahme.
Titel VI. Vom Könige.
Art. 42. Die Person des Königs ist geheiligt und unverletzlich
und der Verantwortlichkeit nicht unterworfen; verantwortlich sind
die Minister.
Art. 43. Die Macht der Ausfiihrung der Gesetze gebührt dem
Könige, und seine Autorität erstreckt sich über Alles, was zur Auf-
rechthaltung der äusseren und inneren Ordnung gehört, und zur
Sicherheit des Staates nach aussen — der Constitution und den
Gesetzen entsprechend.
Art. 44. Der König sanctionirt und veröffentlicht die Gesetze.
Art. 45. üeber die Prärogative, welche die Constitution dem
Könige anweist, hinaus — ist er berechtigt:
1) die Decrete, Verordnungen und Anweisungen, welche zur Aus-
führung der Gesetze gehören, zu expediren;
2) zu sorgen, dass im ganzen Königreiche schnelle und tüchtige
Justiz administrirt werde;
3) das Begnadigungsrecht für Verbrecher nach Vorschrift des
Gesetzes auszuüben;
4) den Krieg zu erklären und zu fuhren, Frieden zu schliessen,
und den Cortes nachträglich amtliche Mittheilung von den
Verhandlungen zu machen;
5) über die bewaflhete Macht zu verfugen, und sie nach Belieben
zu vertheilen;
6) die diplomatischen und Handels - Beziehungen mit den übrigen
Mächten zu leiten;
7) das Münzrecht auszuüben, mit der Befugniss, sein Bildniss auf
die Münzen zu setzen;
8) über die Anlegung der fiir die Verwaltung bestinunten Fonds
zu verfügen;
9) die öffentlichen Beamten zu ernennen, und Ehren -Bezeugun-
gen und Auszeichnungen aller Art, je nach Lage der Gesetz-
gebung, zu bewilligen;
10) die Minister nach freiem Willen zu ernennen und zu entlassen.
Art. 46. Der König muss durch ein besonderes Gesetz er-
mächtigt werden, um:
1) irgend einen Theil des Spanischen Grundes und Bodens ver-
äussern, abtreten oder vertauschen zu können;
. 2) um fremde Truppen in das Königreich aufzunehmen;
3) um Offensiv -AUiance- Verträge, specielle Handels -Verträge
69
und solche abzuschliessen, durch welche irgend einer fremden
Macht Subsidien zugesichert werden;
4) um seinem immittelbaren Nachfolger die Krone abzutreten.
Art. 47. Bevor der König eine Vermählung eingeht, wird er
die Cortes davon in Keimtniss setzen, deren Genehmigung die Sti-
pulationen und Ehe -Verträge, welche Gegenstand besonderer ge-
setzlicher Bestimmung werden, unterworfen sind.
Dasselbe wird bei der Vermählung des Thronfolgers statt finden.
Art. 48. Weder der König noch der Thronfolger können eine
Verbindung mit einer Person eingehen, welche durch ein Gesetz
von der Thronfolge ausgeschlossen ist.
Titel Vn. Von der Thronfolge.
Art. 49. Die legitime Königin von Spanien ist Donna Isabella II
von Bourbon.
Art. 50. Die Thronfolge in Spanien ist die Ordnung der Erst-
geburt^ wobei stets die ältere der jüngeren Linie vorangeht; in der-
selben Linie der nähere dem ferneren Grade; in demselben Grade
der Prinz der Prinzessin ; und in demselben Geschlechte der Aeltere
dem Jüngeren.
Art 51. Sollten die ehelichen Descendenten der Königin Isa-
bella n von Bourbon verstorben sein, so werden nach der fest-
gesetzten Ordnung ihre Schwester und die Geschwister ihres Vaters,
Prinzen und Prinzessinnen, wenn sie nicht ausgeschlossen sind, auf
dem Throne folgen.
Art. 52. Wenn alle bezeichneten Linien ausgestorben sein soll-
ten, so werden durch ein Gesetz neue Aufforderungen, wie sie der
Lage der Dinge am meisten entsprechen, erlassen werden.
Art. 53. Jeder Zweifel über eine Thatsache oder ein Recht,
welches die Thronfolge betrifft, soll durch ein Gesetz gelöst werden.
Art. 54. Diejenigen, welche unfähig sind zu regieren, oder
welche Handlungen begangen haben, durch welche sie das Recht
auf die Krone verlieren, werden durch ein Gesetz von der Thron-
folge ausgeschlossen.
Art. 55. Wenn eine Königin regiert, so hat ihr Gemahl in kei-
ner Weise Antheil an der Regierung des Königreiches.
Titel VIH Von der Minderjährigkeit des Königs und der
Regentschaft.
Art. 56. Der König ist bis zum vollendeten 14ten Lebensjahre
minderjährig.
Art. 57. Ist der König minderjährig, so wird der Vater oder
die Mutter desselben, und in deren Ermangelung der nächste Ver-
wandte zur Thronfolge, nach der in der Verfassung vorgeschriebe-
70
neu Ordnung, die Regentschaft übernehmen, und zwar fiir die ganze
Zeit der Mmderjahrigkeit des Königs.
Art. 58. Der nächste Verwandte, welcher die Regentschaft zu
fuhren hat, muss Spanier sein, das zwanzigste Lebensjahr vollendet
haben, und nicht von der Thronfolge ausgeschlossen sein. Vater
und Mutter des Königs können die Regentschaft nur übernehmen, so
lange sie unvermählt bleiben.
Art. 59. Der Regent wird vor den Cortes den Eid leisten,
dass er dem minderjährigen Könige treu sem, und die Verfassung
und die Gesetze aufrecht erhalten wird.
Wenn die Cortes nicht vereinigt sein sollten, so wird sie der
Regent sofort zusammen berufen, und inzwischen denselben Eid vor
dem Staats-Ministerium ablegen, und verheissen, ihn vor den Cortes
zu wiederholen, sobald dieselben zusammengetreten sein werden.
Art. 60. Sollte Niemand vorhanden sein, dem das Recht der
Regentschaft zufiele, so werden die Cortes eine solche aus 1, 3 oder
5 Personen ernennen. Bis dass dieselbe ernannt sein wird, regiert
das Staats-Ministerium.
Art. 61. Befindet sich der König in der Unmöglichkeit, seine
Macht auszuüben, und wird diese Unmöglichkeit von den Cortes
anerkannt, so wird während der Behinderung der erstgeborene Sohn
des Königs die Regentschaft führen, wenn er volljährig und vier-
zehn Jahr alt ist. In dessen Ermangelung die Gemtdilin des Königs,
und in deren Ermangelung die zur Regentschaft Berufenen.
Art. 62. Der Regent und die Regentschaft werden alle Macht
des Königs haben, in dessen Namen sie die Regierungs-Acte voll-
ziehen.
Art. 63. Es soll der Vormund des minderjährigen Königs,
wenn er mittelst Testaments des verstorbenen Königs ernannt ist,
stets Spanier von Geburt sein. Sollte ein solcher nicht ernannt
sein, so wird Vater oder Mutter, so lange sie im Wittwenstande
sich befinden, Vormund sein. In ihrer Ermangelung ernennen die
Cortes den Vormund, jedoch sollen die Aemter des Regenten und
Vormundes ausschliessUch in der Person des Vaters oder der Mut-
ter des Königs vereinigt sein dürfen.
Titel IX. Von den Ministem.
Art. 64. Alles was der König in der Ausübung seiner Macht
bestimmt oder veranlasst, soll durch den betreffenden Minister ge-
gengezeichnet sein, und kein öffentlicher Beamter wird bei dem
Mangel dieses Erfordernisses Folge leisten.
Art. 65. Die Minister können Senatoren oder Deputirte son,
und Theil nehmen an den Berathungen der gesetzgebenden Körper;
71
jedoch köanen sie lediglich dort mitstiimneii, wohin sie als Mitglie-
der gehören.
Titel X. Von der Verwaltung der Gerichte.
Art. 66. Den Tribunalen und Gerichtshöfen gebührt es aus-
schUesslich, in Civil- und Criminal- Fällen die Gesetze anzuwenden,
ohne dass sie andere Functionen übernehmen können als zu ent-
scheiden, und dafür zu sorgen, dass die Entscheidung vollstreckt
werde.
Art. 67. Die Gesetze werden den Tribunalen und Gerichts-
höfen vorschreiben, was sie zu thun haben; die Organisation der
Einzelnen, ihre Befugnisse imd die Art der Execution; so wie die
Fähigkeiten, welche üire Mitglieder besitzen müssen.
Art 68. Die Urtheilsprüche in Criminalsachen sollen öffentlich
sein, und zwar in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form.
Art. 69. Kein Magistratuale oder Richter soll seinem Berufe
entzogen werden, weder vorübergehend, noch^ für immer, anders als
durch rechtskräftiges Urtheil; eben so wenig suspendirt, als durch
richterlichen Act oder auf Befehl des Königs, sobald derselbe aus
begründeter Veranlassimg befiehlt, dass er vor ein competentes Tri-
bunal gestellt werde.
Art 70. Die Richter sind persönlich verantwortlich fixr jede
Verletzung des Gesetzes, die sie begehen.
Art 71. Die Justiz wird im Namen des Königs ausgeübt.
Titel XI. Von den Provinzial - Deputationen und den
Ayuntamientos.
Art 72. In jeder Provinz wird eine Provinzial-Deputation sein,
in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form erwählt, und aus der
vorgeschriebenen Zahl von Individuen zusammengesetzt.
Art 73. In den Gemeinden sollen Alcalden und Ayuntamientos
fungiren; die letzteren werden durch diejenigen Gemeinde-Mitglieder
gewählt, denen das Gesetz dies Recht einräumt.
Art. 74. Das Gesetz wird die Organisation und die Attribu-
tionen der Ayuntamientos festsetzen, und die Einmischung in beide
Corporationen, welche den Abgeordneten der Regierung zusteht.
Titel Xn. Von den Steuern.
Art. 75. In jedem Jahre wird die Regierung den Cortes das
General -Budget der Staats -Einnahmen und Ausgaben für das fol-
gende Jahr vorlegen, und den Plan der Besteuerung, und die Mittel
die Steuern zu erheben, so wie die Beläge über die Eintreibung und
Anlegung des Ueberschusses — zur Prüfung und Genehmigung.
72
Art. 76. Es darf keinerlei Staats-Steuer oder Communal- Abgabe
auferlegt und eingezogen werden, die nicht durch das vorberathene
oder ein Special-Gesetz genehmigt ist.
Art. 77. Gleiche Ermächtigung ist nothwendig, um über das
Staats -Eigenthum zu disponiren, und um auf den Credit der Na-
tion Capitalien aufzunehmen.
Art. 78. Die öflFentliche Schuld steht unter dem besonderen
Schutz der Nation.
Titel Xni. Von der Militaumacht
Art. 79. Die Cortes werden jedes Jahr auf den Vorschlag des
Königs die Müitairmacht zu Land und zu Meer festsetzen.
Zusatz -Artikel.
Art. 80. Die überseeischen Provinzen werden durch besondere
Gesetze regiert.
En Palacio den 23 Mai 1845.
Ich die Königin.
(Folgen die Unterschriften des Minister-Präsidenten und sämmtlicher
Staats - Minister.)
Wahlgesetz vom 23 März 1846.
Titel I. Zahl der Deputhten und Wahl - Districte.
Art. 1. Die Deputirten- Kammer soll bestehen aus 349 Abge-
ordneten, welche in eben so vielen Wahl-Districten direct ge-
wählt sind.
Art. 2. Zu diesem Behufe sollen die Provinzen in Wahl-
Districte getheilt werden, in der Weise, dass auf je 35,000 Seelen
eines Districts ein Deputirter kommt; jedoch in den Provinzen, wo
sich ein Ueberschuss von 17,500 Seelen wenigstens findet, soll ein
Deputirter mehr gewählt und ein Wahl - District mehr gebildet
werden.
Art. 3. Die Zahlen der Deputirten und Wahl -Districte sollen
in jeder Provinz diejenigen sein, welche der anliegende Status, der
einen Theil dieses Gesetzes bildet, bestimmt.
Titel n. Notliwendige Requisite eines Deputirten.
Art. 4. Um Deputirter sein- zu können, wird Folgendes erfor-
dert: Der Betreffende muss Spanier, weltUchen Standes sein, das
25te Lebensjahr vollendet haben, und eine Rente besitzen von
73
12,000 Realen, die auf Grundstücken beruht, in der Weise, dass er
über diese schon ein Jahr bevor die Wahlen begonnen haben, ver-
fugen konnte : oder er muss jährlich unter der vorgedachten Modi-
fication 1000 Realen directe Steuern bezahlen.
Art. 5. Die Rente über 12,000 Realen wird dadurch nachge-
wiesen, dass der Betheiligte (Verpflichtete) Bürgschaft leistet für
seine seit Jahr und Tag zu zahlende Abgabe. — Der Steuer-Betrag
der 1000 Realen wird nachgewiesen, indem der Besteuerte seine
diesfallige Zahlung mit der Quittung der betreffenden Hebestelle
bescheinigt.
Art. 6. Bei Berechnung der Rente und des Steuersatzes wird
als eigener Besitz gerechnet:
a) Bei den Ehegatten die Güter ihrer Frauen, so lange die ehe-
liche Gemeinschaft; dauert.
b) Bei den Vätern die Güter ilurer Söhne, so lange sie deren
rechtmässige Verwalter sind.
c) Bei den Sölmen, deren Güter, von welchen aus irgend einer
Veranlassung die Mutter den Niessbrauch hat.
Art. 7. Der Steuersatz, welchen eine GeseUschaft, Association
oder Unternehmung zahlt, nützt den Theilnehmem oder Actionairen
in dem Verhältnisse desjenigen Antheils, welchen ein Jeder daran
zu besitzen nachzuweisen vermag.
Art 8. Der Stand eines Deputirten schliesst folgende Amts-
Verhältnisse aus:
a) General-Capitaine einer Provinz;
b) General-Commandanten in den Marine-Departements;
c) Fiscale der Appelhöfe;
d) Gouverneure der Provinzen;
e) Steuer-Intendanten.
Diejenigen, welche in irgend einer der gedachten Kategorien
begriffen sind, sollen, wenn sie zu Deputirten gewählt, zwischen
dieser Stellung und dem Amte, das sie bekleiden, wählen können,
indem die Berechnung des Termins von der Genehmigiuig der
Wahl-Acten der resp. Wahl-Districte anfängt. Erfolgt binnen Mo-
natsfrist keine Entscheidung^ so wird angenommen, dass der Ge-
wählte auf die Stelle als Deputirter verzichtet.
Art. 9. Die in dem vorigen Artikel bestimmte Incompatibilität
bereift nicht diejenigen Beamten der gedachten Klassen in sich,
welche in Madrid residiren.
Art 10. Die Provinzial- oder Local- Beamten, welche eine
Civil- oder MiUtair- Stellung oder eine Gerichtsbarkeit irgend einer
S^sse inne haben, können nicht in denjenigen Districten zu Depu-
tirten erwählt werden, welche ganz oder theilweise ihren Befehlen
unterworfen sind. Wenn diese Beamten auf ihre Aemter verzichten
74
oder abgesetzt werden, oder aus irgend einer anderen Ursa^^he ihr
Amt verlieren sollten, so sollen sie in den gedachten Districten nur
sechs Monate nachdem die Ausübung ihres Amtes au%ehört hat,
gewählt werden können.
Art. 11. Eben so wenig sollen zu Deputirten gewählt werden
können y wenn auch sonst die nothwendigen Bedingungen vorhan-»
den sind:
a) Diejenigen, gegen welche, wenn die Wahlen statt finden, Cri-
minal-Process schwebt, sobald über sie die Verhaftung ver-
fugt ist.
b) Diejenigen, welche in Folge eines Richterspruches körperhche,
denlüthigende oder entehrende Strafen erlitten haben, und
nicht in integrum restituirt worden sind.
c) Diejenigen, welche sich wegen physischer oder moralischer
Unfähigkeit unter gericlitlicher Aufsicht befinden.
d) Diejenigen, welche fallirt oder ihre Zahlungen eingestellt ha-
ben, oder deren Vermögen gerichtlich verwaltet wird.
e) Diejenigen, welche bereits mit der zweiten Steuer -Rate in
Rückstand geblieben sind.
Art. 12. Wenn dasselbe Individuum in zwei oder mehreren
Districten zugleich zum Deputirten gewählt ist, so soll es sich, An-
gesichts des Congresses, fiir einen derselben entscheiden, und zwar
innerhalb der acht Tage, welche dem Zeitpunkte folgen, wo seine
letzten Wahl- Acten genehmigt worden sind, sofern er überhaupt
als Deputirter zugelassen ist. Ist er nicht zugelassen, so soU er
innerhalb zweier Monate sich entscheiden, und diese gerechnet wer-
den von dem Augenblick der Genehmigung der Wahl-Acten. Ist
eine Wahl innerhalb jener Termine nicht getroffen, so entscheidet
das Loos, welchem Districte der Deputirte angehören wird.
Art. 13. Das Amt eines Deputirten ist ein unbesoldetes und
ein freiwilliges. Der Gewählte kann diesem Amte entsagen, nach-
dem er seinen Platz im Congresse eingenommen hat, wie auch
vorher.
Titel ni. NoÜiwendige Eigenschaften, um Wähler sein zu
können.
Art. 14. Es soll einen Anspruch daraufhaben, in die zur Wahl
gebildeten Listen aufgenommen zu werden, jeder Spanier in dem
Wahl -Districte, wo er wohnhaft ist, sofern er das 25te Lebens-
jahr vollendet hat, und sofern er zu der Zeit, wo die gedachten
Listen angelegt oder berichtigt werden, und resp. ein Jahr vorher,
400 Realen directe Steuern zahlt. Diese Bezahlung wird nach-
gewiesen durch die Quittung des letzten Jahres.
75
Art. 15. Um den Steuersatz zu berechnen, werden die im Ar-
tikel 6 enthaltenen Bestimmungen über die Wahl -Befugnisse an-
gewendet.
Art. 16. Auch soll ein Recht zur Aufnahme in die betreffen-
den Listen für folgende Personen statt finden, sobald die Hälfte des
im Artikel 14 bezeichneten Steuersatzes bezalilt wird, und die übri-
gen in demselben gedachten Eigenschaften sich vorfinden.
a) Die Mitglieder der Academia Espaflola de la Iiistoria und de
San Fernando;
b) die Doctoren und Licenciaten;
c) die Mitglieder der geistlichen Capitel und die Parochial-
Geistlichen;
d) die Magistrate, Richter erster Instanz und die Fiscal-Procurator en ;
e) die im activen Dienst befindlichen Beamten, und diejenigen
zur Disposition gestellten pensionirten Beamten, deren Jahr-
gehalt die Summe von 8000 Realen erreicht;
f) die in Ruhestand versetzten Officiere der Armee und Flotte,
vom Capitain einschliesslich aufcvärts;
g) die Advocaten, wenn sie schon ein Jahr practisirt haben;
h) unter gleichen Bedingungen die Aerzte, Chirurgen und Phar-
maceuten;
i) die Architecten, Maler und Bildhauer, sobald sie einen acade-
mischen Grrad in einer Academie der Künste erlangt haben;
k) die Professoren und Lehrer eines jeden Erziehungs- Institutes,
welches aus öffentlichen Fonds unterhalten wird.
Art 17. Wenn sich in einem Districte nicht 150 Wähler aus
den im Artikel 14 und 16 aufgestellten Bedingungen finden, so soll
solche Zahl aus der Reihe derjenigen ergänzt werden, welche die
meisten directen Steuern zahlen. In diesem Falle sollen auch Wäh-
ler sein aUe diejenigen, welche eine Steuer -Quote zahlen, die der-
jenigen gleich ist, welche der Mindest -Steuernde aus der Reihe der
zur Vervollständigung der gedachten Zahl Bezeichneten entrichtet.
Art. 18. Es sollen in die Wahl -Listen nicht eingeschrieben
werden können, wenn auch die nöthigen Bedingungen vorhanden
sind, diejenigen, welche sich in irgend einem der Fälle begriffen
finden, die Artikel 11 dieses Gesetzes aufzählt.
Titel IV. Die Aufstellung der Listen der Wähler.
Art. 19. Die ersten Urwähler -Listen, welche aufgestellt und
abgeschlossen werden nach Maassgabe der in diesem Gesetze auf-
gestellten Regeln, sollen permanent sein, und nur durch diejenigen
Berichtigungen geändert werden können, welche alle zwei Jahre
gemacht werden.
76
Art. 20. Diese ersten Listen sollen durch die Gouverneure der
Provinzen, nach Anhörung der Alcalden und Orts - Obrigkeiten, ge-
bildet werden. Es sollen dabei die entsprechenden Daten aus den
Steuer -Listen herbeigeschafft, und überhaupt alle Mittel aufgewen-
det werden, um eine grösstmögUche Sicherheit und Genauigkeit zu
erreichen. Sind diese Listen aufgestellt, so sollen die Gouverneure
die für jeden District bestimmten in allen Ortschaften desselben
veröffentlichen, und es soll zu einer abermaligen Berichtigung und
Abschliessung in derselben Weise und auf demselben Wege vor-
geschritten werden, welche fiir diese Operation durch vorstehendes
Gesetz bezüglich der folgenden Jahre vorgeschrieben worden.
Art. 21. Was die zweijährige Berichtigung der Listen anbelangt,
so soll der Alcalde jeder Ortschaft, unterstützt von den zwei durch
die Obrigkeit ernannten Käthen, die in seinem Bezirk gehörenden
revidiren, und ein ausfahrUches Memoire entwerfen, in welchem er
umständlich die vorgeschlagenen Beweggründe der Berichtigung
auseinander setzt.
Dieses Memoire soll die folgenden Fälle, und zwar jeden für
sich behandelt, enthalten.
a) Die in die letzten Listen eingeschriebenen Urwähler, welche
inzwischen fallirt haben;
b) diejenigen, welche ihren Wohnsitz gewechselt haben;
c) diejenigen, welche das Wahlrecht verloren haben;
d) diejenigen, welche es inzwischen erlangt haben.
Dieses Memoire soll vollständig aufgestellt, und dem Gouver-
neur der Provinz zugefertigt werden, und zwar in den ersten vier-
zehn Tagen des December im Jahre bevor die Berichtigung erfolgt.
Art. 22. Der Gouverneur wird sogleich nach Einsendung der
Memoire Seitens der Alcalden, so wie nach Eingang der in den
Steuer -Aemtern und sonstigen Bureau's, welche zu befragen er für
zweckmässig hält, gesammelten Daten, die erste Berichtigung der
Listen aufstellen, und nach einer solchen sie in den ersten vierzehn
Tagen des folgenden Jahres für jeden District und zwar in allen
Ortschaften seines Verwaltungs- Bezirks veröffentUchen, und in jedem
einzelnen Falle jeder Section die ihr zugehörenden Urwähler über-
weisen. Einer jeden Urwähler -Liste wird der Gouverneur eine
namentliche Aufzählung der von ihr ausgeschlossenen Individuen
beifügen, und ingleichen der neu eingescliriebenen. Li beiden Listen
wird er auf die verschiedenen in den vier vorgedachten Fällen des
letzten Artikels genannten Gründe besonders Bezug nehmen.
Art. 23. Bis zum Slten desselben Januars wird der Gouver-
neur alle Beclamationen über unbegründete Aufnahme und Aus-
schUessung oder sonstige Lrrthümer der Listen erster Berichtigung
aufnehmen.
77
m
Art 24. Jedes Individuum, welches Urwähler -Ansprüche zu
haben glaubt, kann die Au&ahme seines Namens in die Urwähler-
Liste fordern. Nur die in die Liste eingeschriebenen Urwähler haben
das Recht, die Aufnahme oder die Ausschliessung irgend einer an-
deren Person, und die Berichtigung irgend welches in den Listen
ypi^efallenen Irrthums zu beantragen.
Art. 25. Einer nicht mit Belägen versehenen Reclamation, Aus-
schliessung oder Aufnahme betreffend, soll der Gouverneur keine
Folge geben.
Art. 26. In den ersten vierzehn Tagen des nächsten Februar
wird der Gouverneur in dem Amtsblatte der Provinz, oder auf wel-
chem Wege es ihm sonst zweckmässig erscheint, eine Aufzählung
deijenigen Personen publiciren, deren Ausschliessung zu Reclama-
tionen gefuhrt hat, und in dieser Namen und Wohnsitz einer jeden
derselben aussprechen. Ingleichen die Gründe, auf welche die Re-
clamation basirt, oder die Reclamationen, welche gegen diese selbst
begründet sind.
Art. 27. Die Personen, gegen welche eine Reclamation gerich-
tet worden ist, sollen dem Gouverneur mit Belägen versehene Vor-
stellungen einreichen, welche sie zur Wahrung ihres Rechtes für
nothwendig halten. Jedoch muss dies immer vor dem 5ten des kom-
menden März -Monats geschehen. Der Gouverneur soll keiner Vor-
stellung oder Reclamation, welche nach diesem Termine eingereicht
wird, Gehör geben.
Art. 28. Der Gouverneur soll nach Anhörung des Provinzial-
Rathes über aUe Reclamationen und Vorstellungen entscheideif,
welche ihm präsentirt worden sind, und ein Register der von ihm
gefällten Entscheidungen in chronologischer Ordnung föhren.
Art. 29. Zum 1 April wird der Gouverneur über alle Recla-
mationen und Vorstellungen entscheiden. Die Listen zweiter Be-
richtigung drucken lassen, und je für jeden District, und zwar in
allen Ortschaften seines Verwaltungs- Bezirkes veröffentlichen, und
in jedem einzelnen Falle jeder Section die ihr zugehörenden Ur-
wähler überweisen.
Art. 30. Gegen die vom Gouverneur erlassenen Entscheidun-
gen soll vor dem Territorial -Gerichtshofe der Recurs eingelegt
werden können. Dies kann nur Seitens derer geschehen, deren Re-
clamationen oder Vorstellungen von den gedachten Ent-scheidungen
betroffen sind.
Art. 31. Die Beschwerde soll innerhalb der ersten vierzehn
Tage des April, durch den Procurator oder einen einfachen Bevoll-
mächtigten oder durch den Beschwerdeführer selbst eingereicht
werden. Der Appelhof wird sofort von dem Gouverneur die be-
treffenden Original - Documente erfordern ; nach deren Eingang wird
78
sie der erkennende Gerichtshof dem Fiscal und Vertheidiger des
Beschwerdeführers zugehen lassen, in der Weise, dass ein Jeder sie
einen Tag informationis causa einsehen kann. Diese Sachen sollen
beschleunigt und ihnen vor anderen der Vorzug gegeben werden.
Nach gemachter Relation in mündlicher Verhandlung sprechen
der Fiscal, der Vertheidiger und dann der Hof, welcher sofort die
Entscheidung fallt.
Diese Entscheidung, gegen welche es keinen weiteren Recurs
giebt, wird das Gericht mit dem gedachten Original -Documente des
Gouverneurs innerhalb der letzten vierzehn Tage des April zurück-
schicken, und erhält der Beschwerdeführer auf seinen Wunsch Ab-
schrift der Sentenz. Alles dies geschieht ex officio.
Der Gouverneur soll die Listen Angesichts dieses Urtheils-
Spruches berichtigen, wenn derselbe dazu Veranlassung giebt.
Art. 32. Am 15 Mai soll der Gouverneur die Listen für als
geschlossen erklären, und können darin keine weiteren Verände-
rungen mehr vorgenommen werden.
Art. 33. Nur diejenigen Personen haben ein Recht zu votiren,
welche in den resp. Ürwähler-Listen eingeschrieben sind. Kein Ur-
wähler kann zugleich in mehreren Listen eingeschrieben sein.
Art. 34. Jede Deputirten-Wahl muss in genauer Befolgung
derjenigen Listen statt finden, welche zur Zeit, wo die Wahl
anfangt, abgeschlossen sind, die Wahl mag statt finden, wann
sie will.
Art. 35. Die Modalitäten und Termine, welche dies Gesetz für
Ae Bildung, Berichtigung und Abschliessung der Wahl -Listen auf-
stellt, können aus keinem Grunde geändert werden.
Dessenungeachtet wird das Gouvernement, um die ersten Listen
zu bilden, die nach diesem Gesetz aufgestellt werden, die Tage an-
geben, an denen die verschiedenen Operationen beginnen sollen. Es
wird der Termin zwar ausnahmsweise ausgedehnt, aber in keiner
Weise an den vorgeschriebenen Operationen selbst etwas geändert
werden können.
Titel V. Ueber den Walil- Modus selbst.
Art. 36. Nach der Publication dieses Gesetzes wird das Gou-
vernement die Provinzen in so viel Wahl-Districte eintheilen, als
die Zahl der Deputirten erheischt, welche auf eine jede kommen,
und wird diejenigen Orte bezeichnen, welche die Districts- Mittel«*
punkte sein sollen.
Wenn einmal durch das Gouvernement diese Bezeichnungen
veröffentlicht worden sind, so können sie, sei es ganz, sei es theil-
weis, nur Kraft eines Gesetzes verändert werden.
Art 37. Die Wahl geschieht ausschliesslich in einem Locale
79
im IGttelpunkte des Districts. Ausgenommen sind die im folgenden
Artikel bezeichneten Fälle.
Art. 38. Wenn die Urwähler eines Bezirkes die Zahl von 600
überschreiten, und wenn, gleichviel ob gedachte Zahl überschritten
wird oder nicht, sie nur mit Schwierigkeit nach dem Centrum des
Districts, behufs Abgabe ihres Votums, gelangen können, so soll
dieser in die erforderUchen Unter-Abtheilungen geschieden werden.
Doch ist dafür zu sorgen, dass ein jeder wenigstens 200 Wähler zählt.
Die Abtheilung des Districtes in Sectionen und die Bezeichnung
der Ortschaften, welche Sections- Mittelpunkte bilden sollen, ge-*
schiebt durch den Gouverneur, und wird durch die Regierung be-
richtigt und approbirt.
Ohne deren Autorisation dürfen femer weder vollständige noch
theilweise Aenderungen vorgenommen werden.
Art. 39. Der Gouverneur wird diejenigen Gebäude oder Lo-
cale bezeichnen, wo die Urwähler, behufs Abgabe ihres Votums,
sich vereinigen sollen.
Art. 40. Die Abtheilung der Sectionen und die Bezeichnung
ihrer resp. Mittelpunkte und der Gebäude und liocale, von denen
der vorige Artikel redet, sollen in sämmtlichen Ortschaften eines
jeden Districts veröffentlicht werden — fünf Tage vor dem Anfangs-
Termin der Wahlen.
Art. 41. Am ersten Wahltage sollen sich die Urwähler um
acht Uhr Morgens an den vorgezeichneten Punkten einfinden, und
ihnen der Alcalde des Sections- und Districts -Mittelpunktes präsi-
diren, oder in seiner Verhinderung sein Stellvertreter. *
Art. 42. Sofort treten der Alcalde teniente oder der sonst
präsidirende Beamte in seiner Eigenschaft als interimistischer Se-
cretair, die Scrutatoren, vier Urwähler, und zwar die zwei ältesten
and die zwei jüngsten in der Versammlung, zusammen. Im Fall
des Zweifels über das Alter wird der Präsident entscheiden.
Art. 43. Ist so das interimistische Bureau gebildet, so beginnt
sofort die Abstimmung behufs definitiver Abstimmung.
Jeder Urwähler wird dem Präsidenten einen Zettel geben,
welchen er geschrieben mitbringen oder im Wahl -Acte schreiben
kann. Auf diesem werden zwei Urwähler als Wahl-Secretaire be-
zeichnet Der Präsident legt den Zettel in Gegenwart des Urwäh-
lers in die Urne; dessen Name und Wohnort wird in einer Liste
bemerkt. Diese Abstimmung darf vor zwölf Uhr nicht abgeschlossen
werden, ausgenommen, es hätten bereits sämmtliche Urwähler des
Districts oder der Section ihr Votum abgegeben.
Art. 44. Nach Abschluss der Abstimmung geht das proviso-
rische Bureau zum Scrutinium über, und es liest der Präsident mit
lauter Stimme die Zettel, während die Wahl-Secretaire die Zahl
80
der Zettel mit derjenigen der in den numerirten Listen der Stim-
menden Verzeichneten vergleichen.
Wenn in Betreff des Inhaltes eines oder einiger Zettel bei einem
der Urwähler Zweifel entstehen sollten, so kann dieser l)eanspruchen,
dass die Zettel ihm gezeigt werden, um sich mit eigenen Augen von
der Genauigkeit des Vorgelesenen zu überzeugen.
Wenn das Scrutinium abgeschlossen ist, so bleiben als Scruti-
niums-Secretaire diejenigen vier Wähler zurück, welche bei dem
gegenwärtigen Wahl -Acte die grösste Stimmenzahl auf sich ver-
einigt haben. Diese, so wie der Alcalde oder präsidirende Beamte,
bilden dann das definitive Bureau.
Art. 45. Wenn als Resultat des Scrutiniums sich nicht die
Wahl einer genügenden Zahl von Wahl-Secretairen ergiebt, so sol-
len der Präsident und die Gewählten aus den gegenwärtigen Ur-
wählern diejenigen herauswählen, welche fehlen, um das Bureau
vervollständigen zu können. Im Fall der Stimmen -Gleichheit ent-
scheidet das Loos.
Art. 46. Unmittelbar darauf und unter der Direction des defi-
nitiv constituirten Bureau's, sollen die Deputirten- Wahlen beginnen,
und bis vier Uhr Naclunittags dauern. Vorher kann nur in dem
Falle aufgehört werden, wenn bereits alle Urwähler der Section
oder des Districtes ihre Stimmen abgegeben haben.
Art. 47. Die Abstimmung wird geheim sein. Der Präsident
giebt dem Urwähler einen rubricirten Zettel. Darauf schreibt die-
ser an Ort und Stelle und unter den Augen des Bureau's, oder
lässt durch einen anderen Urwähler den Namen desjenigen Candi-
daten schreiben, welchem er sein Votum geben will, und giebt den
Zettel gefaltet dem Präsidirenden zurück. Dieser legt den Zettel
in Gegenwart des Urwählers, dessen Name und Wohnort auf einer
numerirten Liste vermerkt werden, gefaltet in die Urne.
Art. 48. Ist der Termin um vier Uhr Nachmittags geschlossen,
so werden der Präsident und die Wahl-Secretaire das Scrutinium
der Votanten beginnen. Jener liest mit lauter Stimme die Zettel;
diese vergleichen ihre Zahl mit der Zahl der in der Liste vermerk-
ten Stimmgeber. Die Wahl-Secretaire werden die Genauigkeit durch
Verlesung controUren, die Zettel prüfen und sich ihres Inhalts ver-
sichern.
Art. 49. Wenn ein Zettel mehr als einen Namen enthält, so
gilt nur der zuerst geschriebene Name.
Art. 50. Nach vollendetem Scrutinium, und nachdem den Wäh-
lern das Ergebniss mitgetheilt, werden in ihrer Ge^nwart alle Zetr
tel verbrannt.
Art. 51. Sofort werden zwei Listen angelegt, welche die Na-
men der Wahlmänner enthalten, die bei der Deputirten -Wahl con-
81
cnrrirt haben, und welche das Ergebniss der Stimmen mittheilen,
die jeder Candidat gehabt hat. Präsident und Wahl-Secretaire le-
galisiren beide Listen durch ihre Unterschriften und blirgen für ihre
Richtigkeit und Genauigkeit.
Eine dieser Listen schickt der Präsident durch Expressen so-
gleich an den Gouverneur, und dieser lässt sie^ sobald er sie em-
pfangt, in das Amtsblatt einrücken. Die andere Liste wird vor acht
Uhr des Morgens des folgenden Tages an die Thür des Wahl-
Locales angeschlagen.
Art. 52. Sind die Listen, von denen der vorige Artikel spricht,
angelegt, so nehmen Präsident und Wahl-Secretaire das Protocoll
der Wahl-Junta jenes Tages auf, und drücken dabei besonders die
Zahl der Urwähler der einzelnen Sectionen aus, so wie die Zahl der
an der Deputirten-Wahl überhaupt betheiligten Personen, und end-
lich die Zahl der Stimmen, welche jeder Candidat erhalten hat.
Art. 53. Um acht Uhr Morgens des folgenden Tages wird mit
der Deputirten-Wahl fortgefahren; sie dauert bis vier Uhr Abends,
und kann nur in dem einzigen Falle geschlossen werden, dass alle
Urwähler des Districts oder der Section bereits ihr Votum abge-
geben haben.
Art. 54. Nach Abschluss der Abstimmung dieses Tages, und
nach Beendigung aller Wahl -Operationen, welche Art. 47 — 51 vor-
geschrieben, entwerfen und zeichnen Präsident und Wahl-Secretaire
das Protocoll der Wahl -Junta, nach Maassgabe der Vorschrift des
Art 52.
Art 55. Am folgenden Tage nach Vollendung der Abstim-
mung, um 10 Uhr Morgens, werden Präsident und Wahl-Secretaire
das allgemeine Ergebniss der abgegebenen Stimmen bekannt machen,
das Protocoll über den Hergang aufnehmen, dabei die Gesammtzahl
der Urwähler in der Section angeben, so wie die Zahl derjenigen,
welche an der Wahl Theil genommen, und die Zahl der Stimmen,
welche jeder Candidat erhalten hat.
Art 56. Die Listen, welche für das Publicum, gemäss der Vor-
sehrift des Art 51, ausgelegt gewesen, und die Protocolle, von de-
nen Art 52 und 55 sprechen, werden urschriftlich in das Archiv
der Orts -Obrigkeit niedergelegt.
Von dem letzten dieser Protocolle werden an demselben Tage,
wo es entworfen wurde, Präsident und Scrutiniums-Secretaire zwei
legalisirte Abschriften nehmen: eine wird jener unmittelbar dem Prä-
sidenten des Bureau's, Districts oder der Section, wo das General-
Scmtinium statt gefunden hat, mittheilen ; das andere Protocoll wird
der Präsident dem Scrutiniimis-Secretair ausUefem, der die meisten
Stimmen erhalten hat, oder demjenigen Secretair, der dem ersteren
ans einem oder dem anderen Grunde in der Reihe zunächst folgt.
T. BQiratoli, Sptni». ß
82
Im Fall der Stimmen-Gleichheit zwischen den Wahl-Secretairen ent-
s(;heidet das Loos.
Art. 57. Drei Tage nachdem die Deputirten-Wahl in den
Sectionen statt gefunden hat, soll das Gesammt - Scrutinium der
Stimmen in dem Hauptorte des Districts in einer Junta statt finden,
welche zusammengesetzt ist aus dem Bureau der Section gedachten
Ortes, oder dem Bureau der ersten Section, in so fern mehr als
eine vorhanden, und den stiramfuhrenden Secretairen, welche mit
den ProtocoUen der anderen Sectionen concurriren werden.
Der Präsident und die stimmzählenden Secretaire derjenigen
Section, wo die Junta abgehalten wird, werden bei solcher diese
Dienstleistungen verrichten.
Wenn Krankheits halber oder wegen eines Todesfalles, oder aus
sonst irgend einem Grunde, gar kein Stimmzähler bei der Junta des
General-Scrutiniums sich einfände, so wird der Präsident des resp.
Bureau's dem Präsidenten besagter Junta die Copie des ProtocoUs
einsenden, welche der Stimmzähler hatte mit sich fuhren sollen. Zu
der Zeit, wo das Scrutinium statt findet, werden beide Abschriften
beider ProtocoUe verglichen, um festzustellen, ob sie vollkommen
übereinstimmen.
Art. 58. Nachdem das General -Resume der Stimmen des Di-
stricts aufgestellt worden ist, so wird der Präsident denjenigen Can-
didaten, welcher die absolute Majorität der Stimmen erhalten hat,
als Deputirten proclamiren.
Art. 59. In den Wahl-Districten, welche nicht in Sectionen
eingetheilt sind, wird ohne Weiteres der Candidat als Deputirter
proclamirt, welcher die absolute Stinmien-Mehrheit in dem Scrutinio
erhalten hat, von welchem Art. 55 redet.
Art. CO. Geht aus dem ersten General-Scrutinium kein Candi-
dat mit absoluter Stimmen-Mehrheit hervor, so wird der Präsident
die beiden Namen proclamiren, welche die meisten Stimmenzahlea
für sich erhalten haben, damit betreflFs ihrer zu einer engeren Wahl
geschritten werde.
Im Falle der Stimmen-Gleichheit soll das Loos entscheiden.
Art. 61. Diese Wahl soll acht Tage nach stattgefundenem
General-Scrutinium beginnen. Der Alcalde des Hauptortes des Di-
stricts wird zu dem Zwecke die entsprechende Benachrichtigung
dem Präsidenten der Section zukommen lassen. Diese werden in
den betreffenden Ortschaften, resp. in den ihrigen, den Termin für
die engere Wahl pubUciren, und an dem bezeichneten Tuge werden
sich die Wahl -Junten mit denselben Bureaux, wie bei der ersten
Wahl, aufs neue vereinigen, und es werden dann die entsprecht!-
den Operationen wie dort vorgenommen werden.
83
Art. 62. Der Präsident und die Stimmzähler jeder Section
und der Präsident und die Vocale der Junten des General- Scruti-
niums werden die Tage bestimmen, wo mit Stimmen-Mehrheit über
alle Reclamationen und Zweifel entschieden werden soll. Diese,
80 wie die Resolutionen und die Motive derselben werden zu Pro-
toGoll genommen,
Art. 63. Die Junta des General-Scrutiniums soll nicht berech-
tigt sein, weder irgend ein ProtocoU, noch ein Votum zu annuUiren,
aber sie soll in dem ProtocoU, was sie entwirft und durch den Prä-
sidenten und die stimmzählenden Secretaire bestätigen lässt, alle die
Reclamationen, Zweifel und Proteste verzeichnen, welche in Betreff
der Nullität der Protocolle und Voten eingereicht werden; und
ausserdem werden sie ihre eigene Meinung" über diese Reclamatio-
nen, Zweifel und Proteste beifugen.
Art. 64. Das Original-ProtocoU der Junta des General-Scruti-
niums soll in dem Archive der Obrigkeit des Hauptortes im Di-
stricte niedergelegt und drei Abschriften davon durch den Präsi-
denten und die stimmzählenden Secretaire dem Gouverneur einge-
schickt werden. Eine dieser Abschriften wird in dem Archive der
Provinzial- Regierung niedergelegt, eine andere dem Ministerio ein-
gesandt, die dritte dient als Beglaubigung für die Gewählten, dem
Congresse gegenüber.
Art. 65. In den Wahl -Junten können nur die Wahlen selbst
Gegenstand der Verhandlungen sein. Alles übrige dort Vorge-
nommene soll als Null angesehen werden; ganz abgesehen davon,
dass auch ausserdem gegen den Betreffenden eingeschritten wird,
wenn irgend ein Excess dabei statt gefunden haben sollte.
Art. 66. Nur die Wähler, die Civil -Autoritäten und sonstige
vom Präsidenten etwa eingeladene Hülfs-Beamten sollen Eintritt in
die Wahl-Junten haben.
Kein Wähler, welches auch sein Stand sei, soll sich in den
Wahl- Junten mit Waffen, Stock oder Spazierrohr einfinden dürfen.
Wer dies thun würde, soll aus dem Local gewiesen und des activen
und passiven Wahlrechts bei jener Wahl beraubt werden.
Ausserdem sollen noch anderweite Strafen über ihn verfugt
werden können.
' Nur die Autoritäten sollen in den gedachten Junten den Stock
oder andere Amts-Insignien tragen dürfen.
Art. 67. Dem Präsidenten der gedachten Junten kommt es zu,
die Ordnung, für welche er streng verantwortlich ist, aufrecht zu
erhalten.
Zu diesem Behuf ist er durch gegenwärtiges Gesetz mit der
erforderlichen Machtvollkommenheit bekleidet worden.
6*
84
Titel VI. Besondere Dispositionen.
Art. 68. In Erwägung der besonderen Verhältnisse der Cana-
rischen Inseln soll das Gouvernement betrefiiB ihrer berechtigt sein,
da wo es nothwendig scheint, die in diesem Gesetze för die Wahl«
Operationen bestimmten Termine abzuändern und ihnen angemesse-
nere zu substituiren.
Titel Vn. Uebergangs- Bestimmungen.
Art. 69. In den Districten, wo aus irgend einem Grunde keine
directen Steuern gezahlt werden zu der Zeit, wo in Gemässheit des
gegenwärtigen Gesetzes die ersten Wahl -Listen gebildet werden,
sind in die Listen die 150 wohlhabendsten Einwohner einzutragen.
Art. 70. In den ersten allgemeinen Wahlen, welche in Ge-
mässheit des gegenwärtigen Gesetzes statt finden, solU was die Be-
rechnung der Steuer-Quote anlangt, nicht der Nachweis des Jahres-
Besitzes einer Rente oder Zahlung einer Steuer seit Jahr und Tag
gefordert werden, welchen Art. 5 und 14 vorschreibt.
Art. 71. Die Cortes-Deputirten sollen nach diesem Gesetz zu
den ersten allgemeinen Wahlen gewählt werden.
Den 28 März 1846.
Die Königin.
Der MiniBter des Innern
Xavier de Burgos.
Provinzen.
Seelen.
Deputirte.
1.
Alava
67,523
2
2.
Albacete
180,763
5
3.
Alicante
318,444
9
4.
Almeria
1
234,789
7
5.
Avila
137,903
4
6.
Badajoz
316,022
9
7.
Balearen
229,197
7
8.
Barcelona
442,273
13
9.
Burgos
224,407
6
10.
Caceres
231,398
7
11.
Cadiz
324,700
9
12.
Canarias
199,950
6
13.
Ca.<tteIlon
*199,920
6
14.
Ciadad Real
277,788
8
15.
Cordova
315,459
9
16.
Coru&a
435,670
12
17.
Cuenca
234,582
7
18.
Gerona
214,150
6
85
Provinzen.
Seelen.
Deputirte.
19.
Granada
370,974
11
20.
Ghiadalajaia
159,044
5
21.
Gitiipuzcoa
104,491
3
22.
Huelva
133,470
4
23.
Huesca
214,874
6
24.
Jaen
266,919
8
25.
Leon
267,438
8
26.
Lerida
151,322
4
27.
Logrofio
147,718
4
28.
Lugo
357,272
10
29.
Madrid
369,126
11
30.
Malaga
338,442
10
31.
Murcia
280,694
8
32.
Navarra
221,728
6
33.
Orense
319,038
9
34.
Oviedo
434,635
12
35.
Palencia
148,492
4
36.
Fonteyedra
360,002
10
37.
Salamanca
273,314
6
38.
Santander
166,730
5
39.
Segovia
134,855
4
40.
Sevilla
367,300
10
41.
Soria
115,619
3
42.
Tarragona
233,477
7
43.
Teruel
214,988
6
44.
Toledo
276,952
8
45.
Valencia
467,685
13
46.
Yaüadolid
184,647
5
47.
Vincaya
111,436
3
48.
Zamora
159,425
5
49.
Zaragoza
304,823
In Summ
9
a 349
Das Gesetz vom 16 Februar 1849 bestimmte nachträglich
Näheres über die Zeit^ in welcher die Wahlen angekündigt^ und
dass die mit Aemtem bedachten Deputirten einer Wiederwahl
miterworfen werden sollten.
In den Gortes- Sitzungen des Jahres 1851 ward auch die
Nothwendigkeit zm* Sprache gebracht » Ergänzungen imd Ab-
änderungen im Wahlgesetze zu berathen, theils in Betreff der
Unvereinbarkeit der Ausübung des Amtes als Deputirter, theils
86
um die Missbräuche bei den Wahlen durch Vorbeugungs- und
Strafgesetze, wie sie dem neuen Codigo penal entsprechen, zu
verhindern. Es wurde deshalb den Cortes am 5 Nov. 1851 eine
Vorlage gemacht, wonach die qu. Strafbestimmungen zur An-
wendung gebracht, und insbesondere für jede Art des Missbrauchs
bei den Wahlen der Verlust des activen und passiven Wahlrechts
ausgesprochen werden soUte. Es war darin in Vorschlag ge-
bracht, die Entziehung des Wahlrechtes fiir den Fall grober und
wiederholter Excesse auf den ganzen Walil-District auszudeh-
nen, und die Paragraphen 199, 300, 331, 405, 417, 418, 420 des
Codigo penal auf Diejenigen zur Anwendung zu bringen, welche
mittelbar oder unmittelbar, besonders in amtUcher Eigenschaft,
den Wählern das WaJdrecht erschweren^ oder unmöglich machen
sollten.
Die Regierung besteht aus Sieben Ministerien oder Secre-
tarias delDespacho deEstado (Staats -Secretariate). Diese sind:
1. das Staats -Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
(Primera Secretaria de Estado);
2. das Ministerium der Gnaden imd Justiz (Gracia y Jusücia),
welchem durch KönigHches Decret vom 20 October der
öffenthche Unterricht, und was dazu gehört, imtergeord-
net ist;
3. das Finanz -Ministerium (Hacienda);
4. das Ministerium des Innern (Gobernacion);
5. das Ministerium fiir Beförderung materieller Interessen
(Fomento);
6. das Kriegs -Ministeriiun (Guerra);
7. das Marine -Ministerium (Marina).
Die Minister werden vom Könige ernamit; sie bilden ge-
rn einschaftiich den Minister -Rath. Entweder bestinmit der Kö-
nig, dass Einer von denselben die Präsidentschaft übernehmen
soll (presidencia del Consejo de Ministros), oder er ernennt zu
diesem Behufe einen besonderen Minister -Präsidenten ohne Per-
87
tefeuille (presidente sin cartera). Jeder Minister erhält ein
persönliches Gehalt von 120,000 r., für die Beamten seines
Bureaus gewöhnlich 24,000 und für Amts-Unkosten 30,000 r.
Eine gleiche Remuneration ist durch Königliches Decret vom
25 October 1851 für den Minister - Präsidenten ohne Porte-
feuille etatsmässig festgesetzt worden. — Der Staatsrath (Consejo
Real), am 6 Juli 1845 errichtet, aus 34 ordentlichen und 20
ausserordentlichen Mitgliedern bestehend, vereinigt sich zur Fest-
stellung der Verwaltungs- Grundsätze, zur Berathung und Be-
gutachtung der zu erlassenden Gesetze, und zur Bearbeitung der
Vorlagen fiir die Gortes.
Staats -Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten.
(Primera Secretaria del Despacho de Estado.)
Saum eniqae de«Qt potteritas rependit
Tadtaa, AnnaL IV, 85.
Dasselbe besteht ausser dem Minister aus einem Unter-
Staats-Secretair, 4 Abtheilungs- Chefs, 14 Abtheilungs-MitgUe-
dem, 7 Hülfs- Arbeitern und dem Archive (Registratur und
Ganzlei) mit 6 Unter -Beamten, welche verschiedenen Rangklas-
sen angehören.
Zu diesem Ministerio gehört femer das Bureau zum Ueber-
setzen aus fremden Sprachen (de la Interpretacion de lenguas),
die Agentur für die Gesuche nach Rom (Vagaderia y Agencia
general de Preces a Roma) und die Introductoren der Gesandten.
Das Corps diplomatique besteht aus vier Gesandten: in Rom,
Paris, London und Neapel; aus acht bevollmächtigten Ministem:
in Berlin, Lissabon, Wien, Washington, Turin, Mexico, Con-
stantinopel und China; aus vier Minister- Residenten: in Brasi-
lien, Belgien, Daaemark und Holland; und aus fünf Charges
d'affaires in Schweden, Equator, Uruguay, Chili und Venezuela.
An Gehalt beziehen die Spanischen Gesandten 300,000 r.
die bevollmächtigten Minister 200,000 »
die Minister «Residenten und Charges d'a£ESaires 80 — 100,000 »
88
Das Corps der im Auslande accreditirten Consuln, Vice-
Consulu und Considar - Agenten besteht aus 316 Beamten, von
denen 6 als General- Consubi und 2 (Tanger imd Tunis) als Ge-
schäftsträger fungiren.
Zum Ressort des Auswärtigen Ministerii gehören ausserdem:
1. Das Tribunal de la Rota Romana , der höchste geistliche
Gerichtshof. Derselbe besteht aus einem Apostolischen
Delegaten mit dem Range eines Legaten a latere, aus 6
von der Königin ernannten Auditoren mit dem Range der
Staats -Räthe, aus 34 Ehren-Mitgliedern, 2 Supernumera-
rien, einem Assessor, einem Fiscal und einem Abreviador;
2. die Junta de reclamaciones de creditos, 12 Mitglieder
zälilend ;
3. die permanente Deputation de la Grandeza de Espana;
4. das Cuerpo colegiado de Caballeros H\jos-Dalgo (Adels-
Eammer);
5. die Ordens- Capitel
a) des goldenen VHesses (del toison de oro);
b) des Ordens Carls III;
c) des Americanischen Ordens Isabella der Eatho-
Uschen ;
d) des Damen -Ordens der Königin Maria Luisa.
Der Ausgabe -Etat für das Ministerium der Auswärtigen
Angelegenheiten beläuft sich nach dem neuesten Budget auf
9,369,242 Realen.
Ministerium der Gnaden, der Justiz und des öffentlichen
Unterrichts.
Qaod rectqjB ei honettom et eum initnt*
eat, id coltuii opinor bonnm.
Cicero Farad.
Es umfasst dies Ministerium Alles was die Rechtspflege
und Verwaltung betrifft: die Revision imd Umarbeitung der
Gesetzbücher, die Beaufsichtigung des Gerichts -VerfSihrens, die
89
Visitation der Gerichte, die Auslegung zweifelhafter Rechtsbe-
stinunungen, die Entscheidung in Competenz-Conflicten. Das
Justiz - Ministerium repräsentirt die weltliche und kirclUiche
Justiz -Verwaltung und Disciplin (los puntos de religion y disci-
plina). Die Regulirung der Cathedral- und Parochial-Verhält-
nisse, die Sorge für die vormaligen Kloster-Geistlichen liegt ihm
ob; es bearbeitet die Adels - Privilegien , die Indulte, Dispense
und Gnadensachen ; es ernennt die Verwalter (magistrados) imd
Präbendarien der Orden von Santiago, Alcantara, Calatrava und
Montesa, jedoch unter Vorbehalt des Appels nach Rom. Das
Ministerium hat in einer gemeinschaftUchen Commission mit
dem Päbstiichen Nuntius die Angelegenheiten des Clerus regu-
lirt; insbesondere die Abgrenztmg der Diöcesen, die Herstellung
einer Uebereinstimmung hinsichts der Parochial-, Collegial- imd
Cathedral-GeisÜichen, die Sorge für die Ausbildimg der Priester
in Seminarien, die Ueberweisung der geistüchen Jurisdiction
und Disciplin au die Bischöfe — kurz , es ist dabei darauf abge-
sehen gewesen eine Ausgleichung herzustellen, wie sie dem
Staats- und Kirchen -Interesse am entsprechendsten erschien
und demnächst den Festsetzungen des Goncordates zum Grunde
gelegen hat
Das Justiz -Ministerium besteht, ausser dem Minister, aus
dem Unter-Staats-Secretair, 8 Oficiales de la Secretaria, Gefes
de Negociado (Abtheilungs-Chefs), 20 Räthen, 10 Hülfsarbeitem,
einem Oficial Registrator und aus dem Archive mit einem Vor-
steher und 10 Arbeitern, und 3 E^assen - Beamten. Die etats-
mässigen Ausgaben des Ministerii betragen 20,881,799 Realen.
Die zum Ressort des Justiz -Ministerii gehörende GeistUch-
keit ist, ihrer Zusammensetzung und Ihren durch das Goncordat
sanctionirten Rechten nach, bereits in der Einleitung aufgeführt
worden.
Eben so ist dort der Gerichts -Einiheilung und Vertheilung
auf die Provinzen im Allgemeinen Erwälmung geschehen. Zur
Ergänzung muss hier bemerkt werden: Das höchste Justiz-
Tribunal, «Tribunal supremo de Justicia», befindet sich in Ma^
90
drid; es besteht aus einem Tribunals - Präsideuten und drei
Kammer- Präsidenten. In vier Senaten, von denen der dritte,
«Sala de Indias», die überseeischen Angelegenheiten , luid der
vierte , « Sala de Gobiemo de Tribunal » , die Administrations*
Sachen bearbeitet — sind 12 Räthe imd 9 Eliren-MitgUeder ver-
theilt Ein General-Procurator (fiscal) und 4 General-Advocaten
(abogados fiscales) sind etatsmässig angestellt. Ausser den 15
Appelliöfen (audiencias) auf dem FesÜande und den Adjacentes
sind in den überseeischen Colonien deren \'ier organisirt, und
zwar in Habana und Puerto-Principe auf Cuba, in Puerto-Rico
auf den Antillen, und in Manila auf den Philippinen. Der Chef
der Appelhöfe fährt den Titel Regente; dieselben zählen je
7 — 12 RäÜie (ministros), eine Anzahl von Ehren -MitgUedem,
1 Fiscal und 3 Advocaten. An den Unter-Gerichten, deren 497
bestehen, fungirt in der Regel nur ein Richter, ein Procurator
und ein Fiscal; an dem Unter- Gericht in Madrid acht, in Barce-
lona imd Valencia vier.
Zum Ressort des Justiz- Minis terii gehören ausserdem:
1. Das Special -Tribunal für die Orden (Militair-Orden), aus
einem Decan, drei Räthen, Fiscal, General-Procurator, Se-
cretair und Kanzler zusammengesetzt.
2. Die Gesetz - Redactions - Commission, aus einem Chef-,
einem Vice -Präsidenten, acht Mitgliedern und einem Se-
cretair bestehend.
3. Die Commission zur Beaufsichtigung der Rechtsschulen,
zur Ausbildung von Notarien. Diese Schulen sind in Ma-
drid, Barcelona, Burgos, Caceres, Coruüa, Granada^ Mal-
lorca, Oviedo, Pamplona, Sevilla, Valencia, Valladolid und
Zaragoza.
4. Die Junta consiütativa ecclesiastica, aus einem Präsiden-
ten und 7 Mitgliedern zusammengesetzt.
5. Die General-Direction der Archive der Gesammt-Monarchie,
in so weit solche die Angelegenheiten betreffen, welche im
Justiz-Ministerio bearbeitet werden. Sie besteht aus einem
Director und einer berathenden Junta von 10 MitgliedenL
91
6. Die Salarien-Kasse für den Clerus, mit einem Director und
5 Oficialen.
7. Die Direction zur Unterstützung und Erziehung der Witt-
wen und Waisen verstorbener Unter -Richter (seit dem
28 November 1848 dem Ministerio mitergeordnet), mit
einem Präsidenten und 5 Mitgliedern.
8. Das Vicariato general castrense , neuerdings vom Kriegs-
Ministerium, und
10. die Aufsicht der frommen Stiftungen de los Santos luga-
res de Jerusalem, vom Finanz -Ministerium übernommen.
Die Spanische Gerichtsverfassung hat viel Eigenthüm-
liches. Es wird dem Leser von Interesse sein, hieräber, wie
über die Bestimmung und Zusammensetzung der vielen ver-
schiedenen Gerichtshöfe, über den Gang des Prozesses und end-
lich über die Geschichte des Spanischen Rechts Einiges zu er-
fahren.
Die Alcalden (Orts -Obrigkeiten, Bürgermeister) üben neben
ihren polizeiüchen Functionen in vier Fällen die Justiz. In ver-
söhnenden und freundschaftlichen Worten bemühen sie sich, in
ihrer Eigenschaft als Friedensrichter die streitenden Parteien
zu vergleichen. In Streitigkeiten, deren Objekt nicht 300 r.
übersteigt^ entscheiden sie endgültig und rechtskräftig. Sie ha-
ben den ersten AngriflF und die Voruntersuchung bei Criminal-
Verbrechen. In Fällen, die so dringend sind, dass es nicht
möglich erscheint, ohne Gefahr des Verlustes sich an den Rich-
ter erster Instanz zu wenden, sind sie ermächtigt, die Sache selbst
zu übernehmen, und durch vorläufige Entscheidung sicher zu
stellen.
In jedem Gerichts -Bezirke muss als Richter ein juristisch
aasgebildeter Beamte (letrado) angestellt sein. Die Gerichte
erster Instanz sind in der Regel mit einem , allein je nach der
Grösse des Ortes oder Sprengeis mit 2 bis 3 Richtern besetzt
Ausserdem sind zwei oder mehr Gerichts-Schreiber (escribanos)
angesteDt, und ein Anwalt (promotor fiscal) zur Vertretimg des
ölBTentlichen MinisteriL Zur Betreibung der Rechtssachen im
92
Interesse der Parteien sind die RecLts-Beistände (procuradores),
zur Aufrechthaltung der Ordnung und Subaltern-Verrichtungen
Alguaziles angestellt.
Die Richter erster Instanz entscheiden, mit Ausnahme der-
jenigen Gegenstände und Personen, welche einem besonderen
Verfahren oder einem privilegirten Gerichtsstande unterworfen
sind, in Civil- imd Ciiminal- Sachen. Die Civil -Prozesse sind
ihrem Objecte nach menores, 500 — 2000 r., oder mayores,
welche darüber hinausgehen. Die Richter müssen von Amts-
wegen einschreiten, wo Gefalir im Verzuge ist. Bei Criminal-
Vergehen haben sie gemeinschaftUch mit der Polizei-Behörde zu
operiren. Die Richter erster Instanz stehen überall in gleichem
Range. Einige Gerichte stehen nach dem Umfange ilirer Thätig-
keit in höherem Range. Biese Rangklassen heisscn entrada —
ascenso — imd termino.
Die Audiencias de Reino üben die Gerichtsbarkeit inhö*
herer Instanz über mehrere Provinzen aus. Sie bilden für alle
Special -Gerichte und privilegirten Gerichtsstände, so wie über
sänmitUche Gerichte ihres Bezirks, die zweite imd respective
dritte Instanz, und fuhren den Namen der Stadt, m welcher sie
residiren, mit Ausnahme der Audienz von Mallorca, welche in
Palma , und der von den Canarischen Inseln , welche in las Pal-
mas ihren Sitz hat. Die Gesammtheit der MitgUeder des
Ober- Gerichts bildet die Audiencia plena; die einzelnen Abthei-
lungen oder Senate (salas), deren drei sein müssen, bestehen aus
mindestens 3 MitgUedem. Referenten (relatores) tragen die
einzideitenden Prozesse den einzelnen Senaten, ein Secretair die
darauf gegründeten Vorlagen der Plenar -Versammlung vor,
welche über die Einleitung oder Zurückweisung per decretum
besddiesst Escribanos de Camera oder Gerichts-Sclureiber; Pro*
curadores, Rechts -Beistände; Agentes fiscales, Staats -Anwälte;
ein Siegel -Be wahrer oder Canzlei-Inspector (canciller registra-
dor), ein Repartidor, welcher die eingehenden neuen Sachen
clirono logisch auf die drei Senate vertheilt, Porteros oder Thür-
steher^ und Alguaziles, Gerichtsdiener — bilden das höhere und
93
TJnterbeamten-Personal der Audienzen. Diese Tribunale verwal-
ten auch die freiwillige Gerichtsbarkeit (justicia voluntaria) ne-
ben der Instruction der Processe und Führung der Criminal-Unter-
suchungen (justicia contenciosa). Sie haben zu erkennen unds
fiir die VoUstreckung der Urtheile zu sorgen ; sich jedoch um in-
nere Verwaltungs- und Gemeinde-Vermögens-Angelegenheiten
so wenig zu bekümmern als die Gerichte erster Instanz. Da-
gegen liegt es in ihrer Stellung und Verpflichtung, die Unter-
Richter in ihrer Praxis und in ihrer moralischen Führung zu
überwachen ; weshalb sie regelmässige Revisionen vorzunehmen
haben. Sie halten die Prüfungen der Unterbeamten ab, ver-
eidigen dieselben, imd erkennen über sie in Untersuchungs-
Sachen in erster imd zweiter Instanz, so wie über die Unter-
richter und Alcalden. Ueber Prozesse mid Untersuchimgen
der Untergerichte entscheiden sie in zweiter und dritter In-
stanz; sie leiten die NuUitäts-Klagen ein, und resohören in zwei-
ter Instanz in Untersuchungen wider Prälaten, Geistliche und
Richter wegen Vergehen wider die Verfassung.
Das höchste Justiz-Tribunal in Madrid muss vorkom-
mende Zweifel in der Auslegimg der Gesetze lösen, muss sich
die Breven, Bullen und Apostolischen Erlasse vorlegen lassen,
um sie zu prüfen und aufzubewahren. Die Durchsicht und Be-
förderung der nach Rom bestimmten Preces, die Entscheidimg
in Competenz-Conflicten und Nulhtäts-Klagen (seit dem 4 Novem-
ber 1838) gehören zum Ressort dieser Behörde, welche die
höchste Instanz für die geistlichen Gerichte der überseeischen
Provinzen, wie für die Königlichen Patronats-Sachen bildet; die
Untersuchungen wider höhere Richter, Beamte der ersten Kate-
gorien, Bischöfe und Erzbischöfe fuhrt, welche sich gemeiner
Verbrechen oder Vergehen wider die Verfassung schuldig ge-
macht haben.
Daneben besteht die Jurisdiccion ecclesiastica ordi-
naria. Der Erzbischof und die Bischöfe üben durch provisores
und vicarios generales die jurisdiccion espiritual, so wie die
jurisdiccion temporal especial oder privilegiada; letztere wird
94
ganz ähnlich der weltlichen Gerichtsbarkeit, jedoch in erster
Instanz durch committirte Geistliche der niederen Grade, in zwei-
ter Instanz durch die Erzbischöfe selbst gehandliabt. Die Bischöfe
exentos stehen unmittelbar unter dem Pabste, doch hat das Con-
cordat diesen privilegirten Gerichtsstand aufgehoben. In dritter
Instanz entscheidet in diesen Untersuchungen das Tribunal de
la Rota in Madrid. An den geistlichen Gerichten sind gleich
wie bei den weltlichen RäÜie, Fiscale, Procuratoren angestellt.
Diese geistlichen Gerichte behandeln jedoch auch Ehescheidungs-
sachen, Nichtigkeit^- Erklärungen geschlossener Ehen, Bigamie,
Blutschande, Ehebruch, Meineid, Ketzerei (mit Bezugnahme auf
das Tridentiner Concil — conf. Decret vom 5 Mai 1774) neben
den Untersuchimgen die sie wider Welt- und Kloster-Geistliche
niederen Grades fuhren.
Die Juzgados ecclesiasticos especiales, geistliche Son-
dergerichte, beti'effen zunächst die militairische geistliche Ge-
richtsbarkeit. Sie wird durch den Ober-Capellan der Armee und
Flotte (Capellan mayor vicario general de los ejercitos y ar-
mada) ausgeübt oder durch seine Delegirten, imd betrifft die Un-
tersuchung wider die Feldpröbste.
Eine gemischte weltliche und kirchliche Gerichts-
barkeit wird ausgeübt:
über die Militair-Orden, und umfasst dieselbe nicht
allein die Bewohner der jenen Orden eigenthOmlich angehö-
renden Besitzimgen, sondern die Inhaber oder Ritter der Or-
den selbst;
über die Cruzada, indem zu den betreffenden Unter-
suchungen in Madrid der geistliche Ordens -Chef — in den
Provinzen geistliche Delegirte desselben zugeordnet werden ;
bei Vermächtnissen (espolios) imd Gehalts -Vacan-
zen (anualidades) der Bischöfe und niederen GeistUchen.
Die ordentliche Militair-Gerichtsbarkeit wird durch
stehende Kriegs- Gerichte, mit Kriegs -Räthen und ausserordent*
liehen Mitgliedern besetzt., ausgeübt. Die General -Capitaine mit
den Auditeuren bilden in Criminal- wie in Civilsachen des Mili-
95
tairs die MiKtair- Gerichte. Auch die commandirenden Generäle
erkennen in Contracts- und Beschwerde -Sachen, deren Gegen-
stand Geld oder Geld^eswerth betrifft In letzter Instanz entschei-
det in beiden Fällen das oberste Kriegs -Gericht. Die Regiments-
Obersten und Gouverneure entscheiden ausser in Disciplinar-
A'ergehen auch in Bagatellsachen. Die Kriegs -Gerichte werden
aus Mihtairs verschiedener Grade zusammengesetzt. Das Kriegs-
Gericht dehnt seine Competenz auf die Frauen und Kinder der
Soldaten bis zu deren zurückgelegtem seehszehnten Lebens-
jahre aus.
Durch den Utrechter Frieden wurde der Militair- Gerichts-
stand auch auf die sich zeitweise in Spanien aufhaltenden Aus-
länder übertragen, zur grossen Genugthuung derselben; denn
die Gerechtigkeit und Gerichtsbarkeit wurden acht miUtairisch,
fest, energisch und rasch gehandhabt und ohne viele Kosten,
während die Klagen aller Länder und Zeiten über kostbare imd
langsame Justiz -Administration, über die Kunst der Rechts-
Beistände, die Prozesse in die Unendlichkeit zu verlängern und
zu vertheuem, auch in Spanien ihren Wiederhall gefunden
haben. In der neuesten Zeit hat man diese fueros de los
estranjeros angreifen und auflieben wollen, allein Dank sei
es den energischen Protestationen der betheiligten General-
Capitaine, das Ministerium hat bestimmt, dass es bei den be-
stehenden Observanzen auch femer bewenden solle, jedoch ohne
es der Justiz -Behörde zu verwehren, diese Angelegenheit im
vorschriftsmässigen Wege zur nochmaligen Prüfung und dem-
nächstiger Entscheidimg vorzubereiten.
Die Juzgados especiales de guerra y marina, die
Special-Kriegs- imd Marine -Gerichte ergänzen sich aus ihren
Heeres- und Tnippentheilen. Sie finden sich
a) in der Marine: In den Küsten -Provinzen wird die Ge-
richtsbarkeit durch die Marine -Commandanten ausgeübt,
denen je ein Assessor letrado, juristisch ausgebildet, zu-
geordnet ist. Vom Commandanten wird in erster Instanz,
durch einen der drei Departemental- Commandanten von
96
Cadiz, Cartagena und Ferrol, denen Auditeure zur Seite
stehen, in zweiter Instanz, und von dem Kriegs -Gerichte
in Madrid in dritter Instanz entschieden. In Geldforderun-
gen bis zum Betrage von 500 r. entscheiden die Ad-
jutanten endgültig. Das Verfahren ist ein summarisches,
und schliesst mit einer kurzen Acten -Registratur.
b) In der Artillerie entscheiden in den Provinzen in Rechts-
streitigkeiten und Untersuchungssachen die Sub-Inspecto-
ren, welchen ein Justiz -Assessor zugeordnet ist Die hö-
here Instanz bildet der in Madrid residirende General-
Director, welchem gleichfalls ein Justiz - Assessor zur
Seite steht.
c) In der Königlichen Garde der Hellebardiere ent-
scheidet in erster Instanz der Sargento mayor mit einem
eigens angestellten Justiz -Rathe, in der höheren Instanz
das Kriegs- Tribunal.
d) Bei den Ingenieuren untersucht und erkennt in den
Provinzen der Sub-Inspector des Corps in erster Instanz,
und in letzter Instanz der Ober- General in Madrid, unter
Zuziehimg eines beigeordneten Rechts -Verständigen.
e) Die Cuerpos de milicias tragen ihre Streitsachen den
Provinzial- Chefs zur rechtsgültigen Entscheidung vor.
Der Gerichtshof de hacienda publica erkennt in den, auf
Instanz der Provinzial-Intendanten eingeleiteten Untersuchun-
gen, deren Gegenstand eine Benachtheiligung der fiscalischen
Steuern und Einnahmen betriflft, wie bei Defraudationen, bei
Contrebande und selbst bei Brandstiftungen.
Die Handels-Tribunale, welche in Hauptstädten, Hafen-
Plätzen imd in Fabrik- Städten imd Districten errichtet sind, be-
r
schränken ihre Competenz auf Handelssachen.
Die Minen-Gerichte instruiren in summarischem Pro-
cesse unter dem Vorsitze des Minen-Inspectors oder eines As-
sessors die Streitsachen, welche unter den Arbeitern und deren
Familien anhängig gemacht werden.
97
Gericht für Post- irnd Wege-Beamte; die Entscheidimg
erfolgt durch die Local- Chefs, die Bestätigung durch die Pro-
vinzial- Oberbeamten.
Für Press-Vergehen bestehen endlich auch besondere
Gerichtshöfe, welche im öflFentlichen Verfahren die Uebertretun-
gen des Gesetzes auf Gnmd der Anklage des Anwalts instruiren.
Von den Valencianischen Scliiedsgerichten in Betreff der
Klagen in Berieselungssachen, wird weiter imten gesprochen
werden.
Die im Spanischen Civil -Prozesse gebräuchhchen Schrift-
stücke entsprechen den bei uns üblichen. Es sind la demanda
— la citacion y emplazamiento — las excepciones — la acumu-
ladon — la contestacion a la demanda — la compensacion —
la reconvencion — la replica, dupUca, conclusion para pnieba —
la conclusion para definitiva — la sentencia — la ejecucion. Es
giebt 1 32 Formulare fiir jede Art von Klagen und Anträgen, zur
Aufiiahme von Acten freiwilliger Gerichtsbarkeit etc. , die man
nur auszufüllen oder zu ergänzen braucht, um sie formgerecht
dem Gerichte übergeben zu können.
Das Gerichts- Verfahren in Spanien im Civil- wie im Crimi-
nal-Prozess ist öffentlich; der Gang des Civil -Prozesses folgen-
der. Der klagende Theil wendet sich mit seinen Ansprüchen
mündlich an den Alcalden. Dieser, in seiner Eigenschaft als
Friedensrichter, ladet beide Theile vor, welche ein jeder einen
Vertrauensmann mitbringen, die sich bemühen, die Interessenten
zu einem Vergleiche zu vermögen. Gelingt es nicht, so wird
ihnen dies amtlich bescheinigt, imd der Kläger an den Richter
erster Instanz verwiesen. Dort wird die Klage substanzürt» die
nöthigen Beweismittel angegeben, und die Vorladimg, Anhörung
und Veruriheilung des Verklagten beantragt. Der Bichter for-
dert letzteren durch Mittheilimg der Klageschrift auf, sich bin-
nen 20 Tagen dagegen zu rechtfertigen. Diese Frist kann auf
40, 60 bis 80 Tage ausgedehnt werden. Die Parteien erscheinen
nur beim Handels -Gerichte persönlich, bei den übrigen Gerich-
ten müssen sie sich durch Advocaten, und zwar geschworene
T. DfimitoU, Spanien. 'J
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Procuradoren , welche bei diesem Gerichte angestellt sind, ver-
treten lassen. Beruhigt sich eine Partei bei dem ergangenen Er-
kenntnisse nicht, so wird die Klage als Appellation bei der
Audienz eingereicht, und der letzteren werden die Acten vom
ersten Richter übersandt. Welchem Senat (sala) die Sache zu-
geschrieben wird, kann man vorher nicht wissen, da die ein-
gehenden neuen Sachen in gleicher Folge- Ordnung dem ersten,
zweiten oder dritten Senate zugetheilt werden. In zweiter In-
stanz können die Parteien bei Instruction der Sache persönlich
anwesend sein. Ist das zweite Erkenntniss mit dem ersten
gleichlautend, so ist die Sache rechtskräftig imd dagegen ein
weiteres Rechtsmittel nicht zulässig. Lautet es reformatorisch,
so ist ein Appel an eine andere Sala desselben Audienz -Tribunals
zulässig. Hatte die erste Sala entscliieden, so instruirt die zweite
den Recurs; wäre der Bescheid von der zweiten erlassen ge-
wesen, so würde der Recurs an die dritte ; wäre er von der drit-
ten ergangen — an die erste gewiesen werden. Durch diese
dritte Entscheidung ist die Sache definitiv erledigt. Den Acten
erster Instanz wird eüi Blatt mit den später ergangenen Ent-
scheidungen beigeheftet, worauf sie an den ersten Richter zu-
rück gehen, welcher das Urtlieil, eventuell im Wege der Execu-
tion, vollstreckt. Nur in besonderen Fällen ist ausnahmsweise
eine Nullitäts- Klage zulässig. Sie wird an das Ober -Tribunal
in Madrid gerichtet und wird nur gegen Deposition einer be-
trächtlichen Summe eingeleitet. Diese ist mit der Bestätigung
des früheren Erkenntnisses zugleich verfallen. Das Verfahren
in Criminal-Prozessen ist dem eben geschilderten Instanzenzuge
ähnlich. Zwei gleichlautende Erkenntnisse beendigen die Sache
ein für allemal. In Criminal-Untersuchungen kann das Erkennt-
niss erster Instanz zum Nachtheile des Angeklagten in zweiter
Instanz abgeändert werden.
Wenn auch durch vorstehende Ai*beit nur der Versuch ge-
macht werden sollte, den faktischen Zustand des Landes imd
seiner Verwaltung zu schildern, ohne in den einzelnen Zweigen
der Verwaltung auf die geschichtliche Fortbildung derselben zu-
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rfickzngehen, so erscheint es doch fast nothwendig^ bei der Ent-
wiekelimgderRechtsgeschichte Spaniens einige Augenblicke
zu verweilen; theils weil es in der That ein hohes Interesse ge-
wahrty die Elemente des Spanischen Rechts geschichtlich au£su-
suchen und durch die mannigfachen Phasen der Zeit zu verfol-
gen; theils weil sich in dem Entwickelimgsgange schon firühzeitig
dieselben Einflüsse bemerkbar machen, welche Jahrhimderte
spater ihr Recht immer wieder zu behaupten wussten, und end-
lich weil in der Geschichte des Spanischen Rechtes auch die
Grundlagen der Gemeinde -Verfassung des Landes studiert wer-
den können.
Strabo, im dritten Buche, erzählt, dass als die Römer
ihre Herrschaft über Spanien ausdehnten, das Land, mit Aus-
schluss der Ostküste, wo phönizische, griechische und kar-
thaginiensische Colonisten statt der Reichthümer, die ihnen die
Schätze des Bodens durch den Handel gewährten, ihre heimische
Cultur, Religion und Gesetze eingeführt hatten, von vielen Stäm-
men bewohnt gewesen sei, welche im Zustande völliger Barbarei
gelebt hätten. In dem Tsgo-Thale gab es allein 30 verschiedene
Stämme, welche das Recht des Eigenthums, die Grundlage der
Civilisation, nicht eiimial kannten. Die Bewohner der Niederung
pflegten abwechselnd das Land zu bebauen und die Emdte zu
theilen ; die Bergbewohner begnügten sich mit der Jagd und den
Früchten des Waldes. Die Römer, welche das Talent zu coloni-
siren und zu cultiviren in hohem Maasse besassen, errichteten
überall feste Plätze, von wo aus in weiteren und immer weiteren
Umkreisen das Land vertheilt^ Gemeinden gebildet, Verbindungs-
wege gebaut, Abgaben eingefordert, und nach und nach Ord-
nung und Gesetz zur Geltung gebracht wurden. An den Acker-
' bau schloss sich die Industrie. Der Ueberfluss entwickelte den
Verkehr, der Handel die Wohlhabenheit. Legate und Procon-
snln, vom Senat und den Kaisern eingesetzt, verwalteten das in
Plx^vinzen eingetheilte Land, in welchem sich, namentlich in Bae-
tiea und Lusitanien, auch Wissenschaft und Künste geltend
machten. So zweckmässig, energisch und staatsklug auch Rom
7"
i
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in der Verwaltung Spaniens zu Werke ging, so rasch auch der
Entwickelungs-Prozess sicli gestaltete, so gross auch die Genug-
thuung war, diese Bestrebungen vielfach anerkannt zu sehen, so
waren doch noch Jahrhunderte nothwendig gewesen, um den
Nacken der ursprünglich freien Stamme vollständig unter das
Römische Joch zu beugen; sei es, indem man die nicht zu be-
ruhigenden möglichst vernichtete, oder dass diese, die feindhehe
Uebermacht anerkennend, ihren Widerstand aus Mangel an
Selbstvertrauen und an talentvollen Führern aufgaben. Caesars
Kämpfe mit den Lusitaniem , imd Augustus Anstrengungen ge-
gen die kräftigen Cantabrer zeigen ims die letzten ohnmäch-
tigen Anstrengungen der ursprüngUchen Landesbewohner gegen
einen Gegner, der es nicht verschmähte, durch Gift und Dolch
dem Schwerte vorzuarbeiten. Die einzelnen Provinzen erblüh-
ten von jetzt ab mehr und mehr. Die grösseren Städte bildeten
kleine Republiken, und strebten dahiii, durch besondere Privile-
gien das Römische Bürgerrecht zu enverben, um nicht, als
Fremde betrachtet, von dem Stimmrecht in den Comitien und
von der Anstellungs -Berechtigung ausgeschlossen zu bleiben.
Die Kaiser entschlossen sich später, den sämmtUchen Spanischen
Provinzen das Bürgerreclit zu ertheilen; und damit übertrug
sich stillschweigend die Römische MunicipaUtäts -Verfassung auf
die Spanischen Städte. Diese hatten nun ihre Curie, ihre Duum-
vbn, Decxu-ionen, Aedilen — dem Senate, den Consuln, den
Prätoren imd Aedilen des Mutterstaates entsprechend. Da die
Römer darauf sahen, dass die Beamten vermögend sein mussten,
so ward ziu: Uebemahme des Amtes eines Decurio ein Vermögen
von mindestens 25 Joch Acker oder 100,000 Sesterzien erforder-
hell. Jede poUtische Gemeinde hatte ihr Gemeinde- Vermögen;
es bestanden schon SeelenUsten und vollständige Steuer-Regi-
ster. Die Wahlen geschahen durch die Curien. Die Aemter wur-
den an die Aristocratie vertheilt, und dem Volke nur das Stimm-
recht bei verschiedenen öffentÜchen Angelegenheiten und die
Uebemahme untergeordneter Posten gestattet. Die Provinzen
101
erhielten dann das Recht , sich in Provinzial-Concilien zu ver-
einigen, sich darin durch Abgeordnete vertreten zu lassen, und
durch Abgeordnete den Kaisern ihre Wünsche vorzutragen. Die
Condlien wurden stark besucht; die sämmtlichen bedeutenderen
Städte waren in denselben vertreten. Die Verhandlungen waren
öffentlich. Es bestanden aber auch juristische Conveute, um die
Rechts -Verwaltung in den Provinzen zu regeln und in Ueber-
einstimmung zu bringen. Dergleichen Convente befanden sich
in Cadiz, Cordova, Ecija, Sevilla, Tarragona, Cartagena, Zara-
goza, Clunia, Astorga, Lugo, Braja, Merida und Santarem.
Allein mit der steigenden Civilisation traten wie überall so
auch in Spanien, Mängel und Missbräuche ein, um die Unmög-
lichkeit vollkommener Zustände auf Erden zu beweisen. Will-
kür und Gewalt machten sich in Rechts -Streitigkeiten bemerk-
bar; Parteilichkeit und Bedrückung herrschten in der Verwal-
tung; Wohlleben und Müssiggang stumpften Arbeitslust und
Arbeitskraft ab; Verarmungen traten ein; der Landbau ward
vernachlässigt, die Werkstätten standen leer, und der Verfall
des Römischen Reiches bereitete sich in Spanien wie in Ita-
lien vor.
Nächst dem Römischen ist das Gothische Gewohnheits-
recht eine Quelle des Spanischen Rechtes; eiae Quelle, welche
diLrch vierzehn Jahrhunderte der Verwirrung, Kämpfe und Siege
seinen Deutschen Ursprung und seinen geistigen Einfluss zu be-
wahren gewusst hat Die Deutschen Sitten und Gewohnheiten
des häuslichen und öffentHchen Lebens, das Deutsche Walil-
recht^ die Deutsche Justiz -Verwaltung breiteten sich mehr und
mehr in Spanien aus, tmd dennoch ging ihre ursprüngliche
Selbstständigkeit, ihre Deutsche Eigenthmnlichkeit nach und
nach verloren. Das Recht der Eroberer und Gebieter konnte
ihnen nicht streitig gemacht werden, aber das Uebergewicht an
Bildung, in welcher ihnen die grosse Mehrzahl der Landes-
Bewohner voraus war, und die Nothwendigkeit, diese geistige
üeberlegenheit anerkennen zu müssen, so wie die ausschliesslich
militaiiische Verfassung, welche auch in den Golonisationen der
102
Gothen beibehalten wurde — mussten diesen Erfolg hwbei-
fuhren. Die Gothen waren in Militair- Colonien zu 1000, 500,
100 und 50 Mann über das Land vertheilt; sie blieben aber Sol-
daten, und der blinde Gehorsam, den sie als solche zu beob-
achten hatten, und mit welchem sie einem absoluten Oberbefehl
untergeordnet waren — machte eine freie selbststandige Geltung
der Individuen oder der Colonien nicht möglich. So wurde es
auch bald nothwendig, dass die Fürsten sich der Talente der
Römisch -Spanischen Bevölkerung zur Unterstützimg in der Re-
gierung einer kräftigen, in Waffen geübten, kampflustigen, zu
Aufständen bereiten Schaar zu vergewissem suchten. Die Poli-
tik der Gothischen Könige bestand in dem eifrigen Sti'eben, die
Vereinigung und Vermischimg der Gothen und Römer herbeizu-
fahren. Sie Hessen den Römern nicht allein ihre Sitten und Ge-
setze , sondern übertrugen solche auf sich und ihre Umgebung.
Eurich war der erste König, der in Stelle der bis dabin münd-
lich übertragenen Observanzen einen Gesetz -Codex entwerfen
Hess. Es ist mindestens zweifelhaft» dass 60 Bischöfe, unter dem
Vorsitze des Bischofs Severus, diese Arbeit, welche eigentlich
nur das Criminal- Recht entliielt, vollendet hätten. Todesstrafe
stand nach diesem Codex nur auf Verrath , alle übrigen Verbre-
chen wurden durch Geldstrafen gesühnt. Die Höhe der Strafe
wechselte je nach dem Stande der Betheiligten, nach den Werk-
zeugen, mit welchen die Wunden beigebracht waren, und nach
der Gefährlichkeit derselben und dem gehabten Blutverlust des
Verwundeten.
Die Gothischen Könige wünschten ihre Völker in der Cultur
fortschreiten zu sehen; sie wollten Gerechtigkeit walten lassen,
aber auf alle Weise ihre persönliche Gewalt befestigen und er-
weitem. Dieser Politik huldigten Theodorich, Eurich und auch
Alarich, als er durch seinen Palast- Grafen Gojarich einen neuen
Codex des Römischen Rechts zusammenstellen liess. Dieses Ge-
setzbuch, welches den Codex Theodosianus fast vollständig, bis-
weilen wortgetreu übernommen, ist unter den Titeln « Brevia-
rium Aniani — lex Theodosiana — Autoritas regia Alarici —
103
Commonitorium » bekannt. Leovigild, der nach dem Zurück-
drängen der Sueven zuerst die ganze Halbinsel beherrschte, war
der erste König, der Toledo zur ständigen Residenz erhob, sich
mit fürstlichem Glänze und Hofamtem (officiiun palatinum) um-
gab. Er ordnete die Revision des Codex Euricianus an. Sein
Sohn Recared, der 589 zur christlichen Kirche übertrat, räumte
den kathoUschen Priestern bald einen Einfluss ein, wie ihn die
Arianischen niemals besessen hatten. Das Toledaner Concil
ward zur Wiederherstellung der Kirchen-Disciplin berufen imd
begründete dem Clerus eine Gewalt, welche den Staat faktisch
unter die Kirche stellte. Dem Civil-Richter entzogen, ward die
Geistlichkeit unter geistüche Gerichte gestellt, diesen auch die
Competenz in verschiedenen weltlichen Angelegenheiten über-
tragen, imd dem Richterstande anbefohlen, sich in zweifelhaften
Rechtsfragen die erforderüche Belehrung und Entscheidung von
den geistlichen Gerichten zu erbitten. Den letzteren wurde die
Beaufsichtigung der Rechts -Verwaltung im ganzen Lande über-
tragen. Neue Prärogative erlangte der Clerus, und namentUch
die Steuerfreiheit, nachdem Sisenando den König Suintila vom
Throne und sich in die Arme der Geistlichkeit gestürzt und diese
gegen obige Verheissung die Rechtsgültigkeit seiner Handlungs-
weise ausgesprochen und dazu mitgewirkt hatte , das Land aus
einem Wahlreiche in ein Erbreich zu verwandeln.
Die Germanischen Concile wurden die Corte s der Spanier;
jedoch mit dem Unterschiede, dass das Stimmrecht, welches in
jenen dem Volke zustand, in diesen nur auf die GeistUchkeit und
die Grossen des Landes beschränkt bUeb. Im achten Concile
(653) stimmten 16 der ersten Staats Würdenträger und 64 Geist-
liche; im neunten 25 GeistUche und 4 Weltliche; im zehnten 83
Bischöfe, Aebte und Vicare und 26 Granden. Auf dem sechszehn-
ten Concile (693) veröffentlichte Egica die Lex Visigothorum,
durch welche die Germanischen mit den Römischen Gesetzen
und den inzwischen ergangenen ConciHen-Beschlüssen verein-
bart wurden. Dem Könige war das Recht überlassen , Gesetze
selbstständig zu geben und wieder au£suheben, und die zur Aus-
104
fuhrung derselben bestimmten Richter nach Belieben zu emen«
nen und abzusetzen. Nach dem Fuero juzgo waren die Grafen
imd Ritter die geborenen, vom Könige bestätigten Richter inner-
halb ihrer Besitzungen; doch konnten die Parteien an die Audienz
des Königs, in welcher derselbe persönHch den Vorsitz föhrte,
appelliren. Es wurden in diesem Gesetzbuche unter dem Ab-
schnitte de instnunentis legalibus sehr zweckmässige Bestim-
mungen über die Prozess- Ordnung, namentlich Strafen gegen
Advocaten, welche die Rechtsstreitigkeiten verschleppen wür-
den, erlassen; es wurde die freiwillige Gerichtsbarkeit geregelt,
die Tortur abgescliaffi., und besondere Richter für Civil- und
Criminal-Prozesse, auch Friedensrichter eingesetzt, welche vor
Einleitung des Prozesses eine Einigung imd Vergleich der strei-
tenden Theile herbeizuföhren sich bemühen sollten.
Als mit der Schlacht von Xeres de la Frontera das West-
gothenreich aufgelöst wurde, hatten die Institutionen des Landes
dasselbe Schicksal. Wenn die Mauren auch die vorgefundenen
Gesetze nicht ganz ausser Wirksamkeit setzten, und den Chri-
sten gestatteten, danach in Angelegenheiten untereinander zu
entscheiden, so trat doch bald ein Schwanken und eine dem
Rechtszustande höchst nachtiieilige Willkür ein.
Unter den imabhängig gebUebenen Landestheilen , unter
denen Asturien sich als zuerst in seiner inneren Verfassimg ge-
ordnet bemerkbar machte, berief Alonso lU der Grosse 873 ein
Concil nach Oviedo, aus 12 Bischöfen, 12 Grafen, den Granden
des Reiches, unter dem Vorsitze des Königs imd der Königin
bestehend, und führte dort das Fuero juzgo als Gesetzbuch des
Landes wieder ein, welchem jedoch neuere, den damaligen Zu-
ständen entsprechende Bestimmungen beigefugt wurden. Diese
waren hauptsächlich in Betreff der Kriegsbeute-Vertheilung sehr
ausführlich. Es erhielt der König davon, nach Abzug der Kriegs-
kosten, den fünften Theil zum lebenslänglichen Niessbrauch, der
Ueberrest wurde nach Verhältniss unter die Familien der Gefal-
lenen und Verwimdeten, nach besonderen Proben der Tapfer-
105
keit unter die Reiter und Fusstruppen vertheilt (Gesetz XXVIII
tit 16 Paxüda U.)
Demnächst wurden die Adelsrechte erweitert Der Adel
hatte sich zur Macht toid Selbstständigkeit erhoben. Er befand
sich fast im ausschliessUchen Besitz des Grundes und Bodens ;
er verfugt« über bedeutende Streitkräfte , die er nach Beheben
zusammenzog; er schloss unter sich Verträge zur Wahrnehmung
seiner Standes -Vorrechte; er zog die verannten Edelleute an
sich ; das Gothische Vasallenthum, die Feuda de Camera und ein
mehr und mehr ausgebildetes Lehnswesen — unterschieden den
Adel kaum von dem Fürsten, und bereiteten dem letzteren nicht
geringe Verlegenheiten. Der Reichtimm des Adels ward Ver-
anlassung zu der Bezeichnung higos-dalgo. «E porque estos
fiieros escogidos de buenos logares e con algo.» Lex 11 tit. 21
Partida 11. Der Castilische Adel war der erste , welcher seine
Steuer -Befreiung erzwang.
Die Geistlichkeit zögerte nichts Alles aufzubieten, um nicht
hinter der Stellung, welche der Adel sich durch Reichtlium
und äussere Macht zu verschaffen gewusst hatte, zurückzubleiben.
Sie versicherte sich des Einflusses auf die iimeren Regienmgs-
Angelegenheiten; sie befestigte sich in der vollständigen Unab-
hängigkeit ihrer Stellung, und protestirte mit Erfolg gegen die
Besitznahme geistUcher Güter Seitens WeltUcher.
Den weisen Konigen konnte es nicht genügen, die Eifer-
sucht zwischen Adel und GeistUchkeit wach zu halten, um eine
Vereinigung zu verhindern , welche auf Kosten der Krone statt
gefunden haben würde. Es musste ein drittes Element heran-
gebildet werden, um jenem Einflüsse die Spitze zu bieten, und
zugleich das Könighche Ansehen zu befestigen. Dies Element
waren die Städte. Die in den Kriegen mit den Sarazenen er-
oberten und hart mitgenommenen Städte , welche statt der ur-
sprunglich Römischen Verfassung nur noch solche Gemeinde-
Rechte bewahrten, welche Adel oder GeistUchkeit ihnen gestat-
teten oder aufdrängten, erhoben sich, durch innere Spannkraft
106
gefordert, nach und nach zu grösserer Blüthe. Die Könige ka-
men ihnen durch sehr vortheilhafte Privilegien zu Hülfe. Nicht
allein Leon, welches seit 1020 durch Alonso V ausserordentUch
bevorzugt wurde, sondern auch andere bedeutende Städte, er-
freuten sich des besonderen Schutzes der Könige. Unter letz-
teren waren es namentUch Alonso VI, Alonso VII, Sancho HI
und Alonso Vin, welche den Städten Najera, Logrono, Toledo,
Cuenca, Sepulveda, Jaca, Salamanca, Sebastian, Zamora, und
dann den Städten Andalusiens wichtige Vorrechte einräumten.
Die Richter wurden nicht mehr vom Adel, sondern von den
Königen eingesetzt; dann wurde den Gemeinden nachgegeben,
ihre Richter und Schreiber selbst anzustellen, die Aufsicht über
die öflfenthche Ordnung, Maasse und Gewichte selbst zu fuhren ;
ihr Eigenthum vnirde bestätigt; ilire Lasten vermindert; das
Versammlungsrecht wurde ihnen gestattet; die Städte erhielten,
dem Adel gegenüber, Repräsentations-Rechte und wurden er-
mächtigt, durch Procuradores sich auf den Cortes -Versammlun-
gen vertreten zu lassen.
So reihte sich Güed an Glied zu einer Kette , welche bald
so drückend ward, dass man Alles angewandt haben würde, sie
zu sprengen, wenn sie sich nicht selbst in einzelne Theile auf-
gelöst hätte. Toledo, Cordova und Sevilla bildeten unter sich
eine Ligue ; sie beschlossen, eine bewaffnete Macht zu imterhal-
ten, dem Adel gemeinschafthch Widerstand zu leisten, und ver-
eint auf die Erweiterung der Bürgerrechte liinzuwirken. Allein
schon in diesem ersten Anfange eines Städte -Bundes zeigten
sich die Sonderinteressen mäditiger als die Sorge fiir das Ge-
sammtwohl. Die Entwickelung des Faustrechtes führte in Spa-
nien fast dieselben Erscheinungen wie in Deutscliland mit sich.
Es bildeten sich die Brüderschaften (hermandades), zu gegen-
seitigem Schutz und Trutz; das Recht des Stärkeren machte
sich durch offene Gewalt geltend, und weder Friedens-Botschaf-
ten noch Strafandrohungen oder Vollstreckungen konnten dem
trostlosen Zustande ein Ende machen, da selbst Interdict und
Excommunication fruchtlos bUeben.
107
Die Städte beschickten nun regelmässig die General- Gortes
von Castilien; 1131 waren die grösseren von ihnen in Borga
sammtiich vertreten. Eben so 1163 in Zaragoza^ wo sich 15 De-
putirte dieser Stadt eingefunden hatten. Zu den Cortes von
Benavent 1202 waren die ersten förmlichen Einladungen an die
Städte erlassen. Ueber die Zahl der Procuradores (Städte-
Deputirte) findet sich die erste Bestimmung in ehier Urkunde
aus dem Jahre 1250, durch welche Ferdinand der Heihge drei
Deputirte aus der Stadt Uceda zu den Cortes entbietet.
In den Städten sonderten sich Aristocratie imd Democratie
zu einer natürUchen und künsüichen Opposition. Rang, Geburt
und Besitz machten ihren Einfluss luid demnächst ihre Rechte
geltend in dem Bestreben, Aemter imd Würden der Magistra-
tualen und Richter ausschliessUch in Anspruch zu nehmen, tmd
die bis dahin bestandenen Rechte der arbeitenden Klassen zu
beschränken. Die Arbeitskraft hielt dagegen zusammen; die In-
dustrie entwickelte sich; es entstanden Zünfte, Vereine, Genos-
senschaften, xmd diese begehrten politische Rechte. Mit dem
Verkehr und Handel wuchs ReichÜium und Bildung, und die
äusseren Merkmale der früheren Bevorzugung schwanden fast
vollständig. Man lüelt aber noch zusammen, wenn es darauf
ankam, durch Städte -Verbindungen gemeinschaftUch gegen die
Bevorzugung der übrigen Stände zu wirken. Diese Bestrebun-
gen blieben auch nicht ohne Resultate; besonders Üiätig waren
die Einigungen der Städte von Leon und Castilien, deren Ein-
fluss es zuzusclireiben ist, dass auf dem Concile zu Burgos die
Krone in der Veräusserimg der Domainen beschränkt wurde;
dass die höhere Justiz- Verwaltung nicht mehr aus den Granden,
sondern aus tüchtigen Richtern des Landes bestehen, dass die
Juden nicht Administradoren sein, sondern diese aus der steuern-
den Nation gewählt werden, und dass keine neuen Steuern auf-
erlegt werden sollten. Dem Einfluss der Städte gelang es auf
diesem Wege, die Rechte der Juden zu begrenzen, dem Wucher
derselben zu steuern, den Zinsfuss von 100 auf 33^ Procent her-
abzusetzen, und die Königliche Verordnung zu extrahiren, wo-
108
nach den Christen der dritte Theil ihrer Schulden an die Juden
erlassen ward. ( Aelinlich wie die Gebote gleichen Inhalts, welche
in Deutschland die Kaiser Ludwig 1343, Carl IV 1347 imd
Wentzel 1385 ergehen Hessen.) Die Städte in Spanien wussten
aber damals eben so wenig das richtige Maass ihrer Haltung zu
finden als ihre Schwestern in Deutschland. Man bestritt den
Statthaltern das Recht, richterUche Entscheidungen in Stadte-
Angelegenlieiten zu treffen, bevor der Stadt- Alcalde seine Ent-
scIiUessung in der Sache erlassen hatte ; man gestattete den vom
Könige zur Justiz -Visitation abgesandten Commissarien zu die-
sem Behufe nur einen zehntägigen AufenÜialt, und erschwerte
ilmen in dieser Zeit das Geschäft, so wie den Ankauf von Lebens-
mitteln. Kurz die Städte gingen in ihren Anforderungen so weit>
dass die Krone auf Gegenmaassregeln ernstlich Bedacht zu neh-
men genöthigt ward.
Die Geistlichkeit war inzwischen beflissen gewesen, in ilu*em
Interesse auf die Gesetzgebung einzuwirken. Isidors Sammlung
der Kirchen -Gesetze, welche in Stelle des Codex Toletanus trat,
und die Geschichte von Compostella bilden interessante Beläge
hierzu ; eben so wie der Widerstand der übrigen Stände gegen
die Befestigung des Rechtszustandes der Kirche, welcher das
Recht eingeräumt werden sollte, die Könige zu richten und die
Vasallen ihrer Eide und Treue gegen die Kxone zu entbinden.
Nachdem Ferdinand der Heilige wesentliche Verbessenm-
gen in der Verwaltung eingefiilu't, die neuen Pro vinzial- Gouver-
neure (adelantados) und Richter (merinos) mit fast königlicher
MachtvoUkommenlieit ausgestattet und fiir die genaue Vollzie-
hung seines Willens verantworthch gemacht hatte, liess er eine
Gesetzes- Revision vornehmen, den Codex des Fuero juzgo ins
CastiUanische übersetzen und veröflfentüchen und gleiclizeitig
den Gebrauch des Römischen oder anderer fremden Gesetz-
bücher verbieten. Alfons X trat auf würdige Weise in die Fuss-
tapfen seines Vaters. Das Studiimi des Rechts auf der Univer-
sität zu Salamanca wurde eifrig getrieben, wiewohl neben einem
Lehrstuhl fiir das Civilrecht 3 für die Decretalen errichtet waren.
109
Der König bot Alles auf, um den Landfrieden herzustellen, imd
liess 1254 sein neues Gesetzbuch, das Fuero Real, zunächst als
Municipal- Gesetzbuch fiir Burgos und Valladolid veröffentlichen,
lun dadurch die frühere Gesetzgebung zu verbessern imd in
Uebereinstimmung zu bringen. Dem Adel gelang es jedoch, 17
Jahre später, die Aufhebung dieses Gesetzbuches , durch wel-
ches er seine Rechte beeinträchtigt hielt, durchzusetzen. Von
da ab galt dasselbe nur noch in den Städten Galiciens, wie in
Leon, Sevilla imd Cordova. Alonso hatte sich aber noch ausser-
dem mit Gesetzes -Entwürfen und Sammlungen beschäftigt Der
nicht vollendete Codex Septenario ist fast durchweg von seiner
Handschrift. Sein Speculimi juris sollte zur Entscheidung in
zweifelhaften Rechtsfällen dienen. Seine Partidas oder Libro de
leyes, in 7 Bücher getheilt, an denen von 1256 — 1265 gearbei-
tet war, erschienen erst nach seiner Erhebung zum Kaiser. Dies
Gesetzbuch, durch welches die Veräussenmg der Krongüter ge-
setzlich untersagt, und die Stiftung von Majoraten eingeführt
wurde, befriedigte in seinem übrigen Inhalte nur die Geistlich-
keit. Die Rechte der Fürsten waren darin wesentlich gefährdet,
die des Adels beschränkt, die der Städte fast vernichtet. Kla-
gen, Beschwerden, Drohungen und Empönmgen begannen,
gleichzeitig wider die Krone imd den Clerus, welcher vergeblich
seine Angreifer mit dem Bannfluch bedrohte. Die Bestimmung
im ersten Buche der Partida, wonach eine Aenderung der Ge-
setze nur in Folge der Berathung vieler verständigen Männer
beschlossen werden könne, hat man ßir die Grundlage der in
der Spanischen Verfassung bewilligten Rechte der Cortes ge-
halten.
Wiewohl in dem neuesten canonischen Rechte dem Clerus
und den Kloster -Geistlichen jede Einmischung in weltliche Dinge
untersagt worden war, so beweisen doch die vielfaltigen Be-
schwerden über die Uebergriflfe der Geistlichkeit, wie solche
1299 zu ValladoHd gegen Ferdinand IV, 1335 und 1348 gegen
Alonso XI von den Ständen vorgetragen wurden, dass es eben
nicht genau mit der Befolgung des Gebotes genonunen wurde.
110
Die in den Cortes von Alcala erlassene Königliche Entscheidung
wollte zwar durch die « recursos de fuerza y de retencion de
bulas » den Missbräuchen Schranken setzen, allein sie führte zu
den übelsten Controversen. Der Adel behauptete sich, aller ge-
setzlichen Neuerungen ungeachtet, in seinen Rechten. In Ara-
gon richtete und bestrafte er seine Vasallen in eigenen Adels-
Tribunalen. In Barcelona, wo dem Adel von 1400 Städten 800
eigenthümlich gehörten , erHess er nach Beheben neue Gesetze
und änderte die Municipal- Verfassung. In Castilien nahm er
neben der gewöhnhchen Jurisdiction auch die « mayoria justitia »,
die höchste Instanz, in Anspruch.
Die Klagen der Städte über solche Bedrückungen häuften
sich. Schon in Guadalajara 1390 wurde ein, von allen Städte-
Deputirten beglaubigtes Sünden-Register der mächtigen Ritter
vorgelegt; allein die Sache büeb beim Alten, wiewohl unter
Johann II (f 1454) 4 Bürger in den Könighchen Rath gewählt
und 6 Städte -Deputirte, von Toledo, Burgos, Leon, Sevilla, Cor-
dova und Murcia, zur Berathung über die wichtigsten Staats-
Angelegenheiten zugezogen wurden. Die Lage der Städte ward
noch übler, seitdem der König befohlen hatte, dass die Diäten
der Prociu*adoren aus dem Staatsschatz gezahlt werden sollten ;
denn von da ab begann man, aus sogenannten ökonomischen
Rücksichten, niu* die Deputirten gewisser, von der Krone be-
zeichneten Procuradoren zu den Versammlungen einzuberufen,
indem man es den übrigen Städten Überhess , die Einberufenen
auch ihrerseits mit Instruction zu versehen. So waren 1425 bei der
Huldigung Heinrichs IV als Erbprinzen nur 12 Städte-Deputirte
eingeladen. Nin* Burgos, Toledo, Leon, Sevilla, Cordova, Murcia^
Jaen, Zamora, Avila, Segovia, Salamanca und Cuenca behaup-
teten sich in dem imverkürzten Rechte, während man den übri-
gen Städten das Recht der persönlichen Vertretung nur noch als
Gnadensache, und zwar gegen bedeutende Bezahlimg, gewährte.
Es gelang aber doch den Städten Madrid, Guadaligara, Toro,
Soria, Valladohd und Granada in die Reihe der bevorzugten
Städte aufgenommen zw werden; wogegen alle übrigen mit
111
Klagen, die sie 1448 in Valladolid, 1455 in Cordova angebracht^
zurückgewiesen wurden.
In den Cortes von Toro 1371 wurde von Heinrich II die
Audienza Real, der höchste Gerichtshof in Civilsachen, errichtet
Die Mitglieder, 4 Bischöfe und 4 Advocaten, traten dreimal
wöchentlich zusammen. In Criminal- Sachen entschied ein Hof-
GoUegium von 8 Alcalden. Die Besoldung der Bischöfe betrug
50,000 marav., die der Advocaten 25,000, die der Alcalden
15,000 marav. fiir jeden Einzelnen. Johann I vermehrte die
Beisitzer um acht, welche alle sechs Monate wechselten. Der
Gerichtshof hielt seine Sitzungen in Madrid, Alcala, Medina del
Campo, Olmedo. Später ward die Zahl der Richter wiederum
vermehrt, das Gehalt auf 120,000 marav. erhöht, der standige
Sitz des Gerichtes erst nach Segovia, dann nach Valladohd ver-
legt, endlich neue Königliche Audienzen in Ciudad Real und
Granada errichtet. Der amtüche Titel in der Anrede an den
Gerichtshof lautete: «Muy poderoso Sefior y Alteza. » Ein Re-
curs gegen eine Audienz-Entscheidung war unter Deposition von
1 5,000 Dublonen an den König persönHch zulässig. Jene Sunune
verfiel, wenn die Sentenz der Audienz bestätigt ward. Erst
Kaiser Carl V sorgte dafür, dass diese Gerichtshöfe mit ausge-
I bildeten Rechtsverständigen besetzt wurden ; er begünstigte das
Studium des Römischen Rechts , welches mehr der Monarchie
als der Aristokratie diente.
Johann I hatte den Regierungs- oder Staats-Rath eingesetzt;
3 GeisÜiche, 3 Ritter und 3 Bürger bildeten ihn. In die Stelle
j der letzteren traten später 4 Rechtsgelehrte. Präsident des
Staats -Rathes war der Bischof von Cuenca. Heiorich IE ver-
I
mehrte die Mitglieder auf 16, Johann 11 auf 65. 1436 theilte
sieh der Staats-Rath in zwei Säle, für Justiz und Administration.
Wer die Deutsche Geschichte des 1 5ten Jahrhunderts ge-
lesen, versteht die Sehnsucht nach endlicher Ordnung, Ruhe
und Einheit ; nach Herstellung eines wirklichen Rechtszustandes ;
nach einer kräftigen Hand, welche dem Zustande der Verwirrung
Halt gebieten und die Zügel der Regierung mit Geschick und
112
Festigkeit zu führen im Stande wäre. Friedrichs I, Kurfürsten
von Brandenburg, weise Vorschläge sollten erst gegen Ende des
Jahrhunderts zur Ausführung kommen. Aber es galt grosse An-
strengungen, Energie und Consequenz ; Geistlichkeit, Adel und
Städte mussten in ihre Schranken gewiesen, manch strenges Ge-
richt gehalten werden; und dennoch war es nicht möglich, die
revolutionären Momente ganz zu beseitigen, die in den Bewe-
gungen des Jahres 1520 die Nothwendigkeit strenger Züchtigung
der demokratischen Elemente erforderlich machten. Alles dies
erblicken wir zur selben Zeit in Spanien, dessen Zustände sich
'in gleicher Verwirrung, aus denselben Beweggründen hervor-
gegangen, befanden, und wo auch mit dem Schlüsse des Jahr-
hunderts ein eisernes Regiment Ruhe und Ordnung schaffen
musste, ohne die Zuckungen des Jahres 1520 vermeiden zu kön-
nen. Isabella die Katholische ist in der Spanischen Geschichte
der glänzende Stern des Lichtes und der Weisheit, der Macht
und der Grösse. Der allgemeine Landfriede, « la Santa herman«*
dad » , musste mit bewaflftieter Hand hergestellt werden. Eine
stehende Miliz , unter Fühnmg des Herzogs von Villa hermosa,
durchzog in wechselnden Abtheilungen das Land auf allen
Strassen, nicht ohne selbst an ebenbürtigen Rittern aus dem
Stegreif prompte und exemplarische Justiz zu üben. Sicherheit
herrschte bald im ganzen Reiche, nachdem die Uebelthäter ge-
züchtigt und selbst viele Schlösser zerstört waren. — Im weit-
läuftigen imd gi-ündhchen Untersuchimgs -Verfahren wurden
dann die Titel geprüft, unter welchen die Kron-Domainen in
den letzten funfeig Jahren veräussert und verschleudert waren,
imd ein grosser Theil davon wieder eingezogen. In den Cortes
von Toledo wurde unter Zuziehung von Sachverständigen über
die Mittel zur Vereinfachung und Verbesserung der Verwaltung
wie zur Einfiihrung des zweckentsprechendsten Justiz -Verfah-
rens berathen. Zu den Raths -Versammlungen wurden, ausser
einem Prälaten und 3 Rittern, 9 Gelehrte zugezogen; die Gross-
meisterthümer und MiUtair- Orden wurden in die Krone recipirt^
die höchsten Gerichtshöfe, wie oben angedeutet, nach Valladolid
113
lind Granada verlegt, und mit allem Eifer die Redaction eines
neuen Gesetzbuches in Angriff genommen. Leider begleitete
das Glück dies Unternehmen nicht in dem Maasse , als man
wünschte und hoffte. Zunächst fehlte es an Talenten und wis-
senschaftlich hinreichend ausgebildeten Rechtsgelehrten. Dem-
nächst war das Material, das der Redactions-Commission vorlag,
so mächtig, imd da die früheren Gesetze durchaus nicht ihrer
Fassung entsprechend zur Ausfiilirung gekommen waren, so wi-
dersprechend , dass sich schon während der Bearbeitung Stim-
men des Misstrauens gegen die vom Dr. Montalvo, \mter Zuzie-
hung der Rechtskundigen Bartolo, Baldo, Abad und Andres
entworfene Compilation geltend machten, welche demnächst zur
Folge hatten, dass das projectirte Gesetzbuch von den Cortes zu
Toledo 1 502 verworfen und die Aufstellung eines anderweitigen
Entwurfes gefordert wurde, welcher denn auch 1505 unter dem
Titel «Leyes de Toro» veröffentlicht ward. Allein auch ge-
gen diese Sammlung wurden so viele Zweifel erhoben, deren
Auslegung neue Bedenken und Consequenzen hervorrief und
den Zustand der Verwirrung erhöhte. Der Castilische Adel er-
trug nur mit dem innersten Widerstreben die ihn in engen
Schranken haltenden Verordnungen. Mit dem Tode Isabellas
hoffte er, da Ferdinand sich nach Aragon zurückzog, freier sich
bewegen zu können ; allein, obgleich die in Castilien eingesetzte
Regentschaft ziemlich schwacher Natur war, vermochte er nichts
zu erreichen, als Widersprüche gegen die Vorschläge, mit wel-
chen Carl V die Cortes eröffiaete. Der Adel verschmähte es,
sich mit den Städten zu verbinden, welche mit grosser Ent-
schiedenheit die Wiedergewährung entzogener und die Bewilli-
gung neuer Gerechtsame hinsichts der Vertretung gefordert hat^
ten. Er stimmte selbst dagegen. Was half es den Ständen,
dass sie die vom Könige 1527 erforderte ausserordentliche
Hülfe auf der Versammlung zu Valladolid verweigerten, und
1538 zu Toledo die zur Deckung der mächtig angewachsenen
Staats -Ausgaben ausgeschriebene Lebensmittel -Steuer verwar-
fen? Die natürliche Folge war, dass Carl sämmtliche Anträge
T. Minntoll, Spanien. g
114
der Stände ablehnte, und entschieden Alles aufbot, die König-
liche Macht, durch welche Mittel dies nur möglich erschien, zu
erweitern. Die Haltung des Pabstes Clemens gegen Carl, in-
dem er, in der Besorgniss, dass dieser nach der Ge&ngenneh-
mung Franz I sich an die Spitze einer Universal -Monarchie
setzen möchte, eine Ligue gegen ihn bildete, reizte den Kaiser,
der von nun ab die Geistlichkeit in die ihr gebührende Stellung
zurückwies , die Gesetze über die « recursos de fuerza y reten-
cion de bulas» erneuerte, imd 1525 bei strenger Strafe verbot,
von Bom aus irgend welche Präbenden und Beneficien anzuneh-
men, die vom KönigUchen Patronate ressortirten — und den
Audienzen befahl, die geistlichen Gerichte zu zwingen, verwei-
gerte Appellations- Prozesse, wenn solche nach dem Urtheil der
Audienzen begründet erschienen, unter Verurtheilung zu den
Kosten, einzuleiten. Die Streitigkeiten zwischen der Krone
und dem Clerus dauerten eine Reihe von Jahren, und wurden
nicht selten mit grosser Bitterkeit gefuhrt
Die Klagen über mangelhafte Justiz -Verwaltung hfiuflen
sich immer mehr; jede Cortes- Versammlung begann und schloss
damit. Die Unwissenheit der angestellten Richter, die Leichtig-
keit, mit der man die frivolsten, von Unvermögenden angebrach-
ten Klagen einleitete, und die Unmöglichkeit, die grosse Zahl
von schwebenden Prozessen zu beseitigen , gaben Veranlassung
zu sehr begründeten Beschwerden. Den häufigen Bitten um
ein gutes Gesetzbuch wurde durch Philipp II 1567 auf wenig
befriedigende Weise entsprochen; denn der aus neun Büchern
bestehende Codex war in seiner Anordnung so verwirrt, ver-
mischte Rechts - Materien und Verwaltungs- Bestimmungen so
lächerlich, dass sich die Unbrauchbaxkeit bald herausstellte. Der
nun folgende traurige Zustand Spaniens, diirch Verschwendung,
Unsitte, Misstrauen und Unmuth gesteigert, gestattete keine
Gesetzes -Reform; erst unter den Bourbonen änderte sich dies.
Philipp V hob den Wohlstand des Landes; er sorgte für
Schulen und Universitäten, Künste und Wissenschaften. Der
Successions- Krieg, welcher den Pabst veranlasste, Partei för
115
Oesterreich zu nehmen, ffthrte zu einer Unterbrechung jeder
Verbindung mit Rom. Am 10 November 1713 gab Philipp dem
Rathe von Castilien eine andere Gestalt In fünf Senate (salas)
getfaeilt, behandelten die beiden ersten die Verwaltung, der
dritte die Justiz, der vierte die Provinzial -Regierung imd der
ftnfte die Criminal- Sachen. Es waren 24 Räthe imd ein Fis-
cal angestellt. Die einzelnen Senate verhandelten, je unter
einmal Präsidenten, abgesondert und unabhängig von den übri-
gen. Der neue Rath eröffiiete seine Thätigkeit damit, die Beibe-^
haltung und Benutzimg des Spanischen, wie die mögUchste Aus-
schliessung des fremden Rechtes anzuempfehlen. Philipp war
miablässig bemüht^ eine Einheit und Uebereinstimmung der ver-
schiedenen Provinzial- Verwaltungen herbeizuf&hren , in ihren
Sitten und üi ihren Gesetzen. Er hob deshalb die Räthe von
Aragon imd Valencia auf, und bestimmte, dass die Gerichtshöfe
von Zaragoza und Valencia nach dem Muster derer von Granada
imd Valladolid umgestaltet würden. Endlich beschloss er die
Vereinigung der Cortes- Versammlungen; die er zu der feier-
lichen Entsagung auf die Krone von Frankreich nach Madrid be-
sdüed, und bei derselben Gelegenheit das Gesetz über die Thron-
folge zur Sicherung der Rechte seiner Dynastie erliess. Mit Rom
wurde nach mannigfachen gescheiterten Versuchen endlich 1734
ein Concordat abgeschlossen , und dasselbe unter Benedict XTV
1753 erneuert, indem derselbe gegen eine Abflndungs- Summe
auf seine und der Kirche in Rom Beneficien verzichtete. Es wur-
den 600,000 Römische Scudi und nachträglich etwa noch die
Hälfte jener Summe für Rechte und Beneficien auf einmal, und
ausserdem jihrlich 5000 Scudi als Aequivalent fQr die Gruzada
gezahlt Unter Carl III entstanden jedoch neue Gontroversen
aber die Grenzen der weltlichen und geistlichen Macht, welche
den Prozess wider den Bischof von Cuenca, der die Regierung
wegen ihrer angeblichen Unterdrückung der Kirche angegriffen,
zur Folge hatten , so wie das Königliche Verbot, « P&bstUche
Sriasse zu publiciren, bevor dies vom Könige gebilligt worden»,
8-
116
und endlich (1767) die Vertreibung der Jesuiten aus Spanien und
den Colonien.
Unter der Regierung Carls III ward dem Studium des Rechts
grössere Aufmerksamkeit gewidmet. Bis zum 18ten Jahrhundert
hatte in Spanien das Natur- imd Völker- Recht einen Theil der
theologischen Studien gebildet. Man änderte dies später, und
legte bald dem Natur- und Völker- Recht solchen Werth bei, dass
Candidaten, welche demselben nicht wenigstens ein Jahr hindurch
obgelegen hatten, von der Advocatur ausgeschlossen wurden.
Marin war der erste Spanische Professor des Natiu:- Rechtes; er
legte den Heineccius seinen Vorträgen ziun Gnmde. Auch das
Studium des Spanischen Rechtes wurde nun fleissig imd gründ-
lich getrieben. Die Arbeiten von Anton de Torres « Institutiones
Hispaniae practico-theoretice commentatae» 1735, imd von Jor-
dan de Asso und Miguel de Manuel « Instituciones practicas del
derecho civil de Castilla » 1771, und die Herausgabe des Alt-
Castilischen Rechtes imd des Gesetzes von Alcala von Manuel
— sind bekannt und geschätzt. Man begann darauf mit einer
Revision des Civil-Rechtes, man bearbeitete eine neue Ausgabe
des Criminal-Rechtes; die Agrar- Gesetzgebung wurde geordnet,
und es entwickelte sich in der Rechtswissenschaft eine Thätig-
keit, welche zu den glänzendsten Hoffiiungen berechtigte, als
unter der Regierung Carls IV Alles wieder in Frage gestellt
wurde. Das Studium des Natur- und Völker -Rechtes wurde
verboten; die Vorlesungen auf der Universität imterbrochen ;
die veralteten und beseitigten Maximen wurden wieder hervor-
gesucht und die begonnenen Arbeiten ausgesetzt. Dagegen er-
schien 1805 die Novissima recopilacion , in der Absicht, eine
Vereinigung der Spanischen Gesetze von dem Fuero Real imd
den Partidas an bis auf die neuere Zeit, zu einem verständ-
lichen, übersichtlichen und erschöpfenden Ganzen zu bewerk-
steUigen. Statt dessen ward die Unklarheit und Verwirrung nur
vermehrt durch die verkehrte Art der Zusammenstellung. Die-
selbe ist nämlich keine Compilation , weil einzelne Gresetze fort«
117
gelassen, andere nur stückweise aufgenommen sind — noch ist
es eine freie Bearbeitung, denn dazu fehlen Motive und erläu-
ternde Verbindungen und Uebergänge. Bei der Benutzung ist
es also jederzeit notliwendig, die ursprünglichen Quellen und
Gesetzes -Texte zur Hand zu nehmen. Das Fortlassen mehrerer
Bestimmungen, so namentlich mit Bezug auf das Recht des Kö-
nigs zur Berufung der Cortes, hat später sehr unangenehme
Weitläuftigkeiten verursacht.
Ferdinands Vn Gefangenschaft und gezwungene Thronent-
sagung veranlasste Spanien, sich in den einzelnen Provinzen in
sogenannte Regier ungs- Versammlungen zu vereinigen. Aus die-
sen bildete sich die Central- Versanunlung. Von hier aus ward
die Regentschaft beauftragt, die Cortes zu berufen. Die Cortes
erklärten die Entsagung für null und nichtig; sie theilten die
Gewalt, bestätigten den Regentschafts -RaÜi, und beendeten am
19 März 1812 in Cadiz die berathene Verfassung. Nach Ferdi-
nands Rückkehr wurde dieselbe aufgehoben, imd im Jahre 1814
eine den Verhältnissen und der Stellung der Krone entsprechen-
dere zu ertheilen verheissen. Nach den pohtischen Bewegungen
der Jahre 1819 und 1820 ward die Verfassung vom Jahre 1812
genehmigt, von den Cortes die Einführung der Pressfreiheit be-
schlossen, und die Ausarbeitung eines Crimtnal- Codex angeord-
net, der auch im Juni 1822 erschien, aber bald wieder ausser
Geltung gesetzt wurde. Der Handels -Codex ward 1828 begon-
nen imd 1829 beendet. Im selben Jahre wurden die Arbeiten
wegen Redaction eines neuen Criminal- Codex wieder angenom-
men, ohne zu einem glücklicheren Resultate als im Jahre 1823
zu gelangen. Dem Jahre 1848 war es vorbehalten, die Frucht
neuerer Arbeiten anerkannt zu sehen, denn am 1 Juli 1848 ward
der am 9 März desselben Jahres von der Königin genehmigte
neue Criminal -Codex veröffentlicht.
Das Press -Gesetz aus dem Jahre 1834 liegt so eben einer
neuen Revision vor. Im Jahre 1837 ward die neue Verfassung
gegeben, und im Jahre 1841 und 1843 begannen die wissen-
118
schaftlichen Prüfungen und Gesetzes -Revisionen, um den Civil-
Codex umzuarbeiten. Die Arbeit ward im Jahre 1851 beendet
und mit den Motiven begleitet vorgelegt.
Nachdem der öffentliche Unterricht dem Ressort des Justiz-
Ministers übertragen ist, sind auch die mit Bearbeitung der be-
treffenden Angelegenheiten beauftragten Ministerial - Beamten
vom Justiz -Ministerium übernommen. Diese sind: ein General-
Director, 5 Abtheilungs- Dirigenten, und zwar
Einer für die Generalien des öffentUchen Unterrichts in Theo-
logie, Rechtswissenschaft, Medicin und Pharmacie. N. I.
Einer für theologische Studien und den höheren Unterricht
(segunda ensenanza) überhaupt. N. II.
Einer fiir den Elementar- Unterricht. N. IE.
Einer für die Special- Schulen. N. IV.
Einer fiir wissenschaftüche Gesellschaften und Etablisse-
ments. N. V.
In dem Königlichen Schul-RaÜi (Consejo real de Instruccion
publica) befinden sich, ausser dem Minister als Chef-Präsidenten,
ein Vice -Präsident, in der Section fiir den Elementar- Unterricht
2 Räthe, in der Section für Philosophie 5, in der Section für geist-
liche Wissenschaften (ciencias eclesiasticas) 4, in der Section für
Rechtswissenschaft 4, in der Section für Medicin 8, und in der
Section fiir die Verwaltung der Fonds und Bearbeitung der Ge-
neralien vier Räthe.
Was zunächst den Elementar-Unterricht (Instruccion
primaria) anbetrifft, so besteht:
Die Hülfs-Commission ftur den öffentlichen Element»«
Unterricht aus 1 Präsidenten, 8 stimmberechtigten Mit-
gliedern tmd 1 Secretair.
Es sind:
6 General-Inspectoren fiir den Elementax-rUnterricht angestellt;
9 Unterrichts -Inspectoren ftb* die Provinzen der ersten Glasse:
Barcelona, Corufla, Cadiz, Granada^ Madrid, Malaga, Se^
viUa, Valencia und Zaragoza;
119
7 Inspectoren in den Provinzen zweiter Classe: Alicante^ Bur-
gos, Cordova, Murcia, Oviedo, Toledo, Yalladolid;
33 Inspectoren in den Provinzen dritter Classe: Avila, Alava,
Albacete, Ahneria, Badsgoz, Balearen, Gaceres, Castel-
lon, Cuenca, Ciudad Real, Canarias, Gerona, Guadala-
jara, Guipuzcoa, Huesca, Huelva, Jaen, Leon, Lerida,
Logrono, Lugo, Navarra, Orense, Pontevedra, Palencia,
Salamanca, Santander, Segovia, Soria, Tarragona, Te-
ruel, Viscaya, Zamora.
Unter dem Ministerio steht femer die hierher gehörende
Gesellschaft zur Verbreitung und Verbesserung des Volks-
Unterrichtes. Sie besteht aus einem Präsidenten, einem Vice-
Präsidenten und 4 Mitgliedern; und aus drei Sectionen: fiir
Kinder-Bewahranstalten, für Schulen älterer Kinder und für
anzuschaffende Lehr- und Schulbücher. Der Gesellschaft hat
sich eine aus Damen bestehende Junta angeschlossen, deren
Thätigkeit insbesondere die Beaufsichtigung der Kleinkinder-
Bewahranstalten betriflEt Diese Gesellschaft hat Ausgezeich-
netes geleistet; ihren Bemühungen ist es gelungen, bedeutende
Mittel anzubringen und eine Menge von Instituten ins Leben zu
rufen. Die Kleinkinder -Bewahranstalten in Spanien befinden
sich in trefflicher Verfassung ; es sind deren augenblicküch 287
auf grössere Städte, namentlich auf solche vertheilt, in welchen
sich industrielle Etablissements vorfinden. Ihre Majestät die
Königin ist Beschützerin mehrerer dieser Anstalten.
Auch die Commission fiir Förderung des Elementar-Unter-
richts in Madrid steht unter dem Ministerium. Sie besteht aus
einem Präsidenten, 5 Mitgliedern, mehreren Ehren- Mitgliedern
und einem Secretair; sie disponirt über bedeutende Mittel.
Für den höheren Unterricht (segunda ensenanza) wird .
in Königlichen Anstalten und CoUegien gesorgt, und zwar
hl Alava, 'Albacete, Algeziras, Alicante, Ahneria, Avila, Ba-
digoz, Barcelona, Burgos, Gaceres, Canarias, CasteUon, Ca-
bra, Ciudad Real, Cordova, Figueristö, Gerona, Granada, Gui-
puzcoa, Huesca, Jaen, Jeres, Leon, Lerida, Logrono, Madrid,
120
Malaga, Murcia, Monforte, Orense, Osuna, Oviedo, Palma^ Pa-
lencia, Pamplona, Pontevedra, - Salamanca, Santander, Santiago,
Segovia, Sevilla, Soria, Tarragona, Teruel, Toledo, Valencia,
VaUadolid, Zamora, Zaragoza.
Die Universitäten des Königreiches sind folgende:
I. Die Universität zu Madrid, für die Provinzen Madrid,
Avila, Guadalajara, Toledo, Cuenca, Ciudad Real und
Segovia, von 7000 Studenten besucht, in dem prächtigen,
neu eingerichteten Gebäude von San Isidoro; steht imter
einem Rector, zu dessen Unterstützung ein General-Secre-
tair, ein Oficial mayor, 8 Beamte (oficiales) und eine An-
zahl von Subalternen, Pedellen, Boten, Thürstehem an-
gestellt ist. Die Universitäts - Bibhothek; zahlt einen Ar-
chivar und 6 Bibliothekare.
A. Die Facultät der Philosophie zählt unter einem
Decan vier Abtheilungen: die erste für Literatur
8 Professoren, und zwar fiir
Lateinische Literatur,
allgemeine Spanische Literatur,
Anwendung der Spanischen Literatur,
Griechische Sprache,
Hebräische Sprache,
Arabische Sprache,
Erweiterung (ampUacion) der Philosophie;
die zweite AbtIieUung für die Verwaltung 4 Pro-
fessoren, und zwar für
politische Oeconomie,
astronomische, physische imd politische Geograr
phie,
öffentliches Recht und Administration,
critische und philosophische Geschichte von Spsu-
nien;
die dritte Abtheilung für physisch - mathematische
Wissenschaften zählt 10 Professoren^ für
121
höhere Algebra und analytische Geometrie,
Infinitesunal - Rechnung,
Mechanik,
Experimental - Physik,
allgemeine Chemie,
Experimental- Chemie,
Astronomie mit Beobachtungen ;
die vierte Abtheilung für Natur-Wissenschaften, mit
6 Professoren, für
Mineralogie und Geologie,
Botanik,
Organographie und Fisiologia vegetal,
allgemeine Zoologie,
Ampliacion der Zoologie (Wirbelthiere),
desgleichen (invertebrados ) ;
B. Die Facultät der Pharmacie zahlt 6 Professo-
ren. Sie lehren :
Mineralogie und Zoologie, angewandt auf die
Pharmacie,
angewandte Botanik,
k Farmacia quimico-inorganica,
Farmacia quimico-organica,
praktische pharmaceutische Operationen,
Analisis de apUcacion a la ciencias medicas.
C. Die Facultät der Medicin zählt 19 Professo-
ren für
Physik und Chemie, angewandt auf Medicin,
Naturgeschichte, desgleichen,
allgemeine beschreibende Anatomie,
Physiologie,
allgemeine Pathologie,
Terapeutica, materia medica y arte de recetar,
chirurgische Pathologie,
chirurgische Anatomie,
i
122
Hebammen-Kunst, Kinder« und Frauen - Krank*
heiten,
chirurgische Klinik,
Higiene privata y publica y de aplicacion a la
ciencia del gobiemo,
Medicina legal y Toxicologia,
Bibliografia : Geschichte und Literatur der medi-
cinischen Wissenschaften.
D. Die Facultät der Rechts-Wissenschaft zählt
9 Professoren für
Geschichte u. Institutionen des Römischen Rechts,
Geschichte u. Institutionen des Spanischen Rechts,
Geschichte des allgemeinen und besonderen Spa-
nischen Kirchen -Rechts,
Disciplina general der Kirche, insbesondere in
Spanien,
Ampliacion des Spanischen Rechts,
Teoria de los procedimientos practica forense,
Philosophie des Rechts, Völkerrecht,
Legislacion comparada.
E. Die Facultät der Theologie zählt 9 Professo-
ren fiir
Grundlehren der Religion,
Institutionen der diplomatischen Theologie,
Moral- und Pastoral - Theologie,
Heilige Schrift,
Einleitung und Elemente des allgemeinen und be-
sonderen Spanischen canonischen Rechts,
Geschichte und allgemeine Disciplin der Kirche,
mit besonderer Bezugnahme auf Spanien,
Bibliografia sagrada,
apologetische Studien.
Es versteht sich von selbst, dass jeder Facultät ein
Decan vorsteht, welcher gleichzeitig als Professor Vor-
träge hält
123
n. Die Districts- Universität Barcelona begreift die Provin-
zen Barcelona, Gerona, Lerida, Tarragona und die Balea-
ren, und hat die früher in Lerida, Palma und Cervera be-
standenen Universitäten in sich vereinigt Es sind ein
Rector, 4 Decane, ein Instituts -Director, 36 Professoren»
ein General -Secretair 9 2 Oiiciale, 8 Pedelle und mehrere
Subalternen angestellt Die Zahl der Studirenden beträgt
1600. Es bestehen auf dieser Universität nur 4 Facul-
täten ; nämUch Philosophie, Medicin, Pharmacie und Jurist
prudenz.
nL Granada, 1531 gestiftet, für die Provinzen Granada, Ma-
laga, Almeria, Jaen; zählt auch nur 4 Facultäten; näm-
lich Philosophie, Medicin zweiter Klasse, Pharmacie imd
Jurisprudenz.
rV. Oviedo, 1580 gestiftet, sorgt för die Provinzen Oviedo
und Leon, und zählt 3 Facultäten, der Philosophie, Jiuis-
prudenz imd Theologie.
V. Salamanca, seit 1222 Universität, lunfasst die Provinzen
Salamanca, Caceres, Zamora, und zählt 3 Facultäten: Phi-
losophie, Medicin zweiter Klasse und Jurisprudenz.
VI. Sevilla, gestiftet 1504, begreift die Provinzen Sevilla,
Huelva und Cordova, Cadiz und Badajoz. Sie zälilt 4 Fa-
cultäten: Philosophie, Medicin, Jurisprudenz und Theologie.
VII. Santiago, seit 1532 errichtet, imifasst die Provinzen Co-
runa, Orense, Lugo und Pontevedra, und hat 3 Facul-
täten: Philosophie, Medicin zweiter Klasse und Juris-
prudenz.
Vin. Valencia, seit 1410 Universität, für die Provinzen Va-
lencia, Alicante, Castellon, Murcia und Albacete; zählt
3 Facultäten: Medicin zweiter Klasse, Philosophie und
Jurisprudenz.
K. Valladolid, seit 1346, für die Provinzen Valladolid, So-
ria, Santander, Bxirgos, Alava, Viscaya, Guipuzcoa, Pa-
lenda; zählt 3 Facultäten: Jurisprudenz, Theologie und
Philosophie.
124
X. Zaragoza, 1474 gegründet, begreift die Provinzen Zarar
goza, Huesca, Teruel, Navarra, Logrono, und hat nur
die Facultäten der Philosophie, Jurisprudenz imd Theo-
logie.
Eingegangen sind die Universitäten von Lerida, von Cer-
vera, gestiftet 1717 — von Huesca, errichtet 1354 — von Al-
cala, gegründet 1499 — von Toledo, errichtet 1498 — von
Palma^ gestiftet 1827 — und die alte Maiuische Universität von
Cordova.
Die Kosten für die Spanischen Universitäten betragen jähr-
üch, mit Hinzurechnung von 826,000 r. fiir Material, Sammlun-
gen, BibUotheken etc. die Summe von 9,765,528 r.
Es giebt eine Menge von Special-Schulen, wie
die Vorbereitungs- Schule für Arclütecten und Wege-
Baumeister, aus einem Director, einem Vice-Director,
6 Professoren und 3 Hülfslehrem, für Rechenkunst»
Mathematik, Mechanik, Physik und Chemie, Topographie
und Mineralogie;
die Schule für Ingenieurs fiir Wege-, Hafen- und Kanal-
Bauten;
die Handels-Schulen,
die Veterinair-Schulen, durch Carl IV im Jahre 1791 ge-
gegründet, durch Könighches Decret vom 6 August 1835
mit dem Tribunal del Proto Albeiterato vereinigt, und
durch Königliches Decret vom 19 August 1847 durch
Gründung zweier Subaltem -Schulen in Cordova und
Zaragoza erweitert ;
die Taubstummen-Institute;
die Blinden-Anstalten;
und eine grosse Menge von Unterrichts -EtabUssements, welche
technische Ausbildung bezwecken und deren Beaufsichtigung
zum Ressort des Ministerii zur Beförderung der materiellen In-
teressen gehört.
Dagegen sind dem Justiz -Ministerium noch mit überwiesen:
125
Das Conservatorium der Künste, mit Beamten und Pro-
fessoren für Physik, Geometrie, Mechanik, Chemie, Arith-
metik, und mit einem vortrefflichen Museum und guter
Bibliothek ausgestattet
Die Schule der schönen Künste; durch Königliches De-
cret vom 25 September 1844 gegründet, der Academie
von San Fernando angereiht. Es sind dort angestellt :
fiir die Elementar-Studien, inclusive des Directors,
17 Lehrer für Zeichenkunst, Arithmetik und Geo-
metrie ;
für die Studien verschiedener Künste leiten 3 Leh-
rer den Unterricht in Anatomie, Perspective und
Theorie der Kunstgeschichte;
für Malerei wirken 4 Lehrer, fiir Composition, Zeich-
nen nach der Antike', nach dem Leben und Land-
schaften nach der Natur ;
fiir Kupferstecher-Kunst sind 2 Lehrer angestellt:
Kupfer-, Stahlstich und Holzschnitt wird gelehrt ;
für Bildhauer-Kunst sind 3 Lehrer da, fiir Compo-
sition, Modelliren nach dem Leben und nach der
Antike;
för Architektur wirken 11 Lehrer, für Composition,
Theorie der Construction , Decoration, praktische
Architektur, Stereometrie, Mineralogie imd Me-
chanik.
Das Conservatorium der Musik, durch die Königin Marie
Christine gestiftet; 8 Mitglieder bilden die Verwaltungs-
Junta; 14 Lehrer unterrichten in Vocal- und Instrumental-
Musik, Compositions- Lehre und Declamation.
Es gehört zum Ressort desselben Ministerii die National-
Bibliothek mit 6 Bibliothekaren, 2 Oficialen ersten Ranges,
3 zweiten, 4 dritten imd 6 vierten Ranges. Die bedeutendsten
ffibliotheken finden sich ausserdem in Barcelona, wo deren 4
sind, die grosse Bibliothek im Escurial, 4 in Madrid ^ 1 in Gra*
126
nada, 1 in Oviedo^ 1 in Salamanca, 1 in Santiago^ 4 in Sevilla,
4 in Toledo, 3 in Valencia.
Die Aeademien Spaniens, und zwar
1. Die Academia Espaüola; gegründet durch Philipp V
1713, ist dieselbe mittelst Königlichen Decrets vom 25 Fe-
bruar 1847 neu organisirt. Es sollen von jetzt ab nur 36
Mitglieder derselben gleichzeitig aufgenommen sein; die
Supemumerair- und Ehren -Mitglieder werden nicht mehr
ernannt. Nur Ausländer können als Ehren -MitgUeder auf-
genommen werden.
2. Die Academia de la historia; von Philipp V im Jahre
1738 errichtet^ wurde ihr die Verpflichtung auferlegt, für
die Geschichte von Spanien und Indien thätig zu sein.
Später wurde dieser Academie die Beaufsichtigung aller
geschichtlich und künstlerisch interessanten Alterthfmier,
deren Schutz und Erhaltung, und die Fortsetzung des
Werkes « la Espana sagrada » übertragen. Das Königliche
Decret vom 25 Februar 1847 und das Reglement vom
20 März desselben Jahres haben auch die Academie der
Geschichte einer Reorganisation unterworfen. Auch in ihr
ist die Zahl der MitgUeder axif 36 beschränkt. Die Ehren-
Mitgliedschaft darf nur Ausländem übertragen werden.
Sehr schätzenswerthe Arbeiten fiir Kirnst und Wissenschaft
sind aus dem Schoosse beider Institute hervorgegangen.
Eine Anzahl correspondirender Mitglieder ist über die Pro-
vinzen vertheilt. Dieselben haben, falls sie ihren Wohn-
sitz nach Madrid verlegen, das Recht, bei eintretenden
Vacanzen den Eintritt zu begehren. Solcher correspondi-
renden MitgUeder sind 80 in Spanien. Ausserdem sind
aber namhafte Gelehrte des Auslandes als correspondirende
MitgUeder besonders patentirt.
3. Die KönigUche Academie der drei edlen Künste, Acade-*
mia de San Fernando. Sie ward durdi KönigUches
Decret vom 1 April 1846 reorganisirt, imd wird durch
einen Verwaltungs-Rath von 7 Käthen unter einem Piftai-
127
denten verwaltet Das nöthige Subaltern-Personal steht
zur Verfügung. Die Abtheilung für Malerei z8hlt 23 Mit-
glieder; die, Abtheilung für Bildhauerkunst 14; die für
Architektur 22. Einer jeden Abtheilung stehen ein Präsi-
dent, ein Director und Consiliario vor. Die Jimta der Ver-
waltung wird durch die Präsidenten, Directoren und Con-
siliarios, durch den General- Secretair und Schatzmeister
repräsentirt. Die Benutzung der werthvoUen Bibliothek
steht dem Publicum offen.
4. Die Königliche Academie der Wissenschaften hat
mit den vorgenannten drei Academien gleiche Prärogative.
Sie ist durch Ihre Majestät die Königin am 25 Februar
1847 gegründet^ imd besteht aus 36 Mit^edem, die in 3
Abtheilungen vertheilt sind:
1. de Ciencias exactas.
2. de Ciencias fisicas,
3. de Ciencias naturales.
Der Verwaltungs-Ba.th unter der Präsidentschaft des
General Zasco del Valle, besteht aus zwei Secretairen,
einem Schatzmeister, Cassirer und Archivar.
5. Die Academia Matritense für Rechtswissenschaft und
Gesetzgebung besteht aus Chef- imd Vice -Präsidenten,
Censoren und Revisoren.
6. Die Academia Sevillana de jurisprudencia y legisla-
cion ist ähnUch zusammengesetzt.
7. Die Academia graeco-latina besteht aus 6 Mitgliedern.
8. Die Academia quirurgica Matritense zählt 12 Mit-
glieder.
Die im Jahre 1840 vom Professor Julius Kühn gegrün-
dete Academia Alemana hat sich leider wieder aufgelöst.
9. Das Königliche Museum fiir Malerei imd Bildhauer-
kunst, aus 2000 Gemälden und einer Sculpturen-Gbülerie
bestehend, ist unter Carl lU von Villanueva erbaut, unter
Carl IV beendet, und ward 1819, und zwar mit 311 Ge-
mälden, welche in 3 Säle vertheilt waren, dem Publicmn
128
zur Ansicht und zum Copiren eröfihet. Carl V und Phi-
lipp n hatten den Grund zur Sammlung gelegt, welche
durch Philipp den IV und V wesentlich vermehrt ward.
10. Das National -Museum, in dem Dienstgebäude des
Ministeriums zur Beförderung materieller Interessen be-
findlich, zählt gleichfalls einige Tausend Gemälde, theils
aus den aufgehobenen Klöstern , theils aus den Sammlun-
gen des Infanten D. Sebastian und Anderer gebildet.
11. Das Observatorio meteorologica.
12. Das Museo de Ciencias naturales; reorganisirt durch
Königliches Decret vom 16 November 1847, enthält das-
selbe den botanischen Garten, 1755 durch Ferdinand VI
angelegt, im Jahre 1781 durch den Grafen Florida blanca
nach seinem jetzigen Orte verlegt; und das Gabinete de
historia natural, von Ferdinand VII, nachdem die Franzo-
sen die Sammlungen stark mitgenommen hatten, wieder
vervollständigt. Neben den seltenen Steinen, dem verde
antique von Barranco bei Granada, dem braunen Jaspis
von Lai\jason, den Agathen von Aracona, dem krystalU-
sirten Schwefel von Conil, befindet sich als Hauptmerk-
wiirdigkeit daselbst das höchst interessante vollständige
Scelett des Megaterio, das einzige in seiner Art. Dasselbe
ward 1789, nahe beim Fluss Lujan, 13 Meilen von Buenos-
Ayres, aufgefunden.
Man liest in vielen Beschreibungen von Spanien, dass för
Volks-Unterricht und Schulwesen Seitens der Regierung wenig
oder gar nichts geschähe, dass im Verhältniss zur Gesammt-
Seelenzahl des Landes nur ein sehr geringer Theil der Erwach-
senen lesen und schreiben könne; dass man in allen Orten Kin-
der im schulpflichtigen Alter auf den Strassen müssig, oder im
Felde imd in Fabriken, ohne Unterricht erhalten zu haben, be-
schäftigt finde, statt dass dieselben zur Schule angehalten wür-
den; dass endlich bei dem Mangel gründlicher Vorbildimg die
129
wenigen angestellten Schullehrer roh und unwissend seien; mit-
hin für den Volks -Unterricht und Erziehimg unter solchen Um-
stSuden unmöglich etwas Erkleckliches geleistet werden könne.
Man geht in den imgOnstigen Urtheilen über Spanien so weit,
den Bewohnern des Landes den Sinn und die Freude an wissen-
schaftlichen Bestrebungen wohl gar ganz abzusprechen. So
oberflächlich, imrichtig und ungerecht dies Urtheil auch immer-
hin ist, wie dies sogleich aus hinreichenden, grossentheils auf
amtlichen Quellen beruhenden Beispielen nachgewiesen werden
soll, so liegt doch auch einiges Wahre darin.
Den Vorwurf einer zu geringen Thätigkeit in der Behand-
lung des öffentlichen Unterrichts darf man der jetzigen Regie-
rung wahrhaftig nicht machen. Der Vorwurf des Gegentheils
möchte eher da begründet sein , wo die immer wieder abgeän-
derten Reglements imd Listructionen den ruhigen Fortgang des
Studiums unterbrechen imd auf mehrjährige gründliche Beob-
achtung und Erfahrung basirte Urtheile über Studienpläne imd
Unterrichts - Methoden nicht aufkommen lassen. Man darf zu-
nächst nicht übersehen, dass in Spanien ein Schulzwang nicht
besteht, imd diese in der Absicht der Wahrung persönlicher
Freiheit beruhende Bestimmung sich eben so in Frankreich und
England findet. Mit Bezug hierauf muss man die Handlungs-
weise derjenigen Familien, welche freiwillig ihre Kinder zur
Schule senden, weil sie die Bildung und Erziehung derselben
för nothwendig halten, eben so lobend anerkennen, als das eifrige
und ernste Streben von Privat -Vereinen imd Municipalitäten
und der Regierung selbst, den Besuch des Schidunterrichts
den Unvermögenden unentgeltlich zu gewähren und die Lust
am Lernen durch öffentlich vertheilte Belohnungen und Aus-
zeichnimgen verschiedener Art zu erhöhen. So bestehen in Ma-
drid 1 2 und in Barcelona 7 Freischulen. Bei dem nicht bestehen-
den Schulzwange muss der zahlreiche Besuch der Schulen in
Verwunderung setzen. Die Elementar- Schulen sind nach den
Geschlechtem getrennt. Die grosse Begabtheit der Spanier, ihre
T. Bfinntoli, Spanien. 9
130
frühzeitige Entwickelung, erleichtert das Lernen ungemein. Man
findet fast in allen Elementar -Schulen Kinder von 3 — 4 Jahren,
welche lesen, auch mitunter schon sclireiben können. Alle Kin-
der, welche in Fabriken arbeiten, erhalten daneben Schulunter-
richt. Die Soldaten besuchen aus freiem Antriebe die ünter-
oflfizier- Schulen, um das in der Jugend Verabsäumte nachzu-
holen. Unter den Lehrern findet man allerdings , besonders in
kleinen Städten und Dörfern, noch manche, welche geringe Bil-
dung besitzen; allein man erwäge, dass das jetzt eingeffihrte Un-
terrichtswesen noch jung ist, und man ihm Zeit lassen muss zur
weiteren Ausbildung, wie sie nicht ausbleiben wird. Die jetzige
Regierung, welcher Niemand den wohlverdienten Beifall für
ihre Anstrengungen versagen darf, kann Niemand fiir die Unter-
•
lassung ihrer Vorgänger verantwortlich machen; und was die
Schullehrer anbetrifft, so leisten sie im Allgemeinen, trotz ihrer
geringen Besoldungen, Tüchtiges, imd widmen sich ihrem Be-
rufe mit Freudigkeit und Hingebung. Ich habe bei meinen häu-
figen Besuchen der Schulen, deren ich in fast allen Provinzen
einige kennen gelernt, mitunter ausserordentlich begabte und
talentvolle Lehrer, und Musterschulen im eigentlichsten Sinne
des Wortes genommen, angetroffen. Nicht minder habe ich bei
den Universitäts-Prüfimgen, denen ich in der Residenz imd in
den Provinzen beigewohnt, glänzende Proben gründlichen Un-
terrichts imd tüchtigen Wissens gesammelt.
Was die Zahl der Schulen und schulbesuchenden Kinder in
Spanien anbetrifft, so gebe ich darüber die nachstehenden stati-
stischen Notizen; deren Richtigkeit in den einzelnen Zahlen nicht
verbürgt werden kann ; deren Richtigkeit im Wesentlichen ich
jedoch nicht bezweifle, da sie tlieils aus amtlichen Quellen, Üieils
aus Notizen von Personen zusammengestellt sind, welche von
der Absicht ausgingen , olme Uebertreibung das wirkliche Sach-
verhältniss zu erfahren und wieder zu geben.
Im Jahre 1832 bestanden in ganz Spanien, inclusive der
schwach besuchten geistlichen CoUegien, Seminarien und lateini-
schen Schulen, 700 Unterrichts -Anstalten, welche im Jahre 1839
131
bis auf 900 gestiegen waren. Am Jahresschlüsse 1851 befanden
sieh in Spanien, Dank der jetzigen Regierung,
10 Universitäten,
10 Normal- Schulen höheren Ranges,
23 Normal-Elementarschulen auf Staatskosten,
17,009 Knaben-Schulen, besucht von 626,882 Schülern,
5,021 Mädchen-Schulen, » » 201,200 Schülerinnen,
287 Kinder-Bewahranstalten » » 11,100 Kindern.
Summa 839,182 Kinder.
Lesen können in Spanien 1,898,288,
schreiben » » » 1,221,001 Individuen.
Man kann, was das Unterrichtswesen imd die daraus her-
vorgehenden Resultate anbetrifflt, den Maasstab, den man an
Deutschland, England xmd Frankreich zu legen berechtigt ist,
nicht ohne Weiteres auf Spanien übertragen. Die gegebenen
Verhältnisse sind zu verschiedenartig; die wissenschaftliche Ent^
i^ickelung, die geistige Anschauung und Auffassung waren in
Spanien lange Zeit eine geistig unfreie, eine nach bestimm-
ter Richtung vorgeschriebene, einseitige; es ist also ein Zeit-
abschnitt erforderlich, damit auch dort ein gewisser Gährungs-
prozess abgewartet werde und eine selbststandige Richtung
sich geltend mache. Man muss der Regierung das Zeugniss
geben, dass sie dabei mit grosser Umsicht zu Werke geht, dass
sie mit Aufinerksamkeit die Schulzucht im Auge behält; dass
sie mit grosser Vorsicht die Lehrbücher prüft, und wacht^ dass
sie die Grundlage fiir die Vorträge der Professoren bilden; dass
sie mit grosser Munificenz die physikalischen Cabinete ausstattet
und das Studium der Naturwissenschaften fördert, deshalb für
botanische Gärten, Naturahen-Sammlimgen, fSr Bücher und gute
Vorbilder sorgt Ob es weise ist, sich fast in allen Punkten
streng dem Französischen Unterrichtswesen anzuschliessen, da
doch der Charakter beider Nationalitäten so wesentlich verschie-
den ist, überlasse ich der Beurtheilung Anderer. Die grosse Ver-
schiedenheit in dem Unteiiichtsgange in Spanien und Deutsch-
9"
132
land lässt eine Vergleichimg der UniversitSten beider Länder
eben so wenig zu , als eine Vergleichung des wissenschaftlichen
Standpunktes der Deutschen und Spanischen Studenten.
Die durchgreifende Reform des Schulunterrichts in Spanien
datirt aus dem Jahre 1845. Die Wichtigkeit und Dringlichkeit
des Gegenstandes, der Wunsch das Verabsäumte nachzuholen,
und die Ungleichartigkeit der zur Ausfährung des grossartigen
Planes erforderlichen Kräfte Hessen Schwierigkeiten, Miss Ver-
ständnisse , Inconsequenzen und Missbräuehe unvermeidhch er-
scheinen. So stellte sich denn schon im Jahre 1850 die Noth-
wendigkeit heraus, den bis dahin beobachteten Studienplan
wesentlich umzuarbeiten.
Da es mir bei der Darstellung der Verhältnisse dieses Lan-
des ganz besonders darauf ankommt, den Leser in die Lage zu
versetzen, bei der Beurtheilung der neueren Institutionen den
Standpunkt und die Beweggründe der Spanischen Regierung
dabei kennen zu lernen und im Auge zu behalten, so wiU ich der
Mittheilung des Studienplanes vom 8 August 1850 die Inmiediat-
VorsteUung voranschicken, welche der Unterrichts -Minister an
die Königin richtete, um seinen Antrag zu motiviren und die
Allerhöchste Genehmigimg seiner Vorschläge zu erbitten. Das
Memoire lautet:
Sennora! Mächtig ist die Wirkung, welche der öffentliche
Unterricht in diesen wenigen Jahren verursacht hat. Die angemes-
senen Verfügungen, welche in dieser Hinsicht getroffen sind, haben
unzweifelhaft treffliche und reiche Früchte getragen, deren Wich-
tigkeit E. M. Regierimg zu würdigen weiss, und in deren Erwäh-
nung der unterzeichnete Minister seinen Vorgängern die gebüh-
rende Anerkennung zoUt. Gewiss war nicht der einzige oder der
Hauptzweck der bisher veröffentlichten Studienpläne die Rege-
lung und Erweiterung der Kenntnisse derjenigen, welche sich den
Studien widmen, indem ihnen alles das gewährt wurde, was zu
ihren wissenschaftlichen und literarischen Bestrebungen nothwendig
war. Ein anderes höher stehendes Ziel haben noch diese Pläne,
welches durch eine drängende Nothwendigkeit uns nahe gerückt
war: die Heranbildung von Professoren für die verschiedenen
Zweige des Wissens, und geschickt, allen Anforderungen zu ge-
nügen, welche der öffentliche Unterricht erheischt.
133
Und dieser gab es viele und giebt es noch! Umstände, welche
in Erinnerung zu bringen überflüssig sein würde, hatten unsere
Schulen auf so enge Grenzen beschränkt, dass die früher mit sol-
chem Erfolge erreichte wissenschaftüche Bildimg in sichtlichen Ver-
fall gerieth, und diejenigen Kenntnisse, welche der heutige allge-
meine Bildungsgrad erheischt, entweder gar nicht oder nur priva-
tim geübt wurden, ohne Elemente und Hülfsmittel, und häufig der
Verfolgung Preis gegeben. Von der Philosophie wurden kaum einige
Zweige gelehrt, und die sogenannten höheren Facultäten hatten sich
auf einen so kleinen Kreis beschränkt^ dass sie weder dem wissen-
schaftlichen Standpunkte des Jahrhunderts noch dessen intellectuel-
len Bediirfiiissen entsprechen konnten. Gering waren die besonderen
Stadien bis zu solchem Grade, dass ihr Mangel den nachtheiligsten
Einfluss auf das Gemeinwohl ausübte; ein Unglück, das wir noch
empfinden, und dessen Folgen wir noch lange zu tragen haben
werden.
Aber erfahren Sie, Sennora, dass, Dank der Vorsehung, welche
Ihre Unterthanen mit reichen Talenten begabt hat, die Saat, welche
kaum gesäet ist; bereits reichliche und gesegnete Früchte getragen
hat. Diesen haben wir es zu verdanken, dass die Pläne und Re-
formen des öffentlichen Unterrichtes ausserordenthche Wirkungen
hervorgebracht haben, indem sich eine fleissige und unterrichtete Ju-
gend bildet, eine kostbare Pflanzschule, aus der sich grosser Nutzen
ziehen kann und wird. Inzwischen befanden sich Eure Majestät,
als Sie solche Reformen unternahmen, ohne Quellen und Mittel, um
Ihre Zwecke vollkommen zu erreichen. Diese Jugend war nicht
ausreichend vorbereitet um den höheren Unterricht mit Nutzen zu
empfangen, und musste diesen Mangel nothwendigerweise empfinden.
Denn in Wahrheit, Sennora, wenn der öffentliche Unterricht sich
in Verfall befand, so war die Erziehung, die eigentliche Grundlage
alles Wissens, vollständig vernachlässigt. Der höhere Unterricht,
welcher den Menschen zum Eintritt in die Welt vorbereitet, der
bis dahin nur in den nothwendigen Elementen unterwiesen "war, um
zu wissen, was wir sind, und was wir Einer dem Andern schulden;
den Nutzen, den uns die äusseren Gegenstände gewähren können ; und
was die Cultur sonst noch an Wissenswerthem für die gebildete
Gesellschaft aufstellt — dieser Unterricht, sage ich, war vollkom-
men vernachlässigt. Von dem ersten Unterricht ging man zu dem
höheren über ohne gründlichere Vorbereitung als durch das ober-
flächliche und mangelhaft geleitete Studium der lateinischen Sprache,
kaum ausreichend um den Text einiger Studien-Programme zu ver-
stehen.
Dies war das grosse Werk, welches die letzten Reformen unter-
nahmen, ein Werk, welches dessenungeachtet Gegenstand unver^
134
dienter Angriffe, unbegründeter Kritiken und hartnäckigen Wider-
standes gerade von jener Seite her geworden ist, von wo man am
meisten zu seinem Zustandekommen hätte beitragen sollen; ein
Schicksal, das allen grossen Reformen in Wahrheit gemein ist.
Aber der erhabene Geist Eurer Majestät wird sich über so zahl-
reiche Hindernisse hinweg zu setzen und endlich über Alle zu trium-
phiren wissen; sicher, dass ein entsprechendes Resultat die Mühe
und Anstrengung, die Cultur Ihrer Unterthanen zu fördern, lohnen
wird. Alte vorgefasste Meinungen einer-, eingewurzelte Gebräuche
andererseits, und der Mangel an Mitteln um diesen Unterricht
unter allen Bedingungen zu verallgemeinern, haben ohne Zweifel
dazu beigetragen, die ungünstigen Vorurtheile zu nähren, die man
von Anfang an zu begründen sich bestrebte.
Die vielfachen Inconvenienzen haben Eurer Majestät Regierung
veranlasst, alle diese Reformen vermittelst Königlicher Decrete an-
zuordnen, ohne sie einem Gesetz zu unterwerfen, mögen die Mei-
nungen der Inhaber der Macht gewesen sein, welche sie immer
wollten. Und es konnte nicht anders sein. Die Lage des Landes
erlaubte weder damals noch jetzt einen definitiven Studienplan;
es war nur möglich, ein transi torisches System von successiven
Verbesserungen und einer langsam aber sicher fortschreitenden £nt-
wickelung aller Elemente des Wissens zu adoptiren. Ein Gesetz,
welches den Unterricht regelte, da es nothwendig und vollständig
sein musste, aus Mangel an Mitteln, um es mit allen jenen Bedin-
gungen zu bilden, welche solche Gesetze verlangen, wäre ein Hin-
derniss gewesen, um auf jenem Wege der beständigen Vervoll-
kommnung weiter zu schreiten, den wir nothgedrungen jetzt ein-
schlagen müssen, da die Gesetze unzweifelliaft einen Character der
StabiUtät haben müssen, um aus dem entmuthigenden Zustande des
gefährlichen Schwankens heraus zu treten.
Andererseits, seitdem die gründliche Reform von 1845 eingetre-
ten, hat man an den Fundamental -Basen fast nicht zu rühren ge-
habt. Sie sind allein Gegenstand des Gesetzes, und dem Gouver-
nement muss immer die Leitung des sicheren Fortschrittes des
Unterrichts bleiben, welcher natürlich der intellectuellen Entwkdce-
lung der Welt folgen muss.
Das vorstehend Gesagte, Sennora, genügt, um zu beweisen, dass
der unterzeichnete Minister die Reform des Studienplanes Eurer
Majestö.t aus anderen Gründen vorlegt, als weil er glaubt, dass der-
selbe in seinen Fundamenten schwach sei tmd einer Reform bedürfe.
Er thut es, weil einmal veröffentlicht, ähnlich wie die Pläne von
1847 und 1845, in Verbindung mit den zur Begründung des Unter-
richts vorhandenen Elementen, er sich hierauf beschränken müsste,
der Zeit diejenigen Resultate überiassend, aus welchen die Regierang
135
Nutzen ziehen sollte. Diese Zeit ist da, und es wird gut und pas-
send sein, dass man der Erziehung einen anderen Impuls gebe, um
festen Fusses auf dem Wege der Entwickelung fortschreiten zu
können.
Für den Augenblick können wenige Fortschritte in dem höhe-
ren Unterrichte erwartet werden. Da dieser die Ergänzung des
Elementar -Unterrichtes bildet, und die jungen Leute dadurch ihre
Erziehung vollenden, lebende und todte Idiome studiren, eine wenn
auch nur allgemeine Kenntniss von ge^vissen Zweigen des Wissens
erwerben sollen, nothwendig um in der Welt aufzutreten, frei von
allgemein verbreiteten Vorurtheilen und Irrthümern, so bereitet er
nicht allein zum tiefen wissenschaftlichen Studium vor, sondern er
befähigt ihn zu einer höheren allgemeinen oder speciellen wissen-
schafthchen, künstlerischen oder socialen Bildung. Die Griechische
Sprache musste eine der Basen dieses Unterrichtes sein; denn
ausserdem dass sie die Bahn eröfihet, um aus den reinsten Quellen
der Literatur zu schöpfen, imendlich ergiebig für das positive Wis-
sen und für die Erholung, so haben aus ihr die Wissenschaften ihre
technischen Ausdrücke entlehnt und durch ihr Studium die Kennt-
niss der verborgensten Geheimnisse des Wissens erleichtert. Allein
unglücklicher Weise ist bei uns das System eines gleichzei-
tigen Unterrichts im Lateinischen und Griechischen
nicht ardoptirt, weil, um das Studium dieser letzteren Sprache
Biit dem erforderlichen Nachdruck zu treiben, jenem Unterricht ein
bedeutend mehr ausgedehnter Zeitraum gesetzt werden müsste —
was wiederum weitläuftige Einrichtungen und Uebelstande herbei-
fuhren würde. Da es nun erforderhch scheint, hierfür bestimmte
Anordnungen vorzubereiten, so ist der Minister im Begriff, diese
Einleitungen zu treffen. Einige Reformen müssen sofort ins Leben
treten, und zwar solche, diese Erziehung den religiösen Grundsätzen
einzuverleiben, das Studiiun des Lateinischen mehr zu fördern, und
das übrige Wissen auf solche Weise zu regeln, dass dadurch Zeit
gewonnen und der Fortschritt gesichert wird. Da nun der Plan
nichts mehr ist als die Zusammenstellung der Fundamental -Basen
des Unterrichts, so wird sich dadurch der Grundgedanke leicht er-
kennen lassen, welcher dabei vorgeherrscht hat und welcher sich
in dem Reglement und Programm selbst näher entwickeln wird.
In Betreff der Facultäten schienen einige durchgreifende Refor-
men unerlässlich. Die Trennung der Literatur von der speculativen
Philosophie oder den psychologischen Wissenschaften bewirkt nach
der Ansicht des Ministers eine schwierige Scheidung des Wissens
und des Ausdrucks, der Wissenschaft und des Vortrages. Diese
beiden Zweige sollen, wie dies schon 1845 bestimmt war, jederzeit,
unter allen Umständen vereinigt bleiben, weil beide ein und dasselbe
136
Studium erfordern. Die Literatur, die nicht auf Ideen, auf Philoso-
phie im engeren Sinne, begründet, ist eine falsche Literatur, welche
erhabener Gedanken und der Inspiration des Verstandes entbehrt,
und deshalb das Schöne nicht zu fassen im Stande ist. Die Litera-
tur als Facultät kann nicht, von der Philosophie getrennt, einen
eigenen Weg einschlagen; als Nebenstudium und zur Bildung der
Sprache muss sie mit anderen Facultäten, und namentlich mit den-
jenigen zugleich studiert werden, welche die Ausbildung solcher In-
dividuen bezwecken, die in ihrem Berufsleben der Rede mächtig
sein müssen.
Den physicalisch- mathematischen und den Naturwissenschaften
musste eine grössere Ausdehnung gegeben werden, nicht allein um
in dem Unterrichte alles dasjenige mit aufzunehmen, was diese wich-
tigen Zweige des Wissens Interessantes enthalten, sondern auch
weil dadurch die Fortschritte in der Industrie mit bedingt sind,
welche niemals von der Wissenschaft getrennt bestehen kann.
Ausserdem ist es nothw endig, Lehrer für solche Zweige auszubil-
den, welche als die Grundlage des industriellen Unterrichts, mit
dem sich die Regierung so ernstlich beschäftigt, zu betrachten sind.
Es ward eine notorische Nothwendigkeit, dass auch andere
Zweige des Wissens gelehrt würden in den Schulen als Anfang der
academischen Laufbahn, wegen ihrer Bedeutung, Erhabenheit und
Wichtigkeit. Ich spreche von der Verwaltung. Wenn ein Privat-
mann, so oft er der Unterstützung Anderer bedarf, damit beginnt
sich über seine eigene Fähigkeit zu unterrichten, so ist es gewiss
eine Anomalie, wenn der Staat, dessen Sorgen viel bedeutungsvoller
und vorübergehend sind, sich nicht über die Befähigung seiner
Beamten eine Bürgschaft sichert, indem er ihnen die Möglichkeit
gewährt, diejenigen Kenntnisse zu erlangen, die ihnen ohne seine
Sorge verschlossen bleiben würden. Zweckmässig und nothwendig
war es daher, dass das Gouvernement sich damit beschäftigte, Be-
lehrung für die verschiedenen Fächer der öflFentHchen Verwaltung
zu schaffen, und dieser Nothwendigkeit ist auch in dem neuen Plane
Rechnung getragen worden. Es ist möglich, dass man gegen des-
sen Einzelnheiten den Einwand aufstellt, dass dadurch nur ein wis-
senschaftliches Fach der Administration geschaffen werde, um damit
die verschiedenen Zweige zu unterstützen, gleichsam als ob fiir alle
einzelnen die Kenntnisse nothwendig wären, die gelehrt werden sol-
len. Dieser Einwand indessen lässt sich leicht beseitigen. Die Ver-
waltung, wissenschaftlich betrachtet, ist eben nur ein bestimmter
Begriff, der auch nur derselbe sein und bleiben kann. Wie alle
Fächer, begreift sie eine Mannigfaltigkeit von Kenntnissen, welche
gerade nicht sämmtlich unentbehrhch sind fior einen einzelnen oder
bestimmten Posten. Dem Gouvernement liegt es ob, die Studien
137
za regeln, das Nothwendige auszuwählen und zu bestimmen, damit
in der Facultöt das Erforderliche unterrichtet werde, um die Stu-
dien jener Individuen zu ordnen, welche dereinst alle administrati-
ven Kenntnisse in sich vereinigen sollen. Zu den organischen Ge-
setzen gehört die Feststellung derjenigen Studien, welche jede Lauf-
bahn zu vollenden hat, um für jedes Amt in den verschiedenen
Verwaltungszweigen vorbereitet zu sein.
Auch in anderen Facultäten werden einzelne Reformen unver-
meidlich sein, theils um den Studien -Plan näher zu motiviren und
die Reihenfolge in logischer Ordnung festzustellen, theils um deih
Nützlicheren grössere Geltung zu verschaffen, um es mit dem Prak-
tischen mehr in Einklang zu bringen, das letztere in den plüloso-
phischen Basen erweiternd; darin bestand die Aufgabe, zu deren
Lösung es der Beobachtung und Erfahrung bedurfte.
Noch aber blieb ein weites Feld offen, eben so unermesslich
als ergiebig. Unglücklicherweise, Sennora, sind diese Studien am
meisten vernachlässigt worden. Wenige Zweige derselben wurden
getrieben, und doch wuchs die Nothwendigkeit von Tag zu Tag,
besonders was jene Zweige anbetrifft, ohne welche die Industrie
sich nicht entwickeln kann noch an Wachsthum zunehmen. Um
sie zu sichern, stiess man jedoch auf erhebUche Schwierigkeiten,
und es war der Mangel an Talenten und Mitteln keine der gering-
sten« Li Ländern, welche schon weiter vorgeschritten sind, als dies
bei uns der Fall, hat man diese Studien auf sehr zweckmässige
Weise vereinigt, indem man alle Elemente der öffentlichen höheren
Schulen benutzte, und die Kosten demgemäss berechnete, und da-
durch die Lehrstühle für die einzelnen Verwaltungszweige ver-
mehrte. Um dasselbe zu erreichen, hat man den höheren Unter-
richt auf solche Weise geregelt, dass seine Benutzung den Studien,
oder mindestens einem Theile derselben, als Basis dienen oder mit
letzteren vereinigt werden könne.
Hierauf müsste in Spanien ganz besondere Aufmerksamkeit ver-
wendet werden, und dahinaus ging auch die Absicht des Ministers,
der die Ehre hat sich an Eure Majestät zu wenden. Zu diesem
Behuf werden die Normal- Schulen für den Provinzial- Unterricht
organisirt. Li derselben Absicht wurde die Normal- Schule für die
schönen Künste errichtet, indem der Unterricht wesentlich auf künst-
lerische und industrielle Zwecke gerichtet wurde. Zuletzt wurde,
nach Abänderung des Planes für den höheren Unterricht, damit die
Organisation der Listitute auf solche Weise combinirt, dass sie zu-
gleich als Special- Schulen dienen, wozu sie, unter Ueberweisung
der dazu erforderlichen Mittel, ursprünglich bestimmt waren. So
vermag denn gegenwärtig der Minister Eurer Majestät die Gründung
einiger solcher nothwendigen Schulen in Vorschlag zu bringen,
138
deren Projecte bereits entworfen sind und sogleich Eurer Majestät
vorgelegt werden können.
Wenn die Special- Studien in Ausfuhrung gebracht und mit den
academischen Studien in Einklang gebracht sein werden, dürfte es
nicht allein nicht unangemessen, sondern vielmehr sehr zweckmässig
sein, dass ein allgemeines Gesetz erlassen werde, wonach die Studien-
Pläne im Gesammt- Königreiche auf eine würdige, dem intellectuel-
len Bedürfiiisse des Landes entsprechend übereinstimmende Weise
aufgestellt werden müssten.
Da dies fiir den Augenblick nicht ausführbar ist, so achtet der
Minister das Bestehende, was Gegenstand eines neuen Gesetzes sein
muss, und beschränkt sich auf eine durch die Erfeihrung gerecht-
fertigte Reform, welche ihm die Erreichung seines Zweckes erleich-
tem wird. Indessen^ da es in Sachen des öffentlichen Unterrichts
nichts giebt, das nicht in seinen Folgen von Bedeutung wäre, so
hat der Minister die Gutachten erfahrener Männer von Fach erfor-
dert, und die Vorschläge von achtungswerthen Corporationen und
den Rath des Conseils für den öffentlichen Unterricht erbeten,
welche übereinstimmend dasjenige Project gebilligt haben, welches
der Unterzeichnete, gemeinschaftlich mit dem Minister -Rath, die
Ehre hat Eurer Majestät zur Königlichen Genehmigung ehrfurchts-
voll vorzulegen.
Madrid, den 28 August 1850.
Manuel de Seijas Lozano.
Allerhöchsten Orts genehmigter Studien - Plan.
Erster Abschnitt.
Von den verschiedenen Classen des Unterrichtes.
Titel I.
Eintheilung des öffentlichen Unterrichtes.
Art. 1. Der öffentliche Unterricht begreift vier Classen des
Unterrichts, und zwar:
Elementar -Unterricht (Instruccion primaria).
Höheren Unterricht (Estudios de segunda enseüanza).
Academischen Unterricht (Estudios de facultad).
Besondere Studien (Estudios especiales).
139
Art. 2. Der Elementar -Unterricht wird noch ferner nach dem
vorläufigen Gesetz vom 21 Juli 1838 und denjenigen ergänzen-
den Bestimmungen geleitet, welche die Regierung später veröffent-
licht hat.
Art, 3. Der höhere Unterricht ist die Fortsetzung des been-
deten Elementar -Unterrichtes; er dient als Vorbereitung für die
academischen oder fiir besondere Studien.
Art. 4. Die academischen Studien umfieussen eine vorgeschrie-
bene Reihenfolge von unentbehrhchen Kenntnissen, welche für eine
gewisse dienstliche Laufbahn oder für bestimmte gewerbliche Ge-
schäfte dienen, die als Vorbereitung zur Erlangung der academischen
Würden absolvirt werden müssen.
Art. 5. Besondere Studien nennt man solche, welche zu
einer dienstlichen Berufsthätigkeit oder zu einem Gewerbe noth-
wendig sind, deren Ausübung nicht an academische Grade ge-
knüpft ist.
Titel n.
Von dem höheren Unterricht.
Art. 6. Um den höheren Unterricht beginnen zu können, muss
man das zehnte Lebensjahr vollendet haben.
Art. 7. Dieser Unterricht dauert fünf Jahre und umfasst fol-
gende Gegenstände: Religion und Moral — Spanische Sprache —
Lateinische Sprache — Rhetorik und Dichtkunst mit Uebersetzung
und Composition — Elemente der Geschichte und Geographie —
Elemente der Mathematik — Elemente der Psychologie und Logik
— Elemente der Physik und Chemie — Naturgeschichte — lebende
Sprachen, als freiwilliges Studium.
Art. 8. In demselben Verhältnisse, als sich die Unterrichts-
Methoden verbessern, werden sich auch die Materien, welehe
zu jenen Studien gehören, vermehren, bis dass die Griechische
Sprache und andere Wissenschaften allen academischen Studien,
als ein zur vollständigen Bildung unerlässlicher Theil, einverleibt
werden.
Titel m.
Von den academischen Studien.
Capitel I.
Von den Facultäten im Allgemeinen.
Art. 9. Es giebt fünf Facultäten, und zwar: Philosophie —
Pharmacie — Medicin — Jurisprudenz — Theologie.
140
Art. 10. Die Studien jeder Facultät theilen sich in drei Perio-
den, welche drei academischen Graden entsprechen; diese Grade
sind BachiUer, Licenciat und Doctor.
Capitel II.
Von der philosophischen Facultät.
Art. 11. Der ersten Periode der Studien der philosophischen
Facultät soll der betreffende höhere Unterricht entsprechen. Wer
solche beendet, kann die Würde eines BachiUer erlangen.
Art. 12. Für die übrigen Perioden theilt sich die philosophische
Facultät in folgende Sectionen: 1) Literatur, 2) Verwaltung, 3) phy-
sicalisch- mathematische Wissenschaften, 4) Naturwissenschaften.
Art. 13. In der Section der Literatur wird studiert:
1. Für den Grad eines Licenciaten, während eines vierjährigen
Studiums: Griechische Sprache und Literatur — allgemeine
Literatur — Lateinische Literatur — Spanische Literatur —
astronomische, physische und politische Geographie ~ allge-
meine Geschichte — fernerer Unterricht in der Philosophie
und deren kurze Geschichte — eine lebende Sprache ausser
der Französischen.
2. Für den Doctor- Grad in zwei Jahren: Hebräische und Ara-
bische Sprache — neuere fremde Literatur — ausfuhrlicher
Vortrag über Spanische Literatur — Geschichte der Philo-
sophie.
Art. 14. In der Section der Verwaltung wird studiert:;
1. Für den Grad des Licenciaten in vier Jahren: politische Oeco-
nomie — Statistik — astronomische, physische und politische
Geographie — allgemeine Geschichte — öffentUches Recht,
Theorie der Verwaltung und administratives Recht — eine le-
bende Sprache ausser der Französischen.
2. Für den Doctorgrad in zwei Jahren: Völkerrecht und Ge-
schichte der Verträge — kritische imd philosophische Ge-
schichte von Spanien.
Art. 15. In der Section der physisch -mathematischen Wissen-
schafben wird studiert:
1. Für den Grad eines Licenciaten in vier Jahren: Griechische
Sprache — höhere Algebra und analytische Geometrie —
Differenzial- imd Integral -Rechnung — Mechanik — Fort-
setzung der Physik — allgemeine Chemie — Fortsetzung der
Chemie, unorganischer Theil.
2. Für den Doctorgrad in zwei Jahren: Fortsetzung der Chemie,
organischer Theil — chemische Analyse — mathematische
Physik — physische Astronomie und Beobachtungen.
Art. 16. In der Section der Naturwissenschafken wird studiert:
141
1. Für den Grrad des Licenciaten in drei Jahren: Griechische
Sprache — Fortsetzung in der Physik — allgemeine Chemie
— ]\Iineralogie und Geologie — Botanik — Zoologie — Taxi-
dermia.
2. Für den Doctorgrad in drei Jahren: Organografia und Fi-
siologia vegetales — Fitografia und geografia botanicas — ver-
gleichende Anatomie — Zoonomia und Zoografia der Wirbel-
thiere — Zoografia der Nichtwirbelthiere — Geologie und
Pflanzenkunde — Iconografia botanica y zoologica.
Art. 17. Nicht alle Institute, wo philosophische Facultäten be-
stehen, haben alle vier Sectionen, oder die Vereinigung der zu den
einzelnen Sectionen gehörigen Materien, sondern nur diejenigen,
welche den Provinzial- Bedürfnissen entsprechen, oder als vorberei-
tende Studien für den höheren Unterricht betrachtet werden.
Capitel III.
Von der Facultät der Pharmacie.
Art. 18. Um zum Studium der Pharmacie zugelassen zu wer-
den, ist erforderlich:
1. Man muss zum Bachiller der Philosophie graduirt sein.
2. Man muss mindestens während eines Jahres noch folgende
Studien getrieben haben und darin geprüft sein: Allgemeine
Chemie — Mineralogie und Geologie — Botanik — Zoologie.
Art. 19. Die pharmaceutische Laufbahn umfasst in ihren drei
Perioden das Studium nachgenannter Materien:
1. Für den Grad des Bachiller in vier Jaliren: Anwendung der
Mineralogie, Zoologie und Botanik auf die Pharmacie mit der
entsprechenden pharmaceutischen Materie — Farmacia qui-
mico-inorganica — Farmacia quimico-organica.
2. Für den Grad des Licentiaten: Praxis der pharmaceutischen
Operationen und die allgemeinen Principien der chemischen
Analyse in einem Jahre — zweijährige Privat -Praxis in einem
Etablissement oder Apotheke; das erste Jahr kann mit dem
Vorhergehenden vereinigt werden, oder ist das fünfte der
Laufbahn.
Dieser Grad ermächtigt zur Ausübung der Apothekerkunst
im ganzen Königreiche, und zur Uebernahme aller derjenigen
Berufsgeschäfte, welche nicht den Doctorgrad bedingen.
3. Für den Doctorgrad in drei Jahren: Fortsetzung in der Che-
mie — chemische Analyse, auf medicinische Studien ange-
wandt — Bibliographie, Geschichte und Literatur dieser Wis-
senschafken.
142
Capitel IV.
Von der Facultät der Medicin.
Art. 20. Um zum Studium der Medicin zugelassen zu werden,
wird erfordert:
1. Man muss als BachiUer der Philosophie graduirt sein.
2. Man muss wenigstens ein Jahr folgende Materien in einer phi-
losophischen Facultät studiert haben und darin geprüft sein:
Allgemeine Chemie ~ Mineralogie und Geologie — Botanik —
Zoologie.
Art. 21. Die Laufbahn der Medicin umfiasst in ihren drei Pe-
rioden das Studium nachfolgender Materien:
1. Für den Grad des Bachiller in fünf Jahren: Erweiterte Phy-
sik und Chemie mit Bezug auf Medicin — erweiterte Natur-
geschichte mit Rücksicht auf Medicin — allgemeine beschrei-
bende Anatomie — Physiologie — allgemeine Pathologie —
Higiene privada — Therapeutik, Materia medica und Receptir-
kunst — chirurgische Pathologie — chirurgische Anatomie —
Operationen, äusseres Heilverfahren und Verbandlehre (aposi-
tos y vendajes) — Entbindungslehre — Kinder- und Frauen-
Krankheiten — Fatologia medica — Clinica de patologia ge-
neral — specielle chirurgische Klinik, erater Cursus.
2. Für den Grad des Licenciaten in zwei Jahren: Specielle chi-
rurgische Klinik, zweiter Cursus — Clinica especial medica •—
Geburtshülfe und Kinder- und Frauen- Krankheiten — Medi-
cina legal — Toxicologia — Higiene publica — Moral medica.
Dieser Grad berechtigt zur ärztlichen Praxis im ganzen
Königreiche und zur Uebemalime aller Berufsgeschäfte, welche
nicht den Doctorgrad erheischen.
3. Für den Doctorgrad in zwei Jahren: Ausdehnung der Lehre
der Chemie — chemische Analyse und Anwendung auf die
Medicin — Bibliographie, Geschichte und Literatur dieser
Wissenschaften — Higiene publica, medicina forensis — las
cuestiones medico- legales.
Art. 22. Ausser dem Unterricht in der Medicin in den Termi-
nen, wie sie der yorhergefaende Artikel angiebt, besteht noch ein
anderer, welcher sich von jenem dadurch unterscheidet, dass er
mit Bezug auf Theorie specieller und gründlicher die Elemente des
Unterrichts behandelt; dieser wird der der zweiten Klasse genannt.
Art. 23. Um zu dieser Laufbahn zugelassen zu werden, ist es
nothwendig den Grad als Bachiller der Philosophie erlangt zu
haben.
Art. 24. Die Studien, um den Titel eines Arztes zweiter Klasse
zu erhalten, dauern sechs Jahre und umfassen folgende Ma4;erien:
143
Allgemeine Chemie — Mineralogie — Botanik — Zoologie — allge-
meine und beschreibende Anatomie — Physiologie — allgemeine
Pathologe und pathologische Anatomie — Higiene privada — The-
rapeutica, materia medica, Receptirkunst — chirurgische Pathologie
und Anatomie — Operationen, äusseres Heilverfahren, Verband-
lehre — Entbindungskunst — Patologia medica — die Elemente
der medicina forensis, toxicologia imd higiene publica — chirur-
gische Klinik — Geburts- Klinik — Clinica y moral medicas.
Art. 25. Der Titel eines Arztes zweiter Klasse berechtigt zur
Ausübung aller Zweige der Heilkunst im ganzen Königreiche, und
zur Bekleidung aller Stellen für Medicin und Chirurgie.
Die Aerzte der zweiten Klasse können zu den academischen
Graden in den Hospitälern, Hospicien und Wohlthätigkeits- Anstalten
zugelassen werden; aber sie können nicht in den entsprechenden
Stellen der Sanitäts- Behörden angestellt sein, welche mit den Ver-
waltungs- und Justiz -Behörden amtlich verkehren, ohne graduirte
Aerzte zu sein.
Art. 26. Den Titel eines Arztes zweiter Klasse kann Niemand
erhalten, der seine Studien nicht nach dem vorstehenden Plane ab-
solvirt hat, und zwar genau in der vorgeschriebenen Weise. Ausser-
dem muss das 22te Lebensjahr vollendet sein.
Art. 27. Das Reglement giebt femer Auskunft, unter welchen
Bedingungen es gestattet ist, zur Ader zu lassen und chirurgische Ope-
rationen geringeren Grades zu verrichten. Die hierüber erlassenen
gesetzlichen Bestimmungen werden besonders publicirt, und ist es
vom 1 Januar 1851 nicht mehr gestattet, ärztliche Privat-Praxis auf
Grrund ärztlicher Autorisattonen auszuüben. Dergleichen Ermächti-
gungen können von da ab nur durch die Regierung ausgefertigt
werden. •
Capitel V.
Von der Facult&t der Jurisprudenz.
Art. 28. Um zum Studium der Jurisprudenz zugelassen zu
werden, ist es nothwendig:
1. Als BachiUer der Philosophie graduirt zu sein.
2. Wenigstens ein Jahr lang in der philosophischen Facultät
nachstehende Materien studiert zu haben und darin geprüft
zu sein: Allgemeine Literatur — Lateinische Literatur — Spa-
nische Literatur — die Philosophie sammt einem Abriss ihrer
Geschichte.
Art 29. Die Laufbahn der Rechtsgelehrtheit um&sst in ihren
drei Perioden nachstehende Materien:
1. Für den Grad des Bachillers in vier Jahren: Griechische
Sprache — Bechts-Encyclopädie — Elementar-Gesdbii^te des
144
Römischen Rechts — Institutionen des Römischen Rechts —
Geschichte und Institutionen des Spanischen Civil -Rechts —
Spanisches Handels -Recht — Spanisches Criminal- Recht —
Encyclopädie der Elemente des allgemeinen und besonderen
Spanischen Kirchen -Rechts — politische Oeconomie.
2. Für den Grad des Licentiaten in drei Jahren: Geschichte und
allgemeine Disciplin der Kirche und besonders der Spanischen
— öffentUches Recht, Theorie der Verwaltung und des
Verwaltungs- Rechts — Specielleres Studium des Spanischen
Civil- und Criminal- Rechts — Theorie des gerichtUchen Pro-
zesses — Practica forense.
Dieser Titel berechtigt zur Advocatur im ganzen Reiche.
3. Für den Doctorgrad in einem Jahre: Philosophie des Rechts
— Gesetzgebung (vergleichende) — Völkerrecht und Ge-
schichte der Verträge.
Capitel VI.
Von der Faciiltät der Theologie.
Art. 30. Um zum Studium der Theologie zugelassen zu wer-
den, ist es nothwendig:
1. Als Bachiller der Philosophie graduirt zu sein.
2. Wenigstens ein Jahr hindurch und in einer philosophischen
Facultat folgende Studien absolvirt zu haben und darin ge-
prüft zu sein : Allgemeine Literatur — Lateinische Literatur —
Spanische Literatur — specielleres Studium der Philosophie
nebst einem Abriss ihrer Geschichte.
Art. 31. Die theologische Laufbahn umfasst in drei Perioden
das Studium der nachgenannten Materien:
1. Für den Grad des Bachiller in vier Jahren: Die Fundamente
der Religion — Lugares teologicos — Institutionen der dog-
matischen Theologie •— Moral und Pastoral-Theologie — Ora-
toria sagrada (Kanzel -Redekimst).
2. Für den Grad des Licenciaten in drei Jahren: Heilige Schrift
— Hebräische Sprache — Elemente der Kirchen- Geschichte
— Einleitung zum allgemeinen und speciellen Spanischen Kir-
chenrecht — Geschichte und allgemeine Disciplin der Kirche,
insbesondere der Spanischen — Griechische Sprache, erster
Cursus.
3. Für den Doctorgrad in einem Jahre: Bibliografia sagrada —
Historia Uteraria de las ciencias eclesiasticas — apologeti-
sche Studien der Religion — Griechische Sprache, zweiter
Cursus.
145
Titel IV.
Von den besonderen Studien.
Art. 32. Die besonderen Stadien theilen sich in solche, welche
für yerschiedene Geschäfte nothwendig sind, deren Ausübung eine
Ermächtigung seitens der Regierung voraussetzt, und in solche,
welche zu ihrer Ausübung keiner Erlaubniss bedürfen.
Die ersteren sind der Befolgung des für jede Laufbahn vorge-
zeichneten Studienplanes unterworfen; die anderen können nach
dem Belieben eines Jeden getrieben werden.
Art 33. Durch Special -Verordnungen und Gesetze wird be-
stimmt werden, welche Materien jedes Special -Studium umfassen
soll, und welchen äusseren Bedingungen diejenigen unterworfen sein
sollen, welche sich demselben widmen.
Art. 34. Diejenigen Special-Studien, welche augenblicklich noch
nicht geregelt sind, sollen, sobald es die Umstände irgend erheischen,
oder je nach dem Bedürfiiisse des Landes geordnet werden.
Titel V.
Von der Form, in welcher der Unterricht in den öffent-
lichen Instituten ertheilt werden soll.
Art. 35. Der Studienplan soll die Materien, welche jeder Cur-
8US umfasst, und die Reihenfolge, in welcher sie gelehrt werden,
feststellen.
Art. 36. Wird eine Materie in zwei verschiedenen Cursen Ge-
genstand des Unterrichts, so soll der Studienplan bestimmen, welcher
Theil auf jeden Cursus fallt.
Art. 37. Der academische Unterricht beginnt regelmässig am
1 October und schliesst am 31 Mai. Am folgenden Tage beginnen
die Prüfungen.
Einen Unterschied machen die höheren Unterrichts -Anstalten
(de segunda enseftanza), in welchen die Cursus vom 1 September
bis zum 15 Juni dauern.
Art. 38. AUe Studien -Programme (asignaturas) werden, mit
Ausschluss der im Reglement festgestellten, je nach Materien ge-
ordnet, in besonderen Compendien erläutert (se explicaran por
textos).
Art 39. Diese Compendien (libros de texto) werden durch die
Professoren (catedraticos) unter höherer Genehmigung, dem Studien-
plane analog, mit Berücksichtigung des Gesetzes vom 11 August
1849 entworfen. Ob dieselben Compendien alljährlich dem Unter-
richt zum Grunde gelegt werden sollen, bestimmt das Provinzial-
T. MinutoU, opanien. 1 n
146
Schul- CoUegium. Die Zahl der für eine bestimmte Materie zu be-
nutzenden Compendien darf drei nicht übersteigen.
Art. 40. Die Compendien der Programme des Römischen und
Canonischen Rechts in der juristischen Facultät, und diejenigen,
welche in den vier ersten Jahren des Studiums der Theologie zum
Grund gelegt werden, mit Ausschluss der Kanzel -Redekunst, wer-
den in Lateinischer Sprache abgefasst.
Sind sie in dieser Sprache nicht vorhanden, so wird die Re-
gierung Sorge tragen, dass sie übersetzt werden.
Art. 41. Für den Unterricht darf kein Compendium zum Grund
gelegt, oder in dem Vortrage nichts aufgenommen werden, was
nicht in den Compendien, welche die Genehmigung erhalten, aufge-
nommen wäre.
Art. 42. ISiemand darf in den folgenden Cursus übertreten,
ohne vorher sämmthche Materien des firüheren Cursus absolvirt zu
haben und darin geprüft zu sein. Ausgenommen sind die Studien
des höheren Unterrichts (segunda ensenanza), in deren Reglement
ausgesprochen sein wird, welche Disciplinen für den Fall wiederholt
werden sollen, dass die Schüler in der Prüfung nicht bestanden
haben sollten.
Art. 43. Die Prüfungen sind öffentlich, und die Reglements
werden die Art und Weise, in der sie abgehalten werden sollen,
bestimmen.
Art. 44. Alles Combiniren, Wechseln, Versprechen des Nach-
holens, oder Dispensiren von den Schuljahren und Unterricht, sei
es ein Beweggrund welcher er wolle, ist durchaus unstatthaft. Die
General -Direction des öffentlichen Unterrichts wird unter keinen
Umstanden derartigen Anträgen nachgeben.
Titel VI.
Von den academischen Schulgraden und Titeln.
Art. 45. Um die academischen Grade zu erhalten, ist es noth-
wendig, die im Plane bezeichneten Studien der respectiven Facultät
absolvirt, und in den Prüfungen und Uebuilgen wie sie vorge-
schrieben bestanden, so wie die angesetzten Kosten bezahlt zu
haben.
Art. 46. Der Grad des Bachiller muss unter allen Umständen
erlangt sein, bevor man zu den weiteren Studien zugelassen wird,
gleichwie man an den vorbereitenden Doctor- Unterrichtsstunden
nicht Theil nehmen darf, wenn man nicht vorher die Würde des
Licenciaten erhalten hat.
Art. 47. Um die Grade des Bachiller und Licenciaten zu er-
halten, muss man in den dazu erforderlichen verschiedenea Cursen
147
mindeatens zwei Zufriedenheits-Zeugnisse (notas de bueno) erhalten
haben. Ausgenommen in der Pharmacie, wo sich dies Zeugniss nur
auf den mündlichen Cursus bezieht, wdcher den zwei Jahren prak-
tischer Ausbildung vorangeht.
Den Doctor- Titel kann man nur erhalten, wenn das Zeugniss
in den dazu erforderUchen Cursen auf vorzüglich (sobresaUente)
lautet.
Derjenige, welcher die genannten Bedingungen nicht erfüllt,
muss ein ferneres Jahr studieren, um dasjenige nachzuholen, was
zum Nachweise der Kenntnisse nothwendig ist.
Art. 48. Nur auf denjenigen Universitäten werden die Grade
des Bachiller und Licenciaten ertheilt, wo die betreffende Facultät,
fiir welche sie nachgesucht werden, vertreten ist.
Ausgenommen ist der Bachiller für Philosophie, welcher Titel
in den Instituten erster Klasse erlangt und ertheilt werden kann.
Art. 49. Der Doctorgrad aller Facultäten kann nur in Madrid
erlangt werden.
Art. 50. Die Investitur des Bachiller geschieht durch den De-
can; die Ausfertigung des Titels durch den Rector der Universität.
Art. 51. Die Investitur des Licenciaten erfolgt durch den Rec-
tor der Universität, und der Titel wird durch die General-Direction
des öffentlichen Unterrichts ausgefertigt.
Art. 52. Die Investitur des Doctorgrades geschieht durch den
Minister, der dazu einen Beamten der betreffenden Verwaltung, hö-
herem Range angehörend, delegiren kann. Der Act ist feierUch in
Gegenwart des academischen Senates. Der Titel wird durch den
Minister ausgefertigt.
Art 53. Die Special -Studien sind nicht an die Aufiiahme ia
Grade gebunden, aber an die Ertheilung der FörmUchkeiten, welche
zur Ausübung gewisser Geschäfte seitens der Regierung nothwen-
dig sind ; diese Förmlichkeiten sind grossentheils im Reglement ent-
halten.
Art. 54. Wenn die im Auslande Graduirten ihre Titel auf die
Spanischen Universitäten übertragen wollen, so haben sie den Nach-
weis zu führen, dass sie allen in dem Studienplan vorgeschriebenen
Studien ihrer Facultät obgelegen haben. Fehlen Materien oder
Stadienjahre, so haben sie solche nachzuholen, und streng zu er-
füllen was den in Spanien Studierenden zur Pflicht gemacht wird.
JedenfiiUs hat der höchste Schulrath in der Sache zu prüfen und
zu entscheiden.
Art. 55. Wenn junge Leute in den überseeischen Provinzen
die dort begonnenen Studien auf den höheren Unterrichts-Anstalten
des Festlandes fortzusetzen und zu beschliessen wünschen, so hat
die Regierung über solche Zweifel zu entscheiden, welche wegen
10'
148
der Ungleichartigkeit der beiderseitigen Schuleinrichtungen und
Unterrichts - Methoden entstehen .
Art. 56. Eine zeitweise oder dauernde Aufnahme (liabilitacion)
solcher Ausländer, welche ilu^e Studien im Auslande absolvirt und
deren Ausübung in Spanien nachgesucht haben — bleibt der Aller-
höchsten Genehmigung vorbehalten. Jedenfalls sind dazu nach-
stehende Erfordernisse nothwendig:
1. Der Nachweis der Gültigkeit der Titel.
2. Der Nachweis, dass die auszuübende Kunst oder Wissenschaft
mindestens schon seit sechs Jahren von jenem Individuum im
Auslande ausgeübt ward.
3. Die Bezahlung derjenigen Summe, w^elche den für die Aus-
übung desselben Rechtes in Spanien bestimmten Sätzen ent-
sprechend sein muss.
Die Entscheidung des obersten Schulrathes muss auch hierüber
eingeholt werden.
Titel Vn.
Von den Prämien und Belohnungen der Schüler.
Art. 57. Alle Jahre werden an diejenigen Instituts -Schüler
und Studenten Prämien ausgetheilt, welche ein vorzügliches Zeug-
niss ihres Fleisses durch opoMcion (Wettstreit) erhalten haben.
Art. 58. Diese Prämien sind ordentliche und ausserordent-
liche.
Art. 59. Die ordentlichen bestehen in einem Diplome und in
einem der Facultät entsprechenden Buche; sie werden Einem unter
sechs der ausgezeiclmetsten Schüler in jedem Cursus ertheilt, je
nach dem Ausfall der Prüfung.
Art. 60. Die ausserordentlichen, welche unter Bachillers oder
Licenciaten vertheilt werden, bestehen in einem Titel; im zweiten
Jahre der Anatomie : in einem guten Werke darüber, oder in einem
chirurgischen Besteck von 500 r. Werth.
Art. 61. Die ordentlichen und ausserordentlichen Prämien
werden im Cursus zugleich vertheilt.
Art. 62. Um ordentliche oder ausserordentliche Prämien in
der Anatomie zu erhalten, muss in den ordentlichen Prüfungen das
Prädicat «vorzügUch» erlangt sein. Ausserordentliche Prämien können
ausserdem nur denen ertheilt werden, welche als Bachiller minde-
stens in drei Cursen, und als Licenciaten mindestens in zwei Cur-
sen das Prädicat »vorzüglich» bei den Prüfungen erhalten haben.
149
Zweiter Abschnitt.
Von den Unterrichts- Anstalten.
Titel L
Von den öffentlichen Anstalten.
Capitel I.
Von den öffentlichen Anstalten im Allgemeinen.
Art. 63. OeflFentliche Unterrichts - Anstalten sind diejenigen,
welche entweder ganz oder theilweise aus Fonds oder dem öflFent-
lichen Unterrichte bestimmten Renten unterhalten, und ausschliess^
lieh von der Königlichen Regierung unterhalten, besetzt und beauf-
sichtigt werden.
Art. 64. Für den öffentlichen Unterricht sind folgende Fonds
bestimmt:
1. Diejenigen Summen, welche im Staatshaushalts -Etat dazu all-
jährlich ausgesetzt werden.
2. Die Renten derjenigen Güter, welche die einzelnen Anstalten
besitzen.
3. Diejenigen Quoten, welche von den Provinzial- und Municipal-
Behörden für diese Zwecke aufgebracht werden.
4. Die Einnahmen, welche aus Matriculationen , Einschreibungen,
academischen Graden und Würden gelöst werden.
Art. 65. Die öffentlichen Lehranstalten sind: Universitäten, In-
stitute, Collegien und Special -Schulen.
Capit«! II.
Von den Universitäten.
Art. 66. Universitäten sind diejenigen öffentlichen Unterrichts-
Anstalten, in welchen, ausser der Philosophie, wenigstens eine Fa-
cultat vertreten ist, und in welchen academische Grade ertheilt
werden.
Art 67. Es sind 10 Universitäten im Königreiche: eine Central-
iind 9 Districts- Universitäten.
Die Central- Universität ist Madrid.
Die Districts -Universitäten sind die zu Barcelona, Granada,
Oviedo, Salamanca, Santiago^ Sevilla, Valencia, Valladolid und Za-
ragoza. Das Reglement giebt die Grenzen näher an.
Art. 68. In der Central - Universität werden alle Facultäten
vertreten; es werden aber nur die Studien der dritten Perioden
getrieben^ und diejenigen, welche zu den Doctorgraden vorbereiten.
150
Art. 69. Die Facultäten der Districts-Universitäten sind durch
besonderes Decret festgestellt.
Capitel III.
Von den Academien.
Art. 70. In den Universitats- Städten werden Academien be-
stehen, wo die Studierenden sich über die Studien ihres Berufs-
lebens die erforderliche Belehrung erbitten können. Diese Acade-
mien, welche unter der Regierung stehen und dem Rector der Uni-
versität untergeordnet sind, entsprechen den Facultäten in einer
höheren Orts geregelten Weise.
Art. 71. Vor Erlangung des Grades eines Licenciaten dürfen
die Schüler keiner wissenschaftlichen oder literarischen Verbindung
ausserhalb der Universität angehören.
Capitel IV.
Von den Instituten.
Art. 72. Institute heissen diejenigen öffentlichen Anstalten, in
welchen der höhere Unterricht (segunda enseücmza) ertheilt wird.
Art. 73. Die Institute gehören der ersten oder zweiten Klasse
an. In der ersten Klasse wird der höhere Unterricht vollständig,
in der zweiten nur theilweise ertheilt.
Art. 74. Die Institute theilen sich demnächst je nach den Mit-
teln, durch welche sie unterhalten werden, in provinziale und
locale.
Die provinzialen Institute werden in Ermangelung eigener aus-
reichender Fonds von der Provinz erhalten; die localen unter der-
selben Voraussetzung von der Municipalität.
Art. 75. Die Special -Studien, welche je nach der Eigenthüm-
lichkeit und der Wohlhabenheit einzelner Provinzen zur Förderung
der Provinzial- Industrie oder aus anderen Gründen errichtet wer-
den, gehören jederzeit zur ersten Klasse, mit welcher vereinigt sie
eine und dieselbe Schule bilden.
Art. 76. Ein besonderes Decret wird bestimmen, wie es mit
den jetzt bestehenden Instituten zu halten; in wie weit solche pro-
vinziale oder locale fortbestehen, zu welcher Klasse sie gehören,
und welche aufgelöst werden sollen.
Art. 77. In Zukunft soll kein Local- Institut errichtet werden,
wenn sein Bestehen nicht in so weit gesichert ist, dass die Renten
der ihm überwiesenen Güter mindestens zwei Drittel der Kosten
decken; und wenn nicht die Provinzial -Deputation damit einver-
standen ist.
Art. 78. In derjenigen Provinz, wo eine Universität besteht,
soll auch ein Institut erster Klasse errichtet werden; doch muss
151
aich die Provinz verpflichten, einen Theil der erforderlichen Kosten,
welche im Uebrigen von der Regierung angewiesen werden, durch
Stiftungen zu sichern.
Capitel V.
Von den Collegien.
Art. 79. In jedem Institute soU ein colegio de internos be-
stehen, welches einen Theil desselben Etablissements bildet. Ist
dies nicht ausfuhrbar, so kann dasselbe einer Privat -Gesellschaft
überlassen werden, jedoch unter Aufsicht der Regierung.
Art. 80. In denjenigen Gemeinden, wo eine Universität be-
steht, und wo Grüter sich befinden, welche unterdrückten Collegien
angehörten, sollen Königliche Collegien der segunda enseüanza er-
richtet und den Instituten zugeschlagen werden, so dass sie mit
denselben nur ein einziges Etablissement bilden. Ein Königliches
Decret wird die Gründung solcher Königlichen Collegien und deren
statutarische Organisation bestimmen.
Art. 81. Wenn die Umstände es gestatten, werden höhere oder
Königliche Facultäts- Collegien errichtet und den Universitäten an-
gerdht werden, jedoch immer nur unter der Voraussetzung aus-
reichender Stiftungen von Privat -Gütern. Ein Königliches Decret
wird die Gründung jedes einzelnen solchen Institutes bestimmen.
Capitel VI.
Von den Special - Schulen.
Art. 82. Special-Schulen sind diejenigen öffentlichen Etablisse-
ments, in denen besondere Studien getrieben werden.
Art. 83. Nachstehende Special -Schulen ressortiren von dem
Ministerio des öffentlichen Unterrichtes:
Die der Ingenieure der Wege, Kanäle und Häfen.
Die der Bergbau- Ingenieure.
Die der Architecten.
Die Vorbereitungs- Schule zu den vorigen.
Die höhere Maler-, Bildhauer- und Kupferstecher -Schule.
Die Provinzial- Schule der schönen Künste.
Das Conservatorium der Künste.
Die Veterinair - Schulen.
Die Handels -Schulen.
Das Conservatorium für Musik und Declamation.
Diese EtabUssements erhalten durch ihre Statuten diejenige Ein-
richtung, welche die Erreichung ihrer Zwecke erfordert.
Art. 84. Ausser den angeführten Special-Schulen werden noch
solche errichtet werden, welche die Förderung des Ackerbaues, der
Industrie, der Künste und des Handels, so wie literarische Bestre«
152
bungen, und die Ausbildung für eine Berufsthätigkeit bezwecken,
welche nicht eine durchaus gelehrte Bildung voraussetzen.
Capitel VII.
Von den Semiuarios conciliarcs.
Art. 85. Die Studien, welche in den Seminarios conciliares
(Priester-Seminarien) getrieben werden, gehören dem höheren Unter-
richt und der theologischen Facultät an. Diese Studien werden in
jedem Seminar durch den Dioecesan, mit Wissen der Regierung und
im Verhältniss zu den vorhandenen Mitteln normirt.
Art. 86. Damit diese Studien einen academischen EflFect ha-
ben, und zur Erlangung der entsprechenden Grade und Titel aus-
reichen können, ist es nothwendig, dass die Studienpläne, die Re-
glements und Compendien übereinstimmen.
Art. 87. Die Alumnen der Seminarien sind nicht verpflichtet,
sich in den Universitäten und Instituten den regelmässigen Jahres-
prüfungen zu unterwerfen ; aber sie sind denjenigen Uebungen unter-
worfen, welche die Reglements zur Erlangung der academischen
Grade erfordern. Ausserdem, im Hinblick auf den höheren Unter-
richt, können sie zur Fortsetzung ihrer Laufbahn in den Instituten
zugelassen werden. Wollen sie sich unter die Bachillers aufnehmen
lassen» so müssen sie sich einer Prüfung in Betreff der jenen Grad
bedingenden wissenschaftlichen Studien unterwerfen.
Art. 88. Jedes Seminar wird der Universität seines Districtes
angereiht, damit die für seine Studien nöthigen academischen Grade
dort absolvirt werden. Deshalb werden sich die Rectoren oder
Chefs alljährlich mit den Universitäten in Verbindung setzen, und
vierzehn Tage später durch eine Matrikel die dort immatriculirten
Alumnen verzeichnen, so wie sie vierzehn Tage nach dem Schlüsse
des Cursus die Resultate der Prüfungen und die Noten, welche
die Seminaristen in denselben erhalten haben, darin aufnehmen
werden.
Art. 89. Wer in diesen Listen nicht verzeiclmet ist, kann we-
der an den Vortheilen des Studienplanes, noch an den academischen
Graden und Titeln Theil nehmen.
Art. 90. Die in den früheren Artikeln den Seminaristen be-
willigten Bevorzugungen beschränken sich auf die Seminaristen,
Famuli und Pensionairs mit und ohne Stipendium, so lange sie im
Seminare wohnen und der dortigen Disciplin unterworfen sind. Es
können auch Andere daran Theil nehmen, jedoch ohne Aussicht
auf Anstellung oder Titel.
153
Titel IL
Von den Privat-Etablissements.
Art. 91. Privat-Etablissements sind diejenigen, in welchen der
Unterricht ertheiit, und welche von Privaten geleitet werden, oder
von Gesellschaften oder Corporationen; mögen sie CoUegien, Liceen
oder sonst wie genannt werden. Den Namen Institut dürfen sie
nicht fuhren.
Art 92. Diejenigen, in welchen die segunda enseftanza ertheiit
wird, sind die einzigen, deren Studien academische Geltung erlangen
durch Incorporation. Die den Facultäten entsprechenden und die
Special- Studien müssen in den öiFentUchen Etablissements von der
Regierung geleitet sein, wenn sie in einer amtlichen Laufbahn an-
gerechnet werden sollen.
Art. 93, Wenn ein Privat -Etablissement eröffnet werden soll,
mag es seine Grenzen bis zum höheren Unterricht oder darüber
hinaus erstrecken, oder ein Special-Studium verfolgen, so ist es un-
erlässlich, dass der Unternehmer oder Vorsteher folgende Eigen-
schaften nachweist:
1. Er muss das 25 te Lebensjahr vollendet haben.
2. Er muss von der Regierung die Erlaubniss einholen und der
Schulrath muss darüber befragt werden.
3. Er muss 5000 r. deponiren^ wenn das Etablissement den hö-
heren Unterricht vollständig umfasst; 3000 r., wenn dies nur
theilweise geschieht, oder ein Special -Studium verfolgt wird.
Gehört das Etablissement einer Gesellschaft, so muss der Be-
vollmächtigte derselben jene Bedingungen erfüllen, wenn die
Gesellschaft als solche die Erlaubniss von der Regierung er-
halten will.
Art. 94. Um die Erlaubniss zu erhalten, muss der Unterneh-
mer oder der Bevollmächte der Regierung vorlegen:
L Sein Taufzeugniss.
2. Ein Zeugniss guter Führung, durch den Alcalden und Parochial-
Geistlichen aus allen Ortschaften, in denen er in den drei letz-
ten Jahren gewohnt hat.
3. Das Programm der Studien, welche in jenem Etablissement
getrieben werden sollen, begleitet von dem Reglement über
die inneren Einrichtungen.
4. Die genaue Bezeichnung des Locals, wo die Schule unterge-
bracht werden soll.
5. Die Bezeichnung des Directors der Anstalt.
6» Den Nachweis, dass alle für den Unterricht erforderUchen Mit-
tel vorhanden sind.
154
Alt. 95. Um Director eines Privat -Etablissements zu sein, ist
erforderlich:
1. Spanier und 25 Jahr alt zu sein;
2. seine Moralität und gute Führung nachzuweisen;
3. in einer der Sectionen der philosophischen Facultät den Grad
als Licenciat erhalten zu haben;
4. im Etablissement selbst zu wohnen;
5. selbst an dem Unterricht sich zu betheiligen.
Art. 96. Der Unternehmer kann Director sein, wenn er obige
Eigenschaften in sich vereinigt.
Art. 97. Niemand darf in einem Privat - Etablissement nach
einem academischen Programm unterrichten, ohne den entsprechen-
den Titel eines Regenten der zweiten Klasse zu besitzen. Ausge-
nommen sind die Licenciaten in den correspondirenden Sectionen
der philosophischen Facultät.
Art. 98. Die Professoren und Lehrer in den Privat -Etablisse-
ments müssen gleiche Zeugnisse der MoraUtät und guten Führung
aufweisen wie die Unternehmer und Directoren; ausgeschlossen
bleiben diejenigen, welche durch richterliches Erkenn tniss zu kör-
perlichen und entehrenden Strafen wegen gemeiner Verbrechen be-
straft wurden, selbst wenn sie später sich rehabilitiren Hessen.
Art. 99. Die Privat-Etablissements für den höheren Unterricht
werden sich, den academischen Studien gegenüber, derselben Ordnung
und Vereinigung der Programme unterwerfen, welche für die Insti-
tute vorgeschrieben sind; sie dürfen sich auch keiner anderen Com-
pendien bedienen, als der von der Regierung für die öflFentlichen
Etablissements genehmigten.
Art. 100. Die Curse des höheren Unterrichts in den Privat-
Etablissements haben keinen academischen Effect, wenn sie nicht
vorher die Approbation erhalten, und ein Examen in der Form wie
es das Reglement vorschreibt abgehalten ist, und die entsprechen-
den Matrikeln bezahlt sind.
Art. 101. Die Incorporation der Privat -Collegien geschieht in
das Provinzial- Institut, wenn es gewünscht wird; ist dies nicht
ausfuhrbar, in das dem Universitäts - Districte zunächst gelegene
Provinzial - Institut.
Art. 102. Diejenigen Corporationen, welche gesetzlich ermäch-
tigt sind, Etablissements des höheren Unterrichts zu erö&en, müs-
sen dazu doch jedesmal die besondere Erlaubniss der Regierung
nachsuchen, welche alle diejenigen Bestimmungen enthalten soll, de-
ren Befolgung mit Rücksicht auf den Studienplan dem Zweck am
meisten zu entsprechen scheinen. Diese Etablissements behalten
aber immer die Natur der Privatschulen.
155
Art. 103. Jedes Privat- Etablieseinent steht unter der Aufsicht
der Regierung, welche dasselbe schliessen oder auflösen kann, wenn
gegründete Ursache dazu vorliegt und der Schulrath gehört und
damit einverstanden ist.
Titel m.
Von dem häuslichen Unterricht.
Art. 104. Die zwei ersten Jahre der segunda ensefianza kön-
nen im elterlichen Hause, bei dem Vormunde oder von Hauslehrern
unter der Bedingung ertlieilt werden,
1. dass der Schüler das gesetzliche Alter erreicht hat, um den
höheren Unterricht beginnen zu können;
2. dass der Schüler sich in dem Provinzial- Institute immatricu-
liren lassen, wenn ein solches besteht; ist dies nicht der Fäll,
so doch in dem, dem betreffenden Universitats - District zu-
nächst belegenen Provinzial -Institute; — dass ferner auf ein-
mal die Kosten der Matrikel für jeden Cursus bezahlt werden;
3. dass die Studien nach den für die öffentlichen Anstalten aus-
gewählten Lehrbüchern erfolgen;
4. dass der Schüler sich der Prüfung in denjenigen Studien und
in derjenigen Form unterwerfe, wie es durch das Reglement
vorgeschrieben ist.
Dritter Abschnitt.
Vom öffentlichen Lehramte.
Titel I.
Vom Lehramte im Allgemeinen.
Art. 105. Das öffentliche Lehramt setzt eine hervortretende
Laufbahn voraus, aus welcher die Lehrer (profesores) nach ihren
verschiedenen Klassen in der weiter unten näher bezeichneten Art
und Weise hinaufrücken. Die Verdienste der höheren Lehrer (ca-
tedraticos) werden durch Stellen, entsprechend den betreffenden
Aemtern im Staatsdienste belohnt.
Art. 106. Das Amt eines Lehrers ist mit irgend einem anderen
Amte unvereinbar, welches aus Staats -Kassen Gehalt bezieht, oder
welches eine persönliche Gegenwart erfordert, die mit der Erfüllung
der übernonunenen Berufspflichten unvereinbar ist.
Art. 107. Die Catedraticos proprietarios können nur aus ge-
gründeter Ursache und nach Anhörung des Königlichen Conseils
des öffentlichen Unterrichts (Schulrath) von ihrem Posten entfernt
156
werden. Eben so wenig können sie von einem Etablissement an
das andere versetzt werden, wenn auch von derselben Klasse, es
sei denn auf eigenen Antrag oder aus triftigen Gründen durch die
Regierung, nach Anhörung des Königlichen Schulrathes.
Art. 108. Der Catedratico de facultad, der von seinem Lehr-
amte entfernt ist, wird diejenigen Rechte in Anspruch nehmen,
welche das Gesetz den Civil -Beamten bewilligt; es sei denn dass
die Entfernung durch richterlichen Spruch angeordnet gewesen wäre.
Art. 109. Die Catedraticos aus allen Klassen haben einen
Anspruch auf Jubilacion; welche aus denjenigen Fonds bestritten
werden muss, aus denen er seine Besoldung bezogen hat und im
Falle seiner Pensionirung beziehen würde.
Art. 110. Die Catedraticos jubilados, welche ihr Gehalt aus
Staats -Cassen beziehen, classificiren sich eben so wie die entspre-
chenden Civil -Beamten. Diejenigen aber, welche aus Provinzial-
oder Municipal- Cassen ihre Besoldung erhalten, können nur diejenige
Zeit berechnen, die sie in Etablissements derselben Klasse verlebt
haben.
Art. 111. Die Catedraticos können jedes Geschäft daneben trei-
ben, welches nicht dem Ansehen des Lehramtes Abbruch thut.
Dagegen ist es streng untersagt, in Privat -Etablissements Unter-
richt zu ertheilen, ohne dazu die alljährlich zu erneuernde, auf
ein bestimmtes Etablissement lautende Erlaubniss der Regierung
zu besitzen.
Titel IL
Von der Ernennung der Catedraticos.
Art. 112. Die Catedraticos aus allen öflFentlichen Unterrichts-
Anstalten werden von der Königin auf die weiter unten zu erläu-
ternde Weise ernannt.
Capitel I.
Von de» Catedraticos de facultad.
Art. 113. Um zum Catedratico de facultad ernannt zu werden,
ist nothwendig,
1. Spanier zu sein;
2. das 24te Lebensjahr vollendet zu haben;
3. eine tadellose Führung;
4. Doctor zu sein in den Facultäten der Theologie, Jurisprudenz,
Pharmacie und Medicin, und Licenciat wenigstens in der Phi«
losophie ;
5. den Titel eines Regens der ersten Klasse zu besitzen, erlangt
nach den im Reglement vorgeschriebenen Bestimmungen;
157
6. den Antrag auf Anstellung durch Oposicion oder Vorschlag
des Censur- Tribunals motivirt zu haben.
Art. 114. Ausgenommen von dem Requisite der Oposicion sind:
1. die Hälfte der Lehrstühle der Facultäten von Madrid;
2. die Hälfte der Lehrstühle der Facultäten der Philosophie in
den Districts - Universitäten.
Art. 115. Die Hälfte der Lehrstühle, welche auf der Univer-
sität Madrid leer stehen, wird durch die Regierung besetzt, durch
Wahl unter den Catedraticos proprietarios der übrigen Universitäten,
welche darum anhalten und derselben Facultät angehören; jedoch
immer, indem sie ilir Catheder durch Oposicion erlangt, und wenig-
stens 3 Jahr lang ihre Stelle versehen hatten.
Art. 116. Die Hälfte der Catheder, welche in den Provinzen
in der Philosophie offen stehen, wird durch Wahl der Regierung
unter den mit der Universität in Verbindung stehenden Listituten,
welche die fünf ersten Requisite erfiiUen (113) und darum anhalten,
besetzt; jedoch muss jeder der Candidaten seine Stelle durch Opo-
sicion erhalten haben oder aus der Normalschule hervorgegangen
sein und drei Jahre hindurch in der betreffenden Materie nach den
bestimmten Lelirbüchern unterrichtet haben.
Art. 117. Die Anträge dieser Aspiranten werden an den Kö-
niglichen Schulrath gerichtet, welcher, unter Bezugnahme auf die
Vorgänge, den nach seiner Ansicht geeignetsten Candidaten auswählt.
Art. 118. In ganz besonderen Fällen, wo ein Candidat Ausser-
gewöhnliches geleistet hat, kann die Regierung ausnahmsweise den
Lehrstuhl für Wissenschaften, welche höher stehen als das Licen-
ciat, ohne weiteren Concurs durch Decret des Schulrathes besetzen.
Capitel II.
Von den Catedraticos de Instituto.
Art. 119. Um Catedratico de Instituto zu werden, muss man
1. Spanier sein;
2. das 22te Jahr vollendet haben;
3. einen tadellosen Wandel gefuhrt haben;
4. Bachiller der Philosophie sein;
5. den Titel des Regens zweiter Klasse für den Unterricht in der
oben bezeichneten Form erhalten haben.
Jener Titel ist nicht erforderlich, wenn der Candidat Li-
cenciat der Philosophie ist, welcher für alle Asignaturas, die
die Facultät umfasst, ausreicht.
Art. 120. Unter Aufrechthaltung der bisherigen Bestimmungen
werden die Ernennungen fiir Lehrstühle des Instituts, welches der
Universität nicht aggregirt ist, in nachstehender Ordnung und Form
ertheilt:
158
1. Die Alumnen der philosophischen Normal -Schule werden bei
den Vacanzen stets vorgezogen, wenn sie darin mit Auszeich-
nung studiert haben.
2. Mangelt es an solchen, so geschieht die Wahl unter den übri-
gen tüchtigen Candidaten durch Oposicion. Die Oposicion
findet in Madrid oder da, wo es die Regierung bestimmt, statt.
3. Die Catedraticos der Religion werden einfach von der Regie-
rung ernannt unter den Geistlichen, welche den Titel eines Li-
cenciaten der Theologie haben, oder in deren Ermangelung den
eines Regens der zweiten Klasse.
Art. 121. Die Vacanzen der Institute, welche den üniversitats-
Districten aggregirt sind, werden auf Vorsclilag des Königlichen
Schulrathes unter den Catedraticos des Provinzial- Instituts, welche
darum antragen und den Titel eines Regens zweiter IGasse fuhren,
ernannt.
Art. 122. Die Vacanzen in dem der Madrider Universität ag-
gregirten Institute werden auf Vorschlag desselben Rathes unter
den Catedraticos der Institute der Provinzen, welche darum anhal-
ten und den betreffenden Titel fuhren, gewählt; jedoch immer nach
vorangegangener Oposicion und unter der Bedingung, dass die Can-
didaten in einer Normal -Schide gebildet sind.
Art. 123. Die Regierung kann, wenn sie es für angemessen
hält, die Catedraticos des Provinzial -Institutes von einem zu dem
anderen Etablissement versetzen, wenn die neue Stelle ein höheres
Gehalt erhält, wenn die Versetzung von einem Local- nach einem
Provinzial -Institute erfolgt, und wenn der zu Versetzende mit den
erforderlichen Titeln versehen ist.
Art. 124. Die Catedraticos der lebenden Sprachen bedürfen
nur des Titels eines Regens der zweiten Klasse und des vorgeschrie-
benen Alters. Ihre Ernennung erfolgt stets durch Oposicion und
zwar in der Districts- Universität.
Capitel III.
Von den Catedraticos der Special -Schulen.
Art. 125. In den organischen Decreten der Special -Schulen
werden die Requisite , und was sonst bei der Wahl dieser Lehrer
nothwendig ist, naher angegeben werden.
Capitel IV.
Von der philosophischen Normal - Schule.
Art. 126. In Madrid besteht eine philosophische Normal-Schule,
um die Professoren für die Institute und für solche Special- Schulen
zu bilden, welche das Reglement bezeichnet
159
Art. 127. Der Unterricht in der Normal- Schule fiir diejenigen,
welche den Grad eines Licenciaten wünschen, dauert so lange, als
Zeit zur Au&ahme in diesen Grad erforderlich ist, und wird der
Titel gratis ertheilt, wenn die Candidaten nach beendetem Cursus
in der Prüfung wohl bestanden haben.
Art. 128. Jedes Jahr wird die Regierung eine Concurrenz er-
offiien, und die Zahl der in die Normal -Schule aufzunehmenden
Alumnen, bezeichnen. Die Candidaten müssen den Titel der Ba-
chiller der Philosophie nachweisen.
Art 129. Während des Unterrichts beziehen die Alumnen der
Normal -Schule eine Pension von 4000 r.
Art 130. Wenn diese Alumnen die Schule verlassen, so er-
halten sie eine Nummer, welche die Reihenfolge ihres Aufrückens
in die Vacanzen ihrer Facultat angiebt.
Art 131. Jeder Alumne der Normal -Schule, welcher hiernach
classificirt ist, muss, wenn er Gehalt erhält, in demjenigen Unter-
richts-EtabUssement die Vacanz annehmen, welche die Regierung
ihm bestimmt.
' Art. 132. Die Alumnen der Normal- Schule sind verpflichtet,
mindestens 10 Jahre, nachdem sie ausgetreten sind, als Professoren
zu wirken. Wer früher den Dienst verlässt, verliert alle Ansprüche
und Titel.
Art. 133. Ein Special -Reglement wird alles dasjenige bestim-
men, was die philosophische Normal -Schule sonst noch betrifft
Titel m.
Von den Instituten.
Art 134. Die Klasse der Agregados, durch die früheren Stu-
dien-Pläne errichtet, wird aufhören. Die Regierung wird diese
Beamten in den Ayudanzias, Bibliotheken, Canzleien und sonst je
nach ihren Fähigkeiten beschäftigen.
Art. 135. Die Regierung wird femer ohne Oposicion, aber
immer auf Vorschlag des Königlichen Schulrathes zu Facultäts-
Cathedem der Districts- Universitäten, des Instituts oder der Spe-
cial-Schulen solche Agregados wieder anstellen, welche
1. diejenigen Eigenschaften in sich vereinigen, die nothwendig
sind, um als Catedratico an jenem Etablissement angestellt sein
zu können;
2. während 5 Jahre als Agregados gedient haben, oder welche
einen Lehrstuhl in Folge von Oposicion erlangt, oder eine
solche Stelle ausgeschlagen hatten.
Art 136. Den Agregados soll die Zeit angerechnet werden,
welche sie schon früher an Unterrichts -Anstalten gewirkt hatten.
160
Art. 137. Bei eintretenden Vacaozen in Abwesenheits- und
Krankheitsfallen der Catedraticos sollen nachstehende Substitutio-
nen eintreten:
1. In der philosophischen Facult&t und in den der Universität
aggregirten Instituten wird eine dem Bedürfhisse jedes Eta-
blissements entsprechende Zahl von Substituten vorhanden
sein. Dazu werden zunächst die Alumnen der philosophischen
Normal -Schule verwendet, welche nach Beendigung ihrer Stu-
dien, in Ermangelung von Yacanzen, noch keine Anstellung
erhalten haben.
2. In den Facultäten der Medicin und Pharmacie werden die Va-
canzen durch Professoren und Hülfsbeamte versehen, welche
ihren praktischen Cursus absolviren. Das Reglement bestimmt,
wann, in welcher Reihenfolge und auf wie lange solche Va-
canzen vertreten werden sollen.
3. In den Vacanzen der Theologie und Jurisprudenz bestimmt die
Regierung die Professoren, welche vertreten sollen. Zahlung
und Verpflichtungen setzt das Reglement fest.
4. In den Provinzial- und Local - Instituten ernennt der Director
die Stellvertreter; er wird aber dafür sorgen, dass dieselben
mindestens den Titel eines Regens zweiter Klasse haben.
Art. 138. In den Facultäten, welche Privat -Bibliothekare hal-
ten, können die Catedraticos dieselben in Behinderungsfallen ver-
treten.
Titel IV.
Von der Besoldung der Catedraticos.
Art. 139. Die Besoldung der Catedraticos an Instituten soll
nicht weniger als 5000 r. betragen, und nicht über 12,000 r. hinaus-
gehen, je nach dem Gegenstande, worin sie unterrichten, und nach
den Bedürfnissen des Ortes, in welchem sich das Etablissement
befindet.
Art. 140. Sämmtliche Catedraticos der Facultät sind in ein
grosses Verzeichniss aufgenommen, und bilden hinsichts ihrer An-
stellung und Besoldung eine besondere Reihenfolge, nach zwei ver-
schiedenen Richtungen:
1. Unterrichtsjahre,
2. Categorie der Laufbahn.
Art. 141- Die Reihenfolge der Dienstjahre theilt sich, wie folgt:
20 Catedraticos zu 18,000 r. jeder,
50 zu 16,000,
80 zu 14,000,
alle übrigen zu 12,000 r.
161
Art 142. Die Categorie der Laufbahn wird nach drei Klassen,
in welche die Catedraticos sich theilen, bestinunt: nach dem Eintritt
(entrada)y dem Hinaufrucken (ascenso) und dem Interimisticum (ter-
mino). Zur entrada gehören drei Sechstel der Catedraticos jeder
Facultat, zum ascenso zwei Sechstel, zum termino ein Sechstel.
Art. 143. Die Gesammt - Besoldung der Catedraticos vertheilt
sich nach dem Alter : 4000 r. demjenigen de ascenso , 8000 r. dem-
jenigen de termino.
Art 144. Die Catedraticos der Facultat in Madrid erhalten
4000 r. ausser demjenigen, was ihnen nach dem Dienstalter zukommt
und nach der Categorie.
Art 145. Die Categorien werden von der Regierung auf Vor-
schlag des Schulrathes festgestellt, wie das Reglement dies näher
ausspricht
Art. 146. Man kann nicht in eine Stelle als Catedratico de
ascenso einrücken, wenn man nicht fünf Jahre in einer Stelle de
entrada gedient hat ; eben so wenig in eine Stelle de termino, ohne
eine gleiche Anzahl von Jahren in einer Stelle de ascenso gewirkt
zu haben.
Art. 147. Das Aufrücken in der Categorie ändert den Lehr-
stuhl nicht. Die Catedraticos bleiben stets in derselben Laufbahn.
Sollte Jemand den Unterrichts -Gegenstand oder die Universität zu
vertauschen wünschen, so hat er die Entscheidung der Regierung
zu erbitten, welche darüber den Schulrath hören wird.
Art. 148. Die Catedraticos und Substitute erhalten ausser ihren
Besoldungen diejenigen Einkünfte, welche das Reglement ihnen von
den jährlichen Prüfimgen und academischen Graden zuerkennt
Art. 149. Die Catedraticos der Special -Schulen erhalten die
in den Reglements ausgesetzten Besoldungen.
Vierter Abschnitt.
Von der Verwaltung des öffentlichen Unterrichts.
Titel L
Allgemeine Verwaltung.
Art 150. Die Direction und höchste Verwaltung des öffent-
lichen Unterrichts in allen Zweigen gebührt dem Könige durch das
Ministerium.
Art 151. Es wird ein Königlicher Schulrath (Real Consejo de
instruccion publica) eingesetzt, dessen Organisation und Attribute
durch ein Special- Decret festgesetzt sind.
y. MinatoH, Spanien. . \ \
162
Art. 152. Zur Revision der Unterrichts -Anstalten, der öffent-
lichen wie der privaten, ernennt die Regierung Inspectoren, deren
Zahl, Macht, Gehalt und Diäten durch Decret bestimmt werden.
Art. 153. Die Gouverneure der Provinzen, in Kraft der ihnen
durch § 1 Art 4 des Gesetzes vom 2 April 1845 ertheilten Ermäch-
tigung, haben das Recht der Beaufsichtigung sämmtlicher öffent-
lichen Unterrichts -Anstalten ihres Bezirks.
Art. 154. Dieselben Gouverneure können nach Belieben in
allen öffentlichen Acten, welche die Schul -Anstalten feiern ^ präsi-
diren, mit Ausschluss der lediglich academischen Feierlichkeiten,
welche sich auf Studien, literarische Uebungen, Gewinnung von Gra-
den, Disciplin und innere Schul -Verwaltung beziehen. Im ersteren
Falle nimmt der Chef der Anstalt die höchste versitzende Stelle ein.
Titel IL
Von der inneren Verwaltung der öffentlichen
Anstalten.
Art. 155. Die Regierung und Verwaltung der Universimten
gebührt den Rectoren, welchen sämmtliche Professoren und Beamte
untergeordnet sind.
Art. 156. Die Rectoren werden vom Könige unter den Cate-
draticos de termino oder de ascenso ernannt, oder unter anderen
Persönlichkeiten, welche in der öffentlichen Verwaltung der Würde
des Rectorates entsprechende Aemter entweder bekleidet haben
oder noch gegenwärtig bekleiden. Die Rectoren beziehen eine Be-
soldung, welche sich nach ihren Categorien und der Wichtigkeit
ihrer Verrichtungen abstuft.
Art 157. Jeder Professor, welcher zum Rector hinaufirückt,
hört auf Catedratico zu sein.
Art. 158. An der Spitze jeder Facultät steht ein durch den
König aus der Zahl der Catedraticos ernannter Decan, nachdem der
Rector darüber gehört ist. Sein Amt dauert drei Jahre und kann
er wiedergewählt werden.
Art 159. Der Decan hat unter dem Rector die betreffende
Facultät zu leiten.
Art 160. Die in jeder Facultät vereinigten Catedraticos bilden
den Senat (claustro) derselben, dessen Thätigkeit sich lediglich auf
Wissenschaft nnd Unterricht beschränkt. Dieser Senat wird durch
den Rector berufen, der darin den Vorsitz fuhrt In sein^ Stell-
vertretung der Decan.
Art 161. Die Vereinigung aller Doctoren desjenigen Ortes,
wo die Universität sich befindet, mögen sie einer Facultät angehö-
ren, welcher sie wollen, bildet den allgemeinen aoad^nischeD Senat
163
Art. 162. Der Rector beruft den academischen Senat zu feier-
lichen Acten und zu den im Reglement vorgeschriebenen Ver-
anlassungen.
Art. 163. Es ist ein General -Secretair der Universität ange-
stellt, welcher zur Verfügung des Rectors steht; er muss mindestens
Licenciat irgend einer Facultat sein.
Art. 164. Jede Facultat hat ihren besonderen Secretair, wozu
der jüngste (mas modemo) Catedratico bestimmt ist.
Art. 165. An der Spitze der Institute steht ein, von der Re-
gierang ernannter Director; es kann ein Catedratico sein.
Art. 166. Die Vereinigung aller Catedraticos des Institutes bil-
det dessen Senat.
Art. 167. Jedes Institut hat einen Secretair. In den localen
und provinzialen wird es ein durch die beaufsichtigende Junta ge-
wählter Catedratico sein. In den der Universität aggregirten wird
die Regierung bestimmen, nachdem sie den Rector gehört hat.
Art. 168. In jedem Local- und Provinzial- Institute besteht
eine beaufsichtigende Junta, von der Regierung ernannt.
Art. 169. In jeder Universität und Institut besteht ein Dis-
diplinar-Rath, um academische Strafen über Professoren und Alum-
nen zu verhängen.
Allgemeine Disposition.
Art. 170. Sammtliche Decrete, Reglements und Königliche Ver-
ordnungen, welche dem Vorstehenden nicht entsprechen, sind auf-
gehoben.
Gegeben en Palacio den 28 August 1850.
Zu den interessantesten Eigenthümlichkeiten des Spanischen
Universitats -Unterrichts gehört die Verbindung mit den Gynmar
sial*Studien, die streng vorgeschriebene Zeit und der genau ge-
regelte Gang der academischen Studien; die ControUe und
Strenge der Prüfungen; die lange Dauer der Sommer -Ferien,
imd die Einrichtung, dass gewisse Lehrstühle oder academische
Würden oder die Belohnung durch Prämien von dem Ausgange
eines, unter den vorzüglichsten Candidaten eröfl&ieten Wettstrei-
tes abhangig gemacht werden. Diese Concurrenz wird Oposicion
genannt
Der Vortrag in den Collegien richtet sich streng nach dem
Textbuche oder Compendium , welches der Lehrer dem Unter-
richt zum Grunde gelegt hat und worin vorher auf das genaueste
11-
164
bestÜDint ist, was in jeder einzelnen Stunde des ganzen Cursus
abgehandelt werden soll. Es wird in den Vorlesungen nicht
nachgeschrieben, sondern die jungen Leute folgen dem Vortrage,
wobei sie das Compendium zur Hand nehmen.
Von der Art imd Weise, wie bei den Prüfungen verfahren,
wird man weiter unten Kenntniss erhalten, wenn das neue Schul-
Reglement zur Besprechung kommt.
Die Schul-Disciplin erstreckt sich nicht über die Säle der
Unterrichts- Anstalten hinaus. Da man wenig von dem haus-
lichen Fleisse der Schüler erwartet, so bleiben ihnen viele Stim-
den frei. Das Institut der Ordinarien, welche die Schüler in ihrem
häuslichen Fleisse und Treiben, namentlich die von ausserhalb
gekommenen, mögen sie sich in Pensionen befinden oder allein
wohnen, beaufsichtigen, kennt man nicht. Erst in der neueren
Zeit sind Bestimmungen erlassen, wonach die Schüler in dem
Besuche von Eaffehäusern und Billards beschränkt sind. Im
XJebrigen ist der Spanische Student ausser den Unterrichts-
Stunden frei imd unbeschränkt im Thun und Lassen.
Durch Königliches Decret vom 1 September 1850 sind die
Besoldungen fiir die Catedraticos der den Universitäten aggre-
girten Institute, wie folgt festgesetzt:
Universität Madrid.
6 Lehrstühle för Latein und Spanisch 11,000 r.
2 » » Rehgion tmd Moral 10,000 »
2 » » Elemente der Geographie und Ge-
schichte 12,000 »
4 » » Elemente der Mathematik < 1 2,000 »
2 » » Rhetorik und Dichtkunst 12,000 »
2 » » Psychologie imd Logik . 12,000 »
1 » » Elemente der Physik und Chemie . . . 12,000 »
1 » » Naturgeschichte 12,000 »
2 » » Französische Sprache 10,000 »
1 » » Englische Sprache 10,000 »
1 » » Deutsche Sprache 12,000 »
165
DivStricts-Universität.
3 Lehrstühle für Latein und Spanisch 9,000 r.
1 . » Religion und Moral 9,000 »
1 » » Elemente der Geographie und Ge-
schichte 10,000 .
2 » » Elemente der Mathematik 10,000 »
1 » » Rhetorik imd Poesie 10,000 »
1 » » Psychologie und Logik 10,000 »
1 » » Naturgeschichte 9,000 »
1 » » Französische Sprache 6,000 »
In Barcelona ist für EngUsche Sprache mit 6000 r., in Sant-
iago für Englische und Deutsche mit 10,000 r., in Sevilla für
*
Englische mit 6000 r. als Besoldung für den betreflfenden Profes-
sor gesorgt
Zur praktischen Ausfuhrung der gesetzlich bestehenden
Studien-Pläne werden Reglements veröflfentlicht. Das neueste
Reglement ist vom 10 September 1851 ; ich werde daraus den
Lesern dasjenige mittheilen, was zum Verstandniss des Studien-
Planes nothwendig und im Uebrigen interessant ist, um die Un-
terrichts-Mittel, den fortschreitenden Studiengang, die GontroUe
der erworbenen Kenntnisse durch die eigenthümlichen Prüfun-
gen, die Erwerbung der academischen Würden und Titel u. s. w.
näher kennen zu lernen.
Der erste Abschnitt des Reglements vom 10 September
1851 handelt von der allgemeinen Beaufsichtigung des
öffentlichen Unterrichts. Der erste Titel (Artikel 1 bis 3)
spricht vom Ministerio und der General- Direction, imd ihren
Pflichten und Rechten; der zweite Titel (Art 3 bis 7) vom Pro-
vinzial-Gouverneur; der dritte Titel (Art. 8 bis 10) von den
Rectoren als Chefs der DistrictS'-Universitäten setzt die diesen
Behörden zustehenden Befugnisse und Verbindlichkeiten näher
auseinander.
Der zweite Abschnitt handelt von der inneren Leitung
der öffentlichen Unterrichts-Anstalten; der erste Titel von
dem Personal der Anstalten, und das erste Capitel (Art 11 bis
166
16) vom Rector; das zweite (Art 17 bis 21) vom Decan; das
dritte (Art. 22 bis 24) vom Direetor; das vierte (Art. 25 bis 34)
von den Secretairen; das fünfte (Art. 36 bis 39) von den Biblio-
thekaren; das sechste (Art. 40 bis 42) von dem Castellan; das
siebente (Art. 43 bis 45) von den Pedellen, Portiers und Dienern.
Etwas Bemerkens wei*thes, dessen nicht schon im Studien -Plane
Erwähnung geschehen wäre, oder etwas wesentlich Abweichen-
des von den entsprechenden in Deutschland geltenden Bestim*
mungen, ist in den citirten Capiteln nicht entlialten.
Der zweite Titel (Art 46 bis 53) betrifft den academischen
Senat; der dritte den Disciphnar-Rath (Art 54 bis 68), der vierte
(Art 69 bis 82) die beaufsichtigenden Jimten.
Hierzu muss bemerkt werden, dass der Disciplinar-Ratli
aus dem Rector, den Decanen, den zu diesem Behuf im Anfange
jedes Semesters designirten Catedraticos, dem Vice -Präsidenten
des Schul-Ratlies (Consejo provincial), dem Richter erster In-
stanz imd aus zwei von dem Provinzial- Gouverneur ausgewähl-
ten Familienvätern besteht Es findet ein mündliches Verfahren
statt; Anklage, Vertlieidigung, Zeugenbeweis und Urtheilsspruch
erfolgen in Gegenwart der BeÜieiligten, eventuell in contuma-
ciam. Die Strafe wird nach den bestehenden gesetzlichen Be-
stimmungen normirt, und demnächst aussergerichtUch vollstreckt
Der Secretair sammelt die betreffenden Notizen zu einem Acten-
stück, welches in der Registratur oder in dem Archive auf-
bewahrt wird.
Die aufsichtführende Junta besteht aus dem Provinzial-
Gouverneur, aus einem Vice -Präsidenten, aus einem im Orte
wohnenden Provinzial -Deputirten, aus einem MitgUede des
Ayimtamiento, aus einem GeistUchen und zwei FamiUenvätern.
Der König ernennt die MitgUeder der Junta, die sich auf Ermäch-
tigung des Gouverneurs unter dem Vorsitz des Alcalden versam-
melt Es Hegt in den Befugnissen der Junta, sich auf alle Weise
über die innere und äussere Ordnung, über die Mängel, so
wie über die zur Erweiterung der Studien, oder zur Abhülfe
von Uebelständen erforderlichen Mittel zu unterrichten, und
167
sehrifUich wie persönlich auf die Fördesning der Anstalt dnzu*
wirken.
Der dritte Abschnitt handelt von der ökonomischen
Verwaltung der öffentlichen Unterrichts- Anstalten; und zwar
im ersten Titel (Art 83 bis 91) von der Erhebung der Einnah-
men; im zweiten Titel (Art. 92 bis 115) von der Verwendung
derselben; im dritten (Art. 116 bis 130) von der Rechnungs-
legung. — Hierzu ist nichts Besonderes zu bemerken, als dass
die Ausgaben so viel als möglich auf Monats -Raten geregelt^
dass die Bücher monatlich geschlossen, dass die Ausgaben tri-
mesterweise zusammengestellt, und im Uebrigen alle diejenigen
Förmlichkeiten beobachtet werden, die zur gewissenhaften und
übersichtlichen, pünktlichen Verwaltung, wie sie auch in Deutsch-
land bekannt und eingeführt ist, gehören.
Der vierte Abschnitt, welcher vom literarischen
Cursus und von der Unterrichts-Methode handelt, theilt
im ersten Titel (Art 131 bis 141) die für den Unterrieht über-
haupt erlassenen allgemeinen Bestimmungen mit; im zweiten
Titel (Art 142 bis 154) das auf den höheren Unterricht (se-
gunda enseiianza) Bezügliche.
Der academische Cursus dauert vom 1 October bis 1 Mai;
der Unterricht im Institute vom 1 October bis 1 5 JimL Die Er-
öiShimg des Cursus geschieht in einem fderiiehen Acte, im Na-
men Ihrer Majestät der Königin ; die Prämien för das vergangene
Jahr werden vertheilt, und die Unterrichts- Stunden beginnen.
Der Unterricht darf nur unterbrochen werden an Sonn- und Fest-
tagen; am Namenstage des Königs und der Königin; in den
Tagen vom 24 December bis 2 Januar; drei Tage im Cameval;
Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend Santo; zur Auf-
erstehung und zu den Oster -Feiertagen. Für jede weitere Un-
terbrechung ist der Rector verantwortlich , welche Verantwort- .
hchkeit bi^ zur Dienstentlassung gehen kann. Die Unterrichts- ^
Stunden dauern je eine und eine halbe Stunde; diese Zeit wird
tkeols durch mündlichen Vortrag des Lehrers > theils durch Fra-
gen und Antworten über das früher Vorgetragene ausgefüllt
168
Die Lateinischen Unterrichts- Stunden der beiden ersten Jahre
dauern jeden Vonnittag und Nachmittag jedesmal zwei Stunden,
imd erhalten die Lehrer für diese vermehrte Unterrichtszeit eine
Gratification von 1000 r. Die Unterrichts-Programme, welche
acht Tage vor Eröffiiung des Cursus dem Rector zur Genehmi-
gung vorgelegt werden, befinden sich gedruckt in den Händen
der Zuhörer.
Die Stunden für den höheren Unterricht sind, wie folgt,
vertheilt
Erstes Jahr.
Vormittags Nachmittags
tä^clich die 1. Section Latein und Spanisch J t x • j c • i_
j- o c« X- r> 1- • jiTijr 1 i Latem und Spanisch,
die 2. Section Keligion und Moral ) '^
Zweites Jahr.
Vormittags Nachmittags
täffUch die 1. Section Geoffraphie ) t x • j o • i_
^. oox- r ±' A c^« • u J Latem und Spanisch,
die 2. Section Latein und Spamscn \ ^
Nur am Sonnabend Vormittag hat die erste Section statt Geo-
graphie ~- Religion und Moral.
Drittes Jahr.
Vormittags Nachmittags
taglich 1. Section Latein und Spanisch | ^ , .,
2. Section Geographie und Geschichte )
Nur die zweite Section hat Sonnabend Vormittag statt Geo-
graphie und Geschichte — Religion und Moral.
Viertes Jahr.
Vormitttags Nachmittags
taglich 1. Section Geographie und Geschichte | pi. x «l, j tj
2o X« Ti/r j^i_ j-?i i JK»neioriK und Iroesie.
. oection Mathemank )
Nur Montags Vormittag hat die erste Section statt Geographie
und Geschichte ~ Religion und Moral.
Fünftes Jahr.
Vormittags Nachmittags
täglich die 1. Section Physik J -. t_ i . j t •!_
^ die 2. Section NaWgeschichte t Psychologie und Logi.
aber Sonnabends Rhetorik.
169
Die Unterrichts - Stunden beginnen vom November ab um
8^ Uhr, vom März ab um 8 ; die Nachmittags-Stunden um 2^, 3
und 4, je nach der Jahreszeit. Vormittags findet eme Pause von
einer Viertelstunde zwischen den Lectionen statt.
Der Unterricht in lebenden Sprachen, im Zeichnen etc. wird
in den durch das Reglement bestimmten Stunden ertheilt. Im
dritten Jahre des Lateinischen Unterrichts soll auch Mythologie
vorgetragen werden. An Sonn- und Festtagen liest der Reli-
gions- Lehrer den Schülern die Messe, hält eine halbe Stunde
lang einen Vortrag über das Evangelium des Tages, und unter-
weist die Alunmen in den Gebräuchen der Kirche. Der Profes-
sor der Rhetorik soll die Schüler für die Schönheiten der Latei-
nischen und Spanischen Poesie empfangKch machen, und beson-
ders ausgezeichnete Dichtungen auswendig lernen lassen.
Der dritte Titel bespricht (Art. 155 bis 157) die vorbe-
reitenden Jahre.
Für Jurisprudenz und Theologie werden im vorbe-
reitenden Jahre gelehrt: Vormittags täglich Philosophie mit
einem Abrisse ihrer Geschichte und allgemeine und Spanische
Literatur. Nachmittags dreimal wöchentlich Lateinische Lite-
ratur, zweimal wöchentlich Uebungen zum Uebersetzen aus dem
Lateinischen und in das Lateinische.
Für das Studium der Medicin und Pharmacie werden
im vorbereitenden Jahre gelehrt: Vormittags täglich Mineralogie
und Zoologie, dreimal wöchentlich allgemeine Chemie. Nach-
mittags dreimal Botanik und zweimal Naturgeschichte.
Der vierte Titel handelt von der Facultät der Philoso-
phie (Art. 158 bis 164). Das Studium der Philosophie kann,
nachdem der Grad als Bachiller erlangt ist, mit einer anderen
Laufbahn vereinigt werden, imd wird dann als ein Hülfsstudium
betrachtet Um jedoch ziun Studium der Physik überzugehen,
muss man nachweisen, höhere Algebra imd analytische Geome-
trie und Differenzial- und Integral -Rechnung getrieben zu har
ben. Das Studium der lebenden Sprachen erfordert zwei Jahre
170
mindestens für eine jede , und eben so viel für das Griechische,
Hebräische und Arabische.
Im fünften Titel tritt die juristische Facultät auf
(Art. 165 bis 173). Das Studium der Jurisprudenz erfordert acht
Jahre. In diesen %vird gelehrt: Im ersten Jahre, täglicher Un-
terricht: Einleitung zur Rechtsgeschichte, Römische Rechts-
geschichte, Institutionen des Römischen Rechts, erster Cur-
sus. — Im zweiten Jahre : täglich Institutionen des Römischen
Rechts, zweiter Cursus. — Im dritten Jahre: täglich Ge-
schichte und Institutionen des Spanischen Civilrechts, Spani-
sches Handels- und Criminal-Recht. — Im vierten Jahre: täglicb
Einleitung zum allgemeinen und besonderen Spanischen canoni-
schen Recht, dreimal politische Oeconomie. Diejenigen, welche
obige Studien durch vier Jahre getrieben, können zum Grad als
Bachiller zugelassen werden. — Im fünften Jahre : täglich All-
gemeine Kirchen - Disciplin und besondere von Spanien, dreimal
wöchenthch öffentliches und administratives Recht. — Im sech-
sten Jahre: dreimal AmpUacion des Spanischen Rechts, Civil-
Recht, dreimal Theorie des Prozesses, zweimal gerichtUche Vor-
träge. — Im siebenten Jahre : dreimal Weitere AmpUacion des
Spanischen Rechts, Handels- und Criminal-Recht und Fueros
particulares ; dreimal Gerichts -Praxis. Nach Ablauf dieser drei
Jahre mit dem Grade als Bachiller kann man sich zur Prüfung
als Licenciat melden. — Im achten Jahre: dreimal Philosophie
des Rechts, Völkerrecht; dreimal vergleichende Gesetzgebung.
Nach Ablauf dieses Jahres kann man sich zur Doctor-Promotion
melden.
La Instituta de Justiniano müssen von den Studierenden
auswendig gelernt werden. Zu dieser Facultät gehört eine Aca-
demie, deren Mitglieder sich Sonnabends versammeln. Die Schü-
ler des sechsten und siebenten Jahres nehmen daran Theil; als
Uebungen werden Vorträge aus dem Gebiete der Rechtswisseu-
Schaft gehalten, und das prozessualische Verfahren praktisch er-
läutert.
f
171
Der sechste Titel handelt von der Facultat der Theolo-
gie (Art 174 bis 177). Das Studium der Theologie erfordert
einen achtjährigen Cursus. Es wird gelehrt im ersten Jahre:
täglich Fundamente der Religion (lugares teologicos). — Im
zweiten Jahre: tägUch Institutionen der dogmatischen Theolo-
gie, erster Cursus. — Im dritten Jahre: tägUch dasselbe, zweiter
Cursus. — Im vierten Jahre: taglich Moral und Pastoral-
Theologie; zweimal Kanzel -Redekunst — Nach Verlauf die-
ser vier Jahre kann man sich zmn Grad des Bachiller melden. —
Im fünften Jahre: taglich heilige Schiift; dreinml Hebrüsche
Sprache, erster Cursus. — Im sechsten Jahre : täglich Einleitung
und Elemente des allgemeinen und besonderen Spanischen ca-
nonischen Rechts; dreimal Hebräisch, zweiter Cursus. — Im
siebenten Jahre: täglich Geschichte und General -Disciplin der
Kirche und namentlich der Spanischen; dreimal wöchentlich
Griechisch, erster Cursus. — Die Alumnen können sich zu Licen-
eiaten melden. — Im achten Jahre : dreimal wöchentlich biblio-
grafia sagrada; Literatur-Geschichte der kirchlichen Wissen-
schaften; dreimal apologetische Studien; dreimal Griechische
Sprache. — Erlaubniss, sich zur Doctor-Promotion zu mel-
den. — Beim Studium des canonischen Rechtes sind die Theo-
logen und Juristen vereinigt.
Im siebenten Titel werden die materiellen Mittel des
Unterrichts aufgeführt, und (Art 178 bis 182) bestimmt, dass
die Hörsäle hell und hoch, die Sitze amphitheatralisch erhöht,
ein Hof für freie Bewegung der Schüler vorhanden sein, und
jede öffentliche Unterrichts -Anstalt versehen sein soU mit den
nöthigen physicaüschen, mathematischen, chemischen Apparaten
und Präparaten, mit Bibliothek, Globen, Karten, MineraUen, aus-
gestopften Thieren, mit einem Herbarium und einem botanischen
Garten.
Der fünfte Abschnitt handelt von den Professoren
und zunächst im ersten Titel von den Uebimgen, um den Grad
des Regens zu erhalten (Art 183 bis 198); im zweiten Titel
172
(Art. 199 bis 224) von den Uebungen der «Oposicion» um einen
Lehrstuhl zu erlangen; im dritten Titel (Art. 225 bis 227) von
den Lehrstühlen, welche ohne Oposicion vergeben werden; im
vierten Titel (Art. 228 bis 230) von den Titehi, welche die Ca-
tedraticos erhalten müssen; im fünften Titel (Art. 231 bis 236)
von der Art und Weise, in den Lehrstühlen der Facultät in Ca-
tegorien hinaufzurücken; im sechsten Titel (Art 237 bis 241) die
Mittel, um ein Lehrfach mit dem anderen zu vertauschen; im
siebenten Titel (Art 242 bis 260) von den Verpflichtungen der
Catedraticos ; im achten Titel (Art 261 bis 267) von den Acyu-
tanten und anderen Unterrichts -Beamten, und im neunten Titel
(Art 268 bis 286) von den Substituten.
Das Bemerkenswertheste in diesem Absclmitt ist: Um den
Titel eines Regens erster Klasse (Regente) zu erlangen, muss
der Aspirant 22 Jalir alt und Licenciat sein; zum Regens zweiter
Klasse genügen 20 Jahre und der Titel als Bachiller; der letztere
ist nicht nothwendig, wenn es sich nur um den Unterricht in den
lebenden Sprachen handelt Der Aspirant hat dann öffentlich
zwei Proben seiner Tüchtigkeit abzulegen. Die erste besteht in
einem freien Vortrage über ein Thema, welches er unter dreien
wählen kann, die er selbst aus einer Urne gezogen, in welcher
sich 50 Aufgaben befanden. Bei der Prüfung zum Regens erster
Klasse betreffen die Aufgaben das Unterrichtsfach, das er ge-
wählt hat; bei der Prüfimg zweiter Klasse behandeln sie die
Philosophie im Allgemeinen. Es werden dem Aspiranten 24
Stimden zur Vorbereitung gelassen ; er wird eingeschlossen, er-
hält die gewünschten Bücher, arbeitet, und präsentirt dem Decan
seinen Aufsatz, worauf Tag und Stunde zum Vortrag anberaumt
werden, der nicht kürzere Zeit als eine halbe und nicht längere
als drei Viertel Stunden in Anspruch nehmen darf Drei Catedra-
ticos bilden die Richter. Sind sie befriedigt, so ordnen sie die
zweite Prüfung an; wo nicht, so wird der Aspirant auf 6 Monat
zurückgewiesen.
Die zweite Prüfimg besteht in einer Unterrichts -Stunde,
welche drei Viertel Stunden dauert. Er wählt den Gegenstand
\
173
wiederum unter drei Aufgaben , die er aus einer, 50 Themata
enthaltenden Urne gezogen; zieht sich auf drei Stunden zurück,
mn sich vorzubereiten, wozu er Bücher erhält, und trägt dann
vor; worauf er von den Richtern eine Iialbe Stunde lang über
denselben Gegenstand examinirt wird. Ist das Urtheil günstig,
so erfordert der Rector bei der Regierung die Approbation,
welche er mit 160 und resp. 300 r. bezahlt. Das Examen
kostet 100 r.
Um wichtige Lehrfächer mit ausgezeichneten Lehrern zu
besetzen, wird bei eintretenden Vacanzen ein Concurs eröffnet»
und durch das Buletin und die amtliche Zeitung ein Aufruf imd
Einladung an Bewerber erlassen, um zu einem bestimmten Tage
sich einzufinden. Dieser Aufruf ergeht von der General -Direction
des öffentlichen Unterrichtes. An diese senden die Aspiranten
ihre Anträge und Zeugnisse, welche Documente den Richtern
zugestellt werden. Ausser der Griechischen, Lateinischen, He-
bräischen und Arabischen Sprache bedarf es nur des Titels Re-
gens, um zu dem Wettstreit zugela;ssen zu werden. Von den
durch die General- Direction bezeichneten 9 Richtern erscheinen
die beiden jüngsten nur als Substitute für VertretungsflUle; der
Vorsitzende wird von der Direction bestimmt Die Namen sämmt-
licher Concurrenten werden auf Zettel geschrieben, in eine Urne
geworfen und dann, je nachdem sie successive vom Präsidenten
gezogen und verlesen worden, in dieser Reihenfolge eingetragen.
Je drei Namen bilden ein Kleeblatt (trinca); bleiben zwei Oppo-
nenten übrig, so bilden sie eine Abtheilung far sich; bleibt nur
einer übrig, so wird er der letzten Abtheilung der drei zugeschla-
gen. Diese trincas oder parejas opponiren imter einander. Am
Tage des Concurses versammeln sich die Concurrenten zu der
dreifistchen Aufgabe. Die erste besteht in einem Vortrage, 30 bis
45 Minuten lang: in Lateinischer Sprache, wenn ein Lehrstuhl
der Theologie, des Römischen Rechtes , des canonischen Rechtes
oder der Lateinischen Sprache und Literatur besetzt werden soll.
Zur Oposidon erhalten die Conciurenten 24 Stunden Zeit, die
sie, mit Büchern versehen, unter Verschluss zubringen. Nachdem
174
die Reihenfolge der Concurrenten durchs Loos bestinmit^ tragen
diese hiemach ihre Oposiciones vor, und unterwerfen sich einer
mündlichen Prüfung über denselben Gegenstand. — Die zweite
Prüfung besteht in einem Unterrichts -Vortrag, durchs Loos be-
stimmt, nach dreistündiger Vorbereitung. In der Medicin wer-
den entweder an Leichen die anatomischen, oder an Kranken die
klinischen Oposiciones gemacht. — Der dritte Act besteht in
einer mündlichen Prüfung aus dem Bereiche des vacanten Lehr-
faches. Aus 50 darüber handelnden Fragen werden 10 heraus-
gezogen. Betreffen einige praktische Versuche, so werden diese
ausgeführt — demnächst nach dem Schlüsse die drei vorzüglich-
sten Aspiranten ausgewählt, und unter ihnen der Beste höheren
Orts in Vorschlag gebracht und bestätigt.
Wer zum Catedratico ernannt ist^ und es unterlässt^ binnen
drei Monaten seinen Titel nachzusuchen und einzulösen, geht
dessen verlustig. Die Kosten betragen an der Facultät 2000, am
Institut oder der Special -Schule 1000, in den übrigen Fällen
500 r. Meldet sich der Ernannte nicht binnen 40 Tagen zur
XJebemahme seiner Berufspflichten, so wird die Stelle fiir erledigt
erklärt. Für eine Beförderung de ascenso werden 3000, fiir eine
de termino 4000 r. entrichtet. Für die Vertauschung der Lehr-
filcher werden 100 r. Kosten gezahlt
Das Gehalt der Catedraticos wird auf die einzelnen Lectio-
nen repartirt Fallen zehn Stunden aus, so verliert er den dafiir
berechneten Betrag; sind zwanzig Stunden versäumt, so zieht
man ihm als Strafe den doppelten Stunden -Betrag ab; bei noch
grösserer Vernachlässigung wird er suspendirt, und der Regie«-
rang Anzeige gemacht Jene Geldstrafen werden zum Besten
der BibUothek verwendet — Kein Catedratico darf sich ohne
Erlaubniss des Chefs auch nur 24 Stunden von seinem Wohn-
orte entfernen. Eine solche Erlaubniss kann während des Cur-
sus im Ganzen nur an zwei Lehrer und jedem nur einmal eriheilt
werden ; sie erlischt, wenn nicht bumen Monatsfrist davon Ge*
brauch gemacht wird. Vom 1 Juni bis 1 5 Juli dauern die Prü-
fimgen und Promotionen; von da ab bis zum 15 September sind
175
Ferien. Der Chef der Anstalt überwacht den Unterricht, damit
keine Irrthümer und falsche Ansichten sich einschleichen. Wür-
den dergleichen im Religions- Unterricht znm Vorschein kom-
men, so mnss der Regierang sogleich Anzeige gemacht werden.
Der Catedratico ist besonders verantwortlich für die Aufrecht-
haltung der kirchlichen Disciplin unter den Alumnen, seine Nach-
sicht wird streng, eventuell mit Suspension bestraft. Die Cate-
draticos dürfen im Unterrichts^Gebäude nur in den Zwischenstun-
den rauchen. Unsittlichkeiten , Streit und Beleidigungen imter
den CoUegen werden mit 500 bis 1000 r. bestraft. Hält der Ca-
tedratico IQ seiner Wohnung Repetitorien mit seinen Schülern
zur Nachhülfe des öffentlichen Unterrichts, so wird er seines Am-
tes entsetzt Privat- Stunden in anderen Gegenständen kann er
mit Erlaubniss des Chefis ertheilen; jedoch darf er den Prüfun-
gen dieser Schüler in solchen Fächern in der Anstalt nicht bei-
wohnen.
Die Schüler, welche die Normal-Schule besucht^ haben bei
Besetzung von Lehrerstellen den Vorzug, und sie bestimmen
selbst unter sich durch Oposicion die Reihenfolge der fixirten
Anstellung. Bis dahin sind sie zur Aushülfe, in Vertretungsfäüen,
zur Vorbereitung für den Unterricht imd mit der Beaufsichtigung
der Bibliothek, der Cabinete und Sammlimgen der Anstalt be-
schäftigt, und fahren den Titel Ac^utanten (Ayudantes). Um
Substitut zu werden, muss man den Grad eines Licenciaten er-
worben haben. In der Faeultät der Philosophie sind sechs Sub-
stitute aufgenommen ; in Madrid drei für jede Section dieser Fa-
eultät In der Jurisprudenz sind drei Substitute, in der Theolo-
gie, Medicin und Pharmacie je zwei. In den beiden letzten
Factdtäten werden insbesondere zu Experimenten und anatomi-
schen Versuchen die Adjutanten und ptaktisirenden Pharmaceu-
ten als Substitute der Professoren verwendet. Die Substitute in
Madrid beziehen 8000, die an den Districts -Universitäten 6000 r.
Gebalt.
Der sechste Abschnitt handelt von den Alumnen; im
ersten Titel (Art 287 bis 303) von den zur Au&ahme oder Ma-
176
trikel nothwendigen Eigenschaften; im zweiten Titel (Art 304
bis 328) von den Matrikeln; im dritten (Art 329 bis 339) von
den Verpflichtmigen der Alumnen; im vierten (Art 340 bis 387)
von den Prüfungen; im fünften (Art 388 bis 410) von den Prä-
mien; im sechsten (Art 410 bis 428) von den Strafen.
Zur Aufnahme in den höheren Unterricht muss der Schü-
ler 10 Jalire alt sein imd durch eine Prüfung seine Kenntnisse
des Elementar -Unterrichts, besonders in der Grammatik und Or-
thographie, nachweisen. Diese Prüfung kostet 20 r. Zum Stu-
dium der Rechtswissenschaft^ Theologie, Medicin und Pharmacie
muss der Grad als Bachiller vorher erworben und das vorberei-
tende Studienjahr absolvirt sein. Dispensationen von dem vor-
geschriebenen Studiengange finden imter keinen Umstanden statt
Nach bestandener Prüfung wird das Nationale des Schülers in die
Matrikel aufgenommen, und diese bis zum 15 October der Re-
gierung eingereicht
Die Zeit, wann die Anmeldungen zur Immatriculation er-
folgen müssen, und die dazu erforderlichen Bedingungen wer-
den öjffentiich bekannt gemacht; am 1 October wird die Liste
geschlossen. Zur Immatriculation sind der Taufschein noth-
wendig, die Studien-Zeugnisse, die Quittung über die Bezahltmg
für die Aufiiahme, und ein von den Eltern oder dem Vormund
bescheinigter Zettel über die Familienverhältnisse des Schülers.
Dagegen erhält der Schüler die Bescheinigung der Aufnahme
imd seiner laufenden Nununer, mit welcher er sich beim Beginn
des Unterrichts vor dem Catedratico legitimirt. Die Schüler der
Facultäten der Theologie, Jurisprudenz, Medicin und Pharmacie
zahlen fiir die Immatriculation 320 r., die der Philosophie 200 r.,
und zwar die Hälfte bei der Aufnahme, den Rest bis zum
1 April. Wird erst bis zum 15 April gezahlt, so wird dies in
das Inscripten-Buch eingetragen. 80 r. werden für die Zulas-
sung zur Theilnahme an Nebenstudien erlegt
Die Catedraticos haben den regelmässigen Besuch des Unter-
richts zu überwachen. Versäumt der Alunme 16 Stunden eiaes
täglichen Vortrages, oder 8 Stunden eines wöchentlich dreimali-
177
gen, oder 4 eines wöchentlich zweimaligen Vortrages, so wird
er gestrichen und verliert den Cursus, und seine Eltern erhalten
eine Mittheilung hiervon. Solche Alunmen, welche sich nach
dem Schlüsse der Matrikel zur Aufnahme gemeldet haben und
in die Inscripten- Bücher eingetragen, aber zum Unterricht zuge-
lassen sind, verlieren den Cursus, wenn sie auch nur die Hälfte
der oben berechneten Unterrichts-Stunden versäumt haben. Na-
türlich ist hier nur von Versäumnissen ohne gegründete Ver-
anlassung die Rede. In Krankheitsfällen, welche bescheinigt wer-
den müssen, werden dem Alumnen als Maximum 30 Tage nach-
gesehen. Im Februar, vor den Prüftmgen, wird in dem Register-
Buche, wo jeder Alummus sein Folium hat, zusammengestellt,
wie oft er gefehlt, welche Strafen er erUtten, was er geleistet
und welche Fortschritte er gemacht hat. Den Eltern des Schü-
lers wird dies Zeugniss mitgetheilt. Die Alumnen müssen die
zum Unterricht erforderlichen Textbücher und Compendien an-
schaffen und monatlich vorzeigen. Jeder, welcher sich zwei Mo-
nate lang ohne dieselben befindet, wird gestrichen. Die Alum-
nen dürfen im Schulgebäude nicht rauchen.
Im Monat Februar finden fünftägige Vorprüftingen über die
Fortschritte der Alumnen statt, und zwar in Gegenwart der Ca-
tedraticos der Facultät Nach den vorgelegten Fragen, die bis
10 Minuten höchstens für jeden Examinanden dauern dürfen,
werden die Zeugnisse « vorzügUch, gut, genügend, schlecht » (so-
bresaliente, bueno, regulär, malo) ertheilt und ausgefertigt Dem
fehlenden Alunmen wird dafür die Hälfte des Maximums an
Unterrichts -Stunden, welche zur Ausschhessimg führen, ange-
rechnet Den bei der Prüfung schwach Befundenen wird noch
eine vierzehntägige Frist zur Vorbereitung zum ferneren Exa-
men bewilligt
Am Schlüsse jedes Schuljahres finden die allgemeinen Prü-
fungen statt. Die Catedraticos stellen die Listen ihrer Zuhörer,
mit Fortlassung der Gestrichenen, auf. Die Examinanden der
Facultät melden sich vom 20 Mai ab, die aus anderen Unter-
richts-Anstalten vom 5 Juni an, indem sie die Quittung über
▼. MiniitoUf Spanien. \2
178
20 r. Examinations- Gebühren und über den vollen Unterrichts-
Betrag vorlegen. Die Alumnen des Instituts und der philoso-
phischen Facult&t werden schriftlich und mündlich geprüft. Die
Alumnen der Latinität, der Rhetorik, Poesie und Literatur, des
Spanischen und Lateinischen vereinigen sich in Abtheilungen
(tandas) ; der Catedratico dictirt ihnen ein Thema, lässt sie unter
der Aufsicht eines Pedells zwei Stunden arbeiten und sammelt
dann diese Probearbeiten ein. Letztere bestehen bei den Alum-
nen der Latinität und der Rhetorik in einer üebersetzung aus
dem Spanischen ins Lateinische; die Schüler der Rhetorik ent-
werfen einen kurzen Aufsatz über ein gegebenes Thema in Prosa,
nach Belieben in Spanischer oder Lateinischer Sprache. Die
Themata giebt der Decan der Facultät oder der Director des In-
stitutes. Ihnen werden die Arbeiten, nachdem jeder Alumnus
die seinige in ein Couvert gesiegelt, solches mit seinem Namen
und seiner Nmnmer bezeichnet hat, zur Aufbewahnmg über-
geben.
Die Alumnen dürfen sich Bücher bedienen. Die Pedelle,
welche gestatten, dass die Alunmen sich gegenseitig bei den Ar-
beiten unterstützen, verlieren ein Monatsgehalt.
Am 31 Mai resp. 15 Juni vereinigen sich behufs der münd-
lichen Prüfungen die Catedraticos zu Dreien zu Prüfimgs-Tribu-
nalen; der älteste präsidirt, der jüngste fungirt als Secretair.
Die Examina sind öffentlich. Es erscheinen zu denselben die
Alumnen , der an sie erfolgten Vorladung gemäss , imd zwar in
Categorien nach der Qualification, die sie in den Februar -Prü-
fungen an den Tag gelegt haben ; zunächst die mit dem Prädicat
«vorzüglich», dann die mit «gut» u. s. w. Jeder Aufgerufene
producirt seine Quittung und nennt seinen Namen. Der letztere
wird von jedem Richter auf ein zu diesem Zweck gedrucktes
Formular, für jeden Examinanden besonders, verzeichnet Die
Nummern der einzelnen Vorträge jedes Unterrichtsfaches befin-
den sich in einem Beutel auf dem Tische der Richter. Jede
Disciplin, aus welcher geprüft wird, hat einen besonderen Beu-
tel mit ihren einzelnen Vortrags-Nummem, deren eine, zwei oder
179
drei yor den Blchtem liegen , je nachdem sich die Prüfung auf
einen, zwei oder drei Vorträge erstreckt. Der Alumne zieht aus
den Beuteln Nummern, giebt dieselben laut an, schlägt die be-
treffende Lection im Textbuche des Vortrages nach, liest solche
vor, imd beantwortet die daraus an ihn gerichteten Fragen,
worin die Richter sich der Reihe nach abwechseln- Die Prüfung
jedes Alumnen dauert höchstens 20 Minuten. Jeder Richter
schreibt sein subjectives Urtheil über den Ausfall der Prüfling
auf das vor ihm liegende Blatt, und zwar entweder «sehr gut,
gut^ genügend oder schlecht».
Die gezogenen Nummern werden nicht in den Beutel zu-
rückgelegt Mitunter werden diese Prüfungen auf praktische
Erläuterungen ausgedehnt. In einer Conferenz der Richter wer-
den die Zeugnisse verglichen, und danach das Urtheil «vor-
zügUch, gut, mittelmässig » gefüllt. Die wegen ungenügender
Kenntnisse Zurückgewiesenen können am 15 September, vor
dem Beginn des neuen Cursus, sich der Prüfung noch einmal
unterwerfen; sie bezahlen dann an Gebühren 10 r. für jedes
Fach, dürfen aber das Prädicat « vorzüglich » nicht erhalten.
Die Prämien werden imter den mit dem Prädicat «vor-
züglich 9 betheiligten Alumnen durch Oposicion erworben. Von
je sechs Concurrenten wird Einer prämürt. Die Concurrenten
ziehen je vier Fragen aus den verschiedenen Vortrags-Lectionen,
beantworten sie auf der Stelle , recitiren Lateinische Verse und
übersetzen die ihnen Spanisch dictirten Sätze sogleich ins Latei-
nische. Bei Vertheilung ausserordentlicher Prämien dauern die
Prfiflmgen, je nach dem Grade der Examinanden und den ihnen
gegebenen schriftlich zu lösenden Aufgaben, mit Unterbrechimg
mehrere Tage. Das Ergebniss der Oposicion wird nach be-
endeter Berathung der Richter veröffentlicht und die ausgefer-
tigten Diplome und Geschenke den Siegern übergeben.
Die Strafen werden festgesetzt theils von dem Catedratico,
theils von dem Chef der Anstalt, theils durch den Disciplinar-
Rath, bei Unfleiss, Unordnung, Unsittiüchkeit, Insubordination,
Schimpfereien und Prügeleien. Die Strafen bestehen in Aus«
12'
180
wendiglemen, Abschreiben, Stehen in den Unterrichts -Stunden,
Einsperrung, Verwamimg vor dem Chef, desgleichen vor dem
Senat. Nach sechsmaliger Bestrafung kann die Entlassung des
Alumnus verfügt werden.
Schläge dürfen nicht ertheilt werden. Bei wiederholten
Vergehen wird die Strafe verdoppelt, denmächst die Sache an
den Disciplinar-Rath gebracht.
Schwere Iiyurien, Religions- Spöttereien, Widersetzlichkeit
gegen Lehrer und Director, Störung der Schul -Disdplin imd
Complotte werden mit vierzehntägiger Einsperrung, Verlust des
Cursus , der Immatriculation und des Rechtes die Studien fort-
zusetzen bestraft, und die Eltern hiervon in Eenntniss gesetzt
Verbindungen unter den Studenten sind so wenig erlaubt,
als Verabredungen zu gemeinschaftlichen mündlichen oder schrift-
lischen Beschwerden.
Der siebente Abschnitt handelt von den academischen
Graden, und zwar Titel 1 (Art. 429 bis 443) von dem Bachiller;
Titel 2 (Art. 444 bis 462) vom Licenciaten; Titel 3 (Art 463
bis 468) vom Doctor; Titel 4 (Art 469 bis 487) von allgemeinen
Bestimmungen; Titel 5 (Art. 488 bis 501) von der Reparation
der Examinations- Gebühren unter die Professoren.
Der Antrag auf Prüfung zum Bachiller geht an den Rec-
tor der Universität, welcher ihn, nachdem die Formalien erfüllt»
die Kosten bezahlt sind, dem Decan der Facultät übergiebt Das
Examen zerfällt in zwei Theile: die Fähigkeit in das Lateinische
zu übersetzen, im Spanischen orthographisch zu schreiben, müs-
sen im ersten; hinreichende Kenntnisse in dem gewählten Fach^/
namentlich wie sie eine funiQShrige Studienzeit voraussetzt, im
zweiten Theile nachgewiesen werden. Fällt die Prüfimg zwei-
mal ungenügend aus, so wird der Aispirant nicht weiter zugelas-
sen. Die Prüfimg kostet 100 r., das Diplom 200 r.
Der Beförderung zum Licenciaten geht ein Tentamen,
und demnächst eine schrÜUiche und mündliche Prüfung, ähnlich
der früheren, aber unter Berücksichtigung der längeren Studien-
zeit und der weiteren Anforderungen, insbesondere mit Bezug
181
auf die gewählte Facultät, voran. Jederzeit hat der Candidat
das Recht, unter den dreien aus 100 Aufgaben gezogenen The-
maten eine nach Belieben zu wählen. In der Jurisprudenz muss
die Prüfung auch praktisch sein , und in der Medicin gleichfalls
ein praktischer Cursus theils durch Operationen, theils durch
Behandlung innerer Krankheiten durchgemacht werden, zu wel-
chem Behufe 6 Zettel mit Namen von Hospital -Kranken dem
Examinanden zur Wahl präsentirt werden. In der Pharmacie
muss dispensirt und chemisch analysirt werden.
Die Kosten des Licenciats betragen 100 r. fiir die Prüfung,
1500 fiir das Diplom der Philosophie, 2000 für das Diplom der
übrigen Facultaten.
Zur Doctor-Promotion in Madrid werden die Licenciaten
unter Deponirung der Examinations - Gebühren von 100 r. und
unter Darlegung ihrer Qualifications-Zeugnisse zugelassen. Der
auszuarbeitende Discurs muss binnen 6 Stunden ausgearbeitet
werden und seine Lesung mindestens eine Viertelstunde dauern.
Ein längerer Vortrag und Oposicion folgt dann später. Die
Kosten betragen 1500 r. fiir die Philosophie, 3000 r. für die an-
deren Facultaten.
Die Investitur zimi Licenciaten geschieht in einem feier-
lichen Acte, in Gegenwart des Rectors, der Decane und beson-
ders Geladener. Der Aspirant wird durch einen Beschützer (Pa-
drino) eingeführt^ vorgestellt, hält einen Vortrag, tritt dann zum
Tische des Vorsitzenden und leistet, die Hand auf die Evange-
lien gelegt, den Eid, dessen Fragen der Secretair mit lauter
Stinmie vorUest :
Secretair: Schwörst Du bei Gott und den heiligen Evan-
gelien, stets bekannt zu haben und zu bekennen die Lehre Jesu
Christi, unsers Herrn ; zu glauben und zu vertheidigen die Sätze
unserer Religion, der einzig wahrhaften, wie sie die Römisch-
katholisch-apostolische Kirche lehrt?
Licenciat: Ich schwöre es.
Secretair: Schwörst Du, das Mysterium der unbefleckten
Empfftngniss der heiligsten Maria en el primer instante de su
182
natural animadon, wie es unsere Vorfahren gethan und geachtet
haben, aufrecht zu halten?
Licenciat: Ich schwöre es.
Secretair: Schwörst Du zu Gott \md den heiligen Evan-
geUen, der Constitution der Monarchie vom 23 Mai 1845 zu ge-
horchen und der Königin Isabella II treu zu sein, und alle Dir
als Licenciaten obliegenden Verpflichtungen gewissenhaft zu
erfüllen?
Licenciat: Ich schwöre es.
Der Präsident: Wenn Du so handelst, wird Dich Gott
belohnen; wenn Du es nicht thust, wird er Dich zur Rechen-
schaft ziehen, und Du wirst der Nation und den Gesetzen für
Deine Handlungen verantwortlich sein. — Kraft des mir anver-
trauten Amtes und im Namen der Regierung Ihrer Majestät der
Königin IsabeUa II erkläre ich Dich ziun Licenciaten der . . . Fa-
cultät, wozu die Richter Dich für würdig befunden haben.
Darauf werden dem Licenciaten die Insignien seiner Würde
übergeben, imd er verlässt nach einigen Worten des Dankes
den Saal.
Aehnlich ist die Investitur der Doctoren, jedoch mit mehr
Förmlichkeiten und meistentheils unter dem Zudrange einer
grossen Anzahl von Zuhörern.
Der achte Abschnitt behandelt die Privat-Etablisse-
ments, und zwar: im ersten Titel (Art. 502 bis 513) die Bedin-
gungen, denen sie unterworfen sind; Titel 2 (Art. 514 bis
524) spridit von den Matrikeln und Prüfungen; Titel 3 (Art
525 bis 540) von den Strafen gegen die Schuluntemehmer und
Directoren.
Die Regierung beaufsichtigt mit grosser Gewissenhaftigkeit
diese Anstalten, die Unterrichts -Pläne, die QuaUfication der Leh-
rer, die Fortschritte der Schüler und ihre Führung. Die Ein-
richtungen entsprechen überall den öffentlichen Anstalten. Die
Vorsteher zahlen, wenn sie die Anstalt vor erhaltener Erlaubniss
eröffiien, 2 — 4000 r. Strafe ; wenn sie mehr Schüler aufiiehmen,
als die Concession besagt^ 500 — 1000 r.; wezm sie ohne Anzeige
183 .
die Schule in ein anderes Local verlegen, 500 — 2000 r.; wenn
sie eigenmächtig andere Textbücher einfuhren, 1000 — 2000 r.
Diese und viele andere Strafen werden durch den Provinziat
Gouverneur festgesetzt^ der erforderlichen Falles auch die Disci-
plLoar-Untersuchung einleiten und die Anstalt schliessen lässt.
Der neunte Abschnitt handelt von dem Privat-Unter-
richt, und gestattet solchen nur nach festgestellter Qualification
und ausgefertigter Ermächtigung. Die diesfalligen Prüfimgen
kosten 20 r. (Art. 541 bis 556.)
In dem zehnten Abschnitt endlich, welcher in zwei Ti-
teln von den academischen Trachten und Titeln han-
delt (Art. 557 bis 590) wird bestimmt^ dass die Rectoren, Decane
und academischen Würdenträger bei feierlichen Gelegenheiten
in Amtstracht erscheinen sollen. Solche besteht im Talar (toga)
und Hut (birette) nebst den die Facultät bezeichnenden In-
signien. Die Geistlichen tragen nur die letzteren. Die weite
Toga ist durch einen Knopf am Arme befestigt. Der Minister
und der General- Dir ector tragen bei solchen Gelegenheiten nur
die goldene emaUlirte Medaille am goldenen Bande um den Hals ;
die Räthe einen Mantel mit Kragen (muceta con coguUa) von
schwarzem Sammet, Krausen (vuelillos ) mit weisser Einfassung
über eiQem rosa seidenen Ueberwurf, Doctorhut (borla) mit sei-
denen Quasten, um den Hals an einem Bande von der Farbe der
Facultät eine Medaille.
Die seidenen Capoten sind bei den Juristen roth, bei den
Theologen weiss, bei den Medicinern gelb, bei den Pharmaceuten
violett, bei den Philosophen blau. — Die Licenciaten tragen
gleiche Talare, aber keine Quaste an den Bareten; die BachUlere
eine Quaste von Seide in der Facultätsfarbe; die Regenten einen
blauen, die Professoren einen schwarzen Knopf am Hut.
Die Medaille der Räthe zeigt das Königliche Wappen mit
der Umschrift: «Elisabeth 11 publicae insütutioni», und auf dem
Reverse eine leuchtende Sonne mit der Umschrift: «perfundet
omnia luce. »
184
Die ALumnen dürfen bei feierlichen Acten nicht mit Fächern,
Regenschirmen, Mützen, ledernen Gamaschen erscheinen. Die
Pedelle tragen Federhüte und Scepter.
Der Universitäts- Senat und der Rector fuhren das Pradicat
« illustrissimus »; die einzelnen Mitgüeder desselben werden Seno-
ria genannt; eben so die Decane.
Am 5 September 1851 machte der Unterrichts -Minister die-
jenigen Schriften bekannt, welche dem höheren Unterricht zum
Grunde gelegt, und bei den Vorträgen des neuen Studienjahres
von den Alumnen der verschiedenen Facultäten, je nach der Be-
stimmung der Lehrer, angeschafft; werden sollten. Es sind dies
in sämmthchen Disciplinen 253; von denen die für die letzten
Jahre der Ausbildung bestimmten zum grossen Theil aus ande-
ren Sprachen wörtlich übersetzt sind. Von diesen führe ich hier
mit auf: Edwards Milne's Naturgeschichte — Psychologie von
Tissot — oeconomia poHtica von Garnier — Astronomie von
Herschel — Diflferenzial-Rechnung von Boucharlat — Mechanik
von Poisson — Physitvon Pouillet — desgleichen von Desprez
— Chemie von Regnaidt — desgleichen von Masameau -r des-
gleichen von Pelouze — desgleichen von Lassaigne — desglei-
chen von Liebig — Mineralogie von Beudant, Salacroux — Bo-
tanik von Girardin, Juillet, Richard.
Farmacia operatoria von Comet, le Canu, Soubyrau. Ana-
tomie von Marchessaux, Henle, Lanth, Valpau. Physiologie von
MüUer, Rivot, Londe, Foy, Chmel, Chehus.
Entbindimgslehre von Hufeland, Martinet, Cupuron, Chal-
lier, Duges, Barrier, Taverguier.
Kirchenrecht von Walter.
Dass das Studium und die Leistungen der Spanischen Stu-
dierenden im Lateinischen imd Griechischen demjenigen nicht
gleich kommen, was von den Primanern der Preussischen Gymna-
sien erfordert wird, geht schon aus dem Umstände hervor, dass
Latein in Spanien nur auf die drei ersten Instituts -Unterrichts-
jahre, auf die Grammatiken von Aranjo und Aßg und auf eine
185
amtliche Sammlimg auserwaMter Classiker in Auszügen be-
schränkt ist Jene als Schulbuch eingeführte Sammlung enthält
zwar Proben von Cicero, Quintihan, TertuUian, einen Dialog von
Tacitus, den Heautontimorumenos von Terenz, die Captivi von
Plautus, drei Bücher aus der Aeneis, eine Kleinigkeit von Ovid,
einige Oden des Horaz — aber wer wiU aus solchen Brocken
zum Verständniss jener Meister gelangen! Und nun gar das
Griechische , wovon man sich nach Beheben dispensiren lassen
kann, lässt, bei der Kürze der ihm gewidmeten Studienzeit nicht
gründüchere Kenntniss erwarten, als sie ein Tertianer eines
Preussischen Gymnasiums nachzuweisen im Stande ist.
So interessant es auch sein würde, den Gang des Spanischen
Schul- und academischen Unterrichts näher kennen zu lernen,
und die zu diesem Zwecke entworfenen, von der Regierung ge-
nehmigten Programme, so wie die Textbücher oder Compendien,
welche jeder Professor seinem Cursus zum Grunde legt, mitzu-
theilen, so lässt doch der Raum dies nicht zu, und muss ich mir
vorbehalten, darauf bei einer anderen Gelegenheit zurück zu kom-
men. Dagegen werde ich, falls die Prüfungsart durch obige Be-
schreibung nicht ganz deutUch gemacht sein sollte, solche an
zwei Beispielen erörtern.
Der Professor, welcher die Dauer des Cursus genau kennte
lässt ein Textbuch drucken, in welchem der Gegenstand des Vor-
trages flu: jede Unterrichts- Stunde unter fortlaufenden Nummern
angegeben ist. Das Programm oder Textbuch des siebenten
Jahres fiir die Juristen enthält 161 Nummern für 161 Unterrichts-
Stunden; das Textbuch über Rhetorik und Poesie 104 Nummern
für eben so viele Vorträge. Gesetzt^ ein Alumnus würde in bei-
den Fächern geprüft, so würde er aus einem rothen, mit 161
Nummern geftillten, und aus einem blauen, mit 104 Nununem
geflülten Beutel je eine Nmnmer ziehen. Hätte er die Nummern
40 und 78 gezogen, so würde er solche laut aufirufen, die
Textbücher zur Hand nehmen, \md aus dem juristischen Pro-
gramme No. 40, aus dem rhetorischen No. 78 vorlesen. Sie
lauten:
186
No. 40. De las acciones reales en general. — Accion reivin*
dicatoria. — Accion publiciana. — Accion rescisoria de domi-
nico. — Acciones confesoria y negatoria. — Acciones hipoteca-
rias. — Acciones prejudiciales. — Accion para adquerirlaposesion.
No. 78. 1 ) Epocas prindpales de la poesia dramaüca. —
2) Teatro griego. — 3) Cual era el oficio del coro en la tragedia
griega. — 4 ) Destino — con que ha reemplazado el teatro mo-
demo. — 5) Caracter de la Comedia de Aristofanes — Comedia
de Menandro. — 6) Teatro latino. — 7) Teatro de la edad media«
— 8) Teatro historico. — 9) Teatro regulär 6 arreglado. —
10) Teatro modemo.
Aus diesen beiden Abschnitten würden nun dem Examinan-
den Fragen von den Examinatoren der Reihe nach vorgelegt^
und die Antworten als gut, genügend oder schlecht eingetragen
werden.
Ich habe mit grossem Interesse solchen Prüfungen in Ma-
drid, Valencia und Barcelona beigewohnt. Im Allgemeinen waren
die Antworten befriedigend , nur machten sie auf mich den Ein-
druck, als ob ein zu grosser Werth auf das wörtliche Aus-
wendiglernen der Definitionen gelegt und nicht auf gleiche
Weise Bedacht genommen wäre, die Begriffe vollständig klar
zu machen.
Die Promotion eines Doctors der Medicin in Madrid gab mir
Gelegenheit, die dabei gebräuchlichen FormaÜtäten in der Nahe
zu betrachten. Als einen Beweis der Spanischen Höflichkeit ge-
gen Fremde führe ich an, dass ich eine Einladung erhielt, mich
in meiner Eigenschaft als Doctor dem Gremium der Doctoren
der Rechte anzuschliessen und in deren Mitte der Feierlichkeit
beizuwohnen. Unter Vortritt des Rectors gingen die Decane und
die Doctoren sämmtlicher Facultäten in ihrer Amtstracht in die
von Zuschauern dicht besetzte Aula hinab, empfangen mit guter
Musik und mit unverkennbarer Theihxahme fiir den Doctoran-
den, welcher nach der Einführung seine Dissertation « La fecun-
dacion del cuerpo humano tiene lugar en el utero» ablas, den
Opponenten dreist und kurz antwortete, mit dem Ring, Hand-
187
schuh und Schwert belehnt wurde , und dann den sämmtlichen
Doctoren den Bruderkuss gab, bei welcher Gelegenheit auch ich
meinen .Antheil erhielt Der ganze Act war für mich von hohem
Interesse, nicht allein wegen der Neuheit und EigenthümUchkeit,
wegen der interessanten Persönlichkeiten, die ich bei dieser Ge-
legenheit kennen lernte , sondern besonders auch in psychologi-
scher Hinsicht Der grösste Theil des sehr zahlreichen und wie
es schien gewählten Auditoriums bestand aus Damen, älteren
und jüngeren, Müttern und Töchtern, Ich bin überzeugt, dass
sie keine Ahndung von dem Inhalte der Dissertation hatten, mit
welcher der Doctorande debütiren würde , aber ich bin gewiss,
dass schon diese Ungewissheit eine Deutsche Mutter abgehalten
haben würde, mit ihren Töchtern zur Promotion eines Mediciners
nach der Universität zu gehen , wenn dies anders zidässig und
üblich wäre. Im vorliegenden Falle koimte aber das Thema
nicht übler gewählt sein, um die anwesenden Damen in die aller-
grosseste Verlegenheit zu setzen. Ganz abgesehen von dem Ge-
genstande, welcher in seiner Behandlung die detaillirtesten Schill
derungen einer Thätigkeit entwarf, welche die Natur selbst als
ein Geheimniss betrachtet \md dem Auge entzieht, wie es die
Zunge vermeidet, durch seine Berührung das empfindliche Gehör
zu verletzen — so wurden auch in der Dissertation Behauptun-
gen aufgestellt, welche wohl als physische Gesetze in den Augen
des Mediciners, welche aber vor dem Richterstuhl der Moralität,
der durch Erziehung erworbenen Selbstbeherrschung gegen-
über, niemals Geltung finden dürfen. Der Gegenstand will selbst
hier zart behandelt sein, darum mag meine Ansicht in dem nach-
folgenden Citate aus seinem Vortrage einen Belag finden« Der
Doctorande spricht von dem Naturgesetze, von der nicht zu zü-
gelnden Macht der Sinnlichkeit; und sagt:
« La hija del desierto, entregada a su propio instinto, rompe
el velo de la virginidad, y bulliciosa y juguetona se entrega en
brazos del amor. — en ella no hay reflexion, porque obra tan
solo por el instinto. La recatada europea rompe con mano
atrevida las cadenas que la sujetaban y Uena de entusiasmo
188
y porvenir se lanza en brazos del amor; sus suenos, siempre
halaguenos, siempre dorados, la pintan un mar alla Ueno de
esperanza y de Ventura; ama porque tiene necesidad de amar,
un fuego sagrado consume su existencia, y late violentamente
SU corazon ; ni el pudor, ni los desvelos de la matemidad^ ni
la educacion, nada, nada puede sujetarla; todo es inutil, todo
üifructuoso ; corre en alas del amor arrastrada^ bien a pesar
suyo , por un sentimiento , que en vano lucharia para poder
evitar. A entrambas, pues, im grito interior, sufocado i)or
algun tiempo las Uama a amar; aman a los hombres, aman a
sus I4J0S, y cuando de estos carecen, aman a los perros ü otxos
animales; esto es, aman tan solo por amar!»
Der Vortrag dauerte fast eine Stunde ; er musste sich fort
und fort in derselben epineusen Sphäre bewegen; ich selbst
fühlte mich unbehagUch und hatte kaum den Muth, zu den
Damen hinüber zu sehen. Diese waren imd bUeben vollständig
ruhig, folgten dem Vortrag bis zu Ende, imd bewiesen dadurch,
dass sie durch die sachgemässe Darstellung eines natürlichen
Prozesses eben so wenig, als durch die notliwendig gewordene
Anhörung in einer zahlreichen gemischten Versammlung eine
Verletzung des weiblichen Zartgeföhls oder des geselligen An-
standes erbUckten.
Während meiner Anwesenheit in Madrid, im Mai 1851, fan-
den an der dortigen Universität einige unruhige Auftritte statt
Die Regierung hatte die Matriculations- Gebühren um einige Tha-
ler erhöht; davon sollten auch diejenigen Studierenden betroiSen
werden, welche am Anfange des Cursus die Hälfte der Gebühren
nach dem bisher üblichen Satze gezahlt hatten. Einige junge
Leute fanden diese Forderung unbillig, sie wurden mit ihren Re-
clamationen ziurückge wiesen, und beschlossen, sich selbst Recht
zu schaffen. Sie blieben aus den Hörsälen fort, und zwangen
unter Drohungen ihre CoUegen, sich ihnen anzuschliessen. Es
gab einige Conflicte mit der Polizei, und die Sache nahm erst ein
Ende, als der Rector entfernt und Dr. Joaquin Gomez de la Cor-
tina, Marques de Morante, zum Rector ernannt ward. Dieser
189
erliess unter dem 25 Mai eine Ansprache an die Studierenden,
worin er seine Ermahnungen mit folgenden Worten schloss:
«Os he dirigido consejos desinteresados : yo he de ser
vuestro protector cerca del gobiemo de S. M. en cuantos
asuntos os pueden fevorecer: y eifrada mi unica ambicion. —
Mi satisfaccion serä cumplida si me evitais todo moüvo de
disgustOy y si al cesar en su desempeno nü nombre os recuerda
ima administracion recta y conciliadora, y el vuestro a mi la
obediencia obsequiosa de unos jovenes, modelo de amplica-
sion, de cortesia y de prudencia. »
Es fanden Berathungen statt; man einigte , versöhnte sich,
imd wusste die RadelsfDdirer jener Ruhestörungen unschädlich
zu machen.
Das Schulgeld in den Elementar -Schulen ist nicht bedeu-
tend. Es beträgt 6 bis 16 r. für den Monat, und wird, wo die
Zahlung den Eltern schwer fSüIt, ermässigt oder aus städtischen
Fonds gezahlt. In den Privat -Schulen zahlen durchschnittlich
die Kinder monatlich einen Piaster (1 Thlr. 12 Sgr.), wofttr dann
der Lehrer aber Papier, Feder, Tinte, auch oft die Schulbücher
verabfolgt Die Lancastersche Lehrmethode ist in den meisten
Privat- Schulen eingeführt, und zwar mit dem glücklichsten Er-
folge. Der Wetteifer wird durch das Wechseln der Plätze, durch
eingezeichnete Lobsprüche, und besonders durch öffentliche Aus-
zeichnungen, und durch Ernennung zu Instructoren und Repiti-
toren der Klasse — erweckt Fast in allen Schulen wird auf
gleichartige Bewegungen beim Gehen, Kommen, Aufstehen und
Niedersitzen, beim Hersagen und Wiederholen der Aufgabe ge-
halten. ' Das Unterschlagen der Arme , Aufheben der Hände,
Bewegungen und Wendungen geschehen auf Commando. Man
wiU hierdurch das Turnen ersetzen, was nur in den Militair-
Schulen getrieben wird.
Die Grammatik wird in den Schulen auswendig gelernt; die
Geographie von Spanien gleichfalls. Zur Gewöhnung an eine
und dieselbe Handschrift durch ganz Spanien bestehen beson-
dere Vorschriften. Beim Schreibunterricht erhalten die Kinder
190
lithograpliirte Vorlagen, auf denen Binde- und Grundstriche vor-
gezeichnet sind, und so lange nachgezogen werden müssen, bis
die Hand sich an einen sicheren und festen Strich gewöhnt hat,
um die Buchstaben in gleicher Lage, Grösse und Stärke frei nie-
derschreiben zu können. Rechentafeln sind erst kürzlich einge-
führt. Gesangunterricht wird in den Schulen gewöhnlich nicht
ertheilt. Auf Erlernung der reinen Castilianischen Mund- imd
Schreibart wird neuerdings mit Strenge in allen Provinzen ge-
halten. Die Catalonischen, Valencianischen, Andalusischen und
Baskischen Dialecte dürfen beim Unterricht- Er theilen nicht an-
gewendet werden. Die für den Schulgebrauch verwendeten
Landkarten sind meistentheils in Frankreich gefertigt. Für je-
den einzelnen Zweig des Privat-Schulunterrichts bestehen sechs
Normal -Lehrbücher, welche nach der Wahl des Lehrers als
Grundlage seines Vortrages benutzt werden. Sind nicht sechs
solcher Normal -Lehrbücher vorhanden, so können der wissen-
schaftlichen Prüflings -Commission dergleichen neue Entwürfe
zur Approbation vorgelegt werden. Derselben geht eine sorg-
fältige Prüfung voran. Eine förmliche Bestätigtmg und Erlaub-
niss ist zur Einfiihrung erforderlich. Soll die Jugend zur zwangs-
weisen AnschaiSung angehalten werden, so bedarf es eines De-
cretes des Schul -Inspectors oder des Befehls des Provinzial-
Gouverneurs. Ist einem Lehrer för den Provinzial- Bezirk die
zwangsweise Einfiihrung eines von ihm verfassten Lehrbuches
nachgegeben, ohne ihm dafiir besondere Abzüge zuzumuthen, so
liegt darin eben so wohl eine besondere Auszeichnung des Leh-
rers als eine glückliche Emdte für seine Kasse. Jedes Exemplar
wird mit dem eigenhändig eingezeichneten Namen und dazu ge-
hörigen selbstgewählten eigenthümlichen Schnörkel (welcher
keiner Spanischen Namens-Unterschrift fehlt) versehen, und der
Verkauf von Exemplaren ohne Schnörkel als imerlaubt und
strafßillig erklärt.
In den Elementar-Schulen finden monatlich Privat- und all-
jährlich öffentliche Prüfungen statt. Medaillen, bunte Bänder,
191
Kronen und Bücher sind die Belohnungen des Fleisses. In vie-
1^1 Privat-Schulen erhalten die Ejnder im Anfange des Gursus
ein Conto ftlr Lob und Tadel. Eine Anzahl Lob wird ihnen zu
gut geschrieben, und dann im Laufe des Semesters je nach dem
Betragen ab- und zugezählt und am Schlüsse die Balance ge-
macht^ und danach das Zeugniss ausgefertigt Die Unterrichts-
Stunden dauern von 8 — 11 und von 3 — 7. Häusliche Arbeiten
werden nicht gefordert. Ferien finden nur zu den hohen Festen
und Feiertagen statt.
Die Schrift eines Landsmannes, des Professors Kühn, Leh-
rer der Deutschen Sprache an der Universität zu Madrid, « de la
instruccion primaria y segundaria en Prusia, Madrid 1850», hat
man in Spanien nicht ohne Interesse gelesen. In derselben hat
der Verfasser die Ergebnisse der Besuche von Schulen, Gymna-
sien und Seminarien in verschiedenen Preussischen Provinzen
veröffentlicht.
Aus dem oben Angeföhrten, wie aus dem Interesse des Pu-
blicums an den öffentlichen Schulprüfungen dürfte zur Genüge
erwiesen sein, dass dem öffentlichen Unterricht in Spanien die
ihm gebührende Aufmerksamkeit und Theilnahme nicht vorentr
halten wird. Auch das angefahrte Urtheil, « dass in Spanien ein
Streben för wissenschaftliche Forschungen nicht bestände », lässt
sich als ein unrichtiges und imgerechtes leicht widerlegen. Ich
wiU nicht von der Residenz hier sprechen, weil ich zugebe, dass
bei der grossen Anzahl gebildeter Männer und Beamten die An-
regung und Aufinimterung grösser, die Gelegenheit und die
Hülfsmittel leichter geboten und zugänglicher sind ; es bestehen
dort beispielsweise: La Sociedad economica — El Ateneo —
El Liceo artistico y literaxio — La Sociedad literaria del Insti-
tuto Espanol — La Sociedad arqueologica — sondern ich föhre
in dieser Beziehung eine Provinzialstadt , wiewohl die erste des
Landes, an. In Barcelona bestehen an wissenschaftlichen Ver-
einen: La Academia de medicina y quirurgia — La Academia
de ciencias y artes — Academia de buenas letras — Academia
192
de jurisprudencia y legislacion — Sociedad economica de ami-
gos del pais — Asociacion de amigos de beilas artes — La In-
dustria nacional.
Es wird in Spanien wenige Städte geben, in denen sich nicht
mindestens ein wissenschaftlicher, landwirthschaftlicher oder hi-
storischer Verein fände. Die Vorliebe für die antiquarischen und
Kunstschätze des Landes hat ein grosses Interesse für die Ge-
schichte von Spanien hervorgerufen. Allein trotz der grossen
VaterlandsUebe , welche den Spaniern eigenthümlich , so ist es
doch weniger die Geschichte der Spanier, der Spanischen Grösse
und Machte der Spanischen Entdeckungen und Siege, als die Ge-
schichte der Mauren, der Römer, der Carthaginienser, der Gelten
und Phönizier, welche die historischen Vereine fast ausschliess-
lich beschäftigt. Mag darin die Absicht zu erkennen sein, das
gründhche Studium mit den Anfängen der Cultur- Geschichte zu
beginnen, um daran fort und fort der weltgeschichtlichen Ent-
wickelimg zu folgen; mag ein Tribut darin liegen, denjenigen
Völkerstämmen dargebracht, von denen die Cultur des Landes
ausging imd weiter verbreitet wurde; mag endUch der Grund
in dem eigenen Reize liegen, den die Beschäftigung mit einer
mythischen Sagenreichen Zeit gewährt, wo dem Combinations-
geiste, in Betrachtung der gefimdenen Münzen und Bronzen, der
Sculpturen imd Bauwerke aller Jahrhunderte unbenommen ist,
Hypothesen zu ergründen und zu verfolgen — während die spä-
teren Zeiten die Thatsachen in ihrer nackten Wirklichkeit anein-
ander reihen — gleichviel ! der Sinn jRir die Erhaltung und das
Verständniss der antiquarischen Schätze des Landes ist vorhan-
den; in allen Provinzen, überall wo ein durch die ältere Ge-
schichte geheiligter klassischer Boden in der Nähe ist^ sind histo-
rische, numismatische, Alterthums -Vereine gegründet^ und das
Interesse zur Sache bewährt sich durch Sammlungen, Beobach-
tungen, Correspondenzen und VeröffentUchungen. Aus solchen
Bestrebungen sind in neuerer Zeit die Beschreibungen von Sevilla,
das Toledo pintoresca von Amador de los Rios , Tarragona mo-
numental von Albinana und Bofarull, Vicente Boiz Arbeiten, die
193
Greschichte von Valencia betreffend , und andere schätzbare Be-
reicherungen der Geschichte hervorgegangen. Es sind aber nicht
allein Manner von Fach ; sondern die Mitglieder , allen Standen
angehörig, bemühen sich, ein Jeder auf seine Weise, beizutragen,
um mit gemeinschafUichen Mitteln die Zwecke des Vereins zu
fördern. Auf die geschichtUchen Studien und die höchst in-
teressante Sammlung von Münzen imd Antiquitäten des Herrn
Kaufinann Buenaventura Hemandez in Tarragona komme ich
zum Schlüsse dieses Buches noch einmal zurück; ich erwähne
hier nur noch des Herrn Esteban Paluzie y Gantaluzella, Inhaber
eines Unterrichts-Instituts in Barcelona, welcher aus Liebe fiir
die Wissenschaften, fiir Geschichte und Kirnst mit grosser Mühe
und bedeutenden Kosten in mehreren Provinzen des Landes die
vorhandenen Inschriften verschiedener Zeiten und Sprachen
copirt, und davon eine höchst interessante Sammlimg von 250
grossen Rahmen angelegt hat Leider ist es ilim der gegebenen
Aussichten ungeachtet nicht gelungen, seine Arbeiten im In-
teresse der Wissenschaft zu verwerthen.
Die bedeutendsten Resultate für Erhaltung monumentaler
Werke hat die Gomision de monumentos historicos y artisticos
geliefert Diese Gesellschaft ward durch Königliches Decret vom
13 Juli 1844 bestätigt. Sie besteht aus 10 Mitgliedern, von denen
D. Valentin Carderera sich grosse Verdienste um die Erhaltung
imd Restauration interessanter Baudenkmäler erworben hat
Von den drei Sectionen des Vereins behandelt die erste BibUo-
theken imd Archive, die zweite Malerei und Bildhauerkunst, die
dritte Architectur und Archäologie. Die erste Section hatte es
sich zur Aufgabe gestellt, die im Lande vorhandenen Bibliothe-
ken kennen zu lernen , neue aus den zerstreut imd in einzelnen
kleinen Archiven aufbewahrten Büchern und Documenten zu
bilden, und jene zu ordnen und zu ergänzen, so wie die Auf-
merksamkeit der Provinzial- Behörden auf dieselben zu richten.
Auf diese Weise ermittelten sich eine Menge von bis dahin we-
nig oder gar nicht gekannten , zum Theil sehr reich dotirten Bi-
bliotheken, und namentlich in Alava, Albacete, Alicante, Almeria,
y. Minatoli, Spanien. X 3
194
Avila, Badajoz, auf den Balearen, in Barcelona (70,000 Bände
und 341 Manuscripte), Burgos, Coruna, Cuenca, Gerona^ Granada^
Guadalajara, Guipuzcoa, Huelva, Huesca^ Jaen, Malaga, Murcia^
Orense, Palencia, Pontevedra, Salamanca, Santander, Teruel,
Toledo, Valencia, Valladolid, Viscaya, Zamora und Zaragoza.
Die zweite Section hatte in 48 Städten die Anlegung von Museen
erreiclit. Die dritte Section hatte in den verschiedenen Provin-
zen 43 Punkte aufgefunden, an denen durch Privat- oder Staats^
mittel Monumente der Architectur erhalten werden sollten.
Ueberall waren die Pro vinzial- Chefs und die Local-Behörden
mit gleicher Bereitwilligkeit und Geldopfem zugetreten, und
nach Verlauf von fiinf Jahren waren Museen entstanden, Biblio-
tlieken geordnet imd vervollständigt, und der wissenschaftlichen
Benutzung zugängUch gemacht — so wie endhch durch reich-
liche Beiträge von Kunst- und Vaterlandsfreunden interessante
Monumente der Geschichte, der Kunst und Wissenschaft den
späteren Generationen erhalten. Das veröffentlichte Bfichlein
« Memoria comprensiva de los trabajos verificados » dieser Com-
mission giebt das ehrenvollste Zeugniss von der erspriesslichen
Thätigkeit derselben.
Möchte es mir gelungen seLti, durch diese Darstellung die
Urtheile über das Spanische Unterrichtswesen und das in Spa-
nien angeblich mangelnde Interesse ftir wissenschaftliche Bestre-
bungen zu berichtigen.
Genaue Angaben über die Zahl der in Spanien seit neun
Jahren erschienenen Druckwerke habe ich nicht erhalten können.
Nach den von Buchhändlern gesammelten Notizen betragen sie,
Bücher wissenschaftlichen, belletristischen Inhalts, Uebersetzun-
gen u. s. aV^. zusammengerechnet^ etwa 21,000.
195
Das Finanz -Ministerium.
Secretaria de Estado y del Despacho de Hacienda.
Plato resp. U, 367.
Das Finanz-Ministerium umfasst Alles was die Staats-
Einnahmen anbetrifft um die erforderlichen Staats -Ausgaben zu
bestreiten; es verwaltet das Staats -Vermögen, prüft, zur ent-
sprechenden Vertheilung und Erhebung der directen und indi-
recten Steuern, die Prästationsßüiigkeit der Staats -Angehörigen,
und stellt danach das, der Cortes -Versammlung vorzulegende
Staatshaushalts-Budget auf. Die Central- Verwaltung besteht
nach dem Reglement vom Jahre 1845 und dem Reorganisirungs-
Decrete vom 21 Jxmi 1850 aus dem Minister imd Unter-Staats-
secretair, 9 General- Directoren und 36 Sectionschefs, welche,
mit einer Anzalü von Räthen auf 9 Abtheilungen vertheilt, die
Generalien, die Angelegenheiten des Kronschatzes, der Contabi-
lidad, des Contencioso, der directen und indirecten Steuern, der
Zölle, der Regie (Salz, Tabak, Stempelpapier) imd der Domai-
nen (fincas) bearbeiten. Die Directoren, Unterdirectoren und Mit-
glieder jeder Abtheilung bilden den Consejo de direccion, Ver-
waltungsrath.
Die Ober-Rechenkammer (Tribunal mayor de Cuentas)
hat einen Präsidenten, 1 Ministro togado, 4 Ministros contadores
mayores, 2 Fiscale, 2 Secretaire, 6 Räthe, einige Hülfsbeamte
imd 33 Ehrenmitglieder verschiedener Rangstufen.
Die General-Direction der Regulirung der Staats-
schuld zählt fünf Mitglieder, unter dem Vorsitze eines General-
Directors imd eines General -Cassirers. Die zu demselben Zwecke
durch Königliche Decrete vom 11 Juni 1847 und 17 October
1849 niedergesetzte Junta directiva theilt sich in eine Jimta or-
dinaria und eine Junta extraordinaria ; jene aus dem Minister, dem
Gei^eral-Director, dem General- Cassirer (Contador) und dem
Fiscal der Staatsschuld — diese aus einem Präsidenten, dem
13"
196
Gouverneur der Bank von San Fernando, den Direetoren des
Schatzes, der Contabilidad und den Mitgliedern der ordentlichen
Junta bestehend.
Die Lotterie -Verwaltung besteht aus acht Beamten, un-
ter Vorsitz eines General- Superintendenten und mit Zuziehung
eines Regidors des Ayuntamiento (Municipalität).
Die Junta de Calificacion de derechos de clases pasivas,
welche die Abzöge von den Besoldungen der inactiven Beamten
reguhrt, zälilt sechs Mitglieder.
Die Comisaria general de Cruzada gleichfalls sechs Mitglie-
der unter dem Vorsitze des apostolischen General- Commissairs
der drei Gnaden — Cruzada, Subsidio und P^xcusado.
Das apostolische und Königliche Tribunal de la gracia del
Excusado zählt acht RäÜie und 52 Honorarios.
Es gehören femer hierher: die Contaduria general — die
Tesoreria central — die General-Inspection der Carabinieros —
die Spanische Bank von San Fernando und die Junta, consulta-
tiva der Münze.
Die Provinzial- Verwaltung entspricht der Central -Verwal-
tung. In den Hauptstädten fungiren Intendanten, Administrato-
ren, Schatz -Commissaire, Inspectoren und Einnehmer; in den
kleineren Städten Subdelegirte, Subaltem -Administratoren, De-
positare, Erheber, Boten und Aufseher.
Es giebt vier General -Visitadores und 20 Douanen- und
Schutz -Inspectoren in den Küsten- und Grenz -Provinzen, und
zwar fiir Cadiz in Sevilla, Malaga, Tarragona, Granada, Murcia,
Alicante, Castellon, Viscaya, Pontevedra, Badajoz und Caceres,
Gerona, Lerida, Navarra, Guipuzcoa, Oviedo, Zamora, Sala-
manca, Huelva, Balearen, Huesca. — Die Zahl der Honorar-
Provinzial- Intendanten beläuft sich auf 302.
In Stelle der früher bestandenen 131 Küsten- und 65 Grenz-
steuer-Behörden verscliiedener Klassen sind durch Decret vom
31 Deceniber 1850 nachstehende Zoll - Behörden eingesetzt
worden :
197
See-Zollämter.
Erste Klasse.
Für den gesammten Einfuhr-, Ausfuhr- und Küsten - Scliif-
fahrts- Handel, so wie für die Versteuerung baumwollener Waa-
ren habilitirte Zollämter sollen sein: Alicante, Almeria, Barce-
lona, Bilbao, Cadiz, Cartagena, Ciudad-Real de las Palmas, Co-
runa, Grao de Valencia, Jijon, Mahon, Malaga, Orotava, Palma
de Mallorca, San Sebastian, Santa Cruz de Tenerife, Santander,
Sevilla, Tarragona, Vigo.
Zweite Klasse.
Für den Einfuhr-, Ausfuhr- und Küsten-Schiffahrts-Handel,
jedoch nicht für die Versteuerung der baumwollenen Waaren
habilitirte Zollämter: Carril, Motril resp. Calahonda, Palamos,
Rivadeo, Rosas, Santa Cruz de la Palma.
Dritte Klasse.
Zollämter, bestimmt fiir den Küsten -Schiffahrts- Handel, fiir den
Ausfuhr -Handel und fiir die Einfuhr gewisser Artikel ausländi-
scher Procedenz.
In der Provinz Almeria: Adra und La Garrucha, fiir Ein-
fuhr von Steinkohlen, feuerfesten Ziegeln, Maschinen und ander-
weiten für Schmelzwerke erforderlichen Gegenständen.
Auf den Balearischen Inseln (Baleares): Ibiza, für Theer,
Pech, Steinkohlen und Bauholz.
In der Provinz Barcelona: Mataro und Sitges, für Stein-
kohlen; Villanueva und Geltru, fiir eiserne Tonnenreifen,
Steinkohlen und Dauben.
In der Provinz Cadiz: Algeciras, fiir Einfuhr von Häuten;
die Ausfiihr von Cerealien ist an diesem Punkte verboten.
Ceuta darf Quincalle, Gewebe und anderweite für den Consum
seiner Bewohner bestimmte Artikel einfiihren, aber nicht aus-
fuhren. Sanlucar de Barrameda darf Reifen und Dauben
einfuhren.
198
In der Provinz Coruna: Ferrol, für Theer, Pech, Hanf,
Steinkolüen, solche Lebensmittel fiir Seeleute, welche das In-
land nicht producirt, Tauwerk, Schlossörarbeit, Schmiede-
arbeit, Segelwerk, Bauliolz, Schiflfsplanken, gleichviel ob diese
Gegenstände direct aus dem Auslande oder aus dein Spanischen
America komjnen.
In der Provinz Granada: Almunecar, fiir Einfuhr von
Steinkohlen, Maschinen und anderen zur Zuckerbereitung er-
forderlichen Artikeln.
In der Provinz Guipüzcoa: Pasajes, für Einfuhr von Theer,
Eisendrath, Pech, Steinkohlen, Kork, Werg, Weisspech, Flachs,
Bauholz, Liqueur (ratafia), weisse Malererde (tierra blanca, 11a-
mada de pintores), Porzellanerde, Zwirn, feuerfeste Ziegel und
Mascliinen, jedoch fiir letztgedachte drei Artikel nur dann, sofern
sie fiir die Fabrik leinener Gewebe zu Renteria bestimmt sind.
In der Provinz Huelva: Sanlucar de Guadiana, fiir
Portugiesische Einfiihren.
In der Provinz Lugo: Pucbla de S. Ciprian, für die
Eittfiihr der für die Eisen- und Porzellan-Fabrik von Sargadelos
bestimmten Gegenstände, in Gemässheit der Königlichen Ver-
ordnung vom 30 Januar 1850. Vivero, für die Einfuhr von
Theer, Pech, Hanf, Flachs und Schiffsbauholz.
In der Provinz Malaga: Velez-Mälaga, für Einfuhr von
Steinkohlen, Maschinen imd anderen zur Zuckerbereitung er-
forderlichen Gegenständen.
In der Provinz Murcia: Aguilas und Mazarron, für Thon,
Steinkohlen, feuerfeste Ziegel und Maschinen.
In der Provinz Oviedo: Aviles, fiir die Einfiihr von Theer,
Hanf, Flachs und Schiffsbauholz ; desgleichen fiir die Ausfiihren
nach America. Luarca, fiir die Einfuhr von Pech, Hanf,
Flachs und Schiffisbauholz.
In der Provinz Santander: Castrourdiales, fiir Theer,
Pech und Harz. Santona, fiir Theer, Pech, Bauholz, Mast-
werk imd Harz.
199
In der Provinz Tarragona: Salou, für rohe Baumwolle und
Maschinen.
Vierte Klasse.
Bios fiir Cabotage- Handel und Ausfuhr -Handel habilitirte
Douanen.
In der Provinz Alicante: Altea, Denia, Javea, Santa Pola,
Torrevieja, Villajoyosa. — In der Provinz Baleares (Balearische
Inseln) : Alcudia, Andraix, Ciudadela, Soller. — In der Provinz
Barcelona: Arenys de Mar. — In der Provinz Cadiz: Conil,
Puerto de Santa Maria, San Fernando, Tarifa, Chipiona fiir die
Ausfuhr der Weine des Inlandes. — In der Provinz Canarias
(Canarische Inseln) : Fuerteventiu-a, Isla de Hierro, La Gomera,
Lanzarote. — In der Provinz Castellon: Benicarlö, Burriana,
Castellon, Vinaroz. — In der Provinz Coruna : Camarinas, Cor-
cubion, Muros, Noya, Puebla del Dean. — In der Provinz Ge-
rona: Blanes, Cadaques, La Escala^ San Feliu de Guixols, Selva
de Mar. — In der Provinz Granada: Albunol. — In der Pro-
vinz Guipuzcoa: Deba, Fuenterrabia, Zumaya. — In der Pro-
vinz Huelva: Ayamonte, Cartaya, Higuerita oder Isla Cristina,
Huelva, Moguer. — In der Provinz Malaga: Estepona, Mar-
bella, Neqa. — In der Provinz Oviedo: Castro Pol, Llanes,
Bivadesella^ San Esteban de Pravia, Villaviciosa. — In der Pro-
vinz Ponte vedra: Bayona, La Guardia, Marin, Villagarcia. —
In der Provinz Santander: San Vicente de la Barquera, Suan-
ces. — In der Provinz Tarragona: Cambrils, San Carlos de la
Bapita, Tortosa, Vendrell. — In der Provinz Valencia: CuUera,
Gandia, Murviedro. — In der Provinz Viscaya: Bermeo, Le-
queitio, Plencia.
Land -Zollämter.
Erste Klasse.
Für die Einfuhr aus dem Auslande, einschUesslich baumwollener
Waaren, und die Ausfuhr habihtirte Douanen.
In der Provinz Guipuzcoa: Iran. — In der Provinz Huesca:
Canfiranc. — In der Provinz Salamanca: La Frejeneda.
200
Zweite Klasse.
Für die Einfuhr, ausschliesslich baumwollener Waaren, so wie
für die Ausfiihr habilitirte Douanen.
In der Provinz Badajoz: Albuquerque, Badajoz, Olivenza,
San Vicente. — In der Provinz Cäceres: Alcäntara. — In der
Provinz Gerona: Junquera, Puigcerda. — In der Provinz Huelva:
Paimogo. — In der Provinz Huesca: Benasque, Sallent. — In
der Provinz Lerida: Pontant. — In der Provinz Navarra: Dan-
charinea, Roncesvalles. — In der Provinz Orense: Cadabos,
Puerte Barjas, Verin. — In der Provinz Pontevedra: Salvatierra,
Tuy- — In der Provinz Salamanca: Albergueria, Aldea del
Obispo, Barba de Puerco. — In der Provinz Zamora : Alcanizes,
Cadabos, Fermoselle.
Dritte Klasse.
Bios für den Ausfulirhandel habilitirte Land- Zollämter.
In der Provinz Badajoz : Alconchel, Villanueva del Fresno.
— In der Provinz Caceres : Valencia de Alcäntara, Valverde del
Fresno, Zarza la Mayor. — In der Provinz Gerona: Camprodon,
San Lorenzo de la Muga. — In der Provinz Huelva: Rosal de
Cristina, Valencia de Mombuey. — In der Provinz Lerida: Bel-
ver, Fraga de Moles, la Bordeta, Llaborsi. — In der Provinz
Navarra: Echalar. — In der Provinz Salamanca: Aldeadavila,
Saucelle.
Zollstätten (fielatos, eine Art von Zollämtern, denen einige
der Befugnisse der eigentlichen Zollämter fehlen.)
In der Provinz AJicante: Benidorme, zur Einfuhr von Ce-
reaUen, Getränken des Inlandes, eingesalzener in las Almadra-
bas gefangener Fische , in Gemässheit der Königlichen Verord-
nung vom 17 October 1850. — In der Provinz Huesca: An so
imd Plan, zur Einfuhr von Zugthieren, wenn sie in Begleitung
der Reisenden kommen, die sie wieder ausföhren.
201
Das zur Unterstützung der Zollämter und zur Bewachung
der Grenze bestimmte Corps der Carabineros del Reino ward am
9 März 1829 als Militair-lnstitut gegründet, reorganisirt am
14 November 1842, besteht aus 33 Commandantschaften , von
denen zwei auf den Adjacentes (Balearen und Canarien) befind-
lich. Jede Commandantschafl hat eine Anzahl Infanteristen und
CavaUeristen zur Verfügung. Die Gesammtmacht besteht aus
75 Gompagnien und 11 Escadrons. Die Uniform ist blau mit ro-
them Kragen und grünen Litzen, gelben Knöpfen, blaugrauen
Pantalons und schwarzem RegenmanteL Am Hut befindet sich
ein grünes Pompon und Tresse. Die Waffen sind Gewehr und
Säbel ; Tasche und Bayonnett sind in schwarzem Lederzeuge.
Die CavaUerie ist gleichartig imiformirt. Die Küstenwächter
haben Fahrzeuge verschiedener Grösse zur Disposition. Die
Commandantschaften erster Klasse residiren in Alicante, Almeria,
Badajoz, Barcelona, Cadiz, Goruna, Gerona, Granada^ Malaga, Ma-
drid, Pamplona, Sevilla, Valencia imd Zamora. Die Comman-
dantschaften zweiter Klasse sind in Bilbao, Burgos, Gaceres,
Huelva, Huesca, Murcia, Orense, Oviedo, Pontevedra, Salamanca,
San Sebastian, Santander. Die dritter Klasse in Castellon, Lerida,
Logrono, Tarragona und den Canarien. Die Commandantschaf-
ten vierter Klasse sind in Mallorca und Lugo.
Das Budget für 1852 ward den Cortes am 16 Juni 1851
von der Regierung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt,
und dabei zugleich die Erhöhung einiger Ausgabe -Titel mo-
tivirt Die Mehrausgaben waren bei dem Miütair-Etat auf
2,520,000 r. mit Bezug auf 30,000 anzuschaffende Percussions-
Gewehre, und mit Rücksicht auf die Verzinsung und Amortisa-
tion der öffentlichen Schxdd um 41,000,000 r. erhöht worden.
Die ordentUchen Ausgaben fiir 1852 waren berechnet auf
1,085,893,583 r.
mit Anrechnung der 1 5 procent betragenden Ab-
züge der Besoldungen der nicht activen Beam-
ten, und der 6 procent betragenden Abzüge der
Gehälter der activen Beamten-Klassen.
202
Die ausserordentlichen Ausgaben waren
berechnet auf 14,260,000 r.
Die für die ordentlichen und ausserordentlichen
Ausgaben erforderUchen Summen sollten ge-
deckt werden durch Renten und Steuern im
Betrage von 1,137,962,454 .
nachdem von der Totalsumme von
1,308,972,813 r.
die mit der Vereiimahmung ver-
bundenen Ausgaben (gastos re-
productivos) abgezogen sind mit 1 7 1,046,359 »
und der Ueberschuss von 37,772,871 »
zur Deckung der schwebenden Schuld verwen-
det werden sollte.
Die ordentlichen Ausgaben wurden specifi-
cirt fflr:
1. das Königüche Haus 45,972,000 »
2. die gesetzgebenden Körper 1,251,085 »
3. das Staats-Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten 9,369,242 »
4. das Ministeriimi der Gnaden imd Justiz
(exclusive Unterricht) 20,881,799 »
5. das Ministerium des Krieges 275,213,788 »
6. » » der Marine 83,647,406 .
7. » » des Innern 39,684,094 .
8. » » des Handels und zur Be-
förderung der materiellen Interessen (in-
clusive Unterricht) 59,926,944 »
9. das Ministerium der Finanzen 108,005,023 »
10. Besoldungen der nichtactiven Beamten . . 111,828,459 »
11. Rückstande an Gehalt und sonstigen For-
derungen 31,552,241 >
12. Ausgaben für Justitiarate, fiscaUsche Pro-
zesse 1 1,566,481 »
13. Staatsschuld 168,239,773 »
203
14. Besoldungen für die Kirche, Weltgeist-
liche, Klostergeistliche und Alimente der
Nonnen in den Klöstern 118,755,248 r.
In Summa 1,085,893,583 r.
Die Besoldungen der activen Beamten erfahren fortlaufende
Abzüge, und zwar
bei einem Gehalt von
3,000 — 6,000 r 6 procent.
6,000 — 20,000 r 8
20,000 — 50,000 r 10
50,000 — 110,000 r 12
110,000 r. und darüber 20
Die Glases pasivas bilden jene zalilreichen Klassen von
Beamten, welche zur Disposition, auf Wartegeld gestellt, pensio-
nirt oder jubilirt sind. Sie beziehen 2 bis 3 Fünftel ihrer letz-
ten etatsmässigen Besoldimgen, von denen jedoch 1 5 procent in
Abzug gebracht werden. Von Commissions- Gebühren fär vor-
übergehende Dienstleistungen erleiden sie ausserdem die nor-
malmässigen Abzüge, wie die activen Beamten.
An ausserordentlichen Ausgaben waren fiir 1852 projectirt:
1. Für das Kriegs -Ministerium.
Für Zinsen imd zur Amortisation des zur
Beschaffung von Kriegs - Material fiir die
Armee aufgenommenen Darlehns 3,000,000 r.
2. Für das Ministerium des Innern.
Durch Gesetz vom 21 Juni 1849 war das
Ministerium zur Au&ahme eines Darlehns
von 24,000,000 r., um Telegraphen-Linien
zu errichten, Gefangenhäuser, Zuchthäuser
Strafanstalten zu verbessern , und andere
gemeinnützige Werke auszufuhren, er-
mächtigt. Es sollten alljährUch an Inte-
ressen und zur Amortisation 4,000,000 r.
zurückgezahlt werden. Da mit Bezug auf
204
die bedeutenden Staatslasten von jenem
Darlehn bis jetzt nur die Hälfte aufgenom-
men ist, so reducirt sich jene Mehrausgabe
von 4,000,000 r. auf die Hälfte mit 2,000,000 r.
3. Für das Finanz -Ministerium.
Für vollständige Zahlung dessen, was der
Schatz schuldet von dem contractlichen
Soll for Quecksilber, vorbehaltlich der
weiteren Ratification in der Berechmmg
des Banco de Fomento 6,980,000 »
Für Subscriptionen für Rechnung der
Rückstände der Beamten — auf den geo-
graphischen Atlas, der ihnen als baares
Geld angerechnet wird 600,000 »
Abzüge der Beamten fiir die Gesetzbücher
(boletin) 600,000 »
Desgleichen der Weltgeistlichen für die
biografia eclesiastica 480,000 »
Für das Umprägen der Säulenmünzen . . . 600,000 »
Summa 14,260,000 r.
Die Uebersicht der Staats -Einnahmen pro 1852 berechnet
sich wie folgt:
Werth.
Abzug der
VerwaltuDgs-
Kosten.
Liquido.
General - Direction der
directen Steuern und
Staatsgüter.
Steuer von unbeweglichen
Gütern, Acker und Hü-
tungen
Aus Industrie und Handel .
Aus Hypotheken
Einnahmen aus verschiede-
nen Titeln
300,000,000
44,000,000
18,000,000
4,500,000
700,000
2,240,000
300,000,000
43,300,000
18,000,000
2,260,000
\
205
Werth.
Abzug der
Verwaltungs-
Kosten.
Liquido.
Aus dem Verkauf geistlicher
Güter
Kopfsteuer . . . ,
Regalien und Wohnungen .
Münze
Minen von Almaden
> * Linares
» » Falset
» » Alcaraz
Fondo de equivalencias . . .
General -Direction der
indirecten Steuern.
Verbrauch - und Thorsteuer
Abgaben für Grandezza und
Titel
10 procent der Verwaltung
Amortisations-Fond
Verschiedene Einnahmen . .
Expedition der Patente und
Titel
General- Direction der
Douanen und Zölle . .
Schiffahrt, Häfen, Leucht-
thürme, von Schiffen . . .
Geleit , Regster , Transito,
Strafen und Confiscation.
Betreffende Finanz-Abgaben
General-Direction der
privilegirten Staats-
Renten.
Tabaks -Monopol
Salz
Stempelpapier und Docu-
menta de giro
Pulver
14,026,000
160,000
70,000
4,330,000
17,800,000
2,362,000
26,000
6,000
9,000,000
159,000,000
650,000
4,000,000
6,000,000
550,000
300,000
183,280,000
2,940,600
1,206,800
2,572,600
190,000,000
98,000,000
24,000,000
6,000,000
3,000
3,389,000
6,692,433
1,409,000
11,920
46,152,853
19,722,660
1,559,625
3,534,500
14,026,000
160,000
67,000
941,000
11,107,567
953,000
14,080
6,000
9,000,000
159,000,000
650,000
4,000,000
6,000,000
550,000
300,000
183,280,000
2,940,600
1,206,800
2,572,600
143,847,147
78,277,340
22,440,375
2,465,500
206
Werth.
Abzug der
Verwaltungs-
Kosten.
Liquido.
Strafen
5 procent Steuer von Privat-
Minen
General- Direction der
Lotterie
Schatzamt.
Obligationen, in den über-
seeischen Banken angelegt
Amtliches Min. Bulletin . . .
Staats - Ministerium.
3 procent über den Fondo
de preces in Rom ....
Für Dolmetscher
Ministerium des In-
nern.
Contingent der Kornböden.
Brie^ost, incl. Dampfschiffe
National -Druckerei
Besserungs - Gefangenhäuser
Oefientliche Sicherheit und
Polizei
Gesundheitspolizei
20 procent des Eigenthums
Ministerium de fo-
mento.
Hütungen undAnpflanzungen
Abgaben yom Handel ....
Oeffentlicher Unterricht. . .
Amtliches Bulletin
Kriegs-Ministerium.
Pässe nach Gibraltar
Frachten der Schiffe in Ceuta
4,000,000
4,000,000
90,000,000
5,753,000
297,004
670,000
150,000
24,000,000
1,500,000
950,000
5,600,000
1,300,000
6,000,000
200,000
24,600
9,800,000
260,000
160,000
4,000
190,000
290,080
72,000
13,880,000
1,020,000
677,550
250,000
430,960
270,000
140,000
3,810,000
4,000,000
90,000,000
5,753,000
6,924
597,800
150,000
10,120,000
480,000
272,450
5350,000
869,040
6,000,000
200,000
24,600
9,530,000
120,000
160,000
4,000
207
Werth.
Abzug der
Verwaltangs-
Kosten.
Liquido.
Marine-Ministerium.
Depösito hidrografico ....
Astronomisches Observato-
Tiiim ,,
160,412
123,449
148,875
13,733
213,626
98,514
1,767,600
160,412
98,000
6,008
25,449
Verkaufs- und Hülfsgelder.
Schiffspatente
Thunfischerei
Renten von Gebäuden. . . .
Einnahme an Passagiergel-
dem a\if Postschiffen nach
den Antillen
148,875
7,725
213,626
98,514
1,767,600
Summa
Abrechnung mit den über-
seeischen Kassen (pro 1853
zu decken)
1268,972,813
40,000,000
171,046,359
1097,926,454
40,000,000
Summa
1308,972,813
171,046,359
1137,926,454
Nachdem die Cortes suspendirt^ erschien durch Königliches
Decret yom 18 December 1851 der Staatshaushalts-Etat für das
Jahr 1852, wonach die
ordentlichen Ausgaben berechnet waren zu . . 1141,053,456 r.
die ausserordentlichen auf 15,708,000 »
Summa 1156,761,456 r.
die Einnahmen zu 1360,145,813 r.
die gastos reproductivos abgezogen mit .... 171,671,051 »
Restsumma 1188,474,762 r.
Der Ueberschuss der Einnahme wird zur Deckung der
Staatsschuld verwendet
Gegen das früher aufgestellte Project hatte sich das Budget
verindert; in den Ausgaben
för die Minister- Präsidentschaft 1,166,860 r.
für das Staats-Ministerium 10,114,204 »
^ » » Justiz -Ministerium 38,826,396 »
208
für das Kriegs-Ministerium 280,167,776 r.
» » Marine-Ministerium 86,150,570 •
» » Ministerium des Innern 44,351,548 »
» » Ministerium del fomento 57,616,904 »
» » Ministerium der Finanzen 112,075,768 »
für die nicht activen Beamten 131,292,892 »
» >• Staatsschuld 169,642,673
für den Clerus . . , 119,050,308
Zugleich wurden der Prinzessin von Asturien die bis dahin
von der Infantin Doiia Maria Luisa als mutlimasslichen Thron-
erbin bezogenen 2,450,000 r. überwiesen; der Infantin 2,000,000r.
ausgesetzt, und dadurch der Etat für das Könighche Haus um
1,1 50,000 r. erhöht Die Dotation der Königin beträgt 34,000,000 r. ;
die des Königs 2,400,000; die der Königin Mutter 3,000,000 r.;
die der Familie des Infanten D. Franzisco de Paida 3,500,000 r.
Neben der Veröffenthchung des Budgets wird durch die
amtliche Gazeta de Madrid in jedem Monate eine Zusammen-
stellung der Einnahme und Ausgabe des abgelaufenen Monats,
vergUchen mit Einnahme und Ausgabe desselben Monats im ver-
flossenen Jahre, auf Grund des § 20 der KönigUchen Instruction
vom 25 Januar 1850 bekannt gemacht. Diese vergleichende
Zusammenstellung geht in den ersten Abschnitten die sämmt-
lichen Einnahme-Titel des Staatshaushaltes speciell durch, zeigt
die Differenz der Einnahme des betreffenden Monates, und zum
Schluss das Melir oder Weniger der Einnahme des ganzen Jahres,
bis zu dem besprochenen Monat inclusive. So stellte beispiels-
weise die Gazeta de Madrid vom 1 November 1851, also bereits
vier Wochen . nach dem Ablaufe des Septembers die Special-
Vergleichung der Einnahme für den September 1851 und Sep-
tember 1850 zusammen. Es ergab sich, dass
die ersteren 106,325,665 r. 30 m.
die letzteren 103,670,273 » 31 .
betragen hatten, folghch im Jahre 1851
mehr 2,655,382 * 33 »
die Balearen und Canarischen Inseln nicht mit einbegriffen.
209
In dem zweiten Abschnitte wird dann die Einnahme, wie sie
in den früheren Etats, in dem dritten Abschnitte dieselbe, wie
sie in dem Etat für das laufende Jahr berechnet wurde, spe-
cificirt
So war pro 1851 die Einnahme veran-
schlagt auf 105,034,883 r. 6 m.
Es war eingenommen 103,980,371 » 21 »
in einigen Titeln mehr 4,477,459 » 3 »
in einigen weniger 17,949,314 » 1 »
Dazu das veranschlagte Einnahme-Soll
der Monate Januar bis September . . . 757,847,687 » 3 »
die wirkliche Einnahme dieser acht Mo-
nate 745,429,843 » 21 »
mithin weniger 12,417,843 » 1 »
Wiewohl eine unvorhergesehene Ein-
nahme hinzutrat mit 1,818,587 » 7 »
so betrug doch die wirkliche Jahres-
Einnahme bis zum September incl.
weniger als die Soll-Einnahme 11,653,267 » 25 »
In dem vierten Abschnitt erfolgt dann die genau berechnete
Ausgabe, nach den Etats- Titeln specificirt. Diese belief sich nach
obiger Zeitung:
1. för das Königliche Haus auf 3,574,999 r.
2. für die gesetzgebenden Körper 73,349 » 6 m,
3. für das Staats-Ministerium 709,881 » 11 »
4. für das Ministerium der Gnaden imd
Justiz 2,256,704 » 3
5. für das Ministerium des Krieges . . . 21,307,801 » 8
6. Guardia Civü 2,513,876 » —
7. für das Marine -Ministerium 5,068,355 » 2
8. für das Ministerium de fomento .... 4,260,840 » —
9. för das Ministerium des Innern .... 3,676,045 » —
10. för das Ministerium der Finanzen. . . 8,312,453 » 70
11. för nicht active Beamte 11,255,750 » 29
12. Rückstände 1,569,239 » 26
T. Miaatoli, SpanieD. J4
210
13. Justizkosten der Ministerien 990,027 r. 31 m.
14. General - Direction der öffentlichen
Schuld 202,438 . 10 .
15. Clerus, Kloster - Geistliche , Nonnen 30,775,953 • 10 .
16. die mit der Yereinnahmung verbun-
denen Ausgaben betrugen 15,110,795 » 25 »
17. extraordinaire Ausgaben 9,332,515 » 26 »
Summa der Ausgabe 120,991,024 r. 5 m.
Ausserdem wird nach § 44 des Gesetzes vom 20 Januar
1850 der jedesmalige Stand der Staats -Eionahmen und Aus-
gaben, unter specieller Anfuhrung der Haupttitel und Unter-
abtheilimgen, alle Trimester und aUe Halbjahre durch die Ga-
zeta de Madrid zur öffentlichen Kenntniss gebracht. Es wird
dadurch seitens der Verwaltung der Oeffentliclikeit jede nur
mögliche Rechnung getragen; ein Verfahren, welches auch in
anderen Zweigen der Administration regebnässig beobachtet
wird, und einen günstigen Eindruck auf das Publicum macht
Aus dem ersten Semester-Rechenschafts-Bericht für 1851
(Gazeta de Madrid No. 6318) mögen nachstehende Details aus
den einzelnen Titeln angeführt werden. Bis zum 1 Juli 1851 be-
trugen die Ausgaben
für das Corps diplomatique 1,065,988 r. 15 m.
für das Kriegs -Ministerium 140,171,068 » 13
für Besoldungen der Generäle 4,489,959 » —
namentlich fiir den Generalstab 857,470 » 25
für MiUtair-Beamte 1,598,709 » —
für Miütair-Schulen 1,407,174 » 40
für nicht active Militairs 3,984,937 » —
für die Guardia civil 14,000,000 » —
fiir die Soldaten der Armee 63,611,431 » —
für das Ministerium der Marine 33,143,351 » —
fiir das Ministerium des Innern 17,096,828 » —
nämUch die Pro vinzial -Verwaltung .... 2,403,872 » —
öffentiiche Sicherheit 1,482,872 » —
211
Telegraphen-Personal 1,389,455 r.
Gesundheits- Polizei 234,886 »
Correctionshäuser 3,603,811 »
Summa totalis 569,887,683 r. 16 m.
Die in Spanien erhobenen Steuern sind theils directe, theils
indirecte. Die jetzige Steuerverfassung datirt aus der Verwal-
tung des Ministers Mon, und zwar aus dem Jahre 1845, seit wel-
cher Zeit jedoch verschiedene Abänderungen und Declarationen,
insbesondere mit Bezug auf die Besteuerung des Handels imd
der Industrie im Jahre 18 J® stattgefunden haben. Auch in der
Steuergesetzgebung bildet die Französische Steuerverfassung
die Gnmdlage. In der Consumtions- Steuer tritt diese Ueber-
einstimmung am deutlichsten entgegen.
I. Die Grundsteuer beträgt 8 bis 12 procent von dem
Werthe und Einkommen des Grundes und Bodens, der Emdte
und Heerden berechnet, und beruht auf dem Gesetze vom 1 5 Juni
1845. Dasselbe enthält in 9 Capitehi und 119 Artikeln die Be-
stimmungen zur Veranlagung und Erhebung, und zwar:
Gap. 1. Die Natur der Steuer und die Bezeichnung der ihr
unterworfenen Gegenstände; benutzte Grundstücke, Feld, Gär-
ten, Gebäude, Renten, Pacht, Zinsen, Salinen — und bezeichnet
die ausnahmsweisen vorübergehenden oder steten Befreiungen.
Cap. 2. Die Berechnung der jährlichen Hauptrepartition
sammt Zuschlägen ; das von der Provinz für den Fiscus aufzu-
bringende Steuersoll mit den Hebekosten, und den fiir die Ge-
meinde-Verwaltung etwa erforderlichen Zuschlägen.
Cap. 3. Die Vertheilung auf die Provinzial-Gemeinden durch
die Provinzial-Deputationen, welche innerhalb 14 Tagen beendet
sein muss.
Cap. 4. Die Vertheilung auf die steuerpflichtigen Gemeinde-
gUeder, mit Angabe der Bedingimgen, um zur Einschätzungs-
Commission gewählt werdien zu können, — der Art und Weise
der Abschätzung der Producte, — imd der Aufstellung und Be-
richtigung der Listen der Einwohner mit ihrem Grund-, Renten-
14"
212
und Heerdenbesitz — und der Form der Bestätigung der auf-
gestellten Liste durch das vom Alcalden zusanunenberufene
Ayuntamiento.
Cap. 5. Von den Steuer-Erlassen.
Cap. 6. Von den Pflichten der Contribuenten, Erheber, Al-
calden und Ayuntamientos, um die Erhebung zu vereinfachen,
zu sichern und zu beschleunigen.
Cap. 7. Von den Mitteln gegen säumige Zahler; Anwei-
sung zur Zahlung binnen drei Tagen ; Execution gegen das Mo-
biliar-, desgleichen gegen das Immobiliar- Vermögen, und Fest-
stellung der Executions- und Verkaufskosten nach gewissen
Steuerobjecten.
Cap. 8. Von den Maassregeln gegen die Steuerheber,
wenn die Steuer bis zum 1 5ten des laufenden Monats nicht ein-
gezahlt ist, welche Maassregeln durch den Provinzial- Intendan-
ten verfiigt und nach der Höhe der restirenden Summen ermes-
sen werden.
Cap. 9. Von den Zwangsmitteln gegen Alcalden und Ayun-
tamientos, wenn die Veranlagungs- Listen nicht rechtzeitig be-
stätigt, die Erhebung der directen und indirecten Steuern un-
nöthig imterbrochen, oder der im Executions wege anberaumte
Verkauf des Mobiliars und Immobihars nicht abgehalten wird.
II. Die Contribucion industrial y de comercio, auch be-
kannt unter dem Namen Ley de subsidio, ist in einem Gesetze
vom 23 Mai 1845 ausgesprochen, und in 40 Artikeln festgesetzt^
welche Personen und in welchem Maasse dieselben davon be-
troflfen werden. Einige Ergänzungen, namentUch verändernde
Bestimmungen über die anzulegenden Matrikeln, sind am 3 Sep-
tember 1847 und zuletzt imter dem 1 Juli 1850 mit der Weisung
ergangen, dass damit vom 1 Juli 1851 ab verfahren ist Nach
besünunten Sätzen imd Tarifen Avird die Industrie und der Han-
del besteuert^ und können zu dieser Steuer Zuschläge zur
Deckung der General-, Provinzial- oder Gemeindeauflagen er-
hoben werden. Die Hebegebiihren werden gleichzeitig mit re-
partirt und eingezogen. Die Kosten der Handels-Jimten und
213
Tribunale werden von den Personen , welche dieselben bilden,
gemeinschafÜich aufgebracht. Den Classificationen der Ortschaf-
ten wird jedesmal der letzte Census zum Grunde gelegt Recla-
mationen dagegen können von der Verwaltung, wie von den
betheiligten Gemeinden erhoben werden. — Verschiedene Ver-
kaufs-Locale desselben Besitzers in demselben Hause, wenn sie
abgesondert und mit Ausgangsthüren nach der Strasse versehen
sind, zahlen ein jedes besonders.
Ein Jeder, welcher selbstständig ein Geschäft, Kunst, Indu-
strie, Gewerbe oder Handel, eröflBaen will, hat der Verwaltung
davon Anzeige zu machen; Namen, Wohnimg und die Klasse
anzugeben, in welcher er etwa bis dahin gesteuert hatte (in zwei
Exemplaren einzureichen). Orts -Matrikeln fassen alle diese An-
träge zusammen, und werden in der Zeit vom 1 5 November bis
15 Januar abgeschlossen. In jeder Gemeinde bilden die ein
gleiches Geschäft oder Gewerbe Treibenden einen Gremio oder
einen Godigo , unter einem bestimmten Tarife der Besteuerung.
Register werden über die Gewerks- Genossen gefuhrt und der
Regierung eingereicht. Jedes Gremio oder Godigo wählt einen
oder drei Syndici, durch welche es sich in der Aufrechthaltung
seiner Gerechtsame vertreten lässt Clasificadores schätzen ein
und theilen die Quote mit, welche das Fünffache des Tarifs eben
so wenig übersteigen darf, als sie mindestens den fünften TheU
derselben erreichen muss. Die Reclamationen müssen biimen
acht Tagen und zwar vor den Ayuntamientos substantürt wer-
den. In letzter Instanz werden die Reclamationen an den Gou*
vemeur gerichtet, dessen Entscheidung die end- und rechtsgül-
tige bleibt. — Alljährlich werden auch die Nicht- gremiados in
Matrikeln eiogeschätzt Wer ohne immatrikulirt zu sein ein Ge-
schäft oder Gewerbe betreibt, wird in den doppelten bis vier-
fachen Jahresbetrag der ihn treffenden Steuer verurtheilt, und
darf das Geschäft nicht eher fortsetzen, bis alle Förmlichkeiten
erledigt sind.
Falsche Angaben und Zeugnisse, welche amtlich abgegeben
werden^ ziehen gerichtUche Untersuchung nach sich.
214
No. 1 des General -Tarifs der Professionisten und Industriel-
len in den Städten von
Klassen.
ober 8600
4601-8600
3601—4600
3001—3600
2401—3000
laOl — 2400
501—1200
500
Einwohti.
Einwolin.
Einwohn.
Einwolin.
Eüiwohn.
Einwolin.
Einwolin.
Einwohn.
1
3000
2400
1920
1540
1250
980
790
640
2
1520
1250
1020
850
650
490
380
310
3
1250
1020
850
650
490
380
310
250
4
1020
850
650
490
380
310
250
180
5
630
490
380
310
250
180
120
100
6
3^0
310
250
180
120
100
70
60
7
159
100
80
72
60
50
40
30
8
80
72
60
50
40
30
20
16
Zur ersten Klasse gehören Kaufleute, welche mit Wein,
Branntwein, Tuch, Seide, Droguen handeln; zur zweiten: Stein-
schneider, Goldarbeiter, Giesser, Tuchhändler, Schneider; zur
dritten: Wechselagenten, Oel- und Schinkenverkäufer, Condito-
reien, Kutschenvemnether, Kaflöier, Stockfischverkäufer, Zucker-
siederei -Inhaber; zur vierten: Fleisch-, Möbel-, Papierhandlun-
gen, Wirthshäuser, Uhrmacher, Druckereien; zur fünften: Ad-
vocaten, Architecten, Apotheker, Schreiber, Buchhandlungen,
Seidenhandlungen, Tapezierer, Fächer-, Parfiimerie-Fabrikan-
ten; zur sechsten: Handelsagenten, Macaroni-, Kohlen-,
Bronce-, mathematische Instrumenten -Verkäufer, Registratoren
der Audienza, Zahnärzte, Vergolder, Untergerichts -Directoren,
Lohnbediente, Matratzenstopfer (mit Baumwolle), Notarien, Pa-
stetenbäcker, Tribunals -Procuradoren, Posamentiere, Mützen-
Fabrikanten; zur siebenten: Musikhandlungen, Stiefel-, Wachs-
handlungen, Schreiber der Diligencen, Bürsten -Fabrikanten,
Guitarren -Verfertiger, Bisquitbäcker, Musik- und Singelehrer,
Salzhändler, Tanzmeister, Strohflechter, Schreibbücherhändler;
zur achten: Korbmacher, Stuhlflechter, Maler, Stöckeverfertiger,
Inhaber von Laden zu festen Verkaufspreisen oder von Csusas
de huespedes, Eierhändler, Drechsler, Korkarbeiter, Phosphor-
verkäufer, Messerhändler mit Waaren zu festen Preisen.
215
Der Tarif No. 2 variirt nicht nach der Zahl der Bevöl-
kerung.
a) Industrielle oder Handwerker, die sich in Gremien ver-
einigen, imd ihre Quoten nach Categorien zahlen. Bei-
spielsweise Banquiers, Grosshandler und Gapitalisten
in Madrid 8000 r.
in Barcelona, Sevilla, Cadiz, Malaga . . . 5500 »
in Alicante, Coruna^ Santander, Valencia 3500 »
in den Provinzial- Hauptstädten 2500 »
in kleineren Städten 2000 »
in Flecken 1500 »
Grosshändler, die mit dem Auslande
Golonialwaar en - Verkehr haben , j e
nach der Grösse der Städte 4000 — 2800 »
Badehäuser. Besitzer 1000— 200 »
Wechselhandlungen 1200— 800 .
Chocoladenmühlen, je nach der Beschaf-
fenheit der Cylinder : . . 720 »
», die einfiicheren pro Stein 200 — 350 »
Oehnühlen 60— 200 »
Dnickereien und Pressen, je nach der
Kunstfertigkeit der Maschinen.
b) Industrielle, deren persönliche Quoten keine Aenderungen
in den Unterabtheilungen zulassen. Beispielsweise:
Steuer -Administratoren 6 procent der
Einnahme.
Steuer-, Renten-, Brückpächter, Thor-
geld - Erhe ber , Pulver - Fabrikanten,
Wegebaumeister 600 — 400 r.
Assecuranz - GeseUschaflen 10,000 »
Schiffbarmachxmgs-Gesellschaft des Ca-
nals von Castilien 10,000 »
Toros-Untemehmer 800 — 1500 »
Wollenwäschereien, immer für 2 Monate 280 »
216
Postmeister 2400 r.
Sociedad metalurgica von Alcarraz 8000 »
Tarif No. 3. Für Manufakturen und Fabriken,
a) Die Inhaber der Fabriken müssen sich in Gremien consti-
tuiren. Es wird gezahlt bei der Fabrication :
1. in Wolle und Garn, für jede Garde 8 r.; fiir je
100 Spindeln 26; für jeden Webstuhl 30; für jeden
mechanischen Webstuhl 48; wenn \ Elle breit ge-
webt wird, 40; bei schmalen Geweben 25; far jede
Walke 36; far eine hydraulische Presse 40; für eine
Scheermaschine 20 r.
2. Hanf und Flachs, in 50 Spindeln 20 r.; für jede
Garde 10; für den Webstuhl 24; wird eine vara breit
gearbeitet 16; für drei mechanische Vorrichtungen
25; ordinaire Stühle zu Leinen 12; zum Glätten 24;
Walke 20 r.
3. Baumwolle, je 2 Garden 8 r.; je 100 Spindeln 16;
je 50 5; jeder Webstuhl 8; eine vara breites Gewebe
6; mechanische Stähle 12 r.
4. Seide, für Dampfkraft 8 r.; Menschenkraft 6; Was-
serkraft 26; pro 100 Ringe 8; Jacquardstuhl 18; zu |;
vara breit 14; Stühle zu einfachem Gewebe 12; zu
Velpel oder Sammet 18 r.
5. Blonden, für feine Fabrication 600 r.; für mittlere
500; für ordinaire 250; sind alle drei in Arbeit
1350 r.
6. Eisengiessereien und Maschinen 250 — 2500 r.
7. Fabriken für Tücher, Westen imd Binden 12 — 45 r,
fitr je zwei Webstühle.
8. Färber 60 — 900 r.
9. Verfertiger chemischer Präparate . • , . . 70 — 450 »
10. Lederhändler , 90 — 540 »
11. Krystall- und PorzeUanhändler 80 — 612 »
12. Maschinenbauer 100 — 600 »
217
b) Industrie, deren Quote jeden Einzelnen trifft:
Seife für jeden Kessel von 1000 Aroba 1000 r.
für 800 — 1000 Arob. Fabrication im Ganzen 800 »
für 600 — 800 660 »
Weisse Seife, Kessel zu 200 Arob 860 «
zu 150 » 470 »
zu 20 » 38 »
Branntwein für jeden Colador auf 9 Monate . 660 »
auf 6 » . . 500 »
auf 4 » . . 330 »
auf 2 » . . 160 »
auf 1 — 2 . . . 130 »
fär jede Blase auf 9 Monate 250 »
hinab bis auf 2 Monate 60 »
Giessereien verschiedener Metalle .... 2500 — 200 »
Papier für jeden Cylinder 720 »
Knöpfe 160 .
4. Ausgenonmien und befreit von der Steuer ist eine An-
zahl von Advocaten mid Procuradoren verschiedener Gerichts-
höfe; Ciderfabrikanten; Wohlthätigkeits -Anstalten; Fischer mit
einem einzigen Bote; Minenuntemehmer ; Seiler fiir Schiffs-
taue; Arbeiter mit einem einzigen Webestuhl; Seiltänzer; Co-
mödianten; Wäscherinnen; Bedienten; Stiefelputzer und Kran-
kenwärter.
ni. Consumtions-Steuer. Das Gesetz vom 23 Mai 1845
unterwirft dieser Steuer im ganzen Festlande und den Adjacen-
tes alle Arten Wein, Branntwein, Liqueure, Olivenöl, Cider,
Fleisch, Bier imd Seife. Bier und Wein werden nach dem Ver-
brauch des Fabrikanten und Händlers, die übrigen Gegenstände
nach einer Scala besteuert, welche sich nach Verhältniss der
Grösse der Städte abstuft. Eine fernere Scala besteht, je nach-
dem diese zu versteuernden Gegenstände nationale, coloniale
oder ausländische Producta sind. Ausnahmen und Steuer-
befreiungen sollen nicht gemacht werden. Der Provinzial-Inten-
218
dant stellt die Classification der Ortschaften auf; die Ayunta-
mientos können gegen die Veranlagung reclamiren, der Inten-
dant resolvirt darauf jedoch endgültig. Steueraufseher und Er-
heber haben die Wege, die Thore und das passirende Publicum
zu überwachen. Deposita der Fabrikanten in ihren Fabriken smd
nachgegeben. Bei Verkaufs-Localen, Fleischscharren und Brannt-
weinbrennereien, Brauereien und Seifensiedereien finden amt-
liche Controllen des Geschäfts-Betriebes seinem Umfange nach
statt Die Declaration liierüber, wie über die Zahl der Blasen,
Maischbottiche etc. werden eingefordert, die Strafen fiir Contrar
ventionen festgesetzt, imd endlich auch für die Erhebung und
Verpachtung der Consumtions- Steuer die erforderüchen Vor-
schriften gegeben.
Was die Tarife anbetrifft, so sind die Städte nach der Ein-
wohnerzahl in acht Klassen eingetheilt
1
2
3
4
5
6
7
8
Städte von
500
£in\v.
1200
EUw.
2400
£iaw.
9600
Einw.
4600
Einw.
8600
EUw.
hdher
Madrid
r. m.
r. m.
T. in.
r. m.
T. m.
r. m.
r. m.
r. m.
Wein . . .
. die Aroba
6 9
1 2
1 20
2 12
3 -
3 17
4 17
6 17
20%
5 -
6 -
7 —
8-
9
11 17
12-
14 -
Branntwein 23%
6 —
7 -
8-
9
10 17
12 —
13 28
16 -
26%
7 —
8 —
9 —
10
11 17
13
14 28
17 -
30%
8 -
9 -
10 —
11 20
13
14 —
15 28
18
34%
10 —
11
12 —
13 -
14 17
16-
17 28
20-
noch mehr
11 —
12 —
13 —
14-
15 17
18 -
19 28
23-
Liquor .
12
14 -
16 -
17 —
19 -
21
25 —
26 —
Oel ....
2
2 7
3-
3 17
4 —
4 17
5 -
6 —
Die Berechnung wird , was das Gewicht anbetrifft, zu Aro-
bas ä 25 Pfund, und hinsichts des Geldes nach Realen a 2 Sil-
bergroschen 2 Pfennige und Maravedis aufgestellt; 4 Maravedis
machen einen Quart und 8^ Quart einen Real, mithiTi 26 Pfen-
nige sind gleich 34 Maravedis.
219
Klasse
1
KUsse
2
Klasse
3
Klasse
4
Klasse
5
Klasse
6
Klasse
7
KL
8
Geschlachtetes Fleisch.
Rind, Kalb, Kuh, Schwein, für das
Pfund
Speck und Schmalz .
Gesalzene8,Schinken,Würste
Desgl. Kuh, Ochse, Ziege. . .
Lebendes Vieh.
Rind, Kuh, 6j ährig pro Aroba
Jungvieh, 2 — 4j ährig pro Aroba
Kalb, 2j ährig pro Aroba
Haxnmel
Scbaaf
Lamm bis zum April
» » » Juni .
Ziege bis zum April
» » » November
Schwein, ausgewachsen .
» halbjährig . . .
« über 6 Monat bis 2jährig
r. u.
2
4
6
4
17 17
12 —
9 -
1 —
- 24
1 -
1 20
1 -
2 -
10 —
6 —
1 17
r. in.
2 —
4 —
6 -
4 —
20 —
12 -
9 —
1 —
— 24
1 -
1 —
1 20
1 —
2 —
10 -
1 17
m.
5 —
o —
8 -
4 -
45 -
30 -
24 -
3 17
1 17
2 -
2 20
1 20
2 17
12 -
8 -
2 -
r. m.
r. in.
r. in.
r. m.
r.
5
5
8
5
6
6
10
5
6
6
10
6
7
7
12
6
8
8
12
6
50 -
32 —
24 -
3 17
2 —
3 17
4 17
1 17
2 17
12 -
8 —
2 17
55 -
40 —
30 —
4-
2-
4 —
5 —
1 17
3 -
15 —
10 -
3 —
60-
40-
30 —
4 —
2-
4 -
5 17
1 17
5 —
15 -
10 -
3 17
65 -
45 -
35 -
4 17
3-
4 27
6 -
2 -
3 17
29-
12 -
4-
70
50
40
5
3
5
7
2
5
30
14
4
Gleichartig wird im ganzen Königreiche besteuert:
der Cider, die Aroba mit 24 m.
Bier 2 r. 17 »
harte Seife 5» — »
weisse Seife 3» — »
IV. Vom selben Datum ist das Gesetz über die Be-
steuerung der Miethen (Inquilinados). Es besteht diese
Steuer in der Zahlung von einem Procente von dem Mieths-
betrage, wenn solche mehr beträgt als :
3000 r. jährüch in Madrid,
2000 r. jährlich in den Hafenplätzen und Provinzial- Haupt-
städten, und
1500 r. jährlich in den kleineren Städten.
220
Es müssen dafür aufkommen: 1) die Besitzer für das Haus
oder den Theil desselben, den sie bewohnen. Ausgenommen
von der Besteuerung sind die Königlichen und Dienstgebäude;
die Häuser der Gesandten; und die ausserhalb der Städte be-
legenen lediglich zum Betrieb der Landwirthschaft bestimmten
Gebäude. Fabrik -Etablissements zahlen halb so viel als andere,
zum Wohnen bestimmte Gebäude. 2) die Miethssteuer wird
ausserdem von den Miethern und Pächtern unmittelbar ein-
gezogen. Die Hausbesitzer reichen die vorgeschriebenen Ver-
zeichnisse der Miether und MieÜispreise in ihren Häusern ein,
erhärten deren Richtigkeit durch Erklärung an Eides statt,
worauf dieselben zu den Sammlmigen beim Ayxmtamiento nie-
dergelegt werden. Von dort aus werden die vidimirten Dupücate
durch den Alcalden der Administration zugestellt. Verheim-
lichungen werden mit dem vierfachen Betrage der entzogenen
Steuer bestraft Die Steuer wird monatlich erhoben, und beträgt
jährUch von den berechneten Miethsbeträgen für die Gemeinden,
welche bis 500 Bürger zählen 2 procent
. 1200 » » 3
. » 2400 » » 4
» 3600 » . 5 »
» 4600 » » 6 »
» » 8600 » » und in Häfen von
3600 Seelen 7
bei mehr Einwohnern und in Häfen von 8600
Seelen .\ 8 »
in Madrid, Sevilla und Häfen von über 8600 Ein-
wohnern 10 »
V. Die Steuer del derecho de hipotecas ist gleich-
falls durch Gesetz vom 23 Mai eingeführt Es sind danach dem
Gesetze unterworfen:
alle Veräusserungen imbewegUcher Güter, so wie sie zum
Eigenthum oder Niessbrauch übertragen, mit Ausschluss
der in Aragon bestehenden Witthimie ;
221
die Verpachtung und Afterverpachtung von Grundstücken ;
die Auflage und der Erlass vom Census oder anderen Ab-
gaben*
Ausgenommen sind nur die Veräusserungen von Ascenden-
ten und Descendenten, und Erwerbimgen seitens des Staates.
Beim Verkauf oder Niessbrauch zahlt der Erwerber; bei Ver-
pachtungen der Eigenthümer oder Nutzniesser, welcher pachtet;
bei Afterverpachtungen der Pächter; bei Zinsen und Renten der-
jenige, welcher dadurch erwirbt. Bei Berechnung des Werthes
der Sache werden die darauf haftenden Lasten abgezogen, so
dass nur der vom Erwerber gezahlte Betrag als Massstab ange-
nommen wird. Bei Verkäufen werden 3 procent des vom Er-
werber gezahlten oder angewiesenen Werthbetrages entrichtet
Beim Tausch zahlen die Interessenten jene 3 procent zusammen.
Bei Vererbungen werden gezahlt:
1 procent, wenn die Erben CoUateralen ün zweiten Grade sind;
4 » von Seitenverwandten dritten Grades;
6 » von Seitenverwandten vierten Grades;
8 » bei noch entfernteren Graden oder wenn Fremde
erben ;
4 » von den Legaten an Verwandte dritten Grades ;
8 » von den Legaten an Fremde.
Bei Substitutionen und Fideiconunissen werden 2 procent
erlegt Unterbleibt die rechtzeitige Erklärung über den Antritt
der Erbschaft binnen Jahr tmd Tag, so werden 8 procent der
Erbschaft entrichtet Bei Schenktmgen, ausgenommen unter
Lebenden oder Eheleuten , betragen die Abgaben in demselben
Verhaltnisse, wie oben bei den Erbschaften angegeben, 1 bis
8 procent Beim Niessbrauch beträgt die Abgabe nur den vier-
ten Theil deqenigen Summe, welche dieselbe Sache bei einer
Veräusserung zu Eigenthum gezahlt haben würde. Bei Adjudi-
eationen werden 3 procent entrichtet Bei neuen Zinsauflagen
2 procent des Gapitals ; 1 procent bei Zinsen, welche nur für die
Dauer der Lebenszeit stipulirt sind; ^ procent bei Zinsen, welche
222
noch früher erlöschen; ^ procent bei Pachtungen und Aflerver-
pachtungen. Dasselbe bei Pachtiuigen von Landhäusern.
Die Contadurias imd Oficios de hipotecas sind der richter-
Uchen Beaufsichtigung unterworfen. Die Hypotheken-Register
sind nach Gemeinden getrennt, und geschieden in städtische und
ländliche. Der betreffende Act wird umständlich und genau ein-
getragen, Indices werden angelegt^ und Veränderxmgen sorgfältig
nachgetragen, in den Gegenbüchem vermerkt und eventuell ge-
löscht Am 1 Januar jedes Jahres werden sämmtliche Register
durchgesehen, die Veränderungen vergüchen und das etwa noch
Fehlende ergänzt, auch darüber erforderliche Bescheinigungen
ausgefertigt Die Inspectoren besuchen die Amtsiocale, prüfen
zweifelhafte oder verdächtige Eintragungen, und vermerken den
Revisionsbefund in den Actas de visita. Die Strafen wegen be-
gangener Unregelmässigkeiten, wenn Beamte dabei betheihgt^
sind ausserordentlich streng; sie bestehen in empfindlichen
Geldstrafen von 200 — 2000 r. oder in sofortiger Entlassung vom
Amte.
Der Verwerthimg der Regalien, in deren monopolisirtem
Verkauf das Recht der Fixirung der Preise, mit Ausschlies-
sung dieser Artikel aus dem Privat-Handelsverkehr, also eine
indirecte Besteuerung hegt, ist bereits Erwähnung geschehen.
Die Erhebung ist verpachtet, und die Einnahme, welche daraus
gelöst wird, sehr bedeutend.
Es wird nothwendig sein, hierbei der Verwendung des
Stempelpapiers näher zu gedenken, welche durch das Gesetz
vom 8 August 1851 insbesondere auf den kaufmännischen Ver-
kehr weiter ausgedehnt ist, und durch die Instruction vom
1 October 1851 erläutert wird.
Es wird das gesetzUch erforderUche Stempelpapier in Spa-
nien nicht allein zum ersten, sondern in den meisten FäUen auch
zum letzten Blatte von Documenten aller Art verwendet Die
Stempel betragen nach verschiedenen Abstufungen für Zahlungs-
fähige 60, 32, 8, 4, 2 r. und 12m., fiir amtliche Ausfertigungen
223
8 m,, fiir Armensachen 8 m., fiir Wechsel, je nach dem Objecte,
bis 120 r., fiir Strafen, je nach der Höhe und dem Gregenstande,
verschiedene. Die Stempelbogen müssen zum ersten und letzten
Blatte selbst bei Copien verwendet werden, wenn das Object
8—11,000 r. an Werth übersteigt; von allen Käufen, Ver-
äusserungen, Cessionen, Contracten, Polizei- und Criminalsachen,
wenn der Werth 5 — 8000 r. beträgt Stempelpflichtig sind alle
Documente, in denen Militair- oder Civil -Behörden betheiligt
sind, oder in Anspruch genommen werden ; namentlich alle Titel,
Aemter, Würden, Privilegien, Erlaubnisse, Ausfertigungen, Be-
scheinigungen, vidimirte Abschriften, Acte der Ayuntamientos,
Sanitäts- imd Gerichts -Commissionen. Es wird fem er die An-
wendung des Stempelpapiers ausgedehnt bei den Gerichten auf
alle Acte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; in dem kau£aiännischen
Geschäftsverkehr auf alle Wechsel, Zahlungs -Anweisungen, in-
dossirte Zahlimgen und Creditbriefe auf bestimmte Summen.
Die Stempel steigen je nach der Höhe der Summen im Ganzen
nach 16 Klassen: bei 2000 betragen sie 1 r.; bei 20,000 12 r.;
bei 50,000 20 r.; bei 100,000 60 r.; bei 200,000 80 r.; in der
16ten Klasse bei 250,000 120 r. Die Börsen-Policen werden
nach 4 Klassen gestempelt^ mit 4 bis 160 r., je nach dem Object
von 10,000 bis 250,000 r. Die kaufinännischen Ilandelsbücher,
Copirbücher und Manuale müssen von jetzt ab auf jedem einzel-
nen Blat( mit dem vierten Stempel gestempelt sein. Strafver-
fugungen werden nach dem Gesetz vom 14 April 1848 mit einem
Stempel von 2 — 10,000 r. versehen.
Die Strafv^erfögungen gegen Stempel-Contraventionen rügen
auch niedere Grade der Fahrlässigkeit der Beamten bei Unter-
lassung der richtigen Stempelverwendung sehr streng. Die dem
neuen Stempelgesetze zum Grunde liegende ratio ist dieselbe,
welche bei den Spanischen Steuergesetzen überhaupt obwaltet:
nämlich, im Interesse des Fiscus oder der fiscaUschen Kassen,
den in der Entwickelung und Ausdehnung des industriellen imd
Handelsverkehrs hegenden grösseren Wohlstand, so wie den
Credit und Speculationsgeist verhältnissmässig zu besteuern,
224
und mit Rücksicht auf die Erfahrung, dass die grösste Steuer-
einnahme von der grossen Masse aufgebracht werde, die
dem öffentlichen und Consumtions- Verkehre hauptsächlich un-
terworfenen Gegenstande zunächst und so hoch als zulässig
heran zu ziehen. Dass dies System sich, den Staatskassen ge-
genüber, als practisch bewährt, unterliegt keinem Zweifel; ob es
in der Anwendung und Durchfuhrung das Richtigste imd Ge-
rechteste ist, ob es aufinuntemd oder lähmend wirkt, das sind
Probleme, deren Lösung man der Erfahrung, der Verantwort-
lichkeit der Behörden und dem Uriheile gewiegter Staatsmänner
überlassen muss. Sobald die vorgelegten Gesetze von den Cor-
tes berathen sind und ihre Ausfuhrung beschlossen ist, kann
von einer absichtlichen Härte oder Ueberbürdung der einzelnen
Klassen der bürgerUchen Gesellschaft nicht föglich mehr die
Rede sein.
Die sehr bedeutende Einnahme aus den Steuer- und
Zollämtern gewahrt zugleich, ihren einzelnen Bestandtheilen
nach, ein besonderes Interesse, weil sie einen Ueberblick über
Einfuhr und Ausfiihr gewährt, und die für Industrie und Handel
wichtigsten Provinzen und Hafenplätze erkennen lässt
Der jetzt gültige Zolltarif (Arancel) ist im Jahre 1849 von
den Cortes begutachtet, genehmigt und mit dem Jahre 1850 in
Kraft getreten. Es sind darin bedeutende Ermässigungen gegen
die früheren Tarife nachgegeben. Im Jahre 1841 bestanden vier
Tarife; und zwar drei für den Import: a. vom Auslande über-
haupt, b. aus America und c. aus Asien; so Avie ein Tarif für den
Export Die ersteren beruhten auf den gesetzlichen Bestimmim-
gen ad a. vom 19 October 1825; ad b. vom 25 Februar 1828;
ad c. vom 2 December 1833. Der Export- Tarif auf dem Gesetz
vom 4 April 1805.
225
Es betrug die ZoUeinnahme 1850:
Aus den
Ufer- und Grenz-
Provinzen
Einfuhr
aus
der Fremde
aus
America
Ausfuhr
in
die Fremde
nach
America
• • • •
1. Alicante .
2. Almeria
3. Badajoz . . . .
4. Barcelona . . .
5. Caceres . . . .
6. CasteUon . . .
7. Cadiz
8. Coruüa
9. Gerona
0. Granada ....
1. Gmipuzcoa. . .
2. Huelva
3. Haesca
4. Lerida
5. Lugo
6. Malaga
7. Murcia
8. Navarra . . . .
9. Orense
20. Oviedo
21. Pontevedra . .
22. Salamanca. . .
23. Santander . . .
24. Sevilla
25. Tarragona. . .
26. Valencia ....
27. Viscaya . . . .
28. Zamora . . . .
29. Balearen. . . .
30. Canarien .
. . •
Summa
Mittelprovinzen . .
Totalis
Im Jahre 1849 . . .
Mehr im Jahre 1850
y. HUnutoli, Spanien.
r.
m.
r.
m.
3,403,851 31
1,055,354 33
84,786 16
22,660,149 16
7,612 7
1,242,580 4
181,350 7
8,607,472 25
9,982,296 17
1,936,340 25
2,087,255 20
144,391 1
7,271,421 15
255,978 30
774,859 12
159,733 26
131,888 -
10,243,690 ;
3,318,127 -
655,790 -
6,028 27
321,620 13
1,087,987 13
22,591 22
8,431,589 25
4,170,099 24
1,262,718 24
8,496,754 14
12,841,687 17
15,596 25
899,692 22
1,420,495 10
5,684,269 3
1,963,234 32
2,392,527 4
6,792,253
390,435 12
195,913
691,098
22
11
9,327,735
897,567
188,854
965,396
2,499,751
29
26
18
15
1,663,239 12
189,959 31
103,123,412 14
43,873,630 20
r.
m. r.
4366 25
697,445 25
255 13
4,695 -
5,332 17
61,745
459,762
16
524
63,258
5,303
5,300 -
1,824 18
1,304,790 10
530,710 24
103,654,129 443,873,630 20
61,787,719 21
24,871,262 13
41,866,409 17|19,002,368 7
m.
256 -
12,225 13
449,592 7
14,241 29
76,815 15
1,304,790 10
760,181 12
544,668
15
32
76,815 15
56,861 11
19,454 4
226
Der Zolltarif von 1849 hat inzwischen schon mehrfache Ab-
änderungen und Declarationen erfahren. Gänzlich verboten ist
die Einfuhrung folgender Gegenstände:
Kjpiegswaffen imd Munition, so wie jede Gattung von Pulver.
Quecksilber.
Fussbekleidungs- Gegenstände, mit Ausnahme dessen, was
Reisende zu ihrem Privatgebrauch mit sich fahren.
Solche hydrographische Karten, welche durch das Marine-
Depot veröffentlicht und im Auslande nachgestochen sind.
Atlasse und Pläne Spanischer Autoren, deren Eigenthums-
recht noch nicht verfallen ist.
Zinnober.
Ladungen von Bauholz, welche weniger als 400 Toneladas,
eine jede zu 20 Quintales, halten.
CereaUen, Mehl, Schiffsbrod, Brod und mehhge Suppen-Sub-
stanzen; ausser in dem Fall, wo ihre Einfuhr durch Ge-
traide-Gesetzgebung erlaubt worden ist.
Militair- Abzeichen und Effecten.
Bücher und Druckschriften in Spanischer Sprache, ausser
wenn der Autor, der das Eigenthumsrecht besitzt, sie
selbst einfahrt. Messbücher, Breviarien, Erbauungs-
bücher und sonstige liturgische Schriften.
Nota. Nicht einbegriffen in das gedachte Ausfuhrverbot sind
Lexica und Wörterbücher, sofern sie das, inGemässheit
der bestehenden Gesetzgebung von Spanischen Auto-
ren besessene Eigenthumsrecht nicht beeinträchtigen.
Schildereien, Figuren und andere Gegenstände, welche die
Sittlichkeit verletzen und die katholische Religion lächer-
lich machen.
Pharmaceutische Präparate, deren Zulassung die Sanitäts-
Reglements verbieten.
Fertige Kleidungsstücke, mit Ausnahme derjenigen, welche
die Reisenden für ihren Privatgebrauch mit sich führen.
GewöhnUches Salz.
Tabak in Blättern, er möge herkommen woher er wolle.
227
Was insbesondere die BaumwoUenwaaren anlangt, so finden
sieh folgende Artikel verboten :
Baumwollengam bis No. 59 incL
Desgleichen mit zwei oder mehreren Fäden , zum NShen und
Sticken bestimmt, bis No. 89 incl.
Gewebe; gebleicht und ungebleicht; gefilrbte, gestreifte; im
Webstuhl gearbeitete oder bedruckte, bis 25 Fäden ein-
schUesslich; gezählt in der Kette in ^ Spanischem Qua-
dratzoll.
Tücher; weisse, bedruckte oder andere farbige, bis 19 Fäden
einschÜesslich.
Mousseline oder Schottische Battiste; schlichte weisse, ge-
streifte oder gedruckte, bis 19 Fäden einschHessUch.
Percaline, Lustrine, Cristalline und andere StoflFe zur Fabrica-
tion künstlicher Blumen, bis zu 19 Fäden einschliessUch.
Doppelgewebe, welche gewöhnlich zu Beinkleidern, Jacken
und anderen Kleidungsstücken gebraucht werden; sie
seien schlicht, sergeartig, gestreift, carrirt oder von
anderen Mustern, welche mehr als \ Baumwolle ent-
halten.
Stoffe von Seide, Wolle, Leinwand und Hanf, welche eine Mi-
schung von Baumwolle in grösserer Quantität als ein
Drittel des Gewichts halten, bis zu 19 Fäden ein-
schHessUch.
Stoffe von Baumwolle mit Mischung von Seide, Wolle, Leinen
und Hanf von 20 und mehr Fäden, wenn die Baumwolle
im Stoffe mehr als \ beträgt.
Tricotartige Gewebe in Strümpfen, Hosen, Unteijacken u. s. w.
Baumwollene Posamentierwaaren aller Art
Es wird hierbei bemerkt, dass im November 1851 der Cor-
tes -Versammlung Vorschläge vorgelegt sind, um einen Theil
obiger Verbote zu modificiren.
Was die Spanische Staatsschuld anbetrifft, so datirt
dieselbe hauptsächlich aus der Regierungsepoche Carls IV und
15*
228
aus dem Kriege von 1808. Schon im Jahre 1814 unter Ferdi-
nand VII hatte der Finanz -Minister Martin Garay den ersten
Versuch zur Regelung der Schuld gemacht; 1820 wurde das-
selbe durch die Cortes, 1834 durch Toreno beantragt. 1836
nahm Mendizabal die Sache auf, fand jedoch in der damaligen
politischen Lage des Landes unübersteigUche Hindernisse. Nach
der amtlichen Erklärung des Spanischen Staats -Ministeriums
vom 31 December 1849 (Madrider Zeitung vom 19 April 1850)
bestand damals die Schuld:
die consolidirte. die nicht consolidirte.
2982,020,410 r. dreiprocentige innere und auswärtige
im Umlauf begriffenes Capital der re-
gulirten Schuld.
Innere Schuld.
909,570,718 » Sprocentige
308,829,718 » 4procentige
352,180,320 r. nicht consolidirte Vales
647,598,065 » 5procentige Papiere
940,355,458 » zinslos
266,852,638 » provisorische Schuld
16,627,697 » Capitale zu Gunsten der Zehntberech-
tigten, in 3proc. Renten verwandelt
5,474,253 r. Certificate an dergleichen nicht lun-
zuwandelnden.
Auswärtige Schuld.
3450,612,000 r. zu 5 proc. nach Ab-
zug von
423,777,317 » dem Staat angehö-
rigen
3026,834,683 » Rest.
1189,204,000 r. ausgeschobene
Schuld nach Abzug
der dem Staate mit
146,320,000 » angehörigen
1042,884,000 r Rest.
76,680,000 r. an ausgesetzter
Schuld, die sich je-
doch im Besitz des
Staates befindet
1744,295,706 r. in der Li<][uidation begriffen
229
680,678,840 r. auswärtige, von der Um\(randelujQg
im Jahre 1834 herrührende hängende
Schuld
4321,862,816 r. 5680,319,280 r.
4321,862,816 » consolidirte Schuld
10,002,182,096 r. consolidirte und nicht consol. Schuld
2528,885,365 » Capital verfallener Coupons
12,531,067,461 r. gesammte zu regulirende Schuld
2982,020,410 » reguHrte Schuld
15,513,087,871 r. gesammte Schuld.
Die Regulmmg dieser gewichtigen Angelegenheit hat im
gesetzlichen Wege im Jahre 1851 statt gefimden. Es soll nach
den genehmigten Beschlüssen eine dauernde Rente von 3 pro-
cent imd eine amortisable bewilligt werden. Die dauernde tlieilt
sich in die consolidirte und rente differee, imd sollte sich bilden:
1) aus dem Nominal- Capital der Sprocentigen äusseren und in-
neren Schuld; 2) aus der 4procentigen consolidirten , reducirt
auf -J-; 3) aus den Interessen der übrigen, auf ^ reducirten
Schuld. Die amortisable sollte sein: 1) die laufenden Sprocen-
tigen Billets; 2) nicht consolidirte Bons; 3) dette differee provi-
sorische, ohne Zinsen. Die Zinsen der differee sollten betragen:
1 procent auf vier Jahr, und von da ab alle zwei Jahre \ pro-
cent mehr.
Die Staats-Lotterie veröffentlicht allmonatlich die Zie-
hungspläne, welche nicht immer gleich sind. In der Regel wird
die zu verloosende Summe auf 150,000 Duros, abwechselnd aber
auch auf 400,000 Duros bestimmt; ausgegeben werden 30,000
Billets, ein jedes zu 5 Duros oder Piaster; jedes Billet ist in
Zehntel getheilt, welche zu 10 r. (20 Sgr.) verkauft werden. 835
Prämien werden gezogen, imd bei der Verloosung von 150,000
Piastern wie folgt vertheilt:
1 von 20,000 Dur.
1 • 10,000
1 . 4,000
1 » 2,000
B
230
6 zu 1000 = 6,000 Dvir.
20 zu 500 = 10,000
25 zu 400 = 10,000
50 zu 200 = 10,000
52 zu 100 = 5,200
678 zu 50 = 33,900
835
2 Aproximaciones zu 350 för diejenigen bei-
den Nummern, welche der Hauptgewinn-
Nummer unmittelbar folgen oder vorher-
gehen 700 »
Desgleichen 2 zu 170, welche die nächsten
Nummern des zweiten Gewinnes sind . . . 340 »
Desgleichen 2 zu 100 beim diitten Gewinne . . 200 »
Desgleichen 2 zu 80 beim vierten Gewinne ... 160 »
Summa 112,500 Dur.
Der üeberrest fliesst in die Staatskasse. Es sind übrigens
mehreren Städten Special- Geldlotterien, theils zur Bestreitung
von Gemeinde -Ausgaben, theils für wohlthätige Zwecke nach-
gegeben. Barcelona hat beispielsweise zwei Lotterien : die eine
zur Unterhaltung des Strassenpflasters ; die andere geht von der
Casa de caridad und dem Hospitale aus; die höchsten Gewinne
sind 300 Duros; die Einsätze aber betragen nur 2 r. (4Sgr. 4Pf.),
so dass die Spiellust der arbeitenden Klassen ausnehmend be-
fördert wird, was man nicht für wünschenswerth erachten kann.
Die Bank von San Fernando. Durch Gesetz vom 1 Mai
1848 ist die am 25 Februar 1847 zu Madrid gegründete Bank
auf einen Zeitraum von 25 Jahren reorganisirt; mit einem Gapi-
tale von 200 Millionen r., repräsentirt durch 10,000 Actien zu
2000 r. Die Bank kann Billets bis zur Hälfte ihres effectiven Ca-
pitals emittiren. Eine grössere Zahl kann nur durch ein Gesetz
in Umlauf gesetzt werden. Die Billets lauten au porteur und
werden in Madrid imd in den Provinzial- Banken angenommen.
Der dritte Theil der BiUets soU stets in baares Geld umgesetzt
231
werden und als solches drculiren. Durch Königliches Decret
vom 15 December 1851 ist die San Fernando -Bank mit einem
neuen Capitale von 120 Millionen Realen dotirt worden. Pro-
vinzial-Banken sind in Barcelona und Cadiz. — Die Verwal-
tung besteht aus einem Ober- und zwei Unter- Gouverneuren,
einem Regierungsrathe von achtzehn MitgUedem, Secretair, Buch-
halter, Rendanten und Eassirer.
Die Münz Verwaltung wird von einer Junta consultativa
de moneda geleitet, welche, durch Könighches Decret vom
29 April 1848 errichtet, aus einem Präsidenten, einem Director
und sieben Mitgliedern besteht Ein Departements -Chef leitet
das Schneiden der Stempel; einer das Prägen und Schmelzen;
der dritte ist zugleich Chef der Münze zu Madrid. Münzstätten
sind ausserdem in Sevilla und Barcelona. Die letztere, mit neun
Beamten imd 62 Arbeitern versehen, ward im Jahre 1148 ge-
gründet
Es ist vielfach davon die Rede gewesen, das ganze Münz-
wesen einer entsprechenden Umgestaltung zu unterwerfen. Zu
verschiedenen Zeiten sind Commissarien zusammengetreten,
Projecte entworfen imd vorgelegt, allein man hat nicht zur Be-
schlussnahme gelangen können. Die durch Könighches Decret
vom* 31 Mai 1847 in Aussicht gestellte Reform ist noch nicht
vollständig ins Leben getreten. Zur Zeit der Geldkrisis des Jah-
res 1848 erging unter dem 15 April eine neue Allerhöchste Be-
stimmung, in deren Verfolg Silbermünzen geprägt wurden, und
die angeordneten Massregeln in BetreflF des cursirenden Geldes
theilweise in Ausführung gekommen sind. Es sollen nämlich in
Gold nur die Isabellen -Dublonen zu 100 Realen, im Gewicht
von 67 Gran, in der Grösse von 27-^, cursiren; in Silber: der
Duro, im Werth von 20 Realen, talla 8^ en marco. Der halbe
Duro oder Escudo von 10 Realen; die Peseta von 4 Realen, und
der Real-vellon. An Kupfermünzen sollten cursiren: der halbe
Real; der zehnte Theil des Realen; der doppelte Real, imd das
halbe Zehntel des Realen. Die zunächst geprägten Silbermünzen
wurden nicht in Umlauf gesetzt, sondern wieder umgeprägt.
232
Auf den neuesten Duros finden sich wiederum neben dem Kö-
niglichen Wappen die Säulen des Hercules mit ihrer bekannten
Devise, weil in China und dem Indischen Archipelagus, wo diese
Spanischen Thaler die gangbarste Münze bilden, die Gepräge,
in welchen die Säulen felüten, als etwas Neues und Ungewohn-
tes, mit Misstrauen betrachtet und ihre Annahme ab imd zu ver-
weigert wurde. Das neugeprägte Gold zu 100 r. ist eine schöne
und sehr gesuchte Münze. Bei den Staatsbehörden und in amt-
lichen Liquidationen ist die nachstehende Berechnung ein-
geführt:
Isabellen-Dublon Escudos Reales Decimos
1 10 100 1000
1 10 100
1 10
Im Verkehr befinden sich aber nachstehende Spanische
Münzen:
A. In Gold.
1. Onza oder Doblon von 8 escudos, vor 1772 geprägt, 321 r.
und 6 m. an Werth (23 Rthlr. Preussisch). Dieselbe seit
1772 = 320 r.
2. Die halbe Onza zu 4 escudos, vor 1772 geprägt = 160 r.
20 m., nach 1772 = 160 r.
3. Der Gold-Dublon, vor 1772 = 80 r. 10 m., nach 1772
= 80r.
4. Der Gold-Escudo, vor 1772 = 40 r. 5 m., nach 1772
= 40r.
5. Der halbe Gold-Escudo oder Goronilla, vor 1772 := 21 r.
8| m., nach 1772 = 20 r.
B. In Silber.
1. Der Duro oder Real de a ocho, peso fuerte = 20 r.
2. Der halbe Duro, Real de a cuatro = 10 r.
3. Die Mexicanische Peseta mit Saiden = 5 r.
4. Die gewöhnliche oder provincial peseta = 4 r.
5. Der Mexicanische Silber-Real = 2 r. 17 m.
6. Der gewöhnliche Silber -Provinzial-Real.
233
7. Der real de vellon oder realillo = 32 m.
C. In Kupfer.
Stücke zu 2 cuartos = 8 m.
Der Cuart = 4 m.
Der Ochavo = 2 m.
Der Real (2 Sgr. 2 Pf.) ist die gangbarste, den Berechnun-
gen zum Grunde gelegte Münze. Steht hinter irgend einer
Summe keine besondere Bezeichnimg der Münzsorte, so nimmt
man, wenn ein Anderes aus den Nebenumständen nicht unzwei-
felhaft hervorgeht, an, dass Realen, und zwar Realen vellon ge-
meint sind. Im kaufmännischen Verkehre wird bei grossen Ge-
schäften nach Duros gerechnet; im Detailhandel nach Peseten,
und in Marktkäufen nach Cuartos.
In verschiedenen Provinzen rechnet man nach anderen Münz-
sorten, welche theils cursiren, theüs nur imaginair sind. So in
Catalonien nach Ardites. Das Pfund Ardites theilt sich in 20
Sueldos, und ist gleich 2 r. 2b^ m. Der Sueldo, getlieilt in 12
Dineros, ist gleich 25^ m. Der catalanische Dinero 1^ m. Der
Real de Ardites gilt 24 Dineros = 1 r. 2^ m. Die für Catalonien
eigens geprägten Cuartos zählen 3, 4 und 6 Cuart- Stücke. Die
während des Unabhängigkeits-Krieges dort geprägten Silber-
münzen, Duros wie Peseten, sind Silberscheiben mit dem Stem-
pel des Werths und des Namens Ferdinands VII ; auf der Rück-
seite fuhren sie das Wappen von Aragon.
In Valencia zählt man nach Pfunden. Das Peso ist =
2 Sueldos, = 15 r. 2 m. Der Sueldo = 12 Dineros, = 25\ m.
Der Valencianische Dinero = 2^ m. Der Valencianische Real
= 24 Dineros, = 1 r. 17^ m.
In Aragon ist la libra jaquesa gleich 12 Sueldos und gilt
18 r. 28 m. Der Sueldo gilt 16 Dineros jaqueses, ist gleich 32 m.
Der Dinero jaques gleich 2^ m.
In Navarra theilt sich der real flojo in 4 tarjas oder ^ in
6 gruesos, gilt 1 r. 30 m. Die tarja enthält 8 m. navarros und
gilt 131 mar. Der grueso enthält 6 m. navarros, gilt gleich 10 m.
234
Der Navamsche Maravedi hält 2 Cornatos , gleich 1^ m. Der
Comato gilt ^ m.
InMallorca theilt sich das Pfund in 12 Sueldos gleich 13 r.
9^ m. Der Sueldo oder 12 Dineros gleich 22^ m. Der Dinero
gleich ^ m.
Die im Handel vorkommenden imaginairen Münzsorten sind:
Der Dublon von 5 pesos, gleich 40 alten Silber -Realen, oder
75 r. 10 m. vellon.
Der Dublon von 4 pesos, gleich 32 alten Silber-Realen oder
60 r. 8 m. vellon.
Der Silber-Ducado, gleich 11 Silber-Realen oder 20 r. 24 m. v.
Der Wechsel -Ducado, gleich 11 r. 1 m. de plata oder 20 r.
23^?- m. V.
Der Peso de cambio oder Real de ocho theilt sich in 34 Silber-
Maravedis und gilt 1 r. 30 m. v.
Der Silber-Maravedi gilt 14f ni. v.
Von fremden Münzen cursiren in Spanien eigentlich nur
Französische. Es war bestimmt, dass die 20 Frankenstücke aus
dem Verkehre ausgeschlossen bleiben sollten, da man von allen
Seiten von fremdem, namentlich Califomischem Golde über-
schüttet zu werden, und das Sinken des inländischen Goldes be-
färchtete. Diese Besorgniss hat sich nicht bestätigt, imd man
sieht überall Französisches Gold, namentUch in Catalonien. Die
Französischen 5 Frankenstücke, Napoleons genannt, circuliren
gleichfalls, insbesondere in allen Küstenstädten, in ausserordent-
licher Menge. Sie gelten 19 r. Die Französischen Frankenstücke
nimmt man m Catalonien zu 3 r. 24 m.; die halben Franken zu
Ur.
Der Etat des Finanz - Ministeriums für 1852 beträgt
108,005,023 r.
235
Ministerium des Innern.
Secretaria de Estado y del Despacho de la Gobemacion
del Reino.
Ipta se virtoB ■«ti« oatondit.
SaUati beU. lug. LXXXV.
Zum Ressort des Ministeriums des Innern gehört die Auf-
stellung der statistischen Tabellen, die Abgränzung der Provin-
zen und Gemeinden; die Verwaltung derselben durch Provin-
zial-Gouverneure, Commissarien, Provinzial- und Gemeinde-Räthe
(Ayuntamientos); die Wahlen der Abgeordneten; das Loosungs-
und Aushebungsgeschäft der Militairdienstpflichtigen fiir die
Armee imd Marine, imter Assistenz der Militair- Commissarien;
die Stadt- imd Landpolizei und Sorge für die öffentUche Ordnung
und Sicherheit; die Ueberwachung der Verwaltung des Gemeinde-
Vermögens; die Posten; die Presse; öffentliche Wohlfahrt; Ge-
sundheit; Hospitäler; Mineralbnmnen und Bäder; Wohlthätig-
keits- Anstalten und Hospitäler; Theater imd öffentliche Ver-
gnügungen; Gefangnisse; Straf- und Besserungs-Anstalten.
Im Ministerio sind neben dem Minister angestellt: ein Unter-
Staatssecretair, und fiir sechs Abtheilungen je ein Ober- und
Unter-Director, ein CoUegium von 30 Räthen, 10 Hülfsarbeitem
und 13 Officialen ersten, zweiten imd dritten Ranges, nebst den
nöthigen Registratur-, Kanzlei- und Kassen -Beamten. In den
sechs Abtheilungen werden bearbeitet: die Generalien; die Ver-
waltung der Provinzen, Wohlthätigkeits-, Strafanstalten imd die
Sanitäts- Angelegenheiten; die Post und Verbindimg mit den
überseeischen Provinzen; die Communal- Verwaltung und die
Kassensachen des Ministerii.
Es sind sechs Inspectoren der Civil- Verwaltung angestellt^
welche sich durch häufige Reisen in die Departements von den
Local- und Personal- Verhältnissen genaue Kenntniss verschaffen.
Die Junta der Theater-Censur besteht aus sechs Mit-
gliedern; Vice -Präsident ist der Gefe politico von Madrid; unter
236
den Räthen beiSnden sich Mitglieder der Academie der Wissen-
schaft und der Geschichte.
Die Archive, die National-Druckerei und die Tele-
graphen-Verwaltung sind im Ministerio gleichfalls vertreten.
Der KönigHche Gesundheitsrath (Consejo de Sanidad del
Reino) besteht aus einem Chef- xmd Vice-Präsidenten, Director,
zwölf wirklichen MitgUedern (numerarios) und acht Supernume-
rarien. Zu seinem Ressort gehören die Provinzial- und Hafen-
Sanitätsbehörden, die medicinisch - chirurgischen Academien,
und die Mineralbrunnen und Bäder.
Die General-Junta der öffentlichen Wohlthätigkeit
(beneficencia) besteht aus einem Chef- und Vice-Präsidenten und
zehn MitgUedern. Mit ihr stehen die Provinzial- Junten und
Wohlthätigkeits -Vereine in Verbindung.
Endüch stehen die Sparkassen- Vereine und die Verwaltung
der Posten (correos) unmittelbar unter dem Minister.
Die Provinzial-Verwaltung leiten in Madrid ein Gefe
poUtico; in den Provinzen Civil -Gouverneure: imd zwar acht
erster Klasse in Barcelona, Cadiz, Coruna, Granada, Malaga, Se-
villa, Valencia und Zaragoza; zelm zweiter Klasse in AUcante,
Badajoz, Burgos, Cordova, Jaen, Murcia, Oviedo, Santander, To-
ledo und Valladohd ; zwölf der dritten Klasse in Albacete , Al-
meria, Caceres, Ciudad Real, Cuenca, Gerona, Leon, Logroiio,
Navarra, Salamanca, Balearen und Canarien; und siebzehn der
vierten Klasse in Alava, Avila, Castellon de la Plana, Guadala-
jara, Guipuzcoa, Huelva, Huesca, Lerida, Lugo, Orense, Palencia,
Pontevedra, Segovia, Soria, Teruel, Viscaya, Zamora.
Bis zum Jahre 1850 führten die Provinzial -Chefs sämmtlich
den Titel Gefe politico. Seitdem ist diese Bezeichnung nur dem
Gouverneur der Provinz Madrid gebheben. Die Verwaltung der
überseeischen Provinzen ist eine ausschliessUch militairische, und
wird davon weiter imten gesprochen werden. Durch König-
liches Decret vom 25 October 1851 ist die Bearbeitung der Ver-
waltungs- Angelegenheiten jener Provinzen von der dritten Ab-
theilung des Ministerii des Innern an eine besonders errichtete
237
Behörde, « Direccion general de Ultramar » , übergegangen. Ein
General- Director, im Range eines Unter -Staatssecretairs, steht
an der Spitze, mit der Besoldung von 500,000 r.; unter ihm
drei Oficialen mit 36, 32 imd 30,000 r. Gehalt; sieben Hülfs-
arbeiter, von denen einer 18, zwei 16, zwei 14 und einer
12,000 r. beziehen; ein Archivar mit 20,000 r.; die Subal-
ternen zusammen mit 100,000 r.; die Boten mit einem Gehalt
von 8 — 10,000 r. Für Material werden 80,000 r. vergütigt; imd
werden diese Kosten, mit Ausnahme von 190,000 r., welche be*
sonders aufgebracht werden müssen, durch Ersparnisse in den
übrigen Ministerien gedeckt.
Die Provinzial- Verwaltung ist im WesentUchen der Fran-
zösischen nachgebildet. Die jetzige Organisation hat dieselbe im
Jahre 1845 erhalten. Die Gouverneure sind die zur Ausfährung
aller Verwaltungszweige, welche zum Ressort des Ministerii ge-
hören, berufenen verantwortUchen Ober-Behörden. Sie ver-
einigen mit diesen Functionen die Oberaufsicht der Steuerver-
anlagung imd Erhebung. Ihr Strafrecht erstreckt sich bis zur
Höhe von 1000 r. Sie können einen Theil der Verwaltungs-
Beamten nicht allein suspendiren, sondern auch absetzen ; ilmen
steht auch das Recht zu , durch einen Einspruch oder durch die
Ergänzung des väterHchen Consenses, insbesondere bei Minder-
jährigen, die Schüessung einer Ehe zu verhindern oder möglich
zu machen. Den Civil -Gouverneuren stehen Provinzialräthe (Re-
gierungsräthe) und Provüizial-Deputationen zur Seite. Die Mit-
glieder der Provinzial -Deputation gehen aus allgemeinen Wah-
len hervor; ihre DienstobHegenheiten entsprechen den Pflichten
der membres du conseil de prefecture in Frankreich. Sie bilden
unter dem Vorsitz des Gouverneurs ein berathendes CoUegium,
welches, das Wohl der Provinz im Auge behaltend, insbeson-
dere die Steuer -Veranlagung und Erhebung und das Militaiiv
Ersatzwesen überwacht. Der Gouverneur ist jedoch an die Be-
gutachtung der Provinzial- Deputation nicht gebunden, sondern
ermächtigt» seine entgegenstehende Ansicht, unter eigener allei-
niger Verantwortlichkeit, zur Ausfuhrung zu bringen. Zu den
238
Amtsinsignien des Provinzial- Gouverneurs gehört der Stock und
die weisse Schärpe. Die Localverwaltung leitet ein Ayunta-
miento oder Magistrats-Behörde. Jede Gemeinde, welche min-
destens 30 Mitglieder zählt, hat ihr eigenes Ay imtamiento , in
welchem sich , je nach der grösseren oder geringeren Zahl der
Bevölkerung des Ortes, 4 — 28 Mitglieder (regidores oder con-
sejales) befinden. In den Ortschaften unter 30 Gemeinde-Mit-
gliedern ernennt der Gouverneur einen Dorfrichter (alcalde pe-
daneo), welcher dem Districts-Alcalden untergeordnet ist Die
Gemeinderechte uind die Macht der Ayuntamientos sind durch
das Gesetz vom 1 Januar und 6 Juli 1845 zwar bedeutend be-
schränkt oder paralysirt, wie dies durch Ernennung der Alcalden
und Corregidore seitens der Regierung der Fall war; nichts
desto weniger besitzen diese Körper noch bedeutende Präroga-
tive. Das Ayuntamiento controllirt die Verwaltung und Verwen-
dung des Gemeinde -Vermögens; es beschUesst über die Höhe
der Gemeinde -Auflagen zur Deckung der Gemeinde-Bedürfiüsse,
und sorgt für die öffentliche Ruhe imd Ordnung, Wohlfehrt und
Sicherheit, Anlagen, Verschönerungen und Vergnügungen. Die
Stellimg des Ayuntamiento entspricht im Wesentlichen der der
Stadtverordneten -Versammlung der revidirten Städteordnung.
Die Wählbarkeit zur Mitgliedschaft des Ayuntamiento ist zwar
ziemlich allgemein, die Wahlfahigkeit aber auf die Eigenschaft
eines Familienhauptes beschränkt.
An der Spitze der städtischen Verwaltung als ausftih-
rende Behörde steht der Alcalde oder Bürgermeister, gewählt
aus der Zahl der Consejales; ihm zur Seite mehrere Alcalde-
tenientes (Magistrats-Mitglieder und Stellvertreter), ebenfalls
aus den Mitgliedern des Ayxmtamiento gewählt. Der Alcalde
tritt zugleich in der Eigenschaft als Friedensrichter auf. Seit
dem Jahre 1845 waren von der Regierung, wie schon bemerkt,
noch besondere aus den Stadtkassen besoldete Königliche Beamte,
unter der Bezeichnung Corregidores, bei der städtischen Verwal-
tung angestellt, denen insbesondere die höhere Polizei übertra-
gen war; dieselben sind aber grossentheils inzwischen wieder
239
entfernt worden. Die Aemter der Mitglieder der Provinzial-
Deputation, des Alcalden und des Ayuntamiento sind als Ehren-
ämter unbesoldet. Die Alcalden wechseln alle Jahre; das Ayun-
tamiento ergänzt sich gleichfalls alljährlich durch Neuwahl der
Hälfte seiner Mitglieder. Die von der Gemeinde gewählten Al-
calden bedürfen der Bestätigung der Regienmg. Zur städtischen
Verwaltung gehören auch Schutz- und Sicherheits- Beamten, aus
Commissaxien, Inspectoren \md Agenten bestehend, welche die
Pass-, Ordnungs*-, Sitten-, Gesundheits-, Sicherheits- und Ge-
werbe-Polizei ausüben.
Vielleicht ist es hier am Orte, einige Notizen über die städti-
schen Verhältnisse der beiden grossesten Städte der Monarchie,
Madrid xmd Barcelona, mitzutheilen, um, im Vergleich zu deut-
schen Städten gleicher Grösse, den Umfang der einer städtischen
Verwaltung in Spanien zur Disposition gestellten Mittel näher
kennen zu lernen.
Madrid, mit einer Bevölkerimg von 250,000 Einwohnern
(ausschliesslich des Militairs), darunter 49,721 Famüüen und
6120 Wähler, enthält 512 Strassen, 70 Plätze und 8000 Häuser.
Die Stadt ist in 2 cuarteles, 6 XJntergerichts-Sprengel, 10 Muni-
cipal-Districte, 16 Parochien, 10 Polizei-Commissariate, 40 Mili-
tair-Loosungsbezirke und 89 Stadtbezirke getheilt Madrid steuert
jährlich 34,279,294 r., und zwar 7,099,654 r. an Territorial- Con-
tribution und 5,921,269 r. por el subsidio industrial y de co-
memo, d. h. Gewerbesteuer, und 21,258,374 r. an Consumtions-
und Thorsteuer. Der Grundbesitz in Madrid repräsentirt ein
Capital Ton 2,141,601,000 r., und an Renten die Summe von
99,689,900 r. Der jährHche Verbrauch wird berechnet auf
1,520,000 Fanegen (Scheffel) Waizen, 300,000 Fanegen Gerste,
220,000 Arobas (zu 25 Pfund) Garbanzos (Kichererbsen), 51,000
Arobas Reis; 1,700,000 Arob. Wein; 574,000 Arob. Oel; 223,000
Stück Hammel, 25,600 Stück Rindvieh, 76,200 Schweine;
2,900,000 Arob. Kohlen; 81,300 Arob. Seife; 22,300 Fanegas
Salz; 8200 Arob. Kerzen; 12,700 Arob. Zucker; 10,331 Arob.
Essig und 155,220 Arob. Schnee.
240
Das Excelentisimo Ayimtamiento Constitutional von Madrid
besteht aus dem Präsidenten in der Person des Gefe politico;
aus einem Alcalde Corregidor (dem Marquis von Santa Cruz),
aus 10 tenientes de Alcalde, unter ihnen der Herzog von Alba
und der Vizconde de la Armeria, und aus 37 Regidoren. Die
executive PoUzei besteht aus 10 Revier-Commissarien, 45 Polizei-
Sergeanten (celadores). Unter dem Sicherheits-Polizei-Inspector
stehen besonders, was die Ausfuhrung der niederen stadtischen
Poüzei anbetriffi^ die am 31 Mai 1848 reorganiskte Ronda muni-
cipal, zusammengesetzt aus 1 Chef, 12 Celadoren, 3 Supemume-
rarien und 60 Mimicipalen. Für die KönigUche Poüzei-Verwal-
tung von Madrid werden noch verwendet: 1 Chef der Salva-
guardias (Schutzmannschaft), 3 Sergeanten ersten, 15 zweiten
Grades, 18 Corporalen und 322 Schutzmänner (salvaguardias);
1 Rondechef mit 20 Unterbeamten zur Verfolgung von Verbre-
chern; 30 Agenten für die höhere Poüzei, und 2 Compagnien
und eine Escadron Guardias civiles. Die Staats -Poüzei für Ma-
drid kostet, inclusive der Bureau -Ausgaben (176,000 r.) und der
Bekleidungskosten fiir die Schutzmannschaft (366,921 r.), jedoch
ohne die Unterhaltungskosten der Guardias civiles, welche auf
dem Müitair-Etat des Kriegs -Ministerii stehen, 3,300,000 r.
Der städtische Haushalts -Etat von Madrid fiu* die Bestrei-
tung der Verwaltungskosten des Ayuntamiento, der Sicherheits-
und Stadt-Poüzei, für den ölBfentüchen Unterriclit (1,000,000 r.),
Wohlthätigkeit, Bauten u. s. w. beläuft sich auf 20,000,000 r.
Unter den zur Deckung dieser Summe aufzubringenden Ein-
nalimeposten betragen die Renten und Zinsen des Gemeinde-
Vermögens 292,890 r.
In Barcelona besteht bei einer Bevölkerung von 170,000
Einwohnern, die Vorstädte Barceloneta, Gracia und San Bertran
mit eingerechnet^ die städtische Verwaltung aus einem Alcalden
imd 6 Alcalde -tenientes, einem Eönigüchen Alcalde -Corregidor
und 31 Regidoren, als Mitgüeder des Ayuntamiento. Das letz-
tere ist zur Bearbeitung der verschiedenen Verwaltungs- Gegen-
stande in sechs Abtheilungen getheUt. Die erste erledigt Alles
241
was Wohlthatigkeit, Gesundheit, Unterrichts- und Gefängniss-
wesen, so wie den Handel anbetrijBRt; die zweite die Etats- imd
Steuersachen ; die dritte die öffentlichen Arbeiten, Strassen, Bau-
ten, Brunnen; die vierte die Statistik und das Leichenfuhrwerk;
die fünfte die Militairlosung, Reclamationen imd Aushebung ; die
sechste das Liquidationswesen. Die Kosten der städtischen Ver-
waltung betragen 6,500,000 r. Die Einkünfte des Gemeinde-
Vermögens 1,000,000 r. Der Rest wird meistentheils durch Zu-
schläge auf die Consumtionssteuer gedeckt Für den äusseren
Dienst sind in Thätigkeit: 1) Die Fuerza municipal, aus einem
Chef und 14 Subalternen bestehend; 2) das Resguardo munici-
pal, die Schutzmannschaft, einen Chef imd 12 an den Thoren
beschäftigte Executiv - Beamte zählend; 3) für jeden Stadt-
district (es sind deren 4) ein Commissarius imd 3 Celadoren;
5) die eigentüch im Dienste des General- Capitains stehenden
Mozos de la esquadra; und 6) die hier stationirten Maimschaf-
ten der Guardia civil.
Der Provinzial-Rath, welcher dem Civil -Gouverneur zur
Seite steht, zählt, je nach der Bedeutung der Provinz, 3 — 5 Mit-
glieder de numero (ordentHche) imd 2 — 5 Supemimxerarien,
so Avie einen Vice -Präsidenten. Chef -Präsident ist der Gouver-
neur, welcher die Stimmen der Räthe nur als berathend xmd
vorschlagend betrachtet, und nach eigenem Ermessen und Ver-
antworüichkeit zu handeln berechtigt ist. Die MitgUeder dieser
Behörde werden von der Regierung angestellt und besoldet.
Mit Bezug auf die Verhandlungen über die Preussische Ge-
meinde-Ordnung wird es den Lesern angenehm sein, nähere
Kenntniss von der Spanischen Gemeinde-Ordnung zu er-
halten, und zwar in der Form, wie solche von der Regierung am
5 November 1852 den Cortes vorgelegt ist, um dadurch die Or-
ganisation und die Attribute der Ayuntamientos zu ergänzen und
resp. zu beschränken, indem danach die Mitglieder der Ayunta-
mientos vermindert, und sämmüiche Alcalden in den Provinzen
von den Civil -Gouverneuren, diejenigen in den Haupt- und Re-
sidenzstädten aber von der Kjone ernannt werden sollten. Zu-
T. Mlnutoli, Spanien. \Q
242
gleich waren mit Hinweisung auf das neue Gesetz besondere
Gesetzes -Vorschläge in Betreff der Reform der bisherigen Be-
stimmungen über die Wahl, Thätigkeit und den Geschäftsgang
der Pro vinzial- Deputationen, so wie zur Reform der Gesetze
über die Attribute imd Wirksamkeit der Provinzial-Räthe und
der Civil -Gouverneure, den Cortes mit überreicht.
Gesetz in Betreff der Organisation der Attribute der
Ayuntamientos.
Titel L
Von der Organisation des Ayuntamiento.
Art. 1. In allen Ortschaften, welche gemäss dieses Gesetzes
eine besondere Municipal -Verwaltung haben, soll ein Alcalde und
ein Ayuntamiento sein.
Art. 2. Das Ayuntamiento soll bestehen aus der entsprechen-
den Zahl von Rathen in Gemässheit der folgenden Scala.
Summa totalis
Teniente. Regidor. incl.
des Alcalden.
In den Orten und Districten, die nicht
mein* als 200 Familienhäupter (veci-
nos) zählen — 3 4
in denen von 201- 500 1 4 6
501- 1,000 2 7 10
» 1,001- 2,500 2 9 12
» 2,501- 5,000 3 12 16
» 5,001-10,000 4 19 24
» 10,001^15,000 4 19 24
n . » 15,001-20,000 5 22 28
» » 20,001 und mehr 6 25 32
in Madrid 10 31 42
Art. 3. Mit den Geschäften des Procurador sindico wird das
Ayuntamiento in allen vom Gesetz bestimmten Fällen in der ersten
Session jedes Jahres einen der Kegidores ernennen.
Art. 4. Wenn der District eines Ayuntamiento aus verschie-
denen Parochien oder unter sich abgesonderten Ortschaften be-
steht, so soll ein Local- Alcalde für jeden Ort besonders ernannt
werden. Ausgenommen ist nur der Fall, dass dort bereits ein Te-
niente oder Consejal residirt
243
Art. 5. Die Aemter des Alcalden, Teniente und Regidor sind
unentgeltlich zu verwaltende Ehrenämter und unablehnbar. Das
Alcalden- und Tenienten-Amt dauert zwei Jahre, das des Conse-
jal vier.
Art. 6. Die Consejale werden alle zwei Jahre zur Hälfte er-
neuert. Diejenigen, welche aufhören Alcalden oder Tenienten zu
sein, fahren fort dem Ayuntamiento anzugehören, wenn sie nicht
schon vier Jahre als Consejale beendet haben.
Art. 7. Der Alcalde und alle Individuen des Avuntamiento
können wiedergewählt werden, aber in diesem Falle hängt die An-
nahme oder Ablehnung des Amtes von ihnen ab.
Titel n.
Ernennung des Alcalden und Teniente des Alcalden.
Art. 8. Die Alcalden und Tenienten des Alcalden werden in
den Provinzial-Hauptstädten durch den König ernannt. Der Gouver-
neur der Provinz ernennt kraft Königlicher Delegation die Alcalden
und Tenienten des Alcalden aller Ortschaften seiner resp. Provinz,
und zwar muss er diese Ernennungen aus der Reihe der von den
Gemeinden gewählten Consejale eintreten lassen.
Art. 9. Der König soll dessenungeachtet ganz frei einen Al-
calde corregidor ernennen, an Stelle oder neben dem ordentlichen
in den Ortschaften, wo er es angemessen findet. Die Dauer des
Alcalde-corregidor- Amtes ist unbeschränkt ; der Betrag seines Soldes
wird im Gemeinde -Budget aufgenommen.
Ar t. 10. Die Local- Alcalden sollen auf Vorschlag des Districts-
Alcalden vom Gouverneur aus der Reihe der Urwähler der resp.
Ortschaft, Parochie oder Gemeinde -Verband ernannt werden.
Titel m.
Wahl der Ayuntamientos.
Art. 11. Die Ayuntamientos sollen durch die Famihenhäupter
(vecinos) der Ortschaften gewählt werden, welche sich, in Folge
der nachgenannten Bestimmungen, in die Wählerlisten aufgenommen
finden.
Capital I.
Von den Wählern.
Art. 12. Wähler sind alle Vecinos des Orts, der Gemeinde
oder Gemeinde -Verbandes, welche irgend erhebhche Steuerquoten
zahlen, bis zur Zahl der Individuen, welche die folgende Scala be-
stimmt.
16'
244
In den Orten, welche nicht mehr als 60 Vecinos haben, sollen
Alle Wälller sein ; mit Ausnahme der Armen de solemnidad (Almosen-
Empfanger). In den Orten, welche nicht mehr als 1000 Vecinos zah-
len, sollen 60 Wähler sein, und der lOte Theil von den ausserdem
vorhandenen Vecinos. In den Ortschaften, die nicht mehr als 5000
Vecinos haben, sollen 155 Wähler sein , das Maximum des vorigen
Falles, und ausserdem der Ute Theil der Vecinos, die noch über
1000 da sind. In den Orten, die nicht mehr als 10,000 Vecinos ha-
ben, sollen 517 Wähler sein, das Maximum des vorigen Falles,
und ausserdem der 12 te Theil der über 5000 vorhandenen Vecinos.
In den Orten, die mehr als 20,000 Vecinos haben, sollen 1767 Wäh-
ler sein, das Maximum des vorigen Falles, und ausserdem der
13te TheU der Zahl, die über 20,000 da sind.
Es werden Vecinos im Sinne des Gesetzes genannt alle Fami-
lienhäupter, die einen eigenen Herd haben, und ausserdem Jahr
und Tag im Orte gewohnt oder Bürgerrecht im Sinne des Gesetzes
erlangt haben.
Art. 13. Auch sollen eingesclüossen werden in die Liste alle
diejenigen, welche eine Steuerquote zahlen, der niedrigsten gleich,
die in jeder Ortschaft entrichtet werden muss um nach der obigen
Scala Urwähler sein zu können.
Art. 14. Was die Abmessung der Quote anbelangt, so wird
dasjenige zusammengeworfen, was die im Orte und ausserhalb des-
selben Wohnenden an directen Abgaben und zur Deckung der
Gemeinde -Bedürfhisse aufbringen.
Art. 15. In den Orten, wo keine directen Steuern entrichtet
werden, sollen die Wähler aus den wohlhabendsten Ortseinwohnem
genommen werden.
Art. 16. Bei Berechnung der Steuer quote und Rente \vird als
eigenes Vermögen angesehen:
a) bei den Gatten das Vermögen der Frau während der Ehe;
b) bei den Vätern das Vermögen der Söhne, so lange sie Ver-
walter desselben sind;
c) bei den Söhnen dasjenige Vermögen, dessen Niessbrauch aus
irgend einem Grunde der Mutter zusteht.
Art. 17. Auch sollen das Recht zur Wahl haben, wenn sie
älter als zwanzig Jahre und Vecinos der Ortschaft oder Municipa-
Utät sind:
a) Mitglieder der Spanischen Academie von S. Fernando und der
Geschichte ;
b) Doctoren imd Licenciaten;
c) die Mitglieder der geistiichen Domcapitel, Parochial- Geistliche
und Coadjutoren;
245
d) Magisträte, Stadtbeamte, Richter erster Instanz und Promoto-
res fiscales;
e) die activen Beamten und die passiven oder jubilirten mit einem
höheren Sold als 10,000 r.;
f) pensionirte Officiere des Heeres und der Flotte;
g) Advocaten mit zweijähriger Praxis, einem CoUegio incorporirt;
h) Aerzte, Chirurgen und Pharmaceuten mit zweijähriger Praxis;
i) Architecten, Maler, Bildhauer, die den Grad eines Academikers
in irgend einer Academie der edlen Künste erworben haben;
k ) die Professoren oder liehrer an einem aus öffentlichen Kosten
dotirten Unterrichts -Institute.
Die in diesen Klassen begriffenen Individuen, welche den Satz
bezahlen, den die Höchstbesteuerten entrichten, sollen in die Zahl
dieser begriffen werden, und in dieser Eigenschaft votiren.
Art. 18. Es sollen nicht Wähler sein können:
a) diejenigen, gegen welche zur Zeit der Wahlen Criininal-Prozess
schwebt, vorausgesetzt dass gegen sie ein Verhaftsbefehl er-
lassen ist;
b) diejenigen, welche in Folge eines richterlichen Urtheilsspruches
körperliche (aflictivas) oder entehrende Strafen erhalten, und
nicht rehabilitirt sind;
c) diejenigen, welche sich, sei es aus physischen oder moraUschen
Gründen, unter richterUcher Oberaufsicht befinden;
d) diejenigen, welche fallirt, ihre Zahlungen eingestellt haben
oder in deren Vermögens -Verhältnisse das Gericht sich ein-
gemischt hat;
e) die als Schuldner der Königlichen oder Communal - Steuer
zweiter Ordnung öffentUch bekannt gemacht worden sind;
f) diejenigen, welche sich kraft richterUcher Sentenz unter Auf-
sicht der Behörden gestellt sehen.
Capitel n.
Von den Wählbaren.
Art. 19. In den Ortschaften, welche nicht mehr als 100 Veci-
nos haben, sind alle Wähler wählbar. In den Orten, welche nicht
mehr als 1000 Vecinos zählen, sollen zwei Drittel der stimmenden
Wähler wählbar sein, indem von oben nach unten gezählt wird;
ausserdem alle diejenigen, welche eine Quote zahlen, gleich der letz-
ten der besagten zwei Theile. In denjenigen, die mehr als 1000
Vecinos haben, soll die Hälfte der steuerpflichtigen Wähler wähl-
bar sein, und es soll dabei gleichfalls von oben nach unten gezählt
werden; ausserdem' sollen alle diejenigen wählbar sein^ welche eine
Steuerquote zahlen, gleich der des Ultimum der besagten Hälfte
246
es dürfen aber niemals weniger sein als 102, das Maxiinum des
vorigen Falles.
Art. 20. In den Ortschaften, welche mehr als 100 Vecinos
haben, gilt als nothwendiges Requisit, um Alcalde oder Teniente
sein zu können, dass man lesen und schreiben kann; indessen soll
der Gouverneur, wo es ihm nöthig erscheint, hiervon dispensiren
können.
Art. 21. Es können weder Alcalden noch IVEtglieder des Ayun-
tamiento sein:
a) die ordinirtcn Geistlichen;
b) die Königlichen activen Beamten, die Uirc Besoldung aus Staats-
kassen beziehen;
c) diejenigen, die Sold oder Gratificationen aus Municipal- oder
Provinzial - Fonds erhalten ;
d) die Provinzial -Deputirten, so lange sie ihre Geschäfte ver-
walten;
e) die Pächter und Verwalter der Gemeindegüter.
Art. 22. Vor der Annahme können diese Aemter ablehnen:
a) die über 60 Jahre zählenden, und physisch Unfähigen;
b) die Cortes- und Provinzial -Deputirten, bevor sie ihr Amt nie-
dergelegt haben;
c) die aus dem activen Dienst des Heeres und der Flotte Zurück-
getretenen, die im Genuss von Pensionen befindlich.
Art. 23. Wenn ein Ayuntamiento aufgelöst wird, so können
diejenigen Mitglieder desselben, welche zu dieser Maassregel Ver-
anlassung gegeben haben, in der ersten Wahl nicht als Consejale
gewälilt werden; eben so wenig in der unmittelbar darauf folgenden
allgemeinen Wahl.
Capitel III.
Von den Listen der Wähler.
Art. 24. Die Listen der Wähler und Wählbaren, welche durch
die Alcalden, im Verein mit zwei Consejale und zwei der Höchst-
steuernden durch das Ayuntamiento designirten, angesichts der
statistischen Daten über die Staats- und Municipahtäts - Steuern,
aus den Steuerämtern gebildet werden, sind permanent, und sollen
für alle successiven Wahlen mit den angemessenen Modificationen,
welche die Alcalden selbst und ihre vorgedachten Hülfsarbciter ent-
werfen, dienen.
Art. 25. Bei der Rectificirung sollen diejenigen ausgeschlossen
werden, welche fallirt oder ihren Wohnsitz verändert haben. Aber
diejenigen, welche aus irgend einem anderen Grunde das Wahlrecht
verloren zu haben scheinen, sollen erst dann aus der Liste gelöscht
247
werden, nachdem sie vorgeladen und darüber gehört sind, ob sie
sich behufs der Ausschliessung beschweren werden.
Art. 26. Die rectificirten, durch den Alcalden und seine Hülfs-
arbeiter gegengezeichneten Listen sollen in den Jahren, wo eine all-
gemeine Wahl stattfindet, für das Publicum ausgestellt werden, vom
15 — 31 August einschUesslich. Während dieser Zeit sollen die Re-
clamationen wegen ungerechtfertigter Auslassung oder Ausschliessung
gemacht werden. Jeder in die Listen eingeschriebene Wähler ist
berechtigt, diese Reclamationen zu machen, und der Wähler, welcher
sich ausgeschlossen glaubt, kann persönlich seine Aufiialune fordern.
Art. 27. Die Reclamationen werden dem Alcalden zugeschickt,
welcher, seine Hiilfsarbeiter hörend, bei eigener Verantwortlichkeit
darüber entscheiden wird.
Art. 28. Am 10 September werden zum zweiten Male für das
Publicum die Listen mit den neuen Berichtigungen, welche der Al-
calde gemacht hat, ausgestellt, damit sie zur Kenntniss der Bethei-
ligten gelangen.
Art. 29. Diejenigen, welche mit der Entscheidung des Alcalden
nicht zufrieden sind, sollen bis zum 20 September beim Gouverneur
appelliren können. Dieser entscheidet nach Anhörung des Provin-
zialrathes darüber. Bis zum 15 October giebt es dann keinen wei-
teren Recurs.
Art. 30. Der Gouverneur wird vor dem 25 October seine Re-
solution dem Alcalden mittheilen, welcher mit Bezug darauf die recti-
ficirten Listen publiciren wird. Diese Listen sollen für die neue all-
gemeine Wahl dienen und auch für alle theilweisen Wahlen, welche
während der laufenden zwei Jahre vorkommen.
Art. 31. In den Fällen, in denen sich, mit Bezug auf Art. 15,
als nothwendig herausstellt, die Listen der Höchststeuemden zu
entwerfen, wird auf dieselbe Weise, wie in den früheren Artikeln
mitgetheilt, vorgegangen.
Art. 32. Nur die in der allgemeinen und hernach rectificirten
Wählerliste BegriflEenen sollen bei der Wahl für die Municipalämter
votiren dürfen. Die Nichteingereihten sollen nicht votiren, selbst
wenn sie die nöthigen Erfordernisse haben um Wähler sein zu
können.
Art. 33. Wenn die Berichtigung der MunicipaUisten oder die
Municipalwahlen mit den allgemeinen Cortes- oder Provinzial-Depu-
tirtenwahlen zusammenfallen, so sollen die ersten suspendirt wer-
den, und die zweiten werden nach ihrer Beendigung mit allen For-
malitäten in gesetzlich vorgeschriebener Weise einen Monat später
vorgenommen.
248
Capitel IV.
Von den Wahl - Comites.
Art. 34. In den Orten, wo kein Alcalde-teniente ernannt wer-
den kann, oder nur einer ernannt ist, soll auch nur eine Wahl-
Section sein.
Art. 35. In den Orten, aufweichen zwei Alcalde-tenientes oder
melirere fallen, soll auch eine gleiche Zahl von Wahl-Sectionen sein.
Der Alcalde wird nach Anhörung des Ayuntamiento die Designa-
tion machen, und wird dafür sorgen, dass die stärkste Section die
schwächste nicht um 50 V^ähler überschreitet. Die so gemachte
Eintheilung der Section soll für alle vorliegenden Wahlen statt fin-
den und nicht ohne Befehl des Provinzial- Gouverneurs verändert
werden können.
Art. 36. Den 28 October spätestens wird der Alcalde dem
Publicum Verrichtung, Ort und Stunde bezeichnen, wo die Wahl-
Junten abgehalten werden sollen.
Art. 37. In den Orten, die nur eine Wahl-Section haben, wer-
den die Wähler alle Mitglieder des Ayuntamiento ernennen; in den-
jenigen hingegen, die mehr als eine Section haben, werden die Wäh-
ler nur die auf sie fallende Zahl von Consejalen ernennen. Diese
Zahl soll bei allen gleich sein, ausgenommen wenn die Zahl der
Consejale in denen der Sectionen nicht gerade aufgeht. In diesem
Falle werden die durchs Loos bezeichneten Sectionen einen Conse-
jal mehr ernennen.
Art. 38. Am ersten Sonntag des November, alle zwei Jahre,
wird zur allgemeinen Ayuntamiento -Wahl in allen Ortschaften des
Festlandes und der Adjacentes vorgeschritten.
Art. 39. Der Alcalde, oder da wo es mehr als eine Wahl-
Secüon giebt, die Tenienten, oder die Regidoren in ihrer Ordnung,
werden dem Wahl -Acte präsidiren.
Art. 40. Behufs Constituirung des Bureaus treten der präsi-
dirende Consejal und zwei aus der Reihe der gegenwärtig ernann-
ten Wähler zusammen. Die Wähler, welche am ersten Tage und
zur ersten Stunde der Abstimmung beigewohnt, werden dem Präsi-
denten einen Zettel übergeben, den sie geschrieben mitbringen oder
während des Actes schreiben können. Auf diesem Zettel werden
zwei Wähler als stimmzählende Secretaire bezeichnet; der Präsident
soll den Zettel in Gegenwart des Wählers in die Urne legen. Nach
Abschluss des Stimmens findet das Scrutinium statt, und es sind
stimmzählende Secretaire diejenigen vier Wähler, auf welche sich
bei der Zählung die meisten Stimmen vereinigt haben. Diese Se-
cretaire, mit dem präsidirenden Alcalde, Teniente oder Regidor sol-
len definitiv das Bureau bilden. Wenn als Resultat der Stimmen-
zählung sich nicht die gehörige Zahl von Secretarios escrutadores
249
ergiebt, so sollen Präsident und Erwählte aus der Zahl der gegen-
wärtigen Wähler die fehlenden zur Completirung des Bureaus er-
nennen. Im Fall der Stimmengleichheit entscheidet das Loos.
Art. 41. Nach Constituirung des Bureaus beginnt die Abstim-
mung, und dauert zwei Tage, wenn nicht schon früher alle Wähler
ihr Votum abgegeben haben sollten. Die Abstimmung ist eine ge-
heime. Der Präsident giebt dem Wähler einen rubricirten Zettel.
Der Wähler schreibt oder lässt im Locale und angesichts des Bu-
reaus den Zettel beschreiben, und zwar mit dem Namen des Can-
didaten. Der Präsident legt den Zettel in die Urne, und verzeich-
net den Namen und Vecindad des Wählers in eine besondere Liste.
Art. 42. Die Wahl-Operation fängt um 9 Uhr Morgens an und
dauert bis 2 ülir Nachmittags.
Art. 43. Täglich nach Abschluss der Abstimmung werden Prä-
sident und Secretaire die Stimmenzählung vornehmen, mit lauter
Stimme die Zettel vorlesen, ihre Zahl mit der Zahl der in den Listen
aufgenommenen Wähler vergleichen, und über das Ergebniss das
entsprechende ProtocoU aufnehmen. Bei jedem Scrutinium wird
der Präsident mit lauter Stimme die Zettel lesen, und auch die Se-
cretaire werden von ihrem Inhalt Kenntniss nehmen.
Art. 44. Wenn die Zettel mehr Namen als nöthig ausweisen,
so sollen die zuviel gesetzten Namen nicht gelten; aber es bleiben
die Vota der Zettel giiltig, auf denen weniger Namen stehen als
geschrieben werden sollten.
Art 45. Nach beendigtem Scrutinium, und nachdem das Re-
sultat der Wahlen mitgetheilt, werden sämmtliche Zettel in Gegen-
wart des Publicums verbrannt.
Art. 46. Vor 9 Uhr des nächsten Morgens soll an der Aussen-
seite des Wahl-Locals die namentUche Liste aller Wähler befestigt
werden, welche an der letzten Wahl sich betheiligt haben; ingleichen
das Resultat der Stimmen, welche jeder Candidat erhalten hat.
Art. 47. Am Tage nach Beendigung der Wahl werden sich
um 10 Uhr Morgens der Präsident imd Secretaire dem Ayunta-
miento der Ortschaft vorstellen, und jedes Bureau soll in seiner
Reihenfolge das General- Scrutinium der Voten seiner Section vor-
nehmen und das über das Resultat entworfene ProtocoU zeichnen;
auch darin die Zahl der Wähler der Section bezeichnen, die Zahl
der Theilnehmer an der Wahl, so wie die Zahl der auf jeden Can-
didaten gefallenen Stimmen.
Art. 48. Sowohl bei den täglichen Voten, wie bei dem
General -Scrutinium soll ein Präsident und stimmzählende Secre-
taire mit Stimmenmehrheit über alle vorkommenden Zweifel und
Reclamationen entscheiden; aber nicht das Recht haben, Voten zu
250
annulliren, sondern nur in dem Protocoll ihre Meinung und die ge-
troffene Entscheidung vermerken dürfen.
Art. 49. Das Original - Protocoll wird in dem Archive des
Ayuntamiento deponirt, und eine vidimirte Abschrift desselben dem
Alcalden mitgetheilt.
Capitel V.
Prüfung und Genehmigung der Wahlen.
Art. 50. Die mit Stimmenmehrheit erwählten Consejale treten
nunmehr in dieser Eigenschaft in jede Wahl-Section ein.
Art. 51. Die Liste der Gewählten wird für das PuhUcum durch
den Alcalden vom 15 bis 20 November eiuschUesslich ausgestellt-
Während dieses Termins werden der Behörde etwanige Reclama-
tionen oder Entschuldigungen eingereicht •
Art. 52. Der Alcalde wird am 21 November die Wahl- Acten
nebst einer Liste der Gewählten, ingleichen der Consejale, in der-
selben Weise für die nicht neu gewählte Hälfte dem Gouverneur
zusenden. Eben so wird er auf eingereichte Reclamationen oder
Ablehnungen bezügliche Scliriftstücke einreichen.'
Art. 53. Der Provinzial- Gouverneur \vird nach Anhörung des
Provinzial-Conseils über die Gültigkeit der ProtocoUc entscheiden.
Im Fall der Ungültigkeit wurd er sofort Abhülfe geschehen und die
Wahl wiederholen lassen, sei es ganz oder theilweise. Der Gou-
verneur entscheidet zugleich über die Reclamationen und Ableh-
nungen.
Art. 54. Sind die Walilen gesetzhch befunden, so wdrd zur
Ernennung des Teniente des Alcalden geschritten, wie es Art. 8
bestimmt, und diese Ernennung kann unter sämmthchen Neugewähl-
ten statt finden.
Art. 55. Der neue Alcalde, die Tenienten und Regidore wer-
den sich zur Uebernahme ihrer Aemter am 1 Januar, nach vorgän-
giger Benachrichtigung des ausscheidenden Alcalden, vorstellen, und
den dem Könige, der Verfassung und den Gesetzen schuldigen Eid
ableisten. Dieser Act darf nicht etwa durch Beclamation der Er-
nannten au%ehalten werden.
Art. 56. Soll aus irgend einem Grunde das neue Ayuntamiento
noch nicht bis zum 1 Januar ernannt werden können, so soll das
frühere bis daliin in Thätigkeit bleiben.
Art. 57. Für den Fall einer Vacanz des Alcalden oder Te-
nienten - Amtes wird in Gemässheit des Art. 8 verfahren. Vorüber-
gehende Behinderungen des Alcalden vertritt der Teniente; der
Tenienten — ein Regidor, bis zur getroffenen Entscheidung des
Gouverneurs.
251
Art. 58. Im Fall einer Vacanz unter den Regidoren tritt nur dann
eine Stellvertretung ein, wenn mehr als der dritte Theil derer fehlt,
welche das Ayuntamiento bilden sollen. In solchem Fall wird zu
einer theilweisen Wahl geschritten, und es wählt jeder Wahl-Üistrict
oder Section den Substituten des oder der entsprechenden Con-
sejale.
Art. 59. Die numerische Reihenfolge der Rcgidore entscheidet
das Loos; desgleichen der Consejale, welche an Stelle der zu er-
neuernden ersten Hälfte treten sollen. Immer vorausgesetzt dass
eine Generalwahl eines ganzen Ayuntamiento statt findet.
Art. 60. Der Gouverneur kann im Fall eines groben Verseheus
den Alcalden oder das Ayuntamiento suspendiren; muss aber der
Regierung sofort Anzeige machen, wenn reclarairt wird, oder er
Auflösung und Absetzung für nöthig hält.
Art. 61. Die Regierung kann, wenn grobe Versehen vorge-
kommen sind, den Alcalde, Teniente oder Regidor absetzen, oder
das Ayuntamiento auflösen, muss aber dann dem competenten Tri-
bunal sogleich Anzeige von dem Vorgefallenen machen, damit das-
selbe im Wege Rechtens zur Feststellung des Thatbestandes und
zur Bestrafung der Schuldigen vorschreite.
Art. 62. Im Fall der Auflösung des Ayuntamiento wird bin-
nen sechs Monaten eine neue Walü anberaumt. Inzwischen können
zur provisorischen Verwaltung die Consejale des letzten Jahres ein-
berufen, oder Consejale aus der Zahl der wählbaren Vecinos er-
nannt werden.
Titel IV.
Sitzungen der Ayuntamientos.
Art. 63. Es können die Ayuntamientos zur Erledigung der
ihnen obüegenden Arbeiten zwei ordentliche Sitzungen anberau-
men. Eine ausserordentüche Sitzung kann nach Ermessen vom Al-
calden einberufen werden, doch darf dann nur über die in der
Einladung bezeichneten Gegenstände verhandelt werden.
Art. 64. Das Ayuntamiento kann sich nur unter dem Vorsitz
des Gouverneurs, oder Unter-Gouverneurs, oder Alcalden, oder des
legalen Substituten versammeln. Jede dieser Bedingung entbehrende
Versammlung ist illegal, und nichtig was in ihr verhandelt wird.
Art. 65. Kein MitgUed des Ayuntamiento darf die Sitzungen
versäumen, ausser im Falle der Krankheit oder eines gesetzlichen
Grundes, worüber er dem Ayuntamiento Rechenschaft geben muss.
p]ben so wenig darf es sich, ohne Kenntniss des Alcalden, länger
als acht Tage aus dem Orte entfernen. Im Fall der Entfernung be-
nachrichtigt der Alcalde den jedesmal einzuberufenden Substituten
hiervon; desgleichen den Gouverneur, welcher bei gesetzlich ge-
252
rechtfertigten Gründen die Erlaubniss ertheilt. Sind nicht wenig-
stens die Hälfte der Mitglieder des Ayuntamiento und nocli Eins
versammelt, so hat die Sitzung keine Gültigkeit und die Beschlüsse
sind nichtig. Weigern sich jedoch, trotz ergangener Einladung, die
Consejale, zu erscheinen, so sollen die Anwesenden die Geschäfte
allein erledigen können, und wäre selbst Niemand gegenwärtig als
der Alcalde. In beiden Fällen wird der Gouverneur davon benach-
richtigt.
Art. 66. Die Ayuntamientos halten ihre Sitzungen bei ver-
schlossenen Thüren, ausser wenn es sich um MiUtair-Recrutirung
handelt.
Art. 67. Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit ge-
fasst. Alle Anwesende zeiclmen das ProtocoU, in welchem auch auf
den Wunsch der Dissentirenden ihre Meinungen vermerkt werden.
Titel V.
Von den in Thätigkeit befindlichen Ayuntamientos.
Art. 68. Alle bestehenden Ayuntamientos von über 30 und
weniger als 60 Vecinos werden beibehalten, und haben sich in Ge-
mässheit dieses Gesetzes zu reorganisiren. Diejenigen, welche eine
geringere Anzahl von Vecinos haben, werden mit anderen verbun-
den, oder bilden durch Vereinigung unter sich ein Ayuntamiento.
Art. 69. Das Gouvernement ist berechtigt, nach Anhörung der
Provinzial- Deputationen, in den Districten, die bis 100 Vecinos ha-
ben, neue Ayuntamientos zu bilden. Zur Errichtung von Ayunta-
mientos in den Districten, die eine kleinere Anzahl von Vecinos ha-
ben, bedarf es eines Gesetzes.
Art. 71. Das Gouvernement ist ermächtigt, zwei oder melirere
Ayuntamientos zusanunen zu legen, Ayuntamientos zu trennen und
anderen zuzuschlagen: jedoch sollen die Provinzial -Deputationen
darüber gehört werden.
Titel VI.
Attribute der Alcalden und Ayuntamientos.
Capitel I.
Attribute der Alcalden.
Art. 72. Als Staatsorgan, vom Provinzial -Gouverneur ressor-
tirend, kommen dem Alcalden folgende Rechte zu:
a) Vorsitz im Ayuntamiento.
b) VeröflFenthchung und Sorge für die Ausfuhrung der Gesetze,
Reglements, Verordnungen und Verfügungen der Regierung.
253
c) In den Fällen, wo nicht besondere Regierungs- Beamte dazu
bestellt sind, Anordnungen aller Maassregeln, welche die Sicher-
heit des Eigenthums und die öflFentliche Ordnung betreffen.
Dies alles nur nach Inhalt der Gesetze und Instructionen der
Regierung. Zu solchem Zwecke kann er den betreffenden
MiUtair-Chef requiriren.
d) Förderung der Steuer eintreibung durch Unterstützung der Er-
heber.
e ) Ausfuhrung aller ihm zugehenden Verordnungen in Betreff des
Militair- Ersatzes, der Wohlthätigkeits-, Unterrichts-, statisti-
schen und anderen Verwaltungs- Angelegenheiten.
f) Verbot oder Erlaubniss öffentlicher Vergnügungen; Sorge für
die Einquartierung der Königlichen Truppen, nach Vorschrift
der Gesetze.
g) Veröffenthchung von Erlassen, so weit er dies für nöthig hält.
Erlasse, die sich auf bleibende Interessen beziehen oder eine
constante Observanz bilden, werden dem Gouverneur abschrift-
lich mitgetheilt.
Art. 73. Als Verwaltungs -Beamten der Gemeinde hegen dem
Alcalden unter Controlle der Regierung folgende Verpflichtungen ob:
a) Er stellt das Gemeinde -Budget zur Berathung und Beschluss-
nahme des Aynntamiento, und sorgt für die Ausfiihrung der
Beschlüsse darüber. Er expedirt das Erforderliche in Betreff
der Ausgaben und hinsichts der Einziehung der Einnahmen.
b) Er legt jährUch nach Vorschrift der erhaltenen Instruction
jährUch Rechenschaft von seiner Verwaltung ab.
c) Er sorgt für die Ausfuhrung der legalen Beschlüsse des Ayun-
tamiento. Beziehen sie sich auf Gegenstände ausserhalb der
Competenz der Municipal- Behörden, oder können sie dem Ge-
meinwohl nachtheihg werden, so suspendirt er ihre Ausführung,
berichtet darüber an den Gouverneur, welcher binnen Monats-
frist entscheidet. Nach Verlauf dieser Zeit wird die Entschei-
dung des Alcalden als legal betrachtet.
d) Er sorgt für die Erhaltung der der Commune gehörenden
Grundstücke.
e) Er überwacht die Beschleunigung der auf Gemeindekosten aus-
geführten öffentUchen Arbeiten.
f ) Bei öffenthchen Versteigerungen präsidirt er, und zwar in Ge-
meinschaft mit dem Regidor - Sindico, wenn Gemeinde -Grund-
stücke verpachtet werden. Er setzt dazu die Kaufs-, Ver-
kaufs-, Vergleichsbedingungen auf, und sonstige Verhandlun-
gen, zu denen er vom Ayuntamiento ermächtigt ist.
g) Er sorgt für städtische und ländhche Polizei, in Gemässheit
der Regierungs - Verordnungen und der Gemeinde- Vorschrifiten.
254
h) Er ernennt auf Ermächtigung des Ayuntamiento alle von der
städtischen und ländlichen Pohzei ressortirenden Beamten,
wenn dieserhalb nicht besondere Bestimmungen bestehen. Er
kann dieselben auch suspendiren und absetzen.
i) Er controllirt die mit der Verwaltung der Communalgüter be-
auftragten Beamten.
k) Sobald er die erforderUche Vollmacht erhalten, tritt er vor
Gericht, sei es als Kläger oder Verklagter, als MunicipaHtäts-
Vertreter auf. In dringenden Fällen kann er auch ohne be-
sondere Vollmacht vor Gericht auftreten, hat dann jedoch dem
Gouverneur zur Ertheilung der nachträglichen Autorisation
einzuberichten. Er reicht gleicherweise höheren Ortes die Aus-
einandersetzungen oder Reclamationen ein, welche die Attri-
bute des Ayuntamiento betreflFen, und über welche dieses Be-
schluss gefasst hat.
1) Er soll sich mit den Alcalden anderer Gemeinden derselben
Provinz, behufs Regulirung gemeinschaftlicher Interessen, oder
behufs besserer Erledigung ihrer besonderen Obliegenheiten
verständigen.
Art. 74. Der Alcalde soll Namens der Regierung die in den
polizeilichen Gesetzen und Reglements und in den Gemeinde-
Ordonnanzen bezeichneten Strafen anwenden, und Geldbussen auf-
erlegen und einziehen können, jedoch mit folgenden Beschrän-
kungen :
bis zu 100 r. in den Ortschaften, die nicht 500 Einwohner haben;
bis 300 r. in denen, die nicht 5000 haben;
bis 500 r. in allen übrigen.
In Insolvenzfällen soll der Alcalde der Geldstrafe Gefängniss-
strafe substituiren können, welche jedoch niemals eine 14tägige Haft
übersclireiten darf. Wenn ein Vergehen seiner Natur nach stren-
gere Strafen erfordert, so instruirt er die Sache und stellt solche
dem Richter oder Tribunale zu.
Art. 75. Wenn ein Alcalde unterlässt, irgend einen durch das
Gesetz gebotenen Act auszufuhren, so soll der Gouverneur den Al-
calden officiell auffordern, eventuaUter die Ausführung auf geeignete
Weise durch Delegirte veranlassen.
Art 76. Der Alcalde soll den Tenienten diejenigen Fächer der
Communal- Verwaltung anweisen, welche sie ganz oder zum Theil
besorgen sollen; desgleichen diejenigen Attribute, die er von sich
selbst auf jene zu übertragen geeignet hält, jedoch innerhalb der
durch Reglement bestimmten Grenzen.
Art. 77. Die Alcalden üben auch die ihnen gesetzlich über-
wiesenen richterlichen Functionen aus.
255
Capitel IL
Attribute der Ayuntamientos.
Art. 78. Dem Ayuntamiento ist vorbehalten:
a) Unter eigener Verantwortlichkeit diejenigen zu bezeichnen, bei
welchen Communalfonds deponirt werden sollen; und diejeni-
gen, welche diese Fonds verwalten sollen, unter Bestellung der
erforderlichen Bürgschaften, dazu zu ernennen.
b) Unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen die von der
Commune zu besoldenden Aerzte, Chirurgen, Pharmaceuten
und Elementarlehrer zu bestellen.
c) Die ihnen unmittelbar imtergebenen Beamten zu ernennen.
Art. 79. Die Entscheidung in Folge gefasster Beschlüsse ge-
bührt den Ayuntamientos gesetzlich über:
a) das Verwaltungssystem des Gemeinde -Vermögens.
b) Verwendung der Wiesen, Wasser und sonstigen geldwerthen
Gemeinde - Liegenschaften.
c) Unterhaltung und Herstellung der Wege, Strassen, Pflaster,
Brücken und Fähren.
d) Meliorationen nach Höhe der bewilligten Fonds.
e) Die Municipal- Ordonnanzen für städtische und ländliche Po-
lizei zu bestimmen.
f ) Erbauung und Geradelegung von Strassen und Plätzen.
g) Die jährliche Verpachtung der Gemeinde- Grundstücke.
Art. 80, Die diesfälligen Beschlüsse fasst das Ayuntamiento;
ihre Ausfuhrung liegt dem Alcalden ob.
Art. 81. Der Alcalde bringt diese Beschlüsse zur Kenntniss
des Gouverneurs, der sie suspendiren kann, wenn er sie für unan-
gemessen, unausführbar oder dem Gemeinwohl nachtheilig hält.
Art. 82. Die Ayuntamientos berathen über folgende Gegen-
stände:
a) Ueber materielle Meliorationen, wenn im Budget dafür keine
Fonds ausgesetzt sind.
b) Ueber Gemeinde -Verpachtungen, wenn die Pachtzeit ein Jahr
überschreitet.
c) Ueber Anlegung und Benutzung der Gemeinde - Waldungen ;
über den Hieb, Brenn- und Bauholz.
d) Ueber Verändenmg oder neue Auflagen der Gemeindesteuern
und die Mittel zur Einziehung.
e) Ueber die bessere Verwerthung der Gemeinde -Etablissements.
f) Ueber die Veräusserung des beweglichen und unbeweglichen
Vermögens; über die Reducirung des Census.
g) Einrichtung, Verlegung der Messen und Märkte.
h) Ueber die Annahme von Geschenken und Vermächtnissen,
i) Ueber anzustrengende Gemeinde -Prozesse.
256
k) Bewilligung von Pensionen für geleistete Dienste; Sorge für
Wittwen und Waisen der Stadtbeamten.
1) Die Beschlüsse hierüber werden dem Gouverneur mitgetheilt,
ohne dessen Genehmigung sie nicht zur Ausfuhrung kommen
können.
Art. 85. Die Ayuntamientos haben auf die an sie gerichteten An-
fragen der Alcalden und des Gouverneurs sachgemäss zu berichten. .
Art. 86. Andere als die bezeichneten Gegenstände dürfen die
Ayuntamientos nicht zu ihrem Ressort ziehen oder in Berathung
nehmen; eben so wenig ohne höhere Ermächtigung ihre Ansichten
und Beschlüsse veröffentlichen.
Art. 87. Alle Anträge des Ayuntamiento gelangen durch den
Alcalden an den Gouverneur und durch diesen an die Regierung.
Ausnahmen machen ledigUch Beschwerden.
Capitel III.
Alcalde-tenientes, Regidores, Alcaldes pedaneos und Secretaire.
Art. 88. Die Tenienten übernehmen ausser der Thätigkeit, die
ihnen als Consejalen im Ayuntamiento angewiesen, die ihnen durch
Gesetz, Instruction oder vom Alcalde überwiesenen Functionen.
Art. 89. Die Regidores mit Sitz und Stimme in den Ayunta-
mientos erledigen diejenigen Anfragen, welche von Corporationen
oder Alcalden an sie ergehen, und führen die Aufträge der letzte-
ren aus.
Art. 90. Die Alcaldes pedaneos üben als Delegirte des eigent-
lichen Alcalden die ihnen durch Reglement oder richterliche Ver-
fügung übertragenen Geschäfte. Ausserdem geben sie dem Ayunta-
miento überall die erforderüche Auskunft, wo es sich um die ihnen
übertragene Verwaltung handelt.
Art. 91. Die Alcalde - Secretaire werden vom Ayuntamiento
ernannt^ und können nur durch formlichen Beschluss und unter An-
gabe der dafür sprechenden Gründe abgesetzt werden.
Art. 92. In Krankheits- oder Abwesenheitsfallen oder bei
Suspension des Secretairs ernennt das Ayuntamiento zu seiner Ver-
tretung ein geeignetes Individuum.
Art. 93. Der Gouverneur bestimmt die Fälle, wo dem Alcalden
ausser der Unterstützung des Secretairs des Ayuntamiento noch
ein Privat -Secretair gehalten werden soU. Ein solcher wird dann
vom Alcalden nach Beheben angestellt und entlassen.
Titel VII.
Das Gemeinde-Budget.
Art. 94. Das Gemeinde -Budget soll ein dauerndes sein. Etwa
zu machende Abänderungen werden vom Alcalden am Jahresschlüsse
257
in Vorschlag gebracht^ und dann nur vom Ayuntamiento motiyirt
berathen.
Art. 95. Die im Budget ausgeworfenen Kosten werden in obli-
gatorische und freiwillige getheilt.
Art. 96. Obligatorische sind:
a) Die zur Unterhaltung der Gemeinde -Grundstücke erforder-
lichen Summen, und diejenigen für Reparatur des Stadthau-
ses (casa consistorialis ) ^ oder der Miethsbetrag für das Amts-
local, wenn die Gemeinde solches nicht selbst besitzt,
b) Gemeindebeamten- Gehalt und Bureaukosten.
c) In den Gemeinden von mehr als 1000 Vecinos für die Sub-
scription des Boletin oficial und die Gazeta de Madrid.
d) Kosten der Schulen und Wohlthätigkeits- Anstalten.
e) Die Kosten der Rekruten -Aushebung.
f) Der Betrag für den Druck der Gemeinde -Rechnungen.
g) Unterhaltung der mittellosen Gefängnisse.
h) Die Bezahlung von Schulden und rückständigen Steuern.
Art. 97. Die hier nicht specificirten Unkosten sind freiwillige.
Art. 98. Die Einnahmen sind ordentliche und ausserordentliche.
Art. 99. Ordentliche sind;
a) Die Einnahmen aus Gemeinde - Vermögen und Zöllen.
b) Die Einnahmen vom Census und von verzinslichen Capitalien
imd Staatspapieren.
c) Die aus den Geldstrafen zufliessenden Summen,
e) Alle gesetzlichen Auflagen und Abgaben.
Art. 100. Ausserordentliche Einnahmen sind:
a) Die gesetzUch ausgeschriebenen Contributionen.
b) Das Product der Anleihe.
c) Verkaufspreis für praedia rustica, urbana und Zölle.
d) Das Capital des abgelösten Census und der Werth der ver-
kauften Staatspapiere.
e) Die aussergewöhnlichen Holzschläge für ausserordentliche Ge-
meinde-Auflagen.
f) Geschenke, Legate, Vermächtnisse,
g) Jede andere zufällige Einnahme.
Art. 101. Sind durch das Ayuntamiento die Budgets -Verände-
rungen berathen und genehmigt, so werden sie dem Gouverneur mit
dem Gutachten des Alcalden übersendet.
Art. 102. Der Gouverneur kaim jeden Posten der freiwilligen
Budget -Ausgabe reduciren und verwerfen. Vermehrungen kann er
nur im obligatorischen Ausgabetitel, mit Rücksicht auf gesetzliche
Motive, vornehmen.
Art. 103. Bis zum 1 September muss der Gouverneur die zum
Budget vorgeschlagenen Veränderungen genehmigt haben. Von da
T. Minutoli, Spaniea. \J
258
ab tritt es in Kraft; jedoch darf die Regierung das Budget in den
drei ersten Monaten zur nochmaligen Prüfung einfordern, und es
dann auch modificiren.
Art. 104. Ueberschreiten die Gemeinde -Budgets in ihrer regel-
mässigen Einnahme die Summe von 200,000 r., so legt der Gouver-
neur dasselbe, eben so wie bei den Budgets der Provinzial- Haupt-
städte überhaupt, dem Provinzial-Conseil vor. Der Durchschnitt
der Einnahmen der letzten vier Jahre bildet hierbei den Maasstab.
Art. 105. Reicht die Einnahme zur Deckung der Ausgabe nicht
hin, so wird vom Ayuntamiento eine ausserordentliche Steuer in
Vorschlag gebracht. Der Gouverneur genehmigt solche, wenn ihre
Höhe die aufzubringenden Staatssteuern der Gemeinde nicht über-
steigt. In letzterem Falle, so wie wenn Gegenstände besteuert wer-
den sollen, welche bis dahin abgabenfrei waren, muss an die Regie-
rung berichtet werden.
Art. 106. Der Alcalde verfugt zu ausserordentlichen Ausgaben
über den Betrag der filr dergleichen ausgeworfenen Summe, und
legt darüber demnächst Rechnung.
Art. 107. Für unvorhergesehene aussergewöhnliche Etatsaus-
gaben wird während der Etatsperiode ein Additional- Budget ent-
worfen und höheren Orts zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Art 108. Im Januar jedes Jahres werden die öconomischen
Verwaltungs- Resultate des vergangenen Jahres zusammengcsteUt,
und die am 31 December noch schwebenden Einnahmen und Aus-
gaben übersichtlich übertragen.
Art. 109. Die Zahlungen der etatsmässigen Ausgabeposten
weist der Alcalde schrifüich an. Der Gemeinde -Depositarius kann
sich der Zahlung widersetzen, wenn solche, seiner Ansicht nach,
etatsmässig nicht vollständig gerechtfertigt ist. Er muss aber zah-
len, sobald der Alcalde unter seiner Verantwortlichkeit darauf be-
steht. In solchen Fällen wird an den Gouverneur berichtet, wel-
cher nach Anhörung des Provinzial-Rathes entscheidet.
Art. 110. Für neue, bei Aufstellung des Budgets nicht vor-
gesehene öffentliche Arbeiten und Bauten werden Additional-Budgets
entworfen.
Art. 111. Der Rechenschaf)» -Bericht des Alcalden geht an das
A3runtamiento, und nach dessen Prüfung, mit dem Gutachten des
Syndicus begleitet, zurück und dann an den Gouverneur.
Art. 112. Auch der Depositar überreicht seinen mit Belagen
justificirten Jahresbericht an das Ayuntamiento, von wo er später
gleichMls dem Gouverneur zur Prüfung in dem Provinzial-Raihe
vorgelegt wird.
Art. 113. Die Rechenschafts -Berichte der Gemeinden, deren
Einnahmen mehr als 400,000 r. betragen, gehen zur Prüfung und
259
D<ßchargirung an die Ober -Rechenkammer. Auch hier bildet die
vierjährige Durchschnittssumme den Maasstab der Höhe.
Art. 114. Ein Deficit wird sofort durch die verantwortliche
Pierson gedeckt. Bei Beschwerden darüber muss der Betrag depo-
nirt und dtr Ober -Rechenkammer die Entscheidung überlassen
werden. Der Defect wird vom Alcalden, Depositar und Interventor
gemeinschaftlich ersetzt, wenn er dadurch entstanden, dass die ver-
ausgabten Summen nicht etatsmässig begründet waren, oder die
Etatssumme überschritten haben ohne dass eine Autorisation nach-
gesucht oder abgewartet worden.
Art. 115. Wenn im Ayuntamiento der Rechenschafts -Bericht
des Alcalden geprüft wird, und es sich triflffc, dass der letztere den
Vorsitz hat, so wird diesen der Teniente einnehmen. Der Alcalde
kann bei der Verhandlung gegenwärtig sein; er muss sich aber sei-
nes Votums enthalten, \md darf bei der Abstimmung nicht gegen-
wärtig bleiben.
Art. 116. Im Falle die Budget -Ausgaben sich auf 100,000 r.
belaufen, werden die Rechenschafts -Berichte der Alcalden gedruckt.
Bei geringeren Summen hängt die Art der VeröflFentlichung von der
Bestimmung des Ayuntamiento ab. Jedenfalls bleiben die Rechen-
schafts-Berichte sammt Belägen während eines Monats im Rath-
hause öffentlich ausgelegt.
Art. 117. Ein Resume aller Rechenschafks- Berichte wird im
Boletin oficial der Provinz veröffentlicht.
AJrt. 118. Das Gouvernement wird aUe zur Ausfahrung des
Gesetzes nöthigen Reglements veröffentlichen.
Art. 119. Die Regierung vnid etwanige Zweifel des Gesetzes
nach Anhörung des Consejo Real interpretiren.
Madrid, den 1 November 1851.
Welchen Stoff zu interessanten Vergleichen mit der Preussi-
sehen Städteordnung von 1808, mit der revidirten Städteord-
nimg von 1831 und mit der Gemeindeordnung von 1850 bietet
die Spanische Gemeinde -Verfassung! Abgesehen von der eigen-
thümlichen Stellung der Ayuntamientos, denen neben dem Wir-
kungskreise der Preussischen Stadtverordneten auch Obliegenhei-
ten unserer Magistrats - Collegien zustehen, ist es insbesondere
die verantwortliche Lage des Alcalden, und dabei seine vollstän-
dige Abhängigkeit von dem Civil - Gouverneur (Regierungs- Prä-
sidenten), welcher, in Gemeinschaft mit dem Provinzial-Rathe
(Regierungs -Collegium), die Bevormundung der Gemeinden
17"
260
durch alle Etatsbestimmungen und Abänderungen, durch die
ganze Verwaltung hindurch, von der Ernennung bis zur Suspen-
sion und Auflösung der Beamten und Behörden und Einsetzung
neuer, fortfahrt, ohne andererseits ermächtigt zu sein, einer mit
Belägen justificirten Gemeinde -Rechnung Decharge ertheilen zu
können, wenn solche die Summe von 400,000 r. (27,000 Thlr.)
überschreitet.
Wenden wir uns von den Gemeinde - Angelegenheiten zur
Polizei-Verwaltung.
Die PoHzei in Spanien ist wenig sichtbar, aber darum nicht
weniger aufmerksam. Der Zweck der Polizei ist die Prävention.
Um vorbeugen zu können, muss die Polizei in der Nähe oder
gut unterrichtet sein. Um Alles zu wissen, ist eine Einmischung
in die öffentlichen Angelegenheiten nicht unbedingt nothwendig.
Wo eine solche unmittelbare Einmischung imd eine eigene An-
schauung nicht ausfuhrbar oder nicht beliebt ist, wird der Be-
amte neben der ihm beiwohnenden Local- und Personalkenntniss
auf die Mittheilimgen Dritter angewiesen sein. Gehen ihm diese
Mittheilungen nicht der Sache selbst wegen und von ehrenhafter
Seite zu, so wird er sich seine Notizen mittelbar durch solche
verschaffen müssen, welche sich zur Berichterstattung nur gegen
Entgelt hergeben, und ein Gewerbe daraus nur gegen entspre-
chende Bezahlung machen werden. Weil solche Agenten eben
nur gegen Zahlung dienen, und weil der Zahler auch für seine
Zahlung ein Aequivalent verlangt und der Bezahlte seine über-
nommene Verpflichtung erfiillen muss, so werden sich in Erman-
gelung imzweifelhafter Thatsachen in seine Relationen subjective
Ansichten, Combinationen imd Vermuthungen mit einmischen,
wenn sie nicht gar, um die Dienstleistungen des Berichterstatters
zu erhöhen, mit Entstellungen, Ueb er treibungen und eigenen Er-
findimgen ausgestattet werden. Solche Agenten können höchst
gefahrüch wirken; und wenn auch leider ihre Benutzxmg durch
die Umstände häufig geboten wird, so darf doch dabei nur mit
grossester Vorsicht zu Werke gegangen werden. Abgesehen da-
261
von, dass dergleichen Individuen in der Regel desjenigen Bil-
dungsgrades ermangeln werden, welcher erforderlich ist, um die
bestehenden Verhältnisse , oder die bezeichneten Persönlichkei-
ten , oder den Sinn belauschter Gespräche und Reden richtig zu
beurtheilen, namentUch Aeusserungen in ihrem Zusammen-
hange, in ihren allgemeinen imd besonderen Beziehungen richtig
aufzufassen und wiederzugeben, so wird man solchen Agenten
niemals ganz freie Hand lassen, weil sie zu gefahrhch wirken
können, und ihren Angaben nur bis zu einem gewissen Puncte
Glauben schenken dürfen; erwägend, dass darin fast immer Täu-
schungen untermischt sein werden; entweder Täuschungen des
Denuntiaten, in dessen Vertrauen sich der Demmtiant zu setzen
gewusst, oder des letzteren selbst; seien sie Selbsttäuschungen
des Angebers, oder absichthche Täuschungen desjenigen, dem
sie hinterbracht werden. Leider ist es leichter, solche Agenten
aufzufinden, als sie wieder los zu werden, imd es bleibt fast im-
mer ein besonderes Glück , wenn die Behörde nicht auf irgend
eine Weise durch dergleichen Individuen compromittirt wird.
Die Spanische Polizei-Behörde wird in dieser Beziehung nicht
weniger Erfahrungen gemacht haben als die Polizei anderer Län-
der, und in der Entwickelung der Thätigkeit hiesiger Agenten
werden die Schattenseiten nicht ausgebUeben sein, die sich darin
in den übrigen Staaten bemerkbar gemacht haben.
Die Idee der Englischen Poüzei- Verwaltimg ist die der All-
gegenwart, um durch die Anwesenheit des Abgeordneten der
Obrigkeit, durch einen freundlichen Wink, ein ernstes Wort,
Verbrechen oder Vergehen nicht zur Ausfiihrung kommen zu
lassen; im Gegensatz zu der sonst wohl übHchen Auffassimg der
poUzeüichen Thätigkeit, eine Genugthuimg in der Denuntiation
einer mögüchst grossen Zahl von Polizei- Contraventionen, imd
in der Bestrafung möglichst vieler Contravenienten zu suchen.
Jenes Vorbild der Englischen Poüzei, an deren Uebertragimg in
die Residenzstadt meines Vaterlandes meinen Antheil zu haben
ich mich freue, ist seit 1848 auch von Paris adoptirt xmd weiter
über Europa verbreitet worden. Auch die Spanische Polizei er-
262
scheint hiemach, wenigstens in Madrid, Barcelona und anderen
Städten, von besonderer Bedeutung, wenn auch nicht in so gros-
ser Anzahl um die Stadttheile im regelmässigen Turnus unaus-
gesetzt abpatrouillirenzu können, so doch in ihrer Thätigkeit
überhaupt; insbesondere in ihrer Beweglichkeit einer-, in der
ernsten Haltung und Höflichkeit andererseits, und endüch in
ihrer Umsicht imd Entschlossenheit, wenn es darauf ankonunt
zu handeln, — im Allgemeinen ähnUch der Englischen Schutz-
mannschaft, imterstützt wie ausser England in keinem Lande
Europas durch die Achtung vor dem Gesetz, wie sie in Spaiüen
in der grossen Mehrzahl der Bevölkerung heimisch ist. Es ist
richtig, dass es in Spanien nicht zu den Seltexiheiten gehört, Ver-
wundete oder Getödtete auf der Strasse zu finden. Dies sind
aber nicht die Opfer von Raubmördern, sondern jener Leiden-
schafüichkeit, welche in ihren unbezähmbaren Ausbrüchen der
Wuth sich der Klinge statt der Faust bedient Solche Auftritte
wird auch die wachsamste PoHzei niemals ganz zu verhindern
vermögen, da zur Ausfuhrung die Einsamkeit und Dunkelheit
gewählt zu werden pflegt, und dem Gedanken in der Regel die
Ausfiihrung umnittelbar folgen wird. Die Spanische ambulai^te
Polizei tritt, wie in England, wenig störend und sich einmischend
in die Lebendigkeit des öffentüchen Verkehrs auf, und da, wo
grosse oder aufgeregte Massen versammelt sind, hat sie fiir hin-
reichenden militairischen Rückhalt und Unterstützung gesorgt^
um im äussersten Fall das Feld behaupten zu können. Für solche
Eventualitäten bestehen in den Hauptstädten Spaniens sehr
zweckmässige Dispositionen, wonach für alle Stadttheile ausrei-
chende Truppemmterstützung consignirt ist, ohne dass das Pu-
bUcum durch sichtbare Vorsichtsmassregeln beunruhigt würde,
welche nur dann entwickelt werden , wenn einer sich bildencien
Aufregung gegenüber gezeigt werden soll, dass man zum En^-
pfange gerüstet und vorbereitet ist. Madrid ist zu diesem Behuf
in sechs Mihtair-Commandantschaften eingetheilt; und ausser-
dem wird dort, wie in den Provinzial- Hauptstädten, jeden Mor-
gen durch das Wochenblatt zur öfTentUchen Kenntniss gebracht.
263
welche Truppentheile für den Tag den Dienst in den Theatern,
Hospitalern, für die Ronden etc. haben, an welchen Commandan*
ten des Tages man sich erforderlichen Falles zu wenden habe.
Endlich hat eine Abtheilung jeder Cavallerie-Escadron abwech-
selnd gesattelt, so dass jeden Augenblick bei Tag und Nacht Ca-
vallerie zum Ausrücken bereit ist.
Die Tracht der Spanischen Polizei- Maimschaften, wie ihre
ganze Haltung ist militairisch. Sie sind mit Seitengewehren ver-
sehen, und fuhren in Madrid schwarze Nummern auf dem gelben
Uniformskragen. Der auf beiden Seiten aufgeschlagene Hut wird
quer getragen, damit die Spitze nicht dem freien Blick hinderlich
ist Wahrhaft imponirend ist in der Residenz die berittene Gen-
darmerie, in ihren vergoldeten Helmen mit rothem Schweif und
Busch, grüner Uniform, weissen Stulphandschuhen, engen weis*
sen Tuchunterkleidem und hohen Stulpenstiefeln. Ihre Pferde
sind gross und tüchtig, die Waffen, Riemen- und Sattelzeug im
besten Stande, und der ganze Anzug von derselben Sauberkeit
und Ordnung, wie sie dem Fremden in der Bekleidung der Spa-
nischen Armee überraschend entgegen tritt.
Unter den verschiedenen Gattungen der Spanischen execu-
tiven FoUzei-Organe steht mit Recht die Guardia civil obenan;
ein Truppe, so ausgezeichnet in ihrer Thätigkeit und durch den
moralischen Eindruck, den sie in der ganzen Monarchie behaup-
tet hat, dass ich zu ihrem Lobe nicht mehr sagen kann^ als dass
ich sie in allen Beziehungen der Preussischen Land-Gendarmerie
an die Seite stelle. Dieselbe feste militairische Haltimg; dieselbe
musterhafte Disciplin; dieselbe unermüdliche Thätigkeit und
Hingebung im Dienst; dieselbe Unerschrockenheit, Entschlossen-
heit und Energie des Handelns; dieselbe durch Local- und Per-
sonalkenntniss, durch Umsicht, Talent und Erfahrung geläuterte
praktische Gewandtheit!
Diß Guardia civil, eine der verdienstlichen SohöpAmgen des
General Narvaez, ward durch Königliches Decret vom 13 April
1844 gegründet, und durch die Verordnungen vom 12 JuB 1846
ui\d 6 October 1847 nach ihrer jetzt bestehendem Einrichtung In
264
Thätigkeit gesetzt. Unter dem Kriegs -Ministerio, als militairisch
organisirte und disciplinirte , aus gedienten Soldaten exemplari-
scher Fühnmg zusammengesetzte Truppe, stehend, ist dieselbe
ihrer Bestimmung nach den Civil-Provinzial- Gouverneuren über-
wiesen, um die Sicherheit der Landstrassen aufrecht zu erhalten,
die Verfolgung von Verbrechern, den Transport von Verhafteten
auszufahren, und für Ruhe und Ordnung überhaupt zu sorgen.
Die Guardias bestehen aus kräftigen, in den besten Jahren be-
findhchen, schönen Männern, welche mit Auszeichnung ihrer Mi-
litairpflicht genügt, niemals eine Strafe erhalten haben; welche
lesen und schreiben können, und sich als umsichtige, verschwie-
gene und muthige Soldaten bemerkbar gemacht haben. Man
sieht bei der Auswahl auch auf Erziehung und äussere Gewandt-
heit Sie melden sich selbst zum Eintritt. Ihre Besoldung ist
sehr bedeutend. Der Mann erhält 8 r. (16^ Sgr.), der Unteroffi-
zier 10 r. täglich. Die Uniform beschaflfen sie selbst, zu welchem
Zweck Kleiderkassen angelegt und eventuell Vorschüsse darauf
bewilligt werden. Das Corps besteht aus 6200 Infimteristen und
1600 Cavalleristen ; die Unterhaltungskosten betragen jährlich
28,000,000 r.
Die Infanterie ist in 49 Compagnien, die Cavallerie in 1 1 Es-
cadrons getheilt. Unter einem General-Inspector und Inspections-
Secretair mit dem Titel eines Oberst-Lieutenants sind aus dem
Corps 13 Detaschements (tercios) gebildet. Diese sind nach-
stehend distribuirt:
I. fiir Neu - Castilien besteht die Abtheilung
aus 7 Comp. Infant, und 2 Escadr. Cav.
l> » » 1^ »
» » »1 »
» » »1 Section
» » » 1 Escadr.
» » » 1 »
1» » » 1 »
» » * i *
n.
»
Catalonien »
4
III.
»
Andalusien »
4
IV.
»
Valencia »
5
V.
»
GaHcien »
4
VI.
»
Aragon »
3
VIL
9
Granada »
4
VIII.
»
Alt- Castilien »
7
IX.
»
•
Estremadura »
2
265
X. für Navarra aus 1 Comp. Infant, und ^ Section Cavall.
XI. » Burgos » 4 » » » ^ Escadr. »
Xn. » die Basken » 3 » » » 1 Section »
Xni. » die Balearen » 1 » »
Die Guardias sind in Stationshäusem über ihren District
vertheilt, ähnlich wie in ganz Irland die Constabulary-force, um
sich gegenseitig unterstützen zu können. Diese Stationshäuser
sind nothdürftig zur Vertheidigung eingerichtet und mit Schiess-
scharten versehen. Die Uniform der Infanterie besteht in einem
Waifenrock von dunkelblauem Tuche, mit geschlossenem rothen
Kragen; Futter und Aufschläge des Rockes sind roüi; in den
Zipfeln der Leibröcke, welche zur Parade getragen werden, be-
finden sich weisse Löwen und Thürme gestickt.^ Auf den Schul-
tern werden weisse leinene Rundschnur-Litzen getragen; weisse
Wappenknöpfe, mit den Buchstaben G. C. Blaue Beinkleider mit
rother Biese, und dunkelen hohen Tuchkamaschen fiir den Win-
ter; weisse leinene Beinkleider fiir den Sommer. Grosser Rad-
mantel von grünem Tuch mit rothem Kragen und Wachstuch-
Regenkragen im Sommer; doppelt aufgesclilagener Hut, rings-
herum mit weisser Tresse besetzt. Die CavaUerie trägt dieselbe
Uniform, und mit Leder besetzte Beinkleider, hohe Reiterstiefeln.
Der Mantelkragen schüesst am Halse mit starker Kupferkette
und Haken. Auf der Brust hat die Uniform zwölf Knöpfe, in der
Taille und Schössen acht. Sattelzeug und Pistolenhalfler kom-
men denen der Preussischen Ulanen am nächsten. Die Pferde
werden mit Sorgfalt ausgesucht und theuer bezahlt; sie sind
grösser, als man sie in den CavaUerie -Regimentern findet. Die
Waffen der Infanterie bestehen in Gewehr, Bayonnett und Säbel;
die der CavaUerie in Carabiner, Bayonnett, Pistolen und PaUasch,
an breitem gelben Lederzeug mit Namenszug imd Krone auf gel-
bem Messingschüd.
Man begegnet auf den Hauptlandstrassen Tag und Nacht den
PatrouiUen, welche in je zwei Stimden aufeinander folgen. Bei
imsicheren Wegestrecken begleiten sie die Dihgencen oder ein-
zelne Reisende. Man erzählt eben so schöne Züge von ihrer
1
266
Menschenfreundlichkeit, mit cler sie besonders bei Wassersgefiüi-
ren und Unfällen bis zur Aufopferung Hülfe geleistet haben, als
von ihrem Muthe beim Zusammentreffen mit Wegelagerern und
Räubern. Ihrer Dienst- Instruction nach sind sie bei Strafe der
Disciplinar- Untersuchung genöthigt, bei Ueberfallen von R&u-
bem, selbst wenn sie die Schwächeren sind, anzugreifen und von
ihren Waffen Gebrauch zu machen. Niemals sind sie zu ver-
mögen, für Dienstleistungen freiwillig angebotene Geschenke an-
zunehmen. Bei der Errichtung des Corps wurde dasselbe mit
Misstrauen imd Widerwillen in den Provinzen aufgenommen.
Dass die öffentUche Meiniuig sich so vollständig günstig um-
geändert hat, verdankt dasselbe dem eigenen Verdienste. Ord-
nung und Sicherheit herrschen im Lande, denn die vereinzelt
vorgekommenen Raubanfalle der Dihgencen bilden nur seltene
Ausnahmen; und würde selbst eine verdoppelte Aufsicht und
eine neue Vermehrung der Patrouillen keine Bürgschaft für das
gänzliche Aufhören gewähren, da die wenig bewohnten Land-
strecken, besonders in Fels- und Waldgegenden, den Versteck
imd die Flucht der Räuber eben so sichern , als sie den Ueber-
fall erleichtem.
Im Jahre 1846 hatten die Guardias civiles 18,429 Verbre-
cher und Vagabunden verhaftet, 1847 21,641, im Jahre 1848
20,000, 1849 14,000, im Jahre 1850 8200. Im Jahre 1845 waren
auf den Landstrassen 29 Fälle von Strassenräubereien vorgefal-
len, 1846 nur 10, 1847 deren 14, 1848 nur 10, 1849 nur 8, 1850
nur 6. Man sieht hieraus, dass die öffentliche Sicherheit zuge-
nommen hat
In Catalonien besteht noch eine besondere e^genthfimliche
Polizeimacht. Es sind die Mozos de la escuadra de Cata-
luna. Auf Grund des Gesetzes vom 23 October 1825 bestimmte
König Ferdinand VII, dass dies Corps in den Militair-Etat mjt
angenommen werden sollte. Am 21 April 1719 errichtet, ward
es durch Decret vom 6 April 1817 dem General- Capitain von
Catalonien zur ausschliesslichen Disposition überwiesen. Es be-
steht aus 14 Unterofficieren und 250 Mozos, welche s^uJf die zum
367
Provinzial-Cominaiido gehörigen Departements vertheilt sind.
Der Zweck der Truppe betrifft die sicherheitspolizeiliche Ueber-
wachung und Verfolgung von Verbrechern , so wie die Ermitte*
lung von Verbrechen. Sie leisten Vorzügliches; sie haben überall
Freunde und Zuträger; sie besitzen genaue Localkenntnisse und
wissen durch Gewandtheit \md Unerschrockenheit^ häufig durch
glückUche Verkleidungen, Verbrecher irre zu fuhren, zu überra-
schen und zu verhaften. Wenn auch nicht die monatlichen amt-
lichen Veröffentlichungen Zeugniss gäben von der erspriess-
liohen Thätigkeit der Guardias civiles xmd der Mozos 4© escua-
dra in Entdeckung von Verbrechen und Verhaftung der Uebel-
thäter, so würden doch die Dienstleistungen beider nicht weniger
anerkannt sein im Publicum, welches seit einer Reihe von Jahren
Zeuge der Haltung und Handlungsweise dieser Beamten war.
Darum haben auch die Angriff*e, welche im December 1851 in
den Cortes gegen die Mozos erhoben wurden, keinerlei Anklang
gefunden. Die Uniform der Mozos besteht in einer kurzen run-
den dunkelblauen Jacke, mit rothem Kragen, mit Silbertresse
eingefasst, und bogenförmig aufsteigenden runden weissen
Knöpfen besetzt, welche das Wappen der Provinz mit der Um-
schrift Escuadra de Cataluna tragen. Der runde schwarze Filz-
hut ist auf einer Seite aufgeschlagen, mit Silbertresse eingefasst
und festgehalten. Sie tragen im Sommer hellblaue oder graue
Leinen- Beinkleider: im Winter weite blaue Tuchhosen, und
einen weiten blauen, roth gefütterten Mantel mit weissen Bran-
denburgs, rothem Kragen, und in Seide gesticktem Oelzweig und
Wappen. Der Mantel hängt über der linken Schulter. An den
Füssen tragen sie Sandalen. Ihre Waffen sind ein Gewehr und
an weissem Bandelier ein breiter kurzer Säbel.
Die Provinz Valencia hat mit sehr günstigem Erfolge aus
Provinzial- Fonds eine Brigade von Mozos de la escuadra zur
Unterstützung der Sicherheits - Polizei errichtet.
Gleiche Ursachen werden überall gleiche Wirkungen her-
vorbringen , und zur Erreichung gleicher Zwecke werden in der
Regel gleiche Mittel angewendet werden. Sind auch die Natio-
268
nalitäten in ihrer Eigenthümlichkeit , welche die Gesammtheit
bewahrt, verschieden; das Individuum in seinen Neigungen und
Gelüsten, in seinen Vergehen und seinen Verbrechen, in seiner
Entschuldigung, Beschönigung und Vertheidigung — also der
angeklagte schuldige Mensch vor dem Richter — wird im We-
sentUchen immer derselbe sein, der Polizei -Beamte mithin, wel-
cher Menschenkenntniss und Erfahrung besitzt, im Allgemeinen
überall gleich operiren. Deshalb ist auch das polizeiUche Unter-
suchungs-Verfahren, sei esPoHzei-Contraventionen oder Criminal-
Verbrechen gegenüber, in Spanien dasselbe wie in Deutschland,
England oder Frankreich. Die Spanische Ordnungs-, Sicher-
heits-, Medicinal-, Sitten- und Gewerbe -Polizei, welche von der
höheren oder politischen Polizei vollständig getrennt ist, beruht
grossentheils auf dem Reglement vom 20 Febniar 1822 und auf
dem Königlichen Decret vom 20 Januar desselben Jahres. Die
Sicherheits-Polizei hat seit der jetzigen Repräsentativ-Verfas-
sung in mancher Hinsicht organische Veränderungen erfahren. In
Madrid vertritt der Gefe pohtico, in den Provinzen die Provinzial-
Civil- Gouverneure die vom Staate auvSgeübte PoHzei, denen die
zur Ausfahrung erforderlichen Executiv - Beamten zugewiesen
sind. Dem Ayuntamiento verbleibt die Local-Polizei, in so weit
sie die Gesundheit, Wohlfahrt, Sicherheit, Ordnung und Ver-
schönerung betrifft.. Die Polizei -Gesetze sind danach theils all-
gemeine von der Regierung erlassene Ge- und Verbote, theils
örtliche Verordmmgen oder Bandos. Die Veröffentlichung ge-
schieht durch die Amts-, Provinzialblätter, Diarien oder durch
öffentlichen Ausruf und Anschlag im Rathhause. Wie in den
meisten Europäischen Staaten, so stellt sich auch in Spanien das
Bedürfiiiss nach einem kiu-z imd klar gefassten Hülfsbüchlein
zur Belehrung und Instruction der ambulanten Beamten, und
nach einem Poüzei-Codex, nach Materien geordnet, als sehr wün-
schenswerth heraus. Das Instructions -Büchlein, welches der
EngUsche Constabler, obgleich er es in der Vorbereitungsschule
auswendig gelernt hat , immer bei sich tragen muss , bietet für
den Executiv- Beamten einen guten Halt. Die poUzeilich zuer-
269
kannten Geldstrafen können im Falle der Mittellosigkeit des Con-
travenienten in eine Gefängnisstrafe verwandelt werden, welche
jedoch eine Haft von vierzehn Tagen nicht übersteigen darf. Bei
höheren Strafinaassen werden dem Richter die instmirten Acten
zur Entscheidimg übersandt. Die AHmentation der in den PoHzei-
Geßmgnissen Detinirten übernimmt das Ayuntamiento nur bei
notorischer Mittellosigkeit des Verhafteten.
Was die Handhabung der Ordnungs-Polizei anbetrüSt^
so befindet sich das Meldewesen und die Pass-Polizei, als
dazu gehörig, in sehr guter Ordnung. Die Seelenhsten in allen
Gemeinden sind auf zweckmässige Weise angelegt; Ab- und
Zugänge und alle eingetretenen Veränderungen werden über-
sichtlich nachgetragen; Register mid alphabetisch fortlaufende
Namensverzeichnisse erleichtem die ControUe. Jede Verände-
rung des Hausstandes muss sogleich amtUch gemeldet werden.
Fremde sind verpflichtet, Aufenthaltskarten zu lösen und solche
von Zeit zu Zeit persönhch zu erneuern. Die Pässe werden zum
Visiren persönUch der Poüzei vorgelegt, nachdem solche durch
die betreffenden Consuln beglaubigt sind. Man darf, wenn man
nicht Unannehmlichkeiten ausgesetzt sein will, sich nicht auf
wenige Meilen aus seinem Wohnorte entfernen, ohne Pass oder
sonstige Legitimations-Papiere bei sich zu führen, denn die Guar-
dias civUes sind auf ihren Patrouillen eben so aufmerksam auf
Fremde, als streng in der Befolgung ihrer Instructionen in Be-
treff unlegitimrrter Personen. Bei der wegen der bestehenden
Consumtions- Steuer sehr strengen Thor-Controlle ist es leicht^
die Aufsicht auf Fremde zu verschärfen. Zur Zeit eines Belage-
rungs - oder Kriegszustandes ist die Ertheilung der Pässe noch
grösseren Formalitäten unterworfen.
Die Feuer-Polizei ist überall organisirt. Da die Häuser
alle massiv, fast nirgends Holztreppen angebracht sind, da nicht
helle Holzfeuer, keine Oefen, selten Eanüne und auf den Küchen-
herden nur kleine Kohlenfeuer gehalten werden, so sind Feuers-
brünste sehr selten. Die Schornsteine werden nicht regelmässig,
270
sondern ausnahmsweise , wie es den Hausbesitzern gelegen ist^
gereinigt. Für den Fall eines Brandes würde die Rettung der
Menschen grosse Schwierigkeiten haben, weil die Häuser sehr
hoch, mit einer einzigen xmd meistentheils schmalen Treppe ver-
sehen sind, wenn nicht die Fenster, als eben so viele Balcon-
thüren, es erleichterten, von aussen hinauf und von innen hinaus
zu steigen um Sachen imd Personen in Sicherheit zu bringen.
Ausserdem befinden sich aber in den meisten Häusern laufende
Brunnen oder Wasser -Reservoire, aus denen das Wasser durch
Pumpwerke in alle Etagen geleitet wird, so dass beim Entstehen
eines Brandes gewöhnlich Wasser in der Nähe ist. Nichts desto
weniger haben die Städte, je nach ihrer Grösse, Vermögen oder
feuergefahrlichen EtabUssements, ihre Spritzen, Wasserwagen,
Retttmgsleitem und eine Instruction, nach welcher bei eintreten-
der Gefahr die städtischen Polizei-Beamten, und gewöhnlich auch
die Wasserträger und Verkäufer verpflichtet sind, sich sofort an
den bedrohten Punkten einzufinden. Gewisse Kirchthürme müs-
sen mit gedämpften Glocken die Gefahr und den Stadttheil, wo
es brennt, den Bewohnern verkündigen. Durch Prämien werden
diejenigen Spritzen belohnt, welche sich zuerst auf der Brand-
stätte einfinden. Das Militair leistet durch Absperrung der
Strassen und Bewachung der geretteten Sachen Hülfe. Es ist
gerade eine Reorganisirung der executiven Feuer- Polizei für
Madrid im Werke ; insbesondere sollen portative Spritzen imd
Rettungs - Colonnen , nach dem Muster der französischen Pom-
piers, eingeführt werden. Ich habe in Guadalajara den Hebun-
gen der Rettungs-Mannschaften xmd Pompiers zugesehen, welche
unter Anleitung des Directors der Militair- Schule, des Haupt-
manns Aparici, für diesen Dienst ausgebildet werden. Die jun-
gen Leute leisteten sehr Tüchtiges, wiewohl sie hinsichts der
raschen Ausfahrimg der Manöver noch sejir hinter der Berliner
Rettungs - Colonne zurückbleiben. Das Material, wie ich es in
den Probespritzen , Wagen und Schläuchen gefunden, war vor-
trefflich. Mir erschien die Construction der Steigleiter jedoch
nicht so zweckmässig als diejenige, welche bei ims angewendet
271
wird. Die hier angewandte Steigleiter ist 11 Fuss lang, einen
FusB breit, und hat oben ein Gelenk, mittelst dessen die beiden
obersten Füsse der Leiter, wenn ihr der Widerstand der Haus-
mauer fehlt, also wenn sie ein Fenster oder eine Vertiefung er-
reicht hat, nach rückwärts überschlägt und sich dort, mittelst
der an den äussersten Enden befindlichen starken Haken, den
nächsten Stützpunkt sucht, um dem Rettungsmann die Gelegen-
heit zu bieten, daran sicher hinauf zu steigen. Für einzelne be-
sondere Fälle mag diese Einrichtimg sich als praktisch bewäh-
ren ; im AUgmeinen werden die Haken an der geraden unbeweg-
lichen Leiter dieselben Dienste thun, und werden die letzteren
vorzuziehen sein, weil sie um vieles leichter imd besser zu re-
gieren sind, als jene, bei denen sich der Schwerpimkt durch das
Zurückschlagen so wesentlich und zum Nachtheil des Trägers
verändert, dass es ihm, selbst wenn er sich anbindet, oft tmmög-
lich wird, die Leiter von einer unbequemen Stellung aus, allein,
über sich hinaus in die höhere Etage zu dirigiren. Gewiss ist
auch für den Fall des Gelingens eine grössere Anstrengung und
eine bei weitem grössere Gefahr fftr den Rettungsmann damit
verbunden, abgesehen von dem bedeutenderen Zeitverlust, der
doch gerade bei solchen Gefahren seine besonderen Bedenken
hat Auch der Pariser Rettungssack ist vom Hauptmann Apa-
rid mit eingeführt.
Zur Deckung der durch Feuersbrunst vernichteten Grund-
stücke und Mobiliar -Vermögen bestehen in Spanien eine Menge
von Assecuranz- Gesellschaften, welche sämmtlich sehr gute Ge-
schäfte machen. Die Beiträge sind äussert gering, und werden
in vielen Gesellschaften al^ährhch Dividenden vertheilt. Diesei^
Assecuranz -Gesellschaften sind in Madrid: la Sociedad de se«
guros contra incendios de casas en Madrid ; la MutuaUdad ; Com-
pania de seguros mutuos contra incendios ; la del Iris ; la gene-
ral de seguros ; el Ancora. Die Gesellschaften disponiren über
grosse Capitalien; sie stehen ganz selbstständig da, und haben
der Regierung nur ihre Statuten einzureichen. In den Hafen-
städten findet man insbesondere dergleichen Assecuranz -Gesell-
272
Schäften, die alles Mögliehe versichern. So in Barcelona bei-
spielsweise die Compania Catalana general de seguros, 1845 ge-
gründet, für Schiffe, Ernten, Feuersgefahr, Lebensversicherung,
MiUtair -Vertretung — die Sociedad de navigacion y industria^
1833 mit einem Capital von 800,000 Duros gegründet, zum An-
kauf von fünf Dampfschiffen zur Küstenfahrt von Marseille nach
Cadiz — die Compania Barcelonesa de seguros maritimos, im
Jahre 1838 mit einem Capitale von 250,000 Duros — die Socie-
dad Catalana del aliunbrado por gas, 1840 mit einem Capitale
von 240,000 Duros — Compania general Espaiiola de seguros,
1841 mit einem Capitale von 41 Millionen Realen gegründet für
Feuers-, Wassergefalir und MiUtair -Vertretung — Sociedad de
veterano y de camino de hierro de San Juan de las Abadesas,
1842 mit einem Capitale von 18,240,000 r. zur Ausbeutung der
Steinkohlenlager von Suroca und Ogaso bestimmt — Sociedad
de las aguas de la Puda, mit 150,000 Duros zur Benutzung der
Heilquelle gestiftet — Compania Iberica de seguros, mit einem
Capitale von 60 MilUonen Realen im Interesse der Landwirth-
schaft — Sociedad del camino de hierro de Mataro, 1845 mit
20 Millionen gegründet — Compania agricola Catalana, mit
9 Millionen für Gärten, Pflanzen, Hausthiere, Milch und Butter-
bereitimg durch Prämien sorgend — la Espana industrial, So-
ciedad anonima fabril y mercantil, 1847 gestiftet, Besitzerin der
höchst interessanten Baumwollenfabrik - Etablissements in Sans,
Saria und Sabadell. Die Barcelonaer Assecuranz-Gesellschaften
für Wasserreisen erheben massige Procentsätze ; sie richten sich
jedoch bei vielen Versicherungen nach der Zeit der Reise, indem
bei Reisen nach Cuba, Südamerica xmd nach den Antillen \ pro-
cent mehr erhoben wird, wenn die Zeit der Aequinoctialstürme
w^ährend der Fahrt fallt. Es werden entrichtet:
nach Valencia .... \ proc. nach Gibraltar \ proc
» Alicante .... -1 » » Cadiz \ »
» Almeria .... \ » » Sevilla 1 »
» Motril % » » Ferrol 1^ »
9 Malaga \ » » Santander .... 1^ »
273
nach San Sebastian . . If proc. nach Bayonne 1^ proc.
» Canarias 1 » » Bordeaux 1-| »
» Puerto - Rico .. . 1^ » » England, Canal . l^ »
» Puerto de Cuba 1^ » » Charlestown . . . l^ »
» Filippinen 4 » » New -Orleans . . 1^ »
» Triest 1^ » » Brasilien, Rio . . l^ »
» Marseille ^ * • Montevideo 1| — 2 »
» Genua ^ » » Buenos Ayres 2 — 3^ »
» Livomo ^ » » Norwegen 1^ »
» Sicilien 1 » » Stille Meer . 3 — 3-1 »
» Neapel 1 » » Lucia bis S. Blas 3-1-4 »
Ostsee .... 24 proc.
Die Bau-Polizei wird nicht so strenge gehandhabt wie in
Deutschland, wo die Sorge fiir die öffentliche Sicherheit eine ge-
naue Prüfimg der Baupläne, namentiich in feuerpolizeilicher Be-
ziehung, vorangehen lässt, während die Ausfuhrung selbst un-
ausgesetzt bis zur Vollendung beaufsichtigt, und selbst das Be-
wohnen erst nachdem das Mauerwerk vollständig ausgetrocknet
ist, gestattet wird. Auch der äussere Anstrich der neuerbauten
Häuser ist an vielen Orten in Deutschland Beschränkungen in
der Wahl der Farben imterworfen. In Spanien wird weder der
Geschmack noch die Freiheit, nach Belieben den Bau im Innern
auszuführen, beschränkt. Nur in den ProviQzial- Hauptstädten
bestehen Pläne , wonach bei Neubauten, zur BequemUchkeit des
Publicums und zur Verschönerung der Strassen und Plätze, ge-
wisse FluchtUnien inne gehalten, vorspringende Winkel cassirt
und wo möglich auf eine gewisse Symmetrie lüngewirkt werden
soU. Solche Verschönerungspläne betreffen insbesondere die
Hauptplätze der Stadt, welche seit 1845 in ganz Spanien die
Bezeichnung Constitutions-Platz erhalten haben; und die Prome-
naden, alameda, rambla oder paseo genannt, der täghche Sam-
melpmikt für die elegante Welt zum Spazierengehen, Sitzen und
zur gegenseitigen Begrüssung. Diese Promenade ist meist der
Glanzpunkt der Spanischen Städte, und man verwendet grosse
Summen auf die Bepflanzung, tägliches Besprengen und Be-
T. Minutoli, Spanien. Jg
274
giessen der Bäiune, auf Herstelhmg von Fontainen, Statuen und
Bänken.
Die Kühnheit der Spanischen Baumeister ist bemerkens-
werth. Sobald sie festen Grund haben, oder zu dessen Siche-
rung mit den solidesten Fundamenten vorangegangen sind, wer-
den, ausser den starken Umfassungsmauern, Dutzende von
schmalen Zwischenwänden wie Kartenhäuser über einander ge-
baut. In der Regel werden zuerst die Eckpfeiler, dann die
Vorderfront bis zum ersten Stockwerke, hierauf die Seiten-
wände bis auf 30 oder 40 Fuss aufgefiihrt, und dazwischen
dann, von den Kellergewölben an, zwei, drei, vier, fünf Stockwerke
über einander gesetzt, so dass man von der Vorderseite in die
offenen Zimmer aller Etagen schauen kann. Die Vorderseite ^vird
dann zuletzt errichtet. Eben so werdenbeim Abbruch der Gebäude
häufig die Vorderseiten zimächst abgerissen, und dann erst die
Etagen, vom Dache abwärts, abgetragen. Das Baumaterial ist
vorzügüch. Zu den Fronten nimmt man meistentheils Werk-
stücke; die Gewölbe, Haupt- und Zwischenwände der inneren
Baulichkeiten werden von Ziegeln gemauert. Die Backsteine
werden bald stärker, bald schwächer gebrannt; die Klinker ge-
ben den unsrigen an Güte nichts nach. Es besteht in Spanien
kein bestimmtes, zu Bauten observanzmässig oder durch Ver-
ordnungen vorgeschriebenes Maass von Ziegeln; man findet
solche in verschiedener Grösse , Länge und Breite , wie in den
eigenthümüchsten Formen. Die Hohlziegel sind vortreflnüch,
und auch die roth gebrannten vier-, sechs-, achteckigen zur
Pflasterung der Fussböden imd Treppen bestimmten Fliesen
von feinem Korn, sehr fest, mit scharfen Kanten imd so gleich-
massig gebraimt, dass sie ohne irgend einen Kitt auf das Ge-
naueste zusammenpassen. Kalk, Gips, hydraulischer Cement
sind von vorzüglicher Güte ; sie verhärten in der trockenen Luft
so vollständig, dass es beim Abbruch von Gebäuden schwer
hält, die Steine in ihren ursprüngüchen Formen aus den verstei-
nerten Bindemitteln auszulösen. Die grosseste Kunst der Spa-
nischen Maurer besteht in dem Bogenschlagen und Wölben.
275
Bogen, welche von Granit, Sandstein oder Kalkstein- Quadern
über Hauptthüren oder schmaleren Pforten und Fenstern aufge-
führt werden, erhalten eme so aufifallend schwache Unterlage
von Brettern, dass man nicht begreift, wie sie diese Last tragen
kann. Die Kellergewölbe sind ausnehmend dünn, häufig von
aufrecht stehenden schmalen Dachziegeln ausgeführt. Am be-
wundemswerthesten aber sind die Ziegelgewölbe in breiten
Haus- und Treppenfluren, Vorhallen oder hohen Wohnzim-
mern. Sie halten bisweilen, bei einer Spannimg von 30 Fuss,
kaum eine Höhe von 3 Fuss. Diese flachen Gewölbe werden
von Ziegelquadem, anderthalb Zoll stark, je einen Fuss in Länge
und Breite messend, zusammengefSgt, und bilden trotz ihrer
weiten tmd dünnen Fläche einen so sicheren Stützpunkt, dass
man in fünf Fuss breiten Parallel-Linien schwache Ziegelmauem
darauf setzt, imd solche oben mit noch düimeren Gewölben, aus
zwei Lagen ganz schmaler Dachziegel bestehend, verbindet.
Werden auch bei den neuen Gebäuden dergleichen künstliche
Gewölbe seltener angebracht, so sieht man sie doch mitunter,
und kann mindestens an den Kellergewölben der Spanier noch
Manches lernen. Da die Strassen in Spanien im Allgemeinen
eng sind, theils weil man in den ursprüngüch mit Mauern um-
geben gewesenen festen Städten den Raum möglichst benutzen
wollte, theils und hauptsächlich um sich dadurch vor den Son-
nenstrahlen zu schützen, so ist der Platz zur Aufstellung von
Baugerüsten entweder äusserst beschränkt oder gar nicht vor-
handen; dadurch wird auch das Anfahren des Baumaterials
ausserordentlich erschwert. Die Maurer arbeiten in der Regel
auf fliegenden Gerüsten. Bei Reparaturen oder beim Bau und
Decoration der Fa^aden werden auf dem fertigen Dache oder
auf dem höchsten Punkte der Mauern an künstlich gebildeten
festen Unterlagen drei grosse Winden oder Balken mit Flaschen-
zügen angebracht, in welchen die schmale Laufbrücke hängt,
und medergelassen oder höher hinaufgezogen werden kann. An
solcher Brücke hängt oft, in Stricken, 6 Fuss tiefer, eine zweite
Brücke, und an dieser auch wohl , 6 Fuss tiefer, eine dritte^ und
18-
276
so fort, so dass es möglich ist, gleichzeitig eine Menge von Ar-
beitern zu beschäftigen. Das Letztere ist insbesondere noth-
wendig, wenn die äusseren Fronten der Häuser mit Verzierungen
in Stuck oder mit einem, in Spanien sehr beliebten Ueberzug von
künstüchem Marmor bekleidet, oder wenn Fresco - Malereien an-
gebracht werden sollen ; weil es bei der Trockenheit der Tem-
peratur nothwendig ist, dergleichen in Form und Farbe schnell
hinter einander auszuführen und zu beendigen, damit die Festig-
keit oder Haltbarkeit nicht leiden , und eine grössere Gleichför-
migkeit erreicht werden kann. In Madrid habe ich bis zu sieben
solcher Laufbrücken an einem Hause über einander hängen se-
hen. In Ermangelung sichernder Bauzäune werden unten einige
Burschen aufgestellt, um durch warnenden Zuruf die Köpfe
und Kleider der Vorübergehenden vor Steinen und Farben zu
schützen.
Die Spanier bauen sehr praktisch. Die chmatischen Ver-
hältnisse und die Lebensweise werden dabei vorzugsweise im
Auge behalten. Hohe Zimmer, hell und luftig durch die Balcons,
zum Wohnen im Sommer und für die Geselügkeit bestimmt;
kleinere Zimmer, Alcoven, Gabinets, Kiimmem, Verschlage,
Wandspinden, Verbindungsthüren und Corridore im Ueberfluss,
zum Schlafen, für Garderoben, Aufbewahrungs-Kammem und
so weiter für alle Arten der häusUchen Bequendichkeiten. Die
Zwischenwände aller kleineren Zimmer sind zwar von Stein, aber
unglaubHch dünn, indem sie von aufrecht übereinander gestellten
schmalen grossen Ziegelquadem aufgeführt sind. Die Gallerien
nach den inneren Höfen, die Patios in Andalusien, im Sommer
mit einem Leinendache (toldo) überspannt und durch Blumen
und Rankengewächse zum Gärtchen imageschaffen ; die kühlen-
den Springbrunnen in der Mitte, die fast nirgends fehlen, bilden
für die Sommermonate den angenehmsten Aufenthalt für die
Hausbewohner.
Neuerdings fangt man an, Kamine xmd Kaminöfen zu ^setzen.
In den nach modernem Geschmack erbauten Häusern von Ma-
drid fehlen dergleichen in keiner Wohnung. Mag der Winter in
277
Spanien in den meisten Provinzen immerhin so schön sein, dass
man in den Mittagsstunden sich auf den Spaziergängen in den
luftigsten Sommerkleidern ganz angenehm von der Sonne durch-
wärmt fiihlt; der Aufenthalt in den Zimmern ist für Ausländer
nichts weniger als behaglich. Die grosse Menge von nicht schlies-
senden Balconthüren wehrt eben so wenig die kalte Morgen- und
Abendluft und den Wind ab, als die über den Steinfussboden
geispannten Strohdecken (esteras) denselben erwärmen. Die
Thüren der Zimmer berühren den Fussboden nichts da die Este-
ras darunter fortgezogen werden ; es ist mithin die Temperatur
durch den dauernden Luftzug immer kühl erhalten, und die Zim-
merwärme, welche durch die grossen Kohlenbecken (braseros)
verbreitet wird, macht sich in der Regel erst bemerkbar, wenn
man vor Kopfschmerz oder Betäubung nicht mehr empfanglich
ist die Annehmlichkeit zu würdigen. Dieser unbehagliche und
ungemüthliche Zustand trifft die Fremden mehr als die Einhei-
mischen. Die Spanier leiden darunter in der That wenig. Sie
sind überhaupt abgehärtetere und vielleicht gesundere Naturen.
Sie sind nicht daran gewöhnt, den Winter, wie wir, in gleich-
massig erwärmten Räumen zuzubringen; sie ertragen die Dämpfe
des Brasero und fülden sich dabei wohl. Nach den Erfahrungen,
welche sämmtHche in Spanien wohnende Deutschen an sich
selbst gemacht, und nach der Bestätigung dieser Erscheinung
durch die hiesigen Aerzte, verlieren die Bewohner der nördlich
gelegenen Länder von Jahr zu Jahr mehr von der ihnen eigen-
thümlichen Körperwärme ; sie werden von Jahr zu Jahr empfind-
licher gegen die Kälte, die ihnen immer unerträglicher wird, bis
sie in Folge dieser Veränderung ihrer Temperatur nach längerer
Zeit von organischen Leiden heimgesucht werden, denen nur
sehr Wenige durch glückliche Badekuren in Deutschland wieder
entgehen.
Die Thüren in den meisten Spanischen Häusern sind noch
in dem alten maurischen Geschmack mit tiefen Holzfachem, wie
eine Mauer, und so stark gearbeitet, dass es den Anschein hat,
als wären sie so eingerichtet, um das Haus und jedes Zimmer
278
dadurch gegen äussere Gewalt vertheidigen zu können. Haus-
und Wohnungs-Eingänge sind mit Klopfern imd Klingeln und
mit einem wohlverwahrten Scheibfensterchen versehen, durch
welches vor dem OeflQien die Unverdächtigkeit des Einlassbegeh-
renden geprüft wird. Was der Franzose lieux d'aisanee , nennt
der Spanier comun. Es herrscht dort in Privathäusem ausneh-
mende Reinüchkeit. Ventilatoren sind überall vorhanden, und
die Wände und Fussböden mit glasirten Fliesen (azulejos) be-
legt, um sie abwaschen und von Ungeziefer rein halten zu kön-
nen. Diese Azulejos bilden in vielen Häusern die Fussböden,
statt der rothen Backsteine; auch werden sie rings um die
Wände, 3 — 4 Fuss hoch, als Panele eingelegt, wie dies seit der
Maurenzeit eingeführt ward. Treppen, Hausflure, Speisekam-
mern, Küchen imd Badstuben, kurz überall, wo grosse Sauber-
keit wünschenswerth , wo Ungeziefer fem gehalten werden soll,
und wo man die Wände kühl zu erhalten wünscht, sind in Spa-
nien die Azulejos, in den buntesten Farben und barockesten Mu-
stern mehr oder weniger Geschmack entwickelnd, angebracht.
Auch bei uns würde sich die Anwendung derselben in manchen
Einrichtungen als zweckmässig und geschmackvoll bewähren;
nur würden die Fussböden allerdings den mit Eisen beschlage-
nen Deutschen Stiefeln auf die Dauer nicht Widerstand zu lei-
sten vermögen.
Der Gips in Spanien ist, wie schon bemerkt^ von besonderer
Güte ; er widersteht dem Einfluss der Witterung und wird mit
vielem Geschick an den Ornamenten der Gebäude verwendet
Für die innere Zimmer- Decoration ist er unentbehrüch gewor-
den, da er in halb wie in gaaz trockenem Zustande alle Farben,
mit Leimwasser oder mit Oel versetzt, annimmt und bewahrt,
für Halbpolituren mit Seifen sehr empfangUch ist, aber auch Ma-
stixfimisse leicht annimmt und Jahre hindurch klar und glänzend
erhält. Die Thürbekleidungen, Panele, Säulen -Capitäle, Arabes-
ken, Gesimse und Decken in Prachtzimmem, Gallerien und Sälen.
werden in Gips ausgeführt, abgerieben, polirt, gefärbt, lackirt
und gewähren ein täuschendes Bild wirklichen Marmors. In der
279
neuesten Zeit werden auch die Wände der Schlafzimmer mit
Gips überzogen, und, nachdem sie einen Oelferbenanstrich be-
kommen, geiimisst. Es erhalten sich diese Zimmer dadurch ganz
frei von Ungeziefer, weshalb ähnhche Versuche in Deutschland
gemacht werden möchten.
Was die Zimmermalerei in Spanien anbetrifft, in so weit
solche noch nicht durch die sehr behebt gewordenen Papier-
tapeten verdrängt ist, so entspricht solche dem Deutschen Ge-
schmack durchaus nicht. Es scheint, als ob der Spanier für Farbe
und Form weniger Sinn und Verständniss habe, als der Deutsche
und der Franzose. Dem letzteren muss man den Preis hierin
zugestehen. Die eigenthümUche Schöpferkraft, mit welcher der
Franzose neue Formen erfindet und in der Abwechselung
und Zusammenstellung von Farben, selbst der heterogen-
sten, ein harmonisches Ganze schafft,' ist längst anerkannt und
bewährt durch die Thatsache, dass fast in allen Ländern in
den Kattundruckereien, Seiden- und Shawl Webereien Franzosen
und Elsasser als Zeichner und Coloristen arbeiten. Die Spanier,
welche in der Industrie gegen ihre Nachbarn ziuuckgebUeben
waren, mussten erst nachholen, was Andere vor ihnen voraus
hatten; es wird sich zeigen, in wie weit sie neben der
Materie auch in der Verarbeitung und äusseren Appretur, in
Eleganz und Geschmack der Muster die Concurrenz bestehen
können. Nicht alle Spanier lieben das Grell-Bunte an und um
sich. Der Andalusier, dem die vielen bunten Farben, die er zu
seinem Anzüge wählt, nicht grell genug sein können, wohnt in
einfach geweissten Zimmern; der Catalonier, dessen National-
tracht schhchter und einfarbig ist, liebt es, die Wände der Wohn-
zimmer mögUchst bunt zu färben. Hier und insbesondere in
Barcelona leistet man wirküch in der Verwendung und Ver-
schwendung der Farben zur Zimmermalerei Aussergewöhnhches;
und man bemüht sich, wo möglich für jedes einzelne Zimmer
den Gesammtinhalt der Farbentöpfe in Bewegung zu setzen.
Selbst in niedrigen Stuben pflegen unten an den Wänden
Stücke von angebHch grünen, rothen, blauen oder gelben, wie-
280
derum buntgesprenkelten Marmorquadem herum zu laufen;
darauf sitzen breit und bequem Postamente; auf ihnen stehen
schlanke Säulen; von diesen hängen Früchte, Blumen, Vögel imd
Engel, unter einem Walde von Zweigen, Stäben, Schleifen und
Palmen. Darüber schwebt in der Luft ein Gesims mit Blumen,
Harfen und einigen Motiven aus der Alhambra vermischt, und
trägt die Balkenlage, welche die Decke bildet. Ist der Streit,
welcher unter den Farben bis dahin die Oberherrschaft in die-
sem Zimmer gebührt, noch nicht entschieden, so entspinnt sich
darüber an der Decke ein neuer hitziger Kampf; denn dort ent-
falten sich auf jeder Balkenseite neue Erfindungen imd Experi-
mente an Farbenabstufungen und Zusammenstellungen; während
Cassetten, verschobene Vierecke, Pfauenaugen und Thyrsusstäbe
die Verwirrung vollständig machen. Dazwischen leuchtet die
grelle Grundfarbe des Zimmers, tapetenartig durchmustert, fast
verschämt hindurch, dass sie ihr Recht so wenig zu behaupten
vermocht hat Dass die Thür- und Fensternischen benutzt wer-
den, um die bis dahin noch nicht zur Geltung gekommenen Schat-
tirungen wenigstens dort anzubringen, versteht sich von selbst
Man geräth in nicht geringe Verlegenheit, an solchen Wänden,
welche mit Kaleidoscopen oder Polychromen zu vergleichen
sind, ein Gemälde aufhängen zu müssen, und man athmet or-
dentlich auf, wenn man aus der unruhigen Farbenfiille eines sol-
chen schöngen[ialten Spanischen Zimmers hinaustritt in den ru-
higen getünchten Treppenflur.
Ob der Spanische Geschmack mangelhaft, der Deutsche bes-
ser und weniger einseitig ist, lasse ich dahin gestellt sein; wer
soU die Frage entscheiden, wo jedes Urtheil je nach dem objecti-
ven oder subjectiven Standpunct des Beschauers ein anderes
sein wird. Wenn wir Deutsche, nach unseren Begriffen, in dem
Schönen die Ruhe, Würde und Haltung beobachtet wissen, Den-
ken, Sprechen und Handebi in Harmonie gebracht, den Affect
gemässigt sehen wollen, wenn wir unsere Ideale in der Griechi-
schen Kunst suchen und uns von ihnen durchs Leben leiten las-
281
sen, so wollen wir darum nicht verwerfen was andere Völker
aus anderen Gründen fiir sich in Anspruch nehmen.
Das Mobihar in den Spanischen Zimmern ist dagegen weder
überladen vertheilt, noch in seinen Formen abweichend; denn
namentlich die sehr beliebten Kommoden, breit, hoch und tief,
bieten eine Abwechselung eigentHch nur in der bunten Zusam-
menstellung der Hölzer, in den Platten und Schnörkeleien auf
dem obersten Schubfache.
Die Miethen in Spanien werden nur ausnahmsweise auf
längere Zeit abgeschlossen, oder monatUch oder quartaUter prä-
numerando gezahlt. Nach der bestehenden Observanz erkundet
man den tägüchen Miethspreis der Wohnung, zahlt zur Sicher-
heit des Wirthes auf einige Wochen voraus, hat aber das Recht,
jederzeit nach zwölfstündiger Kündigung die Wohnung zu ver-
lassen, und fiir diejenigen Tage, über welche hinaus die Miethe
etwa noch vorausbezahlt ist, diese vom Hausbesitzer wieder zurück
zu fordern. Miethsklagen können nur beim Alcalden oder ge-
richtlich verfolgt werden. Zum Zeichen, dass eine Wohnung
zu vermiethen , werden weisse Papiere an den Balcons der leer-
stehenden Wohnung befestigt. Befinden sich diese Papiere in
der Mitte des Balcons, so deutet dies an, dass die Wohnung im-
möblirt zu vermiethen steht; ist das Papier an die Ecke des Bal-
cons geheftet^ so weiss man, dass die Wohnung mit Meubles ge-
miethet werden kann. In letzterem Falle ist in der Regel das
Frühstück und Licht mit in dem täglich geforderten Miethspreise
einbegriffen. Wird auch Mittagessen verabreicht, so nennt man
die Wohnung Casa de huespedes.
An die Bau-Polizei schhesst sich die polizeiUche Beaufsich-
tigung des Strassenpflasters. Darin bleibt in Spanien noch
Vieles zu wünschen übrig, indem die meisten Städte schlecht,
andere, selbst Provinzial- Hauptstädte, wie Valencia, fast gar
nicht gepflastert sind. Madrid geht in diesem Punkte mit einem
grossartigen Beispiele voraus. In Madrid waren im Jahre 1545
die beiden Hauptstrassen gepflastert; im Jahre 1611 wurden
282
vom Ayuntamiento sieben Pflaster -Commissare ernannt, welche
für weitere Fahrbarmachung der Residenz sorgen sollten; 1747
erging eine besondere Instruction in Betreff der successive zu
pflasternden Strassen. Allein es geschah wenig mehr, als dass
das bestehende Strassenpflaster aus Mangel an Unterhaltung von
Jahr zu Jahr unßihrbarer wurde und verfiel. Erst seit 1827
ward die Sache in Erwägung gezogen und seit 1841 ernstlich in
Angriff genommen. Die Englischen und Belgischen Pflaster-
arbeiten wurden als Vorbüd genommen, und seitdem mit einem
bedeutenden Eostenaufwande in den Strassen ein Pflaster von
Granit (berroqueno) gelegt^ bestehend aus Parallelipeden ^ Fuss
breit, ^ Fuss lang und ^ tis 1^ Fuss tief. Auf diese Weise sind
gepflastert; die Galle del principe für 192,838 r., die Galle Ca-
ballero de Gracia für 252,307 r., die Galle mayor für 1,114,597 r.,
die Puerta del Sol für 357,550 r., S. Geronimo für 280,076 r.,
die Montera für 293,043 r., und so fort. Es sind an Pflasterungs«
kosten verausgabt :
1843 535,609 r. 1847 2,188,676 r.
1844 466,195 • 1848 2,250,860 .
1845 612,890 » 1849 2,680,424 .
1846 1,661,402 ^ 1850 2,890,132 .
Aber gleichzeitig wurde auch zur Verbesserung der Bürger-
steige (acera) in Madrid viel gethan. Eine alte Verordnung vom
14 Mai 1761 verpflichtete die Hausbesitzer, die Bürgersteige in
der Ausdehnung üirer Strassenfronten mit Steinplatten zu be-
legen. Auch diese Sache gerietli in Verfall , und wurde gleich-
zeitig mit der Pflasterung der Strassendämme wieder in Angriff
genommen. Die Bürgersteige wurden seit 1843 erhöht, die
Platten durch neue und grössere ergänzt und neu belegt. Es
wurden dafür verausgabt :
1843 273,987 r. 1847 1,969,195 r.
1844 233,627 » 1848 ....... 2,001,316 »
1845 834,074 » 1849 2,203,754 .
1846 1,228,368 » 1850 2,455,522 •
283
Auch mit Asphalt -Pflasterungen hat man in Madrid sehr
gelungene Versuche gemacht. In dem grossen und reichen
Barcelona dagegen befindet sich das Pflaster mehrerer Haupt*
Strassen, selbst die Thorpassagen, in dem allerklägUchsten Zu-
stande ; wiewohl eine eigens zum Besten der Pflasterung geneh-
migte Lotterie bedeutende Einnahmen abwirft. Worin der Grmid
liegt, dass trotz der Klagen des Publicums so wenig geschieht,
kann ich nicht beurtheilen; in meinem Vaterlande würde man
den jetzt bestehenden Zustand für einen poUzeiwidrigen erklä-
ren, und eventuell im Wege der Execution die Verpflichteten
zur Abhülfe des Uebelstandes anhalten.
Die Sicherheits-Polizei ist in grosser Thätigkeit. Be-
strafte Verbrecher stehen imter Observation; ö£Fentüche Locale
werden beobachtet ; die Häuser müssen mit Anbruch der Dun-
kelheit geschlossen oder im Flur und auf der Treppe erleuchtet
sein. Die Nachtwächter machen, mit Laternen und Waffen ver-
sehen, ihre regelmässige Runde. Neben der Stunde mussten sie
früher auch verkünden, was fiir Wetter sei. Da es nun in der Re-
gel in Spanien heiteres Wetter ist, imd sich diese Verkündigung
«sereno» also fast immer mederholte, so haben die Nachtwäch-
ter davon den Beinamen Serenos erhalten.
Die Spanischen Städte sind pohzeiUch in Districte und Be-
zirke (barrios) getheilt. An den Strassenecken finden sich die
Bezeichnungen des Barrio und der Strasse. Die Häuser sind
numerirt, mit Hypotheken- und fortlaufenden Nummern. Ge-
wöhnlich hat jede Hausthür eine besondere Nummer, gleich viel
ob deren mehrere zu demselben Hause oder Grundstück gehö-
ren. Die Nummern steigen in der Regel zur rechten Hand ; sie
sind nach geraden und ungeraden getheilt; die ersteren sind auf
der rechten, die anderen auf der linken Seite der Strasse, vom
Anfang derselben an gerechnet. Die Strassen in den Städten
sind Nachts erleuchtet In den meisten Provinzial-Hauptstädten
ist die Beleuchtung mit Gas eingeführt. Sevilla macht eine Aus-
nahme davon ; angeblich damit dadurch nicht der Oelverbrauch
'
284
vermindert und die Besitzer der Oliven-Pflanzungen beeinträch-
tigt werden. Die meisten Theater, Kaffeehäuser und Verkaufs-
Locale sind mit Gas beleuchtet. Der Mondschein im Kalender
hat auf das Auslöschen der Gasflammen keinen Einfluss, wie-
wohl die Klarheit der Spanischen Nächte darauf einen gegrün-
deteren Anspruch machen dürfte als die häufig bewölkten dun-
kelen Herbst- und Winter - Mondnächte derjenigen Länder, in
denen die städtische Sparsamkeit den späten Nachtwandlern
nicht zu statten kommt. — In Madrid brannten im Jalire 1795
187 Laternen, im Jahre 1835 2462, deren Besorgimg den Nacht-
wächtern obhegt. Letztere correspondiren mit den ilmen über-
wiesenen Laternen durch Nummern. Ausserdem brannten 1835
noch 2000 Laternen, zu deren Besorgung besondere Beamte an-
gestellt waren. Die Kosten betrugen 5 — 600,000 r. Im Jahre
1845 gründete eine Actien- Gesellschaft fiir Gaserleuchtung mit
12 Millionen ilir Institut. Die jetzige Beleuchtung ist sehr schön,
die Kosten verhältnissmässig gering. Die gewöhnhche Flamme
kostet monatlich 21 r., die grösseren, fächerförmigen bis 48 r.,
während die Oelflammen tägüch 28| marav. gekostet hatten;
mithin ein Verhältniss von 42:45.
Die Sorge für Strassenreinigung wird in verschiedenen
Provinzen verschiedenartig beurtheilt. Im Allgemeinen befrie-
digt dieselbe ; doch kommt es dabei wesentlich auf die Jahres-
zeit^ die Lage der Stadt, die Pflastenmg und die Mittel der Ge-
meinde an. In den grösseren Städten wird auf grosse Reinüch-
keit und auf regelmässig wiederholte Besprengungen gehalten.
In Madrid ziehen Morgens von 5 bis 8 Uhr die Strassenfeger mit
grossen Karren durch die Strassen, und benachrichtigen durch
Klingeln die Hausbesitzer, dass dieselben den Kehricht unten
mit ablagern können. Eine andere Gattung von Reinigungs-
karren darf erst von 1 Uhr Nachts ab ihre Thätigkeit in den
Strassen der Stadt entwickehi. Die öffentüchen Brunnen und
Wasserleitungen sind von zu grosser Wichtigkeit, als dass ihre
sorgfaltige Beaufsichtigung und Unterhaltung nicht als eine hei-
lige Verpflichtung erschiene. In Madrid bestehen 35 Quellen,
285
an welchen 920 öffentliche Wasserträger angestellt sind; ausser-
dem sind noch 11 Reservoirs mit Wasser und 118 Privatbrun-
nen vorhanden, diejenigen nicht gerechnet^ welche durch Röhr-
leitungen ihren Bedarf aus den erstgenannten Quellen oder Brun-
nen beziehen. Im Jahre 1851 hat die Stadt Madrid neuerdings
einige Millionen ausgesetzt, um den Zufluss an Trinkwasser zu
vermehren. Die fiir die einzelnen Brunnen bestellten Aguadores
sind theils solche , welche das Wasser in die Häuser gegen ge-
wisse Taxen besorgen, theils solöhe, welche dasselbe zum Ge-
nuss auf der Stelle verkaufen. Die letzteren tragen auf zier-
lichen Metallgestellen Gläser, und mitunter Essenzen in Fläsch-
chen, von denen einige Tropfen unter das Wasser gegossen wer-
den, imd in dickbäuchigen Krügen (jarras) das frische Wasser.
In den südlichen Provinzen haben die Wasser- und Sorbett-
verkäufer auf den Strassen ihr Schnee- und Eiswasser in Metall-
kannen am kühlsten , welche einen Ueberzug von Kork haben.
Die Eigenschaft des Korkes erhält im Sommer die Metallkanne
kühl, im Winter warm. Der Schnee wird im Winter in Gruben
getragen, in welchen ein in Holz ausgesetzter Brunnen sich be-
findet Da hinein wird der Schnee festgestampft^ und zwar auf
einer Unterlage von Stroh imd mit der MögUchkeit des Abflusses
des schmelzenden Schneewassers. Stroh wird auch oben über
den Schnee gedeckt^ der sich den Sommer hindurch gut halt. —
Die beliebtesten kühlenden Getränke sind Orangen - und Gersten-
wasser (agua cebada) imd eine Limonade von einer mehligen
Hülsenfrucht, Choufa genannt.
Mit dem Gesindewesen macht sich die Polizei nichts zu
schaffen. In Spanien steht es dem Gesinde eben so frei wie der
Herrschaft, das Dienstverhältniss ohne irgend eine gegründete
Veranlassung jeden Tag aufzuheben. Das Gesindelohn ist, mit
Ausschluss von Madrid, im Allgemeinen nicht bedeutend, doch
werden geschickte Diener immer gut bezahlt. Das Spanische
Gesinde wird wegen seiner Anhänglichkeit an die Herrschaft und
wegen seiner Zuverlässigkeit gelobt. Eine Ausnahme machen,
wie überall, so auch in Spanien, die Fabrikstädte, wo die Arbeit
286
gesucht und gut bezahlt wird, wo Arbeiter und Arbeiterinnen
die Abendstunden für sich verwenden können, und wo der sitt-
liche Werth der imteren Klassen mehr in Frage gestellt ist
Die Beköstigung der Dienstboten ist sehr reichlich. Mor-
gens früh ein Tässchen ( jicara) Chocolate ; um 1 1 Uhr Frühstück
(almuerzo), Weissbrod, Fisch, Sallat; Mittags, nachdem die Herr-
schaft gegessen, Suppe, Gemüse (puchero), aus Grarbanzos, Kar-
toffeln und Fleisch bestehend; Abends Stockfisch imd Sallat;
und jedem Dienstboten tägUch eine Flasche Wein, von welcher
auch die weiblichen Dienerinnen nichts übrig lassen.
Als Köchinnen sind die Baskinnen am meisten gesucht. In
Madrid bilden diese wenn auch nicht eine Kaste, so doch einen
Sonntags-Club oder Reunion, zu welchem nur die Landsmännin-
nen zugelassen werden, und wo sie die heimischen Weisen im
Guitarrenspiel und Tanz üben, um ihrer eingedenk zu bleiben
bis zur dereinstigen Rückkehr. Die beliebtesten Ammen sind
die Asturierinnen, auch Montaiiesas genannt. Man findet sie
in Madrid an der Trinidad ihre Dienste anbieten, oder in den
Zeitungen, wo man täglich unter den Annoncen lesen kann: «Una
jöven con leche de dos meses etc. » Sie werden sehr bunt her-
ausgeputzt, mit rothen Röcken und Silbertressen, und ausser-
ordentiüch gut bezahlt. Man erzählt, dass mitunter Contracte
eigenthümlicher Art geschlossen, und für die Aussicht, nach
Jahr und Tag als Amme eine hübsche Summe verdienen zu könr
nen, eine Unze gezahlt^ und diese demnächst von dem Betheilig-
ten reclamirt wurde, wenn die Hoflftiungen nicht in Erföllung ge-
gangen sind. Die Wahrheit kann ich nicht verbürgen.
Die Sonntagsfeier darf in Spanien nicht durch öffentliche
Arbeiten gestört werden. Die Verkaufsläden sind nur vor und
nach dem Gottesdienst geöffiiet.
Die öffentlichen Vergnügungen sind polizeilich über-
wacht. Den Behörden steht im Theater eine Loge zu. Un-
gebührliche Störungen durch übertriebene Beifalls- oder Miss-
fallen-Bezeugungen werden mit erheblichen Geldstrafen gerügt,
inzwischen aber die Ruhestörer aus dem Theater entfernt. Nach
287
der Verordnung vom 7 Februar 1849 bestehen drei Classen von
Theatern. Zur ersten gehören die Theater de la Cruz und die
Oper, so wie der Circo in Madrid; das Liceo in Barcelona; Prin-
cipal und San Fernando zu Sevilla; Principal in Cadiz und Va-
lencia. Zur zweiten: das Institut in Madrid und die Bühnen in
Coruna, Malaga, Granadsi, Palma, Valladolid und Zaragoza. Alle
übrigen gehören zur dritten Classe. Die Unternehmer zahlen
jährlich 3000, 1500 und 500 r., je nach den drei Theaterclassen.
Die Censur der neuen Stücke, welche meistentheils Uebersetzun-
gen aus oder Bearbeitungen nach dem Französischen sind, ist
sehr streng. Die zur Aufifuhrimg geeignet befundenen werden
von der beaufsichtigenden Junta öffentUch amtUch bekannt ge-
macht.
Das öffentliche Fuhrwerk hat bestimmte, von der Obrig-
keit festgesetzte Taxen. Das Droschken -Reglement für Madrid
vom 2 Juni 1846 enthält im Interesse des Publicums sehr
strenge Bestimmungen wider die Kutscher und Eigenthümer
der Wagen.
Die öffentliche Sittlichkeit darf nicht auffallend ver-
letzt werden. Die Polizei greift mitunter eine Anzahl zweideuti-
ger Frauenzimmer auf imd verweist sie nach protocoUarischer
Verwarnung, undnachdem man ihnen Zeit gelassen, einige Wochen
in der Violin (dem Polizei- Gefangniss) über die Vorzüge eines
ehrsamen Wandels nachzudenken, in ihre Heimath. In den gros-
sen Städten wird die ärztliche Praxis durch die ungeregelte
Lebensweise der Jugend viel in Anspruch genommen, da jedes
Uebel, wenn seiner Verbreitung keine Grenzen gesetzt werden,
rasch um sich greift.
Die Gewerbe-Polizei fallt zum grossen Theil mit der
Fioanzverwaltung zusammen. Es besteht vollständige Gewerbe-
freiheit, mit Ausschluss derjenigen gewerbüchen Verrichtungen,
deren Ausübung, auf wissenschaftlicher Vorbildung beruhend,
von dem durch Prüfungen und Titeln begründeten Nachweis der
wissenschaftlichen Qualification abhängig gemacht wird. Es ist
auchSache der ControUe der Steuerbehörde, dafür zu sorgen, dass
288
nicht unangemeldete Gewerbe ausgeübt und dass die angemel-
deten nur in dem angegebenen besteuerten Umfange betrieben
werden. Nichts desto weniger entwickelt auch in dieser Bezie-
hung die Polizei ihre Thätigkeit.
Der Marktverkehr steht unter ihrer besonderen Aufsicht
Zum Theil sind es die Maasse und Gewichte, welche geprüft^
imd wenn sie unrichtig befunden, in Beschlag genommen wer-
den, zum Theil die Güte der Lebensmittel, die zum Verkauf aus-
gestellt sind, oder die Reinlichkeit, welche stets in allen Bezie-
hungen auf dem Markte herrschen muss, oder die Absonderung
gewisser Verkaufsartikel und Verkaafsplätze, welche der polizei-
lichen Controlle unterworfen sind. Die Fleischer besitzen mit
Leinwandschirmen überdeckte Tische und nehmen ein abgeson-
dertes Quartier des Marktplatzes, in den meisten Städten eigens
zu diesem Zwecke erbaute, gut gepflasterte, mit Wasserrinnen
und Abflüssen versehene, gewölbte Hallen ein. Ausgehängte
Taxen geben die Preise der verschiedenen Fleischwaaren an.
Rindfleisch, Kuh-, Kalb-, Hammel-, Schaaf-, Ziegen- und
Schweinefleisch wird, jede Gattung von besonderen Fleischern
verkauft. Wurst, Schinken und Speck fähren alle. Weisses imd
braimes Schmalz (manteca, im Gegensatz zu manteca de Flandes
oder Butter, welche bei den Conditoren oder in sogenannten
Italienerwaaren-Gewölben verkauft wird) steht in sauberen Ge-
ßlssen kegelförmig auf den mit Fliesen bedeckten Verkaufs-
tischen. Vom 10 November an bis zum Frühjahr ist täglich Ari-
sche Wurst zu verkaufen. Die Schinken sind zur besseren Auf-
bewahrung mit einem ziemlich starken Ueberzug von Gips ver-
sehen. Die frischen Speckseiten werden mit rothem Spanischen
Pfeffer bestreut, damit die Fliegen sich nicht darauf setzen.
Auch die Bäcker sitzen in besonderen Hallen vereinigt;
eben so die Eierhändler, Federvieh-, Tauben-, Kaninchen- und
Wildverkäufer; die kleinen Hasen und Kaninchen werden mit
und ohne Fell, nach Belieben des Käufers, verkauft. Es sind die
Hühner lebend, geschlachtet, gerupft, im Ganzen, in Hälften oder
Vierteln zu verkaufen. Gemüse-, Grünzeug- und Obsthändler
289
sitzen wiederum zusammen. Salat^ Eppich (apio), Endivie (esca-
rola) und Pommes d'amour, Spanischer Pfeffer und Kohl bil-
den ihre Hauptvorräthe. Daran reihen sich die Zwiebelhändler,
welche besonders mit dem Knoblauch (ajo) gute Geschäfte
machen. Hierauf folgen die Obstverkäufer; die Händler mit
Hülsenfrüchten, Nudeln und Maccaroni. — Die Fischer haben
auf jedem Markte der Stadt ihre besondere Halle. In den See-
städten findet täglich Morgens und Abends Fischmarkt statt
Hier und bei den Fleischern herrscht die allergrösseste Sauber-
keit. Die Verkaufsstellen laufen in gemauerten Reihen an den
Wänden herum, bedeckt mit Marmorplatten und Steinen zimi
Ablauf des Wassers; die Fische sind in flachen runden Körben
oder auf weissen Tüchern zimi Verkauf ausgestellt ; die Sardinen
sternförmig gelegt. Alles wird nach dem Gewicht verkauft. Die
Seefische werden von den nördlichen Häfen zu Pferde oder zu
Wagen mit untergelegten Relais nach Madrid gebracht Täglich
sieht man Caravanen mit den langen schmalen Korbgeflechten,
in welche die Fische gepackt sind , durch die Thore einziehen.
Der Verbrauch des sehr beliebten Stockfisches (bacalao), haupt-
sächlich von Schweden und Norwegern eingeföhrt, ist ausser-
ordentlich. Es wurden in den Spanischen Häfen 1850 im Gan-
zen versteuert:
aus England 22,099 Centner
aus Dänemark 13,714 »
aus Hamburg 787 »
aus Norwegen und Schweden 184,409 »
Im Ganzen versteuert . . . 221,009 Centner.
Endlich machen die Gärtner mit ihren Blumensträussen den
Schlttss der Marktverkäufer. Die Frische des Fleisches und der
Fische, die BeschalBfenheit des Brotes und der Milch werden ab
und zu polizeilich untersucht, um Verfälschungen zu constatiren
und zu bestrafen.
Die Polizei lässt es sich angelegen sein, die Preise der
Lebensmittel und hauptsächlichsten Verkaufsaxtikel, so wie die
▼. MinutoU, Spanieo. 29
290
Menge der täglich zu Markt gekommenen Waaren durch das
Wochenblatt zur Kenntniss des Publicums zu bringen. Bei dem
statistischen Interesse, was solche Zusammenstellungen unzwei*
felhaft bewahren , lasse ich hier zwei derartige Bekanntmachun-
gen aus der Madrider Zeitung folgen, und zwar aus dem zweiten
und vierten Quartale. Es waren die Preise:
am 15 November 1851
Aroba
(25 Pfund)
I^ibra
(Pfund)
Rindfleisch
Hammelfleisch
Kalbfleisch
Schweinefleisch . . . .
Speck
Schinken mit Knochen
ohne Knochen. . . .
Oel
Wein
Brod
Garbanzen
Bohnen .
Reis
Linsen
Viereckige Erbsen. . .
Kohlen
Seife
Kartoffeln
Eingegangen waren zum Markte
am 25 Mai:
Waizen 5,401 fanegas (Scheflel)
Waizenmehl 454 »
Brod von ausserhalb . 5,770 Pfiind
Kohlenkarren 161
Grosse Kohlenwagen. 71
Kleine vierrädrige. . . 179
Kühe 78 mit 59,316 Pfund Gewicht
Hammel. ... 475 » 13,165 i> »
Es kostete das Getreide:
Waizen 31^-36 r.
Gerste 20 —21 »
Johannisbrod .... 25 —25^ »
37 r.
36
50
•
51
. . . .
G2
74
G9
70
28
•
34
• . . .
-36
-25
-36
■10
-26
- 54
-60
• 8
12—16 r.
12—16
17—25
24—26
20-22
28—42
20-22
8— Um.
7—10
8—14
6—10
8—14
5
5
20—22
2— 4
am 15 November:
1,974 fan.
538 »
11,556 Pfd.
188
55
129
105 mit 57,611 Pfd.
577 . 12,611 .
33-35 r.
18-21 .
32 >
291
Die Einfllhraiig der Wirthshaustaxen ist nicht aUgemein ge-
worden. . Sie beschränkt sich auf diejenigen Gasthäuser, wo die
Gorreos und Diligencen Mittags und Abends anhalten, und regelt
die Preise der Mahlzeiten auf ziemlich gleichartige Weise, das
heisst, die Preise sind fast überall gleich, nicht aber die Güte der
vorgesetzten Speisen. In den von Franzosen und Piemontesen
gehaltenen Hotels haben sich observanzmässig die Preise massig
iixirt Das Gasthausleben, wie die Lebensweise in Spanien über-
haupt^ ist nach unseren Preisen, und im Vergleich zu denjenigen
Bequemlichkeiten, die man in den Hotels in Deutschland, Frank-
reich und England gewohnt ist, theuer imd mangelhaft. Allein
wer reisen will, mag sich mit Geld versehen, und füge sich und
ertrage die Gewohnheiten des Landes, welches er kennen lernen
will. Man verhungert in Spanien nichts, wenn gleich in den Dör-
fern imd kleinen Orten in den Gasthäusern nichts zu haben und
die bestellten Lebensmittel erst gekauft werden müssen. Rei-
sende klagen über den grossen Mangel an Reinlichkeit in den
Gasthäusern, und es ist richtig, dass auch ich hierin einige sehr
unangenehme Erfahrungen gemacht, und selbst in dem Gastliofe
einer grösseren Stadt, auf meine Bemerkung, dass das fiir mich
bestimmte Bett nicht firisch überzogen sei, die Antwort erhal-
ten habe:
«Was, Herr? das Bett wäre nicht rein? imd es haben
doch erst zwei Engländer, ein Franzose imd gestern eine Mar-
quise darin geschlafen!»
Allein man müss billigerweise berücksichtigen, welche An-
sprüche man an die Einrichtung und Aufnahme in den Gasthäu-
sern eines Landes zu stellen berechtigt ist.
Am besten wird in der Regel in den besuchtesten Gasthöfen
für den Reisenden gesorgt sein. Wo die Zimmer und die Table
dTiöte eines Hotels Tag für Tag besetzt sind, und der Besitzer
eine dauernde bedeutende Einnahme hat, liegt es in seinem In-
teresse, die Concurrenz durch möglichst gute und billige Auf-
nahme der Gäste zu besiegen. In Spanien reist man selten; man
bleibt möglichst auf den grossen Strassen; man föhrt meisten-
19'
292
theils mit den Posten und berührt nur gewisse Orte und darin
bestimmte Gasthöfe; diejenigen, welche in Geschäften oder zum
Vergnügen sich von den Hauptstrassen entfernen , und in ihren
kleineren Tagereisen häufiger und in wenig besuchten Dörfern
und Fondas einkehren, führen in der Tartane oder auf dem
Maulthiere, welches das Gepäck trägt, ihre Lebensmittel auf
einige Tage mit sich, und ergänzen das Verzehrte durch An-
käufe, wie und wo sich die Gelegenheit darbietet; wie will man
also erwarten, dass die Gastwirthe sich zum Empfang der sel-
tenen, massigen und öconomischen Reisenden mit demjenigen
versehen, was sich unter anderen Voraussetzungen von selbst
verstehen würde? Ich habe meine Anforderungen stets nach
den gegebenen Verhältnissen gerichtet; ich habe mich auch
durch das Unbehagüche nicht verstimmen lassen; ich habe das
Widerwärtige ein Paar Stunden mit Ergebung getragen, und
habe mich dabei stets wohl befunden, lieber unfreundliche Be-
handlung habe ich mich niemals zu beklagen gehabt, ich habe
aber wohl für die Theilnahme , die ich der FamiUe des Wirthes
durch Erkxmdigungen nach Kindern und der Mula, nach ihrer
Landwirthschaft und Sitten schenkte, viele Beweise von Zutrauen
imd herzlicher Begegnung erfahren , und bin überall in Frieden
geschieden.
Die Medicinal-Polizei wird in den Provinzen in höchster
Instanz durch die Juntas provinciales de sanidad del interior ge-
handhabt; sie bilden gewissermaassen eine Abtheilung der Re-
gierung, unter dem Präsidium des Gouverneurs, dessen Stellver-
treter der Alcalde der Hauptstadt ist, und bestehen aus einem
Regierungs-Oficial und Secretair, so wie aus fiinf bis sechs aus
freier Wahl der Provinz hervorgegangenen Mitgliedern. Solche
Juntas sind in allen Provinzen vorhanden. Ausserdem aber giebt
es in den Haupthäfen noch Juntas provinciales de sanidad de
puertos. Den Vorsitz fiihrt gleichfalls der Provinzial- Gouver-
neur und in seiner Vertretung der Alcalde, und von den zehn
Mitghedem werden sechs gewählt, während der Hafen-Capitain,
der Douanen-Director, der Parochial- Geistliche und der die
293
Schiffe besuchende Arzt die übrigen bilden. Solcher Juntas sind
in den Städten Alicante, Almeria, Barcelona, Cadiz, auf den
Canarien, in Castellon, Coruna, Huelva, Malaga, Mallorca,
Santander, Sevilla, Tarragona, Valencia und Viscaya.
Ausserdem giebt es noch zwei Special -Sanitäts- Junten; die
eine in Algeciras, deren Präsident der Commandant des Campo
de Gibraltar und der Alcalde sind, und die andere in Ceuta un-
ter dem Vorsitz des in Africa commandirenden Generals und des
dortigen Polizei -Chefs. In Mahon und Vigo sind die Special-
Jimten, unter Vorsitz des Gouverneurs, Lazareth-Commissionen
der dortigen Quarantaine-Anstalten. Auf gleiche Weise zusam-
mengesetzt und vertreten sind die Jimtas provinciales litorales
zu Gerona, Granada, Guipuzcoa, Lugo, Murcia, Oviedo und
Pontevedra.
Academien der Medicin imd Chirurgie des Königreichs be-
stehen auf Grimd des Königlichen Decrets vom 28 August 1830
in Madrid, Valladoüd, Coruna, Sevilla, Cadiz, Granada, Valen-
cia, Barcelona, Zaragoza, Murcia und in Palma auf Mallorca.
Es sind von Seiten der Regierung nach den Verordnungen
vom 29 Juni 1816 und 3 Februar 1834 an den Haupt -Mineral-
quellen und Bädern Aerzte angestellt, um die Benutzung durch
ärztlichen Beistand zu erweitern. Diese Beamten sind wie folgt
vertheilt. In den Provinzen:
Alicante in Busot. (Sulf. magnes. hidroclor.)
Almeria Sierra AlhamiUa.
Badajoz Alange. (Magnes. carb. sulf)
Barcelona Caldas de Mombuy, Olesa und Esparraguera-
Puda. (Muriat. sidf )
Caceres Baiios de Montemayor.
Cadiz Chiclana, Patema und Gigonza.
Castellon d. 1. P. Villavieja. (Acid. carb. sulf.)
Ciudad-Real . . . Hervideros imd Villar, Fuencaliente und Pu-
ertollano. (Acid. carb.)
Cordova ...... Arenosillo.
Coruna Axtego und Carballo. (Acid. hidr. sulf.)
294
Cuenca Solan de Cabras. (Magn. sulf.)
Granada Alhama, Graena, Lanjaron.
Guadalsgara. . • . Sacedon, Garlos III (Trillo).
Guipuzcoa Arechavoleta, Gestona, Santa Agueda. (Acid.
carb. sal.)
Hucsca Panticosa. (Acid. carb. sal.)
Jaen Marmalejo, Trailes, La Ribeira und Fuenta^
Alamo.
Logrono Amedillo,
Madrid El Molar. (Sulf. sal.)
Malaga Garatracca. (Acid. magn. carb.)
Murcia Archena. (Muriat carb. sulf.)
Navarra Fitero.
Oviedo Galdas de Ovicdo, Fuensanta de Buyeros de
Nava. (Acid. carb.)
Orense Carballino und Partovia. (Hidrosulf.)
Pontevedra .... Galdas de Reyes und de Guntis, Galdas von
Tuy. (Acid. hidrosulf.)
Salamanca Ledesma. (Acid. sal.)
Santander Ontaneda und Uceda.
Teruel Segura.
Valencia Bellus.
Zaragoza Alliama, Tiermas imd Quinto.
Die Zahl der Mineralquellen in Spanien ist sehr bedeutend.
Es sind entweder solche, welche ärztiüch verschrieben, beauf-
sichtigt und amtlich ihrer Temperatur nach geprüft sind, «quc
tienen direccion facultativa oficial » , oder solche , wo dies nicht
der Fall ist.
Die Gesammtzalil beträgt 325; darunter bewahren ihre
Temperatur 303, während 22 solche wechseln.
Ganz kalte Quellen sind 118, frische 57, laue 63, warme
38, heisse 52.
Die Zahl derjenigen, welche Direccion facultativa haben,
beträgt 161. Davon bewaliren die Temperatur 146, es wechseln
damit 15.
295
Darunter sind kalte 32, frische 24 , laue 43, warme 28,
heisse 38.
Die kälteste ist die eisenhaltige von Apatriz, und nächst ihr
die von Urberoaja de Alzola in Guipuzcoa, sie hält 90°,5ü Reaum.
Die heisseste ist die Luivenquelle von Mombuy bei Barce-
lona ( salino - alcalina ), 5 6 "^ Reaum.
Unter den nicht amtlich benutzten ist die kälteste Quelle
die eisenhaltige Peiia de Lapiritu, welche 5 ° Reaum. zählt.
Mineralquellen der Direccion-facultativa sind;
1. Kalte: von Aramajora 10"^ zum Baden, 11° zum Trinken;
Arechavoleta 14° zum Baden; Barambio 11°,50; Benimarful
14°; Caratracca 15°; Ghiclana zwei zu 15°; Elorrio drei
zu 12°; Frailes drei zu 13°, 14°, 15°; Fuente Alamo 14°,50;
Gigonza 14°,50; Grabalos 13 — 14°; Graena 11°; Horcajo
de Lucena 15°; Lai^jaron drei zu 14°, 14°, 15°; Molar
15°; Parquellos de Güoca 10— 13°; Puertollano 13°; Ri-
bera 15°; S. Juan de Azcoitia 13°; Santa Agueda zwei,
11°,50 und 11°; Urberoaja de Alzola zwei, 11° und 9°,50;
Vüo o Rosas 15°; Villatoja 15°. •
2. Frische: Alcantud 16°; Arenosillo 19°; Buyeres deNava
18°; Caldas de Cuntis 16°; Carballo 20°; Cortegada 18
bis 20°; Hervideros de Fuen Santa zwei zu 17°; Lanjaron
16°; Lierganes 16°; Lonjo 16 — 22°; Malaha 17 — 21°;
Marmolejo 17°; Martos 15°; Panücosa 16°; Patema de
Rivera 15°,5o; Puertollano 16°; Quinto zwei zu 14°,50 und
13°,95; Sejura de Arajon 19°; Solan de Cabras 15°,50; .
Tiermas 20°; TriUo 19°; Vüo°.
3. Laue: Alange 22°; Artejo 24°; Bellus 21°; Bigeres de
Nava 21°; Caldas de Cunüs 24°; Mombuy 24—46°; Cal-
das de Reyes 24°; CarbaUino 25°; Carballo zwei, 23° und
24°; Cortegada zwei, 20 — 24° und 24—28°; Esparra-
guera 23°; Guarda vieja 22°; Hervideros 21°; Jaen 24
bis 50°; Lanjaron 24°; Ledesma 24°; Malaba 25°; Na-
valpino zwei, 22° und 23°; Ontaneda zwei zu 23°; Panti-
cosa vier zu 22°, 21°,50, 21° und 25°; Sacedon 23°,50; So-
296
lares 22°,50; Trillo neun, worunter fünf zu 23°, eine zu 19%
eine zu 21°, eine zu 22°, eine zu 23°,25; Urberoaja 24°,50;
Villatoja zwei zu 21 °; Villavieja de Nules 24°.
4. Warme: Alhama de Aragon 28; Alhama de Murcia zwei,
26° und 28°; Arteijo 26°; Caldas de Buelna 30°; Caldas
de Cuntis drei zu 26°, 27°, 28°; Caldas de Reyes 28°;
Carballino28°; CarbaUo29°; Cestonazwei, 25°,12, 26—56°;
Cortegada 26 — 30°; Fitero nuevo zwei, 26° und 30°; For-
tuna 28°; Graena 28°; Lugo drei, 26°, 28°, 30°; Molinar
28°,75; Mula 30°; Puente Tiesgo 28°; ViUavieja de Nules
28 — 35°.
5. Heisse: Alhama de Granada 36°; de Murcia 36°; Alme-
ria 42°; Archena 42°; Arnedillo 42°; Artejo 31°; Bejar
32 — 34°; Busot 33°; Caldas de Cuntis drei, 33°, 48°, 43°;
de Estrach 33°; de Mombuy fünf, 35°, 51°, 52°, 54°, 56°;
Oviedo 34°; Reyes zwei, 34° und 37°,50; Fitero antiguo
38°; nuevo 34°; Fortuna 42°; Fuencaüente 32°; Graena
32°,50; Hermida zwei, 42° und 49°; Ledesma 32 — 33°,
40°; Loiyo 37°,50; Lugo 33°; San Juan de Campos 38°;
Tiermas drei, 32°, 34° und 32°,33.
Ueber die Geschicklichkeit der Spanischen Aerzte sind die
Urtheile sehr verschieden, eben so über die Summen, für welche
man sich ihres ärztlichen Beistandes, sei es in Consultaüonen
oder Recepten oder in Besuchen, versichert. Ohne Zweifel giebt
es in Spanien, wie überall, ausgezeichnete, mittelmässige und
schwache Aerzte. Es wird sehr gründlich wissenschaftlich ge-
bildete und besonders praktisch befähigte, es wird Aerzte geben,
die in ihren Curen und Operationen besonders glückhch , andere
welche von der Fortuna weniger begünstigt sind. Das Vertrauen
des Patienten zum Arzt ist schon der erste Grad der Besserung,
und Jean Paul sagt sehr richtig, dass man, eines Arztes bedür-
fend, jedesmal zum besten gehen müsse, weil dieser unfehlbar
hülfe, wenn auch nicht gerade von der Krankheit, so doch von
einem schlechten Arzte. Einen glücküchen und guten Arzt kann
man nicht zu theuer bezahlen; dass sich alle für gute Aerzte
297
halten, ist ihnen nicht zu verbieten; dass man das Publicum
durch hohe Preise in diesem Glauben bestärkt, ist mindestens
politisch; auch ist Niemandem untersagt, mehr als die Taxe zu
bezahlen; und so ist also Alles in bester Ordnung. Die ärztlichen
Taxen sind gering; die Observanz hat in den Preisen von Madrid
und den Provinzen den Unterschied und Vorzug sehr bestimmt
ausgesprochen, den die Residenz für sich in Anspruch nimmt.
Die untergeordneten chirurgischen Operationen mit Lancette und
Blutegeln werden von Professoren der Chirurgie, welche offene
Locale halten, verrichtet. Um Apotheker sein zu können, ist der
Grad des Licenciaten der Pharmacie nothwendig ; will man selbst
Recepte verschreiben, um sie eigenhändig dispensiren zu kön-
nen, so muss man als Doctor graduirt sein. Unter dieser Vor-
aussetzung kann ein Jeder eine Apotheke etabliren; es kommt
gar nicht darauf an, wie viele oder wenige Etablissements bereits
in derselben Stadt oder Strasse bestehen. In Barcelona giebt es
neunzig Apotheken. Die beliebtesten sogenannten Hausmittel
gegen Krankheiten sind sehr einfach. Wo nicht Malventhee
hilft, werden Blutegel gesetzt, und wenn Blutegel bereits an-
gewandt waren, wird Malventhee nachgetrunken; damit über-
windet man die meisten kleinen Uebel, welche eben aus Ursachen
entstehen, die durch jene Remedia wieder beseitigt und in Ord-
nung gebracht werden. Mcdicinflaschen sind in den Spanischen
Apotheken (boticas) noch nicht allgemein bekannt; eine Ober*
tasse oder eine Flasche thun dieselben Dienste und sind in jeder
Haushaltung vorhanden. Der Apotheker füllt ein und fügt münd-
lich die Gebrauchsanweisung hinzu. Die Apothekertaxen wer-
den von der Provinzial-Universität festgesetzt, und es steht den
Behörden frei, Revisionen der Apotheken vorzunehmen. Ein in
Spanien sein* beUebtes Mittel ist, den Patienten auch in solchen
Krankheiten, welche die Aerzte in Deutschland veranlassen wür-
den, den Körper in einer gewissen Schwäche zu erhalten, fort-
gesetzt mit ganz kräftiger Bouillon zu futtern. Es schlägt dies
Mittel in der That gut an.
298
Die ärztliche Kunst in Spanien ist sehr alt, und die medici-
nischen Wissenschaften waren nirgends in Europa so gründUch
und mit solchem Erfolge gepflegt als in Spanien.
Von der Geschichte der Spanischen Aerzte ist die der Spa-
nisch en Juden nicht zu trennen, weshalb hier darauf zurück-
zukommen mir gestattet sein möge. Die Ansichten über das
Alter der Juden in Spanien sind verschieden. Einige nehmen
an, dass sie seit Nebucadnezar ins Land gekommen wären, an-
dere, dass sie schon früher dort festgesessen hätten. Toledo
ward sehr früh zum Mittelpimkt ihrer Niederlassungen gemacht,
und viele Städte gegründet, welche an die ferne Heimath er-
innern sollten, wie Escalona (Ascalon), Maqueda (Maquedah),
Noves (Joppe) und andere. Dass Kaiser Titus einen grossen Theil
der Juden nach Jerusalems Zerstörung nach Spanien gewiesen,
ist historisch nicht zweifelhaft. Als die Westgothen nach Spa-
nien vordrangen, fanden sie viele Juden angesessen und mit Han-
del und wissenschaftUchen Studien, namentUch mit ärztlicher
Praxis, beschäftigt. Dieser letztere Umstand veranlasste auch
die Mauren bei der Besitznahme Spaniens, die Juden nicht allein
zu dulden, sondern auch nach der Gründung der Universität
Cordova, 948, die gelehrtesten imter ihnen dorthin zu berufen.
Unter diesen erwarben sich durch ihre hohe. Weisheit die Ge-
lehrten der Persischen Rabi Mosch einen weitverbreiteten Ruf,
und Cordova ward der Sammelpunkt aller Wissbegierigen,
welche Sprach- und Gesetzeskunde, Philosophie, Arzneiwissen-
schaft, Mathematik und Astronomie studieren und solche in ihre
Heimath übertragen wollten, bis unter Alonso's X Schutz sich
das jüdische Gelehrtenthum auch in den Spanischen christlichen
Staat verpflanzte.
Die Arzneikunde hatte in der Halbinsel unter den Juden
jederzeit ihre bewährten Vertreter gefunden. Im eilft.en Jahr-
hundert war es der berühmte Izchak, Leibarzt des Königs
Alonso VII von CastiUen, welcher mehrere gelehrte Werke über
Arzneikimde, so namentlich ein Buch über Fieberkrankheiten,
geschrieben und hinterlassen hat. Vom zwölften Jahrhundert
299
an waren es Mosch ben Maimon (Maimonides el Egipcio); Rabi
Jona ben Janacli; Abraham ben Meier Abu Hezra (Chazan);
Rabi Jehuda Mosca, Leibarzt Alonso's X; Salomo ben Abraham
ben Adhereth (Arisba) aus Barcelona; Rabi Abner aus Burgos;
Jehosua Alorqui. Uebersetzungen aus der Griechischen und Ara^
bischen Arzneikimde, eigene Werke, glückliche innere Curen
und Operationen jüdischer Aerzte sicherten ihren Ruf dergestalt^
dass sie Jahrhunderte hindurch ausschliesshch zu Leibärzten der
Spanischen Könige gewählt wurden. Die Academie zu Toledo
bildete den letzten Glanzpunkt vereinigter jüdischer Gelehrsam-
keit, von wo aus durch das Gesetz von 1492 ihre Auflösung be-
gann, um nach der Vertreibung aus Spanien ihre Kenntnisse
nach Portugal, Frankreich, Deutschland und ItaUen zu ver-
pflanzen.
Unter den Arabischen Aerzten erlangten durch ihre Studien,
Werke und Praxis grossen Ruhm Abdallah ben Jahia Isak, Arzt
Abderrahmans I, Abu Bakr Mahomed ben Bagsch, Avenzoar,
Abulvalid Ebu Rosched imd Ben Theophilus.
Die Verfolgung der Juden datirt auch in Spanien auf frühe
Jahrhunderte. Da sie stets im Besitz von Geld, da sie ihrer
Kenntnisse wegen gesucht, da sie, voller Intriguen und ehrgeizig,
sich bald erniedrigten, bald im Bewusstsein ihres Einflusses
hochmüthig waren, so wurden sie Gegenstand des Neides, des
Hasses und der Verachtung. Die ihnen zur Last gelegte Ver-
folgung der Christen, das Kaufen und Schlachten von Christen-
knaben, das Stehlen und Durchbohren geweihter Hostien, That-
sachen oder Mährchen, in wunderbarer Uebereinstimmung durch
die Geschichte aller Jahrhunderte und Länder verbreitet, gab
auch in Spanien Veranlassung, den Fanatismus zu erwecken und
Verfolgungen herbeizuführen, wie sie anderswo kaum ihres glei-
chen finden. Das siebzehnte Concil zu Toledo, 694, trat zuerst
öffentlich feindlich wider die Spanischen Juden auf, weil sie an-
geblich mit den Filistins der Barbarei correspondkt hätten. Die
hieraus hervorgegangene Verfolgung gab Veranlassung, dass die
Juden den Mauren am Palmsonntage, als die christliche Garnison
300
zum Gottesdienst nach der Santa Leocadia gezogen war, die
Thore von Toledo öffiieten. Anfangs geschont, dann aber auch
von dieser Seite bedrängt und beraubt, stellten sie sich unter
den Schutz Alonsos XI, 1348. Enrique II legte 1375 Beschlag
auf die Gemeindekasse der Juden, wegen derjenigen Streitigkei-
ten, welche mit ihrer Vertreibung 120 Jahre später endeten.
160,000 FamiUen, nach Anderen 800,000 Köpfe, verliessen mit
einem grossen Theil ihrer Schätze das Land; die übrigen nah-
men das Christenthmn an, Uessen sich an den Küsten des Mittel-
ländischen Meeres nieder, und bewahrten theilweise angebüch
bis auf die neueste Zeit im Stillen ihre mosaischen Gebräuche.
Ganz besonders auf Mallorca, in der Hauptstadt Palma, haben
sich die aus jener Zeit herstammenden jüdisch -christiichen Fa-
miUen in ihrer Abgeschlossenheit von den übrigen christUchen
Familien und in dem Typus ihrer Physionomien erhalten. Man
nennt sie auch dort Judaos ; sie verheirathen sich nicht mit den
sogenannten Alt- Christen, und werden von der übrigen Bevöl-
kerung mit Geringschätzung behandelt. Der ärgste Schimpf-
name in Spanien ist die Bezeichnimg Judiado , und noch in die-
sem Jahrhunderte ist der Ruf Judiado mehrfach das Signal zum
Ausbruch entfesselter Volks wuth benutzt worden.
Die Medicinal -Polizei ist durch Verordnimgen vom
17 März 1847, 18 Jan. 1848 und durch das Reglement vom 24 Juli
1848 auf die Nothwendigkeit der Absperrung bei ansteckenden
Krankheiten und mit der nothwendigen Sorge fiir die Gesund-
heit der Bevölkerung beauftragt. Dazu gehört der Beistand,
welcher mittellosen Kranken gewährt werden muss; deren Auf-
nahme in die Hospitäler, und bei TodesfiQlen die Beerdigung
binnen der vorgeschriebenen Zeit; bei den Beisetzungen die
Aufrechthaltung der bestehenden Gebote und Verbote , wie des
Verbotes von Leichenreden durch Layen, und der sonst erfor-
derüchen Vorsieh ts - Maassregeln. Die Leichen werden in Spa^
nien nicht vergi-aben, sondern die Särge werden in gemauerte
Nischen geschoben und daselbst vermauert Erst nach zwei
Jahren, wenn der Verwesungs-Prozess beendet^ ist der Trans-
301
port einer Leiche von dem Sterbeorte nach Familien -Begräb-
nissen polizeilich zulässig. An gewissen Tagen des Jahres wer-
den die Kirchhöfe, welche vortrefflich unterhalten sind, von den
Angehörigen besucht, und die Grabstätten mit Kränzen und Blu-
men geschmückt. Die Leichenwagen fiir Erwachsene sind
schwarz, offen, mit einem Baldachin, brennenden Laternen und
dem Spanischen Wappen versehen. Werden Kinder beigesetzt^
so wird ein weiss lackirter Wagen mit weissem Baldachin ge-
wählt, gezogen von 4 bis 6 weissen Pferden, mit weissen Decken
und Federbüschen, geschmückt mit Blumen und Kränzen.
Zur Gesundheitspflege gehört auch, dass die Polizei überall
für Anlage und Unterhaltung öffentlicher Fluss - und Seebäder
sorgt Der Gebrauch der letzteren ist den Aermeren unentgelt-
lich gestattet An den bestimmten Badestunden sehen ausge-
stellte Wachtposten darauf, dass zudringliche Neugier von den
Frauenbädem fem gehalten wird.
Zur Zeit der grossesten Hitze ist man sehr vorsichtig wegen
der tollen Hunde. Die Gasthaus- und Kaffee- Wirthschaften sind
angewiesen, Gefösse mit Wasser vor die Thüren ihrer Häuser
zu stellen. Die Polizei schärft die Verbote ein, dass Hunde
ohne Begleitung ihrer Herren sich auf den Strassen umhertrei-
ben, und lässt Nachts auf die Strassen in Butter gebratene Gift-
kugeln auslegen, nach deren Genuss der Tod des Thieres so-
gleich erfolgt. Die Resultate dieser Fürsorge werden durch
das Wochenblatt zur öffentlichen Kenntniss gebracht Beispiels-
weise sagte das Diarium von Madrid am 25 Mai 1851, dass vom
14 bis zum 21 Mai täglich 50 Giftkugeln gelegt worden, und
daran gestorben wären: am 14ten 44 Hunde, am 15ten 26^ am
16ten 16, am 17ten 21, am 18ten 10, am 19ten 49, am 20ten.21,
am 21ten 15 Hunde, Summa 202 Hunde.
Es giebt gewiss kein Land in Europa, wo so viel fiir die öf-
fentliche Wohlthätigkeit geschieht, wie dies in Spanien der
Fall ist Richtig ist es, dass die Bettelei nichts desto weniger
auf eine das Publicum in hohem Maase belästigende Weise fast
in allen Städten herrscht Man kann in Spanien weder aus dem
802
Reisewagen heraus noch in denselben hineinsteigen, ohne von
Männern, Weibern und Kindern, Krüppeln und Gesunden, Alten
und Jungen, umgeben, bestürmt und verfolgt zu werden. Ich
weiss es nichts ob die Bettelei in Spanien gesetzlich verboten ist,
factisch besteht sie auf lästige Weise selbst unter den Augen der
Polizei. Die sehr zweckmässigen in Deutschland gültigen Be-
stimmungen, wonach monströse, kranke und verkrüppelte Glied-
massen nicht zur Erweckung des Mitleidens öffentlich zur Schau
gestellt werden sollen, kennt man hier nicht, denn man sieht die
ekelhaftesten und entsetzliche Verunstaltungen auf die wider-
lichste und zudringlichste Weise präsentiren, um durch die
Theilnahme oder den Abscheu auf die Börse des Publicums ein-
zuwirken. Nichts desto weniger hat jede Gemeinde, ohne Un-
terschied, mindestens eine Wohlthätigkeits- Anstalt; in grösseren
Communen giebt es deren für alle Arten von Hülfsbedürftigen :
Findlinge, uneheliche, verwahrloste Kinder, geistig und körper-
lich Leidende. Diese Etablissements stehen theils unter welt-
licher, theils unter geisthcher Aufsicht; namentlich sind es die
barmherzigen Schwestern, hermanas de caridad, deren Hinge-
bung und trostreichen Sorge die Kranken und unglücklichen
expositos sich am liebsten und mit dem glucklichsten Erfolge
hingeben. Es bestehen fiir die beneficencia publica: estableci-
mientos de caridad hermandados, hospicios, hospitales, estable-
cimientos de sanidad y lazaretos. Ich habe deren in grossen
und kleinen Städten gewiss Hundert besucht; ich erschien über-
all unangemeldet, und ich kann versichern, dass ich nicht ein
einziges Institut gefunden habe, wo nicht die ausgezeichnetste
Reinlichkeit in Stuben, Küchen, Betten und im Hofe, bis zu den
Latrinen hinab, geherrscht, wo ich nicht neben einer humanen
Behandlung gute und ausreichende Nahrungsmittel und eine
pünktliche Befolgung der Hausordnimg imd den Zustand der
Pfleglinge so entsprechend gefunden hätte, als derselbe über-
haupt oder mit Bezug auf die vorhandenen Mittel oder die über
Behandlung und Verpflegung in solchen Anstalten herrschenden
Ansichten herzustellen ist. Wenn ich Madrid zunächst anführe^
B03
so geschieht dies nicht weil die vorgedachten Anstalten dort als
Masteranstalten zn betrachten wären. In den Residenzstädten
herrschen im Allgemeinen ganz eigenthümliche Verhältnisse,
welche sich weder in den Provinzen finden, noch auf dieselben
übertragen werden können. Es wird vieles fiir derartige Insti-
tutionen in einer Residenz in der Ausführung erleichtert ; es wird
noch mehr durch die unmittelbare Controlle erschwert werden.
Es sind bedeutendere Mittel vorhanden ; sie werden aber unver-
hältnissmässig mehr in Anpruch genommen. Madrid mag hier
nur in statistischer Beziehung angeführt werden, um aus der
Zahl seiner Wohlthätigkeits-Anstalten auf das diesföllige Bedürf-
niss zurückschliessen zu können. Madrid besitzt 21 Hospitäler:
das allgemeine Krankenhaus, la Pasion, Anton Martin, Convale-
cencia, la Concepcion, Orden Tercera, Buen Succeso, Misericor-
dia, Buena Dicha, San Pedro, San Fermin, Monserrat, Pontificio,
San Juan, Colegio de la paz, Hospital de incurables, San Andres,
San Antonio de los Portugueses, San Luis de los Franceses,
Nuestra Senora de la Novena, und das grosse Militair-Lazareth;
die Taubstummen und Blinden - Institute nicht mit gerechnet
Am 1 December 1851 waren 4722 Kranke in Verpflegung der
Madrider Krankenanstalten. Ausserdem besteht in jeder der
16 Parochien eine Junta de caridad, beauftragt, die verschämten
und Hausarmen zu unterstützen; und existiren 4 Hospize, die
von San Fernando, Casa de ninos expositos, San Behiardino und
Desamparados. Eine grosse Anzahl von establecimientos bene-
ficos und sociedades filantropicas sind von der Regierung ge^
nehmigt und mit Corporationsrechten ausgestattet^ wie el Monte
de piedad , el posito , la Sociedad del buen pastor und die hier-
her gehörige Caja de ahorros oder Sparkassen -Verein. Dieser
letztere, bereits im Besitz eines Depositum von 2 Millionen Rea-
len, hat durchschnittUch eine tägliche Einnalmie neuer Fonds von
60,000 r., während die täglich wieder erhobenen Summen etwa
40,000 r. betragen. Sollen hierzu die Casas de reclusion ge-
rechnet werden, so nenne ich die Santa Maria Magdalena, die
Arrepentidas und San Niex>las de Bari.
304
In Betreff der Fortschritte im Unterricht und den Leistun-
gen der Taubstummen und Blinden verweise ich auf die Revista
de la ensenanza de los sordo-mudos y ciegos von Ballesteros
und Villabrille, welche auch denen von Interesse sein wird,
die keine Gelegenheit gehabt haben, das wirklich Tüchtige der
Anstalt aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Die Zahl der
Blinden in Spanien ist sehr bedeutend. Blindgeborene giebt es
wenige ; die in Erblindung übergehende Augenschwäche tritt ge-
wöhnlich erst nach dem 20ten Lebensjahre ein. Sei die Einwir-
kung der Sonne, die Lebensweise, namentlich das Schlafen im
Freien, Erkältung auf vorhergegangene Erhitzung die Hauptver-
anlassung — man hat noch keine nachhaltigen Mittel gegen den
Fortschritt und das Ende des einmal begonnenen Augenleidens
gefunden. Die meisten Erblindungen kommen an der Ost- und
Südküste Spaniens vor, namentlich wo die Uferfelsen oder Erd-
flächen kalkhaltig oder von heller Farbe sind. Die nachtheilige
Einwirkung des Lichtes auf die Sehkraft der Bewohner solcher
Gegenden hat sich besonders bei Alicante, Cai'tagena, Murcia
und vor allem in Albatierra gezeigt, wo die Mehrzahl der
Einwohner an Schwachsichtigkeit oder an Augenkrankheiten
leidet.
In Barcelona steht die Sorge für öffentliche Wohlthätigkeit
der Junta municipal de beneficencia zu, gebildet durch vier Mit-
güeder der Gemeinde unter dem Vorsitze des Alcalden, eines
Regidors und des Parochial- Geistlichen. Das erste Institut ist
die Casa de caridad, 1799 mit bedeutenden Fonds gestiftet, für
Männer, Frauen und Kinder. Arbeit und Unterricht beschäftigen
die Häuslinge. Eine Knabenschule, von 460, eine Mädchen-
schule, von 321 Kindern besucht, leisten recht Erfreuliches-
Zur Deckung der sehr beträchtlichen Unterhaltungskosten wird
der Erlös einer städtischen Wochen -Lotterie verwendet
Derselbe beträgt etwa 28,092 r.
demnächst die Abgabe von Stierkämpfen 196 »
von den öffentlichen Bädern 754 »
von den Latrinen 791 »
von Maskeraden 5,770 r.
von Leichenkutschen 2,781 »
von den Vermächtnissen 4,700 »
Der Ueberrest des Bedarfs ist durch die Zinsen luid Renten
der der Anstalt gehörenden Capitalien und Grundstücke ge-
sichert.
Demnächst folgt die Casa de misericordia, 1583 gestiftet.
350 Kinder werden daselbst unter der Aufsicht von 24 Nonnen
erzogen und verpflegt. Die Casa retiro. Das Hospital de Santa
Cruz, 1229 gegründet und 1401 mit den übrigen damals in Bar-
celona bestandenen Krankenanstalten vereinigt. Die Renten der
Anstalt betragen 30,000 Duros. Männer, Weiber, altersschwach
und arbeitsunfähig, verwahrloste und uneheliche Kinder werden
dort aufgenommen ; die letzteren gut unterrichtet und zur Erler-
nung von Handwerken vorbereitet.
Die Zahl der unehelichen zu den ehelichen Geburten ge-
staltet sich
in Madrid wie 1 zu 4
in Barcelona » 1 » 5
in Valencia » 1 » 6
in Sevilla » 1» 7
in Cadiz » 1 » 8
in den nördlichen Provinzen ... » 1 » 1 5
im Lande überhaupt » 1 » 35.
In Barcelona sind noch an Wohlthätigkeits- Anstalten: das
Hospital de Convalecencia, 1629 fundirt; Hospital San Lazaro ;
desgleichen San Severo, seit 1412; das de infantes huerfanos,
seit 1370; de Santa Marta, seit 1308; Monte pio barcelones;
Monte de piedad; und endlich 43 Associationen zur Befördenmg
wohlthätiger Zwecke.
Valencia zählt 68,700 Einwohner innerhalb der Stadt, und
51,000 welche zur Gemeinde gehören, aber ausserhalb der Thore
ihre Wohnungen haben. Unter den 1 3 Wohlthätigkeits-Anstalten
sollten einige nicht unbesucht von Fremden gelassen werden; so
insbesondere das Provinzial- Hospital mit 500 Krankenbetten,
T, MiOtttoli, Spanien. 20
306
400 Expositos und einer grossen Anzahl von heilbaren nnd un-
heilbaren Gemüthskranken. Das Institut bedarf jährlich 63,000
Duros, und wird die Krankenpflege durch die Schwestern de
Caridad de Vincente Paul besorgt. Die grosse Waisenanstalt Va-
lencias gehört zu dem Ausgezeichnetsten was ich in dieser Be-
ziehung gesehen habe. Die Gebäude der öflfentüchen Anstalten
und die Dienst- luid Amtsgebäude in Spanien sind überhaupt
mit wenigen Ausnahmen auf die würdigste Weise, mitunter mit
palastähnlicher Pracht, erbaut imd ausgestattet. Auch die er-
wähnten Wolüthätigkeits- Anstalten sind theil weise in herrUchen
Gebäuden untergebracht.
Cadiz zählt bei 100,000 Einwohnern 13 Wohlthätigkeits-
Anstalten ; darunter die berühmte Casa de misericordia, von Tor-
quato Cayon erbaut, in welcher 1000 Menschen verpflegt werden.
Sevilla mit 92,000 Einwohnern zählt 22 Wohlthätigkeits-
Institute; darunter das Hospital San Jose (la Guna), welches
jährlich 339,000 r. verausgabt.
Toledo hat bei 15,000 Einwohnern 16 Wohlthätigkeits-
Anstalten. Die Casa de caridad schliesst ihren Jahres - Etat mit
497,000 r. ab.
Diese Beispiele werden ausreichen, um die ausgesprochene
Ansicht zu begründen.
Irrenhäuser. Das Verhaltniss der Gemüthskranken ge-
staltet sich in Spanien zur Gesammtbevölkenmg wie 1 zu 1667;
in Madrid wie 1 zu 4900; das der gemüthskranken Frauen zu
den Männern wie 3 zu 7. In Barcelona waren von 1800 bis
1839 in den Krankenanstalten 4000 Gemüthskranke verpflegt;
darunter 2274 Männer imd 1726 Frauen. Das Verhaltniss der
aus den Irrenanstalten Spaniens als hergestellt oder vielmehr als
vernünftig Entlassenen berechnet man auf 38 procent der Auf-
genommenen, die TodesßQle auf 25 procent Man kann nicht
behaupten, dass man in Spanien für die imglücklichen Gemüths-
kranken nicht sorge. Wie wäre dies auch erklärlich in einem
Lande, in welchem, wie wir eben gesehen, der Wohlthätig-
keitssinn so rege ist; wo grossartige Krankenhaus -Stiftungen
S07
die herrlichsten Zeugen desselben sind ; wo man zu Detentions-
orten der Unglücklichen und Verwahrlosten Paläste benutzt
oder erbaut hat Allein die effective Lage der Irren in Spanien
ist eine traurige. Es ist allerdings eine Wohlthat, diese Un-
glückhchen von ihren Familien zu trennen, wo sie entweder
vemachlässigt oder in ihren fixen Ideen, um sie zu beruhigen
und weniger unbequem zu machen — jedoch zum grossesten
Nachtheil für die Besserung — bestärkt werden. Es ist eine
Wohlthat für jene Unglücklichen, die zum grossen Theil den un-
teren Schichten der Bevölkerung angehören und den Ihrigen zur
Last sind, da sie zum Unterhalt Aller nichts beitragen, sie in An-
stalten unterzubringen, wo die Sorge des Leibes nichts zu wün-
schen übrig lässt Aber es ist keine Wohlthat, die Unglück-
lichen, mit der Ueberweisung an die Casas de los locos, aus dem
Kreise der Vernünftigen für inuner zu verbannen; die Thüre die-
ses Hospitals als die Abschliessimg von aller Gemeinschaft mit
der Aussenwelt — mit einem Worte — die Irrenhäuser als De-
tentionshäuser fiir Unheilbare zu betrachten, statt sie zu Irren-
Heilanstalten zu machen. Man geht allerdings nicht so weit
wie in Constantinopel, wo ich Zeuge war, wie man zwei in stiller
Melancholie gemüthskrank gewordene Unglückliche an eine Kette
mit ungeheuren Ringen schmiedete, indem man den eisernen
Reifen um den Hals nietete, den erst der Schmied dereinst beim
Tode des Kranken wieder abfeilen sollte. Aber man darf mir
zur Widerlegung meines Urtheils nicht jene 38 procent der als
vernünftig entlassenen Pfleglinge als ein Verdienst der diese An-
stalten überwachenden Aerzte anfuhren. Ich vnR das Verhält-
niss der 38 procent Entlassenen nicht als etwas Unrichtiges be-
streiten, denn es fehlt mir dazu an richtigen Anhaltpunkten, und
es kann ein Zufall sein, dass in den Irrenanstalten, die ich in
Spanien besucht, die Residtate ungünstiger waren und die mir
angegebene Zahl der als geheilt Entlassenen jenen 38 procent
nicht nahe kam. Einige Anstaltsärzte, mit denen ich darüber
sprach^ schüttelten auch ziemlich ungläubig den Kopf, indem sie
meinten, dass sich jener Procentsatz wohl nur durch die Eile
20"
308
erklären lasse , mit welcher man in den meisten Provinzen Indi-
viduen, sobald sich, wenn auch nur in Folge örtlicher Leiden,
Spuren von Geistesverwirrung zeigten, um die Familien von
einer Last zu befreien, in die Anstalten absende, wo sich nattir-
lich häufig in der Heilung des örtUchen Leidens, in der Ruhe
und Abgesclilossenheit die Krankheit als eine vorübergehende
Erscheinung bethätige. Jene Aerzte meinten hiemach , dass es
dem glücklichen Geschicke, das heisst der Gnade Gottes, zu ver-
danken sei, wenn 38 procent aus den Anstalten als geheilt ent-
lassen wären; denn die letzteren würden, wenn auch unter ärzt-
liche Aufsicht gestellt, so doch nicht als Heilanstalten betrachtet,
indem sie weder als solche eingerichtet noch mit den erforder-
lichen Heilmitteln und Apparaten versehen wären.
Das XJrtheil, welches ich von Spaniern über die Irrenhäuser
des Landes vernommen, war em sein: wenig günstiges, und ich
muss mit Genugtlmung zugestehen , dass ich diese Detentions-
häuser besser gefunden habe, als ich es nach jenen Urtheilen er-
wartet hatte. Das unbehagüche Gefühl, eine Mischung von Mit-
leiden, Widerwillen und Furcht, w^elches die meisten Besucher
einer solchen Anstalt schon beim Eintritt erfasst, dieselben wäJi-
rend ihres Aufenthaltes bis zum Austritte begleitet, und selbst
in der Erinncnmg nicht verlässt, ist Grund, dass man es in der
Regel bei solchen einmaligen Besuchen bewenden lässt, und
dass man harte Urtheile nicht zurückliält, wenn man eine strenge
Behandlung den Ausbrüchen der Tobsucht entgegensetzen sieht.
Ich glaube es deshalb auch nicht, dass das Prügehi, wie man mir
erzählt hat, ein sehr behebtes Beruhigungsmittel in den Spani-
schen Irrenhäusern sein sollte, und dass die Gemüthskranken bei
ihren regelmässigen Berücksichtigungen eine Anzahl von Schlä-
gen auf den Kopf erlüelten, um dem aus dem Gleichgewicht ge-
kommenen Hirne seine ursprüngUche Lage durch jene heilsame
Erschütterung wieder zu geben; ich habe wenigstens bei meinen
Besuchen keine Bemcrkimgen gemacht, welche eine solche An-
nahme glaubüch erscheinen Hessen. Dagegen muss ich wieder-
holen, dass im Vergleich zu Deutschland, England und Frank-«
309
reich, insbesondere aber mit Preussen, wo ich die vorzüglichsten
Irren -Heilanstalten] besucht, ich in Spanien wenig BemeAens-
werthes fiir das Heilverfahren wahrgenommen habe. Bestimmte
Systeme darüber scheinen nicht aufgestellt, wie überhaupt dem
Gegenstande bisher weder Seitens der Regierung noch Seitens
der ärztlichen Praxis eine besondere Aufinerksamkeit gewidmet
worden zu sein scheint. In Toledo befindet sich das Hospital del
Nimcio mit 32 Kranken, welche entweder als ganz arm imentgelt-
lieh aufgenonmaen sind, oder je nach ihren Verhältnissen ein täg-
liches Kostgeld von 8, 10, 12 bis 16 r. zahlen in dem prächtigen
Palast des Cardinais Lorenzano, welcher mit seinen schönen
Sälen imd Treppen, mit seiner entzückenden Aussicht in die
Vega diesen XJnglücküchen eingeräumt ist. Die Zimmer und
Gänge mit ihren vergitterten Bogenhallen lassen zwar Irische
Luft und Bewegung zu, allein an einem grossen Hofe und Gar-
ten, an Bewegung und Ai'beit im Freien, an einer solchen kör-
perüch anstrengenden Beschäftigung, welche erfahrungsmässig
das beste Mittel ist, um einen Heilimgsprozess vorzubereiten,
fehlt CS gänzlich. Diesen Mangel habe ich auch in anderen Spa-
nischen Irrenhäusern wahrgenonmien und überall die Kranken
auf den Müssiggang aagewiesen gefunden, welcher dem von
fixen Ideen Heimgesuchten Gelegenheit giebt, sich darin bis zum
Wahnsinn zu vertiefen, oder dem an Arbeit Gewölmten, thierisch
zu verdummen, oder dem Unstäten und Um'uhigen, zur Tobsucht
überzugehen. In Valencia, wo ich im Allgemeinen grosse Ord-
nimg und Reinhchkeit in der zahlreich besetzten Irren-Station des
Provinzial-Hospitals fand und mich nach der Verpflegung der
Gemüthskranken in quantitativer und quaUtativer Beziehung er-
kimdigte, konnte ich mein Erstaunen darüber nicht unterdrücken,
dass die Kost für Unbeschäftigte zu nalirhaft und mit Hinsicht
auf die gewohnte Massigkeit der Spanier zu reichhch erschien.
Es wird nämlich zu dreien Malen des Tages, 7 Uhr Morgens,
2 Ulir Mittags und 5 Uhr Abends gespeist: zweimal warme Kost,
jedesmal 1^ Quart dickgekochtes Gemüse mit 5 Unzen Fleisch,
dazu 1^ Pfund, und das dritte Mal ein halb Pfund Brod ver-
310
abreicht. Man antwortete, dass die reichliche Kost das Mittel
sei, die Kranken ruhig zu erhalten; dass die Uebersättigung eine
schlafsüchtige Trägheit des Körpers herbeifiihre, welche Aus-
brüche der Tobsucht nicht aufkommen lasse, imd es sich nach
den dortigen Beobachtungen herausgestellt habe, dass bei 6e-
müthskranken der Geist vollständig durch den Körper beherrscht
würde. Es wäre in der That interessant^ diese Erscheinung phy-
sich und psychologisch in ihren Wirkungen und Erfolgen näher
zu prüfen. Auch in der Irrenanstalt zu Palma auf Mallorca er-
schien mir die Kost viel zu reichlich.
In der Regel bestehen in Spanien die Irrenanstalten als Ab-
theilungen der Provinzial- Hospitäler. Mit Ausnahme einer ein-
zigen habe ich bei meinen Besuchen überall eine vorzügliche
Reinlichkeit und Ordnung in den Zinmiem, Schlafstätten, in den
Küchen imd sonstigen Räumlichkeiten angetroffen; auch fand ich
durchweg die nothwendige Trennung der Geschlechter und die
Beaufsichtigung der weibüchen Ejranken durch Wäiterinnen be-
obachtet. Nach den gemachten Erfahrungen zeigt sich in Spa-
nien die Gemüthskrankheit selten bei Kindern oder im Alter.
Die Zeit der körperhchen Entwickelung bildet dies Uebel in der
Regel zuerst. Tobsüchtige Kranke gehören zu den Ausnahmen.
Unter den fixen Ideen bilden Ehrgeiz, Eitelkeit und Stolz die
grössere Zahl.
Straf- und Besserungs -Anstalten. Am Schluss des
Jahres 1850 behef sich die Zahl der in den Strafanstalten, Galee-
ren und städtischen Arresthäusem des Festlandes, der Adjacen-
tes und der Besitzungen in Afhca verurtheilten, detinirten und
polizeilich verhafteten Individuen auf 15,927; und zwar in den
Gefangnissen zu
311
Setill«
Toledo ....
Valencia . . .
VaUadoUa . .
Vigo - Straaee
Zaragoza . . .
125
8
37
29
285
230
460
369
797
120
48
32
59
33
20
24
458
262
527
439
817
173
3
8
12
4
's
33
17
11
32
115
17
57
19
21
29
6
26
397
362
47
229
193
119
196
147
10
185
348
574
178
1,006
514
1,169
1,013
995
639
Total
407 5.109
4169
9,885
1115
S15
411
2997
1654
6042
15,927
Desgl. 1849 . .
1205 6079
3833
11,117
58
225
175
1710
824
2992
14.109
also melix 1850
380
87
016
236
1287
830
1,818
weniger 1850 .
798
770
3,232
312
In den städtischen Arrestlocalen und Gefkngenh&usern befanden sich
Alava
Albacete
Alicante
Abneria
Avila
Badajoz
Balearen
Barcelona . . . .
Burgos
Caceres
Cadiz
Canarien
Castellon
i^eui/a •••••••
Ciudad Real . . .
Cordova
Coruna
Cuenca
Gerona ....'.
Grranada
Guadalajara . . .
Guipuzcoa . . . .
Huelva
Huesca
Jaen
Leon
Lerida
Logroüo
Lugo
Madrid
Malaga
Murcia
Navarra
Orense
Oviedo
vom Tribunal
verurtheilt
o
G
ISA
16
41
60
43
10
79
23
95
46
87
47
12
63
■
223
61
59
70
82
109
21
5
50
36
39
45
49
126
49
90
117
49
69
35
39
a
V
9
01
h
1
6
14
4
2
11
14
110
2
11
8
27
12
•
15
6
134
4
4
77
4
1
5
1
6
6
3
19
17
112
27
9
47
13
23
in schwebender
Untersuchung
e9
'4-*
o
H
17
47
74
47
12
90
37
205
48
98
55
39
75
•
238
67
188
74
46
181
25
6
55
37
45
51
250
145
66
202
114
58
116
48
62
t«
V
36
172
302
160
119
329
61
449
62
157
304
72
192
•
255
190
297
183
230
492
150
16
88
152
223
129
214
130
177
862
521
199
180
149
144
a
es
u
5
32
36
7
4
26
9
44
16
26
17
30
40
•
16
10
66
31
12
25
12
5
1
19
26
12
15
21
30
127
37
17
90
18
29
-•-1
o
H
41
204
338
167
123
355
70
493
78
183
321
102
206
•
271
200
363
214
242
517
162
21
89
171
249
141
229
151
207
989
558
216
199
167
173
in polizeilicher
Untersuchungs-
haft
C
c
8
13
7
2
28
2
14
1
9
34
24
10
•
97
27
16
8
12
49
11
2
2
5
58
4
20
22
1
95
24
8
26
8
1
i
OS
2
4
1
0
9
3
18
5
•
12
2
6
2
2
4
2
25
•
4
6
38
11
o
Total-
Summe
1
10
17
8
2
37
2
14
1
9
37
42
15
1
109
29
22
10
14
53
13
2
2
5
83
4
24
28
1
133
35
8
32
8
2
58
261
429
222
137
482
109
712
127
290
413
183
296
1
618
296
573
298
302
751
200
29
146
113
377
196
305
324
274
1324
737
282
347
223
237
313
vom
i Tribunal
in schwebender
in polizeilicher
TT ■ 1
verurtheilt
Untersuchung
üntersuchungs-
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Palencia. . . .
22
7
29
88
8
96
•
•
•
125
Pontevedra. ,
•
52
37
89
109
51
160
2
1
3
252
Salamanca . ,
40
2
42
231
20
250
3
•
3
296
Santander .
15
4
19
43
7
50
5
•
5
74
Segovia ....
2
3
12
77
8
85
2
•
7
69
Sevilla. ....
104
126
230
363
45
108
70
5
75
713
Soria ....
83
6
59
63
3
66
22
1
26
151
Tarragona . .
123
11
133
312
17
329
2
3
5
467
Teruel. . . .
57
6
63
104
16
120
8
6
14
197
Toledo . . .
47
4
51
.243
6
249
8
3
11
311
Valencia . .
123
155
278
558
74
623
84
12
96
1,006
ValladoUd .
54
146
200
152
18
170
6
2
8
378
Viscaya . . .
12
6
18
22
7
29
11
13
24
71
Zamora . . .
44
7
51
121
12
133
■
•
.
189
Zaragoza . .
107
119
226
301
11
312
64
24
88
626
T^
3tal
2856
1394
4250
10,320
1117
11,300
936
236
1172
16,723
1849
215611733329
8,721 868
9,589
1061 192
1258
14,171
mehr 1850 ....
700 221| 921
1,462 219
1,711
. 44
•
2,551
weniger
•
•
•
•
Tfc
•
• •■•
•
•
125
.
81
•
von den Tribunalen verurtheilt 15,927 Männer
In den Galeeren -Gefangnissen und
Arresten abgeurtheilt 2,856 » 1,394 Frauen
In Untersuchungshaft 10,181 » 1,117 »
Im Poüzei-Arrest 936 » 236 »
In Summa
Im JaJire 1849
FolgUch mehr im Jahre 1850 . . . .
32,649
28,280
4,389
Hierbei sind folgende Momente bemerkenswerth :
1. die Zunahme der Zahl der Gefangenen in grösserer Pro-
gression als die Zunahme der Bevölkerung.
9
314
2. Die eigenthümlichen Anomalien, dass wie in Ciudad Real
die Zahl der bestraften Männer 223 um 2^mal diese Zahl in
Madrid übersteigt; dass in Logroiio nur 126, in Malaga 117,
in Sevilla 104, in Zaragoza 107, in Madrid 90 vorhanden;
dass dagegen die Zahl der in Untersuchungshaft befind-
lichen Personen in Barcelona 493, in Madrid 989, in Ciudad
nur 271 beträgt
3. Dass die Verbrechen, von Frauen verübt, überhand nehmen,
und im Jahre 1850 auf 1394 gestiegen sind. Es waren ver-
urtheilt
in Valencia. ... 123 Männer und 155 Weiber
in Sevilla 104 • «126
in Barcelona .. . 95 » » 110 »
in Madrid 90 » » 112 »
in Ciudad 223 » »15 »
Logrono 126 » »19
Malaga 117 » » 27
4. Dass die Zahl der Untersuchungs-Gefangenen im Jahre 1850
gegen das Jahr 1849 um 1711 gestiegen war.
Was das Gefängnisswesen in Spanien anbetrifft, so ist
dasselbe im AUgemeiaen nicht so weit vorgeschritten als in
Deutschland und namenthch in Preussen, imd bleibt dasselbe
auch hinter demjenigen, was in England und Frankreich dafür
geschehen, bedeutend zurück. In diesen Ländern hat man seit
einer Reihe von Jahren nach Systemen und Theorien gesucht,
und unter Verwendung ungeheurer Summen experimentirt, um
das möghchst Beste zu erproben. Es gereicht der Zeit zur Ehre,
dass man das Gefangnisswesen zur Wissenschafl erhoben, dass
man Commissarien ausgesandt hat, um die Erfahrungen anderer
Staaten zu sammeln und das als praktisch Bewährte auf den
heimischen Boden zu übertragen. Man hat aber Fehler be-
gangen, indem man die eigentUchen Zwecke der Strafanstalten
verschiedenartig aufgefasst und danach verscliiedenartig ausge-
führt hat; man hat nicht gerecht gehandelt^ indem man zugab,
315
dass die für dieselben Vergehen festgesetzten Strafen, je nach
den in den verschiedenen Provinzen zur Anwendung kommen-
den verschiedenen Systemen, ungleichartig wirkten, nicht so-
wohl im Allgemeinen, als auch insbesondere auf die individuelle
Verschiedenheit der Klassen der bürgerüchen Gesellschaft. Man
hat endlich darin gefehlt, dass man Strafsysteme anderer Regie-
rungen adoptirte, ohne der vaterländischen Eigenthünüichkeit
der Volkserziehung, Lebensweise, Sitten imd Gewohnheiten die
nothwendige Rechnung zu tragen.
Die praktische Seite der Sache ist, die Zahl der Verbrecher
und Verbrechen möglichst zu vermindern, und dahin zu wirken,
dass der bestrafte Verbrecher gebessert imd als solcher der bür-
gerlichen Gesellschaft als brauchbares MitgUed wieder einverleibt
werde. Man darf die Moralität der Verbrechen in diesem Pro-
zesse nicht unbeachtet lassen; man muss die Zahl der rückfälli-
gen Verbrecher nicht aus dem Auge verlieren; man muss von
der Wirkung auf die Ursache zurückgehen. Der Verbrecher
muss wie ein Kranker betrachtet werden, welchem neben den
angewandten Mitteln das beobachtende Auge des Arztes über
die Wirkung, je nach der eigenthümlichen Natur des Leidenden,
zur Seite bleiben muss. Der Anstalts-Director muss vor allen
Dingen ein erfahrener Menschenkenner sein! Das pensylvanische
System ist allerdings unter der Voraussetzung zweckmässiger
Beschäftigimg imd geistüchen Zuspruches am meisten geeignet,
den Verbrecher zur Erkenntniss, zum Bewusstsein seines Un-
rechts, zur Reue, zur Busse und zum Vorsatz der Bessenmg zu
fuhren; aber der Uebergang aus solcher Haft in die Freiheit ge-
wahrt keinerlei Bürgschaft, ob die gefassten Vorsätze stark ge-
nug sind um der Versuchung widerstehen zu können. Die
Strafe in dem pensylvanischen Gefangnisse wirkt auch zu ver-
schiedenartig, je nachdem der Bestrafte noch Ehrgeftihl genug
besitzt, um die Strafe lieber allein tragen zu wollen, oder Bil-
dung, um sich in der Einsamkeit nachdenkend zu beschäftigen;
oder ob er stumpf für das Gefiihl der Schande, ungeeignet sich
mit sich selbst zu beschäftigen, gewohnt im Freien und in Ge-
316
meinscliaft mit Anderen zu leben und zu arbeiten. Als das Er-
gebniss meiner Besuche der Europäischen Strafanstalten haben
imch meine Beobachtimgen zu dem Schlüsse gefulirt:
dass ein jedes Straf- und Besserungssystem unter der Leitung
eines für diese Aufgabe mit Talent, Liebe und Hingebung aus-
gestatteten Mannes von Bildung und Menschenkenntniss glän-
zende Erfolge nach sich ziehen müsse; und
dass das bewährteste System imter der Leitung eines des Ta-
lentes, der Liebe und Hingebung ermangelnden, mit Erfahrung
und Menschenkenntniss nicht ausgestatteten Mannes erfolglos
scheitern müsse.
Unter Allem, was ich auf meinen Reisen Vorzügliches in
vorgedachter Beziehimg gesehen, haben die Gefangnisse in Mün-
chen unter der Leitung Obermayers, und in Valencia imter der
Verwaltung des Obersten Monte sinos ilirer Einrichtung und
Hausordnung und ihrem Resultate nach mich am meisten befrie-
digt. Beide Männer sind in ihrem Fache auss ergewöhnliche Er-
scheinimgen; beide besitzen einen seltenen Schatz von Menschen-
kenntniss, von Humanität, eiserner Consequenz und administra-
tivem Talent; beide wenden selten Strafen an; beide verfolgen
keins von den neueren genau präcisu'ten Systemen, und beide
erreichen durch die ausgebildete Geschicklichkeit und Kunst der
Sträflinge, durch die Trefflichkeit der gelieferten Arbeiten, durch
die Arbeitslust, Fülinmg und Besserung der Gefangenen, und
endlich durch die überraschend niedrige Zahl der Rückfalligen
unter den Entlassenen, Resultate, liinter welchen die Gefangnisse
aller übrigen Länder faktisch zurückgeblieben sind.
Monte sinos, 1796 in San Roque bei Gibraltar geboren,
widmete sich dem Miütairdienste. Er nalun Theil an dem Un-
abhängigkeitskriege und gerieth in Französische Gefangenschaft.
Im Jahre 1818 w^ard er in dem Bureau des Kriegs -Ministerii an-
gestellt; verliess 1823 sein Vaterland und lerjite einen Theil
Europas imd Americas kennen. Er kehrte 1827 zurück und
übernahm die Direction des Valencianischen Gefängnisses vor
dessen Uebersiedelung in das dortige Augustinerkloster, und
317
zwar in der allerkläglichsten Verfassung. Montesinos war ein
Mann von Charakter und allgemeiner wissenschaftlicher Bildung;
es fehlten ihm jedoch die Vorkenntnisse fär seine Berufsthätig-
keit Er hatte nichts über Gefangnisse und die neueren Systeme
gelesen; er hatte weder auf seinen Reisen die Gefangnisse des
Auslandes noch irgend eins in seinem Vaterlande besuQht Er
trat als Naturalist auf und bildete sich sein System nach folgen-
den Grundsätzen:
1. die Schlechten von den Besseren zu trennen;
2. niemals die bestehende Disciplin zu ändern;
3. für unausgesetzte Beschäftigung,
4. fiir stete Beaufsichtigung der Sträflinge zu sorgen;
5. gerechte Anwendimg der Strafe und Belohnung.
Montesinos schuf aus dem Zusammenfluss roher imd un-
wissender, trotziger und widerspenstiger Verbrecher eine Werk-
statt voller fleissiger Arbeiter — wissbegierig, imi in den Freistun-
den die versäumten Schulkenntnisse nachzuholen; unermüdUch
in der Arbeit, deren Absatz kaum die Nachfrage befriedigt, und
aus deren Verkauf ihnen ein entsprechender Ueberverdienst zu-
gesichert ist; gesittet^ ordentlich, reinlich, höflich, gehorsam imd
der Besserung nicht allein föhig, sondern auch theilhaftig.
In den weitläuftigen Gebäuden, in den Gomdoren, Treppen
und Schlafsälen herrscht eine solche Sauberkeit und eine so reine
Luft, dass man die Räume fiir unbewohnt halten könnte. In den
Werkstätten wird jedes Handwerk, jede Kunstfertigkeit vertre-
ten. Eisenguss und Schmiedearbeit, Klempner-, Schlosser-,
Sammet-, Seiden-, Leinen- und Baumwollenwaaren werden ge-
fertigt, gesponnen, gewebt und appretirt. Lithographie, Drucke-
rei, Wagenfabrication , Lackir- und Vergolderarbeit, alles vnrd
tüchtig und preiswürdig ausgeführt. Das Kaufgewölbe, an be-
stimmten Tagen geöffiiet, findet reichlichen Zuspruch. Da die
Industrie in Valencia, mit Ausnahme einiger wenigen Artikel,
noch in den Anfangsstadien der Entwickelung begrilTen ist, so
wird der freie Arbeiter diurch die Concurrenz der Strafanstalt
wenig beeinträchtigt. Die Zahl der Sträflinge beläuft sich auf
318
13 — 1400. Ein Theil von ihnen wird zu den öffentlichen Wege-
arbeiten verwendet.
Der regebnässige Schulunterricht wird den jugendlichen
Verbrechern ertheilt; doch nehmen auf besonderen Wunsch
auch Erwachsene in den Freistunden daran Theil. Der Andrang
ist so gross, dass der Raum nicht immer ausreicht. Es haben
durchschnittUch jährlich 250 Gefangene Lesen und Schreiben
gelernt. Die Sterblichkeit unter den Gefangenen beträgt 2 pro-
cent Die Strafanstalt wird sehr fleissig von Einheimischen be-
sucht. An Markttagen ziehen ganze Schaaren von Landleuten
mit Frauen imd Kindern durch die Werkstätten, Ess- und Schlaf-
säle, und bewimdern den Fleiss, die Ordnung und Geschicklich-
keit der Sträflinge. Die Kost ist gesund, gut und ausreichend.
Die Strafen bestehen in Stubenarrest, Ausschliessimg von der
Arbeit und Einsperrung in ein dunkles Gefangniss. Der Director
kann als Strafe die Frühstückskost entziehen, und nach Umstän-
den Prügel ertheilen lassen (Art 337 des Code penal). In letz-
terem Falle muss über Veranlassimg zur Strafe und Vollstreckung
derselben ein Protocoll aufgenommen werden. Die beiden eben
erwähnten Strafen hat Montesinos als der Gesundheit nachtheilig
und das Ehrgefühl imtergrabend niemals vollstrecken lassen.
Die Belolmung für gute Führung besteht in Ernennung zum
Stubenältesten, Werkführer, Aufseher imd in der Erlaubniss,
eine Blouse tragen zu dürfen.
Von der eisernen Consequenz des Directors, so wie von
dem trefflichen Geiste, welcher in dem Gefangenhause herrscht
und sich in kritischen Augenblicken auf eine schöne Weise be-
thätigt hat, werden interessante Beispiele erzählt. Zur Zeit der
Reorganisation der Anstalt imd der Uebersiedelung in das
Augustinerkloster, im Jahre 1836, brach der Bürgerkrieg mit
grosser Heftigkeit aus imd zog sich auch in die Provinz Valencia
hinein. Es war Cabrera gelimgen, sich mit seinen Schaaren in
den Cabrillen festzusetzen, wo damals 400 Sträflinge von Valen-
cia an dem Bau der Strasse von Cuenca beschäftigt waren. Es
" lag sehr nahe, dass die Carlisten sich bemühten, ilu'e Streitmacht
319
durch jene Schaar kräftiger und verwegener Mensehen, welche
wenig mehr im Leben zu verUeren hatten, zu vermehren, und es
wurden deshalb Unterhandlungen mit derselben angeknüpft.
Montesinos hatte dies vorhergesehen. Er machte sich von Va-
lencia auf, ging auf unwegsamen Pfaden, meist in der Dunkel-
heit, durchs Gebirge, und erschien in einer dunklen Nacht^ ganz
allein, unbewaffnet, in Mitten jener Sträflinge, von denen 18, un-
ter der Führung eines Aufsehers, sich bereits in Cabreras Schaa-
ren hatten aufiiehmen lassen. Mit Ausschluss dieser schlössen
sich Alle ihrem Director an, der sie auf Umwegen, um nicht durch
einen Ueberfall des wachsamen Gegners seinen Zweck vereitelt
zu sehen , nach Valencia zurück in die Strafanstalt fiihrte. Ein
bejahrter Bürger von Valencia erzählte mir, dass er damals, von
dem Stadtthore herab, diesen Zug, als er sich der Stadt näherte,
beobachtet hätte. Er versicherte, dass man den Eindruck nicht
beschreiben könne, den es in der ganzen Stadt gemacht^ als man
jene 381 Verbrecher, zum Theil zu lebenswieriger Kettenstrafe
verurtheilt, Männer, denen nicht allein die Gelegenheit zur Frei-
heit geboten, sondern dazu noch glänzende Verheissungen ge-
macht waren, &eiwiUig, ihrer Pflicht gehorsam, in das Gefangniss
habe zurückkehren sehen. Als acht Tage später die äusseren
Thore der Strafanstalt des Morgens früh geöflhet wurden, lagen
vor denselben vierzehn von jenen zu Cabrera gegangenen Sträf-
hngen. Sie hatten heinüich die Reihen verlassen, und waren
Nachts durch Schleichwege und Gebirgsschluchten gezogen und
nach Valencia geeilt. Vollständig bewaffiiet, aber abgerissen,
halb verhungert und todmüde waren sie gekommen, um ihre
Wiederaufriahme üi das Gefangniss als eine Gnade zu erbitten.
Vier Tage später trafen dann noch drei Sträflinge imter älm-
lichen Umständen ein; ihnen folgte der letzte Felilende, jener
Aufseher, der es vorzog, sein Haupt, grau von Jahren und Lei-
den, die Brust voll Scham und Reue, dem strengen Urtheils-
spruche seines Vorgesetzten zu beugen. Die damaligen Scenen
waren tief erschütternd. Montesinos berief die Gefangenen sämmt-
Hch in den Hof. Er stellte ihnen die Heimgekehrten in ihrem
320
kläglichen Aufzuge vor und verwies sie auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten, in welchem Bestreben ihnen kern Opfer
und kerne Entbehrung zu gross sein dürfe.
Während sich in Deutschland und Frankreich die Rückfalli-
gen in Jahresfrist auf 40 — 50 procent der Entlassenen belaufen,
beträgt deren Durchsclmittszahl in Valencia 1 bis 2 vom Hun-
dert. Man darf, psychologisch betrachtet, nicht verkennen, dass
in einem Lande, wie in Spanien, wo die Volksbildung und Er-
ziehung zurückgeblieben war und sich erst später als in den
Nachbarländern entwickelt hat, dass in einem Lande, wo die
Mehrzahl der Verbrechen gegen die Person und nicht das Eigen-
thum gerichtet, wo solche weniger einen Mangel an ehrUebenden
Gesinnungen, als den Beweis einer ungezügelten Leidenschaft
oder einer geringen Selbstbeherrschung liefert, dass in einem
solchen Lande auf den gesunden Sinn des Sträflings Unterricht,
Arbeit, Reügion und Disciplin tief und nachhaltig einwirken wer-
den, indem sie die mangelhafte Jugenderziehung ergänzen. Es
sind dies ähnliche Erscheinungen und Aufschlüsse, wie sie in
der geringen Zalil der Rückfiilligen in der Obermayerschen Straf-
anstalt in München zu suchen sind, wo die Züchthnge gleichfalls
durch die Hausordnimg nachträgUch erzogen und demnächst
wirkhch gebessert entlassen werden.
Wir haben hier wiederum ein Beispiel von den Paradoxen,
welche das praktische Leben aufstellt; dass nänüich mit der
steigenden Volksbildung imd Erziehung, mit der Civilisation sich
auch die MoraÜtät der Verbrechen ändert und die Immorahtat
zunimmt; dass mit der Civilisation auch die Zahl der Verbrecher
wächst, die Natur der Verbrechen sich ändert, die Besserung er-
schwert und die Wiederaufiialime in die bürgerüche Gesellschaft
fast unmögÜch wird. So unglaubüch die Sache im ersten Augen-
blick erscheint, so besteht dieser Widerspruch doch nun einmal
in der Wirkhchkeit, und lässt sich in den Strafanstalten und in
den zuverlässigen statistischen Tabellen über die Zahl der Rück-
falligen unter den angebüch als gebessert entlassenen Sträflingen
nachweisen.
321
Auch Spanien hat diese Erfahrung mit allen übrigen Län-
dern Europas getheilt, und wird eben so, wie dies in anderen
Ländern der Fall gewesen, sich überzeugen, ob diese Zunahme
im gleichen Verhältniss zur zunehmenden Bevölkerung steht;
so wie, ob sie in geometrischer oder arithmetischer Progression
steigt Die Regierung hat das seltene Talent Montesinos erkannt
und gewürdigt. Als General -Inspector de Presidios hat man ihn
benutzt, um die Provinzial- Gefangnisse zu revidiren und Vor-
schläge zu deren Reformen zu machen.
Wenn Barcelonas Strafanstalt als eine recht tüchtige gilt, so
muss ich leider aussprechen, dass ich in dem Spanischen Geßlng-
nisswesen auch vieles Mittelmässige und sehr Mangelhaftes wahr-
genommen habe. Der Scharfbhck Montesinos hat sich gewiss
nicht täuschen lassen. Seine Erfahrung, sein Talent haben ge-
wiss überall, wo er gewesen, die Mängel und Fehler entdeckt
und die rechten Mittel zur Abhülfe gefunden, und bei dem red-
Uchen Bestreben der Regierung wird diesem wichtigen Verwal-
tungszweige gewiss die nöthige Aufinerksamkeit und Unter-
stützung gewährt. Aber es giebt in Spanien nur einen Montesi-
nos, vne es in Bayern nur einen Obermayer giebt, und w^nn
Beide nicht so glückUch sind, für die Ausführung ihrer Reformen
ihnen selbst ähnUche Talente zu finden oder auszubilden, so wer-
den auch die Erfolge ihrer Vorschläge hinter den Erwartungen
zurückbleiben.
Eine in Spanien eigenthümliche Art weiblicher Gefangenen
bilden die Reclusas, Töchter aus den höheren Ständen, welche
auf den Antrag üirer FamiUen auf kürzere oder längere Zeit, sei
es in Nonnenklöstern oder Casas de caridad, wegen begangener
Fehltritte eingesperrt werden. Eine Junta, aus dem Gouverneur,
dem Bischof und einer dritten Person bestehend, entscheidet auf
den Antrag. Auf Grund eines Handbillets des Gouverneurs wird
die Einzusperrende Nachts, verschleiert, ohne Bezeichnung des
Namens, der Anstalt übergeben, und nach Ablauf der Haft eben
so wieder abgeholt, ohne dass man während der vollständigen
Isolirung die Gefangene gesehen oder gesprochen, oder ihren
T. Minnkoli, Spanien. 2 1
322
Stand «nd Namen oder die Veranlassung zur Einsperrang erfah-
ren hätte.
Die Briefbeförderung besorgt die Regierung unter Auf-
sicht der General -Direction der Postverwaltung. Die Central-
Administration befindet sich in Madrid, mit einem zahlreichen
Personale ausgestattet. Der Hauptverwaltungen in den Provin-
zen sind 35, und zwar zu AUcante, Badajoz, Ballen, Barcelona,
Benavente, Bilbao, Burgos, Cadiz, Cordova, Cormla, Eeija,
Granada, Guadalajara, Lerida, Logrono, Lugo, Mallorca, Man-
zanares, Medina del Gampo, Murcia, Orense, Oviedo, Pamplona,
Salamanca, Santa Cruz de Tenerifa, Sevilla, Talavera de la
Reina, Tarancon, Toledo, Trujillo, Valencia, Valladolid, Vitto-
ria, Zaragoza. Die Zahl der etatsmässig angestellten Subaltem-
beamten beläuft sich auf 450. Täglich kommen und gehen in
Madrid Gouriere nach und von Frankreich, Aragon und Catalo-
nien, Andalusien, Valencia und Estremadura; dreimal wöchent-
lich nach und von Castilien und Galicien. Die Briefbeförderung
ist schnell, billig und sicher. Die Hauptpuncte des Landes, jede
Stadt von einiger Bedeutung stehen mit den Courierposten mit-
telbar oder unmittelbar in Verbindung. Die Wagen auf den
Hauptstrassen (posta de silla) sind sehr bequem, zur Aufnahme
von 2, 4 und 6 Passagieren eingerichtet. Die Preise sind wenig
höher als die ersten Plätze der Dihgencen; die Conducteurs sind
sehr gefallig, und man fahrt ausserordentlich schnell. Wo der
Weg es nur irgend zulässt, wird die legua in 30 Minuten zu-
rückgelegt; in steilen Gebirgsgegenden werden 45 Minuten be-
willigt. Die Wagen halten nur zweimal des Tages so lange an,
um den Reisenden Mittag imd Abendessen zu gönnen; an diesen
Stationsorten sind Taxen der Preise der Speisen und Getränke
ausgehängt.
Auf den Nebenstrassen werden die Briefe durch zweispSn-
nige zweirädrige Tartanen befördert Will man von den zwei
disponiblen Plätzen Gebrauch machen, so muss man eine Licenz
bei der Diligence- Administration mit 3 Thalem lösen und dann
auf jeder Station dem Conducteur die Bezahlung ftlr dieselbe
323
einhandigen. Was die sonstige Extrapost-Beförderung anbetrifft-,
so gilt die Ordonnanz von 1794 mit den ergänzenden Bestim-
mungen vom 14 Juli 1844 und 26 Juli 1846 noch jetzt. Danach
ivird die Erlaubniss dazu in Madrid durch die General-Admini-
stration, in den Provinzen durch die Local- Administration der
Correos ertheilt, nachdem insbesondere bei Ausländem die per-
sönUchen Bedenken durch polizeiliche Pass-Visa, event. Geneh-
migung des Ministerii erledigt sind. Für die Licenz wird, wenn
die Reise zu Pferde zurückgelegt wird, 40 r. fiir jede Person ge-
zahlt; wenn zu Wagen eben so viel fiir jede Person, welche im
Innern desselben Platz nimmt; fiir Dienstboten wird nichts ent-
richtet, doch müssen sie im Passe mit aufgefiihrt stehen. Brücken-,
Thor- imd Fälirgeld zahlt der Reisende. Für jedes Thier wer-
den 6 r. pro Legua gezahlt, und eben so viel fiir das Pferd, wel-
ches der begleitende Postillon reitet. Für Reisen im KönigHchen
Dienste werden nur 5 r. pro Pferd und Legua gezahlt, wenn der
amtUche Charakter der Reise durch die betreffenden Civil- oder
MiUtair-Behörden bescheinigt ist In diesem Falle wird auch an
Brücken- und Fährgeld nichts entrichtet. Werden an Reisende
Postpferde verabfolgt, ohne diese Bestimmungen beobachtet zu
haben, so verlieren die betreffenden Beamten ihre Stellen.
Reisende zu Wagen zahlen pro Pferd und Legua 5 r., bei
Dienstreisen 3 r., dem Postillon 2 r. Vierrädrige Wagen mit drei
Personen und vier Arrobas Gepäck müssen drei Pferde; eine
oder zwei Personen in einem zweirädrigen Wagen zwei Pferde,
wenn sie mehr als vier Arrobas Gepäck fiiliren, 3 Pferde bezah-
len. Leichte vierrädrige Wagen mit halbem Verdeck und einer
Person 2 Pferde, fiir je eine Person mit Gepäck ein Pferd mehr.
Ganz geschlossene Wagen bedürfen vier bis sechs Pferde, je
nach der Schwere des Wagens. Sind letztere besonders schwer,
so werden auch 6 r. pro Meile und Pferd berechnet. Zwei Kin-
der bis sieben Jahren zahlen fiir eine Person. Jede Legua muss
in einer halben Stimde zurückgelegt werden. Die sich begegnen-
den PostiDone dürfen die Pferde nicht wechseln. Auf den Sta-
tionen werden im Dienst Reisende vorzugsweise befiirdert. In
21-
324
der Administration herrscht grosse Ordnimg, und das Publicum
wird überall mit grosser Zuvorkommenheit behandelt.
Die Briefporto -Reform datirt aus dem Jahre 1848. Die jetzt
geltenden , in Folge vorgängiger Revision und Ermässigung re-
vidirten Taxen sind durch Königliches Decret vom 24 October
1849 festgestellt Die Tarife wurden im Jahre 1850 zugleich mit
einer erläuternden Instruction der General- Dir ection veröffent-
licht, und damals auch die Bestimmungen repubhcirt^ welche die
Beförderung von periodischen Blättern und Zeitungen behan-
deln: die Verordnungen vom 6 September 1849 und 22 Sep-
tember 1849; das Decret vom 30 November 1835 über das ge-
genseitige Frankiren der Englischen und Französischen Zeit-
schriften, und endlich die Ordre vom 23 Januar 1836 in Betreff
der Französischen Zeitungen.
Hiernach zahlt
1. der einfache Brief innerhalb des Festlandes und der Balea-
rischen Inseln 1 r. (2 Sgr. 2 Pf), wenn das Gewicht von
6 Adarmes {\ Loth) nicht überschritten wird.
2. Der einfache Brief innerhalb des Administrations-Postrayons,
wo er aufgegeben ist, 5 cuartos.
3. Doppelgewicht von mehr als 6 Adarmes, und zwar von
6 — 8 zahlt 1 0 cuartos, von 8—12 Adarmes zahlt 1 5, von
12 — 16 Adarmes (1 Onza) 20 cuartos und so fort 5 cuar-
tos für je eine viertel Onza Gewicht mehr.
4. Die täglichen Zeitungen und periodischen Blätter zahlen
für die Arroba (25 Pfund) 50 r., fiir das Pfund 2 r. Die
Bücher unter einfachem Kreuzband, die periodischen Zeit-
schriften das Doppelte des Zeitungsportos.
5. Die Briefe von den Canarien kosten 3 r., die von Frank-
reich 2 r.
6. Die Sendung der Französischen, EngUschen und Portu-
giesischen Zeitungen ist frei, so wie die der Spanischen
nach jenen Ländern.
7. Die überseeische Correspondenz ist erst durch Verordnung
vom September 1851 dahin abgeändert, dass die Dampf-
325
schiffe nach Cuba jeden Dritten des Monats von Cadiz ab-
gehen und bei den Canarien anlegen. Das Porto nach Ha-
vanna und Puerto -Rico beträgt 5 r. Die Briefe nach den
PhiHppinen werden durch Englische Schiffe besorgt, welche,
von Southampton kommend, in Algeziras das von einem
Spanischen Beamten begleitete Spanische Brieflfelleisen
aufnehmen. Das Porto beträgt etwa 15 Silbergroschen
m r.).
Zur Beförderung und Erleichterung des Frankirens sind ge-
druckte Postfreimarken eingefiihrt, bei deren Aawendung der
zu frankirende einfache Brief innerhalb des Festlandes und der
Balearen nur 6 cuartos kostet Recommandirte Briefe Averden
gegen Erlegung von 4 r. angenommen und darüber besondere
Bescheinigungen ausgefertigt und dem Absender eingehändigt.
Bei Paketbeförderungen wird das Paket mit vollständiger Adresse
versehen imd nicht durch einen Brief, Adresse oder Declaration
begleitet. Der Absender schickt mittelst besonderen Schreibens
dem Empfanger die von der Post erhaltene Bescheinigung zu,
wogegen das Paket demnächst ausgelöst wird.
Für die Regelung des Postportos der Briefe und Zeitungen
von und nach Preussen durch Postvertrag vom December 1851
ist das Publicum dem Königlichen Gesandten Grafen Raczynski
sehr verpflichtet, da die eingetretene Erleichterung und Ermässi-
gimg einem dringenden Bedürfiiisse entsprochen hat.
Die Adressen sämmtlicher Postrestante -Briefe findet man
in dem Vorsaale des Brie^ost- Gebäudes unter fortlaufenden
Nummern an Tafeln verzeichnet. Für Briefe an Ausländer und
Briefe an Militairs sind besondere Tafehi vorhanden. Bei der
Aushändigung abgeforderter Postrestante-Briefe wird die Legi-
timation des Empfangers nicht besonders geprüft; weshalb Viele,
um ihre Briefe nicht vielleicht durch Andere abgefordert zu
sehen, dergleichen Postrestante -Schreiben Heber an bestimmte
Handlungshäuser adressiren.
Das Personengeld im Correo beträgt 12 Silbergroschen für
die Legua.
326
Die Einnahme der Königlichen Posten aus der Brief-, Zei-
tungs- und Personen -Beförderung ist sehr bedeutend. Die neuen
Wegevermessungen haben ohnedies eine grössere Entfemimg,
als die bisher berechnete zum Nachtheil des reiselustigen Publi-
cums herausgestellt. Das anerkennenswertlie Streben der Spa-
nischen Regierung, über ilire Verwaltung öffentlich Rechnung
zu legen, crbUckt man auch in der Postadministration. Alle
Monate, alle Quartale und am Jahresschlüsse erscheint in der
amtlichen Gazeta de Madrid eine specificirte Uebersicht der
Einnahme imd Ausgabe, unter Anfulu'ung des ausgefallenen Be-
trages für Dieustcorrespondenz , und mit Hinzufiigung der ver-
wendeten Postfreimarken. Jede Veröffentüchung enthält eine
vergleichende Uebersicht mit denselben P^innalunen und Aus-
gaben des verflossenen Jahres.
Das Jahr 1850 wies nach diesen amtiichen VeröffentUchun-
gen nachstehende Einnahmen nach, und zwar aus dem Fest-
lande:
a) Für einfache Briefe, ein Porto von 13,483,757 r.
b) Für doppelte Briefe 1,636,863 .
c) Von Puertorico, Cuba, Phihppinen, einfache 209,940 »
» » » » doppelte 72,657 »
d) Aus dem Auslande, einfache 1,460,909 ■
» » » doppelte 705,812 »
c) Reclamirte Retourbriefe 33,710 »
f) Franco für Zeitungen und Schriften fiir
Spanien ,547,255 »
g) Franco fiir Zeitmigen nach Frankreich .... 5,936 »
h) » » » » Belgien 1,698 »
i) » » » » Itaüen 17,175 »
k) Nachträgüch gezahltes Porto fiir imausrei-
chende Freimarken 2,546 »
1) Erstattetes Porto fiir Dienst- imd Armen-
sachen 100,912 »
m) Zeitungen aus Portugal 754 »
n) Certificate fiir Portugal 22 »
327
o) Correspondenz von den Canarien 27,765 r.
p) Franco für diese Inseln 6,476 »
q) Abgabe fiir Beglaubigungen dorthin 1,215 »
Total . . . 18,031,671 r.
Hierzu die Einnahme fiir Passagier- Beförde-
rung 4,870,800 »
Summa totalis . . . 22,902,471 r.
Bewilligte Berichtigungen, Zugang 18,178 b
Abgang 1,257,472 .
Ausfall fiir nicht abgeholte Briefe 712,614 »
Wonach sich die Totaleinnahme berechnet auf. 21,297,980 r.
Es hatten in demselben Jahre circulirt:
Briefe des Inlandes, einfache , . . . 15,489,757 r.
doppelte 696,836 »
Aus den überseeischen Provinzen, einfache ... 40,138 »
doppelte . . . 3,996 »
Aus dem Auslande, einfache 416,846 »
doppelte 81,086 »
Frankirte Briefe fiir Spanien 5,751,325 »
fiirltaüen 11,987 .
In Summa . . . 20,491,971 r.
Freimarken wurden 1850 verkauft:
6,227,090 fiir 6 cuartos = 4,395,592 r. 32 m.
51,959 . 12 . = 73,353 » 30 .
47,868 » 5 realen = 239,340 »
8,446 » 10 . = 84,460 .
13,009 » 6 . = 78,034 »
6,348,372 für 4,870,800 r. 28 m.
Es waren laut Decret vom 3 December 1845 die dienst-
lichen Correspondenzen fiir das Festland, Canarien und Balearen
unentgeltlich befiirdert Der Ausfall des dafür berechneten Por-
tos betrug:
328
1. Für das Königüche Haus 31,266 r. 8 m.
2. » die gesetzgebenden Körper 103,115 » 28 »
3. »die Präsidentschaft des Minister-
Gonseils 13,389 » — »
4. » das Staats -Ministerium 545,773 » 18 »
5. » das Gnaden- imd Justiz -Mini-
sterium 3,119,865 . 24 .
6. » das Ministerium des Innern 2,466,962 » 3 »
7. » das Ministerium des Krieges .... 2,049,720 » 15 »
8. » das Ministerium der Marine .... 425,016 » 21 »
9. » das Ministerium der Finanzen . . . 3,817,885 » 28 »
10. » das Ministerium der öffentlichen
Arbeiten 272,881 » 10 .
11. » postfreie Privat- Correspondenz. . 58,220 » 25 »
Total... 12,903,103 r. 25 m.
Die Correspondenz in das Ausland theilte sich
369,915 Briefe nach Frankreich für 1,132,426 r. 4 m.
11,839 » B Belgien >» 69,848 » 7 »
24,632 . » Portugal » 49,953 » 16 »
1,686 » » Amerika » 14,111 » 4 »
55,383 « » England » 617,951 » 23 .
1,429 n . Holland « 14,047 » — .
1,049 » . Schweiz » 10,762 » — »
14,047 » » Italien » 131,312 . — »
7,995 » » Deutschland » 85,944 » — »
1,929 » » Preussen » 20,093 » — .
653 » » Dänemark » 7,286 » — »
662 » » Russland » 6,302 » — .
609 » » Schweden » 5,585 » — »
103 * n Türkei . 1,103 » — »
491,931 Briefe für 2,166,721 r. 26 m.
Es muss jedoch hierbei bemerkt werden, dass aus dieser
Berechnung nur die in den Spanischen Postämtern aufgegebe-
nen Briefe nach den darauf angegebenen Besümmungs- Ländern
329
berechnet sind; wobei man auch nur diejenigen Briefe, welche
die Bezeichnung Prusia führten, als fiir Preussen bestimmt, alle
übrigen mit Alemania bezeichneten Briefe aber, gleichviel ob
Berlin oder andere in Spanien bekannte Preussische Städte als
Adressen angegeben waren, als nach Deutschland bestimmt spe-
cificirte. Bis zur Bestätigung des Postvertrages sandten die
meisten Correspondenten, zur Ermässigung des hohen Postgel-
des, ihre Briefe von Deutschland imd Preussen insbesondere
nach Frankreich, von wo sie mit dem geringen Portosatz von
2 r. hierher befördert wurden. Aehnhch sind auch Correspon
denzen nach Preussen von hier aus erst nach Frankreich adres-
sirt, und erst von dort weiter befördert worden.
Der bedeutende Ausfall, welchen die Staatskasse durch die
portofreie Beförderung der dienstüchen Correspondenzen erht-
ten, erschien auffallend genug, um eine Modification in der Be-
stimmung vom 3. December 1845 herbeizufahren. Es war näm-
Uch im Jahre 1850 die portofreie Correspondenz auf mehr als
12 Millionen Realen gestiegen, während die gesammtportopflich-
tige nur 16 Millionen betragen hatte. Diese Correspondenz ward
berechnet :
im Jahre 1845 auf 8,000,000 r.
» . 1846 » 8,936,157 »
» » 1847 « 9,278,592 »
• » 1848 • 9,480,594 »
» » 1849 y^ 10,049,577 »
* « 1850 » 12,904,103 »
Das Königliche Decret vom 20 August 1851 setzte dem-
nächst fest, dass vom 1 November desselben Jahres ab sämmt-
Uche in dem KönigHchen Decret vom 3 December 1845 aufge-
führten Behörden, namentlich die Tribunale und sonstigen Pro-
vinzial- Chefs portopflichtige Correspondenz zu fiihren hätten,
und dieselbe deshalb auf das absolut nothwendige beschränken
sollten. Hiemach ist die Portofreiheit lediglich den Mitghedern
des Königlichen Hauses und den Senatoren und Deputirten wäh-
rend der Dauer der Sitzimgen vorbehalten geblieben.
330
Die Diligencen in Spanien sind Privat- Unternehmungen.
Die ersten wurden im Jahre 1816 von einer GeseUschaft in Bar-
celona errichtet, welcher im Jahre 1819 ein Actien- Verein für
dasselbe Unternehmen folgte. Später traten mehrere Gapitali-
sten unter dem Titel « Diligencias generales » als privilegirte So-
cietät zusammen; ihr schlössen sich die Caleseros und 1840 die
Gompaiiia de carsi ferrer an; dann erschienen die Dihgencias
peninsulares, die Postas peninsidares und 1847 die Diligencias
postas generales. Diese letzeren haben sich fast der gesammten
Personenbeförderung, wenigstens auf sämmtUchenllauptstrassen
des Landes, bemächtigt Sie machen vortreflfUche Geschäfte und
furchten keine Concurrenz, oder sichern durch Einigung mit dem
Concurrenten den gemeinschaftUchen Vortlieil ziur BenachtheiU-
gung des Pubhcums. Im Jahre 1848 beförderten sie im Januar
4947 Personen; im Februar 7512; im März 7028; im April
7509; im Mai 7595; im Juni 6884; im Jidi 8333; im August
8898; im September 3293; im October 8738; im November
7017; im December 7792. Im Ganzen 85,002 Personen. Im
Jahre 1849 aber 91,000, und im Jahre 1850 sogar 111,000 Per-
sonen.
Das Material ist sehr verschieden. Auf einigen Wege-
strecken sind die Wagen in der That in einer klägUchen Ver-
fassung ; unbequem und weil sie oft überladen sind, und ohne
Rücksicht auf die mitunter sehr desolaten Wege darauf los ge-
jagt wird, gefahrlich. Fenster und Thüren schüessen selten gut.
Die Wagen smd schon im Innern sehr niedrig; auf den Imperia-
len ist es unmöglich, unter dem Verdeck aufrecht zu sitzen. Auf
anderen Wegestrecken sind die Wagen gut. Ueberhaupt sind
die neuerdings erbauten Dihgencen mehr auf die Bequemlichkeit
der Reisenden berechnet, jedoch werden wohl noch einige Jahre
hingehen, bevor die jetzt verwendeten Kutschen vollständig un-
brauchbar und ausser Curs gesetzt sein werden. Hinsichts der
Schnelligkeit der Beförderung köimte man sich weniger bekla-
gen als über das Liegenbleiben über Nacht, wenn die Wege be-
sonders scldecht oder unsicher sein sollen, und in den heissen
331
Tagesstunden von 10 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags,
während der Sommennonate auf den Wegestreeken nach Anda-
lusien. Die Diligencen nach Bayonne, dem Norden, nach Bar-
celona, Valencia und Badojoz faliren ohne Unterbrechung bis an
das Ziel der Reisetour. Beiwagen werden niemals gegeben.
Selbst wenn zur Zeit, wo das reiselustige Pubhcum in die Bäder
geht, oder von dort zurckkehrt, und bei der starken Nachfrage
die Plätze auf vier, sechs bis acht Wochen voraus gesichert imd
bezahlt werden müssen, wird keine Concurrenz eröffiiet; im
Gegentheil werden dann sehr häufig die Preise noch in die Höhe
geschroben. Die Dihgencen fahren noch immer mit Maulthieren,
deren in der Regel fünf Paar zu zweien zienüich locker ange-
spannt smd. Der Adelantado an der Spitze reitet ein Pferd.
Auf der Strasse von Madrid nach Bayonne, in den nordwest-
lichen Provinzen imd in Catalonien werden mehr Pferde einge-
spannt.
Wo es an Diligencen fehlt, findet man fast überall Omnibus;
vierrädrige Galeeren, zweirädrige Tartanen, in denen man zu
beiden Seiten sitzt, oder doch Reitpferde oder Maulthiere, um
auf die eine oder die andere Weise befördert zu werden. Die
Preise richten sich nach der Personen- Frequenz des Ortes, nach
der Zahl der Reisenden, nach der Schwere des Gepäckes und
nach der Dauer imd Entfernung der Reise. Im Allgemeinen
wird man, wenn man gut adressirt oder der Landessprache
mächtig ist, nicht übertheuert. Mit einem Corredero oder Mule-
tero reist man vollkommen sicher durch die imbesuchtesten
Landstrecken und Gebirge. Man lernt in diesen Leuten kräf-
tige und treuherzige Menschen kennen, und erfahrt auf einer
mehrtägigen Reise mehr über die Natur des Landes und seiner
Bewohner, als man in Büchern findet.
Die Dampfschiffahrts-Verbindung ist zienüich leb-
haft. Die Enghschen Dampfer von Southampton gewähren eine
Verbindung von Vigo über Oporto, Lissabon nach Cadiz und
Gibraltar. Die Französischen fahren zwischen Marseille und
den Spanischen Ost- und Süd-Haupthäfen bis nach Cadiz. Die
332
Spanischen Dampfschiffe verbinden die Nordküsten-Häfen unter
einander und mit Frankreich. Die Barceloneser Actien- Gesell-
schaft befährt mit ihren schönen Dampfschiffen in regelmässigen
Touren, von Cadiz aus, die Spanische Küste, und geht, nachdem
die Schiffe in Algeziras, Malaga, Almeria, Cartagena, Ahcante,
Valencia (Grao) und Barcelona angelegt, nach Marseille. Eine
regelmässige Verbindung zwischen Barcelona und den Balearen
findet gleichfalls, je nach der Jahreszeit, einmal oder zweimal
wöchentUch statt. Das Passagiergeld ist bedeutend höher, als
auf den Deutschen, EngUschen und Französischen Dampf boten.
Die Verbindung mit dem Festlande und den Canarien, Cuba und
Puerto -Rico wird durch Regierungs - Dampfschiffe unterhalten,
welche an jedem Dritten des Monats von Cadiz und von Habana
abgehen.
Staats-Archive. Spanien bewahrt einen grossen Schatz
wissenschaftlich interessanter, historisch merkwürdiger imd
wichtiger Documente in den zahlreichen Universität«-, Stadt-,
Kirchen- imd Kloster -Bibliotheken; ganz besonders aber in sei-
nen Staats -Archiven. Es ist hier nicht der Zweck, die vorhan-
denen Kostbarkeiten aufzuzählen, wohl aber, rühmend zu er-
wähnen, dass überall, wo diese Sammlungen nicht bereits über-
sichtlich geordnet sind, damit der Anfang gemacht ist; und dass,
was die KönigÜchen Archive anbetrifft, dieselben ihrer inneren
Ordnung, ihrer Aufstellung, Ueberwachung und wissenschaft-
lichen Bearbeitung nach, sich in einer Verfassung befinden,
welche die vollste Anerkennung verdient, und dem Vorzüghch-
sten, was in dieser Beziehung in den übrigen Staaten Europas
geleistet wird, dreist an die Seite gestellt werden kann.
Ausser dem im KönigÜchen Palast zu Madrid befindUchen
Haus -Archive bestehen in Spanien drei Könighche Staats-
Archive :
1. das Könighche tmd General -Archiv der Krone von Ara-
gon zu Barcelona ;
2. das Indische Archiv zu Sevilla ;
3. das Staats -Archiv zu Simancas.
333
Das Archiv von Barcelona, zur Zeit im Seitenflügel des
Audienz -Palastes gelegen, aber im Begriff, nach den neueinge-
richteten Räumen von Santa Clara verlegt zu werden, darf man
nicht besprechen, ohne des Namens Prosper BofaraU y Mascaro
zu erwähnen, eines Mannes, dessen Charakter und wissenschaft-
liche Bildung und dessen Verdienst um die Ordnung und Ein-
richtung des Archivs von Aragon ihm die allgemeine Achtung
und Anerkennung gesichert haben, imd dessen Verdienste auf
seinen Sohn Antonio vererbt sind, welcher dem bejahrten Vater
zur Seite gesetzt ward.
König Pedro IV, el ceremonioso, von Aragon hatte eigen-
händig die Ordonnanzen aufgesetzt, kraft deren ein diplomati-
sches Archiv seines Hauses eingerichtet und fortgeführt werden
sollte. Seine Nachfolger Hessen es weder an den nöthigen
Unterhaltungskosten, noch an aufsichtsfiihrenden Beamten und
Gelehrten fehlen, um dasselbe zu vervollständigen und zu er-
halten. Nachdem das Archiv neun Jahrhunderte in dem alten
Palacio major aufbewahrt gewesen, ward es auf Königl. Befehl
vom 15 September 1766 nach dem Palacio de la Deputacion
verlegt. Der Umzug war im Jahre 1770 beendet. Die hier auf-
bewahrten Documente reichen in das 9te Jahrhundert hinauf
(874), bis zur Regierung des Grafen Wifredo el Velloso von Bar-
celona; von wo ab sie die Regierung der sämmüichen Könige
von Aragon bis zur Vereinigung mit Castilien unter Ferdinand
dem KathoHschen und Isabella umfassen. Leider ist ein Theil
der Documente, welcher ausschliesslich die früheren Könige von
Aragon betraf und in Zaragoza aufbewahrt wurde, während des
Unabhängigkeitskrieges daselbst ein Raub der Flammen gewor-
den. Bei der Ordnung des Archives ist die chronologische Folge
beobachtet, indem General- und Special-Register für jede Regie-
rungs- Periode angelegt sind. Es bestehen Sach- imd alphabe-
tische Register, welche auf die neueren Nummern der Register,
auf die Regierungen, Jahr, Titel und Seitenzahl verweisen, und
es möghch machen, augenblicklich und ohne aUe Schwierigkeit
jedes beliebige, nach Jahr und Datum bezeichnete Document
334
aufzufinden. Die Archivräume bestehen aus vier grossen Sälen,
in welchen die das eigentliche Königliche und General -Archiv
von Aragon bildenden Acten aufbewahrt sind. In einem fiinften
Saale befinden sich die Sammlungen älterer Docnmente verschie-
dener hierauf nicht bezügUchen Epochen. Der sechste Saal ist
zugleich als Arbeitszimmer für die Beamten benutzt.
Der erste Saal umfasst die Zeit von 844 — 1410 und ent-
hält die numerirten Sammlungen der Register und Pergament-
schriften aus der Regierungszeit der zwölf ersten souverainen
Grafen von Barcelona ; zugleich die erste der vier Hauptepochen,
welche das Archiv aufgestellt hat. Es befinden sich femer darin
die Documente aus der Regierungszeit der zweiten Epoche der
Könige von Aragon, welche jenem Abschnitte entsprechen. Es
sind die
Grafen von Barcelona. Könige von Aragon.
Erste Epoche. Zweite Epoche.
Wifredo I el Velloso Alfonso 11
Wifredo II BoreU Pedro II
Suniario oder Sunyer I Jaime I
Doppel- j BoreU H Pedro III
Regierung | Miron I Alfonso III
Ramon BoreU III Jaime 11
Berenguer Ramon I (Curvo) Alfonso IV
Ramon Berenguer 11 Pedro IV
Berenguer Ramon II Juan I
Ramon Berenguer III Martin I
Ramon Berenguer IV
Die Zahl der Pergamente aus diesen Regierungs-Epochen
beträgt 17,333, die der Register 2372.
In den Rotuln und Registern flihrt jeder Fürst eine Num-
mer, welche mit der fortlaufenden Zahl, die ihm in seiner Dyna-
stie zugetheilt ist., correspondirt.
Der zweite Saal enthält 1142 Pergamente, 4005 Register
und reicht von 1410 bis auf die Regierung Ihrer Majestät, der
335
Königin Isabella II. Er umfasst die Zeit der vier letzten Könige
von Aragon der zweiten Epoche ; die fiinf ersten Regenten aus
dem Hause Oesterreich, welche die dritte Epoche bilden, begin-
nen mit der VennäJilung der Donna Juana mit Philipp dem
Schönen, Erzherzog von Oesterreich; dann der ersten sieben
Monarchen aus dem Hause Bourbon, welche die vierte Epoche
bilden ; und endUch eine Anzahl sehr verdorbener Documente,
deren Benutzung eine sorgfältige imd mühsame Restauration
vorausgehen muss.
Fortsetzung der zweiten Epoche der Könige von Aragon:
Ferdinand I, Juan II, Alfonso V, Ferdinand II:
Dritte Epoche, weibliche Linie von Oesterreich:
Carl I der Grosse (der Fünfte von Deutschland), Philipp 11,
Phihpp m, Philipp IV, Carl E.
VierteEpoche, weibUche Linie von Frankreich :
Philipp V, Luis I, Ferdinand VI, Carl HI, Carl IV, Ferdi-
nand Vn, Isabella IL
Im dritten Saale befinden sich Sammlungen Königlicher
Briefe , XJrtheilssprOche , Tribunals - Entscheidungen , Prozess-
Acten, Kloster- Geschichten, Rechts -Codices, Päbstliche Bullen ;
die Prozesse wider die Templer; die gerichtlichen Untersuchungs-
Acten der wegen Hochverrath in Anklagestand versetzten Gra-
fen von Urgel, von Ampurias, Cabrera, und andere historisch
interessante Actenstücke.
Im vierten Saale sind grosse Massen von Documenten ver-
einigt, zum Theil neuerdings ergänzt, aufgezogen und geordnet,
theils durch die Zeit zerstört und in ihrer gegenwärtigen Beschaf-
fenheit nicht brauchbar. Es sind auch hier diejenigen Acten auf-
gestellt, welche sich auf die Verwaltung des Archivs beziehen.
Eine Sammlung von Verhandlungen , den alten Rath der Hun-
dert von Barcelona betreffend; Interessantes über die Aufhebung
der Klöster u. s. w. befindet sich in besonderen Schränken und
hat der wissenschafthchen Benutzung bereits reichlichen Stoff
geliefert Seit mehreren Jahren bearbeitet auch ein höherer In-
genieur-Offleier, Oberst von Camino, alles im Archiv Befindliche,
336
was auf Militair- Verfassung, Kriegswissenschaft und Geschichte
Bezug hat, für das Kriegs -Ministerium. Merkwürdig ist, dass
über die Audienz, welche Columbus bei seiner Rückkehr aus
America in Barcelona bei dem Königspaar gehabt imd welche
mit grossen Feierüchkeiten, deren Details uns die Geschichte
überliefert, in der Cathedrale stattgefunden, nichts in dem Ar-
chive zu finden ist. Diese Behauptung, welche bereits Navarrete
veröflfentHchte , hat mich veranlasst, der Sache näher auf den
Grund zu gehen; aber auch ich habe mich davon überzeugt, dass
weder das Staats -Archiv, noch die Bibliothek und das Stadt-
Archiv von Barcelona irgend eine Andeutung über Columbus
Anwesenheit in Barcelona und seine Audienz in der Cathedrale
enthalten. Selbst das Stadtbuch oder die Chronik von Barcelona,
in welche im Auftrage des Rathes der Stadtschreiber mit lang-
weiliger Pedanterie Alles aufgenommen hat, was nur einiger-
maassen bemerkenswerth erscliien, beobachtet ein vollständi-
ges Schweigen über diese angebUche geschichthche Thatsache.
Mit den Vorzügen einer chronologischen Ordnung eines Archivs
sind übrigens auch die Nachtheile verbunden, dass man Data
oder Documente, welche nicht nach der Jahreszahl genau be-
zeiclmet sind, äusserst schwer aufzufinden im Stande ist.
In wie weit die Besorgniss gegründet, dass das zur Auf-
nahme des Archivs überwiesene, zu diesem Zwecke bauhch ein-
gerichtete S. Clara -Kloster seiner ursprüngUchen Bestimmung
zurückgegeben und dadurch die Translocation unmögUch wer-
den würde, muss für jetzt abgewartet werden.
Das Indische Archiv in Sevilla befindet sich in der präch-
tigen Lonja (Bank), unter Philipp II durch Herrera erbaut und
1598 dem Handelsamte von Sevilla feierhch übergeben; ein wun-
derschönes rechtwinkliges Gebäude, dessen jede Seite 200 Fuss
Länge und 54 Fuss Höhe zählt. Die Steine zum Palast sind aus
Martellila bei Xeres gekommen. Besonders reich ist der mit Rö-
mischen und Dorischen Säulen gezierte, mit dem herrlichsten
Mosaik-Fussboden imd einer schönen Fontaine versehene Patio,
und die in den ausgewähltesten Jaspisarten ausgeführte Pracht-
337
treppe, welche zu dem, im oberen Stockwerke belegenen Archive
fuhrt Es existirt gewiss in der ganzen Welt kein zweites Archiv-
Local, wo der weite Raum mit so kostbarem Material an Decken,
Wänden und Fussboden, xmd die Spinden von massivem Maha-
goni uünd Cedernholz gearbeitet sind. Das Archiv ward 1784
von Carl HI gegründet Alle mit Bezug auf die überseeischen
Provinzen verhandelten Acten, die Archive der verloren gegan-
genen Amerikanischen Besitzungen sind dort vereinigt. Das
Archiv ist nicht chronologisch , sondern nach Materien und Pro-
vinzen geordnet Unter den Merkwürdigkeiten zeigt man ein
mittelmässiges Bild von Columbus , und ein besseres , aber nur
skizzirt, Fernando Cortez darstellend. Die Original -Berichte,
welche Columbus von America aus erstattet, sind nicht, wie man
lange Zeit befiirchtet hatte, verloren gegangen; sie belinden sich
in den Händen seiner Familie, des Duque de las aguas, in Madrid.
Im Archive liegen nur vidimirte Abschriften. In einem Pracht-
bande befinden sich jedoch noch einige Original-Unterschriflen
von Columbus, so wie von Cortez, Pizarro, Magelhans und An-
deren vereinigt In dem Hauptsaale sind unter vier verschiedenen
Rubriken die Acten der Secretaria de la nueva Espana y Peru,
die der Contaduria imd Escribania general, die der Camera del
supremo Consejo de Indias und die des Juzgado extinguido de
arribadas en Cadiz. Die geschichtlichen und statistischen Notizen
sind im zweiten Saale in Glasschränken aufbewahrt Auch in
diesem Archive ist ein höherer Ingenieur- Ojfficier nait wissen-
schaftlichen Arbeiten seit einigen Jahren beschäftigt.
Das dritte Archiv befindet sich zwei Meilen von Valladolid, in
Simancas, das, auf felsiger Höhe über der reissenden, baumbekränz-
tenPisuerga, welche eine stattliche Brücke von 1 GBogen, Römischen
Ursprungs, überschreitet, malerisch schön, in Mitten eines eng zu-
sammengebauten Dörfchens gelegen, ein stark befestigtes, mit Gra-
ben, starken hohen Mauern, halbrunden Thürmen xmd massiven
gewölbten Brücken versehenes Schloss ist. Dasselbe gehörte
früher dem Grafen Enrique, Grossadmiral von Castilien. Fer-
dinand und Isabella kauften es und Hessen es auf den Kath des
V. MinatoU, Spanien. 22
338
Cardinais Ximenes zur Aufnahme des Staats -Archivs einrichten.
Die noch jetzt bestehenden Spinden, Holzgallerien, Verbindungs-
treppen und Urkundenkasten stammen aus der Zeit Philipps II,
welcher mit den baulichen Arbeiten Herzera und Bereguete, und
mit der Aufstellung und Sonderung der Documente Geronimo
Zurita beauftragte. In 38 Sälen birgt das Archiv seht werthvolle
Urkunden und Acten, welche trotz des anhaltenden Fleisses des
Archivars, D. Manuel Garcia Gonzales, nach SOjährigem Fleisse
noch nicht vollständig durchgearbeitet werden konnten. Erst
neuerdings sind in vielen Ballen über 80 Centner Acten, die Spa-
nische Inquisition betreffend, von Barcelona nach Simancas ab-
gegeben. Die Documente im Archive sind theils chronologisch,
theils nach Materien gesondert. Die ältesten Urkunden gehen
nicht über das Jahr 1400 hinaus. Von dort ab ist AUes sehr
vollständig zusammengestellt; insbesondere bilden die Gesaudt-
schaftsberichte , welche seit 400 Jahren aus den verschiedenen
Ländern eingesandt wurden, sehr interessante Beiträge zur Staa-
ten- und Sittengeschichte der letzten Jahrhunderte; und hoffe
ich, dass es auch mir später vergönnt sein wird, einige Beiträge
zur Kenntniss der vaterländischen Geschichte und zur Verherr-
lichung der Dynastie der HohenzoUern den Vaterlandsfreunden
mittheilen zu können. Der auf Veranlassung des Generals Zarco
del Valle seit 8 Jahren im Archive beschäftigte Ingenieur-Oberst
Aparici hat bereits viele för die Kriegswissenschaften interes-
sante Arbeiten von Simancas eingesandt, welche theilweise den
Weg in die Oeffentüclikeit und von allen Seiten ungetheilte An-
erkennung gefunden haben.
Napoleon hatte seine Aufmerksamkeit nicht vergeblich auf
die geschichtlichen Denkwürdigkeiten von Simancas gerichtet
1810 erhielt General Kellermann den Auftrag, die interessante-
sten Gegenstände auszuwählen und nach Paris zu senden, worauf
im November desselben Jahres 60 Kisten mit Papieren abgeschickt
wurden. Der Bibliothekar Quiter erschien 1811 von Paris in Si-
mancas, und berichtete, dass der vierte Theil von den 29 Zim-
mer ftillenden Papieren der Uebersiedelung nach Paris werth
^39
wäre. Massenas Niederlage bei Torres vedras änderte die
Sache, und Herr Qiiiter verschwand, nachdem er 112 Kisten mit
7861 Bündelri Papier nach Frankreich befördert hatte. Im Jahre
1814 wurde die Rückgabe det Archivalien in Folge der Recla-
mätionen des Spanischen Gesandten Labrador verheissen, 146
Kii^teä auch von Paris zurück dirigirt, dieselben jedoch, nach
der Landung Napoleons von Elba, im März 1815 in der Nähe
von Botdeftux angehalten, und erst nach der Schlacht von la
Belle AUiance dem Archive wieder einverleibt. Aller diploma-
tischen und verwandtschaftlichen Verhandlungen ungeachtet ist
der Rest der archivalischen Denkwürdigkeiten nicht von Frank-
teich zurück gegeben worden. Ein Theil der Papiere ist zur
Zeit der Französischen Einquartierung in Simancas zu den Wacht-
feuern verwendet worden. Die Umgegend von Simancas ist ge-
schichtlich merkwürdig wegen des Sieges, den dort König Ra-
miro über die Mauren erfocht, deren er 60,000 tödtete. En-
rique IV vertheidigte sich in dem Schlosse im Jahre 1465 gegen
die Ligue; und der Irische Rebell Hugh Roe O'Donnell starb
1662 in Simancas.
Unter den städtischen Archiven in Spanien erwähne ich hier
noch des Valencianischen, weil ich dort so glücklich war, einige
Urkunden, den Markgrafen Johann von Brandenburg betreflfend,
zu finden, welcher, mit Germania voii Foix, Wittwe Ferdinands 11
von Aragon, 1519 vermählt, General-Capitain und Vice -König
von Valencia ward und daselbst bis zu seinem Tode 1523 lebte,
geachtet und geehrt von den Bewohnern des Königreiches imd
vom Kaiser Carl, der ihn ganz besonders auszeichnete. Im An-
hang habe ich einige jener Documente abdrucken lassen, imd
:iur Charakteristik des Markgrafen einige historische Data bei-
geffigt
Die Presse hat in Spanien nur einen bedingten Einfluss
auf die öffentliche Meinung. Es gab lange Zeit hindurch in Ma-
drid nur zwei Journale, das Diario und die Gazeta für amtÜche
Vetöffentlichungen. Jetzt erscheinen 150 Zeitungen in Spanien;
22*
340
davon 60 in Madrid, 12 in Barcelona, 7 in Sevilla, 4 in Cadiz etc.,
theils politischen, tlieils industriellen, wissenschaftlichen oder ar-
tistischen Inhalts. Die Zeitschriften in Spanien sind billig. Ein
Fiscal de imprenta überwacht die Presse. Der Herausgeber
einer pohtischen Zeitung muss eme Caution von 12,000 r. in der
Bank von San Fernando deponiren; wer als Redacteur auftreten
will, muss jahrlich mindestens 1000 r. an directen Steuern zah-
len. Zwei Stunden vor Ausgabe der neuesten Nummer muss
dieselbe der Polizei vorgelegt werden, welcher das Recht zu-
steht, auf die Auflage Beschlag zu legen; jedoch muss dann
binnen vierundzwanzig Stunden die Anklage gegen den Redac-
teur vom Fiscal substantiirt werden. Die Pressvergehen stehen
unter einem Special - Gerichtshofe , aus ftinf Richtern erster In-
stanz imd einem Magistratualen bestehend. Das Präsidium fuhrt
ein Mitghed des Appellhofes. Das jetzt bestehende Pressgesetz
daürt von dem 10 April 1844 ; es ward modificirt am 6 Juli 1845,
und ist gegenwärtig einer neuen Bearbeitung unterworfen.
Ministerium zur Beförderung der materiellen
Interessen.
Ministerio de fomento.
Omnca, qni magnaram rtnna contiHa
Biucipiuiit, aettinure debent, u quod in-
ohoator, Reipublicae utile, ipaia |^rio-
sum aut promptnm effeeta, aut ccrte aon
arduom ait.
Tacitaa Aanal. II, 70.
Durch Königliches Decret vom 20 October 1851 hat das
Ministerium für Handel, öflfentliche Arbeiten imd Unterricht die
Bezeiclmung Ministerium de fomento angenommen , und Alles
was den öffentlichen Unterricht imd höhere wissenschaftüche Be-
strebungen anbetriflPt, an das Ministerium der Gnaden und Justiz
abgegeben. In der bisherigen Verbindung hatte das Ministerium
seit 1847 bestanden, in welchem Jahre durch Königliches Decret
die Handels -Angelegenheiten vom Marine -Ministerium und die
341
landwirthschafüichen Gegenstände vom Ministerio des Innern
abgezweigt wurden.
Zum Ressort des Ministerii gehören die Wege-, Canal-
und Hafenbauten, so wie die Ingenieur - Schulen zur Ausbil-
dung von Architecten und Wegebaumeistem , und die Schulen
für Ackerbau, Forstwirthschaft und Bergbau; die landwirth-
schaftlichen Angelegenheiten selbst; die Aufliebung der Servi-
tuten, die Abgrenzung des Grundeigenthums, Wiesen und Weide-
gerechtigkeiten; Baumpflanzungen; Gründung neuer Gemeinden
und Colonisations-Projecte; die Maass- und Gewichts-Regulirung,
Handel und Industrie , und die Beaufsichtigung der landwirtli-
schafüichen und industriellen Vereine.
Im Ministerio sind ein Unter-Staatssecretair angestellt^ zwei
General-Directoren, dreizehn Oficiale, einige Ingenieur-Chefs, die
Kassen- und Archiv - Beamte nach Bedürfiiiss. Die General-
Direction de agricidtura, industria y comercio zählt fiinf Chefs
für die Abtheilung der landwirthschafthchen Angelegenheiten,
Wiesen und Forstsachen, Handel und Industrie nebst Bergwer-
ken, endlich fiir die Kassensachen. Der Real Consejo (König-
liche Rath) de agricultura, industria y comercio hat Präsidenten,
Vice-Präsidenten und Secretaire und 21 MitgUeder fiir die Acker-
bau-, 10 für die Industrie- und 13 fiir die Handels- Angelegen-
heiten.
Die Königlichen Commissaire zur Beaufsichtigung der land-
wirthschafUichen Bestrebungen in den Provinzen bilden eine
Junta, aus 24 Mitgliedern bestehend. Provinzial-Junten, zu dem-
selben Zwecke errichtet, befinden sich unter dem Vorsitz der
Civil- Gouverneure in allen Provinzen.
Das Gestütwesen wird durch einjen General -Director und
einen General-Inspector geleitet. Hengste sind in verschiedenen
Stationen unter der ControUe von besonderen Beamten aufge-
stellt; und zwar in Avila, Caceres, Cordova, Coruna, Benito,
Granada, Jaen, Jerez de la Frontera, Leon, Malaga, Orense,
Oviedo, Santander^ Sevilla, Valladolid, Zaragoza.
342
Die Association der Heerdenbesitzer (Asociacion general de
ganaderos) besteht unter dem Vorsitze der Königin aus einer
permanenten Central-Commission von 1 3 Mitgliedern und 4 Hülfs-
arbeitem. Neun Beamte leiten die Geschäfte, wahrend eine An-
zahl von Procuradores fiscales principales in denjenigen Provin-
zen stationirt sind, in welchen die Cabana espanola ihre Weide-
plätze hat, oder diurch welche die Heerden durchziehen. Solcher
Procuradores sind in Albacete, Alicante, Almeria, Avila, Bada-
joz, Burgos, Caceres, Castellon, Ciudad Real, Cordova, Cuenca,
Granada, Guadalajara, Jaen, Leon, Logrono, Madrid, Murcia,
Palencia, Salamanca, Segovia, Sevilla, Soria, Teruel, Toledo,
ValladoUd, Valencia, Zamora. Am 25 April tritt der Verein zu
seinen Sitzujigen zusammen, in welchen die wichtigsten Ver-
waltungs- Gegenstände und die Instructionen der Gommissarien
berathen werden, wonach dieselben die Geschäfte im Verlaufe
des Jahres zu erledigen haben.
Die Syndicate für die Bewässerung durch Wasserleitungen
aus den Flüssen und Canälen sind unter Directoren und Vice-
Directoren vereinigt, in Alicante, und mit besonderer Beziehung
zum Kaiser-Canal von Aragon in Alagon, Bunguel, El Burgo,
Gallur, Miraflor es und Miralbueno. Ausserdem sind dergleichen
Behörden in Lorca, Palma und Tauste eingesetzt.
Unter den Anspielen des Ministerii stehen die öconomischen
Gesellschaften, welche grossentheils imter der Regierung Carls DI
ins Leben getreten sind, die es verstand, das Interesse für För-
derung des Ackerbaus in Spanien rege zu machen. Die Socie-
dad economica Matritense de amigos del pais, am 9 November
1775 gegründet^ zählt 20 Mitglieder, welche auf die drei Sectio-
nen der Landwirthschaft, der Künste und des Handels vertheilt
sind. Ausser derselben bestehen in den verschiedenen Provin-
zen im Ganzen 78 öconomische Gesellschaften, welche durch Cor-
respondenzen, Veröffentlichungen, Ausstellungen und Prämien
zur Verbesserung des Ackerbaus, der Viehzucht und ländlichen
Industrie beizutragen bestrebt sind.
343
Durch Königliches Decret vom 17 Februar 1852 ist festge-
setzt worden, welche Vorstudien im Zeichnen, Mathematik und
Arithmetik den Prüfungen der Feldmesser (agrimensores y afo-
radores) vorausgehen mussten, um in dieser Eigenschaft Ver-
messungen vornehmen zu dürfen.
Das Corps der Berg-Ingenieure ward durch Königliche Or-
dre vom 14 Juü 1777 errichtet, und zwar in Almaden, wo sich
unter der Leitung eines Deutschen, D. Heinrich Stört, eine Bil-
dungsschule von Technikern eröffiiete, welche sich bis auf 24
Eleven erweiterte. Im Jahre 1825 wurde eine General-Direction
der Minen gebildet; und durch diese im Jahre 1833 bei der Or-
ganisirung der Ingenieur -Schule auch das vorstehende Institut
verändert Im Jahre 1836 und 1849 traten abermals Abände-
rungen ein, bis sich daran die gegenwärtige Einrichtung an-
knüpfte. Das Corps ist aus 3 General -Inspectoren, 5 ersten,
9 zweiten, 9 dritten, 12 vierten, 14 fünften und 10 sechsten In-
genieuren zusammengesetzt. Diese sind verschiedenartig ver-
theilt und beschäftigt ; entweder im Ministerial-Bureau, oder in
der Special-Schule des Corps, oder in den verschiedenen Minen-
Districten des Königreiches. Die Inspections-Districte sind die-
jenigen von Madrid, Burgos, Zaragoza, Barcelona, Murcia, Ahne«
ria, Almaden, Bio Tinto, Linares, Zamora imd Oviedo.
In der Bergschule , welche unter der Aufsicht einer Junta
facultativa steht, unterrichten ein Director und 4 Professoren :
Angewandte Mathematik,
Construccion y Estereotomia,
Mineralogie und Paleontologie,
Geologie,
Minenbau,
Allgemeine und analytische Chemie,
Docimasia y metalurgia general,
Metalurgia especiaL
Der Reichthum an Minen in Spanien ist ausserordentlich
gross.
344
Der District Falcet, früher Tarragona, umfasst die Provin-
zen von Aragon und Catalonien.
Der District Valencia: die Provinzen Castellon de la Plana,
Valencia und Alicante.
Der District Aguilas, früher Lorca: Murcia und die Sierra
Almagrera.
Linares: Cordova, Jaen und die neuen Anlagen in der Sierra
Morena.
Adra, früher Berja: Granada und Almeria.
Marbella: Malaga.
Rio Tinto: Sevilla und Huelva.
Alma den: Ciudad-ReaL
Madrid: Avila^ Segovia, Guadalajara, Madrid und Toledo.
Oviedo, früher Ribadeo: Asturien und Galicien.
Habana: die Insel Cuba.
Manila: die Philippinen.
Von den früher in Betrieb gewesenen 44 Goldminen ist keine
mehr in Thätigkeit; jedoch haben in neuester Zeit die Minen von
Culera, Bezirk Gerona, welche eine Gesellschaft, Conchita ge-
nannt, bearbeitet, eine ansehnhche Ausbeute an Gold geliefert^
und zwar auf ein Quintal (Centner) Quarz, schwefelhaltiges Eisen
und Arsenik enthaltend, auch 17 Onzas, 5 Adarmes und 31 Gra-
nos Gold; 178 Minen arbeiten auf Silber; 107 auf Kupfer; 71
auf Eisen; 93 auf Blei; 6 auf Zinn; 12 auf Quecksilber; 15 auf
Antimonium; 2 auf Cobalt; 4 auf Galmei; 2 auf Arsenik; 7 auf
Vitriol; 9 auf Schwefel; 52 auf Steinkohlen; 2 auf Graphit; 2
auf Ocker; 1 auf Bolus; 1 auf Magnetstein; 11 auf Alaim; 4 auf
Gagat (azabache); 1 auf Amethyst; 1 auf Hyazinth; 3 andere
auf Edelsteine; 13 auf silberhaltigen Bleiglanz; 3 auf Zinnober.
Im Jahre 1851 wurden in das Ausland verkauft: 44,570 Quintales
Eisen, 860,966 Quintales Blei, 425,616 Onzas Silber in Barren.
Vorzugsweise reich ist die Ausbeute der Bergwerke von Rio
Tinto. Der Ertrag wird monatUch auf 50,000 Quintales berechnet;
von diesen müssen contracüich 25,000 Centner an den Herrn
Prieto geliefert werden, welcher 56 r. für die Arroba Kupfer,
345
die er im reinen Zustande der Regierung zurück liefert, gezahlt
erhalt. Bis 30,000 Quintales nimmt monatlich die Gesellschaft
Lacerda, und erhält diese 50 r. fiir die Arroba reines Kupfer.
S. Prado hat in seiner Beschreibung von Rio Tinto gesagt, dass
es das Cahfornien von Europa bei entsprechender Bearbeitimg
werden müsse. Von Interesse ist ein im Sommer 1851 erschiene-
nes Schriftchen von E. 0. Mamby: Sobre las minas de Rio Tinto.
Der Verfasser erzählt über den Umfang der acht Leguas einneh-
menden, bis Alemtejo sich erstreckenden, ungeheure Schätze
enthaltenden Minen viel Bemerkenswerthes; insbesondere über
den Werth, welchen die Römer den Minen beigelegt, zu denen
sie mit grossen Kosten gute Wege gebaut hatten, welche jetzt voll-
ständig fehlen, wodurch die Communication mit Sevilla und Bada-
joz eben so erschwert als vertheuert wird. Er halt die Erbauung
einer Pferde -Eisenbahn für sehr wünschens werth, leicht ausfuhr-
bar und in ihren Erfolgen für unberechenbar. Die Verbindung
mit Sevilla soll von letztgedachter Stadt aus, der Richtung nach
Badfljoz auf dem rechten Guadalquivir-Ufer bis Algarebo fol-
gend, von dort über Castillo de las guardas auf Rio Tinto ge-
fuhrt werden, und theilweise die alte Römerstrasse benutzen.
Er veranschlagt die Kosten der Bahn, inclusive Waggons, mit
Berücksichtigung der zu den Schienenunterlagen zu benutzen-
den dortigen Holzbestände (welche man auf 250,000 starke,
700,000 junge Fichten berechnet) auf 11 bis 12 Millionen Rea-
len; nämlich je
1000 Varas Wegearbeiten zu 37,000 r.
1000 . Gräben und Brücken 5,000 »
2200 » Schienen, zu 35 Pfund d. Vara oder
35 Tonnenladungen zu 850 r 29,750 »
1000 Querbohlen, 3 Varas breit, von Fichten . . 5,000 »
Liegende Bohlen imd Schienen 8,000 »
Steine zum Wege 6,000
2 Waggons, pro Vara 10,000
Stations- imd andere Kosten 23,000 »
Summa . . . 125,000 r.
346
Von Rio Tinto nach Sevilla sind 100,000 Varas, nach Huelva
80 — 90,000 Varas.
Der Reichthiun an Steinsalz und Salzquellen in Spanien
ist gleichfalls bedeutend. Die Salzregie ist bereits beim Finanz-
Ministerium erwähnt worden; es handelt sich hier jedoch um
Nachweis der vorhandenen Quellen imd Lager. Die 87 Salinen
veriheilen sich, wie folgt, auf die Provinzen:
Albacete
. . . die
von Bogarra, Hornos, Pinilla und Valverde.
Alicante .
. . . »
» Mota^ Torrevieja und Villena.
Almeria . .
. . . »
» Roquetas.
Balearen .
, . . »
» Formentera» Iviza, Sonteny.
Barcelona
. . . »
> Cardona.
Burgos. . ,
. . . »
» Anana, Buradon, Herrera, Poza und Rosio.
Gadiz . . . .
► . . »
» San Fernando.
Cordova. ,
. . . »
» Arrojo de Algarve, Cuestapolomas, Duer-
nas und Jarales.
Cuenca . .
. . »
» Fuente el Manzano, Alcala de la Veja»
Billinchon, Fuente albilla, Higuera, Min-
glanilla, Monteagudo, Requena, Trajacete
und Villagorda.
Granada. .
> • . *
» Bacor, Cacin, Hinojares, Loja, Mula und
Periago.
Guadalsgai
ra . »
» Almala, Imon, Medinaceli, Olmedo und
Saelices.
Huelva . .
, . . »
« San Lucar, Barrameda.
Huesca . .
, . . »
» Noval, Peralta.
Jaen
, . . »
» Barranoo, Hondo, Brujuelos, Benito, La
Orden, Peal, Porcel, San Carlos, San
Jose.
Lerida . . .
. . . »
» Guerri, Lina.
Madrid. .
. . . »
» Garcaballanas, Espartinas, Peralejos und
Valdenaria.
Malaga. . .
. . . »
» Hert49k1es.
347
Murda die von Aquila, Caraspazta, Jumilla, MoUna, La
Rosa» Sai^jonera, San Pedro del Pinatar
und Zacatin.
Navarra .... » » Valtierro.
Santander
SeviUa . . .
Tarragona
Teruel . . .
Toledo. . .
Valencia .
Valladoüd
Zaragoza .
. » » Cabezon de la Sal und Trasena.
. » » Ecija, Osuna, Ultxera.
. » » Los Alfaques und Flix.
. » » Arcos, ArmillaSy Ojosnegros und Valta*
blado.
. » » Guero, Villa Rubia de Santiago.
. » » Manuel.
. » » Campos de Medina del Campo,
. » » Castellar, Remolinos und Sastaja.
Die meisten dieser Ortschaften produciren das Salz durch
Verdunstung von Meerwasser. Dasselbe wird im Februar durch
Schleusen in Bassins eingelassen, wo es nach Verlauf von 5 — 6
Monaten durch die Sonnenhitze bis auf die Salztheile verdunstet
Die Becken sind theils nach der örtlichen Lage, theils nach der
Temperatur grösser oder kleiner angelegt. Das Wasser in den-
selben steht anfangs 2, 3 und 4 Fuss hoch. Die Salinen von
Torre vieja imd Mata haben einen Umfang von vier Leguas. Das
gewonnene Salz ist je nach den oberen und unteren Schichten
mehr oder weniger hart und weiss. Die oberste Lage ist die
weisseste, und im Monat August, wenn alles Wasser geschwun-
den, erscheinen die Salzflächen wie weite Ebenen hart gefrore-
nen Schnees. Durch Wäsche wird das braune Salz klarer und
weisser. Die beste Gattung, welche sich um Stöcke, die in das
Wasser gehängt werden, in Federbuschform, blendend weiss,
crystallisirt, zeigt in den Crystallisationen durchweg die regel-
mässigsten Kubus. Der Verkauf im Inlande geschieht nach Ge-
wicht, für auswärtige Schiflfer wird die Verladung nach dem
Maasse berechnet. Unter den baulichen Einrichtungen solcher
EtabUssements zeichnen sich die Anlagen in Torrevieja sehr vor-
theilhaft aus. Es liegen Vorräthe aller Gattung zum Verladen
348
bereit; die Waagen, die Laufbrücken nach den Schiffen und die
zur Disposition stehenden vielen Arbeiter gestatten die Befrach-
tung von je drei Schiffen in zwei Tagen. Für Preussische Schiffe,
welche in Cartagena Steinkohlen ausgeladen haben, ist Torre-
vieja sehr bequem gelegen, um wenige Tage später mit Rück-
fracht die Reise in die Heimatli antreten zu können; besonders
seitdem Lootsen am Cap Palos stationirt sind, um bei ungünsti-
gen Winden die Schiffe in der dortigen Bucht zu bergen. Torre-
vieja, welches im Jahre 1829 mit Ausschluss eines einzigen Hau-
ses durch ein Erdbeben vollständig zerstört war, hat sich durch
den Salzexport sehr gehoben. Es steht zu erwarten, dass die
Regierung die Salzpreise ermässigen wird, weil bereits an den
Sardinischen Küsten das Seesalz gleicher Qualität billiger ab-
gegeben wird, und die Schiffer es vorziehen werden, sich ihren
Bedarf an der bilUgsten Quelle zu holen.
Steinsalz ist in Cardona, Castellar, Minglanilla, Remolinos
und Villa Rubia. Die vorzüglichste Quaütät ist der Fels von
Cardona bei Manresa, auf einer Hochebene gelegen, ganz aus
einem harten, im Wasser schwer aufzulösenden Steinsalz be-
stehend, das sich in Tropfsteinformen in allen Farben, blass imd
dunkelroth bis zum tiefsten Schwarz bildet, und sich wohl zu
kunstfertigen Arbeiten eignet. Die Regierung hat den Preis des
Salzes auf 55 r. die Fanega (3 Rthlr. 25 Sgr. den Scheffel) fixirt.
Da dasselbe in Frankreich für 28 r. hergestellt werden kann, so
wird damit mehr oder weniger Schleichhandel getrieben. Car-
dona liefert jährUch 75,000 Fanegen; die Arbeitskosten betragen
9177 r.; die Administrationskosten 19,500 r. Spanien hat im
Jahre 1850 an Schweden, Dänemark, Russland und Amerika
2,814,946 Scheffel Salz verkauft. Die Einnahme pro 1852 ist
etatsmässig auf 98,000,000 r. berechnet.
Die General-Direction der öffentlichen Arbeiten
vereinigt in ihrem Ressort das Personal der Ingenieure, die
Wegearbeiten, die Brücken, Kanäle, Häfen, Leuchtthürme, die
Schiffbarmachung der Flüsse und die Eisenbahnen. Das Bud-
349
get dieser Section beläuft sich auf 40,260,867 r., von denen
26,173,935 r. auf die Hauptlandstrassen allein berechnet sind.
Der Wegebau in Spanien ist leider firüher ausserordentlich
vernachlässigt worden. Unter der Regierung Ferdinands VI
wurden die ersten umfassenden Pläne entworfen, Spanien mit
Hauptstrassen zu durchschneiden. Es wurde auch mit den Ar-
beiten begonnen. Man überzeugte sich jedoch bald von den
Schwierigkeiten, welche sich der Ausfährung entgegenstellten,
und liess diese wichtige Angelegenheit eine Zeit lang auf sich
beruhen, bis dass unter der Regierung Carls III und insbeson-
dere durch die Thätigkeit des Ministers de Florida blanca, wel-
cher von der Nothwendigkeit durchdrungen war, den Wohlstand
des Landes durch gute Communicationsmittel heben zu müssen,
die Sache abermals in Angriff genommen wurde. Man erkannte
jedoch, dass hinreichende Mittel zur Disposition und bewährte
technische Kräfte zur Ausfuhrung so grossartiger Ideen vorhan-
den sein müssten. An Technikern fehlte es damals in Spanien
gänzlich. Dieser Mangel gab die erste Veranlassung zur Grün-
dung der Ingenieurschule fiir Strassen- und Canalbauten, welche
durch Königliches Decret vom 12 Juni 1799 imter dem Namen
der General-Inspection der Wege eröfBiet wurde. Die darin aus-
zubildenden Baiuneister sollten aus dem Range der dritten Klasse
der Adjutanten in den Rang der zweiten und demnächst der er-
sten Klasse, und endUch zu Comnüssaxien befördert werden kön-
nen, jedoch immer unter der Bezeichnung der Ingenieure. Die
factische EröflSiung der Schule erfolgte im Jahre 1805 in dem
Palaste Buenretiro zu Madrid. Der Unabhängigkeitskrieg löste
die Anstalt auf, welche erst im Jahre 1821 wieder hergestellt
wurde. Im Jahre 1823 ward die Schule abermals geschlossen
und erst 1834 wieder eröfl&iet. Die letzte Organisation derselben
fSllt in das Jahr 1836, wo ein sehr zweckmässiges Regulativ ent-
worfen, unter dem 14 April definitiv bestätigt und demnächst
zur Ausfuhrung gekommen ist. Hiemach werden in dieser An-
stalt ausschliesslich Wegebaumeister (ingenieros de caminos)
für Strassen-» Canal- und Hafenbauten ausgebildet
m
Dife Wege, welche zur Beaufsichtigunig det genannten 6e-
neral-Direction überwiesen sind, zerfallen in zwei Klassen:
Hauptlandstrassen (carreteras generales o nacionales), welche
von der Residenz aus nach den Häfen oder Grenzen fiihren ; und
Provinzialstrasseri (carreteraiis ptovinciales y traversales), welche
Abzweigungen der vorgenannten sind und die Hauptstädte der
Provinzen mit Madrid oder diePi-ovinzen untereiriander verbinden.
Die nordöstlichen Provinzen zeichnen sich durch ihre Stras-
sen vortheilhaft aus. Navarrä, die Basken und Leon sind von
Kunststi^assen durchschnitten, \^elche gut angelegt, ausgefiihrt
und grosseiitheils sorgfältig unterhalten, selbst an vielen Stellen
mit Bäumen bepflanzt sind. Im Süden sind die besten Kimslr
Strassen diejenigen von Bauen nach Jaen, Gränada bis Loja.
Das Festland wird nach dem , für die Ingenieure entworfe-
Ufen Reglement in zwölf Districte getheilt:
1. Madrid: mit den Provinzen Avila, Ciudad-Real, Guada-
lajara, Madrid, Segoviä, Toledo.
2. Bürgos: mit Alava, Burgos, Guipuzcoa, Logrono, Na-
varra, Säntander, Soria und Viscaya.
3. Zaragoza: mit Huesca, Teruel und Zaragoza.
4. Barcelona: mit Barcelona, Lerida, Gerona und Tarra-
gona.
5. Valencia: mit Castellon, Cuenca und Valencia.
6. Murcia: mit Albacete, Alicante, Murcia.
7. Granada: mit Almeria, Granada, Jaen, Malaga.
8. Sevilla: mit Cadiz, Cordova, Huelva, Sevilla.
9. Caceres: mit Badajoz und Caceres.
10. Valladolid: mit Valladolid und Zamora.
11. Leon: mit Leon und Oviedo.
12. Orense: mit Coruna, Lugo, Orense und Pontevedra.
Ausserdem ist ein Ingenieut auf den Balearen stationitt und
^iner auf den Canai*ischen Inseln.
Nach den Verordnungen vom 11 April 1844, 1 JuK ilnd
8 August 1847 ist das Ingenieur- Corps dem Ministerio für öf-
ifentliche Arbeiten untergeordnet worden. Es besteht aus
351
2 General -Inspectoreü tliit einer Be-
soldung von je 40,000 r. = 80,000 r.
6 District-Inspectoren zu 30,000 » = 180,000 .
10 Chefs Itet Klasse mit 24,000 » = 240,000 .
15 . 2ter . » 18,000 . = 270,000 »
36 Ingenieure Itet Kksse mit 12,000 » = 43^,000 «
46 » 2ter * 9,000 . = 414,000 .
10 Aspiranten Iter . 6,000 . = 60,000 .
15 . 2ter » 5,000 . = 75,000 .
Summa 1,751,000 r.
Die General -Distiicts-Inspectoren residiren in Madrid, und
bilden unter dem Vorsitz des Ministers und der Vice -Präsident-
schaft; des General -Directors eine Junta von 12 Mitgliedern.
Nach dem Reglement vom 11 Januar 1849 treten die Alunmen
der Schule am Schlüsse des Jahres zu Aspiranten zweiten Gra-
des, und im vierten und letzten Studiei\jahre in die blasse der
Aspiranten ersten Grades über, wenn keine Vacanzen zu ihrer
definitiven Anstellung vorhanden sein sollten. In der Ingenieur-
Schule stehen unter einem Üirector 8 Professoren, welche über
Wegebau, Architectur und Estereotoiüia, Maschinenlehre, Eisen-
bahnen und Hafenbauten, angewandte Mechaiiik, Flussschiffahrt,
Wässerbau und Berieselungen, Mineralogie und Geologie und
über administratives Recht unterrichten.
Hauptiandstrassen (generales) sind auf dem Festlande sechs;
nämlich :
1. Die von Frankreich: von Madrid über Buitrago, Aranda^
Lerma, Burgos, Miranda, Vitoria, Vergal», Tolosä, San Se-
bastian und Irun; 93| Leguas (84 Preussische Mdilen) be-
tragend.
Reich an malerischen Schönheiten der Natur erhebt
sich die Strasse bei Somosierra zu den steilsten Steigun-
gen. Sie wird besonders gegen die Grenze zu sehr man-
gelhaft, wiewohl gerade dort ein wie es scheint zur Wege-
besserung vollkommen ausreichendes Baumaterial zu bei-
352
den Seiten des Weges aufgestellt ist. Allein dies Material
ist bereits mit Gras überwachsen, und unter diesen Hü-
geln wie begraben und in den Todesschlaf versenkt; ein
trauriger AnbUck für die Reisenden, welche sich daran
vorüber durch die Versenkungen und Unebenheiten der
Strasse forträdern lassen. Ich bemerke jedoch, dass auch
diese unfahrbaren Wegestrecken mit dem Frülgahre 1852
ihrer gründUchen Reparatur entgegen sehen.
2. Die Strasse von Aragon und Catalonien: von Ma-
drid über Alcala de Henares, Guadalajara, Calatayud, Za-
ragoza, Lerida, Cervera, Barcelona, Gerona, Figueras, la
Junquera; 145 Leguas (126 Preussische Meilen).
3. Die von Valencia: über Aranjuez, Ocana, Quintanar, Al-
bacete und Almansa, welche jetzt aber statt dessen über
Cuenca und die Cabrillen in die Huerta von Valencia führt;
64 Leguas (56 Meilen).
4. Die Strasse von Andalusien in zwei Richtungen.
Die erste: über Ocana, Manzanares, Bailen, Andujar,
Cordova, Ecija, Carmona, Alcala de Guadaira, Xe-
• res de la Frontera imd Cadiz; 108 Leguas (91
Meilen).
Die zweite: von Bailen nach Jaen, Granada und Ma-
laga; 44 Leguas (40 Meilen).
5. Die Strasse von Estremadura und Portugal: über
Navalcamero, Talavera, Almaraz, Trujillo, Merida und
Badajoz; 68 Leguas (59 Meilen).
6. Die Strasse von Galicien und Asturien in zwei Rich-
tungen.
Die erste: über Guadarrama, Villa Costin, Arevalo, Me-
dina del Campo, Benavente, Baneza, Astorga, ViUa
franca del Vierzo, Lugo, Betanzos, Coruna; 108 Le-
guas (91 Meilen).
Die zweite: über Olmedo, ValladoHd, Leon, Oviedo,
Gijon; 87 Leguas (77 Meilen).
353
Es sind in den letzten Jahren an verschiedenen Punkten des
Reiches die Wegearbeiten mit Energie aufgenommen; theils woa
die mangelhaften Wegestrecken zu verbessern, theils um die
Landstrassen auf zweckmässige Weise zu verlegen, abzukürzen
oder mit anderen Strassen in Verbindung zu bringen. In dieser
Beziehung muss erwähnt werden :
Zunächst die Chaussee über die Cabrillen nach Valencia,
welche ihrer Vollendung entgegen sieht Es mussten dabei sehr
grosse Schwierigkeiten überwunden werden ; so namentlich die
Uebergänge über den Gabriel imd Jucar. An romantischen Um-
gebungen, an kunstfertiger Anlage und kunstgerechter Aus-
fuhrung kann diese Strasse den schönen Schweizer -Gebirgs-
chausseen dreist an die Seite gestellt werden. Bei Cuenca er-
hebt sich die Strasse 3400 Fuss über dem Meere. Die Pinares
de Cuenca bilden nächst Soria den prächtigsten Wald in Spa^
nien ; Botaniker und Geologen finden eine reiche Emdte auf den
Klippen und in den Schluchten, in denen die tapferen Celtibe-
rier die letzten vergeblichen Anstrengungen wider die vordrin-
genden Römer versuchten und einen Guerillakrieg fiihrten, wie
ihn Juan de Zerecado im Suecessionsstreite und Empecinado
gegen Caulincourt mit Glück begannen. Die Stadt Cuenca, am
Zusammenfluss des Hucar und Jucar, auf einem schroff anstei-
genden Felskegel, malerisch über einander gethürmt, ist ganz
Maurisch. Sie ward 1106 durch Ben Abet, König von Sevilla,
seiner Tochter Zaida, bei ihrer Vermählung mit Alonso VI, als
Ausstattung mitgegeben, und damals berühmt durch Wissen-
schaft^ Kunst und Industrie. Heute bietet sie dem Landschafts-
maler imd Architecten unerschöpflichen Stoff zu Studien und
Compositionen. lieber reiche Fluren, durch dichte Waldesnacht
zieht sich die Strasse über Fuentes, Caxdinete und jenseite Re-
quena über die Cabreros und Cabrillen, über rauhe Abhänge,
Schluchten und herrliche Brücken bis zur letzten nackten Fels-
höhe, um plötzlich das geblendete Auge wie durch Zauberschlag
zu überraschen. Der trunkene Blick senkt sich über üppige Flu-
ren, über Reis- und Maisfelder, Frucht- und Weingelände, durch
T. MinntoU, Spanien. 23
354
die Palmen und Thünne der paradisischen Ebene bis in das
tiefblaue Meer, bedeckt mit schwellenden Segeln, um die Schätze
des Landes in die weite Feme zu entfiihren.
Eine Seitenstrasse von Cnenca nach Tarrancon ist gleich-
falls in Arbeit; auch die Regulirung des Weges von Valencia
nach Albacete ist fast beendet^ und auf den Verbindungsstrecken
zwischen Almansa imd Alicante, so wie zwischen Albacete und
Cartagena, wird fleissig gebessert.
Die Strasse von Guadalajara nach Logrono ist in der Rich-
tung von Soria in der ganzen Strecke im Bau begriflfen.
Die Strasse von Logrono nach Pamplona und von dort nach
Frankreich ist beendet; eben so diejenige Strecke bis an die
Grenze der Provinz Navarra; ein Zweig, der nach Irun abgeht
Dies sollte die Hauptstrasse nach Frankreich werden ; es haben
sich jedoch der Ausführung des Planes, ohne denselben deshalb
ganz aufgeben zu wollen, Hindemisse in den Weg gestellt Jeden-
falls würden auf diese Weise mehrere Provinzen eine sehr wün-
schenswerthe Verbindung mit der Hauptstadt hergestellt sehen.
Die Strasse von Alcala nach Teruel über Molina, welche
einen Nebenarm der Strasse nach Aragon und Catalonien bildet^
ist in Arbeit, und wird von Lerida nach Tarragona fortgesetzt
Eben so ist von Zaragoza nach Huesca eine neue Strasse ver-
messen und in Angriff genommen.
In der Hauptstrasse von Andalusien sind die Züge von Gra-
nada nach Malaga und von Sevilla nach Huelva in Arbeit Der
Weg von Granada nach Almeria ist nivellirt
Der Weg von Madrid nach Toledo ist fast seiner ganzen
Länge nach in Arbeit; das Planum ist durchweg mit der Pack-
lage versehen , zum grösseren Theile auch mit kleinen zerschla-
genen Steinen, auf mehreren bedeutenden Strecken bereite mit
Kies beschüttet. Diese Strasse soll über Toledo hinaus nach
Cordova fortgesetzt werden und Ciudad Real, so wie Almaden
berühren. Es ist dabei zugleich der Vorschlag gemacht, die
Minenarbeiter bei dem Wegebau abwechselnd zu verwenden,
um durch zeitweise Beschäftigung in frischer Luft ihre Gesund-
355
beit besser zu bewahren. Diese Strasse wird von besonderer
Wichtigkeit werden, weil sie sehr fruchtbare, aber fast ganz ent-
völkerte Gegenden berührt, und die Ansetzung von Colonisten
und Bildung von geschlossenen Landgemeinden daselbst bereits
froher beabsichtigt, in kurzer Zeit zur Ausfiihrung kommen
dürfte.
Die Strasse von Madrid nach Badajoz und an die Portugie-
sische Grenze ist zum Theil in sehr gutem Stande; insbesondere
in der Gegend von Alcaraz und bis Trujillo. An einigen der vie-
len schadhaften Strecken ist man mit Reparaturen und Stein-
schfittungen beschäftigt.
Der Weg von Vigo, ein Seitenzweig der Galicischen Haupt-
strasse, ist bereits ausgeführt, die grosse Strasse nach Corufia
beendet, und da das Material besonders gut ist, vortrefflich.
Nicht minder die Chaussee nach Valladolid. Die Fortsetzung
der Strecke von hier nach Leon ist dem öffentlichen Verkehre
übergeben; an den schadhaften Stellen wird gearbeitet. Die
Strasse von Santander nach Peiiaspardas ist beendet und be-
fahren.
In den Basken wird bei Salinas, del Carga und an anderen
Punkten gebessert; die Strecken von Andoain über San Seba-
stian nach Lrun sind beendet.
In Catalonien sind auf der Hauptstrasse von Madrid, insbe-
sondere von Lerida aus nach Brug über Igualada und weiter bis
nach Esparaguerra, tüchtige Chaussirungen ausgeführt. Es sind
auch dort recht schöne Chausseebauten, wie die Kunststrassen
von Barcelona nach Vieh, so wie die von Barcelona nach Caldas
in gutem Stande, die von Gerona nach Palamos und von Gerona
nach dem Hafen von San Felin de Guixol in Arbeit; andere, wie
die Strassen zwischen Tarragona imd Reus, oder die Wege von
Barcelona über Sabadell nach Tarassa und die Strasse nach
Manresa, beendet und sogar schon wieder in desolaten Umstän-
den, während Hauptstrassen, insbesondere diejenige nach Per-
pignan, stellenweise, bei schlechter Witterung vollkommen un-
fahrbar sind, und bei dem Mangel an Brücken über den Ter und
23'
356
Or zur Regenzeit nur mit Gefahr passirt werden können. Bei
der lebhaften Industrie Cataloniens, welche sich bis tief in die
Gebirgsthäler erstreckt, um die dort vorhandene Wasserkraft zu
benutzen, tritt der Mangel an Fahrwegen sehr störend entgegen.
Ein wunderschönes Werk der schwierigsten Wegebauanlagen ist
die in Arbeit begriffene Chaussee von Manresa nach Cardona im
Thale des Cardoner, welche in den grösseren Strecken beendigt
ist. Die von den Grundbesitzern Cataloniens zum Provinzial-
Wegebau erhobenen Abgaben sind sehr beträchtlich. Sie über-
steigen die Staatssteuem, und belaufen sich monatlich auf 60,000
Piaster. In den Städten wird zum Pro vinzial -Wegefonds durch
eine Auflage von 12 Maravedis auf jedes verkaufte Pftuid Fleisch
gesteuert. Durch Königliches Decret vom 29 December 1848
sind mehrere Strassenprojecte genehmigt und inzwischen begon-
nen. Im Jahre 1851 wurden an den Provinzialstrassen verwen-
det 1297 Karren, 88 Pferde und 50,000 Handdienste.
Die Verbindung zwischen Bilbao , San Sebastian und Sala-
manca, über Bejar, Placencia, Caceres, Merida, Los Santos, nach
Huelva ist durch Decret vom 8 Februar 1848 für eine Haupt-
verbindimgsstrasse erklärt, und wird, wie man hofft, bald als
eine solche hergestellt und dem Publicum übergeben werden.
Die Vicinalwege sind durch Königliches Decret vom
8 April 1848 und das begleitende Reglement vom selben Tage
in ein gewisses System gebracht, und ilire Regulirung, Ausbes-
serung und Unterhaltung den Pro vinzial- Gouverneuren, Provin-
zial- Deputationen imd Ayimtamientos besonders anempfohlen.
Nach jenen Bestimmungen theilen sich auch diese Wege wie-
derum in zwei Klassen.
Die zui' ersten Ordnung gehörenden sind solche, welche
nach einem Markte, nach einer General- oder Provinzial- Strasse
fuhren, oder nach einem Canal, einem Hauptpunkt für die Di-
stricts-, Gerichts- oder Wahlversammlungen, oder welche zu ir-
gend einer Beziehung gehören, woran mehrere Gemeinden
gleiche Interessen haben, und welche Wege deshalb häufig imd
von Vielen benutzt werden.
357
Zur zweiten Ordnung dagegen gehören diejenigen , welche
nur von einer oder wenigen Gemeinden , und zwar nicht behufs
gemeinnütziger Zwecke, befahren werden.
Es sind im Reglement die Grundsätze ausgesprochen, wie
diese Vicinalwege angelegt, ausgeführt und unterhalten, und in
welchem Verhältniss die Kosten dazu von den Verpflichteten
aufgebracht werden sollen. Durch eine ergänzende Ordre vom
7 September 1848 und beigefügtes Reglement sind Commissio-
nen niedergesetzt, welche diese Vicinalwege und zugleich die
Bewässerungsarbeiten beaufsichtigen sollen, um neben der Sorge
fiir die erforderhchen Wegebesserungen die nöthigen Vorkeh-
rungen zu treffen, damit das Regenwasser nicht verloren gehe,
sondern auf die zweckmässigste Weise für Berieselungen der
Felder verwendet werde.
Man wird aus dem Gesagten nicht verkennen dürfen, dass
die Spanische Regierung nicht zweifelhaft ist über die Wichtig-
keit und Notliwendigkeit; den inneren Verkehr und Absatz durch
leichte, bequeme und möglichst abgekürzte Verbindungen zu be-
gründen. Land- und Wasserstrassen bilden die Lebensarterien
eines Landes. Die freie ungehinderte Circulation des Blutes be»-
dingt die Frische, Kraft, Dauer und Lebensföhigkeit eines Kör-
pers. Stockt oder erstarrt das Blut, oder durchschneidet man
die Adern in einem organisch gegliederten Körper, so verblutet
er sich, oder das Glied stirbt ab. Selbst in dem mechanischen
Organismus ist die regelmässige ungestörte Bewegung Bedin-
gung zur ErfiiUimg des vorgeschriebenen Zweckes. Der Per-
pendikel darf in seinen gleichförmigen Pulsschlägen nicht ge-
hemmt werden, wenn er mit der Zeit fort will ; er bleibt zurück
oder das Werk steht still. Darum ist es von der grossesten Be-
deutung, die inneren Verbindungswege eines Landes und die
nach aussen führenden Communicationen auf alle Weise zu be-
fördern, um den Verkehr der Menschen und Producte, nicht al-
lein von den einzelnen Orten aus nach dem Gentralpunkte , nach
der Hauptstadt, sondern auch von einem jeden nach den Aus-
gangs - und Endpunkten des industriellen und Handelsvei^kehrs,
358
wie unter einander selbst» zu sichern. Die Lage Spaniens bietet
in seinen unendlichen Küstenflächen vortreffliche Häfen, im
Osten, Süden imd an der Westküste, um die Produkte des Welt-
handels einzufuhren, und die Boden- und Industrie -Erzeugnisse
dieses gesegneten Landes zu verschiffen. Allein, wiewohl ich
gewissenhaft angeführt^ in welcher Weise die jetzige Regierung
beflissen ist, dem Wegebau, als einem höchst wichtigen Zweige
der Administration, volle Aufmerksamkeit zu widmen, so darf ich
doch andererseits nicht verschweigen, dass der factische Zustand
der Haupt- und Nebenstrassen Spaniens keinesweges den Be-
diirfiüssen des Landes entspricht, vielmehr zu bitteren und ge-
rechten Klagen Veranlassung giebt Unter der Regierung Fer-
dinands VI und Carls III begami man, wie schon oben erwähnt,
zu allererst, dem Wegebau die genügende Aufmerksamkeit zu
schenken. Die Bestrebungen des Ministers Floridablanca ha-
ben ihm ein Andenken bewahrt, welches seine Vaterstadt Mur-
cia durch ein wohlgelungenes, in edlem Style ausgeführtes Mar-
morstandbild im Paseo geehrt und den kommenden Geschlech-
tem überlassen hat. In Mitten geschmackvoller Gartenanlagen
von Myrthen und Orangen bUckt die Statue von der Säule herab
nach den unter seiner Verwaltung angelegten prächtigen Baum-
pflanzungen und Landstrassen nach Cartagena imd Albacete.
Wahrhaft malerisch ziehen sich diese Chausseen durch die para-
diesischen , mit Oliven und Palmen reich geschmückten Frucht-
gärten nach Süden und Nordwesten, steigen die pittoresken
nackten Höhen der Sierra de Alcaraz hinauf, um jenseits in die
Ebenen von Saavedra und Lorqui hinab zu eilen. Allein der
Bildhauer scheint nicht ohne Absicht den Schritt des vorwirts
ge1>ougten Ministers gehemmt und seinen Blick gesenkt zu ha-
ben; es ist, als hätte er den Schmerz oder die Trauer aus-
<lrücken wollen , die Floridablanca empfinden müsste, dass man
sein Andenken durch eine Statue aufbewahrt, während naan
seine Werke, wenn auch nicht dem vollständigen Verfiüle, so
doch dem Uebergang zu demselben preisgegeben hat
359
Es gewährt ein peinliches Geföhl, wenn man sieht, mit wel-
cher Mühe und Anstrengung der Landmann die Producte seines
Fleisses zum Markt , in die Residenz oder zum Hafen befördert;
wie vier, fünf und sechs kräftige Maulthiere ai*beiten müssen,
um den zweirädrigen, nicht überladenen Karren fortzubewegen,
und wie die Anfuhr von Getreide in manchen Jahreszeiten fast
unmöglich, jedenfalls aber durch die dazu aufgewendeten Mittel
übertheuert wird.
Der Hauptübelstand bei den Spanischen Wegebauten liegt
1. in dem Terrain, welches selten auf grossen Strecken eben,
sondern meistentheils sich erhebend, senkend, aus ver-
schiedenen Erd- und Steinarten bestehend, und von ausser-
ordentlich breiten Flussbetten mit bald hohen, bald niede-
ren Uferrändem durchschnitten ist,
2. In dem Mangel genügenden Materials. Die Steinarten,
Sand- und Ealkfelsen oder Schiefer, welche am häufigsten
vorkommen, vermögen dem Druck des Lastfuhrwerkes
nicht zu widerstehen. Die Eunststrassen zer&hren sich
schnell, imd lösen sich, unterstützt von der heftigen Son-
nenwärme, nach und nach in Staubmassen auf, welche den
Weg 6, 8 und 10 Zoll hoch überdecken.
3. In den klimatischen Einflüssen und dem Mangel an stehen-
dem, fliessendem imd Regenwasser hegt die Unmöglich-
keit, der Auflösung in Staub vorübergehend Widerstand
zu leisten.
Eine Erschwerung in der Ausfuhrung von Wegebauten liegt
in der mangelhaften Vertheilung der Arbeitskräfte und in der
Beschaffenheit der beim An- und Abfahren von Erde und Stei-
nen, in dem Klopfen, Sprengen, Stampfen und Walzen verwen-
deten Arbeitswerkzeuge und Geräthschaften. Die Theilung der
Arbeit muss auch beim Wegebau zweckmässig vorgesehen sein;
es ist für die Leistungen im Ganzen nicht gleichgültig, ob jeder
einzelne Arbeiter die Erde abgräbt» sie selbst aufladet, sie selbst
fortkarrt oder trägt, und selbst ausschüttet imd an Ort und
360
Stelle planirt, oder ob für diese verschiedenen Verrichtungen
verschiedene Menschen angestellt werden. Die Last, welche
fortzubewegen ist, muss eben so sehr ermessen werden, als die
Entfernung des Transportes, und der Verlust an Arbeitskraft
und Zeit, wenn der Arbeiter genöthigt ist, Ruhepunkte zu suchen
und dadurch seine Thätigkeit zu unterbrechen. Wenn man an
manchen Wegearbeiten, insbesondere wo Sträflinge beschäftigt
sind, sieht, wie Erde in flache Handkörbchen behutsam einge-
fiillt, langsamen Schrittes einige hundert Schritte fortgetragen,
dort bedächtig ausgeschüttet und dann der Rückweg noch lang-
samer angetreten wird, und damit bei uns zu Lande die dicht
geschlossene Reihe der Karrenschieber vergleicht, welche durch
untergelegte Bretter die grosse Last zu erleichtern wissen, so
wird man sich über die verschiedenartigen Resultate, welche
Spanische und Preussische Wegearbeiter zu fördern gewohnt
«ind, nicht zu wundern brauchen.
Es sind in Spanien stets Sträflinge aus den Presidios an den
Wegearbeiten beschäftigt An der Strasse in den Cabrillen ha-
ben deren diu-chschnittlich 400, einige Zeit hindurch bis 1000
Köpfe gearbeitet. Durch Rescript vom 4 September 1851 sind
neuerdings 400 Sti^äflinge zu den Arbeiten am Canal Isabella 11
commandirt worden. Die Verpflegung solcher an dem öffent-
lichen Strassenbau beschäftigten Gefangenen ist eben so gut als
ihre Behandlung. Die Beköstigung wird in der Regel dem Min-
destfordemden in Entreprise gegeben und durch die Gazeta de
Madrid eine Concurrenz ausgeschrieben. Da es vielleicht dem
Leser wissenswerth ist, wie sich in Spanien die Sträflingskost in
quantitativer Hinsicht berechnet, wenn anstrengende Arbeit im
Freien von den Gefangenen gefordert wird, so führe ich die
einer solchen im October 1851 statt gehabten Licitation zum
Grund gelegten Lieferungsbedingungen hier an. Die tägliche
Ration beträgt mit der Bemerkung , dass die Lebensmittel von
guter Beschaffenheit sein müssen, widrigenfalls sie auf Kosten
des Lieferanten anderweitig angekauft werden:
361
Täglich 14 Pfund gutes Brod, demnächst
Montag:
Dienstag:
4 Unzen Garbanzos,
6 » grosse oder kleine Erbsen,]
für Einen.
Donnerstag :
Sonnabend:
fiir Hundert
Mittwoch :
Freitag:
abwechselnd.
Sonntag :
abwechselnd.
8 » Erdäpfel,
12 Adarmas Oel,
1 Pfund Brennholz,
2| » Salz,
1 » Pfeflfer,
12 Köpfe Knoblauch,
4 Unzen Garbanzos,
4 » Bohnen,
4 » Reis oder Nudehi,
Brod, Pfeflfer, Salz, Oel wie oben.
6 Unzen Garbanzos oder Bohnen,
4 » Reis oder Nudeln,
12 Adarmas Schmalz oder Speck,
Brod, Oel, Salz wie oben.
An den Arbeitstagen pro Mann ein Quart Morgensuppe, be-
stehend fiir je 20 Mann aus 5 Pfund Brod, 8 Unzen Oel, 3 Unzen
Pfeflfer, 2 Köpfen Knoblauch.
Es wird weder an Fleisch noch an Getränken, trotz der
schweren Arbeiten, etwas vergütigt.
Die Rechenschaft, welche das Ministerium von der Verwal-
tung der anvertrauten Fonds der Oeflfentlichkeit ablegt, hat das-
selbe auch auf die Verwendung der zu den Wegebauten ausge-
worfenen Summen, unter Anfuhrung der dafür geleisteten Ar-
beiten, ausdehnen zu müssen geglaubt. Es erscheinen deshalb
alle drei Monate in*der amtlichen Zeitung die Zusammenstellun-
gen der zu den nachgewiesenen Arbeiten erforderhch gewesenen
Kräfte und ihrer Kosten, so wie der für den General- Districts-
dienst verausgabten Summen. So wies beispielsweise die Ueber-
sicht für das zweite Trimester 1851 in den 15 Wege-Districten
des Festlandes, inclusive der Balearen und Canarien, folgende
Data nach :
S62
1. Es waren beschäftigt gewesen: 62 Ingenieure, 72 Aufseher,
61 Werkmeister und Abmesser, 191 Werkfähr er, 23 Zahl-
meister und 16 Wächter.
2. Für Unterhaltung und Reparaturen: 570 Aufseher,
2273 mit Nummern versehene Chaussee -Arbeiter (diesel-
ben tragen ilire Stations -Nummer, wie bei uns, auf einer
Messingplatte am Hute, correspondirend mit den Nummern
der Stäbe, welche zur Bezeichnung der kleinen Reparatu-
ren auf den ihrer Beaufsichtigung übergebenen schadhaf-
ten Wegestrecken ausgesteckt sind), 1480 Hülfsarbeiter,
627 Arbeitspferde, 882 Karren und 728 Tagelöhner.
3. An neuen Wegestrecken:
Freie Arbeiter: 5,603 im Dienst der Administration,
1,391 auf Accord,
12,861 auf Contract.
Zwangsarbeiter: 3,713 för die Administration,
423 auf Contract.
Arbeitspferde: 310 fiir die Administration,
1,246 auf Contract.
Karren: 276 für die Administration,
21 auf Accord,
887 auf Contract.
4. Ausgeführte Arbeiten:
Reparaturen.
a) Aufhäufen und Schütten von Stei-
nen, ohne sie zu zerstampfen .... 392,710 Varas.
b) Aufgeschüttet und zerstampft . . t . 285,000 »
c) Mit Kies und Sand beschüttet 233,111 •
d) Geebnet, Löcher ausgeföUt, von
Schmutz und Staub gereinigt .... 2,807,221 »
e) Fussteige gereinigt und geebnet . . 2,115,640
f) Brücken 11
Pontons 35 »
Wasserleiter 449 »
»
»
363
Regenrinnen 129 Varas.
Steindämme 604 »
Backsteincanäle 344 »
Neue Arbeiten.
a) Planirungs- Arbeiten 1,400,000 Cnbik -Varas.
b) Steinschüttungen etc 430,221 »
c) Dämme und Rinnen 7,625 »
d) Brücken, Rinnen von Stein . 4,576 »
e) Neue Chaussee - Meilen er-
öffnet ; 13^ Leguas.
5. Zahl der Leguas und Strassen.
Unterhaltung fertiger Strassen 1117 Leguas.
der Brücken etc 7820 Stück,
» der Gebäude för Wegegeld-
Erhebung und Wärterwoh-
nungen 208 »
» an neuen Wegestrecken ... 322 Leguas.
Ganz neu in Angriff genommen 97 »
6. Kosten.
Sold der Ingenieure 94,079 r.
» » Aufseher 155,194 »
. Werkfuhrer 80,790 .
Zahhmeister 23,028 »
» » Arbeiter 202,424 »
» » Schreiber 819 »
» » Unteraufseher 5,733 »
» » Correspondenzen 9,973 »
» » Bureau -Arbeiter 10,566 »
Miethe und Insgemein 20,1 12 »
Für Arbeiten: a) der Reparaturen i
, V , . , ? • • • 8,526,954 »
b ) der neuen Anlagen )
7. Servicio- General de los Districtos.
1. Personal der Ingenieur- Chefs und Subal-
ternen :
»
» »
364
Zeichner und Schreiber 1 1 6 r,
2. Ausserordentliche Arbeiten 89 »
3. Kosten für die Ingenieure: Sold 247,768 »
Aufseher 4,368 »
Zeichner 14,115 »
Schreiber 20,027 .
Ausserordentlicher Dienst . 60,289 »
Bureau 17,737 »
Gorrespondenz 8,163 »
Verschiedenes 1,261 »
Total 373,933 r.
Für das erste Trimester 1851 beUefen sich die
Kosten der Districte auf 6,262,585 r.
die des Generaldienstes 370,313 r.
Durch KönigUches Decret vom 7 Februar 1852 wurde die
Bepflanzung der Landstrassen mit Bäumen und die Anlage von
Baumschulen zu diesem Zweck angeordnet, und die Art und
Weise, wie dabei und hinsichts der Unterhaltung zu verfahren,
durch Ministerial -Verfugung vom selben Tage näher bestimmt
Von Staatswegen sind zur Ausfuhrung von Wegebauten für
das Jahr 1852 fiir 63 Strassen in den verschiedenen Provinzen,
je nach der Bedeutung der Strassen und DringUchkeit der Arbeit
im Ganzen 44,599,231 r. etatsmässig ausgesetzt.
Eisenbahnen. Die ei'ste Eisenbahn in Spanien war die
Verbindung zwischen Barcelona und Mataro; im Jahre 1848 dem
Publicum übergeben. Die Bahn zieht sich fünf Stunden hart an
der Meeresküste auf ebenem Terrain hin, und verbindet eine
Reihe von industriellen Ortschaften, welche eine zusammen-
hängende Kette von Ackerwirthschaften , Gärten und Weinber-
gen, Fabrik -Etablissements, Schiffswerften, Handelsplätzen und
Landhäusern bilden. Nur einmal wird die Bahn durch einen
Bergzug unterbrochen, welcher sich hart bis an die Küste er-,
streckt. Ein schön gearbeiteter Tunnel ftihrt den Zug schnell
hindurch und wieder in die helle Ebene hinaus. Die Bahn ren-
365
tirt gut Sie hat den Actionairen eine Dividende von 22 procent
gezahlt, und hatte in den drei Jahren ihres Bestehens 82,480
Passagiere erster Klasse, 407,849 zweiter Klasse und 1,503,706
dritter Klasse, und inclusive von 24,949 Militairs- und 2550
Dienstreisenden, im Ganzen 2,021,514 Personen und 18,816
Tonnelados Frachtgüter befördert.
Die Eisenbahn zwischen Madrid und Aranjuez, auf einer
Strecke von sechs Leguas, ist, nachdem sie mehrere Jahre im
Bau begriffen gewesen, im Jahre 1850 mit grosser Feierlichkeit
eröffnet worden. Englische Schienen und Maschinen sind ver-
wendet. Die Locomotiv -Führer und Maschinen-Arbeiter sind
sämmtlich Spanier; so wie auch auf allen Spanischen Dampf-
schiffen nur Spanier als Maschinisten angestellt sind. Die Preise
stellen sich höher als diejenigen in Deutschland, Frankreich und
Belgien; die Waggons sind um Vieles einfacher, indem die zweite
Klasse der Spanischen Eisenbahnwagen der diitten in Deutsch-»
land entspricht. Man fahrt vorsichtig und nicht zu rasch. Er-
hebliche Unglücksfalle sind noch nicht vorgekommen. Die Be-
handlung des Publicums ist sehr höflich; die Bahnwärter stehen
mit dem Gewehr auf dem Rücken Posten.
Ein electrischer Telegraph läuft neben der Bahn her.
Das Interesse filr die Eisenbahnen hat sich plötzlich über
ganz Spanien verbreitet. Man sieht ein, dass die Eisenbahnen
zu einem nothwendigen Uebel geworden sind, und dass man
hinter den Anforderungen der Zeit nicht zurückbleiben darf. Es
scheint» als ob man dasjenige, was hinsichts der Anlage und XJn«*
terhaltung von Kunststrassen, Provinzial- und Vicinalwegen bis-
her vernachlässigt war, nun eilends durch Herstellung von Eisen-
bahnen ausgleichen, nach- und überholen zu können glaube.
Allein man bedenkt nicht, dass die Culturgeschichte Schritt vor
Schritt die Höhe ersteigt, dass sie keine Stufe überhüpft, ohne
hüiterher wieder anhalten, den übereilten Schritt zurückgehen
und nachholen zu müssen; dass sie keinen Abgrund überspringt»
sondern einen kühnen aber festen Bogen wölbt, um sicheren
Schrittes darüber hinweg schreiten zu können. Man muss von
366
vom herein erwägen , dass in Spanien der Bau der Eisenbahnen
schwieriger und kostbarer ist, als in irgend einem anderen Lande
Europas. Die Gebirgszüge, welche die Halbinsel nach allen
Richtungen durchschneiden; die Lage der letzteren als Hoch-
ebene, welche die Schwierigkeit des steilen Hinabsteigens zu
den Meereshäfen zu überwinden hat; die Natiu*hindemisse,
welche in den Strömen mit ihren überaus breiten, im Sonuner
trockenen und flachen Betten, im Winter mit ihren reissenden
Fluthen liegen, vermehren sich nach der Landesgrenze zu, und
bieten in dem Uebergange über die Pyrenäen Veranlassung ge-
nug zu Preisäufgaben, ähnlich wie bei dem Sömmering-Ueber-
gang, aber zugleich auch zu Zweifeln, ob die damit verbundenen
Opfer in einem entsprechenden Verhältnisse zu dem daraus er-
warteten Nutzen stehen.
Demnächst darf man sich darüber nicht täuschen, dass der
Personenverkehr, welcher die Rentabilität der Eisenbahnen so
wesentlich bedingt, sich in Spanien zu einer, der En^ischen,
Französischen und Deutschen nahe kommenden Frequenz nicht
erheben wird. Spanien ist notorisch im Verhältniss zu seinem
Flächeninhalt äusserst schwach bevölkert. Die Spanier sind
wenig reiselustig und wenig neugierig, und wenn auch die Lust
durch die sich darbietende Gelegenheit geweckt imd gefördert
werden wird, so muss dahin gestellt bleiben, in wie weit die pro-
vinziellen Absonderungen sich durch eine solche Annäherung
ausgleichen und schwinden, oder die bisherige Abgeschlossen-
heit im Allgemeinen fortbestehen bleibt.
Die Lage Spaniens zu dem übrigen Europa war bisher, was
den Besuch von Ausländern anbetriffl;^ eine ziemlich isoUrte. Es
ist kein Durchgangsland wie Deutschland und Frankreich, und
wird also nur von den Wenigen bereist werden, welche es in
industrieller oder künstlerischer Beziehung um seiner selbst wil-
len besuchen. Es sei denn, dass das Project zur Ausfilhnmg
kommen sollte, eine Eisenbahn -Verbindung von Bayonne und
von Perpignan nach Madrid und von dort über Badajoz nach
Lissabon oder Cadiz zu fuhren, in welchem Falle diese Städte
367
die Haupteinschifiungsplätze zu Reisen nach Mittel-, Süd-Ame-
rika, Afrika etc. würden, und diese Bahn von Personen und für
den Waarentransport sehr stark in Anspruch genommen werden
würde.
Die Eisenbahnen haben allerdings wunderbare Resultate in
dem raschen Umschwünge der Verkehrsverhältnisse und Reise-
lust erweckt, wo solche bis dahin niemals bemerkbar gewesen
war, so dass man trotz der erwähnten Bedenken nicht berechtigt
ist, überraschende Erfolge auch fiir Spanien zu bezweifeln, allein
den gegebenen Verhältnissen uud den in allen anderen Ländern
gesammelten Erfahrungen nach ist es nicht wahrscheinlich, dass
die Zinsen des jedenfalls sehr hohen Anlage -Capitals gedeckt
und die Interessenten auch mit den gemässigtesten Ansprüchen
gesichert werden könnten. Man kann gewiss nicht mit Unrecht
an viele Provinzen, welche Eisenbahn-Projecte entworfen haben,
die Frage stellen, ob dazu in der That ein Bedürfiiiss vorhanden
ist. Es möchte diese Frage von vom herein in de]\jenigen Pro-
vinzen zu verneinen sein, in denen es gar nicht darauf ankom-
men kann, die Natur- oder industriellen Erzeugnisse schneller
als durch die vorhandenen Transportmittel zu befördern, wenn
dieselben anders durch gut angelegte und ausgeführte Kunst-
oder wohl unterhaltene Landstrassen in den Stand gesetzt wer-
den, sich ohne wesentliche Hindemisse fort zu bewegen. Nichts
desto weniger ist das Interesse zur Sache vorhanden, imd zwar
in allen Theilen des Landes. Die Streitfrage, ob mit Anlage von
Eisenbahnen begonnen werden müsse, um dadurch den Wohl-
stand zu heben und die Zunahme der Bevölkerung vorzuberei-
ten, oder ob Beides vorangegangen sein müsse, bevor es an der
Zeit sei, Eisenbahnen zu bauen, ist weder fiir die eine noch för
die andere Behauptung entschieden, weil sie zwischen Beiden in
der Mitte liegt. Die Regierung hatte den Cortes das Project zu
einem Gesetz in Betreff der zu errichtenden Eisenbahnen auf
Staatskosten im Juli 1851 vorgelegt. Es war in Vorschlag ge-
bracht, die Eisenbahn von Aranjuez nach Almansa und von Ma-
drid nach Inm fortzuföhren; und zwar sollte die Regierung für
368
die erste Strecke 220,000,000 r., für die zweite 600,000,000 r.
zahlen, und diese Summe auf die öffentliche Schuld mit über-
nehmen. Der Deputirte Ruperto Navarro Zamorano formulirte
ein anderes Project, wonach folgende Eisenbahnen in Angriff ge-
nommen werden sollten.
1. Von Madrid nach Iran über Valladolid und Biirgos, mit
den Häfen des Cantabrischen Meeres in Verbindung zu
bringen.
2. Von Madrid nach Cadiz.
3. Von Madrid über Araiyuez nach Cartagena, mit Seitenzwei-
gen nach Valencia und Alicante.
Zwischen Madrid und Aranjuez werden die Diligen-
cen neuerdings auf der Eisenbahn befördert
4. Von Barcelona über Zaragoza, Madrid und Badajoz nach
Portugal.
Ausserdem war vorgeschlagen, 4000 Leguas Landstrassen
zu bauen, um von allen Productions-Puncten aus bequem zu
den Häfen, Hauptstädten und Eisenbahnstationen gelangen zu
können.
Ohne in die statt gefundenen Discussionen näher einzu-
gehen, wird es genügen, auf die Reden des Deputirten Zamo-
rano zu verweisen, in welchen er am 24 und 26 Juli 1851 das
Project der Regierung bekämpft hat
Es befinden sich augenblicklich nachstehende Eisenbahn-
bauten in Arbeit :
1. In Gijon in Asturien, um aus den benachbarten reichen
Steinkohlenlagern die Producte schnell an die Küste zur
Verschiffung befördern zu können.
2. Vom Grao, dem Hafen von Valencia, über Valencia auf
Jativa zu.
Es sind demnächst von Actiengesellschaften nachstehende
Entwürfe zur Ausführung projectirt:
a) Cartagena mit Murcia zu verbinden.
b) Die Eisenbahn von Barcelona nach Tarragona und Reus,
c) die Bahn von Mataro nach Gerona fortzuführen.
369
d) Von Zaragoza über Jaca auf Toulouse zu zu bauen.
e) Ueber Pamplona die Verbindung mit Frankreich durch
eine Bahn nach Inui herzustellen.
f) Bei Santander wird stark an dem Eisenbahn-Planum ge-
arbeitet.
Die Regierung hat demnächst den Entwurf eines Eisenbahn-
Gesetzes fiir das Spanische Festland imter dem 6 December 1851
den Cortes vorgelegt. Aus der sehr gründlichen Motivirung,
welche das Gesetz begleitet, ergab sich, dass die zu erbauenden
Bahnen in zwei Klassen getheilt werden sollen. Zu Bahnen der
ersten Klasse würden gehören :
a) die Verbindung von Madrid mit den Productions-Mittel-
puncten von Andalusien ;
b) von Madrid mit den Hauptpuncten von Castilien;
c) desgleichen mit denen der Mancha;
d) desgleichen nach Aragon.
Als Bahnen zweiter Klasse sollten die Verbindungen der
genannten Züge untereinander betrachtet werden.
Für sämmtliche Bahnen ward dieselbe Breite vorgeschlagen,
nämlich die von 5,43 Spanischen Fuss. Es sollten keine Dop-
pelgeleise gelegt werden, imd ward auch ein bestimmtes System
in BetreflF des Erbauens nicht behebt, sondern ein gemischtes
vorgezogen, um je nach den Local- und sonstigen Verhältnissen
die Bahnen vom Staate allein, oder von Privatgesellschaften
allein, oder von letzteren mit Unterstützung von Staats -Zinsen-
Garantien ausfuhren zu lassen.
Nach der Suspendirung der Cortes ward mittelst König-
licher Decrete vom 19 December 1851 die wichtige Frage über
die zunächst zu erbauenden Eisenbahnen dahin entschieden, dass
nach dem einen die Strecke von Aranjuez bis Almansa auf Staats-
kosten erbaut werden soll, durch das zweite der betreffenden
Association die definitive Concession zur Erbauung der Bahn
von Alar del Rey nach Santander — Isabella 11 genannt — er-
theilt ist. Auf diese Weise ist der Grund zu dem Spanischen
Eisenbahnnetz gelegt, dessen Mittelpimct die Hauptstadt des
T. Minatolii Spanien. 24
370
Reiches bilden wird, und dessen Ausgangspuncte, der erste nach
dem Mittelländischen Meere , der andere nach der Französischen
Grenze zu, die Verbindung mit den Nordprovinzen und durch
sie die Annäherung an England zum Absatz der reichen Castilia-
nischen Getreide -Emdten, so wie endlich die noth wendige, leben-
digere Verbindung Spaniens mit Mittel-Europa sichern werden.
Die Bahn von Aranjuez ward von der Regierung für 60 Millionen
Realen gekauft. Nach dem mit Herrn Salamanca abgeschlossenen
Staats vertrage sollen die qu. Staatsbalmen binnen drei Jahren
vollendet sein. Das Königliche Decret vom 28 Januar 1852 be-
willigte den nöthigen Credit zum Bau der Eisenbahnen von Ma-
drid nach Gordova, nach Valladolid und nach Zaragoza.
Brücken. Ein wesentlicher Theil der Landstrassen besteht
in den Uebergängen der Flüsse, und da man in Spanien 280
Wasserläufe zählt, welche den Anspruch auf den Namen von
Flüssen machen, da einige von ihnen in einem Laufe von mehr
als 100 Leguas das Land durchschneiden, da es ausserdem bei
dem gebirgigen Charakter des Landes eine Menge von Bergwas-
sern giebt, die an und fiir sich imbedeutend und den grösseren
Theil des Jahres hindurch wasserarm sind und trocken liegen,
bei jedem Regen aber zu reissenden Strömen anschwellend sieh
in die Niederungen hinabstürzen, durch welche die Landstrassen
geführt worden, so sieht man in allen Provinzen die Haupt- imd
Nebenstrassen häufig durch Wasseradern oder Flussbette durch-
brochen. Da es an Holz zum Bau kleinerer Brücken fehlt, oder
das Heranfahren erschwert, die Ausführung in Stein aber, trotz
des vorhandenen Materials, eine kostbare ist, so fehlt es in Spa-
nien thatsächlich noch sehr an Brücken. Wagen, Reiter und
Fussgänger sind oft genöthigt, sich die besten Führten und
Uebergänge auszusuchen, was bei Regengüssen xmd der Gewalt
der reissenden Fluthen mit eben so grossen Gefahren verbunden
ist, als bei der dadurch herbeigeführten Veränderung des Fluss-
bettes, welches oft plötzlich Steine und Erde anschweromt^ oder
Vertiefungen ausspült, wo bis dahin eine ebene Bahn durch das
371
Wasser geföhrt hatte. Bleibt also hinsichts der Vennelirung der
vorhandenen Uebergänge noch Vieles zu thun übrig, so besitzt
doch Spanien andererseits eiM grosse Zahl von prächtigen
Brücken, welche theils durch das hohe Alter, in welches ihr Bau
geschichtlich zurückgelegt werden kann, theils durch die Gross-
artigkeit ihrer Anlage, theils durch die Kunst ihrer Ausfuhrung,
mit Recht die Bewunderung der Fremden in Anspruch nehmen.
Zu den geschichtHch interessanten Bauwerken gehört die
Teufelsbrücke über den Llobregat bei Martorell in Catalonien,
welche laut der dort befindlichen Inschrift, sammt dem noch
ziemUch erhaltenen Triumphbogen am Ausgange der Brücke,
535 U. C. von Hannibal zu Ehren Hamilcars erbaut sein soll; der
mittlere Bogen zählt 133 Fuss in der Spannung, und bildet zwi-
schen den steilen felsigen Ufern eine malerische Ansicht Diese
Brücke, welche unter der Regierung Carls HI 1768 wieder her-
gestellt wurde, dürfte indessen ein Maurisches Werk sein.
Die Brücke von Alcantara über den Tajo ist im achten Jahre
des Kaiserreichs Trajans (106) erbaut und unter Kaiser Carl V
wieder hergestellt; die Brücke in Merida über den Guadiana,
auf der Strasse von Madrid nach Badi^oz, ist eins der schönsten
Römischen Bauwerke, durch welche Trajan sich verewigt hat
lieber 81 Bogen fährt sie, 2575 Fuss lang, 26 Fuss breit und 33
Fuss über dem Wasserspiegel erhaben, aus schweren Granit-
blöeken (almohahilla) erbaut Die Gothen und Mauren haben die
durch die Zeit schadhaft gewordenen Stellen sorgfältig aus-
gebessert Unter der Regierung PhiUpps IE gerieth sie in Ver-
fall. Auf Befehl Marmonts wurden 1812 während der Belage-
rung von Badajoz mehrere Bogen der Brücke gesprengt, welche
neuerdings wieder hergestellt sind
Die Brücke über den Guadiana bei Badajoz ist gleichfalls
ein herrliches Römisches Werk, welches nach seinem Verfalle
unter Philipp 11 von Herrera in den oberen Theilen neu gebaut
und 1590 vollendet ward. Die Brücke von Orense über den
Mino, gleichfalls ursprünglich Römisch, ist im 13ten imd später
im 16ten Jahrhundert wieder neu aufgeführt
24'
372
Die Brücke von Cadiz (Zuazo genannt) über den Kanal Santi
Petri, die einzige Verbindung mit der Isla Gaditana, wui;de im
Unabhängigkeitskriege zerstörl^nd wird das colossale Bauwerk
seit dieser Zeit als ein zur Fortification gehöriger Theil be-
trachtet.
Die Brücke von Cordova über den Guadalquivir, Römischen
Ursprungs, ist von den Arabern neu aufgefiihrt Auch die
Brücke von Tudela über den Ebro ist von den Römern erbaut
Eben so giebt es die Römische Brücke über denselben Fluss bei Za-
ragoza; die von Villafranca über den Tajo, 1338 durch den Bischof
Tenario erbaut und befestigt; die von Zamora über dieEsla, unter
demNamenRicobajobekannt^ auf der Strasse vonMadridnachVigo,
im Unabhängigkeitskriege zerstört^ neuerdings wiederhergestellt;
die von Zamora über den Duero, 1012 Fuss lang und 37 Fuss
hoch; die Brücke von Coruna, über eine Meeresbucht fortgeführt,
1388 durch Fernando Perez de Andrade gebaut; die grossartige
Brücke von Almaraz über den Tajo, unter Carl dem V 1552 er-
baut, im Kriege zerstört und erst in den letzten Jahren, als eins
der schönsten Bauwerke der neueren Zeit, in meisterhafter Weise
wieder hergestellt; die Römischen und Maurischen Brücken von
Alcantara und San Martin über den Tajo bei Toledo ; der Largo
von Aranjuez über den Jarama, unter Ferdinand VI begonnen,
unter Carl III beendet; der Prachtbau über den Llobregat bei
Molins de Rei, auf der Strasse von Barcelona nach Valencia,
1769 beendet; der Lladoner über den Tet, zwischen Villafiranca
imd Penades und Albos, auf der Strasse von Valencia nach Bar-
celona, ein Viaduct von höchst interessanter Lage und Bauart;
der Aquaeduct des Kanals von Aragon über den Jalon, der sich
mit dem Kaiserkanal kreuzt. Derselbe besteht aus vier halb-
kreisförmigen, eine Spannung von 34 Fuss haltenden Bogen,
über denen in einer Breite von 40 Fuss der Kanal hinfliesst,
wozu noch auf jeder Seite 10 Fuss für die Brustwehren und die
Leinpfade hinzukommen. Die Länge der colossalen Mauern be-
trägt 5000 Fuss, deren Stärke 19 Fuss. Das grossartige Werk
ward unter der Regierung Carls HI vollendet.
S73
Unter den übrigen bedeutenden Brücken des Landes müs-
sen noch hervorgehoben werden die von Salamanca über den
Tormes; die von Saldama über den Carrion; von Toro über den
Duero; von Villa real de Castellon über den Mijäres; von Lerida
über den Segre; von Lugo über den Mifio; von Talavera über
den Tajo; von Sobrado und Cigarosa über den Sib; von Le-
desmo über den Tormes; von Miranda über den Ebro; von Gua-
dalajara über den Henares; von Cangas de Onis über den Sella;
von San Pablo in Cuenca, ein Viaduct von 120 Fuss Höhe über
fünf Bogen; von Logrono über den Ebro; die Brücke el Rei in
Valencia; die von Toledo, Segovia und San Fernando über den
Manzanares bei Madrid.
Unter den wenigen in Holz ausgeführten Brücken in Spa-
nien sind von einiger Bedeutimg die von Fraga über den Segre
auf der Strasse von Aragon und Catalonien , und die von San
Sebastian über den Urumea.
Die erste Eisendrathbrücke in Spanien wurde in Bilbao
ausgeführt, die vonBurcena über den Nervion, ist zur Passage von
Wagen nicht geeignet. Demnächst die 110 Fuss lange schöne
Brücke über den Tajo bei Aranjuez ; die von Carandio über den
Pas, auf der Strasse von Santander und Burgos, welche einen
einzigen Absatz von 250 Fuss bildet; die von Fuentiduena über
den Tajo in den CabriUen, welche einen Absatz von 226 Fuss
hat; die von Arganda in Vacia Madrid über den Jarama, in drei
Absätzen, deren mittelster 212, die anderen 117 Fuss, die 6e-
sammtlänge 566 Fuss beträgt. Die letztere ward 1843 beendet
Die von Mengivar über den Guadalquivir, 400 Fuss lang, 1845
beendet; die von Duenas, la Union genannt, über den Carrion
und die Pisuerga, 270 Fuss in einem Absätze enthaltend, 1845
beendet, eine der solidesten Brücken ihrer Art.; die von Zara-
goza über den Gallejo, 1847 beendet; und die vier Drathbrücken,
welche in Stelle der Schiff- imd Holzbrücken von Puerto Santa
Maria, Sevilla, San Pedro und Traga getreten sind.
C anale. Der schiffbaren Wasserstrassen in Spanien giebt
es sehr wenige. Die Flussbetten der Hauptflüsse, welche von
374
den Gebirgen hinabströmen, oder von dem Plateau der Hoch-
ebene tief hinabsteigen müssen , imi in das Meer ausmünden zu
können, sind im Allgemeinen weniger fiir die Schü&hrt geeignet,
weil sie sich oft verändern, weil sie mit SteinrifFen und Felsklip-
pen durchzogen sind, imd neben dem Wassermangel im Sommer
zu heftige Strömungen im Winter fahren. Eine Regulirung des
Wasserlaufes, wie sie die SchiflTbarmachung erfordert, würde
diese Uebelstande ausgleichen, und da, wo die Ufer hoch sind,
leichter ausfuhrbar sein , als in den Ebenen , wo man dem Stei-
gen des Wasserspiegels Dämme entgegen setzen müsste, deren
AufiRihrung mit grossen Kosten verbunden sein würde. Diurch
das Concentriren der Wasserströmungen würden dieselben, wie
es jetzt beim Austritt au? den flachen Betten in die Ebenen der
Fall ist, der Verdunstung weniger Preis gegeben, und in weiser
Oeconomie zu regelmässigen Berieselungen, mittelst Abzugs-
canäle, im Interesse des Landes verwendet und verwertliet wer-
den können. Die Schwierigkeiten, welche sich bisher der Schiff-
barmachuDg der Ströme imd den Canalbauten entgegen gestellt
haben, lagen nicht in Hindernissen, welche man nicht durch
technische Arbeiten, durch Sprengimgen, Ausgrabungen, Ein-
dämmungen, Schleusen u. s. w. hätte überwinden können, son-
dern in dem Mangel ausreichender Geldmittel, welche noth wen-
dig waren, um die einmal begonnenen Arbeiten nicht zu unter-
brechen, sondern dieselben, wenn auch langsam, so doch nach
und nach ihrer Vollendung entgegen zu fuliren. Waren aber
auch bei dem Beginn so grossartiger Canahsirungs- Arbeiten die
erforderlichen Mittel auf die nächsten Jahre vorgesehen, so haben
in der Regel die politischen Wechselfalle diese Voraussicht nicht
in Erfüllung gehen lassen, und die Fortsetzung der Arbeiten un-
möglich gemacht, mit deren Unterbrechung dann das bis dahin
Vollendete häufig nutzlos und die darauf verwendeten grossen
Summen verloren erschienen. Vielleicht ist es der jetzigen Re-
gierung, von der so Vieles zur Förderung des Wohlstandes und
zm' Belebung des Verkehrs, des Handels und der Industrie an-
geregt ist, möglich, auch hierin sich ein Gedachtniss zu stiften.
375
Die Aufnahme der Arbeiten, die Prüfung der fiüheren Wasser-
baupläne, die Projecte hinsichts der Schiffbamaachung des Duero,
Ebro und Tajo zeigen genügend, welche Aufmerksamkeit dem
Gegenstande gewidmet wird.
Die Schiffbarmaehung des bald >vild und unbändig sich er-
giessenden, bald still und melancholisch fortschleichenden, 370
Leguas durchziehenden Tajo, bis zu seinem Ausflusse hat Jahr-
hunderte hindurch zu verschiedenen Plänen Veranlassung ge-
geben. 1581 hatten der NeapoUtaner Antonelli und Juanelo Tu-
riano, ein Mailänder, dem Könige PhiUpp II, der damals auch
Portugal beherrschte, einen diesfaUigen Plan vorgelegt. Es fehlte
aber an Geld zur Ausführung. Wiederum waren es zwei Aus-
länder, welche im Jahre 1641 Philipp IV einen neuen Entwurf
überreichten, nämlich Julio MarteUi und Luigi Carduchi. Allein
der Verlust von Portugal entzog aus erklärhchem Grunde auch
dem Tajo die besondere Berücksichtigung. Es vergingen inzwi-
schen abermals 100 Jalire, bis dass 1755 Richard Wall, ein Ir-
länder, den Plan wieder aufiiahm, mit demselben jedoch bei
Carl in, welcher gerade mit kriegerischen Plänen beschäftigt
war, kein Gehör fand. 1808 endhch fasste Francisco Xavier de
Gabanas die Sache abermals ins Auge und veröffentlichte ein
Memoire «Sobre la navegacion del Tajo», jedoch ohne Erfolg.
Auch die späteren Vorschläge von Bermudez de Castro blieben
unberücksichtigt.
Die Schiffbarmaehung des Guadalquivir , von Cordova aus
nach Sevilla, ist auch zu verseliiedenen Zeiten Gegenstand ernst-
licher Erwägungen gew^esen, um den Anwohnern Gelegenheit zu
gewähren, ihre Producte auf billige Weise nach Sevilla und wei-
ter zur Einschiffung nach Cadiz zu befördern. Allein so wichtig
auch die Eröffiaung des Stromes von Cordova aus für die Schiff-
barmaehung wäre, so gering auch im Vergleich zur Regulirung
des Tajo -Strombettes die Schwierigkeiten und Kosten erschei-
nen, so weitläuftig und verwickelt würden die gerichtlichen Ver-
handlungen sein, welche voran gehen müssten, um die im Besitz
von Ufer-Mühlenanlagen befindlichen Anwohnern, als unrecht-
376
fertige Besitzer, zur Aufgabe ihrer Anlagen zu bewegen, oder
die titulirten Besitzer dtirch entsprechende Geldentschädigungen
zu befriedigen. Die ungeheuren Olivenpflanzungen, welche von
Cordova herab meilenweit das Land bedecken und ihre Besitzer
zu reichen Familien gemacht, haben die Nachbarschaft des Flus-
ses als eine erwünschte Gelegenheit benutzen lassen, Oelmühlen
anzulegen und durch Wasserkraft in Bewegung zu setzen. Diese
Mühlen haben wiederum den Bau von Mühlenwehren zur Folge
gehabt, deren Anlagen, da sie in einfachen Steinverschüttungen
bestanden, biUig waren, jedoch den Strom in seiner grossesten
Breite sperrten und für die SchilTahrt inpracticabel machten.
Rechtsverständige behaupten, dass die Mühlenbesitzer schwer-
lich im Stande sein würden, sich durch Besitztitel in ihrem
Rechte zu schützen; allein sie sind der Meinung, dass die Dauer
des ruhigen Besitzstandes den Ausgang der langwierigsten Pro-
zesse für die Regierung nnndestens zweifelhaft erscheinen lasse,
während es an Fonds fehlen würde, um vergleichsweise die Müh-
lenbesitzer zur Fortnahme der Wassermühlen-Anlagen zu ver-
mögen. Es bleibt hiemach für den AugenbUck nichts anderes
übrig, als dem traurigen Schicksale dieses schönen Stromes, der
der freien Entwickelung und Benutzung beraubt ist, vorläufig
noch länger zuzusehen oder darüber nachzudenken, aufweiche
sonstige Weise das Ziel, mit Umgehung der oben angedeuteten
Schwierigkeiten, zu erreichen sein möchte. In dieser Beziehung
verdient eine Broschüre Aufmerksamkeit, in welcher Herr Dal-
housi Rose die Möglichkeit der Schiffbarmachimg des Guadal-
quivir von Cordova ab , trotz der Sandbänke und vorhandenen
Mühlenwehre, für ausfuhrbar erklärt hat. Der Verfasser hat
nämhch den Strom selbst untersucht, und überall, sogar an den
seichtesten Stellen und an den Sandbänken und Wehren , min-
destens eine Tiefe von 9 — 10 Zoll Wasser, auch in der heisse-
sten Jahreszeit^ gefunden. Bei den Transportmitteln, welche er
anzuwenden gedenkt, haben ihm diejenigen Vorrichtungen als
zweckmässig vorgeschwebt, welche die Engländer mit dem
besten Erfolge anwandten, als sie die Aegyptischen Denkmäler
377
aus Ninive auf dem Tigris bis nach Bagdad transportirten. Es
sollen nämlich hermetisch verschlossene Kasten, 5 Fuss lang,
1 Fuss breit und 1 Fuss hoch, zu einer sogenannten Valsa ver-
einigt werden, wodurch je 100 Kasten einen Flächenraum von
10 Fuss Breite imd 50 Fuss Länge in Form eines Schiffes bilden
würden. Bei einer Tragfähigkeit von 200 Quintales (Centner)
würde dies Floss nur eine Tiefe von 9 Zoll Wasser bedürfen.
Es würden diese Flosse mit Getreide und Oel beladen werden;
zugleich aber durch dieselben das Blei und Kupfer aus den Mi-
nen von Linares , namenthch aus den Minen los Arayanes , Ala-
mülos und la Cruz, so wie die Steinkohlen von Espiel und Bei-
mez verschifft werden, welche gegenwärtig bei dem Mangel ge-
eigneter Transportmittel in Sevilla fast den doppelten Preis der
fremden Kohlen kosten. Da wo der Strom durch die oben er-
wähnten Mühlenanlagen faktisch vollständig gesperrt ist , würde
vorbehaltlich des Ausganges der einzuleitenden gerichtüchen
Schritte oder freiwiUigen Ablösungen, eine Umladung der Fracht
von jenen Flossen auf Flosse derselben Construction, welche un-
terhalb der Mühlenwehre aufgestellt wären, nothwendig sein,
was ohne grosse Mühe und Kosten bewerkstelligt werden könnte.
Solcher Umladestationen würden nach Dalhousis Berechnung,
nächst Cordova, vier sein, nämUch zu Pasadas, Palma, Lara und
Tocina.
Es giebt in Spanien sechs Canale , welche fiir die Schiffahrt
bestimmt waren, allein kein einziger ist nach dem ursprünglichen
Plane vollständig ausgefiihrt worden.
1. Der Kaisercanal von Aragon, zum grossesten Theil
unter der Regierung Carls IV erbaut; er föhrt das Wasser
des Ebro, welcher zu seiner Rechten fliesst, bis zu den
Grenzen des Bezirks von Tudela, zwei Stunden unterhalb
Zaragoza. Er sollte ursprünghch bis Sastago gefiihrt wer-
den, lun von dort aus die Fahrt auf dem Ebro bis nach
Tortosa fortsetzen zu können.
2. Der Canal von Castilla, in die Nord- und Südrichtun-
gen getheilt, welche beendet sind, imd der Nebencanal de
378
Campos, welcher erst begonnen ist. Im Jahre 1755 wurde
die Arbeit bei der Pisuerga angefangen; und durchläuft
der Canal bis jetzt im Ganzen eine Strecke von 27 Leguas.
3. Der Canal des Manzanares, 1777 begonnen, zählt
erst 2 Leguas von der Toledobrücke bei Madrid bis Vacia
Madrid. Er sollte bis Aranjuez fortgeföhrt werden, um
den Manzanares mit dem Tajo zu verbinden. Im 16ten
Jahrhunderte war der Manzanares bei Madrid selbst fiir
grössere Fahrzeuge schiffbar. Seitdem man die Bäume
des Waldes , welche seine beiden Ufer dicht beschatteten,
ohne Mitleiden bis auf die letzten gefallt, hat der Wasser-
reichthum sich mehr und mehr vermindert, und wenn
man jetzt im Sommer sein breites Flussbett fast trocke-
nen Fusses durchwandert, so sieht man, wie Tausende von
fleissigen Händen der Wäscherinnen von Madrid sich ge-
genseitig den spärlichen Wasserzufluss streitig machen
möchten, um wenigstens die Ansprüche der Sauberkeit
der Toilette der Uferbewohner an die Najaden des Man-
zanares befriedigen zu können.
4. Der Canal von Guadarrama, 1787 begonnen, ist von
Gasco nach Rozas, drei Leguas weit^ beendet. Die Gortes
haben die Fortsetzung der Arbeit einer Actiengesellschaft
überlassen.
5. Der Ebro-Canal von San Carlos ward am Schlüsse
des vergangenen Jahrhunderts begonnen. Die Arbeit ist
nur drei Leguas weit, bis Amposta, am Hafen von Rapita
en los Alfagues, vorgeschritten, dort aber versumpft.
6. Der Canal von Murcia, gleichfalls im letzten Drittheil
des vergangenen Jahrhunderts begonnen. Das Wasser des
Guardal speist denselben. Von den 45 Leguas, die der
Canal durchlaufen sollte, sind nur 5 beendet
7. Durch Königl. Decret vom 13 September 1851 sollte, um
den Seitencanal des Guadalquivir von San Fernando wie-
der in Aufnahme zu bringen, eine öffentliche Licitation an-
gesetzt werden. Die Strecke von Lara nach Sevilla sollte
379
zunächst regulirt werden. Sehr einflussreiche Personen
haben sich an die Spitze des Unternehmens gestellt, um
den Fortgang desselben zu sichern. Die Cortes haben
gleichzeitig die Regienmg autorisirt, die Arbeiten von
Lara aus auch nach Cordova zu in Angriff zu nehmen.
Würde dies Werk vollendet werden, so wäre der Vortheil
nicht nur flir die Industrie und den Handel, sondern auch
für den Ackerbau von unberechenbaren Folgen , weil man
dann das Wasser nicht allein für die Schiffäsihrt, sondern
auch zur Bewässerung und Berieselung der benachbarten
Felder benutzen könnte.
Es giebt in Spanien Canäle, welche ledighch erbaut wurden,
um nach bestimmten Systemen die Ebenen in ihrer Umgebung
zur Beförderung der Fruchtbarkeit regelmässig zu bewässern.
Die bemerkenswerthesten sind: die von Tauste, aus dem Ebro
abgeleitet; von Urgel, aus dem Sagre; der Infantin Luisa Char-
lotte, aus dem Llobregat; die Acequia del Key, aus dem Jucar;
der Tamarite aus dem Cinca; die Acequia der Vega von Gra-
nada u. s. w. Der Plan, den Jucar unterhalb Valencia, vor sei-
nem Austritte ins Meer, bei CuUera, nach Alicante hinabzuleiten,
oder den Segura nach Cartagena zu zu canalisiren, ist von der
Regierung nicht genehmigt worden.
Das Wasser in Spanien ist, je seltener, desto kostbarer. Die
klimatischen Verhältnisse des Landes, in welchem es den grosse-
sten Theil des Jahres hindurch wenig oder nicht regnet, machen
es besonders wünschenswerth und nothwendig, die vorhandenen
Adern zu sammeln, zu hüten und zweckmässig zu benutzen.
Grossartige, aus der Römer- und Maurenzeit stammende Aqua*
ducte, fuhren meilenweit über Berg und Thal den Städten und
Landgemeinden das erforderliche Trinkwasser zu. Die Werke
von Segovia und anderen Städten werden noch nach Jahrhun-
derten eben so gesegnet bleiben, wie sie es mehr als 1000 Jahre
hindurch waren. Aber auch die durstende Erde will getränkt,
die lechzenden Pflanzen benetzt sein, um den Ueberfluss der
fruchtbaren Natur im reichsten Maasse entfalten zu können.
380
Wer die Huerta von Valencia, die paradiesischen Felder von
Murcia bis Orihuela, wer die Pracht des Priorates bei Tarragona
bewundert, der hat begriffen, welche Erfolge das Wasser dem
Spanischen Boden und Klima sichert. Wer die Wasseranlagen
in Aranjuez, la Grancha, ValladoHd und Toledo in Augenschein
genommen, hat sich überzeugt, welche Vortheile und Annehm-
lichkeiten das Wasser der Industrie, der Kunst, der Gesundheit
und dem Wohlbehagen gewährt.
Darum sollte man in Spanien zunächst nach Wasser, und
dann erst nach Gold und Silber suchen. Die Wichtigkeit guten
und ausreichenden Trinkwassers istr in ganz Spanien vollständig
anerkannt. Deshalb hat auch die Stadt Madrid unter den Anspi-
elen Ihrer Majestät der Königin am 18 Jxuii 1851 einen Canal
aus dem Lozoya, unter dem Namen des Canals IsabeUa II, nach
Madrid zu fuhren beschlossen, um den Zufluss an Trinkwasser
daselbst zu vermehren ; ein Unternehmen, für dessen Ausfuhrung
die Residenz ein Capital von 16,000,000 Realen bewilligt, und zu
dessen Förderung eine von der Königin eröffnete Subscription
in wenigen Wochen die Summe von 34,000,000 zur Disposition
gestellt hat.
Zur Beschaffung von Wasser sollten keine Kosten von der
Regierung gescheut werden. Man sollte sachverständige Tech-
niker aus Deutschland versclireiben, um Quellen zu suchen,
durch artesische Brunnen den Schoss der Erde zu öfihen, durch
Pumpwerke den zu tief liegenden das Hinaufsteigen an die Ober-
fläche zu erleichtem. Mag man selbst aus dem Thüringer Walde
die Quellensucher mit den sich senkenden Haselruthen konunen
lassen, ohne sich darüber zu beunruhigen, ob eine geheime Kraft
der Natur, oder die Klugheit und Erfahrung des Bergmannes,
oder der glückhche Zufall die Versuche jener Leute mit so im-
begreiflichen Erfolgen krönt. Gleichviel! Man suche und schaffe
in Spanien vor allen Dingen Wasser. Ist dies kostbare Element
in nachhaltiger Menge vorhanden, so würden Wiesen geschaffen
und frisch erhalten, mehr Futterkräuter gebaut werden können,
und Landwirthschafl und Viehzucht einen ganz anderen Cha-
381
rakter erhalten; mit dem Reichthum an Früchten würde der
Wohlstand der Grimdbesitzer und ihre LeistungsfUiigkeit we-
sentlich gefördert werden.
Das von Alhaken Almonstansir Biliar gegründete Tribunal
zur Entscheidung der Streitigkeiten in Berieselungs- Angelegen-
heiten der Huerta von Valencia besteht noch heute in seiner ur-
sprünglichen Gestalt tmd Gewicht. Zimi Tribunal de los ace-
quieros werden sieben Bichter aus der Zahl der bei den Beriese-
limgen betheiligten Landbesitzer gewählt. Sie sitzen imi 11 Uhr
Donnerstags unter freiem Himmel an der AposteUdrchthür der
Cathedrale zu Gericht. Sie hören die Betheiligten mit ihren
Klagen und Rechtfertigungen , sie vernehmen die mit zur Stelle
gebrachten Zeugen, und geben, ohne dass irgend etwas nieder-
geschrieben würde, ihre Entscheidung sogleich mit lauter Stinune
in Limosinischem Dialect Mit dieser Entscheidung ist die Sache
erledigt; ein Appell dagegen ist nicht zulässig, und beide Theile
imterwerfen sich ihr ohne den geringsten Widerspruch.
Häfen und Puertos. Es giebt in Spanien verschiedene
Klassen von Puertos.
1. Meerhäfen (puertos de mar). Ortschaften, welche, an
der Küste gelegen, einen natürlichen oder künstlichen
Schutz imd Aufnahme von Fahrzeugen gewähren.
2. Trockene Häfen (puertos secos). Ortschaften, welche
von der Küste entfernt liegen, mit derselben jedoch in un-
mittelbarer Verbindung stehen, indem sie sich mit Fische-
rei beschäftigen und den Handel mit Fischen nach den in-
neren Provinzen betreiben.
3. Gebirgspässe (puertos de sierras y montanas). Die-
jenigen Punkte, an denen man die Gebirgszüge am besten
überschreiten kann. Es müssen diese Puertos hier mit
angeftlhrt werden, weil ihre Bauten imd Reparaturen zum
Ressort des besprochenen Ministerii gehören, und solche
durch die Abtheilung der Ingenieure fiir Strassen-, Canal-
und Hafenbauten ausgefiihrt werden.
382
Von den Gebirgspässen sind die auf der Strasse von Gali-
cien und Castilien belegenen die wichtigsten: die von Guadar-
rama^ Manzanan, Fuentabadan, Piedralita und Santa IsabeUa.
in Estremadura : die Pässe von Misavete , Santa Cru? und
Arrebatacapos.
In Valencia und Cartagena : die von Almansa und Suniacur-
riel ; die von Losilla^ Malamuger, Gadena und Albera.
In Andalusien: die von Lapiche und Rey oder Despena-
perros.
In Aragon und Catalonien: die von Frasno, Fraga, Bruch
und Orriols.
Auf der Strasse nach Frankreich : die von Somosierras, Sa-
lino de Leniz und Descai'ga.
Auf der Strasse von Valencia nach Barcelona: die von Ba-
laguer und Ordal.
Auf dem Wege von Leon nach Oviedo: der von Pajares.
Auf der Strasse von Avila nach Toledo : der von Pico.
Auf dem Wege von Soria nach Logrofio: der von Pigueras.
Auf der Strasse von Santander nach Riega: der von Escudo.
Auf der Strecke von Madrid nach la Granja: die von Nava-
cerreda und Fuenfria.
Auf dem Wege von Vitoria nach Bilbao : der von Urquiola.
Auf der Strasse von Murcia nach Granada: der de Ver-
tientes.
Auf dem Wege von Ecija nach Malaga : la boca de asno.
Zwischen Sevilla und Badajoz : der von Andavolo.
In Granada: der von Escaleruela,
In Aragon: die von Uset, Daroca, Valdevacas und Carinena.
In Catalonien werden einige Theile der Pyrenäen hierzu ge-
rechnet; so der Col de Balaguer, Col de Gelada, Col de Barriego,
del Plu, de Fulguera und de Persus.
Endlich bezeichnet man mit dem Ausdruck Puertos auch
diejenigen Uebergänge, auf welchen die Schafherden zum Win-
ter aus den nördlichen Provinzen in die südlichen hinabgehen
und später wieder zurückkehren.
383
Mag die vollständige Aufiuhnmg der genannten Puertos,
welche sich oft bis zu 3 und 4000 Fuss über dem Meere erhe-
ben, einen Beitrag zur Schwierigkeit und Kostbarkeit der Wege-
bauten in Spanien liefern, indem sie zugleich den Beweis geben,
dass wenige Landstrassen vorhanden sind, welche sich auf ebe-
nem Terrain ohne Hindemisse fortbewegen, die grosse Mehr-
zahl vielmehr durch Steigungen, Senkungen und schwierige
Flussübergänge aufgehalten werden.
Es muss hier noch zum Schluss der Vorbereitungs- Schule
« Escuela preparatoria para las carreras de Ingenieros de Cami-
nos y Minas» gedacht werden, welche mit einem zahlreichen
Lehrerpersonale ausgestattet ist, um bei dem noch bestehenden
Bedürfnisse von ausreichenden, tüchtig ausgebildeten Wegebau-
meistem eine neue Pflanzschule für solche anzulegen, um durch
gründliche Vorstudien die spätere Berufsthätigkeit vorzuberei-
ten. Ueber dieser Vorbereitungs - Schule steht die Escuela spe-
cial de Ingenieros , von wo aus der Uebertfitt in die praktische
Laufbahn durch Einverleibung in das Cuerpo de Ingenieros de
caminos, canales y puertos erfolgt.
Für Beaufsichtigung der vorhandenen oder Einrichtung
neuer Leuchtthürme besteht in Madrid eine besondere Commis-
sioii, aus sechs MitgUedem zusammengesetzt, unter dem Vor-
sitze des General - Inspeetors Hat Wege-, Canal- und Hafen-
bauten.
Auch in dieser Hinsicht hat die Spanische Regienmg im
Jahre 1851 eine grosse Thätigkeit entwickelt. Fast in allen Hä-
fen der Monarchie sind grossartige Neubauten und Reparaturen
im Werke ; neue Leuchtfeuer sind entstanden und die vorhan-
denen zweckmässig verbessert. Zu den ersteren gehört nament-
lich der Thurm auf der 360 Fuss hohen Felsklippe Dragonera
vor Mallorca, drei Meilen oberhalb Palma, mit Wechsellicht; und
das neue Leuchtfeuer im Hafen von Mahon. Beide laut Decret
vom 28 Januar 1852 vom 20 März ab in Thätigkeit. Zu den letz-
teren das Fanal von Vorsbruch bei Manila und die Flamme des
Farol am Llobregat-Ausfluss.
384
Durch Königliches Decret vom 17 December 1851 wurde
das lang erwartete Hafengesetz (ley de puertos) veröffentlicht,
und dadurch die Hafengelder auf zwei Arten von Abgaben redu-
cirt: auf die Ankerungsgelder (fondeadero) und die Ein- und Aus-
ladungsabgaben (de carga y descarga). Die letzteren werden vom
1 Februar 1852 nur einmal in dem zuerst berührten Hafen, die
ersteren nach dem Tonnengehalt verschieden entrichtet Spa-
nische Kauffahrer zahlen 1 Real für jede Tonnenladung Raum
und ^ Real von jedem geladenen Quintal; fremde Kauffahrer in
gleichem Falle 2 Realen und resp. ^ Real. Schiffe von 20 — 60
excL Tonnenladungen zahlen volle Ankerungs-, die Hälfte der
Ein- imd Auslade- Abgaben. Die noch geringeren Tonnengehalt
habenden Schiffe zahlen gar keine Ankerungsgelder. Durch
KönigUches Decret vom 3 Januar 1852 hat obiges Gesetz eine
Vervollständigung in so fern erhalten, dass die dort den fremden
Schiffen auferlegten Abgaben vermieden werden können, wenn
die betreffende fremde Nation in den Häfen ihres Gebietes den
Spanischen Schiffen die correspondirenden Abgaben zu erlassen
geneigt ist.
Die Maasse und Gewichte differiren in Spanien in den
verschiedenen Provinzen auf die auffallendste Weise. Eine Aus-
gleichung hat zum Nachtheil fiir den öffentlichen Verkehr so-
wohl, wie fiir die Produzenten sich bisher nicht herbeiführen las-
sen, bis dass das Ministerium, von der Noth wendigkeit der Her-
stellung gleichartiger Maasse und Gewichte durchdrungen, das
Gesetz vom 19 JuU 1849 herbeigefiihrt hat, durch welches das
metrische (Französische) Maass- und Gewichts-System eingefiihrt
werden soll. Die Ausfiihrung dieser Königlichen Verordnung
ist jedoch bis dahin ausgesetzt worden, dass die Feststellung
sämmtlicher Local-Maasse und Gewichte, ihre Zurückfiihrung
auf metrisches Maass und Gewicht, und die Anfertigung der
amtlichen Probemaasse und Gewichte nach dem neuen Systeme
erfolgt sein wird. Die vollständige Durchführung der Maass-
regel soll in ganz Spanien bis zum 1 Januar 1859 beendet sein.
385
Inzwischen sind aus allen Provinzen die dort üblichen Maasse
för Flüssigkeiten nnd trockene Gegenstände, so wie die Gewichte
eingefordert^ und durch eine niedergesetzte Commission geprüft,
berechnet, verglichen, auf die neu einzuführenden Maasse und
Gewichte übertragen, und die letzteren probeweise nach den
projectirten Formen und Mustern angefertigt worden. Aus ver-
schiedenen Ländern hat man Vorbilder erbeten, in der Ausfuh-
rung jedoch die Französischen Modelle beibehalten. Die aus den
Provinzen eingegangenen landesübhchen Maasse und Gewichte
sind im Ministerial- Gebäude und zwar in dem Museum für
Kunst imd Gewerbe aufgestellt. Ich habe diese reichhaltige
Sammlung mit Interesse in Augenschein genommen, und be-
greife wohl, dass es unmöglich gewesen, bei der bestehenden
Verschiedenheit imd bei der nothwendigen Ausgleichimg den
Producenten Verluste zu ersparen. Man sieht unter den Ge-
fässen, welche zum Messen flüssiger und trockener Gegenstände
dienen, die abenteuerlichsten Formen. Da sind Krüge, Kannen,
Flaschen, Büchsen, Näpfe, lang und kurz gehalst, schlank und
bauchig, gross und klein; Cantaros imd Garros, antik und mo-
dern. Die Getreidemässe sind gewöhnlich dicke Kasten, ent-
weder wie Würfel oder wie Prahmen gebaut, und mit Eisen be-
schlagen. An einigen Orten stehen die Maasse durchaus nicht
fest, und man verfahrt dann beim Abmessen nach dem Rathe
sachverständiger Landwirthe oder nach ungefähren Schätzungen,
welche man Blindentagwerke (peonadas de ciego) nennt. Die
Hohbnaasse für Weizen kommen in den verschiedensten Gestal-
ten vor; sie weichen nicht allein in den Städten von denen auf
dem Lande ab, sondern einige Gemeinden haben selbst zwei
oder drei verschiedene Weizenmaasse. Manche Familien fuhren
eigene eigenthümliche Maasse, die sich im freien Kaufund Ver-
kauf sämmtlich nebeneinander halten.
Die jetzige Reducüon hat die nachstehenden Verhältnisse
herausgestellt:
Y.Minutoli^ Spanien. 25
386
Flächen- und Ackermaasse.
Fanegas. Estadales. OVaras.
Im Allgemeinen in bei- / Gesetzliche Fa- )
den Castilien, Anda- \ nega und Fa- [ 570 9216
lusien, Estremadura, < negada . . . . )
Galicien,NavaiTaund j Aranzada .... 400 6400
den Basken ( Estadal 16
Andere Provinzial- und Localmaasse.
1,085
Andalusien
Aragon
Asturien
Balearen
Castilien .
Almeria .
Cadiz . .
Cordova.
Granada
Huelva .
Sevilla. .
Benavarre
Zaragoza
Fanega ....
TahuUa. . . . 104,16
Aranzada. . . 328,5
Hubada. . . . 34,22
Fanega .... 547,5
SogaToledana 5,06
Fanega .... 420
Marzal .... 64
Fanega .... 330
Estadal .... 0,19
Fanega .... 1063
Yunta 27
Porca 2,25
Cahizada . • . 512,5
Jugada .... 384,3
Jomalia. . . . 191,25
Hanagada . . 64
Pronada . . . 50,7
Almud 5,3
ViadeBurgos 112,5
Carro de tierra 16
Cuarterada. . 1,105
Pabna l Huerta .... 39,7
Destra .... 1,588
Fanega .... 504
Obrada 309
Huebra .... 200
Fanega de pu-
flodel. . . 250
idem de n . . 312,5
idemdein. . 375
Fanega .... 187,5
Carro de tierra 1 3,438
200
0,84
Oviedo
Almagro. . .
Avila
Cuenca . . .
Logrono . .
Santander .
Soria Fanega . . .
Toledo .... Estadal . . .
10,000
1,666
5,256
315,360
8,760
81
6722
1024
5240
3,03
9,801
432
36
8200
6149
3060
4024
811
85
1800
25Ö
10,163
635
25
8067
4944
3200
'4000
5000
6000
3000
215
3200
13,44
387
Barcelona.
Catalonien
Lerida
Tarragona .
Cuba . . . \ Isla de Cuba
Galicia . . Lugo ....
Guipuzcoa j S. Sebastian
Murcia . . < Murcia . . .
Nayarra . | Pamplona. .
Valencia .
Alicante. .
Valencia .
Fanegas. Estadales.
Mujada 433
Cuartera .... 216,3
Jomal 409,5
Porca 34,55
Jomal 209
CabaUeria . . . 20,25
Cor del cuadrado 35,22
Ferrado .... 39
Fanegada ... i- 306,23
Postura 5,06
Fanega 4,04
TahuUa 100
Ochava 12,5
Robada 280
Almutada . . . 23,3
Jornal 320
TahuUa 80
Chavada 4,648
Cahizada .... 446,23
Hanigada. ... 74
Cuarton .... 18,5
□Varas.
6928
3464
6552
546
3346
186,624
563,63
625
4900
49
9600
1600
200
4480
373,3
5120
1280
42,840
7140
1190
297
Hohlmaasse für Getreide.
Im Allgemeinen in beiden Ca-
stilien, Andalusien, Estre-
madura, Galicien und den
Basken
Alcafiiz ....
Fanegas. Celemines. Cuartillos.
Aragon . .
Teruel
Zaragoza . . .
Asturien . < Oviedo ....
Balearen . < Palma
Gesetzliche Fa-
nega 1
Celemin ....
Cahiz 3,85
Cahiz 2,5
Fanega
Quartal
Cahiz 3,33
Fanega
Almud
Fanega
Hemina
Copia
Cuartera ... * 1,3108
Barcella ....
Almud
25'
12
1
9,25
2,31
6,66
2
2,621
1,66
1,747
388
Galicien .
Navarra .
Viscaya. .
Valencia .
Barcelona .
Catalonien < Gerona . . .
Lerida . . .
Coruüa . . .
Lugo ....
Pontevedra
Guipuzcoa < S.Sebastian
Pamplona
Bilbao . .
Alicante .
Castellon .
Valencia .
Fanegas. Celemines. Cuartillos.
Cuartera 1,28
Cuartan 1,28
Picotin 1,28
Salma 5,12
Carga 3,2
Cuartera 1,28 3,82
Cortan
Carga 3,33
Cuartera 1,33 1,33
Cortal
Fanega 4,19
Ferrado
idem de nedo . .
Ferrado o tega .
Tego .
Ferrado
Conca
Fanega 1,05
Cuartal
Celemin
Carga 3,135
Robo
Cuartal
Fanega 1,06
Cahiz 4,5
Barchilla
Cuartillo
Cahiz 3,73
Cahiz 3,69
Barchilla
Celemin
3,743
4
3
3,43
3,15
6,25
1,56
4,5
3,69
3
1,14
3,15
1,25
3,69
Vergleichung der Castilischen oder in Spanien ge-
setzlichen Maasse und Gewichte mit dem metrischen
Decimal-System.
a. LängenmaasB-e.
Vara lineal 8,359 Decimeter.
Pie 3 auf die Vara 2,7863
Palmo 4 » • »,.... 2,0897
Pulgada 12 » » Pie 2,322 Centimeter.
Linea 12 » » Pulgada . . 1,935 Millimeter.
389
b. Wegemaasse.
Legua, 20,000 Pies Kneales 5570,66 Meter.
c. Flächen- oder Ackermaasse.
Fanega 576 Estadales 64,395 Are.
Aranzada 400 Estadales 44,719 »
Estadal 16 Quadrat-Varas . 11,179 Quadrat -Meter.
Quadrat -Vara 69,72 Quadrat -Decimeter.
d. Hohlmaasse für trockene Gegenstände.
Cahiz de grano 6,67 Hectoliter.
Fanega 12 auf den Cahiz 55,5337 Liter.
Celemin 12 auf die Fanega 4,6319 »
Cuartillo 12 auf den Celemin . 1,1579 »
e. Hohlmaasse für Flüssigkeiten.
Moyo 2,5819 Hectoliter.
Cantara 16 auf den Moyo 16,1368 Liter.
Azumbre 8 » » Cantara 2,017 »
Cuartillo 4 » » Azumbre 5,042 Deciliter.
Copa 4 » » Cuartillo 1,2605 »
f. Körpermaasse.
Cubische Vara 584 cub. Decimeter.
Cubischer Fuss, 27 auf eine cub. Vara . . 21,632 » »
Cubischer Zoll, 1,728 auf einen cub. Fuss 12,518 cub. Centimeter.
g. G e w i c h t e.
Tonelada de peso 921 Kilogramm.
Quintal 20 auf 1 Tonelada 46,05
Arroba 4 » 1 Quintal 11,5125
Libra 25 » 1 Arroba 4,603 Hectogramm.
Onza 16 » 1 Libra 28,76 Gbramme.
Adarme 6*1 Onza 1,798 »
Tomin 3 » 1 Adarme 5,99 Decigramm.
Grano 12 » 1 Tomin 4,99 Centigramm.
Vergleichung des metrischen Decimal-Systems mit
den gesetzlichen Castilischen Maassen und
Gewichten.
a. Längen- und Wegemaase.
Myriameter 10,000 Meter 1,79446 Leguas.
Küometer 1,000 » 1196,307 Varas,
11
390
Hectometer 100 Meter 119,63 Varaa.
Decameter 10 » • 11,963
M^*«^ 1 • j 3,589 Pies.
Dedmeter 0,1 . j ^J^ pj,g,^.
Centimeter 0,01 » ) c\/.o x-
( 5,168 Lineas.
IVliUimeter 0,001 » 0,516
b. Ackermaasse.
Hectare 10,000 Quadrat^Meter js^Sf E^^r
Are 100 ünidad superficial j ^^^^ Quadrat-Varas.
( 0,089 Estadales.
Centiare 0,01 Deare oder Quadrat-Meter < 1,431 Quadrat- Varas.
( 12,8803 Quadrat-Fuss.
c. Hohlmaasse für trockene Gregenstände.
Kiloüter 1,000 Liter 17,9908 Fanegas.
Hectoliter 100 » 1,799
Decaliter 10 » 2,158 Celemines.
j^ j ^ I 0,8635 Cuartillos.
.• • ' • I 3,454 Ochavos.
DeciUter 0,1 » 1,3817 Ochavillos.
d. Hohlmaasse für Flüssigkeiten.
KUoliter 1,000 Liter 61,97 Cantaras.
Hectoliter 100 » 6,197
Decaliter 10 » 4,957 Azumbres.
Liter 1 » 1,983 Cuartillos.
Deciliter 0,1 » 0,793 Copas.
e. Körpermaasse.
^ , ., , . ^w. T i. \ 1,71209 Varas cub.
Cubikmeter 1,000 Liter j ^52266 Pies cub.
Cubik-Decüneter 1 . j ^^^^ ^'^^ ^^^
Cubik- Centimeter 0,001 » '. . . 137,95 Lineas cub.
f. Gewichte.
Tonne, metrisch 1,000 Kilogramm 21,7347 Quintales.
Centner (Quintal) 100 » 2,1734
)»
1»
391
Kilogramm 1,000 Gramm 2,1734 Libras.
Hectogramm 100 » 3,477 Onzas.
Decagramm 10 » 5,564 Tomines.
Gramm 1 idem Centimeter cub. de agua. 20,03 Granos.
Decigramm 0,1 Gramm 2,003
Centigramm 0,01 » 0,2003
Das Verhältniss der Spanischen Legua zur Preussischen Meile:
20,000 Pies lineales
8666 Yaras lineales
5570,66 Meter = 2000 Rhein, Ruthen.
16,64 . z= 14,77 1.
In den Spanischen Häfen, ganz besonders aber in Barcelona,
dem Haupthafen und Handelsplatz der Pyrenäischen Halbinsel, fin-
det nachstehende Reduction der Räume, Maasse, Gewichte und Ge-
fässe statt, wie sie bei den gegenseitigen kaufmännischen Abrech-
nungen zum Grunde gelegt werden.
Maasse des Raumes (medidas de capacidad.)
100 Quarteros von Barcelona sind gleich:
345^ Barcillas de Alicante.
124|^ Fanegas de Bilbao.
128^ » de Cadiz.
127f^ * d® Cartagena.
429^0 Ferrados de Coruäa.
95^^ Fanegas von Gijon.
93^ Cuarteros von Mahon.
^^rk • ^^^ Mallorca.
129^ Fanegas von Malaga.
129^^ » von Santander.
130,*ä » von SeviUa.
419^5 Barchillas von Valencia.
44f^ Cargas von Marseille.
60^^ Minas von Genua.
98ioö Saccos von Livomo.
83^ Staras von Triest.
81^*^5 Moyos von Lissabon.
2^^ Cuarteros Imperiales j ^^^ j,^j^^
Gewichte.
100 Quintales von Catalonien zu 104 Pfund sind gleich:
91 Castilianische Pfirnd.
92 Eisenpfund von Bilbao.
392
96 Pfiind Stockfisch.
118^ » von 12 Onzas
70^ » » 16 » J von Valencia.
42^ » » 18 »
42\ Kilogramm von Frankreich.
102 Lib. de poso de table von Marseille.
91 Pfiind von Lissabon.
93^ » » London.
88ij » » Genua.
122 » » Livomo.
76^ » » Triest.
86^ » » Holland.
88i^ » » Hamburg.
86 » » Dänemark.
99^ » Lebensmittel )
125 » Eisen > von Schweden.
120 » Staatsgewicht )
100 Quintales Cataloniens sind gleich:
83,99 Pfund Englischer Stockfisch.
27^ Schiffspfund Stockfisch von Dänemark.
242 Stockfischbunde.
Eine Americanische Bala = 18 Arrobas.
Eine Brasilianische Bala = 9 Arrobas von Catalonien.
Ein Sack Cacao = 100 Pfund
Ein Sack Mehl = 200 * ) von Barcelona.
Ein Kasten Zucker = 16—18
Längenmaasse.
100 Canas von Catalonien sind gleich:
204^ Varas von Alicante.
227^ EUen von Amsterdam.
185^ Varas von Bilbao.
227?j breite Ellen ) t, .. i
231? kurze Ellen \ ^^^ ^'^^^^'
185^ Varas von Cadiz.
250^ Ellen von Dänemark.
215 Cancerias von Gent.
61 Canas von 10^ Palmos
64 » »10 »5 von Genua.
711^« »9
275^ Ellen von Hamburg.
270^ Brazas von Livomo.
393
145 Varas von Lissabon.
172^ Yards von London.
133^ Ellen oder 168^ Meter von Frankreich.
185 Varas von Castilien.
222| Archines von Russland.
266^ Ellen von Schweden.
Maasse für Flüssigkeiten.
Die gewöhnliche Pipe Wein oder Branntwein von 4 Cargas zu
64 Costanes entspricht:
48 Cantaros zu 16 Cuartillos von AUcante.
32 » » » » » Bilbao.
32 » » » » » Cadiz.
32 » « 9 » » Castilien.
896 Cuartillos von Galicien.
39^ Litres von Frankreich.
64 Veltes desgl.
62 » von HoUand.
62 Viertel von Hamburg.
125 alte Englische Gallonen.
100 Englische Lnperial- Gallonen.
2^ Mezzaruole von Genua.
10^ Barili von Livorno.
6^ Orne von Triest.
948 Wassergewicht von Amsterdam.
40 Arrobas von Castilien.
40 ffrössere Arrobas ) c« -n
jo ?! • j-i. } ^on Sevilla.
43 klemere dito \
31^ Cantaros von Tortosa.
Die Pipe Oel von 4 Cargas enthält gewöhnlich 9118^ : 119 Co-
stanes zu 9 — 94 Pfund Catalanischen Gewichtes.
Landwirthschaft. Man ist in Deutschland im Allgemei-
nen der Ansicht, dass Ackerbau und Viehzucht in ganz Spanien
im höchsten Grade vernachlässigt würden; dass man der frucht-
baren Muttererde nicht mehr zumuthe , als eben hinreiche , um
den arbeitsunlustigen Grundbesitzer mit den Seinen vor dem
Verhungern zu sichern; dass der ganze Ackerbau sich darauf
beschränke, mit der Pflugschaar nothdürflig den Schooss der
ungedüngten Erde zu öffiaen, den Saamen einzustreuen und
394
nun im trägen Müssiggange abzuwarten, bis die Frucht gereift
ist, um sie zu schneiden und aufzubewahren. Man glaubt, dass
von einer verständigen geregelten Ackerwirthschaft, von fleissi-
gen mülisamen Feldarbeiten so wenig die Rede sei, wie von
einer wissenschaftlichen Behandlung der Sache, oder von einer
Fürsorge und Beförderung, von einer Aufmunterung und Unter-
stützung Seitens der Regierung. Man findet diese Ansichten in
vielen Schriften ausgesprochen, in neueren Lehrbüchern der
Geographie und in Reisebeschreibungen, besonders in solchen,
deren Verfasser das Anrecht auf ein competentes, auf eigene An-
schauung gegründetes Urtheil zu haben glauben, weil sie ihre
Erfahrungen auf einer 14tägigen Dampfschiffahrts-Tour von
Marseille nach Barcelona und unter Berührung mehrerer Hafen-
plätze um die Halbinsel herum bis nach Cadiz gesammelt hatten.
Wie sehr das UrÜieil eines flüchtig Reisenden, der der Landes-
sprache nicht mächtig, für die Eindrücke der augenblicklichen
Stimmung und Verstimmung, und für die äussere Erscheinung
empfanglich ist, wie leicht das Urtheil sich zum Vorurtheil ge-
staltet, weiss ich aus früheren Reisen aus eigener Erfahrung.
Um so gi'össer ist die Verpflichtung, bei einer Schilderung der
liiesigen Verhältnisse die Zustände unbefangen zu betrachten,
sie genauer ins Auge zu fassen, und durch die hingestellten
Thatsachen den Leser in den Stand zu setzen, sich ein eigenes
Urtheil zu bilden. Ich bescheide mich sehr gern, dass ich mit
dieser Besprechung keinesweges den Gegenstand erschöpft habe,
dass ich den gründlichen Forscher dadurch nicht befriedige,
dass sich auch in diesem Versuche manche Irrthümer, Ungenauig-
keiten und Unrichtigkeiten finden werden ; ich nehme aber für
meine Darstellung die Thatsadie in Anspruch, dass sie entstan-
den ist aus der persönlichen Anschauung, wo Zeit und Gelegen-
heit dies gestatteten, aus der Information und Besprechung mit
Landesbewohnern imd die Verhaltinsse kennenden Personen,
und aus amtlichen Mittheilungen, wo ich mir dergleichen zu ver-
schaffen im Stande war. Dass man mit den letzteren zurückhal-
tender ist, als in anderen Ländern, namentlich in Deutschland,
395
findet seine natürliche Erklärung in dem Umstände, dass viele
Verwaltungszweige in der Entwickelung oder Reorganisation
begriffen sind, und es mitunter unmöglich ist, Notizen über Re«
sultate zu suppeditiren. In meiner Schilderung ist es mir ledig-
lich um die Sache zu thun; es ist der erste Versuch, die inneren
Zustande eines interessanten, wenig gekannten imd ims doch so
nahe liegenden Landes zu besprechen; mögen es Andere nach
mir noch besser imd gründlicher thtm ; ich werde mich aufrich-
tig darüber freuen, so wie ich dankbar jede Berichtigung meiner
Angaben entgegen nehmen werde.
Ich könnte damit beginnen, vergleichende Zahlen wiederzu-
geben, durch welche der Fortschritt in Ackerbau und Viehzucht
unzweifelhaft nachgewiesen wird; ich brauchte dazu nur anzu-
führen, dass Spanien im Jahre 1805 nicht so viel Getreide baute,
als zimi eigenen Bedarf erforderlich war, während im Jahre 1850
l^ Million Fanegas Weizen im Werthe von 70,000,000 r. gewon-
nen wurden; femer, dass die Zahl der Schafe in Spanien im
Jahre 1805 10 MüHonen, im Jahre 1830 aber 23 MilUonen be-
trug, und wenn solche seitdem nicht in gleichem Verhältnisse
fortgeschritten, dies notorisch im Interesse der Landescultur un-
terbUeben ist. Allein ich ziehe es vor, das Gebiet der Landwirth-
schaft durch ihre einzelnen Zweige zu verfolgen.
Es ist richtig, dass Clima und Boden dem Ackerbau in Spa^
nien überaus günstig sind; es ist wahr, dass Landwirthschaft
und Viehzucht in mancher Beziehung vernachlässigt werden;
dass sie nicht leisten, was ohne Beeinträchtigung des Bodens
und ohne üeberanstrengung seiner Bewohner geleistet werden
könnte; es wird zugestanden, dass der Standpunkt der Spani-
schen Landwirthschaft wesentlich hinter denyenigen zurück-
geblieben ist, der sich in dem ganzen nördlicheren Europa ent-
wickelt hat. Allein es würde eine schreiende Ungerechtigkeit
sein, hierbei die Geschichte der letzten 50 Jahre zu übersehen;
die Verwüstungen, welche die inneren und äusseren Kriege in
ihrem Gefolge gehabt; oder die Eigenthümlichkeiten des Landes
nicht zu berücksichtigen; die schwache Bevölkerung; die alle
396
•
Arbeitskraft lähmende Hitze des Sommers ; den Mangel an Wasser
u. s. w. Seitdem die äussere und innere Ruhe hergestellt, die
Segnungen des Friedens und der Ordnung eingetreten sind, ent-
wickelt sich auch in der Landwirthschaft eine neue Thätigkeit,
welclie in den meisten Provinzen erfreuüche Fortschritte wahr-
nehmen lässt. Die grosse Zahl der landwirthschaftlichen Ver-
eine, die von ilmen veröffentlichten Aufsätze und Belehrungen,
die gekrönten Pr eisscliriften , die vertheilten Belohnungen, und
die Aufmerksamkeit, welche Seitens der höchsten Beamten, so
beispielsweise vom General- Capitain in Catalonien, auch diesem
Verwaltungszweige gewidmet wird, tragen wesenthch zur För-
derung der Sache bei. Bei der Verschiedenartigkeit der climati-
schen und Bodenverhältnisse in den einzelnen Provinzen des
Landes, werden Theorie und Praxis in der Landwirthschaft
gleichfalls von verschiedenartigen Vorbedingungen ausgehen
müssen, um überall gleich glücküche Erfolge erzielen zu können.
In der Beschaffenheit von Futter, Dünger und Ernten liegt das
Wesen der Landwirthschaft; viel, gut, billig und Nützliches zu
produciren, ist ihr Zw^eck; Capital, Erfahrung imd Arbeit ihre
Mittel. Der Ackerbau ist eine Industrie und Speculation; dem
Fleissigen und Geschicktesten wii'd der grosseste Gewinn zu
Theil. Dies weiss man in Spanien so gut wie in Deutschland,
ohne dass ich mich hier auf Männer wie Caveda oder Olivan zu
beziehen brauche. Vorurtheile gegen Neuerungen, Gewohnheit,
Bequemlichkeit und Beibehaltung der von den Vorfahren über-
kommenen Observanzen stellen sich hier nicht hartnäckiger den
rationellen Bestrebimgen entgegen, als sie zu ilirer Zeit in Deutsch-
land und selbst in meinem Vaterlande bekämpft werden muss-
ten, und als sie in der Provinz Posen noch gegenwärtig vorkom-
men. Es ist aber mindestens zweifelhaft, in welchen der beiden
Länder mit grösserer Körperanstrengung, mit grösseren Entbeh-
rungen und geringeren Annehmlichkeiten des Lebens gearbeitet
wird, in Spanien oder in Deutschland? In Deutschland glaubt
man freilich, wie ich bereits angefahrt habe, dass der Spanische
Bauer sein Leben meist in Trägheit und Unthätigkeit hinbringt,
397
dass er arbeitsunhistig sei, weil er faul sei. In Andalusien wird
auch sehr wenig gearbeitet; grosse Strecken fruchtbaren Bodens
liegen unbewohnt und unbebaut, und in den Städten und Dör-
fern sieht man zu allen Jahres- und Tageszeiten Männer zusam-
mensitzen, mit Rauchen, Schwatzen, Gesang und Spiel oder mit
Nichts beschäftigt. Der Andalusier ist allerdings weniger zur
Arbeit aufgelegt, und die Ergiebigkeit seines Landes und die
Massigkeit in seinen Ansprüchen kommen ihm dabei wohl zu
statten; aber. seine Soime erschwert ihm auch die Anstrengun-
gen des Körpers imgemein. Dagegen sehe man, mit welcher
Ausdauer, mit welcher Mühseligkeit, mit welchem Aufwand von
Kräften man in anderen Provinzen im Freien arbeitet! Nicht
allein in den nördUchen Provinzen, wo die Temperatur frischer
und belebender ist ; nicht allein in Catalonien, wo der Fleiss und
die mühsame Arbeit zu Hause imd sprüchwörtlich geworden
sind; sondern südlicher hinab, in der glühenden Sonne von Va-
lencia, in der sengenden Hitze von Alicante und Murcia, be-
obachte man die Feldarbeiter, den ganzen Tag hindurch, wie sie
sich quälen im Schweisse ihres Angesichtes, wie sie graben, wie
sie pflügen, wie sie düngen, wie sie bessere Erde auf den schlech-
ten Acker tragen, wie sie ernten, und wie sie den Ertrag zu
Markte schleppen, imd wie sie bei der Seltenheit des befruch-
tenden Regens nicht immer auf gute Erträge rechnen können,
imd kaiun im Stande sind, neben den Steuern und den drücken-
den Pachtbedingungen ihr dürftiges Leben zu fristen. Und wenn
dann im Herbst, wie in Murcia und Cartagena, der Regen aus-
bleibt, die trockene Erde berstet, die Frucht verdorrt, der zu
Stein erhärtete Boden die Pflugschaar nicht einlässt, das Saat-
korn schutzlos erstickt; dann ist es nicht die Trägheit, die den
verzweifelnden Landmann mit Weib und Kind von der väter-
lichen Scholle, aus dem theueren Vaterlande hinaus, über das
Meer nach Oran treibt, um dort einen neuen Kampf mit der Na-
tur um das jämmerUche Dasein zu beginnen!
Der Spanische Bauer besitzt je nach den mehr oder we-
niger bevölkerten oder fnichtbaren Gegenden 30, 50, 100, ja bis
398
500 Fanegas oder Morgen Acker; und erst neuerdings hat ein
Gesetz , um die zu häufige Theilung des Grundbesitzes zu ver-
hindern, bestinunt^ dass das Gut stets geschlossen dem ältesten
Sohne vererbt werden soll.
Die Landwirthschaft theilt sich in Feld-, Gemüse- und
Gartenbau, Baum- imd Viehzucht und in die ländliche Oeco-
nomie.
Das Clima erfordert eine ganz besondere Berücksichtigung.
Man imterscheidet sieben verschiedene Culturregionen, welche
in Spanien vertreten sind. Die Region des Zuckerrohres; der
Orange; des Oelbaumes; des Weinstockes; der Cerealien; der
Weide und der Haide. Im Norden Spaniens ist es kalt; im Süden
heiss; das feuchte Galizien erfordert eine durchaus verschiedene
Behandlung von der des trockenen Estremadura; Burgos und
Murcia bilden älmUche Gegensätze, wie Pamplona imd Sevilla.
Die Bodenbeschaffenheit, die Verhältnisse seiner Bestand-
theile zu einander, der Gehalt an Humus, Thon, Kalk, Sand sind
eben so verschiedenartig in Spanien, als die dadurch bedingte
Benutzung und je nach ihrer natürUchen oder künstlichen regel-
mässigen Bewässenmg ilu: Ertrag. Fast in allen Provinzen ge-
wahrt man deshalb die Bestrebungen, die Beschaffenheit des für
die Localbedürfhisse ungünstigen Bodens zu verbessern. Auf
Sand wird Lehm und Kalk, und lungekehrt, getragen ; die über-
schwemmten Ländereien werden durch Abzugscanäle, die trocke-
nen durch Bewässerungscanäle gebessert; die Salztheile und
Säuren durch Berieselungen entfernt. Die Wärme und Kälte
des Bodens wird durch Vermischungen ausgegUchen. Man muss
diese Arbeiten beobachtet haben; in gebirgigen Gegenden die
Mühsamkeit, um den Felsboden mit Erde zu bedecken, welche
Lastthiere oder Menschen in Körben herbei schaffen ; das Auf-
tragen der besseren, nnt Dünger befruchteten Erde auf die Oel-
baumpflanzungen oder die Weinberge, Arbeiten, die mir die An-
strengungen der Weinbauer in unserem Moselthale vergegen-
wärtigten. Man muss die Sorgfalt beobachtet haben, mit welcher
gegen Sonnenuntergang die Schöpfräder überall in Bewegung
399
gesetzt werden, um aus den wohlverwahrten Brunnen und
Cistemen mit weiser Oeconomie den lechzenden Pflanzen der
Gemüsegärten ihre Erquickung zukommen zu lassen; man muss
in die Vorhallen der Wohnungen getreten sein, um die Frauen
imd Mädchen am Webstulü, und mit Haspehi, Spinnen, Klöp-
peln und Nähen beschäftigt zu sehen, und man wird Arbeit
und nutzenbringende Thätigkeit nicht in dem Maasse vermissen,
um die der Gesammtheit gemachten Vorwürfe gerechtfertigt
zu sehen.
Im Allgemeinen baut man Roggen und Hafer auf Hügehi,
Weizen in baimilosen Ebenen, Gemüse und Gartenfrüchte in
feuchten Vegas. Der Oelbaum und der Weinstock erhalten den
besten Boden. Umgerissenes Waldland gönnt man den Patatas
und Garbanzos. Die Brache ist das Viehfutter; ausserdem erhal-
ten die Hausthiere Kömer, Stroh und getrocknete Kräuter. Von
Grünfutter in den südlichen Provinzen kann nicht viel die Rede
sein. In Andalusien imd Estremadura, wo der Länderbesitz
gross und das wenig bevölkerte Land sehr fruchtbar ist, besteht
eine Dreifelderwirthschaft. Man lässt dem Boden nach der
Ernte zwei Jahre Ruhe, und gewährt ihm dann vor dem Um-
pflügen die einzige Düngung durch das Abbrennen der Stop-
peln, Gräser und Kräuter, welche inzwischen im üppigen Wüchse
das Feld überwuchert haben. Da jedoch, wo der Boden weniger
kräftig, wo der Grundbesitz in bevölkerteren Gegenden be-
schränkter ist, und wo man ihm durch Dünger zu Hülfe kommen
muss, und überall, wo die Landwirthschaft rationell getrieben
wird, ist die Anwendung des animalischen, vegetabilischen oder
mineralischen Düngers eingeführt In den Dorf- und auf den
Landstrassen sieht man aujQoierksame Kinder mit Körben die
Gelegenheit abwartend, welche die passirenden Pferde oder Esel
geben möchten, ihre Körbe zu füllen; der Kehricht aus den Häu-
sern, die Abgänge aus den Küchen, die Ablagerungen der Rinn-
steine, der Inhalt der Latrinen werden fleissig in Anspruch ge-
nommen, um sogleich aufs Feld gefahren oder zu künstlicher
Düngerbereitung verwendet zu werden. Da die Zugtbiere in
400
den Ställen auf Steinpflaster stehen und kein Streustroh erhal-
ten, indem das Stroh als Hecksei verfuttert wird, Stallfatterung
nicht stattfindet, eine Milch wirthschaft eigentlich nur in den
nördlichen Provinzen bekannt ist, so begnügt man sich damit,
den Stalldünger mit Kraut und Blättern zu vermischen. Auch
der Mergel wird zur Düngung verwendet; desgleichen Knochen,
Blut und Fleischabgänge, Farren- und Haidekräuter, Sumpf-
pflanzen, Olivenreste und Weintrebem, Asche, Russ, Kohle und
Torf. Auch Guano, Kalk, Gips und Salz hat man angewandt^
wenn es darauf ankam, den Boden stark zu erwärmen. Diese
letzteren Mittel nennen die Spanier estimulantes. In Aragon
wird der Schlamm mit dem günstigsten Erfolge angewandt^ und
zwar besonders derjenige, welcher im ganzen Laufe des Jalon
nach dessen regelmässigen Ueberschwemmimgen zurückbleibt,
und die weiten Uferflächen, wie der Nil, in die üppigsten Ge-
müse- und Fruchtgärten verwandelt. In denselben Thälem
wird die schlammige Masse, welche sich durch die Wasser bil-
det, die von den Bergen herabfliessen \md bei dieser Gelegenheit
eine Menge von Kalkth eilen herabschwemmen, die sich dann un-
ten zu einer dicken Masse verdichten , ausgestochen und so aufs
Feld gefuhrt. Endlich besteht die Befruchtung der Aecker durch
Berieselungen nach bestimmten regelmässig wiederkehrenden
Wasserzuflüssen, die sich in Folge genauer Nivellirungen hin-
sichts der gleichmässigen Vertheilung aufs genaueste berechnen
lassen. Die vorzüglichsten Berieselungssysteme sind die in der
Huerta von Valencia, in der Huerta von Murcia und in der
Llobregat- Ebene bei Barcelona. Die zur Aufsicht gestellten
Wächter sind vereidigt und angewiesen, beim Oeflftien der
Schleusen, und in Betreff der Zeit und Dauer der Berieselung
mit der grossesten Gewissenhaftigkeit ihrer Instruction entspre-
chend zu verfahren.
Die zum Ackerbau erforderlichen Geräth Schäften sind
theils durch Thiere in Bewegung gesetzt, theils von Menschen-
händen regiert. Das wichtigste Instnmient ist der Pflug in der
ursprünglichen einfachsten Gestalt; der Haken, bineta o gara^
401
bato, von einem Pferde gezogen; der timonero, mit einer Hand-
habe und bisweilen mit Messern versehen; so wie der estirpator
sind die in Spanien gebräuchlichsten. Den deutschen Pflug
(charua) findet man in Asturien und GaKcien. Die Egge (grada
oder rastro) ist im Gebrauche, in verschiedenen Grössen, mit
ZShnen von Eisen oder Holz , von einem oder zwei Thieren ge-
zogen. In der Regel sieht man kleine Eggen, mit Holzzähnen
versehen, mit einem Maulthiere bespannt. Auf der Egge steht
der Landmann, und dirigirt, während er sich am Schwänze des
Esels festhält, den Gang des letzteren. Die grosse Steinwalze
(rodillo) ist allgemein eingeführt; sie ebnet den Boden, befestigt
das Saatkorn und erdrückt die Insecten. Die Handgeräthe für
den Feldbau sind: der Spaten (azada), die Hacke (azadon),
Grabscheit (laya), Schaufel (pala) und der Dreizack, eine Gabel
von 3 starken parallel laufenden, wenig gekrümmten Eisen-
spitzen, 1^ bis 2 Fuss lang, mit denen der schwere Boden auf-
gebrochen wird. In den nördlichen Provinzen, wo das bergige
Erdreich die Arbeit mit der Pflugschaar erschwert, treten vier
bis sechs Männer oder Frauen (denn diese verrichten dort ne-
ben den häuslichen alle Feldarbeiten mit) zusammen, brechen
gemeinschaftlich mit diesen Dreizacken den schweren Boden
auf, imd legen 4 — 8 Fuss lange Schollen um. In den Nordpro-
vinzen besteht auch noch der alte Römische Ochsenwagen mit
grossen Scheibenrädern und beweglicher Achse. Zur Feldarbeit
werden Stiere, Pferde, Esel und Maulthiere benutzt In Andalu-
sien mitunter Cameele.
Zur Saatzeit wählt man , da das Getreide im Allgemeinen
inuner als Winterfrucht bestellt wird, den Frühherbst, wenn der
erste Regen eingetreten ist, welcher jederzeit abgewartet werden
muss, um den trockenen Boden zu erweichen, dadurch die Be-
stellung zu erleichtem, und dem Saatkorn die erforderliche
Feuchtigkeit zum Keimen zu gewähren. Das Ausjäten des Un-
krautes, insbesondere der Distel (escarda) wird durchweg in
Spanien mit der grossesten Sorgfalt gehandhabt; man sieht des-
halb auch überall die reinsten Saaten, welche dadurch zugleich
▼. MinntoU, Spanien. 26
402
am besten geeignet sind, sich kr&ftig zu entwickeln. Gegen den
Winter oder im Frühjahr, wenn die Erde sich erhärtet, werden
Erdäpfel (patatas), Erdbimen (batatas), Bohnen (judias), Schmink-
bohnen (habichuelas), Feigen (higueras), der Oelbaum, Wein-
stock, Maxdbeerbaum (morera), Krapp (rubia) entweder mit dem
Spaten behackt oder mit dem Pflug behäufelt. Die Gremüse , die
Wurzeln und Rüben (raizes) werden mit dem Spaten gestochen;
die CereaUen, im Süden nwt der Sichel, in den nördhchen Pro-
vinzen auch mit der Sense (hoz oder guadana) geschnitten; Hanf
und Flachs mit den Händen ausgerissen. Die Ernten bringen je
nach dem Boden und sonstigen mehr oder weniger günstigen
Jahres Verhältnissen das 7, 10, 20 bis 30te Korn. In GraUcien fin-
den alljährlich zwei Ernten statt Roggen, Gerste imd Hafer wer-
den im Mai geemtet; dann wird Mais gesäet, und dieser im Sep-
tember, wo er vollständig gereift ist, geschnitten.
Die Bewässerungen und Berieselungen jßjiden überall je
nach den vorhandenen Fluss-, Quell- und Cistemenwassem statt
Im Frü}\jahr häuflg, aber jedesmal mit wenigem Wasser, firOh
Morgens; im Sommer im Ueberfluss Nachmittags; im Herbst,
wenn es nicht an Regen fehlt, selten; im Winter nur ab und zu
in der Mittagsstunde. Besonders wichtig ist die regelmässige
Bewässeining der OUvenpflanzungen. Sie geschieht mittelst Rin-
nen, welche die in Parallel-Reihen gesetzten Bäume untereinan-
der verbinden , und welche sehr genau nivellirt und häufig ge-
pflastert sind, um den freien Lauf des zugelassenen Wassers
nicht aufzuhalten.
Die in Spanien gebauten Cerealien sind: der Weizen, Rog-
gen, Hafer (trigo, centeno, avena), Gerste (cebada), Buchweizen
(alforion), Mais (malz), Hirse (m\jo), Fenchelhirse (panizo), Zah*>
nia, Kanariensaamen (alpiste). Reis (aroz), Rohr mit Knoten
( cana nudosa) und Espiga. Die behebteste Getreideart in Spa-
nien ist der Weizen. Einige Sorten haben helle Farben, weiche
Kömer, liefern ein weisses Mehl; andere sind hart, spröde und
braun. Es giebt in Spanien nicht weniger als 1300 Arten
Weizen. Sie lassen sich in sechs Hauptgattungen theilen.
403
1. Escana oder escanda, espelta, trigo vestido. Die Körner
verlieren die Schaale selbst in der Mühle nicht. In den
kälteren Provinzen ist die Ernte nur massig; das Stroh ist
spröde, kurz und schwach.
2. Trigos chamorros ; kurze Halme, kleine Aehren, glatt und
platt, ohne Bart. Er erfordert ein mildes Glima, wie in Ca-
stilien. Er heisst auch mocho, toseta, piche, tremesino und
blando, weil das Mehl vorzüglich gut und weiss ist
3. Trigos candeales, mit breiten, offenen Hülsen, langen Bar-
ten imd besonders weissen Körnern. Diese Gattungen,
welche die in Spanien allgemeinsten sind, kommen auch
mit rothen, blauen und gestreiften Aehren vor; sie heissen
mitunter marzal, ceburra, jeja, quija, barbilla, mella,
carricasa.
4. Trigos redondillos; haben vierkantige, eiförmige oder
dicke (ventnidas) Aehren und kurze Kömer. Die Gattung
verliert zur Ernte nicht den Bart; sie ist gesucht. Die
Aehren sind weiss, röthlich oder blauschwarz; die Kömer
goldig röthlich, niemals weiss, nicht einmal innerhalb.
Die Art verträgt keine Kälte aber viel Nässe. Man nennt
sie auch nach dem Patron des Landbaues trigo de San
Isidro oder arisnegro rodonell, rubio, Sietespiguin, racimal,
brancacho.
5. Trigos fimfarones o morunos; ausgezeichnet durch Stärke
und Körnergehalt. Diese Gattung verlangt guten Boden,
Wärme und Wasser; sie gedeiht vorzugsweise in Andalu-
sien, und heisst auch Alaga, trechel, Morillo, patiancho, de
Jerusalen, Salmeron, finana, jijona, fonteji.
6. Trigo de Polonia, Polnischer Weizen; wird eigentlich nur
auf den Balearen gebaut; hat sehr grosse Aehren und Kör-
ner, die hart und fast durchsichtig sind. Auf dem Fest-
lande wird er nicht mit günstigem Erfolge gesäet.
Der RedondiUo ist in Spanien weniger geschätzt, als der
Candeal oder Chamorro. Er wird im Frühjahr (jedoch selten)
oder im Herbst gesäet, und heisst dann tremesino. Im AUgemei-
26*
404
nen gedeihen die Weizenarten im nördlicheren Spanischen Clima
besser als im südlichen. Je kräftiger der Boden , desto grösser
und besser das Korn. Ist der Boden zu heiss, so gewinnt man
an Stroh und verliert an Kömern. Der Boden darf eine Spanne
unter der Oberfläche höchstens 1 5 procent Feuchtigkeit enthal-
ten, sonst geräth der Weizen nicht. Man baut den Weizen nach
rothem (trebol) oder Spanischem Klee (alfalsa), selbst ohne Dün-
ger, jedoch nicht nach Mais, Hanf oder Rüben, welche dem Bo-
den zu viel Kraft entziehen. Nach der KartoflFelemte kann man
Weizen mit der Asche des Kartoflfelkrautes einsäen. Als der
beste Weizendünger gilt der von Pferden , mit Stroh von Cerea-
lien vermischt. Solcher wird aber nur in den nördlichen Pro-
vinzen angewendet. Die Saat muss rein erhalten , das Unkraut
entfernt und die einzelnen überragenden Aehren ausgerissen
werden. Auf ebenem Terrain säet man einen Scheffel (fanega)
auf einen Morgen (fanega superficial) zu 576 Estadales; auf
gutem Boden mehr, jedoch wenn das Korn mehrere Aehren
treibt, weniger. Man rechnet durchschnittlich 200 Aehren auf
jede Quadrat- Vara. Man wechselt in der Fruchtfolge mit Wei-
zen und Roggen. Damit der Weizen nicht durch Unkraut über-
wachse, so wird er möghchst früh gesät. Im nördlichen Spa-
nien wird er mit der Sense, in Estremadura und Andalusien mit
der Sichel geschnitten. Gedroschen wird er im Norden mit Fle-
geln; im übrigen Theile von Spanien wird das Getreide, nach-
dem es in Garben gebimden xmd in runden oder langen Pyrami-
den so zusammengestellt war, dass die Luft freien Zutritt hatte,
auf Feldtennen von festgestampftem und überwalztem Lehm ge-
tragen, dort 2 bis 3 Fuss hoch aufgeschüttet, und zunächst durch
Esel oder Pferde durchtreten und dann mit Holzschleifen , vor
welche ein oder zwei Esel gespannt sind, befahren. Diese Schlit-
ten oder Schleifen sind imten mit scharfen, eingeklemmten Kie-
selsteinen, mit Holzzinken oder eisernen Stiften oder Schneiden
versehen. Sie haben entweder kleine Räder oder Walzen, gleich-
falls mit Stacheln besetzt. Auf der Schleife steht oder sitzt auf
einem festgenagelten Stuhle der Landmann und fahrt, indem et
405
sich am Schweif des Maulthiers oder Pferdes festhält, einige
Stunden, und zwar so lange im Kreise von 15 — 20 Fuss Durch-
messer herum, bis dass die Körner ausgefallen und das Stroh zu
ganz kleinen Stückchen zermalmt ist. Der Landmann hat neben
sich ein Körbchen stehen oder hält dasselbe in der rechten Hand,
aufmerksam den Bewegungen des Zugthieres folgend, um^ den
geeigneten Moment nicht zu verpassen, aus erster Hand den
Beitrag zur Düngung fiir die neue Saat im Empfang zu nehmen
imd zu sichern. Statt der Schleifen werden auch grosse Stein-
walzen zum Dreschen angewendet. Mit der Wurfschaufel be-
arbeitet, sondert sich das Korn von der Spreu, welche letztere
zu mächtigen Haufen aufgethürmt, zuletzt in die Scheuem ge-
fahren und als Hechsei für Pferde, Maulthiere, Rindvieh und
Schafe verfiittert wird. Die Körner werden auf luftige Böden
aufgeschüttet und häuüg umgeschaufelt. Sollte Ueberfluss an
Getreide und Mangel an Gelass sein, so werden die Garben m
runden oder eckigen, mit Strohkappen oder Brettern eingedeck-
ten Miethen in der Nähe des Gehöfles aufgestellt. Unter den
Krankheiten des Weizens ist am häufigsten der Rost (herrum-
bre), der sich in weissHchen Puncten und gelblichem Staube be-
merklich macht; der Mehlthau (niebla), der einen ovalen, dun-
kelen Schorf bildet; der schwarze Staub (carboncillo), welcher
sich aus der Aehre entwickelt; und der Brand (tizon oder ca-
ries), das gefahrlichste Uebel, da es ansteckend ist und sich un-
glaublich schnell über das ganze Feld verbreitet Der Brand
erfasst gewöhnhch die kräftigste Saat, xmd zwar bald nach der
Blfithe, indem die Aehren dunkelgrün, bläulich und dann weiss-
lich werden, worauf sich aus ihnen ein dicker, schwarzer Staub
mit durchdringendem Genich entwickelt. Man vermuthet, dass
die Krankheit aus der Fäulniss der vor der Reife abgefallenen
Oliven entsteht. Das dem Weizen nachtheihgste Unkraut ist die
Cicana oder der Comenillo. Im Jahre 1850 wurden 80,399 Fa-
negas Weizen nach England verschifft. An Weizenmehl nach
Cuba 2,256,070 Arrobas, an Nudeln 82,189 Arrobas eben dahin.
406
Im Jahre 1851 wurden allein von Sevilla ausgeführt
662,506| Fanegas Weizen in Körnern und 29,681 Arrobas Wei-
zenmehl.
Der Roggen, welcher in seiner Behandlung dem Weizen
nahe steht, wird überall gebaut, wo letzterer mcht besonders
gut gedeiht. Es ist für Spanien eine dankbare Frucht; sie wider-
steht und überwindet Hitze imd Kälte, Nässe imd Trockenheit^
schlechten Boden und Unkraut Besser gedeiht der Roggen
nach massiger Düngung. Im Herbst wird der gewöhnliche Rog-
gen, im Frühjahr der tremesino, zu Johannis der multicaule, die
kräftigste Gattimg, gesäet. Das Roggenmehl wird geschätzt, zu
Brod jedoch nur mit Weizenmehl vermischt verbacken, da man
behauptet, dass das reine Roggenbrod feucht und für Menschen
ungesund sei. Man backt das Roggenbrod in langen Stollen und
lässt sie drei bis vier Tage hegen, bevor man sie ohne NachtheU
für die Gesundheit essen zu können glaubt Das Roggenstroh
ist das beste , Heu vertretende Pferdefutter. Vorsicht ist beim
Abfiittern nöthig, da man das Tränken unmittelbar nach dem
Fressen für gefahrUch hält Der Roggen wird auch zu Bier und
Branntwein verwendet; letzteren zieht man über Wachholder-
beeren (enebro) ab, und verkauft ihn als gniebra licor. Im Jahre
1850 wurden an Branntwein verschifft 232,901 Arrobas, und an
Alcohol 37,917 Quintais. Der Roggen leidet an denselben Krank-
heiten wie der Weizen. Das schlimmste Uebel für ihn ist der
Sporn (espolon oder comezuela) mit einem spomartigen schwar-
zen Auswüchse, nach deren Genuss sich bei Menschen eine
furchtbare, tödtUche, brandartige Krankheit einstellen soll
Die Gerste (cebada, hordio) widersteht der Temperatur,
gedeiht aber in den kühleren Regionen besser, als in den heis-
sen. Die Aehren haben entweder sechs oder zwei Reihen Kör-
ner. Unter den ersten Gattungen sind la cebada comun. oder
cuadrada, von dunkler Farbe; la ramosa, die ästige; und la des-
nuda oder Deutscher Reis (aroz de Alemania) am gesuchtesten.
Die Gerste verlangt eigentlich leichten, luftigen, nicht zu feuch-
ten Boden, welcher letztere namentlich för das Stroh nachtheilig
407
ist. Da die Gerste starke Wurzeln treibt und in mehreren Aeh-
ren keimt, so darf sie nicht zu dick gesät werden. Im Frühjahr
wird die gemeine Gerste, der Cadillo mid abanico (Fächer) ge-
säet, sie verlangen aber keinen frischen Dünger. Man säet gern
Klee unter die Gerste. Die Saat muss von Unkraut gereinigt
werden, und leidet, wenn man mit der Egge darüber hinf&hrt.
Die Sommerfirucht fallt leicht aus den Aehren, was bei der Win-
terfrucht nicht der FaU ist. Das Gerstenmehl wird mit Weizen
vermischt, um es zu Brod zu verbacken. Hauptsächlich wird die
Gerste zu Bier verwendet oder zu dem sehr beliebten kühlenden
Gerstenwasser (Agua cebada) während der heissen Jahreszeit.
Das Stroh wird verfüttert. Der Kohlenstaub (carbonciUo) ist fiir
die Gerste die gefahrüchste Krankheit. 1850 wurden 42,550 Fa-
negas Gerste nach England verkauft.
Der Hafer (avena) verträgt schlechten Boden. In Spanien
kennt man zwei Gattungen; den gemeinen Hafer und la desnuda.
Gewöhnlich wird er im Herbst gesäet; der Pflug öfl6xet die Erde
dazu nur flach. Wenn die zur Saat bestimmten Kömer verlesen
sind, und der wilde Hafer entfernt ist> gedeiht er gut. Er wird,
nachdem er schnell und dicht gewachsen, grün abgeschnitten,
verfuttert und wächst rasch wieder nach. Das Mehl wird nicht
verbacken, und das Korn hauptsächlich für Federvieh, seltener
als Pferdeftitter verwendet. Das Stroh wird nur im Nothfall zu
Hechsei zermalmt, da man es zu diesem Zweck fiir untaughch
hält Auch för den Hafer ist der CarbonciUo die gefahrüchste
Krankheit.
Der Buchweizen, unter der Bezeichnung «schwarzer
Weizen» oder Saracenieo bekannt, kommt in zwei Gattungen
vor; der gemeine und tartaria; letzterer widersteht am besten
dem Wechsel der Witterung imd bringt reichere Ernten , doch
hält man ihn för geringer der Qualität nach. Die kalten Nächte
und zu grosse Nässe sind dem Buchweizen nachtheihg. Er
nimmt mit dem schwächsten Boden vorlieb, imd bildet, grün
vergraben, den besten Dünger. Zur Zeit der Reife wird er ent-
weder abgerissen oder mit der Sichel oder Sense geschnitten,
408
und dann wie das Getreide ausgetreten oder getrillt. Man backt
das Mehl, mit Weizen, Gerste und Roggen vermischt, zu Brod
— wenn es an Besserem fehlt. Pferde, Schweine und Federvieh
erhalten die Kömer als Futter. Die Preise der Cerealien standen
am 1 Juli 1851 in Spanien:
Der Weizen: in Sevilla die Fanega .... 36 — 44 r.
40 — 47 .
44 r.
27 »
25 »
38 »
32 .
26 »
in Murcia »
in der Mancha »
in Valencia »
in Rio seco »
Der Roggen durchschnittlich »
Die Gerste » »
Der Hafer » »
Mais, Hirse, Panizo, Zahnia und Alpiste, sind Gramineen,
welche einem wärmeren Chma angehören und wenig Kälte ver-
tragen können. Sie verlangen einen gut bearbeiteten Boden und
ausreichende Feuchtigkeit. Sie folgen am besten den Frühlings-
fiitterkräutem, müssen leicht und dünn gesäet sein, und die
Disteln sorgfältig aus der Saat entfernt werden. Die Ernte muss
beginnen, bevor die Kömer auszufallen an£mgen.
Der Mais, in den Basken trigo de Indias genannt^ giebt keine
Ernte, wenn er nicht in weiten Zwischenräumen gesäet werden
kann. Es giebt Früh- und Spätmais. Frühmais sind: der de ve-
rano, gelb oder roth, in 12 — 14 Reihen, je 30 — 35 Kömer zäh-
lend; el enano, gelb, in 8 — 16 Reihen 24 — 28 Kömer haltend,
angebhch in 40 Tagen reifend; de pico, wegen der Form der
Kömer, hat dieselbe Kömerzahl, wie der cuarenteno, welcher,
blassgelb, in 8 — 10 Reihen 24 — 28 Kömer zählt
Spätmais ist der gelbe Pensylvanische, in sehr starken Kol-
ben, 8 — 10 Reihen zu 50 — 60 Kömer haltend; der weisse Vir-
ginische, in 6 — 8 Reihen 45 — 50 Kömer zählend; der weisse
oder gelbliche Otono mit 35 — 40 Körnern in 10 — 12 Reihen.
Im Herbst unter der Egge gesäet, wird er zu Ende des
Winters zum zweiten Male behackt. Im Frühjahr muss der Pflug
der Saat voran gehen; die Furchen müssen tief sein; Dünger
409
darf nicht fehlen; als solcher sind Kalk und Asche sehr er-
spriesslich. Die Saatkörner werden häufig eingeweicht und mit
Gips bestreut Die Erde wird in Furchen gezogen; die Kömer,
je zwei zusammengelegt, müssen immer eine halbe Vara von den
nächsten Pflanzen entfernt sein. Wenn die ersten Blätter zum
Vorschein gekommen, lässt man nur einen Stengel, und zwar
den kräftigsten, stehen, und entfernt die übrigen. Der Mais
blüht im Juli und August. Auf der Spitze befindet sich eine
mit männUchen Blüthen besetzte Staude, welche die tiefer liegen-
den weiblichen Büschel befruchtet. Nach der Befruchtung wird
die Staude abgebrochen und als ein treffliches Grünfiitter ver-
braucht Man entfernt später die einzelnen Blätter rings um die
Fruchtkapsel. Zur Zeit der Reife wird die Frucht geschnitten,
und die Kömer durch Klopfen , Kratzeisen oder Desgranadoren
aus der Hülse gebrochen. Zwischen den Maisstauden werden
Bohnen (judias), Wassermelonen (zandias) und Kürbisse (cala-
bezas) gepflanzt. Der Mais ist eine sehr gute Nahrung for Men-
schen und Vieh. Unter dem Namen Chicha bereitet man daraus
ein wohlschmeckendes Getränk. Mit Mais gefuttert, gedeiht das
Federvieh zu seltener Grösse und Korpulenz; die trockenen
Maisblätter wirken bei den Kühen stark auf die Milchvermeh-
rung. Als Pferdefiitter müssen die Kömer 24 Stunden lang ein-
geweicht werden , weil sie sonst zu hart sind und den Pferden
die Zähne verderben. Der Carboncillo und der Wurm sind
Ej-ankheiten, welche den Mais häufig heimsuchen. Im Jahre
1850 wurden 80,868 Fanegas Mais nach England verkauft.
Die Hirse, panizo und alpista, wird in Asturien, Gralicien
und Aragon am häufigsten gebaut. Es giebt verschiedene Arten;
die Ungarische, die Itahenische und die moha sind die gesuch-
testen. Im Frühjahr gesäet, werden sie als Grünfutter verwen-
det, und man lässt dann Weizen darauf folgen.
Der Reisbau ist da, wo nicht regelmässige Regengüsse ihn
bewässern , sondern wie in Spanien stehendes Wasser über die
Felder geleitet wird, dort versumpft imd schädliche Miasmata
entwickelt, eine grosse Plage, da die Krankheiten imter den An-
410
wohnem niemals aufhören. Es giebt drei Gattungen, die in Spar
nien gebaut werden, el grueso oder comun, el menudo und el
lampiilo, welcher in Wurzeln und Stroh dem Weizen am ähn-
lichsten ist. Der Reis erfordert guten Boden, gut bearbeitet, ge-
düngt und feucht erhalten. Im Frühjahr gesäet, wird er, sobald
er die Höhe einer Spanne erreicht, mit der Hand, ohne Instru-
mente, in bedeutenden Zwischenräumen verpflanzt, nachdem
vorher der Pflug dreimal dazwischen durchgegangen und die
Disteln sorgfaltig ausgejätet sind. Zur Zeit der Reife werden
kleine Quadrate von Erdhäufchen gebildet, in deren Mitte das
Wasser verdunstet. Der Reis wird geschnitten, Kolben \md Bü-
schel zusammengebunden, getrocknet und später durch Pferde
ausgetreten, das Stroh wird dem Vieh untergestreut. Die Hül-
sen werden in der Mühle abgemahlen. Die Garbilladores von
Valencia besitzen die Kunst, einfach und schnell die Kömer zu
sichten, indem sie solche in einer bestimmten Temperatur durch
ein Ledersieb durchlaufen lassen, worauf sich während dieses
Prozesses in sehr kurzer Zeit in vier Haufen die ganzen, die ge-
theilten, die ausgehülsten Kömer und in dem letzten die Hülsen
sondern. Im Jahre 1850 wurden 23,879 Arrobas Reis versclüfft.
Das Zuckerrohr, cana de azucar, caiia miel, kommt in
drei Arten vor: Caiia de la tierra, la algarabena und das von
Otaheiü. Das erste ist das leichteste, das zweite den meisten
Zuckergehalt gebend, und das dritte das stärkste, welches bis
zur Höhe von 6 Varas treibt. Das Zuckerrohr bedarf einen guten
Weizenboden, Feuchtigkeit sowohl wie Hitze. Stücke guten
Rohres werden in Furchen eingesteckt, bedeckt, bewässert imd
von Unkraut rein erhalten. Das Rohr bedarf 12 — 18 Monate
zur vollständigen Reife, je nach Cüma und Witterung. Das Ota-
heitische Rohr wächst schneller. Im Frühjahr gesteckt, giebt es
1, 2 bis 3 Ernten, Im zweiten Jahre geschnitten, heisst es Alisa.
Man pflanzt gewöhnUch Gemüse zwischen die Stauden; die Knol-
lengewächse (tuberculosos oder napiformas) wählt man am lieb-
sten dazu, weil sie die meisten Früchte tragen. Sobald das Rohr
gereift, wird es in die kleinen Mühlen (trapiche) gebracht, und
411
man gewinnt den sogenannten griinen Zucker (azucar verde).
Abgekühlt in Bocoyen bildet sich der Zuckersyrup oder Gummi
(moscabado). Gebleicht in conischen Lehmvasen (hormas) ge«
winnt man die weissen Zuckerbrode. Der Zuckersyrup (batieio-
nes oder melazas) in Wasser aufgelöst, fermentirt und giebt
destillirt den Rum. Der Verbrauch der Caiia de la tierra en el
verdeo ist bedeutend; das Rohr wird in Stückchen zerschnitten
und ausgesogen.
Die vorzüglichsten Plantagen sind in Motril , FrigiUaira und
Velez Malaga. Es sind imgefahr 10,000 Marjales zu 756 Qua-
drat-Ellen mit Zuckerrohr bebaut Die Marjala gab 12 — 15 Ar-
robas, doch hat es die neueste sorgföltigere Cultur bereits bis
auf 30 Arrobas gebracht Die Sociedad Azucerera hat grosse
Verdienste um die Förderung dieses Industriezweiges. Das ver-
gangene Jahr hat sehr gute Erträge geliefert. Man schätzte die
Gesanmitemte auf 320,000 Arrobas Zuckerrohr, im Preise von
1^ — 2 r. die Arroba. Es wurden gewonnen:
von der Englischen Gesellschaft in Motril 1,500 Arrob. Zucker,
von der Gesellschaft in Almunecar 12,000 » »
von Privatbesitzern 27,000 » »
von Enriquez in Velez Malaga 37,000 » »
zusammen . . . 77,500 Arrob. Zucker.
Die Fabrik von Enriquez ist mit trefflichen Dampfmaschinen
und Apparaten nach den besten Methoden ausgestattet
Die in Spanien vorzugsweise gebauten Gemüse sind: Boh-
nen, imd zwar: die gewöhnlichen Brechbohnen (judias), Sau-
bohnen (habas, vezas), Feigbohnen (altramuces) und Erbsen:
Zuckererbsen (quisantes), Kichererbsen (garbanzos), eckige Erb-
sen (qu\jas), Arbejas, Linsen (lentejas) und Yerros. Der Ge-
müsebau erfordert gutes Land und sorgfältige Bearbeitung des
Bodens. Der Dünger muss gut sein; Kalk imd Gips bewahren
sich am besten. Ein Theil der Pflanzen wird zum Unterpflügen
als Dünger verwendet; ein Theil zu Viehfutter bestimmt; der
Best zur Nahrung der Menschen. Die Gemüse vertragen eine
412
sehr frische Temperatur. Bohnen giebt es mehr als ein Dutzend
verschiedene Arten; sie werden im Herbst gesteckt. Die Grar-
banzos nehmen auch mit schlechterem Boden vorlieb; Gips und
Kalk ist ihnen schädlich ; Regen zur Blüthezeit ist sehr nachthei-
lig, und die Krankheit rabia gefahrlich. Die Kichererbse gedeiht
am besten in Castilien und Estremadura, wo man sie auf gutem
Boden baut Von dort wurden 1850 nach Cuba 25,781 Fanegas
verkauft. Knollengewächse sind Kartoffeln (patatas), Erdbir-
nen (batatas), dann die patacas, remolachas und chufas. Es giebt
unzählige Arten dieser Knollengewächse , denen man gutes und
feuchtes Land gönnt; in der mUden Temperatur gedeihen sie
am besten. Sie werden im Mai gesteckt; die Ernte ist nicht so-
gleich wieder zur Saat zu benutzen. Unter den Wurzel-
gewächsen sind die Rübenarten: la campestre, came blanca,
rasada, amarilla larga (gelbe Rübe), auch amariUa alemania
(grosse gelbe Rübe), blanca de Silesia (weisse Schlesische Rübe)
die gesuchtesten. Sie werden von Menschen gegessen oder als
Viehfutter verwerthet. Kranklieiten dieser Wurzelgewächse sind
so wenig in Spanien bekannt, als die Krankheit der Kartoffeln.
An Gemüsen wurden 1850 verschifft 324,994 Arrobas.
Die Kohlgattungen sind sehr mannigfaltig; der schwarze
und Blumenkohl am behebtesten. Salat von Endivien, Selleri,
Kraut, Raute, Rapunzen, Kresse, Garden etc. gehört zu der un-
entbehrüchen täglichen Kost aller Stände. Die Besteuerung der
Gemüse vom 1 Februar 1852 ab hat überall Reclamationen, an
vielen Orten die Verabredung zur Folge gehabt, gar kein Grün-
zeug mehr zu Markt zu bringen.
Die Wiesen sind entweder natürliche (naturales oder per-
manentes) oder künstUche (artificiales oder transitorios). Man
ist in Spanien darüber nicht zweifelhaft, dass es wünschenswerth
ist, den Hausthieren eine Abwechselung von hartem und Grün-
futter zu gewähren; man kennt die Vorzüge der frischen Wie-
sen, der saftigen Gräser und Kräuter sehr wohl; allein ohne
Wasser und Thau unter dem Spanischen Clima Wiesen anzu-
legen und zu erhalten, ist eine Unmöglichkeit. In den nördlichen
413
Provinzen, in den Gebirgsthälem, auf den Bergabhängen, in der
frischeren Temperatur und neben dem Quellenreichthum, der
auch die Ebenen hinreichend mit Wasser versorgt, giebt es herr-
liche Matten, die man auch mit günstigem Erfolge zur Viehzucht
überhaupt, wie insbesondere zur Milchwirthschaft und Käse-
fabrication benutzt Wo es irgend zulässig, wird der Klee ge-
baut; der purpurrothe (trebol purpurea) zweijährige, der rosen-
rothe (trebol rosada) einjährige imd die Esparsette (Esparceta
oder pipirigallo).
Die Olivenpflanzungcn bedecken in Spanien einen gros-
sen Theil der in Cultur gesetzten Bodenfläche. Der Kälte wider-
steht der Oelbaum nicht. Wo er in gemässigter Zone gepflanzt
ist, gestattet er in seinen Zwischenräumen den Anbau von Cerea-
lien und Gemüsen nicht; in den heisseren Provinzen kann man,
unter der Voraussetzung guten Bodens und guter Düngung, das
Zwischenland der Oelpflanzungen zu Getreide und Gartenfrüch-
ten benutzen.
Der wilde Oelbaum (azebuche) trägt, wenn das Jahr günstig
ist, reiche Früchte, welche die Mühe und Arbeit seiner Pflege
wohl belohnen. Es giebt in Spanien viele Gattungen von Oliven-
bäumen; der Silvestre oder Montemo, acituna tachuna, picholin
oder lechin, negra, moradilla oder zorzalena, azu&irada, manza-
nilla oder barrelenca, gordakeal oder seviUana, morcal, den
wohlriechenden (de olor) und picuda. In Aragon ist der Empel-
tre xmd in Castilien der Comicabra oder cometa der beliebteste.
Der Boden fiir den Oelbaum muss sorglESltig gewählt, bearbeitet
und gedüngt werden; sehr wichtig ist die Anlage der Wasser-
rinnen zur regelmässigen und gleichmässigen Bewässerung. Die
Pflanzung geschieht auf dreifache Weise; indem man entweder
eine Wurzel vom Hauptstamme löst und einlegt; oder indem
man ein Pflanzenreis einsetzt, entweder einen Ast des Baumes
oder ein Stockreis von 4 bis 10 Palmos; oder endlich kleine
Setzlinge (estaquillas) eine halbe Vara lang. Ein Korbgeflecht
in der Form imserer vaterländischen Kiepen umgiebt die junge
Pflanze; nicht zu dicht> um der Luft freien Zutritt und Durchzug
414
zu gewShren; hoch genug, um nicht von Thieren, namentlich
von den Ziegen, erreicht werden zu können, welche die Pflanze
tödten, sobald sie die Spitze abgefressen haben. Erde wird rings
herum angehäufelt und fleissig mit Dünger beschüttet, so wie
regelmässig besprengt, wenn die Wärme zu trocken ist. Der
Zwischenraum zwischen den Bäumen, deren lange Reihen paral-
lel fortlaufen, braucht in Andalusien nicht so weit zu sein, wie
in den milderen oder gemässigteren Himmelsstrichen. Aus dem
Erdreiche muss sorgsam alles Unkraut entfernt werden. Früchte
tragen nur die bogenförmigen Zweige des Baumes. Die jungen
Pflanzen blühen zuerst nach zwei Jahren. Ohne hinreichende
Luft und Sonne reifen die Früchte nicht. Trägt der Baum viele
Früchte, so ist deren Oelertrag gering. In der Regel trägt der
Baum nur alle zwei bis drei Jahre. Den Ertrag eines gesunden
Oclbaumes berechnet man durchschnittlich auf 5 Francs. Die
trockenen Aeste müssen sorgsam ausgelöst, die Blüthe tragen-
den gelichtet, die nach aussen stehenden zu einer runden Form
gebogen und gewöhnt werden. Der Pflug muss alljährlich einige-
male das Erdreich um den Baum öflhen; er darf niemals die
Wurzel berühren, welche, da sie sich gern aus der Erde heraus-
arbeitet, in jedem Frühjahr mit Erde und Dunger frisch bedeckt
wird. Die zur Speise bestimmte Olive wird grün abgepflückt;
zum Oelpressen muss sie vollständig reif sein. Die Oliven,
welche im Reifen die Farbe nicht ändern , haben doppelten Oel-
gehalt; diejenigen, welche einen schwärzlichen Schimmer zeigen,
drei- bis vierfachen. Das Oel, welches unmittelbar nach der
Ernte gepresst wird, ist feiner, aber bitterer. Auch das Oel muss
fermentiren. Das Mahlen oder Pressen geschieht durch laufende
Räder oder hydrauUsche Pressen; das Abklären durch Ruhe
oder durch Filtration, durch Eiweis, Ochsenblut, Asche, Sand
und Garbanzos. Die allergrösseste Sauberkeit bei der Zuberei-
timg ist unumgänglich nothwendig. Es scheint, dass lediglich
die Zubereitungsart die Schuld trägt, dass das Spanische Oel
nicht als das vorzüglichste in Europa gilt. Jedenfalls wird sich
der Leser aus der vorstehenden Schilderung überzeugt hab^i.
415
dass die Oelbaumbesitzer sich nicht dem Müssiggange überlas-
sen, und der Natur anheimstellen dürfen, för die Pflanzungen zu
sorgen , sondern dass damit dauernde Aufsicht und Arbeit ver-
btmden ist Der alte Oelbaum wird, wenn die jungen Bäumchen
herangewachsen sind, abgeschnitten tmd der Stamm von den
Kunsttischlern gut bezahlt.
Olivenpflanzungen nehmen in Spanien einen Flächenraum von
367,700,000 Quadratfuss ein. Es werden gewonnen 70,55 1,650 Fa-
negas oder 52,765,757 Arrobas Oel, im Werthe von 1,654,254,486 r.
Die Feinde des Oelbaumes sind theils Insecten: die Tala-
drilla oder Tranza, die Palomilla oder Olivenfliege (Mosca) , und
bestinunte Krankheiten: die Cuscuta, die Yerba tora imd vor al-
len der Muerdago oder Marojo ; sie tödten die Frucht und scha-
den dem Baum.
Ausser einigen ölhaltenden Pflanzen, la colza oder berza sil-
vestra, la mostaza, la adormidera xmd la madia, sind in Spanien
die Mandeln und die Haselnüsse (avellana americana), welche
60 procent Oel geben, tmd ajoi\joli, alegria oder sesamo, das
Sesamkraut, higuereta, palma cristi und Ricinus besonders ge-
kannt und benutzt
Im Jahre 1850 wurden verschifft Olivenöl nach Europäi-
schen Häfen 48,859 Arrobas, nach America 289,794 Arrobas.
Eben dahm Mandelöl 147,639 Arrobas imd Oel aus anderen
Pflanzen 18,170 Arrobas. Ln Jahre 1851 wurden allein aus Mar
laga 465,665 Arrobas klares, 21,526 Arrobas trübes Olivenöl aus-
geführt Die Provinz Asturien hat im Hafen 6\jon 1851 im Gran-
zen 49 Englische Schiffe mit Haselnüssen beladen.
Der Weinstock ist in Spanien zu Hause; es giebt glatte,
haarige imd knorrige Reben; weisse, rothe, schwarze, grüne, vio-
lette und jaspisartige Trauben. Davon sind einige nur zum Es-
sen, andere vorzugsweise zu Rosinen, der Rest für die Presse
geeignet Der Wein muss vollständig reifen ; die Wärme süsst
ihn; Feuchtigkeit darf ihm nicht fehlen, sonst bleibt er krafüos.
Auch der wilde Wein ist in Spanien nicht selten. Die Region
des Wanbaues erstreckt sieh, da der Stock weniger ^npfindlich
416
ist, über die Region des Oelbaumes hinaus. Die Bodengüte ist
zum Gedeihen der Frucht wesentliche Bedingung. Der Grund
muss die Feuchtigkeit festhalten , in kälteren Zonen wSrmer , in
heisseren kühler sein. Die Rebe gedeiht nicht in mit übel-
schmeckendem oder bitterem Wasser durchzogenem Erdreich.
Mit dem Dünger muss sparsam umgegangen werden , weil
er leicht auf den Geschmack der Traube einwirkt.
Das Pflanzen geschieht durch Setzlinge, Oculation oder Ein-
graben mit der WurzeL In Furchen werden die Reben, mit
einem Zwischenraum von 1^ — 2\ Fuss, etwa 2 Fuss tief einge-
graben. Die Setzlinge werden auch in der Mitte mit Erde be-
deckt Man wählt zum Pflanzen das Ende des Winters, wenn
es am frischesten ist, imd am liebsten einen bewölkten Tag.
Jährlich muss der Weinstock umgraben, gedüngt und beschnit-
ten werden. Wird der Wein zu früh geemtet^ so ist er schwach
und hält sich nicht ; schiebt man die Ernte zu lange auf, so wird
und bleibt der Wein trübe. Um die richtige Zeit zu treffen,
schneidet man einen Kern aus einer Weinbeere ; ist am folgen-
den Tage das Loch so gross geblieben, um den Kern durch das-
selbe in die Beere wieder hineinstecken zu können, so ist dies
ein Zeichen, dass der Wein vollständig reif ist.
Die Weinlese geschieht theils mittelst der Hand, theils mit-
telst weiter Holzkämme. Sind die Trauben mit der Hand ge-
pflückt, so hat der Wein eine grössere Klarheit und ein stärke-
res Aroma. Das Pressen, Kochen, Fermentiren, AufSRillen und
die ganze spätere Behandlung ist in Spanien äusserst verschie-
den; es richtet sich dieselbe nach dem Gehalt, dem Zuckerstoff
und nach der Eigenthümlichkeit der Weinsorten. Zu den vor-
züglichsten Weinen in Spanien gehört :
Der Malaga. Die besten Sorten desselben sind die süssen
Muscateller, der BergAvein, las lagrimas, zu welchen die Tropfen
ungepresst selbst auslaufen. Die Bota guten Malagaweines ko-
stet 70 Thaler. 40 — 50,000 Botas gehen alljährlich nach Eng-
land und America. An Trauben und Rosinen werden jährlich
eine Million Schachteln fiir das Ausland verpackt. Die zuletzt
417
reif gewordenen Trauben, in den Landhäusern an langen Schnü-
ren zur Aufbewahrung aufgehängt, werden Colgadores genannt.
Der Xereswein wird nach dem Arabischen Maasse Botega,
25 Pfund, von denen 30 auf eine Bota gehen, gerechnet Im
Jahre 1851 sind 41,698 und danmter 10—12,000 Botas feiner
Qualität in Xeres selbst gekeltert. Die bessere Sorte «Seco»
(nicht mit Sect zu übersetzen) ist stark, theuer und besonders in
England sehr gesucht Der Wein gewinnt bedeutend durch
den Transport in ein kälteres Clima und seine Aufbewah-
rung daselbst Vino fino, oloroso und generoso wird die BotÄ
zehn- bis zwölQährigen Weines mit 80 — 100 Guineen bezahlt,
in England mit 100 — 130. Eine Bota sind 108 — 112 Gallonen.
Die Weincultur ist in Südspanien hauptsächlich durch Franzosen
und Schotten gefördert Die Capatazes, Weinküfer, sind mei-
stentheils aus Asturien geburtig. Sie sind sehr zuverlässig in
der Beaufsichtigung und geschickt in der Behandlung der Weine.
Die Art und Weise, wie die madre vino — ein Mutterfass — zu
benutzen, um aus einen jungen und leichten, starken und alten
Wein zu bilden, steht der Geschicklichkeit nicht nach, welche in
meinem Vaterlande , in Oberschlesien sowohl wie im Grossher-
zogthum Posen, die Weinhändler besitzen, um den schlichten
Landwein, auf ein gutes Mutterfass gebracht, zum beliebigen
süssen oder herben alten Ungar- Ausbruch zu verschneiden. Man
muss erstaunen, wenn man in Xeres durch die Botegas, Wein-
keller, wandert, welche sich übrigens nicht in unterirdischen Ge-
wölben befinden, in denen sich der Wein nicht hält, sondern in
verschiedenen Stockwerken über der Erde. Es liegen, nach
Jahrgängen imd Qualität gesondert, imgeheuere Vorräthe aufge-
thürmt Manche von diesen Weinlagem haben einen Bestand
von 2, 3 bis 400,000 Duros an Werth. Mit der blossen Lage-
rimg des Xeres Weines, den man jung kauft und hegen lässt, sollen
8 procent zu verdienen sein, weil er von Jahr zu Jahr im Werthe
bedeutend steigt Bekanntlich bedürfen die Spanischen und
Portugiesischen Weine der Versetzung mit Sprit, um sie zum
Transport und zur längeren Auf bewaluimg geeignet zu machen.
V. Minutoli, Spanien. 27
418
Es ist fiir den Xereswein sehr wichtig , den Sprit möglichst rein
und stark hergestellt zu erhalten. Alle bisherigen diesf&lligen
Versuche sind überboten durch die vorzügliche Fabrication eines
Landsmannes 9 des Herrn Schlesinger aus Berlin, als Consular-
Beamter, und durch sein Etablissement in Puerto Santa Maria
und seine sonstige industrielle Thätigkeit im Genuss der öffent-
lichen Achtung.
Nach England und America wurden 1850 verkauft Xeres-
wein 1,483,369 Arrobas, Malaga 195,094 Arrobas, andere Spa-
nische Weine 2,188,726 Arrobas, grüne Trauben 30,135 Arro-
bas und Rosinen 1,364,752 Arrobas.
Auch ganz vortreffliche Böttichereien giebt es in Xeres. Zu
den höchst sorgfaltig gearbeiteten, mit Eisenbändem versehenen
Fässern sind mit sehr gutem Erfolge Deutsche Eichendauben
verwendet worden.
Sonstige gute Weinsorten sind der Pedro Ximenes, der Pa-
jarete, der Val de penas bei Cordova, der Wein von Sifjes in Ca-
talonien, von Beni- Carlo bei Valencia, desgleichen el Ojo de
Gallo; blanca imperial. In Estremadura in der Serena, Norte
rubia , Paradilejo blanco. In Aragon der Tinto aragones , der
Wein von Guarina und Villa Gonzalo. In Gralicien die Weine
von Valdeorras , Amandi , der Pioseco und Gostado bei Orense,
der Peralto, Azagra, Cuscante in Navarra und viele andere;
denn jede Provinz vermag einige vorzügliche Gattungen nachzu-
weisen.
Man hat neuerdings auch künstlichen Champagner in Spa-
nien producirt, doch hat sich derselbe noch keine allgemeine
Geltung verschaffen können.
Zur Landwirthschaft gehört femer der Bau der Faser-
pflanzen: Flachs (hno), Hanf (Canamo) und die Baumwolle
(Algodon). Die Behandlung der beiden ersteren unterscheidet
sich nicht wesentlich von derjenigen in Deutschland. Wie in
dem Feldbau überhaupt die GeräÜischaften meistentheils sehr
einfach und ungeschickt, so sind auch die Vorrichtungen zum
Brechen des Flachses durchaus nicht zu empfehlen. Die Art,
419
wie dies in Belgien geschieht, habe ich in Spanien nirgends an-
getroffen. Baumwolle wird nur in Motril und auf den Balearen
in Iviza gebaut.
Von den Farbepflanzen findet man in Spanien den Krapp
(rubia), den Wau (Gualda) — Afiil — den Waid (pastel), den Su-
mach (Zumague), Saffi*an (Azafran), Carthamus coeruleus alazor.
Im Jahre 1850 wurden verschifft 149,603 Pfund Saflfran,
82,586 Pfund Afiil, 44,925 Arrobas Krapp nach England.
Als Einhäge- imd Zaunpflanzen (plantas de setos o val-
lados) findet man die Aloe (pita oder Agave), die Indianische
Feige (nopal, tuna, higuera de pala), das wilde Rohr (cana brava)
und den Dorn (cambronera). Am schnellsten wächst der Cactus
und die Agave, deren Blüthenstengel einen 8 Fuss hohen, 6 Zoll
im Durchmesser haltenden Stamm treiben. Sobald die Blume
abgeblüht, geht die Hauptpflanze ein ; aus ihr wuchern aber neue
Pflänzlinge schnell wieder in die Höhe.
Der Gartenbau umfasst den Gemüsebau, die Ostbaum-
zucht und die Unterfrüchte zum eigenen Gebrauch imd zum
Verkauf. Die Blumenzucht ist ein Theil der Gartencultur, welche
im Allgemeinen den Uebergang zum Feldbau bildet.
Die Baumcultur betreffend, so sind die Bäume Wald-
oder Obstbäume ; die ersten bilden Wald, Busch und Haide ; die
anderen Fruchtbäume und Bäume zur Gartenzierde. An Frucht-
bäumen gedeihen in Spanien in der Region des Zuckerrohrs die
Platanen (plantanero), die Americanische Birne (Chirimoyo), beide
in Andalusien und Valencia; die Dattelpalme (palma- datiles), be-
sonders in Elche, zwischen Alicante und Murcia grosse Planta-
gen bildend; die Orange (naranjo), der Johannisbrodbaum (Al-
garrobo), die Pistazie (Alfonsigo oder pistachero), die Feige (hi-
guera), die Brustbeere (Azufaifa) und die Granate. In der Zone
des Weinstockes und der Cerealien finden sich der Mandelbaum
(Almendre), der Maulbeerbaum (Morera), la Midticaula, el Ciro-
lero, der Abrikosenbaum (alberi-coquero), der Pfirsichbaum (me-
locotonero), die Gastanie (castano), der Nussbaum (nogal), der
Kirschbaum (cerezo), Apfel- und Birnbäume (manzanas y pieras),
27'
420
der Sperberbaum (serbal). Aus Aepfeln, Bimen und Serbai wird
ein jetzt sehr beliebter Cider gepresst
Im Jahre 1850 wurden 110,343 Arrobas grüne imd 138,053
Arrobas trockene Baumfrüchte verschifft; desgleichen 80,558
Arrobas Mandeln, 129,587 Scheffel Haselnüsse und 54,737,590
Orangen. Unter den letzteren sind die dünnschaaligen die be-
sten; sie zeichnen sich am Baume dadurch aus, dass mit der
Reife der Frucht die Blätter des Astes , an welchem sie hängen,
gelb werden, während die Blätter der Aeste, an welchen weniger
gute Früchte hängen, die grüne frische Farbe bewahren; die be-
sten Orangenbäume haben bis in die äussersten Zweige die läng-
sten, härtesten und spitzesten Stacheln.
Zu den Grartenfrüchten gehört die Erdbeere , welche in Ca-
talonien imd in Castilien in Aranjuez im Grossen feldbauartig
betrieben wird. Die Frucht ist sehr beliebt Im Sommer 1851
kamen im Monat Juni zu einem Markttage nach Barcelona 1500
Körbchen mit Erdbeeren, zu 10 Pfund das Körbchen, also 15,000
Pfund, zum Verkauf.
Wer Musterwirthschaften, in einer ganzen Provinz beste-
hend, kennen lernen will, der besuche die Balearen; der er-
staune auf Menorca über die ausgesuchteste Sauberkeit, auf
Mallorca über die sorgfaltig bestellten , ohne Ausnahme mit gut
unterhaltenen Steinmauern umgebenen Felder und Gärten, die
Pracht der Wiesen, die Behandlung der Obstbäume, die Baum-
schulen, Abzugsgräben, den Fleiss und die Ordnimg, die überall
herrschen, und den wohlthätigsten Eindruck gewähren, während
die grossai'tigen vulcanischen Gebirgsmassen und Formen, die
frischen Wälder und die imabsehbaren Orangen-, Mandel- und
Oelbaum- Pflanzungen dieser gesegneten Insel das Auge ent-
zücken.
Die Waldcultur lässt noch Manches zu wünschen übrig.
Es fehlt weder an dem besten Willen, noch an unterrichteten
Forstbeamten, deren mehrere ihre Studien in Deutschland absol-
virt haben. Allein es sind auch hier die örtlichen Verhältnisse,
welche durchgreifende Reformen wesentlich erschweren. Dazu
421
gehören die Jagd- und Weiderechte und Uebergriffe ; der Man-
gel an freiem, unbelastetem Eigenthum, und die im Allgemeinen
in Spanien wider die Cultur der Waldbäume herrschenden Vor-
urtheile. Vor wenigen Jahren hatte die Regiening einen Preus-
sischen Forstmeister zu gewinnen gewünscht, um durch seine
Anstellung als Oberforstmeister die Spanischen Waldungen be-
sichtigen, vermessen zu lassen, und eine forstwirthschaftliche
Verwaltimg einzuführen; neue Waldanpflanzungen anzulegen,
mid eine Schule zur Heranbildung tüchtiger Forstmänner zu
gründen. So ehrenvoll auch ein solcher Antrag erschien, und so
günstig auch die Bedingungen gestellt waren, so kam die Sache
nicht zur Ausfuhrung, da es in Preussen an disponiblen höheren
Forstbeamten fehlte, welche auf eine Reihe von Jahren eine
solche Mission hätten übernehmen können.
Der jetzige Chef der Forstverwaltung, welcher sehr tüchtige
Studien ip. Deutschland gemacht, hat seine Aufgabe mit Kraft
und Nachdruck erfasst; die Vermessimgen haben begonnen, mit
Anpflanzungen hat man den Anfang gemacht und die durch Kö-
nigliches Decret vom 18 November 1846 gestiftete Schule für
Forstbeamte erfreut sich eines guten Fortganges. Das Regle-
ment vom 18 August 1847 setzte die spedellen Instructionen
fest, wonach die Specialschule von Villaviciosa y Odon de inge-
nieros de montes y plantios aus 50 Alumnen , mit den nöthigen
Lehrkräften und Subalternen versehen, bestehen sollte.
Desgleichen hat das Könighche Decret vom 7 October 1851
auf die Wichtigkeit der Waldanpflanzungen hingewiesen, und
die Wahl der Sämereien, die Herstellung eines entsprechenden
Forstschutzes, auch bei Gemeinde- Waldungen, unter die Aufsicht
der Königlichen Behörden gestellt.
Unter Carl III wurden 500,000 Arrobas Getreide in Spa-
nien eingeführt; 1807 betrug der jährUche Ertrag der CereaJien
40,641,772 Fanegas; 1850 belief sich der Werth der gewonne-
nen Ernten von 55,000,000 Fanegas auf 128,000,000 Realen, und
es wurden 180,000 Fanegas Weizen exportirt, so wie 2,356,070
Arrobas Mehl.
422
Indem wir uns zur Landwirthschaf)^ zurückwenden, gehea
wir zur Viehzucht und zunächst zu den vierfussigen Thie-
ren über.
Zugthiere können schwere Feldarbeit nur verrichten, wenn
sie gesund und kräftig sind. Um sie in diesen Zustand zu ver-
setzen und sie darin zu erhalten, müssen sie gut gewartet und
geföttert werden. Die Nahrung muss sich nach der Arbeit rich-
ten; der Wertli des animalischen Düngers hängt von den Be-
standtheilen des Futters ab.
Das Spanische Ross ist, man darf es nicht verhehlen,
durch Vernachlässigung der Zucht sehr zurückgekommen. Als
das Ideal eines schönen, grossen, kräftigen, ausdauernden, edlen
Pferdes mit stolzen und elastisclien Bewegungen galt sonst das
Andalusische Ross. In welchem Ritterroman hätte der Held
der Geschichte nicht zum Turniere einen Andalusischen Hengst
geritten ? Wunder an SchneUigkeit, Sprungkraft und Ausdauer
haben stets die Andalusischen Renner vollbracht. Kaiser Carl V
war nicht das einzige gekrönte Haupt, das in allen feierüchen
Aufzügen auf Andalusiscliem Schimmel erschien — und doch
würde es heute schwer w^erden, in ganz Andalusien ein Dutzend
Pferde zusammenzustellen, welche an Schönheit, Ebenmaass der
GUeder, Kraft und Elasticität jenem früheren Urtheile zu ent-
sprechen im Stande wären. Was meine subjective Ansicht an-
betrifft, so bemerke ich von vom herein, dass der heutige Ge-
schmack der Spanier hinsichts der Figur, Haltung und Bewe-
gung des Pferdes, so wie hinsichts des Sitzes und der Führmig
des Reiters, sehr verschieden von demjenigen ist, was man in
Deutschland schulgerecht, sicher, leicht und elegant nennt.
Welcher Geschmack der bessere, muss allerdings daliingestellt
bleiben. Zur Rechtfertigung unseres Deutschen Geschmackes
erwähne ich nur, dass es uns darauf ankommt, den Sitz des Rei-
ters ungezwungen und fest in allen Gangarten des Pferdes zu
wissen und in der Führung mit den möghchst geringen Mitteln
das Pferd zu unterstützen und zu nöthigen, alle Bewegungen
nach des Lenkers Willen folgsam auszufahren. Das Spanische
423
Reitpferd ist von mittler Grösse; man liebt es möglichst rund
gefüttert; der Hals ist dick und fleischig, der Kopf nicht beson-
ders klein, die Ohren desgleichen, das Auge lebhaft, die Brust
sehr breit, das Kreuz gerade; die überaus reiche, dichte und
lange Mähne fallt zu beiden Seiten herab und bedeckt den Hals
vollständig; der volle Schweif reicht, wenn irgend möglich, bis
zur Erde. Die Bewegimgen sind fast in allen Gangarten schwer,
und man vermisst die elastische Biegsamkeit und Behendigkeit
in den kurzen Wendungen. Man bringt dem Reitpferde künst-
üch einen Passgang bei, indem man mit linkem Sporn imd Wade
unausgesetzt und mögUchst weit zurück auf die Hinterhand
wirkt, dadurch das Pferd zu einer nicht natürlichen freien Gang-
art bringt und dasselbe nöthigt, den Schweif einzuklemmen.
Den frei und hoch getragenen Schweif eines Pferdes findet man
geschmacklos. So sieht man auf allen Reiterstatuen die Rosse
mit fest eingeklemmtem Schweife. Will das Pferd sich trotz
der dauernden Thätigkeit der Sporen dieser Mode dmrchaus
nicht fügen, oder ist der Schweif nicht lang und dicht, so zieht
man es vor, das Haar gegen die Stube aufwärts eng mit farbi-
gem Bande zu umflechten, so dass derselbe möglichst kurz und
bewegungslos erscheint. Auch die Mähnen der Reit- und Wagen-
pferde sieht man oft mit farbigen seidenen Bändern durchfloch-
ten; man liebt es überhaupt, auffallend bunte Chabraquen, bunt
lederne Kopfgestelle, mit Schleifen und Quasten daran, zu pro-
duciren. Man reitet auf Englischen, doch sieht man insbeson-
dere in den südlichen Provinzen auch viele Deutsche SätteL
Die Steigbügel der weniger eleganten, aber mehr bequemen, na-
menttich der Reisesättel, sind breit und bilden einen halben
Schub, der, von dickem Leder oder Holz, der Sohle einen be-
quemen Stützpunkt gewährt, und den Fuss selbst, indem er den
ganzen Spann bedeckt, beim Anstreifen oder auch gegen den
Biss böser Pferde oder Maulthiere schützt. Man reitet die Pferde
auf Candare, und wählt dazu die längeren und schwereren. Statt
der Trense werden den Reitpferden, aber auch meistentheils den
Wagenpferden in Stelle des Nasenriemens, MetaUbügel auf die
424
Nase gelegt. Dieselben sind am Unterkiefer sehr fest ange-
schnallt, haben zu jeder Seite des Nasenbeines einen Ring, in
welchen der Trensenzügel eingenäht ist , und sind an der unte-
ren oder inneren, auf der Nase aufliegenden Fläche wie Zähne
ausgefeilt, so dass jedes Anziehen eines oder beider Trensen-
zügel schmerzhaft auf das Nasenbein drückt. Die mit solchen
Trensen versehenen Wagenpferde haben daneben weder Tren-
sen- noch Candarengebiss im Maule. Die Reitpferde werden,
trotz der schweren Candaren, auch nebenbei mit den beschriebe-
nen Nasenbügeln gefuhrt und gelenkt. Von einer leichten Füh-
rung durch eine unbemerkbare, schraubenförmige Bewegimg
der linken Faust kami dabei natürlich nicht wohl die Rede sein ;
man findet auch die meisten Nasen der Pferde wund oder min-
destens die Spuren früherer wunden Stellen tragend. Der Sitz
des eleganten Reiters ist nach Deutscher Anschauung weder
leicht und natürlich, noch den Regeln unserer Reitkunst ent-
sprechend. Die Beine sind gabelförmig in den langgeschnallten
Bügeln vorgestreckt und der Oberleib zurückgebogen , statt ihn
auf seinem natürlichen Schwerpimkte ruhen zu lassen. Auf dem
Prado in Madrid, wo die eleganten Herren sich und ilire Rosse
doch gewiss von der vortheilhaf testen Seite zu produciren pfle-
gen, habe ich unter den elegantesten Reitern und Rossen wenige
bemerkt, die in dieser Beziehung in Deutschland vortheilhaft auf-
fallen würden. Dagegen muss ich bemerken, dass mir der Site
und die Haltung der Cavalleristen in den Regimentern, welche
ich zu sehen Gelegenheit gehabt, sehr wohl gefallen hat; doch
davon in dem betreffenden Abschnitte. Das Arbeitspferd in
Spanien erhält täglich nach unserem Maasse 1^ bis 2^ Metze
Gerste, und Hechsei nach Beheben; die Arbeitsmaulthiere 25
Pfimd. Die letzteren werden des Nachts abgefüttert imd erhal-
ten im Laufe des Tages wenig.
Das Spanische Pferd ist von festen Knochen und Muskeln
und ausserordentUch dauerhaft; es arbeitet willig und ange-
strengt und übernimmt sich leicht im Wetteifer im Laufen wie
im Ziehen« Das durchschnittliche Alter der Pferde steigt bis
425
18 zu 20 Jahren. Im Allgemeinen sind die Spanischen Pferde
gutartig; ihre Klugheit, ihr Ortssinn, ihre Dreistigkeit und Sicher-
heit machen den Spanischen Reiseklepper sehr bequem und an-
genehm. Fast alle Pferde haben Namen und werden im Gespann
eben so häufig durch den blossen Zuruf, als durch den Zügel
regiert.
Die Behandlung der Pferde und Maulthiere in Spanien im
Allgemeinen ist eine rüde ; ganz besonders aber bei den Post-
zügen. Man prügelt mit unbarmherziger Grausamkeit auf die
Zugtliiere los , nicht allein mit der Peitsche , sondern mit dicken
Knitteln. Man fuhrt damit krachende Hiebe auf den Kopf, die
Weichen, die Beine und das Kreuz der Thiere, so dass man nicht
begreift, wie die Thiere nicht zusammenbrechen, und die Men-
schen noch nicht das Bedürfniss zu Bildung von Vereinen gegen
Thierquälerei gefühlt haben. Der Adelantero oder Vorreiter ar-
beitet dauernd mit seinem einzigen linken Sporen imd dem rech-
ten Steigbügelkasten in die Flanken seines Gaules; seine Peitsche
ist in dauernder Bewegung und so geschickt in ihrer Wirkung
vertheilt, dass sich keins der in ihrem Bereiche befindlichen
Thiere beklagen darf, zu kurz gekommen zu sein. Der Zagal oder
Knecht^ der eigentlich seinen Platz mit auf dem Bocke hat, zieht
es vor, trotz Sonnenbrand und Staub, nebenher zu galoppiren,
um der Reihe nach klassische Kemhiebe auszutheilen, wenn er
nicht der Faust einige Ruhe dazwischen gönnt und «ich bemüht,
den umgekehrten Peitschenstock den Thieren in die Weichen zu
stossen. Der Majoral oder Conducteur, welcher auf der ganzen
Tour die Zügel fuhrt und wie in England für das Leben der Pas-
sagiere verantwortlich ist, hat zwei Peitschen; eine grosse, lange
und dicke, imd eine noch grössere, noch längere und noch dickere.
Da sie nicht beide zugleich verwendet werden können, so kann
dies leider nur abwechselnd geschehen. Der Zagal hat sich
ausserdem die Taschen voll Steine gesteckt und bombardirt da-
mit auf diejenigen Tliiere los, welche seinen Zuruf zu grösserer
Thätigkeit oder Eile überhört zu haben scheinen und die er mit
der Peitsche nicht erreichen kann. Für die DorQugend ist es
426
immer eine wahre Lust, den zehn- bis zwölfspännigen DiUgencen
eine halbe* Stunde nachlaufen zu können und unablässig auf die
Thiere loszudreschen. Stürzt ein Thier vor dem Wagen, was
bei dem undurchdringlichen Staube, der ein Erkennen der Wege-
bahn unmögUch macht, wohl vorkommt, so wird das geschleifte
Thier zunächst durcli eine entsprechende Zahl von Streichen
wieder zur Besinnung gebracht und dann durch eine neue Zahl
von Hieben freundüchst zu grösserer Vorsicht ermahnt. Habe
ich nicht unterlassen können, dieser grausamen Behandlung der
Zugthiere Erwähnung zu thun, so habe ich andererseits mit vie-
ler Genugthuung bemerkt, wie sehr die Careteros und Muleteros
ihr Ross oder ihre Mula lieben; wie sie sie pflegen, nicht über-
anstrengen und sie , statt mit Schlägen, nur mit schmeichelnden
Namen oder ernsten Worten antreiben.
Die frülier so bewährten Gestüte Andalusiens sind in ihren
Leistungen sehr zurückgekommen. Die berühmte Cartucha un-
weit Xeres, wo die schönsten Pferde in Spanien vormals gezogen
wurden, ist nicht mehr. In den grossen Andalusischen Stute-
reien, insbesondere bei Cordova und Andujar, welche sich im Be-
sitz von reichen Edelleuten befinden, giebt es eine grosse Menge
von Pferden ; man findet auch Englische imd Arabische Hengste
zur Zucht; man verkauft die dreijährigen Pferde zu 100 bis
150 Rthlr.; allein ich kann nicht sagen, dass mir dort oder wei-
ter lün über Ecya hinaus, wo ich grosse Koppeln von theilweise
hübschen Pferden gesehen, ii'gend Thiere von besonderer Schön-
heit aufgefallen wären. Die Stationen, wo zur Verbesserung der
Pferdezucht Hengste aufgestellt werden, sollen häufig an Spe-
culanten verpachtet werden, denen es um einen mögUchst gros-
sen Gewinn mehr zu thun ist, als um die Erreichung des beab-
sichtigten Zweckes. Ein Zwang zur Benutzung solcher Stations-
hengste besteht ohnehin nicht, es ist also vielen Pferdebesitzem
gleichgültig und bequemer, sich statt der theueren Genealogie
irgend eines berühmten Namens , nach einem bescheidenen na-
menlosen Gaul in seiner Nachbarschaft umzuthun. Rechnet man
hierzu die während der inneren Kriege stattgefundene Auflösung
427
der Königlichen Gestüte, den Verkauf vieler Pferde nach dem
benachbarten Portugal und die wo möglich noch zunehmende
Benutzung der Maulthiere \md Esel, so kann es nicht über-
raschen , wenn die Pferdezucht in Spanien keine Fortschritte ge-
macht hat.
Die Zuchthengste hat die Regierung in den Provinzen Avila,
Badajoz, Caceres, Cadiz, Cordova, Coruna, Granada, Jaen,
Leon, Logrono, Madrid, Malga, Orense, Oviedo, Reinosa, San-
tander, Sevilla, Toledo, ValladoUd, Zamora und Zaragoza auf-
stellen lassen. Es sind deren 77 inländische und 23 ausländische
Hengste. Von 2500 bedeckten Stuten sind 477 Fohlen gefallen.
Zur Privatzucht befinden sich in Spanien 2467 Hengste und
105,477 Stuten. Während sich in den Provinzen Coruna, Leon
und Valencia kein eiuziger, in Zamora und Murcia nur ein zur
Zucht geeigneter Hengst befindet, sind deren in der Provinz Se-
villa 602, in Cadiz 470 vorhanden.
Die Spanischen Maulthiere sind die besten, die ich kenne,
und beweisen, dass ilirer Zucht eine besondere Aufmerksamkeit
gewidmet wird. Sie sind fast ohne Ausnahme schön gebaut,
kräftig imd ausdauernd. Die Stärke, Ausdauer und Geschick-
lichkeit der Thiere muss man insbesondere in den steilen Ge-
birgswegen be wundem, wo sie an den schwierigsten Passagen,
je nach der Last, die sie tragen, verschiedene Gangarten und
Wendungen beim Hinauf- und Hinabsteigen wählen. Geht, bei-
spielsweise, das Thier leer oder sehr leicht bepackt, und soll
eine anderthalb oder zAvei Fuss tiefe Stufe hinabsteigen, so tritt
es mit einem Fuss zuerst hinunter imd hält sich oben mit dem
zweiten; ist es schwer bepackt, so springt es mit beiden gleichen
Füssen hinab, um nicht das Gleichgewicht zu verlieren, wenn es
nur einen Fuss aufsetzen würde. Sie werden gewöhnlich zur
Hälfte geschoren, das heisst Hals, Brust, Rücken und der Leib
bis dahin, wo das Geschirr und die Stränge aufliegen, damit
Staub und Schmutz, sich nicht in das Haar setzen, das Putzen
besser von Statten geht und die Thiere weniger von der Wärme
leiden. Knochen und Muskeln der Maulthiere sind fest und
428
dauerhaft. Man bemerkt selten struppierte , in den Knien hän-
gende Beine. Die Hufe sind sehr klein und gut Die Maulthiere
werden hinten und vom beschlagen; die Eisen sind, eben so wie
bei den Pferden, dünn und ohne Stollen. Man macht mit der
Auswahl derselben wenige Umstände. Aus dem Vorrathe fer-
tiger Eisen nimmt man das passendste ; von sorgfaltiger Richtung
ist nicht eben die Rede. Die meisten Maulthiere sind schwarz-
braun; man sieht aber auch hellbraune, Füchse, Rappen und
Schimmel, und zwar Apfel-, Muscat-, FHegen-, Zimmet-, Sta-
chel- und Chocoladenschimmel, Falben und Schecken. Die dun-
kelbraunen und schwarzen hält man fiir die besten. Beim Kauf
sieht man besonders auf den guten Schritt des Thiers, und es
wird genau nachgemessen, ob das Thier auch wenigstens eine
Palme über den Hufschlag tritt Da die Thiere in der Regel in
der Bewegung des Schrittes bleiben, so kann man an einem Tage
mit einem guten Maultliiere, sei es unter dem Sattel oder in der
Tartane, 12 — 14 Stunden, und in dieser Zeit 10 — 12 Leguas
zurücklegen, und mehrere Tage liinter einander dem Thiere
gleiche Strecken zumutlien. Die Thiere der Muleteros und Ca-
reteros werden gut gepflegt und behandelt. Man zieht im All-
gemeinen die Mula oder Stute dem Macho oder Hengst vor.
Jedes Thier hat seinen Namen; je fleissiger dasselbe ist, desto
mehr wird auf bunte Troddeln, Schleifen, Federbüsche, Quasten
und Schellen zu seinem Putz verwendet Man lässt als besonde-
ren Zierrath beim Scheeren öfters zierliche Arabesken vom Haar
stehen, und beschneidet den Schweif in Absätzen wie Puscheln
und Pinsel. Für ein schönes dreijähriges Maulthier zahlt man 3,
4 bis 5000 r. Man berechnet, dass man das Thier nach acht
Jahren fiir den halben Preis verkaufen kann, und dass die Dienst-
zeit desselben sich auf 12 bis 16 auch 20 Jahre belauft. Die
Maulthiere, deren Väter Pferde (caballo padre) sind, hält man
für schöner; diejenigen, die einen Esel zum Vater haben, gelten
fiir dauerhafter. Ein zur Maulthierzucht verwendeter EseUiengst
(macho) wird, wenn er gross, stark und gut gebaut ist, mit 4 bis
5000 r. bezahlt Die Maulthiere sind zur Fortpiäanzung nicht ge-
I
429
eignet; ein einziges Beispiel soll vorgekommen sein^ dass ein
Maulthier in beiden Eltern seine eigene Abart verehrt hat Die
Zucht der Maulthiere beschränkt sich nicht auf die nördlicheren
Provinzen, doch hält man diese fiir die besseren. Die Berg-
Artillerie zieht ihren Bedarf aus Catalonien. Sind die Fohlen
1 — 2jährig, so werden sie auch wohl in die südlicheren Provin-
zen gefuhrt, und dort in grossen Koppeln bis zum dritten Jahre
gehalten und dann zum Verkauf gestellt. Die Natur der Maul-
thiere ist nicht so gutartig, wie die der Pferde; sie sind grossen-
theils bös, tückisch und schlagen und beissen. In der Klugheit
geben sie den Pferden nichts nach. Das beste und verständigste
Thier wird an die Spitze gespannt und fuhrt den Zug. Vor den
Tartanen ziehen 1, 2, 3 — 6 Maulthiere, eins hinter das andere
gespannt; vor den Galeeren mit 4 Rädern werden die Maulthiere
zu zweien; vor den Courierwagen 6 zu dreien breit gespannt;
vor den Diligencen 10 — 14 zu zweien, doch sind in den mitt-
leren Gespannen auch je drei zu finden. Die beiden stärksten
Thiere werden zu Stangenpferden genommen, und mit Stricken,
Riemen und Ketten so befestigt, dass sie sich aus der ihnen an-
gegebenen Stellung zur Deichsel, von der sie bei unebenen
Wegen die heftigsten Schläge erhalten , nicht entfernen können.
Unter der Deichsel hängt eine Kette, an dieser eine breite Waage.
Die Bespannung ist sehr einfach. Jedes MaulÜüer trägt ein ge-
polstertes gelbes Kissen, vorn beschlagen, um den Hals. Die
beiden Stränge sind an einer hölzernen , mit Eisen beschlagenen
Gabel befestigt, welche von oben in das Halskissen gestochen
wird. Die Stränge der vorderen Thiere sind an denen der ihnen
folgenden befestigt; eben so die Köpfe der letzteren fest an die
Stränge der vor ihnen angespannten Thiere gebunden. Sind die
Stangenpferde oder Esel eingeschnallt und geschnürt^ so werden
die vier oder fünf hintereinander gespannten Thiere, die links
gehen sollen, dort eingehängt; dasselbe geschieht mit dem zwei-
ten Zuge, welcher zur rechten Seite eingehängt wird, worauf
man wiederum die rechts und links gehenden Thiere unterein-
ander befestigt. Man wird es sehr natürlich finden, dass so viele
430
Knüpferei nicht allein auf den Stationen einen grossen Aufent-
halt verursacht, sondern auch unterweges sehr häufig Veranlas-
sung wird , anzuhalten und in dem Arrangement nachzuhelfen,
auszugleichen und zusammenzubinden, was zerrissen ist. Von
vorzüglicher BeschafFenlieit sind die für die fahrende, wie für die
Berg -Artillerie verwendeten Maulthiere, von welchen im folgen-
den Abschnitte gesj^rochen werden wird. Vortreffliche Maul-
thiere werden auch auf den Balearen gezogen; sie sind kleiner
als diejenigen auf dem Festlande; durchgehends schwarz und
sehr kurzhaarig, so dass sie auch nur ausnahmsweise geschoren
werden. Sie sind sehr zierlich gebaut^ haben sehr feine Knochen,
sind lang gefesselt und mit auffallend kleinen Hufen versehen.
Ihr Schweif zeichnet sich vor den Schweifen der übrigen Spani-
schen Maulthiere dadurch aus, dass er vollständig mit langen
Haaren versehen und kaum von einem Pferdeschweif zu unter-
scheiden ist.
Um die Pferdezucht nicht unter der immer mehr überhand
nehmenden Benutzung der MaulÜiiere zu sehr leiden zu lassen,
hat die Regienmg bestimmt, dass von Luxus -Maulthieren an
Chaussee- und Brückengeld der doppelte Satz von demjenigen
erhoben werden solle, was fiir Pferde gezahlt wird.
Die Stelle der Abbatoirs in Frankreich und der Abdeckereien
in Deutschland ersetzen in Spanien gewisseimaassen die Stier-
kämpfe. Die alt und imbrauchbar gewordenen Pferde werden
nicht, wie in Frankreich und Deutschland, erstochen, sondern
sie haben ihr Lebensende im Amphitheater unter dem Beifall
eines jubelnden Publicums, unter Trompetenschall und Pauken-
schlag von den Hörnern des zur äussersten Wutli gereizten Stie-
res zu erwarten. Sollte dieser Sitte vielleicht der Gedanke zum
Grunde liegen, einem so edlen Thiere, nach so vielen treuen tmd
nützhchen Dienstjahren einen ritterlichen Tod auf dem Kampf-
platze zu gönnen? Allein in diesem Falle würde man doch von
vom herein die Ungleichheit der Kräfte ermessen haben. Dem
kräftigsten und Avildesten Stiere seiner Heerde, den man durch
Himger und alle Mittel der grausamen Neckerei betäubt und
431
wüthend gemacht, ein altersgraues, lebensmüdes Pferd, mit ver-
bundenen Augen, gegenüber zu stellen, damit dasselbe dem
Stosse weder ausweichen, noch sich vertheidigen kann, das ist
eine Sache, welche das Gefühl des Deutschen Zuschauers ver-
letzt Wenn aber das Thier getroffen, gehoben, gestürzt ist, und
aus der klaffenden Wunde das Blut strömt, und der Reiter es
wieder erhebt und wieder besteigt, und ^vieder den Stier auf
dem geblendeten zitternden Pferde erwartet, da begreift der
Ausländer nicht den hiesigen Landesgebrauch. Jedoch das Spiel
dauert fort. Dem wiederholt getroffenen Pferde hängen in mäch-
tigen Klumpen Eingeweide, Lunge und Leber aus dem aufgeris-
senen Bauche; die Därme schleifen nach; das Pferd tritt hinein
und verwickelt sich mit den Füssen darin; die Knechte traben
hinterher; sie reissen die Eingeweide ab und aus dem Leibe; sie
treiben mit krachenden Knittel- und Peitschenhieben das schon
betäubte, taumelnde, von seinem Reiter aufs heftigste gespornte
Thier noch einmal gegen den Stier; es möchte so gern sinken
und fallen, aber wie vermag es das vor seinen Peinigem. Gott-
lob , dass der Stier es endlich zu Boden gerannt und nun das
Wiederaufstehen unmöglich gemacht hat. Wird dann aber das
in seinen letzten Athemzügen keuchende Ross noch von dem in
rasender Wuth herbeistürzenden Stiere getreten ; oder lässt die-
ser, da er seine Quäler nicht erreichen kann, seine Wuth aus ge-
gen die sich im Todesschmerze windende blutige Masse, unter
dem unendlichen Jauchzen der Zuschauer, so scheint gerade in
dem stummen Ende des sterbenden Thieres die bitterste Anklage
gegen die Menschheit zu liegen. Aber die Menge ruft nach neuen
Pferden, und wieder und wieder erneuert sich das Schauspiel,
und nach der Zahl der geföllten Pferde ermisst man den Grad
des Genusses.
Wiewohl solch Schauspiel mich entsetzt und innerlich em-
pört hat; wiewohl ich davon durchdrungen bin, dass in meinem
Vaterlande, selbst wenn es gestattet werden sollte, das Publicum
nach solchen Vorgängen die Fortsetzung verhindern würde, so
darf man nichts desto weniger nicht ohne Weiteres über Natio-
432
nalvergnügungen absprechend urtheilen , welche sich bisher als
solche erhalten haben , an welchen alle Stande, Männer und
Frauen, Jünglinge und Jungfrauen, Knaben und Mädchen, bis
zu den kleinsten IQndem hinab mit Entzücken Theil nehmen;
Nationalvergnugen, welche bereits aufgehoben waren, welche
wiedereinzuführen die Regierung för angemessen erachtet hat;
Nationalvergnugen, welche der Spanier jeder anderen Erholung
vorzieht, und in denen er sich in seinem Beifall, wie in seinem
Missvergnügen auf eine Weise hinreissen lässt, dass bei derarti-
gen Vorstellungen ausser den zahlreichen Polizeimannschaften,
Soldaten nicht allein im Innern des Zuschauerraums vertheilt,
sondern auch in entsprechender Stärke ausserhalb des Circus
bis nach vollständig beendetem Schauspiel aufgestellt sind. In
einigen Corridas habe ich 20 — 30Pferde fallen sehen. Die für dies
Schauspiel aufgekauften Pferde werden mit 6, 10 bis 12 Thalern
bezaldt. Das einmal in den Circus geführte und bestiegene Pferd
wird nur ausnahmsweise lebend wieder hinausgeföhrt; es bleibt
so lange auf dem Platz, bis es durch die Erfüllung seines Zweckes
den Kaufpreis bezalilt gemacht hat. Man versicherte mich , dass
durchschnittlich im Laufe des Jalires 3- bis 4000 Pferde in Spa-
nien in den Corridas de toros umkämen. Zum Schluss kann ich
nicht umhin, zuzugestehen, dass ich an mir selbst die Erfahrung
gemacht habe, wie man sich, ohne dass das Gefühl und der Ein-
druck, welche ich oben geschildert, abgestumpft wären, oder
einer Gleichgültigkeit Platz gemacht hätten, an solche Vorstel-
lungen mehr gewöhnen, ihnen sogar ein Interesse abgewinnen
kann. Sei es, dass die Geschicklichkeit und Gewandtheit der
Kämpfer, Banderilleros oder Bajazzos, sei es, dass die Natur und
Kraft des Stieres, die kalte Ruhe der Picadores oder Theilnahme
fiir bestimmte Kämpfer, Thiere oder deren Besitzer, oder end-
lich die Gesammtheit des Eindruckes, der Glanz der Toiletten,
die Spannung des Publicums , der Ausbruch seiner Aeusserun-
gen, die Förmlichkeiten, die Grandezza, die bunten Trachten, die
eigcBi^ümlichen Frisuren der Espadas das Interesse erhöhen.
Ich habe diese Bemerkung hiermit aussprechen wollen, um, da
433
sich auch andere Ausländer mit mir in gleichem Falle befunden,
daran zu zeigen, dass die Theilnahme der Spanier an diesen von
Jugend auf besuchten Vorstellungen wohl zu einer Gewohnheit
und zu einem Nationalvergnügen gesteigert werden koimte.
Man halt allgemein die Natur der Stiere fiir eine böse, an-
greifende und kampflustige. Ich kann dies nicht bestreiten, wie-
wohl ich diesen Eindruck weder von einzehien Stieren, die ich
auf Strassen und in Dörfern sich frei bewegen gesehen, noch
von grossen Heerden, die ich angetroffen, erhalten habe. Selbst
auf dem Kampfplatze erscheint der Stier mehr in dem Zustande
• der Nothwehr, nachdem er durch Hunger und Durst ungeduldig
gemacht, ihm ein Eisen mit der Banddevise fest in den Rücken
getrieben und er aus dem dunkelen Stall plötzlich in den hellen
Circus gejagt ist; empfangen von Musik und dem Zuruf Tausen-
der, gehetzt, geneckt von Menschen und seidenen Tüchern, Ban-
derillas und Feuerwerk , als von selbst angreifend; er verfolgt
auch selten das sich abwendende oder sich zurückziehende Pferd.
Man lässt es aber auf dem Lande nicht an Mitteln fehlen, zum
Vergnügen der DoriQugend schon die Kälber und das Jimgvieh
zu necken und zur Vertheidigung zu zwingen. Sonntags sieht
man in den kleineren Pueblos häufig ein Stück Jungvieh, an
einen Pfahl gebunden , an den Hörnern Kugeln von Leder be-
festigt oder dieselben mit Tüchern umwunden, und Weiber und
Kinder beschäftigt, ihn durch Werfen, Schlagen, Stechen und
mit bunten Tuchen zu necken und zu reizen. Werden dann ein-
zelne umgerannt, reissen diese einen Theil d6r Uebrigen mit zu
Boden, so ist der Jubel allgemein. Auch an manchen Volksfesten
führt man, in Ermangelimg einer Corrida, einen Stier mit ge-
sicherten Hörnern durch die Stadt, und lässt demselben mitunter
so viel Luft, um die vor ihm herlaufenden, ihn unausgesetzt
neckenden Knaben erreichen und umreimen zu können. Auch
2U den Corridas nimmt man häufig, wenn man keine starken, er-
wachsenen Stiere bezahlen oder keine Kämpfer auf Leben und
Tod finden kann, Jungvieh, bei dem die Gefahr geringer ist, und
dem gegenüber auch schüchterne Dilettanten in die Schranken
V. Minutoli, Spanien. 28
434
treten. Ich habe eine dergleichen in Puerto Santa Maria gesehen,
die von den jungen Leuten der Stadt arrangirt war, um aus dem
Ertrage das Kirchenfest der Schutzpatronin der Stadt mit mög-
lichst grossem Pompe begehen zu können. Sechs junge Stiere,
fast noch Kälber, wurden von Dilettanten zu Tode gebracht Es
kostete viele Mühe, die armen gutmüthigen Thierchen dahin zu
bringen , Widerstand zu leisten , und die Heldenkämpfer hatten,
wie es mir schien, ihre Lorbeeren sehr biUig verdient Dass
ihnen solche überreich gespendet wurden, lag in dem Umstände,
dass die Betheiligten, als paisanos und Kinder der Stadt, die
Theilnahme des Publicums gleichergestalt in Anspruch nahmen,
als das Jungvieh eigener Zucht Die Stiere sind übrigens luigleich
in der Art des Kampfes. Sie greifen zwar alle nur mit dem lin-
ken Hom an; sie rennen aber nicht immer gegen das Pferd, son-
dern suchen sich häufig den Schenkel des Reiters, wenn es die-
sem nicht gelingt, durch den gut geführten Stoss mit der Lanze
das Thier abzuheben oder zu wenden. Auch in der Verfolgung
der Bayazzos machen die Stiere mitunter Scheinbewegungen,
um irgend einen, der sich dessen am wenigsten versieht, zu fas-
sen und in die Höhe zu schleudern. Sehr häufig habe ich ge-
sehen, dass der Stier in der Verfolgimg der Banderilleros oder auf
dem Rückzuge begriffen über die sechs Fuss hohe Bretter-Bar-
riere gesprungen ist, welche den Zuschauerraum von der Arena
trennt, und aus welcher das Thier dann oft nur mit Mühe wie-
der auf den Kampfplatz zurückgetrieben werden konnte. Die
grosseste Wuth zÄigt der Stier, wenn er sich mit den Vorder-
fiissen vorstammt, scharrt, stampft und den Staub in die Höhe
wirft- Ist er furchtsam, feig und kehrt er um, und reizen ihn
auch die Feuerköfper nicht, die auf ihm, an Pfeilen hängend, ab-
gebrannt werden, so ruft man nach Hunden (perros). Es sind
dies doppehiasige Bulldogs, bekannt aus den Americanischen
Kriegen; ausserordentUch stark und kampflustig. In Madrid
hat im Jahre 1850 ein Stier die ganze Meute der Hunde, acht-
zehn an der Zahl, successive getödtet, so dass dort zur Zeit keine
Hunde zum Stierkampf vorhanden sind, sondern erst gezogen
435
werden. Ein anderes Mittel gegen feige Stiere sind die Mond-
sicheln, sobald das Publicum sie verlangt. Dieselben sind an Stan-
gen befestigt, und mit ihnen durchschneidet man die Beine des un-
glücklichen Thieres, das dann noch kurze Zeit sich auf den bluti-
gen Stümpfen fortbewegt, bis man ihm den Gnadenstoss giebt
In Madrid hat man im Sommer 1851 mehrmals Stiere mit
Löwen oder Tigern kämpfen lassen, allein der Erfolg hat den
Erwartungen nicht entsprochen. Zunächst war der zum Kampf
bestimmte Raum nicht geeignet, um den Thieren die Vortheile
zu gewähren, welche ihnen die Natur in der freien Entwickelung
und Benutzung ihrer Kräfte bietet. Es wird nämlich fiir solche
Fälle von hohen eisernen Stangen in Mitten des Circus eine Um-
wehrung käfigartig errichtet, und in diese die durch Hunger ge-
reizten Thiere eingelassen. Löwen und Tiger bedürfen aber in
ihrer katzengleichen Weise des Angriffs, indem sie sich plötzlich
mit grosser Gewalt im Sprunge auf ihren Gegner stürzen, eines
bedeutenden Zwischenraumes, um sich fortschleichend zu nähern
oder zurückzuziehen, zu legen und in die Höhe zu schnellen.
Ausserdem hat man die Erfahrung gemacht, dass die Raubthiere,
im Käfig geboren , nicht mit so scharfen Krallen versehen sind,
als die im Freien lebenden ; sei es, dass dieselben sich überhaupt
weniger ausbilden, oder dass der Mangel an Benutzung den Ge-
brauch erschwert oder verhindert. In dem Kampfe zwischen
einem Löwen und Stier, dem ich beiwohnte, vermochte der er-
stere, nachdem er auf seinen Gegner zugesprungen und dessen
Hals umfasst hatte , seine Krallen nicht einzuschlagen und sich
festzuhalten. Er glitt ab und gab sich dadurch den Stössen des
Stieres Preis, dem er im ersten Gange den Schwanz abbiss. Der
hierauf zur höchsten Wuth gereizte Stier erfasste seinen Gegner
und warf ihn neunzehn mal in kurzer Zeit hintereinander in die
Luft. Hierauf trat eine Pause ein; der Löwe erklärte sich für
besiegt, indem er sich bis an die XJmwehrung keuchend zurück-
zog und sich, unfähig den Kampf zu erneuern, mit ausgestreck-
ten Füssen niederlegte. Dass er den Kampf nicht zu erneuern
wünschte, sondern sich Preis gab, schien aus dem Umstände her-
28'
436
vorzugehen, dass er den Stier nicht im Auge behielt, sondern
den Kopf ab wandte, gleichsam bittend, ihm einen Ausgang zu
gewähren. Der Stier hatte sich auch zurückgezogen; er fixirte
seinen Feind, war aber zu einem neuen Angriffe nicht zu be-
wegen. Die Zuschauer waren mit dem Ausgange des Schau-
spiels nicht zufrieden; sie wollten wenigstens eins der Thiere
getödtet sehen, imd verlangten, da ihnen der Löwe der am
wenigsten tapfere oder streitlustige erschien, dass demselben
Feuerwerkskörper angehängt werden sollten. Eine im Circus
anwesende höchste Person ertheilte die Erlaubniss dazu nicht;
allein nachdem dieselbe den Schauplatz verlassen, drangen die
unzufriedenen Zuschauer von den Sitzbänken, welche man theil-
w^eise zertrümmerte, in den inneren Rg,um; dem Löwen wurde
der Schwanz abgeschnitten, und er selbst mit zahllosen Dolch-
stichen getödtet.
Das Rindvieh ist in Spanien nicht besonders gross, aber
stark und wohlgebaut. In den Nordprovinzen, wo die Milcb-
und Käsefabrication in grossem Umfange betrieben wird, ist es
vortrefflich beschaffen imd wird von Galicien, namentlich Vigo
aus in grossen Massen nach England verschifft.
Milchwirthschaft, Butter- und Käsefabrication wird, wie
schon bemerkt, hauptsächlich in den Nordprovinzen des Reiches
getrieben. Die Provinz Asturien hat im Hafen Gijon 1851 eine
Million Pfund Butter und 700,000 Pfund Käse ausgeföhrt In
den warmen und heissen Himmelsstrichen des Landes stellt sich
der Mangel an Grünfutter eben so hindernd entgegen, als der
Geschmack oder die Gewohnheit, den mit Oel zubereiteten Spei-
sen den Vorzug vor der Butterverwendung zu geben, und die
Schwierigkeit der Aufbewahrung. Wenn sich in Preussen die
jährliche Milchproduction auf 40,000,000 Thaler, der Fleischver-
brauch auf 9,000,000 Thaler stellt, wenn man berechnet^ dass in
der Rheinprovinz 100 Kühe auf je 520 Menschen, in der Provinz
Brandenburg eben so viel auf 600 Menschen kommen, so sind
dies Zahlenverhältnisse, welche auf die Pyrenäische Halbinsel
durchaus nicht, ja nicht einmal annähernd zu übertragen sind.
437
In den grösseren Städten Spaniens findet man seit einigen Jah-
ren casas de vacas, in denen MUchvieh aufgestellt und die Milch
zum Genuss auf der Stelle und ausser dem Hause fiir sehr hohe
Preise, im Vergleich mit den unsrigen, verkauft wird. Auch der
Verbrauch an Rindfleisch ist in Spanien, im Vergleich zu Deutsch-
land, gering; da man Fleisch überhaupt nur m massigen Portio-
nen nimmt, und zu dem Spanischen Hauptgericht, dem Puchero,
gleichzeitig Rindfleisch, Geflügel, Wurst und Speck verwen-
det wird.
Die Schaafzucht bildet einen wichtigen Zweig der Spani-
schen Landwirthschaft, Eine eigenthümüche Einrichtung ist das
sogenannte Mesta^ystem der « transhumantes » oder Wander-
schaafe genannten Merinos. Einige leiten das Wort von Marino
her, weil diese Race imter Heinrich 11 aus England herüber ge-
kommen sei, allein schon in der alten Geschichte war die Baeti-
sehe Wolle berühmt, und wurde das Ram nach Strabo III. 312
mit einem Talente bezahlt Ohne Haus und Hof, Grenze oder
Hinderniss ziehen die Merinos wie die nomadisirenden Beduinen
durch das Land. Als im dreizehnten Jahrhundert die Spanier
die industriellen Mauren aus dem Südwesten der Pyrenäischen
Halbinsel vertrieben, wurden viele Städte verwüstet und viele
bestellte Aecker und Wiesen dem Verfalle Preis gegeben. Weite
angebaute Strecken verödeten, und der fruchtbare Boden, die
sorgsam gepflegten Felder überwucherten bald in üppiger Fülle
mit Ejräutem und Buschwerk. Diese vernachlässigten und un-
bewohnten Weideplätze zogen später die Aufmerksamkeit der
hochländischen Heerdenbesitzer von Leon imd Castilien auf sich,
welche ihre Heerden dort hinab in ein mildes Winterquartier
trieben. So bildete sich nach und nach ein Veqährungsrecht
wider die belasteten Gemeinden, tmd endlich wurden die Districte
retirados oder besonders fiir diese Weideplätze ausgesetzt. Die
armen Landleute vermochten ihre Rechte den einflussreichen
Heerdenbesitzem und Klöstern gegenüber, welche dabei bethei-
ligt waren, nicht zu schützen, und so sehr auch die Spanischen
Oeconomen dies System einerseits beklagt haben, so muss es
438
doch andererseits immer dahin gestellt bleiben, ob bei der plötz-
lichen Aufhebimg desselben, wenn man jenes Land dem Ge-
treidebau übergeben wollte, die Verluste der Heerdenbesitzer in
den ersten 10 — 20 Jahren im Interesse der Landescultur auf-
gewogen werden würden, da zur allgemeineren und sorgfältigeren
Bestellung jener imgeheuren Flächen der äusserst sparsam be-
völkerten Provinzen zunächst durch innere Colonisation auf eine
dichtere Bevölkerimg Bedacht genommen werden müsste.
Da zwischen den wandernden Schäfern und den angesesse-
nen Landwirthen zahllose Zwistigkeiten entstanden, so wurde
endlich 1556 ein Compromiss entworfen, wodurch einzelne mäch-
tige Heerdenbesitzer ihre Privilegien über einige der fruchtbar-
sten Theile des Landes gesichert haben. Durch die Cortes von
Cadiz wurde die Mesta zwar aufgehoben, durch König Ferdi-
nand Vn 1814 jedoch wieder hergestellt. Die Wanderheerden
sind in der Regel in Cabanas zu 10,000 Stück getheilt Sie ver-
lassen ihre Sommerplätze (Apostaderos) im October und ziehen
dann in die wärmeren Winterweiden (Inveradores) hinunter.
Jede Gabana wird durch einen Majoral geführt^ welchen 50 Schä-
fer und 50 Hunde begleiten. Auf einer 40 tägigen Reise werden
tägUch 2 — 4 Leguas zurückgelegt Die Schäfer tragen eigen-
thünüiche Mäntel von Reisstroh. Nach den Mesta- Gesetzen ist
eine Ganada de Paso oder freie Schaaftrifb 90 Schritt zu beiden
Seiten der Strasse breit Die Thiere lernen den Weg, so wie
das ihnen angewiesene Terrain selbst sehr genau kennen, weil
sie Jahr für Jahr nach denselben Plätzen wiederkehren. Im Mo-
nat April treibt sie der Instinct auf die benachbarten Höhen.
Bei ihrer Ankunft ist für je 100 Schaafe eine Fanega Salz, das
sie sehr heben, bereit gehalten. Die Schaafe werden im Monat
Mai geschoren (trasquilados). Die Schur giebt Veranlassung zu
eigenthümlichen Festen , die ihren morgenländischen Ursprung
nicht verleugnen. Die ungeheuren Heerden der ehemaligen
Mönche des Escurials imd anderer reichen Schäfereibesitzer
werden im Monat Mai in weite Esquileos getrieben, in denen
439
Factoren die Aufsicht föhren. Die Schaafe kommen zunächst in
den Sudadero, eine Schwitzkammer; dann werden sie mit ge-
bundenen Füssen den Legadores übergeben, und von diesen den
Scheerem, welche 8 — 10 Stück täglich zu scheeren vermögen.
Die Thiere gehen hierauf durch die Hände des Empegadero, um
taxirt und gebrannt zu werden. Dann werden sie durch Gapata-
zes überzahlt und bestimmt, welche als zu alt den Schlächtern
zu überliefern smd, während der Rest, in Hürden gegen die
Kälte geschützt, zurückbleibt. Redbidores sortiren die WoUe.
Der Ausschuss, las Cardas, wird besonders gesammelt; die pila, *
der Ertrag, wird gewogen und verkauft oder dem Lavadero zur
Wäsche übersandt. Drei verschiedene Gattungen Wolle werden
vom Apartador gesondert. Die Calvitas werden am höchsten be-
zahlt. Diese Wollsortirer bilden in Segovia eine besondere Gilde.
Im Jahre 1850 wurden 478,843 Arrobas Wolle nach Frankreich
und England verkauft, und 77,614 Varas Wollen- Gewebe nach
America verschifft.
Die Spanische, früher so berühmte Wolle fiel nach imd nach
im Werthe von 8:3; durch die Südamericanische wurde sie
ernstlich bedroht, jedoch hat sich neuerdings die Wolle gebes-
sert Nichts desto weniger beziehen die Spanischen Tuchmanu-
facturen ihren Wollbedarf für feinere Tücher schon aus Preus-
sen und Sachsen.
Man berechnet die Zahl der Schaafe in Spanien auf 1 9,000,000,
von denen 12,000,000 der ordinairsten Bace angehören. Den
durchschnittiücben Wollertrag nimmt man zu 44 Pftmd fUr das
Stück an, so dass der GesammtwoUertrag sich auf 85,000,000
Pfund belaufen würde. Die feinste Wolle , aus der Heerde der
Königin, wird mit 85 r, die Arroba (25 Pfimd), die gewöhnliche
mit 60 r. die Arroba bezahlt Die berühmtesten Heerden, welche
ihre Namen nach den Besitzern erhalten, sind:
in Leon und Estremadura — 19 Cabanas, darunter die der
Königin, des Marquis Perales, des Grafen Oliva, der Mar*
quise Santa Marta ;
440
unter den Sorianem — 16;
unter den Segovianem — 10, mit der ausgezeichneten Sächsi-
schen Heerde der Königin im Escurial;
imter denen von Cuenca imd Molina — 10, namentlich die Ga-
banas des Herzogs von Veragua und Salvador Perez.
Die Mestaschaafe haben die feinste Wolle. Das Fliess der
daheim bleibenden Heerden ist von geringerer Gattung (laua
basta). Im Herbst werden die Thiere mit roiher Erde von Al-
marazon eingerieben, wodurch man die Wolle verfeinem zu kön-
nen glaubt.
Das Fleisch der Wanderschaafe wird nicht sehr gesucht
Man behauptet, dass der Genuss des Thymians, der den Haupt-
bestandtheil der Weide bildet, nachtheilig auf den Geschmack
einwirke. Die Matratzen in Spanien werden in der Regel mit
Wolle, die besseren mit Baumwolle gestopft. Sie sind dadurch
elastisch, und wie man behauptet, während der Sommerzeit küh-
ler, als Pferdehaar-Matratzen.
Die Schweinezucht wird in Spanien in bedeutendem Um-
fange getrieben. Die in Estremadura heimische Race gilt fiir die
vorzüglichste. Die Thiere sind klein, kurz, rund, schwarz oder
violettbraun. Die Eichen und Buchen auf den Höhen geben eine
vortreffliche Mast. Auch auf den Balearen werden viele und
gute Schweine gezogen, welche in ihrer Bildung der in Schott-
land befindlichen Race sehr nahe kommen; die Köpfe sind klein
und das Maul so dünn und spitz, die Füsse kurz und fein, dass
die Thiere fast die Gestalt von Maulwürfen haben. 1850 wurden
14,000 Arrobas Schinken und 294,290 Embuchados, so wie
24,744 Arrobas ungefärbter und 169,914 Pfimd gefärbter Bor-
sten verschifft. Die Heerden von Trujillo und Merida sind be-
rühmt; sie liefern die besten Schinken. Die Schlachtzeit (ma-
tanza) beginnt den 1 0 November. Die Schinken werden mit Sal-
peter eingerieben, schwach geräuchert und dann mit einem Gips-
überzug versehen versandt oder aufbewahrt Die Haut der
Schweine, sorgföltig abgezogen und an den schadhaften Stellen
zusammengenäht; wird mit Pech ausgegossen und bildet die
441
Schläuche für den Wein, wo solcher nicht in grossen Fässern
aufbewahrt oder transportirt werden kann.
Ziegen werden in Heerden nur in den gebirgigeren Thei-
len des Landes gehalten; sie verwildem leicht und sind dann
Gegenstand der Aufmerksamkeit der Jäger. Sie sind die geßlhr-
lichsten Feinde fiir Anpflanzungen, die man kaum vor ihnen zu
schützen vermag.
Unter dem Geflügel stehen die Hühner obenan. Man liebt
in Spanien die Eier und verzehrt ausserordentlich viele pollos
mit Reis; Hühnchen, noch nicht ausgewachsen imd meistentheils
von jämmerlicher Magerkeit^ Obgleich man überall viel Feder-
vieh antrifft, so bildet dasselbe doch einen starken Einfuhrartikel
aus Süd-Frankreich, und man findet auf den Strassen von Irun
und Junquiera täglich Züge von Frachtwagen, welche bis zur Höhe
von 1 5 Fuss mit Hühnerkäfigen beladen sind. Die Truthühner
aus Andalusien und Estremadura sind sehr beliebt; man trifflt
sie dort in ausserordentlich zahlreichen Heerden; aber auch in
Castilien und Catalonien werden sie viel gezogen.
Tauben gehören zu den Lieblingsthieren der Spanier. Wo
sich Taubenschläge, gewöhnlich von Rohrstäben zusammen-
gesetzt, auf Söllern, Dächern und Thürmen der Häuser anbrin-
gen lassen, findet man deren. Die Holztaube kommt auch zalü-
reich vor und wird 'wn den Waldschützen häufig zu Markt ge-
bracht. Pfauen werden nur zum Vergnügen gehalten; Gänse
und Enten nur, wo Ueberfluss an Wasser ist
Von nützlichen Insecten gehören endUch hierher: die Biene
(abeja); die Seidenraupe (gusano de Seda) und die Cochenille.
Honig giebt es überall. In den grossen Haiden (montes)
auf den Waldblumen und würzigen Kräutern finden die Bienen
reiche Nahrung. Der Spanische Honig hat ein sehr feines Aroma,
und wird zu feinen Kuchen und marzipanartigen Gebacken, be-
sonders an Haselnuss-Confitüren, verwendet. Unter den in Spa-
nien heimischen Bienenarten werden die flamenguillas, hollän-
dische Bienen, am meisten gesucht. Sie sind klein, aber ausser-
ordentlich fleissig und dabei sehr massig in der eigenen Nahrung.
U2
Einige Bienengattungen sind und bleiben wild und lassen sich
durchaus nicht zähmen ; andere sind sehr böse und unstat Die
Bienenstocke sind entweder von Holz oder von Strohgeflechten
oder von Kork. Im IVIai und October werden die Stöcke jedes-
mal zur Hälfle ausgeschnitten« Im Winter werden die Bienen
geföttert^ indem man ihnen in Näpfen Honig oder Syrup hinstellt
und Stroh darüber legt, damit sie sich darauf setzen können.
Unter den Seidenraupen gelten die Italienischen (gusanos
trevaltinos) for die besten. Sie geben drei Ernten jährUch. Man
futtert sie gern mit der Morera mulücaule, allein sie nehmen
auch die Blätter des gewöhnlichen Maulbeerbaumes , wie in Ya-
lencia, wo man ihnen nur die letzteren giebt.
Die Cochenille wird meistentheils auf den breiten Blättern
des Cactus (Nopal, Indische Feige) gezogen. Man benutzt dazu
auch, jedoch mit melu* Mühe, die Blätter der Grüneiche (Garasca).
In der Regel entwickeln sich die Thierchen nur unvollständig,
so dass sie kaum zum Fliegen kommen. 801,915 Pfund wurden
1850 nach England verkauft.
Zu den Plagen des Feldes gehören aber ausser den Krank-
heiten, die oben erwähnt sind, unter den Insecten ganz besonders
die Heuschrecken. Diese waren früher viel häufiger. So findet
man in dem alten Codex des Fuero Juzgo von Leovigild beson-
dere Gerichtsferien fiir den District von Cartagena angesetzt^
imd zwar vom 15 Juni bis zum 15 Juli jeden Sommers, um in
dieser Zeit den Landbewohnern Gelegenheit zu geben, sich aus-
schliesslich der Heuschreckenjagd widmen zu können.
Es scheint am Orte zu sein, diesen Abschnitt mit einem Gi-
täte aus dem Claudian zu schliessen, welcher Spanien, sein Vater-
land, mit den Worten bezeichnete :
«Dives equis, frugum facilis, preciosa metaUis.»
£s darf nicht übersehen werden, dass Spanien unter den
41 Preis -Medaillen der Industrie -Ausstellung in London 18 für
Producte der Landwirthschaft, imd zwar für Reis, Zuckerrohr,
Weizen, Leinen, Hanf, Wolle, Seide, Kork und Färbepfianzen
erhalten hat
443
Wenn es meinen Landsleuten von Interesse sein wird, Man-
ches ihnen unbekannt gewesene über die Spanische Landwirth-
Schaft zu vernehmen, so mögen sie auch das Urtheil eines Spa-
nischen Professors der Landwirthschaft, des Herrn Jaime Llanso,
einer Autorität in seinem Fache, über die Preussische Landwirth-
schaft hören. Er sagt (Sol N. 814. 1852): «Wiewohl der Boden
in Preussen fruchtbar ist, so finden sich doch bei der mangelhaf-
ten Regierung selten Landbauer, welche die grossen unbestell-
ten Ländereien bebauen, es sei denn in der Nähe grosser Städte,
oder auf den Kron-Domainen. Die ländüche Bevölkerung be-
steht nur aus Tagelöhnern, sie lebt in schlechten, schmutzigen
Hütten. Ein Topf und Wasserkrug bilden den ganzen Hausrath ;
Kartoffeln, Hirse, ein wenig Roggen die Nalirimg. Und in den
öden Flächen , welche eine gute Regierung zu fruchtbaren Fel-
dern verwandeln könnte, herrscht Elend, Entsittlichung und
Faulheit Seit einigen Jahren hat der König die Absicht aus-
gesprochen, die Feudallasten zu vermindern und den VoUcsklas-
sen zu erlauben, Eigenthum zu erwerben ! ! ! » So sagt Herr Pro-
fessor Tanüe Llauso. Was würde der gute Mann zu imseren
Märkischen, Westphälischen, Schlesischen Bauern sagen ?
Die Jagd in Spanien ist frei. Wer die Erlaubniss hat, ein
Jagdgewehr zu führen, was nur in denjenigen Provinzen er-
. Schwert ist, welche sich im Belagerungszustand befinden , kann
jagen, wo er Lust hat Eingeschlossene Räume und Gärten und
geschlossene Waldungen darf er nicht betreten, weil deren Be-
nutzung zur Jagd dem Eigenthümer vorbehalten ist Auch der
Fiscus hat in dieser Beziehung keine anderen Vorrechte, da sein
Grundbesitz imd seine Waldungen unter dem Druck ähnlicher
Servituten leiden, wie alle übrigen im Lande. Die Jagd theilt
sich in hohe Jagd (caza mayor) und niedere Jagd (caza menor).
Zur ersteren gehören Rothwild, Eber (javali), Gemsen, Stein-
böcke und Luchse, welche in Asturien vorkommen, und die Ca-
bra montanesa, die wilde Ziege, in der Sierra morena. Die letz-
tere ist sehr selten geworden, allein sie ist nicht, wie man wohl
444
angenommen hat, ausgestorben. Im Herbst 1851 sind zw^ei
Exemplare dieser wilden Ziege nach Sevilla gesandt worden.
Wölfe sind in den nördlicheren Provinzen häufig. Der Kö-
nighche Thiergarten in Pardo, 2^ Leguas von Madrid, ist meh-
rere Meilen lunfassend, mit einer massiven Mauer umgeben, und
enthält vortreffliche Bestände an Hochwild. Die Caza menor
begnügt sich mit Hasen, Füchsen, Kaninchen, Rebhühnern, Roth-
hühnern , Feld - und Waldtauben. Für Wasservögel bieten die
Ufer des Sees von Albufera bei Valencia, für Wintervögel Gibral-
tar und Sevilla die beste Jagd. Die Affen auf dem Felsen von
Gibraltar sind dort heimisch. Die Mährchen, dass sie bei eintre-
tender Kälte durch die Höhlen und Gänge des porösen Felsens
unter der Meerenge fortzögen mid an der Africanischen Küste
wieder auftauchten , finden keinen Glauben. Ich habe hochbe-
tagte Bewohner von Gibraltar gesprochen, welche von ihrer firü-
hesten Kindheit an jene Affen stets, imd zwar zu allen Jahres-
zeiten, auf den Felsen beobachtet haben. Wenn die Luftströ-
mungen heftig und von der Ostseite die Felswand bestreichen,
so sind sie dort verschwunden, weil sie sich inzwischen auf der
Westseite des Felsens aufhalten, und eben soJ)emerkt man sie
auf letzterer nicht, sondern nur an der Ostseite der Wand, wenn
der Wind von Westen stürmt. Die Affen-FamiHen waren früher
viel zahlreicher, indem man deren im Anfange dieses Jahrhun-
derts in grossen Haufen sich tummeln und spielen sah, während
man jetzt im glücklichen Falle ein Dutzend beisanunen trifft
Wiewohl es untersagt ist, die Thiere zu fangen oder zu tödten,
so geschieht dies dennoch sehr häufig. Die Affen besuchen die
zunächst belegenen Gärten imd begnügen sich selten damit, die-
jenigen Früchte zu rauben, die sie verzehren oder mitnehmen,
sondern sie reissen viele imreife Früchte ab, die sie liegen las-
sen, so dass die Gartenbesitzer ohne Umstände Jagd auf sie
machen.
Die Fischerei ist eben so frei, wie die Jagd. Ausser dem
Reichthimi an Seefischen bietet der Landsee von Albufera die
445
grosseste Mannigfaltigkeit an Süsswasser - Fischen. An Fluss-
fischen sind Asturien, die Basken, Placencia, Avus, und Cuenca
am reichsten. Eine grosse Menge von Sahnen werden in der
Bay von Viscaya gefangen.
An Fischen wurden 1851 206,001 Arrobas nach America
verschifft.
Mit der Belebung des Ackerbaues und der Industrie hängt
wesentlich die Sorge für Colonisation in den wenig bevölker-
ten Provinzen zusammen ; denn um grosse, unbebaute, wüst he-
gende Landstrecken in Cultur zu setzen , bedarf es vieler und
fleissiger HSnde. Da der Flächeninhalt des noch unbenutzten
und unbestellten Landes in Spanien sehr bedeutend und das-
selbe grösstentheils sehr fruchtbar und die bestellbare Boden-
fläche Spaniens überhaupt im Stande ist, noch Millionen über
die jetzige Bevölkerung hinaus zu nähren, und dadurch die
Kraft und den Wohlstand des Landes , Industrie und Handel zu
heben, so scheint es auch an der Zeit, das wachsame Auge der
Regierung auf diesen Punkt zu richten und in Erwägung zu
nehmen , auf welchem Wege am erspriessUchsten för die Regie«
rung, wie fiir die neuen Ansiedler, derartige Projecte zur Aus-
fahrung zu bringen sein werden ; fiir die Regienmg, um fleissige,
wohlhabende, prästationsföhige imd dankbare Unterthanen zu
gewinnen; und für die Ansiedler, um die Früchte einer mühsa-
men Arbeit zu gemessen und in dankbarer Anerkennung fiir die
empfangenen Wohlthaten sich derselben durch Fleiss, Ordnung
und Treue würdig zu zeigen.
Einer dichteren Bevölkerung bedürftig und för neue Ansie-
delungen vorzugsweise geeignet sind Andalusien und Estrema-
dura, und die Colonisationspläne, welche vor zwei Jahren von
der Regierung in Angriff genommen wurden, tmi in der Sierra
morena und weiter hinauf in Estremadura, nach Badajoz zu,
neue Dörfer zu errichten, so vne die Ansiedelungs- Projecte,
welche im Sommer 1851 theils von Sevilla ausgingen, um eine
grosse Zahl von irischen Colonisten an drei verschiedenen Punk-
446
ten in der Umgegend von Cordova anzusiedeln , theils von Ma-
drid aus , wo Herr Alexander Triesenhausen grossartige Ansie-
delungen von Deutschen in der Sierra morena auf einem 8 Qua-
dratmeilen umfassenden Terrain zur Ausfuhrung zu bringen ver-
suchte — diese Pläne lassen es nicht zu voreilig erscheinen, dar-
über hier eine Ansicht auszusprechen.
Es konunt bei Colonisations-Projecten zunächst auf den
eigentlichen Zweck an, welchen die Regierung dabei im Auge
hat, und auf die zur Erreichung desselben vorhandenen Mittel.
Soll das Land nur bewohnt und nothdOrftig bevölkert werden,
oder beabsichtigt man in der Anlage neuer Colonieen in unbe-
wohnten und wenig bevölkerten Landstrichen Musterwirthschaf-
ten anzulegen ; d. h. durch fleissige, erfahrene Landbauer in mög-
lichst kurzer Zeit die Resultate zweckmässiger und angestrengter
Arbeiten gefördert zu sehen , um dadurch die übrige Landesbe-
völkerung zu gleicher Thätigkeit, zu einer gleichartigen besseren
Bewirthschaftung anzuspornen, und also aiif die Gesammtheit
der Provinzial- Bevölkerimg wohlthätig einzuwirken? Soweit
Beides sich vereinigen liesse , wäre dies vortrefflich ; leider ge-
hen aber beide Pläne, in ihren Vorbedingungen sowohl, wie in
den zur Ausfuhrung erforderlichen Mitteln sehr entschieden aus-
einander.
In den Provinzen Alicante, Cartagena und Murcia ist der
Boden felsig und trocken, und in Ermangelung von Regen nicht
geeignet, volle Ernten zu gewähren. Die Dürre der letzten Jahre
hat viele Familien zur Auswanderung bestimmt Ausser Stande
gesetzt, ihr Leben durch den Landbau zu sichern, haben sie sieh
mit ihrer ganzen Habe eingeschifft und eine neue Heimath in Al-
gerien gesucht. Die Provinz Oran ist vorzugsweise die Zufluchts-
stätte der ausgewanderten Spanier, welche nach neueren amt-
lichen Zählungen gegen 20,000 Köpfe betragen sollen. Sie bil-
den einen stillen, fleissigen und ordentlichen Theil der Bevölke-
rung der Französisch -Africanischen Besitzungen. Man könnte
die Frage aufstellen, in wie weit die Regierung es nicht vorzie-
hen möchte, jene Auswanderer im Lande zu behalten, ihnen einen
447
vorüieilhaften Tauseh der Grundstücke anzubieten , und sie im
Interesse der Landescultur und zur eigenen Wohlfahrt durch
diesen Wechsel an das Vaterland zu fesseln? Es wäre dies ge-
wiss eben so human , als der Königlichen Regierung würdig.
Allein praktisch dürfte sich die Sache in ihren Resultaten an-
ders gestalten.
Zu einer neuen Ansiedelung, welche aus dem vernachlässig-
ten und verwilderten Boden, oder aus Urland, fruchtbare Felder,
üppige Gärten und Weiden schaffen soll, gehören nicht nur phy-
sische Kräfte, es gehört auch eine moralische Kraft, Vertrauen
imd Zuversicht zu sich und zur Zukunft dazu. Diejenigen,
welche die Noth zur Verzweiflung oder ihre trostlose Lage zu
dem Entschluss getrieben , ihr Heil in der fernen Fremde zu
suchen, sie haben das erste Glied der Kette, die sie mit unsicht-
baren Banden an das Land ihrer Väter fesselte, gelöst; sie haben
schon einen Grad der Gleichgültigkeit überwunden, welcher
schlimmer ist, als die vorübergehende Erbitterung. Den Besse-
ren ist über jenen Entschluss das Herz gebrochen oder das Ver-
trauen zur eigenen Kraft gelähmt, und sie sind um deshalb nicht
geeignet, mit Festigkeit und Energie den neuen Boden zu betre-
ten ; die übrigen werden darin nur das Mittel zur Bereicherung
erblicken; sie werden es ergreifen und benutzen, lediglich in
selbstsüchtiger Absicht, je bequemer desto besser; also eben so
wenig geeignet zu Musterwirthschaften, weder durch Charakter
noch durch Fähigkeit oder den Willen, anders zu wirthschaften,
als sie es bisher gewohnt gewesen waren.
Es fragt sich endlich, ob auch die auswanderungslustigen
Bewohner von Murcia und Alicante ein solches Anerbieten über-
haupt anzunehmen geneigt sein möchten? Die Auswandemngs-
lust ist eine Krankheit der Zeit, deren eigentlichen Sitz oder Na-
tur man so wenig kennt, als den Grund der Kartoffelkrankheit,
welche auf besorgliche Weise um sich greift, obwohl es doch
der Frucht in dem wohlbestellten Europäischen Boden wohl ge-
nug sein könnte. Das Auswanderungsfieber hat in ganz Europa,
besonders aber in dem gesegneten Deutschen Vaterlande, die
448
arbeitenden und selbst besitzenden Klassen ergriffen. Unbe-
wusst weshalb, rathlos wohin, willenlos und blind drängt der
Strom nach Westen, an das Meer, darüber fort, nach neuen
Kästen, unbekannten Strömen und fernen Gebirgen. Wie die
Wanderratte, wenn auch Tausende auf dem Zuge übers Meer
von den Wogen verschlungen w^erden, den Weg, den das Natur-
gesetz ihr vorgeschrieben , verfolgt, so die Auswanderung; ein
Moment des Jahrhunderts, das seine Zeit erfiillt, bis das Uhrw^erk
abgelaufen ist. Wie einerseits die Civiliiation und das Deutsche
Element unaufhaltsam nach Osten vorwärts drängen, so ziehen
andererseits Tausende nach Westen hinaus; sie lösen sich und
ihre Generation von dem Herzen des Vaterlandes fiir immer, da-
mit sie, wenn die Wogen sie glücklich hinübergetragen, mit ihren
Thränen und Leibeni den Boden düngen zum Nutzen för kom-
mende Geschlechter, denen es dereinst beschieden sein mag, mit
dem Deutschen Charakter, wenn sie ihn bewahren, mit Deutscher
Sitte, Sprache und Cultur in fremden Welttheilen in weiteren
Kreisen das Deutsche Element zur Geltung und Anerkennung
zu bringen. Auch in Alicante, Murcia und auf den Balearen hat
ohne Zweifel die Auswanderungslust den grösseren Antheil an
dem Entschlüsse; der Reiz des Neuen, die Hoffiiung auf den
Reichthum des unbekannten Landes, vielleicht auch die unbe-
wusste Sympatliie oder der geschichtUche Drang nach denjeni-
gen Küsten zurück, von wo aus die Colonisation des Spanischen
Vaterlandes ausgegangen — sie lassen den Entschluss reifen und
zur That werden. Mögen sie ziehen !
Ist also die Colonisation in dem an und für sich schon
schwach bevölkerten Lande nicht durch Spanier selbst zu be-
wirken, wünscht man schon in der Colonie von vorn herein einen
Zuwachs zur Bevölkerung zu gewinnen, glaubt man in dem
frischen Blute, in der geübten Arbeitskraft, in der fortgeschritte-
nen Landescultur, in dem sittlichen Gehalte einer fremden Nar
tion die entsprechenden Elemente zur Erreichung des Regie-
rungszweckes zu finden, so halte auch ich den Deutschen Aus-
449
Wanderer für ganz besonders geeignet, unter der Voraussetzung,
da^ss die ihm gebotenen Aussichten seinen Eigenthümlichkeiten
und seiner Natur zusagen, den gehegten Erwartungen zu ent-
sprechen.
In wie weit sich ein solches Unternehmen in Spanien be-
währen würde, wird man leichter beurtheilen können, wenn man
auf die früheren Versuche einer Deutschen Colonisation in der
Pyrenäischen Halbinsel und auf die Gründe des damaligen Miss-
lingens zurückgeblickt haben wird. Es ist schon oben darauf
hingedeutet, dass der Deutsche Charakter in vielen Beziehungen
Aehnlichkeit mit dem Spanischen hat. Die Culturgesohichte
Spaniens hat das Deutsche Element vielfach in sich aufgenom-
men. In Catalonien hatte sich nach der Zerstörung der Römer-
herrschaft das Deutsche Wesen am längsten erhalten. Nachdem
durch das Westgothenreich die Sueven auf Galicien beschränkt
und von Leovigild 585 völlig unterworfen waren, hatte dasselbe
den Gipfel seiner Macht erstiegen. Dies Reich hatte zwar durch
eine verbesserte Gesetzgebung, durch Belebung der Gewerbe-
thätigkeit und des Handels vorwärts gestrebt, allein es war als
ein Opfer des mangelnden Gemeinsinnes, des unersättlichen Ehr-^
geizes der Grossen untergegangen, denen es näher gelegen, zur
Erreichung ihrer Bestrebungen fremde feindliche Hülfe herbei-
zurufen, als dem Könige treue Dienste und Gehorsam zu leisten.
Mit seinem Sturze schwand auch der Germanische Charakter
des Volkes. Einige Jahrhunderte später fand wiederum eine
Colonisation Deutscher in Spanien statt Nachdem Ludwigs
Sohn, Pipin, Aquitanien übernommen, aber Septimanien davon
getrennt und zu einem eigenen Herzogthum mit der Hauptstadt
Barcelona erhoben war, siedelten sich in der Spanischen Mark
unter Fränkischen Markgrafen Deutsche an. Ihnen wurde Land
zu freiem Eigenthum überwiesen, und ihnen die Beibehaltung
ihrer Sitten und Gesetze, und die Gerichtsbarkeit des Fränki-
schen Rechts , vorbehaltlich der Unterordnung unter den Heer-
bann, zugesichert.
V. MiDUtoli, Spanien. 29
450
Ob auch die Maragotos in Asturien als Ueberreste Germa-
nischer Bevölkerung zu betrachten sind, muss Geschichtsfor-
schern zu untersuchen überlassen bleiben.
Aber wie seit Carls V Zeiten Deutsche Sitten, Gesetze und
Sprache sich wieder nach Spanien verpflanzten, wie aus der Dy-
nastie der HohenzoUern Markgraf Johann von Brandenburg als
Vicekönig und General - Capitain von Valencia ein Vorbild Deut-
scher fürstlicher Ritterlichkeit, Frömmigkeit und Trefflichkeit
geworden, so haben Künste inid Wissenschaften auch ihre
Deutschen Vertreter in Spanien gefunden, und wie die Buch-
drucker aus Deutschland zuerst ihre Kunst hier geübt, so waren
es spater die Uhrmacher, die Glaswaarenhändler, die Brauer,
welche bis in die neuere Zeit ausschliesslich aus Deutschen be-
standen, während zu verschiedenen Zeiten in der Spanischen
Armee Deutsche Officiere die Achtung vor ihrer NationaUtät so
fest begründet haben, dass noch heute die Bezeichnung « Aleman »
hinreicht, um das misstrauische Vonirtheil zu beseitigen, welches
der Spanier so lange gegen jeden Fremden hegt, bis er sich
überzeugt, dass der letztere nicht einer weniger beliebten Ka-
ution angehört.
Es korinte sonach nicht überraschen, wenn man, um die
entvölkerten Theile Spaniens mit neuen Ansiedlem zu besetzen,
unter der Regierung Carls III, und zwar unter dem reformatori-
schen Ministerio Aranda, die Aufmerksamkeit zunächst auf
Deutsche Colonisten richtete. Oberst Thürnagel, ein geborener
Bayer, welcher im siebenjährigen Kriege Führer einer Freisehaar
gewesen, erbot sich, gegen entsprechende Belohnung 7 — 10,000
Familien nach Spanien zu dirigiren. Er reiste in verschiedenen
Deutschen Staaten umher, verbreitete die glänzendsten Beschrei-
bungen über die Schönheit und Fruchtbarkeit des Landes, die
Annehmlichkeit des Climas und die den Colonisten gebotenen
Vortlieile. Er verhiess denselben den freien imentgeltlichen
Grundbesitz, eingerichtete Wohnhäuser, Inventarium, Getreide-
imd Geldvorschüsse, Steuerbefreiung und sicherte endlich so-
gar, gegen den ausdrücklichen Inhalt seiner Instruction, wonach
451
ausschliesslich katholische Auswanderer zugelassen werden soll-
ten, vollständige Glaubensfreiheit zu. Da Thümagel in Deutsch-
land für seine Pläne nicht die erwartete Sympathie fand, in Bayern
sogar alle diejenigen, welche die Unterthanen zur Auswanderung
verfuhren würden, mit dem Galgen bedroht wurden, so wandte er
sich auch nach der Schweiz, nachSavoyen und einigen oberitalieni-
schen Staaten, und dirigirte in verschiedenen Abtheilungen etwa
8000 Auswanderer nach Spanien, welche nach einer mühseligen
Reise, von Allem entblösst, missvergnügt und muthlos, im Jahre
1766 in der Gegend von Andujar in Andalusien eintrafen. Don
Pablo Olavides, ein Peruaner von Geburt, hatte in Spanien die
Ausführung des Colonisations-Projectes übernommen; allein er
war darin auf vielfache Schwierigkeiten gestossen. Es fehlte an
Geld, an Baumaterial imd an Bauhandwerkem, um die Gebäude
aufzurichten, und so geschah es denn, dass die neuen Ansiedler
bei ihrer Ankimft nichts von den erwarteten Herrlichkeiten vor-
fanden. Um sie nur einstweilen unter Dach zu bringen, wurden
sie in den Höfen eines Klosters unter Schuppen gelagert, wo sie
den engen Raum mit einem Regimente Soldaten theilen muss-
ten, was dorthin stationirt war, um die Ankömmlinge, denen
man nicht viel Gutes zuzutrauen schien, in Zucht zu halten.
Es wurden nun zwar in Carlota, Luisiana und Carolina för
jede Colonistenfamilie ein Gebiet von 24,000 Fuss Länge und 9000
Fuss Breite als Grundeigenthum angewiesen, und 890 solcher Ge-
markungen zu Carolina, 527 zu Carlota geschlagen. Man baute
auch nach und nach ein- und zweistöckige Wohn- und Hofgebäude
far je zwei Familien auf; man errichtete Filialkirchen; man be-
pflanzte zur Bestreitung der Gemeindebedürfiüsse das zu diesem
Zwecke angewiesene Terrain mit 25,000 Oelbäumen und 80,000
Weinstöcken ; man dehnte die ursprünglich auf sechs Jahre ver-
heissene Befreiung der Personensteuer auf zehn Jahre aus imd
abstrahirte während vier Jahre von der Besteuerung der urbar
gemachten Landstrecken. Es wurden Wege gebaut, mit Obst-
und Waldbäumen besetzt und Gärten angelegt; es entstanden
Hut-, Strumpf-, Tuch- und Steingut -Fabriken; 2000 Webe-
29'
452
Stühle wurden in Tliätigkeit gesetzt,' Seidenraupen gezogen und
die Gewerbethätigkeit begann, ihre Producte im weiteren Um-
kreise zu verwerthen. Die Gemeinde Carolina hatte bald das
Ansehen eines belebten Deutschen Städtchens erhalten. Für
das kirchliche Bedürfniss waren vier Pfarrer angestellt, zwei
Spanische, ein Deutscher und ein Französischer, welche in vier
Haupt- und zehn Filialkirchen Gottesdienst hielten, da die Colo-
nisten, deren Zahl sich inzwischen noch vermehrt hatte, sich
über Espiel, Fuente Evesana, Alavis, Penela und Aldeguela zu
verbreiten begannen.
Man hätt glauben sollen, dass die Colonien der glücklich-
sten Zukunft entgegengingen, und deimoch war im Jahre 1778
von den ursprüngUchen Einwanderern nicht mehr der dritte
Theil, im Jahre 1788 nicht mehr der fünfte Theil und im Jahre
1800 nicht mehr der zehnte Theil vorhanden.
Man hat zunächst Unrecht, jene Colonisation als eine aus-
schUesslich Deutsche zu bezeichnen, denn die Deutschen Ein-
wanderer bildeten nur die Hälfte der neuen Ansiedler, aber
allerdings den besseren Kern unter denselben; denn von ihnen
ging die fleissige Ackerbestellung, die Industrie und die Ord-
nung und Sitte in der Colonie aus, während die übrigen grossen-
theils arbeitsimlustig , unwissend, lüderlich und unverträglich
waren imd der Colonie wenig zur Ehre gereichten. Es befanden
sich unter den Einwanderern viele Protestanten, welche sich im
Vertrauen auf die vom Oberst Thürnagel zugesicherte Religions-
freiheit der Expedition angeschlossen hatten; sie überzeugten
sich aber bald, dass es den Nichtkatholiken weder gestattet
ward, Seelsorger zu berufen, noch sich zu kirchhchem Gebete
zu vereinigen. Dies gab die erste Veranlassung zu nachdrück-
lichen Beschwerden bei der Regierung; die langsame Förderung
der Erbauung der Wohnhäuser die nächstfolgende.
Die Erklärung der Regierung, dass es ihr vorzugsweise
darauf ankomme, jene Gegenden schnell und zahlreich zu be-
völkern, und ihre Anweisung an die Zuchtliaus-Directionen zu
Jaen, Cordova und Bailen, die entlassenen Züchtlinge zur Ansie-
453
«
delung nach jenen Colonien zu senden, hatte die ersten Scenen
offener WidersetzUchkeit zur Folge. Die Sträflinge wurden im
Wege der Execution als Colonisten und Gemeindeglieder einge-
führt, und von diesem Augenblick an verliess ein Theil der An-
siedler die Colonien und das Land. Allein die Hitze des Som-
mers, die kalten Winternächte, die anfanglichen Entbehrungen,
der Mangel guten Wassers, die ungewohnte Lebensweise, wirk-
ten sehr nachtheilig auf den Gesundheitszustand der Ausländer.
Eine grosse Sterblichkeit trat ein; sie raffte viele Menschen fort,
und dadurch entwickelte sich eine Muthlosigkeit, deren mora-
üsche Wirkung eben so bedenklich erschien, als sie zu den wun-
derUchsten Gegenmitteln Veranlassung gab. Von Amtswegen
wurden Sonntags Musik und Tanzfeste zur Erheiterung der Ge-
mütlier angesetzt und ausgefiihrt, und Olavides, der sich übri-
gens mit grosser Hingebung seiner Aufgabe imterzog, untersagte
bei Sterbeßllen das Todtengeläute , da bei der grossen Sterb-
lichkeit die Todtenglocken in steter Bewegung blieben. Hier-
durch wurde der erste ConÜict mit der Geistlichkeit herbeige-
führt, welche es ihm nicht vergessen hatte, dass auf seine Veran-
lassung in die mit der Regierung festgesetzten Stipiüationen die
Zusicherung mit aufgenommen worden war, dass kein Kloster
innerhalb der Colonien errichtet werden dürfe. Als nun Olavi-
des die überhand nehmenden Vermächtnisse an die Kirche im
Interesse der Colonie imtersagte, ergriff man diese Veranlassung,"
um ihn fÖrmUch in Anklagestand zu versetzen. Ein Kapuziner,
Namens Romuald, verklagte um bei der Inquisition. Olavides
wurde 1776 eingezogen, sein EigenÜium confiscirt und er dem-
nächst in ein Kloster in der Mancha gesteckt und zu harter
Busse verurtheilt. Das Erkenntniss lautete auf achtjährige Clau-
sur, Auswendiglernen des Catechismus, Wasser und Brod als
Freitagskost. Es ward ihm verboten, jemals wieder neue IQei-
der zu tragen, sich den Colonien auf 20 Meilen zu nähern und
ihm auferlegt, sein ganzes Leben hindurch zu Fuss zu gehen
und fleissig des Bruders Ludwig von Granada Werke zu lesen.
454
Olavides entfloh im Jahre 1780 nach Frankreich, kehrte 1796
nach Spanien zurück und starb daselbst 1803.
Von seinen Werken ehren noch viele sein Andenken. Ca-
roUna zählt heute 7000 Einwohner; die gleichgebauten, weissen,
sauberen Häuser, die breiten geraden Strassen, der grosse runde
Marktplatz, ringsherum mit einer Colonade unter den Hausem
umgeben, die sehr hübsche, eine halbe Legua zahlende Alameda
mit vier Reihen prächtiger Bäume, mit geschmackvollen An-
lagen, Steinbänken imd einer schönen Fontaine versehen, ge-
währen einen för Spanien eigenthümhchen Eindruck. Das Stein-
kreuz am äussersten Ende des Baumganges, auf einer Erhöhung,
vom dunkelen Gebüsch fast umschlossen, mag zugleich aufsin-
nige Weise andeuten', dass das Deutsche Element, welches das
Alles aus der früheren Einöde geschalBfen, längst gestorben und
begraben ist, und dass selbst die Erinnerung an dasselbe ver-
schwunden sein würde, wenn es nicht denen so überaus wohl
bekäme, welche die Früchte der Arbeit der ersten Urbarmachung
gegenwärtig gemessen, auf die Vergangenheit im Vergleich mit
der Gegenwart ab und zu einen Blick zu werfen.
Noch heute bestehen die früheren Gemeindeverbände und
die frülieren Eintlieilungen der ländUchen Districte zu 8 — 10
Ackerwirthschaften. Es gehören dazu Aldeaquemada, Arguillos,
Garbonuevas, Femandina, Guaraman, San Elena, Miranda, los
Rios und Rumblar. Zu Carlota gehören 16 Departements zu
8 — 12 Familien in isolirten Gehöften. Die Wege sind^ut, die
Häuser nett imd ordenthch, die Felder, Olivenpflanzimgen und
Weinberge im trefflichsten Stande, und überall tritt dem Frem-
den in den vielen Kindern die Deutsche Gesichts- imd Eopfbil-
dung, das Deutsche blaue Auge, das Deutsche blonde Haar entr
gegen, wie sie in die ganze Umgebung vortrefflich passen. Es
herrscht in den Gehöften eine solche Ordnung und ReinUchkeit^
auf den Feldern und Tennen eine solche Thätigkeit, unter den
Menschen FröhUchkeit imd Offenheit, in den Ackerwagen, Ar-
beitsgeräthschaften, in der Einrichtung der Wohnzimmer so Vie-
les, was in Spanien an Deutschland erinnert^ dass ich mit grossem
455
Interesse durch eiue Anzahl von Etablissements gewandert bin.
Die Spanische Regierung hat freiüch wohl nicht daran denken
können, eine Colonie von Ausländern als solche zu erhalten, son-
dern vielmehr daran, sie so bald als mögUch zu nationalisiren;
allein dem Deutschen ist es ein schmerzUches Gefiihl, nachdem
er von Haus zu Haus gegangen, nachdem er an jede Thür ge-
klopft, in jedes Zimmer mit dem Deutschen Gruss getreten ist,
in der Hoffiiung, dass doch irgend Jemand ihn verstehen, dass
ein heimischer Laut sein Ohr berühren und ihn erinnern möchte,
dass die Urenkel der Deutschen Auswanderer irgend etwas von
der Sprache ihres Vaterlandes bewahrt hätten! Ach, es w^ar
alle Hoffnung vergebens! Die Deutschen Auswanderer mit
ilu*em Deutschen Herzen und ilirer Deutschen Sprache, sie wa^
ren längst begraben, und ihre Grabhügel sind längst zusammen-
gestürzt, und ihre Kinder und Enkelkinder, imter einem an-
deren Himmel geboren, sind Spanier geworden, mit Spanischer
Sprache, Sitten und Charakter — und hat letzterer auch viele
Anklänge in dem Deutschen Charakter, so habe ich doch in je-
nen ursprünglich Deutschen Colonien ausser den Werken, welche
an ihre Begründer erinnerten, nichts Deutsches gefunden, imd
eben so wenig erfahren, dass dergleichen daselbst überhaupt
noch anzutreffen wäre.
Wenn es sich gegenwärtig wiederum um Cultivirung und
Bevölkerung unbebauter imd unbewohnter Landstrecken han-
delt, so scheint dazu ausser Andalusien vorzugsweise Estrema-
dura geeignet zu sein. Estremadura (Estrema ora), die letzte
Eroberung Alonsos IX im Jahre 1228, ist 190 Leguas lang,
90 breit, vom Tajo und dem Guadiana durchströmt^ in Estrema-
dura alta und baja getheilt, und galt stets fflr eine der frucht-
barsten Rönoischen und Maurischen Provinzen. Zur Maurenzeit
hatte sie den Namen Chin del Mauro, «Land des Korns», erhal-
ten. Zwischen den Landstrassen, welche von Sevilla und von
Cordova aus nach Badajoz führen, unfern der Minen von Alma-
den de la Plata, zwischen la RonquiUa, Poderosa und Constan-
tine, in dem Thalbette des Flusses Fiar, liegt dasjenige Terrain,
/
456
welches, als Eigenthum des Fiscus in Anspruch genommen,
augenblicklich unbestellt, von den benachbarten Gemeinden als
Weideland benutzt ist, und unter annehmbaren Bedingungen
zur Colonisation vermessen und mit fleissigen Deutschen Aus-
wanderern besetzt werden soll. Es ist die Idee des Unterneh-
mers, jene menschenleere Gegend zu beleben, den unbenutzten
fruchtbaren Boden zu bebauen, die öden Haiden mit Oel- und
Maulbeerbäumen zu besetzen, und neben einer Musteracker-
wu'thschaft nicht allein landwu'thschafÜiche Gewerbe, sondern
die Industrie in weiterer Ausdehnung betreiben zu lassen. Es
soll deshalb nicht allein Seide gewonnen und gesponnen, son-
dern auch Flachs auf imgeheueren Flächen gebaut, in gross-
artigen Fabrikgebäuden durch Dampfkraft zu Garn gesponnen,
demnächst gewebt, auch Baumwolle gepflanzt und zu Kattun
verarbeitet imd bedruckt werden. Man will der unthätigen Be-
völkerung der Umgegend ein Beispiel Deutschen Fleisses und
Deutscher Ausdauer und Geschicklichkeit geben, und den Be-
weis, wie man dadurch in kürzester Zeit zum Wohlstand zu ge-
langen vermag. Der Unternehmer der Colonisation hat die Ab-
sicht, «ein Europäisches Paradies » herzustellen, imd auf einen
Flächenraum von 10 Quadrat-Leguas oder 70,000 Spanischen
Morgen (fanegas) ziu* Aufnahme von 1000 Colonisten- Familien
entsprechende Wohnungen für je zwei Haushaltungen errichten,
mit dem erforderÜchen Mobiliare und Wirthschafts-Inventarium
versehen zu lassen, je 50 Etablissements zu einem Gemeinde-
verbande zu vereinigen und für kirchhche und Schulbedürfiüsse
zu sorgen.
Um den Colonisten den ersten Eintritt in die neue Heimath
möglichst angenehm zu machen, sollen die Aecker zur Ernte
vorbereitet, durch einige Hundert fleissiger Bewohner von Gali-
cien die Steine abgesucht, die Erde (ungedüngt) gepflügt und
besät werden. Jede Familie wird 50 Morgen Ackerland, auch
etwa erforderliche Vorschüsse an Geld und zwei Maulthiere er-
halten. Sachverständige, mit den Verhältnissen des Landes ver-
traute Männer belehren die Ankömmlinge über die Natur des
457
Bodens, die elimatischen Einflüsse und den Bau der ihnen un*
bekannten Früchte. Abgaben- und Militairfreiheit wird den Co-
lonisten zugesichert; die erstere auf 20 Jahre, die letztere für
die Familienväter und die mit ihnen nach Spanien gekommenen
erwachsenen Söhne. Die Colonisten treten als Pächter auf, in-
dem sie im ersten und zweiten Jahre nichts , dagegen vom diit-
ten Jahre ab den dritten Theil ihrer Ernten an die Unternehmer
in Körnern oder in Geld zalilen. Unter Voraussetzung guter
Führung wird ihnen die bestellte Wirthschaft eigenthümlich
übertragen, sobald die Actiengesellschaft nach Abrechnung ihrer
Kosten eine reine Einnahme von 100,000,000 r. bezogen haben
wird. Es erhalten dadurch die Colonisten die freie Dispositions-
Befugniss über die Ackerwirtlischaften , um sie nach Belieben
veräussem und vererben zu können. Den Ansiedlern bleibt es
aber auch überlassen, falls sie über ein Capital verfugen können,
unter billigen Bedingungen Grundstücke von dem Unternehmer
oder der Actiengesellschaft (Empresa), welche der Unternehmer,
nachdem er von der Regierung das bezeichnete Terrain erhalten,
bilden wird, käuflich zu erstehen und dadurch die ungehinderte
Dispositions-Befugniss von vorn herein zu sichern und sich von
weiteren Verpflichtungen frei zu erhalten. Dies sind die wesent-
lichen, den Deutschen Colonisten in Aussicht gestellten Bedin-
gungen; die Garantien, welche denselben dagegen über ihre Zu-
kunft gewährt werden, hegen, was die Befreiung von Abgaben
und Verpflichtungen gegen die Regierung und das neue Vater-
land anbetrifft, in den Königüchen Bestimmungen über die Or-
ganisation der Ansiedelungen, so wie die Landesgerichte ent-
stehende Rechtsstreitigkeiten zur Entscheidung vor ihr Forum
zu ziehen haben. Im Uebrigen beabsichtigt der Unternehmer,
sich selbst, ohne irgend eine amtliche Einmischung, die Ausfiih-
nmg des Colonisationsprojectes allein vorzubehalten, also auch
hinsichts der inneren Organisation und der administrativen An-
gelegenheiten sich die Entscheidung nach eigenem oder nach
dem Ermessen der zu bildenden Gesellschaft zu sichern.
458
Da die vorstehenden Angaben auf den mir mitgetheilten
schriftlichen Expositionen beruhen , so mögen, was die Leitung
der Colonisaüon und die Berechnung der Nutzungen und Ein-
nahmen der Colonisten und der Actiengesellschaft anbetrifft, die
eigenen Worte des Unternehmers hier eingeschaltet werden.
« Alexander Friesenhausen behält sich die General-Dircction
der Colonie mit dem Titel eines Präsidenten vor. Ihm zur Seite
ist eine Junta consultativa bestellt; aus den Vertretern der
Actionaire, den Ingenieuren, Beamten und Alcalden der Ge-
meinden bestehend.
Die Fonds werden durch den General- Inspector, den ver-
antwortlichen Rendanten, Secretair und Cassirer verwaltet
Die Kostenberechnung für die Anlagen lauten :
500 Häuser fiir 1000 Famihen, ä 1500 r 7,500,000 r.
Kirchen, Privat- und Gasthäuser 500,000 »
1100 Maulthiere, ä 1200 r 1,210,000 .
Arbeits- und Hausgeräth 400,000 ■
Werkstätten, Bureaus, Reisekosten nach
Deutschland 400,000 .
Vorschüsse, Unterstützung der Colonisten •. . . 2,000,000 »
Summa 12,000,000 r.
Zur Deckung dieser Kosten werden 1800 Actien zu
10,000 r. ausgefertigt, welche ein Capital von 18,000,000 r.
bilden. Davon werden 1200 in Cours gesetzt, und 2 procent
bei der Subscription, der Rest 1 5 Tage nach Veröffentlichung
des Königlichen Decretes eingezahlt. Den dritten Theil der
Actien erhält Herr Friesenhausen gratis, als acciones de me-
rito. Sie bilden die Nummern 12 — 1800. Derselbe empfangt
fiir seine bisherigen Auslagen 40,000 r., und hat die Verpflich-
tung, mit 100 Actien als ständiger Präsident in dem Unterneh-
men beüieiligt zu bleiben.
Die Ertragsfahigkeit berechnet der Unternehmer auf die
einfachste Weise an Weizen und Gerste wie folgt:
459
In Summa 70,000 Morgen. Unland, Wald, Busch 20,000
Morgan, Ackerland 50,000 Morgen; davon bleiben 10,000
Morgen Brache.
20,000 M. Weizen; 20 Scheflfel ä 30 r. (2 Rthlr.) pro Morgen
12,000,000 r.
20,000 M. Gerste; 20 Scheffel ä 15 r. (1 Rthlr.)
pro Morgen 6,000,000 »
Summa . . . 18,000,000 r.
Davon Bestellimgskosten abgezogen mit .... 1,000,000 »
bleibt Ueberschuss . . . 17,000,000 r.
Der dritte Theil für die Gesellschaft mit 5,666,666 r.
AUein der Ertrag muss sich höher herausstellen ; denn er
pflanzt auf
20,000 M. OÜvenbäimie; 40 Stämme auf den Morgen geben
jährUch 25 Arrobas Oel, ä 40 r. = 1000 r. pr. Morgen;
nach Abzug von 100 r. Bestellungskosten bleiben pro
Morgen 900 r.
also für 20,000 Morgen 18,000,000 »
10,000 M. bleiben aber zwischen den Bäumen
noch übrig, xun mit Gerste ä 12 Scheffel zu
15 r. bestellt werden zu können; das be-
trägt 1,800,000 .
Von den übrigen 30,000 Morgen Acker bleibt
der fünfte Theil unbestellt; die 24,000 M.
12,000 mit Weizen, wie oben 7,200,000 .
12,000 mit Gerste 3,600,000 r.
In Summa . . . 30,600,000 r.
Bestellungskosten abgezogen mit 600,000 r.
bheben Reinertrag 30,000,000 r.
und der dritte Theil der Gesellschaft mit ... 10,000,000 r.
Die 20,000 Morgen Wald- und Unland sollen die Kosten
für Ingenieure, Beamte u. s. w. decken, zu deren Besoldung
auch der Miethsertrag für die Privathäuser verwendet wird. »
460
Der Absatz soll durch spätere Eisenbahnzweige erleichtert
werden. Es ist nun freilich nicht gesagt, wo Flachs, Baumwolle
und Maulbeerbäume zur Linnen-, Baumwollen- und Seiden-
Industrie gebaut und gepflanzt werden sollen, und mag es der
Prüfung der Leser anheimgestellt bleiben, in wie weit die auf-
gestellten günstigen Berechnmigen mit Wahrscheinüchkeit zu
erzielen sein möchten. Man wird auch abwarten müssen, ob die
Regierung das Land zu Eigentimm oder nur gegen Zins und
Sicherheit überlässt, und in letzterem Falle die den Colonisten
gewährten Aussichten in Frage stellt. Der Unternehmer wenig-
stens hat die besten Hoffnungen, und seiner Erklärung nach
nicht allein in Deutsclüand die nöthigen Capitaüen zur Disposi-
tion , sondern auch schon viele Colonisten in petto , welche sich
auf die erste Auffordermig einfinden würden.
Es scheint nach dem oben Angeführten, dass den Deutschen
Colonisten recht viele Annehmlichkeiten geboten würden, und
dass man danach annehmen dürfte, dass sich deren recht Viele
finden möchten, um in dem gesegneten Spanien ein neues Vater-
land zu suchen; und dennoch bezweifle ich dies, nach meiner
imvorgreiflichen Ansicht.
In Spanien ist nur den Katholiken die freie Ausübung ihrer
ReUgion gestattet. Unter den Auswanderern aus Nord- imd
Süddeutschland finden sich jedoch verhältnissmässig äusserst
wenige Katholiken; die meisten gehören der protestantischen
Kirche an, jedoch ist auch die Zahl der auswandernden Juden
beträchthch. Würden Protestanten und Juden sich den Einwan-
derern anschüessen, man würde sie wohl nicht nach ihrem Glau-
ben fragen; da aber gesetzlich andere als römisch-katholische
Tempel zu erbauen nicht erlaubt ist, so würden die nicht katho-
hschen Einwanderer als Indifferentisten in die kathohsche oder
in gar kerne Kirche gehen, oder sie würden heimhch unerlaubte
kirchUche Versammlungen abhalten, und dadurch von Hause aus
in Conflict mit ihrem Gewissen und mit der Regierung gerathen.
Der Auswanderer aber, der seinem Vaterlande den Rücken wen-
det und eine neue Heimath in der unbekannten Feme suchte
461
sich in dem neuen Acker die neue Nahrnngsquelle fördert, und
in dem nicht gekaimten Lande eine sichere Zukunft zu finden
hofft fiir sein Liebstes auf Erden, fiir Weib und Kinder, die er
mit sich herausgerissen aus den Banden der Familie und der
Deutsclien Sitten und Gewohnheiten, der Auswanderer ist vor
allen Anderen darauf angewiesen, seinen Gott im Herzen zu tra-
gen und ihn offen und laut zu bekennen. Er erblickt Gottes
Allmacht und Gnade in der Natur rings um sich her; er erblickt
sie in dem keimenden Saatkorn , in dem befruchtenden Regen ;
er bedarf der göttlichen Gnade und Barmherzigkeit in ernsten
Tagen der Sorge und Noth , die ja auch Niemandem erspart
wird; er bedarf des göttlichen Trostes in den Stunden der Reue
über sein Unternehmen und der Sehnsucht nach dem theueren
Vaterlande, und Beides bleibt nicht aus ; er würde kein Vertrauen
zu sich selbst, keine Hoffiiung zur Zukunft fassen können, wenn
er nicht wüsste, dass Gott ihm nahe ist; darum muss der Colo-
nist auch seinen Gott anbeten dürfen, offen und ohne Scheu,
allein und in Gemeinschaft mit seinen Glaubensgenossen, in der
stillen Kammer daheim, wie draussen im Tempel, der ihm nicht
fehlen darf; aber nicht heimlich und verstohlen, im fremden
Gotteshause. Deshalb bin ich der Meinung, dass es nicht aus-
reicht, den Auswanderungslustigen zu eröffiien, dass nur die
öffentliche Ausübung der katholischen Religion in Spanien ge-
duldet sei, sondern dass jeder Nicht- Katholik von der Aufnahme
in die Colonie ausgeschlossen bleibe.
Sind aber die den Deutschen Auswanderern gemachten
Vortheile wirklich so gross oder ausreichend, um einen günsti-
gen Erfolg erwarten zu lassen? was für Garantien werden ihm
denn für die Zukimft ausser den augenblicklichen Annehmlich-
keiten geboten? Danach ist Jeder zu fragen berechtigt imd ver-
pflichtet, der nicht eine Reise oder eine Speculation unterneh-
men, sondern sein und der Seinen Leben und Zukunft gewisser-
maassen mit de9i Wechsel Preis giebt Die Garantien liegen hier
zur Zeit im Wesentlichen in der PersönUchkeit, in der Umsicht,
Rechtlichkeit, Menschlichkeit, Erfahrung, Sachkenntnisse kurz
462
in dem Charakter, in dem Talente und in den positiven Mitteln
des Unternehmers und der Gesellschaft (Empresa), welche der-
selbe zu besteUen für gut befinden wird.
Ich habe kein Recht, etwas Anderes als das Beste von jedem
Dritten zu glauben ; ich habe die persönliche Bekanntschaft des
Unternehmers gemacht, und kann mithin bezeugen, dass der>
selbe seine Zeit der Ausfiihrung dieses Planes widmet; dass er
die Gelegenheit, sich über die Ausfiihrung von Colonisationen
zu belehren, nicht vorüber gehen lässt; dass er in der That die
wohlwollendsten Absichten fiir eine erspriessliche Zukunft der
Einwanderer hegt; dass er nicht zweifelt, die zu dem Unterneh-
men erforderlichen Capitalien zu erhalten , und dass er sich der
Hoffnung hingiebt, durch diese Colonisation die Ansiedler glQck*
lieh zu machen, sich dadurch grosse Verdienste um das Land zu
erwerben, und seine eigenen Opfer an Zeit und Mühe belohnt zu
sehen. Aber um deshalb will er auch, nachdem die Re^erung
ihm , wie er hofft, das Land zur Disposition gestellt haben wird,
die Ausfiihrung sich allein vorbehalten und die erforderUehen
Garantien persönlich übernehmen.
Und hieran, glaube ich, wird die Sache scheitern. Es kann
keine Kränkung involviren, wenn ich meine Ansicht dahin aus-
spreche, dass der Unternehmer der persönlichen Ausfiihrung
solchen Planes nicht gewachsen ist, dass es ihm dazu an Vor-
kenntnissen und Erfahrung durchaus fehlt. Er ist Kaufinann,
und fiir sein Fach, wie man rühmt, gewandt und unterrichtet;
er hat sich dilettantisch mit Mechanik beschäftigt; ein Patent ge-
löst, um Schiffe gegen den Wind segeln zu lassen; es ist aber
nicht bis zur Ausfiihrung gekommen. In den letzten Monaten
beschäftigte er sich mit Versuchen, das Seewasser zu filtriren,
um nicht allein die Provinz Murcia vom Meere aus zu bewis«
Sern, sondern auf dieselbe Weise die Sierra morena in ihren
wasserarmen Gegenden mit dem erforderlichen Wasser zu reget
massigen Berieselungen zu versehen. Die Mög^chkeit des Ge-
lingens dieses letzteren Versuches würde allein ausreichen, den
Namen des Unternehmers berühmt zu machen und der Nach-
i
463
weit aufzubewahren, doch muss man vorläuflg abwarten, in wie
weit die öffentlichen Blätter, welche diese Erfindung besprochen,
ims das Gelingen derselben melden. Inzwischen bleibt es immer
achtungs werih , sich neben der Berufsthätigkeit mit gemein-
nützigen Gegenständen zu beschäftigen. Allein die Versuche
zur Benutzung des Windes, in seiner Einwirkimg auf Segel-
schiffe, oder der Filtrirung des salzigen Wassers in bis dahin
nicht geahndeter Ausdehnung, wenn sie fehlschlagen, schaden
Niemandem als dem Unternehmer, der daraus Veranlassung neh-
men Avird, sein Talent anderen Versuchen zuzuwenden. Anders
gestaltet sich die Sache bei Colonisations- Versuchen. Der Mensch
ist keine Sache; mit dem Wohle und dem Schicksale von Tau-
senden spielt man nicht; eine Speculation mit einer grossartigen
Colonisation und der damit übernommenen imgeheueren Verant-
wortlichkeit würde bei ihrem, selbst ohne die Schuld des Unter-
nehmers stattgefimdenen Misslingen, weil sie die Zukunft von
so vielen Menschen in Frage stellt, einem Frevel ähnlich erschei-
nen, der wie ein Fluch auf ihrem Urheber lasten würde.
Ich bin von vom herein entschieden gegen die Begünstigung
von Auswanderungen, weil ich wenigstens meinem Vaterlande
seine Kinder erhalten wissen möchte, die ja bei einem Tausche
niemals gewinnen werden. Aber diejenigen, die nun einmal nicht
zu halten sind, möchte ich nicht gern ganz aus der Verbindung
mit der Heimath scheiden lassen; bei solchen Deutschen Ansie-
delungen im Auslande wünsche ich wenigstens das Deutsche
Element bewahrt und vererbt zu sehen. Dies würde Beides aber
bei einer Ansiedelung Deutscher in Spanien kaum zu erwarten
sein, auch von der Spanischen Regierung weder unterstützt, noch
gewünscht werden können. Die Deutschen Regierungen werden
aber gewiss eben so aufmerksam , als die Deutschen Auswande-
rungslustigen die Bürgschaften festzustellen suchen , welche bei
Colonisations -Projecten gewährt werden, in denen es darauf an-
kommt, ein Deutsches Eichenreis auf einen glühenden Orangen-
baum zu pfropfen.
464
Ich befinde mich nicht in der Lage, der Regierung Vor-
schläge zu machen, allein ich kann nicht umhin, eine Bemerkung
mit Bezug auf die im Werke befindlichen Ansiedelungen in Estre-
madura auszusprechen. Ich halte bei den dortigen Boden- und
Bevölkerungs-Verhältnissen Ansiedelungen für sehr wünschens-
werth; ich halte die Deutschen fiir vorzugsweise geeignet zu
Ansiedelungen überhaupt; ich zweifle nicht, dass Deutsche Co-
lonisten, trotz des dortigen heissen Climas, unter Voraussetzung
entsprechenden Schutzes, in der möglichst kurzen Zeit die er-
freulichsten Resultate erstreben, dass sie in den meisten Be-
ziehungen den gehegten günstigen Erwartungen entsprechen,
und dass sie ordentliche und zuverlässige UnterÜianen einer
milden imd gerechten Regierung werden würden. Allein zu
jenen Voraussetzungen gehört zunächst, dass die Regierung die
Colonisationen , von denen sie fiir die Cultur und für die Bevöl-
kerung des Landes Nutzen erwartet, selbst in die Hand nehme,
und die Ausfuhrung weder der Speculation überhaupt^ noch dem
zweifelhaften Talente von Privatpersonen überlasse. Sie erwäge,
dass die Auswanderer aus Deutscliland kommen, wo sie sich
einer humanen und gerechten Regierung zu erfreuen gehabt,
und dass sie hier im fremden Lande wie die eigenen Kinder von
der liebevollen Mutter gepflegt, und nicht wie die expositos der
Caridad einer Privatgesellschaft überlassen sein möchten. Die
wohlwollende Spanische Regienmg würde durcti sachverstän-
dige Aufsicht die Motive etwaiger Beschwerden im Entstehen
ergründen und beseitigen; sie würde fiir alle Eventualitäten im
Stande sein zu rathen und zu schützen, und könnte dies Alles,
ohne den Unternehmer, der jedenfalls das Verdienst fiir sich in
Anspruch ninunt, die Sache in Anregung gebracht und zur Aus-
fiLlirung vorbereitet zu haben, von der thätigen Mitwirkung und
von den erwarteten und mit Bezug auf seine Mühe biUigen Vor-
theilen auszuschliessen.
Zu Ansiedelungen in Spanien würde sich auch eine unter
dem fruchtbarsten Himmelsstrich belegene bedeutende Land-
strecke, zwischen Puerto Santa Maria und Xeres gelegen, vor-
465
trefflich eignen. Das Land ist vom Guadalete durchströmt und
der häufigen Ueberschwemmungen wegen ganz unbewohnt, und
wird gegenwärtig nur stellenweis als Weideland benutzt. Die
Gemeinden dürfen Grundeigenthum nicht verkaufen, allein sie
haben das Recht, dasselbe gegen einen dauernden, hypotheka-
risch sicher zu stellenden Zinsbetrag von 2^ — 3 procent zu ver-
äussern. Die Acquirenten würden allerdings mit einem ansehn-
lichen Kostenaufwande einen drei Stunden langen, etwa zehn
Fuss hohen Damm aufschütten müssen, um sich gegen die Ueber-
schwemmungen des Guadalete zu schützen ; sie würden aber die
diesfalligen Kosten durch überreiche Ernten und die Leichtig-
keit der Verschiffung derselben nach Sevilla und Cadiz in den
ersten Jahren zu decken im Stande sein, imd bei solcher Specu-
lation bald ihre Rechnung finden.
Industrie.
Es liegt nicht in der Absicht des Verfassers, eine Geschichte
der Spanischen Industrie zu schreiben. Er hat es sich zur Auf-
gabe gestellt, den gegenwärtigen Zustand und wie dieser sich
in der jüngsten Vergangenheit entwickelt, zu schildern, um da-
durch den Fortschritt zu beweisen, und den Standpunct, wel-
chen auch in dieser Beziehung Spanien dem übrigen Europa ge-
genüber eiimimmt. Es wird ein Jeder, welcher Notizen über die
Industrie eines fremden Landes sammelt, die Schwierigkeiten
selbst erfahren haben, die zu überwinden sind, um genaue In-
formationen einzuziehen^ um Alles selbst in Augenschein zu neh-
men und zuverlässige Angaben über den Umfang, die Kosten
imd die Resultate der Fabrikuntemehmungen zu erhalten. Man
wird diese Bemerkungen in verschiedenen Ländern auf ver-
schiedene Weise gemacht haben, wie könnten dieselben in einem
Lande wie Spanien ausbleiben, welches sich inmitten eines Ent-
wickelungs-Prozesses befindet, welches zur Errichtung seiner in-
dustriellen Etablissements sich der Unterstützungfremdländischer
Talente bedienen muss, welches den Neid und die Eifersucht der
nicht fabricirenden Provinzen, so wie die gefahrliche Concurrenz
T. Minutoli, SpuüeD. 30
466
von ausserhalb, wenn auch durch das jetzige Zollsystem ge-
schützt, so doch immerhin noch im Geschmack und der Erfin-
dung neuer Muster zu überwinden hat. Ich glaube mithin auch
von vorn herein auf das nachsichtige Urtheil der Leser rechnen
zu dürfen, wenn ich über die Industrie verschiedener Spanischen
Provinzen dasjenige ziemlich lose aneinander gereiht wiedergebe,
was ich selbst gesammelt oder was mir von Männern suppeditirt
ist^ welche in der Lage waren, das Richtige zu wissen imd welche
es übernommen hatten, mir die erbetene Auskunft der Wahrheit
entsprechend zu schaffen. Wenn ich mich mithin darauf be-
schränke, dasjenige, was ich erfahren, wiederzugeben, ohne in
die Besprechung über das herrschende System, die Industrie zu
fördern und zu beschützen, und die Eventualitäten einer über
kurz oder lang eintretenden Veränderung desselben einzugehen,
so wird man darin die Rücksichten erkennen, welche ich meiner
amtlichen Stellung schuldig bin.
Spanien hat durch den Seekrieg von 1804 ungeheuer gelit-
ten; nicht minder durch den Unabhängigkeitskrieg, während
welcher die Halbinsel von Feinden und Bundesgenossen ver-
wüstet, durch Belagerungen und Schlachten verheert, und durch
alle Opfer des Krieges, durch Hunger und Pest verödet wurde.
Dazu gesellte sich der Verlust jener ausgedehnten Colonien, der
Grundlage des Spanischen Handels, der inneren Production und
des Gesammtreichtlmms der Monarchie. Trotz dieser Kette von
bekla^enswerthen Ereignissen vermochte es dennoch die Spani-
sehe Industrie, und zunächst und vor Allem die Industrie Cata-
loniens, einen Aufschwung zu nehmen, welcher dem Festlande
das günstigste Prognosticon zu stellen geeignet ist Dieser Auf-
schwung der Catalanischen Industrie datirt hauptsächlich aus
dem Jahre 1832, wo imter dem speciellen Schutze des Gouver-
nements die früher üblich gewesenen Einfuhr -Concessionen auf-
gehoben, eine Musterfabrik errichtet, die im Jahre 1804 durch
Cabarrus eingeführten, inzwischen veralteten Maschinen besei-
tigt, neu erfundene eingeführt, und ein industrieller Unterricht
begonnen wurde. Es ward eine Baumwollen -Industrie geschaf-
467
fen , eine Industrie, welche die Grundlage aller Industrien in der
gegenwärtigen industriellen Organisation Europas bildet, und
man gelangte dahin, dass schon im Jahre 1834 nach Catalonien
7400 Centner (Quintal) unverarbeiteter Baumwolle eingeführt
wurden. Die eben erwähnte Musterfabrik ward im Jahre 1835
durch einen aufirührerischen Haufen in Brand gesteckt; zugleich
war der slebeigährige Bürgerkrieg entflammt^ welcher Hunderte
von Ortschaften, durch Ackerbau und Industrie reich geworden,
in Schutthaufen verwandelte. Nichts desto weniger wurden in
den Jahren von 1836 — 1840 in Catalonien eingeführt: 33 Dampf-
maschinen mit 201 Pferdekraft; desgleichen Kratz- und Webe-
maschinen, so wie Jacquardstühle im Werthe von A^ Millionen
Realen. Die Einfuhr roher Baumwolle im Jahre 1 840 belief sich
in Catalonien schon auf 184,000 Quintales. Es wurden ausserdem
während jenes Zeitraumes in Catalonien eingeführt 511,000 Ar-
robas (zu 25 Pfund) Farbestoffe und 658,000 Arrobas metallischer
Producte, welche zum grössten Theile aus den übrigen Provin-
zen Spaniens bezogen wurden. Im Jahre 1841 repräsentirte die
Catalanische Baumwollen -Industrie, einschliesslich ihrer Neben-
industrie, ein Capital von 424 Millionen Realen, beschäftigte
102,000 Arbeiter, Aufseher u. s. w., erheischte ein Capital von
jährlich 190,000 Realen fiir Gehalt, imd lieferte Producte zum
Werth von 522 Millionen Realen mit ihren verschiedenen Ver-
zweigungen und Neben -Industrien, Gespinnsten und Garnen,
Geweben von unvermischter Baumwolle, desgleichen mit an-
deren Stoffen vermischter Gewebe, bedruckten Cattunen, Bän-
dern, Strümpfen, Franzen und anderen ähnlichen Stoffen. Diese
letzteren Fabricationszweige, welche durch den Verlust der Co-
lonien besonders gelitten, repräsentirten dennoch ein Capital von
36,000,000 r., beschäftigten 8000 Arbeiter und lieferten Producte
im Gesammtwerthe von 69 Hillionen Realen.
Die drei Haupt-Industriezweige, Spinnerei, Weberei und
Druckerei, lieferten folgende Resultate: 8290 Bergadanas, 2441
Mu]\jems, 301 Continuas mit 1,200,000 Spindeln (husos), 92,000
Rädern (rodetos), mit 2092 Pferdekrafti^ einschliesslich 301 Dampf-
30'
468
kraft; mit 31,200 Werkleuten, deren Jahresgehalt einen Werth
von 34 Millionen hatte; mit einem Betriebs -Capital von 138 Mil-
lionen, inclusive 47 Millionen an Maschinen > vermittelst deren
producirt wurden 19,000 Pfund Gewebe, grossentheils von Num-
mer 10 — 45, und fiir 4| Millionen Garn; 28,000 Webestühle,
einschliesslich 231 mechanischer, mit 44,000 Arbeitern, deren
Jahresgehalt 76 Millionen Realen repräsentirte ; mit 144 Millio-
nen Betriebs -Capital, einschliesslich 17 Millionen fiir Maschinen,
welche lieferten 78 Millionen Varas verschiedener Stoffe; 940,000
Dutzend Tücher und 31,000 Deckenstoffe; 1000 Werktische, 12
Druckmaschinen, 300 Färbebottiche etc. mit einem Capital von
34 Millionen, einschliesslich 7\ MiUionen fiir Maschinen mit 5300
Arbeitern, deren Jahresgehalt 12 Millionen Realen betrug, und
welche producirten 19 Millionen Varas gedruckter Waaren (Ma-
schinen- und Handdruck), 18,000 Varas Decken und 9 Millionen
Pfund gefärbte Stoffe.
Die Bleichanstalten beschaftiigten 700 Arbeiter, welche 2 Mil-
lionen Pfund bleichten und 22 Millionen Varas. Diese erhielten
an Gehalt jährlich 1^ Millionen Realen. Das Betriebs -Capital
behef sich auf 4^ MUüonen, einschliesslich 700,000 fiir Ma-
schinen.
Die verschiedenen chemischen Fabriken gewährten ein Be-
triebs-Capital von 6 Millionen, und ein Capital von 4^ Millionen
fiir Gehälter.
Giessereien und Maschinen -Werkstätten beanspruchten ein
Capital von 16 Millionen, um 1067 Arbeiter zu beschäftigen.
Wollkämmereien mit 181 Maschinen und 3^ Millionen Be^
triebs- Capital, und andere verwandte kleinere Industriezweige
erforderten ein Capital von 25^ Millionen.
Die Seiden-Industrie in Catalonien wuchs auf 2400 Webe-
stühle, ausschliesslich derer, welche mit Seide vermischte Waaj-
ren verarbeiteten.
Die Woll-Industrie beschäftigte mehr als 2000; die Leinen-
Industrie mehr als 12,000 Webestühle; die Spitzen- und Blon-
den-Industrie 30,000 Klöppelkissen (Mudillos).
469
Ausserdem waren Glasfabriken, Korkstöpsel-, Papier-, Leim-
fabriken, Gerbereien und Nagelschmieden entstanden, wenn auch
einige dieser Etablissements, welche nicht durch besonderen
Schutz begünstigt wurden, wieder eingingen.
Der Ueberblick über den Zustand der Catalanischen Industrie
im Jahre 1842 gewährt nachstehende Zusammenstellung:
Bewegende Kraft: Durch Dampf Pferdekraft 338
Durch Wasser » 568
Durch Pferde » 1577
Gespinnst: Maschinen 1,132
Spindeln 1,206,378
Rollen und Maschinen 1,154
Räder zur Stärke 92,013
Gewebe: Webstühle 32,521
Wickehi 97,346
Arbeitslohn 151,524,580
Capital: Gebäude 13,991,499
Maschinen ; 72,170,569
Betriebs -Capital 134,827,710
Gesammt- Capital 414,083,109
Etablissements 4,583
Hierzu kommt die Zahl der Arbeiter 102,213
das Capital des Arbeitslohnes mit 190,460,480
das Capital in Maschinen mit 82,170,569
und die Gesammt- Capitalsumme 414,083,109
Der Werth der in den Verkauf gekommenen Gewebe und Ma-
nufacturwaaren betrug:
Reine Baumwolle.
Varas Castelanas. Preis. Werth.
Weisse Gewebe, ungebleicht . . . 47,640,768 ä 3^ r. = 148,877,400
dito farbige 25,001,976 a 3^ » = 90,632,163
Musseline 48,408 a 7 » = 317,856
TüUe 224,400 a 7^ ^ = 1,683,000
72,912,552 241,810,419
Baumwolle und Seide.
Glatte Gewebe (tela Hsa) 609,972 a 12 r. = 7,319,664
Plüschartige (tela afelpada). . . . 85,272 ä 24 » = 2,046,528
Sarsche (asargada, mostrada) . . 274,092 a 19 » = 5,207,748
Damascirte (adamascada) 534,568 a 22^ » = 11,891,913
240 Shawls zu 3 Varas 720 ä 23 » = 16,560
470
Baumwolle mit Wolle.
Varas CasteUnas. Preis.
Glattes Gewebe 1,081,920 a 5 r.
Plüschartig 155,232 a 26^ .
Sarsche 796,368 a 7^ »
Damascirte 77,784 ä 9*^ »
Baumwolle und Leinen,
Baumwolle und Hanf.
Drille und Zwillich (cutis) .... 532,968 a 3^ »
Leinen und andere Gewebe . . . 1,480^764 ä 6 >
Baumwolle und andere
Stoffe.
Gewebe aller Arten . . 77,220 i 36 »
78,619,032
Reine Baumwolle.
Dutzend.
Tücher von 3-12 Palmos .... 571,800 ä 73^ r.
Mischung von Seide oder
Wolle.
Tücher von 2— 9 Pahnos .... 346,299 ä 314^ .
Mischung von Leinen oder
Hanf.
Taschentücher 17,400 ä 70 »
Mischung von verschiede-
nen Fäden.
Taschentücher^ gewöhnhche . . . 4,752 a 180 »
Summa Tücher 940,248
Reine Baumwolle.
Dutzebd.
Zahl der Decken, 9-16 Pabnen 30,036 a 46-^ r.
Mischung mit Wolle.
Zahl der Decken, 9—16 Palmen 792 a 60 »
Summa 30,828
Andere Gewebe und Manu-
facturen.
Strümpfe, Tressen, Franzen, Ban-
der, Binden, Schuhband 68,840,709
Wcrth.
5,409,600
4,113,648
6,171351
745,738
1,865,388
8,884,584
= 2,779,920
297,963,607
= 42,198,840
= 109,048,611
= 1,218,000
= 855360
153,320,811
= 1383,658
= 47,520
1,431,718
471
Zusammenstellung.
KlaBseil. Gesammtzahl. Theilwertli. Gesammtwerth.
Ellenzahl der breiten Gewebe . 78,619,032 297,963,607
Dutzend Tücher 940,248 153,320,811 . crfton«
Zahl der Decken 30,828 1,431,178 ( ^'^A'^^^»^"*'
Manufacte 68,840,709
Das Jalir 1843 mit seinen Kämpfen, Bombai'dements und
mit seinen Protestationen wider die Fortdauer des bestehenden
Tarifes verhinderte nicht, dass die Baumwollen -Industrie sich
in den folgenden Jahren in einer weit blühenderen Lage befand,
als bis dahin. Die Einfuhr roher Baumwolle stieg im Jahre 1845
auf 376,000 Quintales, und der jährüche Bedarf erheischte bereits
28 MiUionen Libras.
An Stahl in Banken wurden consumirt über eine MilUon
Pfund; an Indigo 413,000 Pfund.
Im Jahre 1846 wurden Maschinen im Werthe von 1^ Mil-
Honen Realen eingeführt; 53,900 Quintales Eisen in Platten imd
85,000 Quintales in Stangen.
Die Spinnereien hatten in so fern einen erheblichen Fort-
schritt gemacht, dass sie in Stelle der älteren einfachen Maschi-
nen (Bergadanas) fast überall neue einführten; dass sie die Ma-
schinen Mu\jenis, Continuas und Selfactings vermehrten, welche
letzteren jetzt schon mit einer Million Spindeln jährUch 25 Mil-
lionen Pfimd oder 27 MilUonen Pfund roher Bamnwolle weben.
Hierbei werden die Spindeln der modernen Systeme und die
Nummer 30 als Einheit angenommen; nach Maassgabe von einer
Unze taglich auf eine Spindel. 2^ Million Pfund gesponnener
Baumwolle, die zur Fabrication von Gürteln, Bändern, Franzen
und Posamentierwaaren verwendet wurden, zeigten den Fort-
schritt auch in dieser Fabrication, Die Weberei und Druckerei
Heferte noch günstigere Resultate wegen der in diesem Industrie-
zweige herrschenden grossen Mannigfaltigkeit. Die Preise die-
ser Waaren konnten schon bedeutend massiger gestellt werden.
Es betrugen dieselben für Indiennes (las Indianas) in den Jahren
1835 bis 1846 für die catalanische Elle:
472
Klassen
1835
1836
1837
1838
1839
18401841
1842
1843
1844
1845
1846
Traucrzeiig
Laminal
Julianos
Campo blanco
Maschinendruck
Mit blauem Grund ....
Listanas
Atchaconadas
Maquina und Moldes . .
Mehrfarbige (moldes) . .
5 10
6 20
6 20
5 6
6
205
5 10
6 2
6
5 6
5 2
5 2
31
6
5 6
4 26
5 17
4 26
5 20
5 20
5 2
4 26
5 10
4 26
5 10
5 20
5 2
4 26
5 8
4 17
5 10
5 10
5 2
4 26
5 6
5 2
5 15
4 26
5 10
4
5
5
4
5
D
5
5
4
5
6
6
3
4
6 6
4 30
5 2
304 303
3 20
4 17
4 17
4 17
4 6
4 26
25
21
21
2
2
2
2
17
2
3
4
4
4
4
4
3 5
320
4 21
2ü|3 20
1013
4 6
3 30
3 30
3 5
320
6
17
12
6
26
3
3
4
3
3
4
3
3
3
3
15
21
2 14
2 26
4
30|2 14
30(2 14
213 8
I0I2 18
3 18
2 14
2 17
26
2U
20
Es war das Product gestiegen bei den einzelnen Stoffen um
Procente
bei gegen 1835 um gegen 1840 mehr
Trauerzeug
Laminas
Julianos
Campo blanco
Maschinendruck
Mit blauem Grund ....
Listanas
Atchaconadas
Maquina y moldes ....
Mehrfarbige Moldes . . .
Man fand in diesen Arbeiten ein Capital von 800 Millionen
Realen angelegt; eine Production von 460 Millionen Realen, wo-
bei nur die erwähnten billigen Preise zum Maasstab genommen
sind; 120,000 Arbeiter und 600,000 Personen, deren Existenz
mehr oder weniger durch diese Fabrication bedingt ist; eine
grosse Anzahl grossartiger Etablissements und eine Industrie,
welche sich bereits über die ganze Halbinsel zu verbreiten be-
giimt
Catalonien producirte an Leinen- und Hanfgeweben im
Jahre 1845 3 Millionen Varas zum Werthe von 20 Millionen
119
92
138
92
66
63
115
110
148
98
60
100
54
98
39
473
Realen 9 mit einer ausserordentlich grossen Zahl von Hand- und
anderen Webstühlen, einigen Maschinen-Spinnereien und Webe-
reien und 300 Jacquardstählen, welche jährlich 300,000 Ellen da-
mascirtes und geblümtes Serviettenzeug producirten. Es wur-
den bereits über eine MilUon Pfund Garn (weiss und ungebleicht),
zumWerthe von 7 Millionen Realen, gearbeitet und abgesetzt, und
dadurch ein Capital von 14 Millionen in Umlauf gebracht und
4000 Arbeitern Brod verschaflft, ausschUessUch derjenigen Ar-
beiter, welche bei der Bleiche und Färberei beschäftigt waren
oder in ihren Wohnungen die einfachsten Handgewebe anfer-
tigten.
Die Papier- Industrie von Gatalonien hat seit 1841 ein Capi-
tal von 56 MilUonen in Umlauf gesetzt; 1000 Personen sind be-
schäftigt, Lumpen zu sammeln; 3360 mit der Fabrication selbst;
800 in Nebenbranchen; so dass im Ganzen 6000 Individuen ihre
Existenz dadurch gesichert sehen. Es werden jährlich 114,000
Quintales alter Lumpen, 10,200 Quintales animalischer Substanz
zum Leimen des Papiers consumirt; die Fabrication Uefert ein
jährliches Resultat von 700,000 Catalanischen Riessen, von denen
der gi^össere Theil zur Ausfuhr in die überseeischen Provinzen
gelangt. Unter den Spanischen Papier- Fabriken sind die von
Alcai imd Tolosa die bedeutendsten imd ihre Fabricate die ge-
suchtesten. Die Fabrik von Tolosa liefert jährlich 70,000 Riess
Schreibpapier (das Riess zu 11 — 12 Pfimd) oder 37,000 Riess
Druckpapier (zu 20 Pfund das Riess). Auch die Papier- Fabriken
von Gerona (La Gerondense und la Aurora) sind renommirt; die
erstere liefert tägUch 1 8 Quintales Papier und disponirt über ein
Capital von 3,100,000 Realen; die zweite liefert täglich gegen
12 Quintales Papier und verfugt über ein Capital von 2 MilUonen;
Das Maschinen-Papier %vird mehr gesucht, als das Büttenpapier.
Das Schreibpapier wird in der Regel zu stark geleimt; es wird
dadurch zu glatt und zu spröde.
Die erste Giesserei in Spanien wurde im Jahre 1832 ge-
gründet, und im Jahre 1847 wies Catalonien deren eine grosse
Zahl in den Städten Barcelona^ Mataro, Vieh, Igualada, Reus,
474
Manresa, Figuera« nach^ wie sich denn dergleichen jetzt in allen
Provinzen des Festlandes finden.
Die glücklichen Resultate der Catalanischen Industrie lassen
sich nicht besser als durch die Maschinen-, Baumwollen- und
Kohleneinfuhr nachweisen. Es wurden an Maschinen im Jahre
1846 der dreifache Werth von denjenigen eingeführt, welche in
der zweiten Halfle des dritten Decenniums dieses Jahrhunderts
aus dem Auslande bezogen wurden. Die Einfuhr der Baum-
wolle war in den Jahren 1834 bis 1846, nach Triennien gerech-
net, in den Progressionen 7 : 9 : 15 : 29 gestiegen, indem in den
Jaliren 1834, 1835, 1836 21 Millionen libras; in den Jahren
1837, 1838, 1839 28 MiUionen; in den Jahren 1840, 1841, 1842
47 Milhonen; in dem verhängnissvollen Jahre 1843 nur 6 Millio-
nen, und in den Jahren 1844, 1845, 1846 69 MiUionen libras
eingeführt wurden.
Wenn man sich darauf beschränkt., die in dem ersten Trien-
nio eingeführte Quantität mit der im letzten Triennio eingeführ-
ten zu vergleichen, so gewahrt man, dass in etwa 1 2 Jahren eine
Zunahme im Verhältniss von 21 : 69 oder von 1 : 3^ statt gefun-
den hat. Vergleicht man den fünQährigen Zeitraimi von 1834
bis 1838 mit dem entsprechenden von 1842 — 1846, so gestaltet
sich das zunehmende Verhältniss wie 41 : 83.
Wenn nun die übrigen Industriezweige Cataloniens in den
letztverflossenen Jahren dieser steigenden Progression nicht ge-
folgt sind; wenn beispielsweise Barcelona von seinen 61 Seiden-
fabriken im Jahre 1841 acht Jalire später nur noch 6 nachzuwei-
sen im Stande war; wenn in demselben Zeitraum die Catalani-
sche Tuchfabricaüon in sichtbaren Verfall gerieth, indem 1841
im Ganzen 24,000 Stück Tuch gefertigt wurden, 1847 nur 10,000
und 1848 nur 9300, so werden doch diese Erscheinungen durch
den eingetretenen Aufschwung der Fabrication der Patennes und
wollenen Tücher aufgewogen. Es ist nicht recht erklärlich, wes-
halb die Seiden -Industrie in Spanien überhaupt während des
gedachten Zeitraumes in ihrem Umfange abgenommen hat; die
Ursache in den Tarif- Reformen des Jahres 1841 oder in dem
475
damals lebhafter gewordenen Schleichhandel zu suchen, er-
scheint wohl gewagt; jedenfalls ist es aber eine Thatsache, dass
sich die Etablissements und die Zahl der Arbeiter bedeutend
verringert haben. Im Jahre 1841 besass Malaga 26 Seidenfabri-
ken mit 280 Webstühlen; im Jahre 1848 waren nur noch 85'
Webstühle in Thätigkeit. Reus, Manresa und Barcelona beschäf-
tigten 1841 in der Seidenfabrication 4000 Webstühle, 4000 Man-
ner, 3000 Weiber und 2000 Kinder; es wurden tägüch 2000
Pfund Seide verbraucht, und das Jahres -Arbeitslohn betrug 16
Millionen Realen; dagegen reducirten sich diese Zahlen im Jahre
1848 auf 784 Webstühle, 784 Männer, 588 Weiber, 392 Pfund
Seide täglich, imd 3 Millionen Realen Jahres -Arbeitslohn.
Mit der Entwickelung der Catalanischen Industrie hängt der
grössere Schiflfeverkehr zusammen, da die Zahl der Fahrzeuge
zunehmen musste, um die Herbeiführung der zunehmenden Be-
dürfhisse an Rohmaterial, Maschinen, Brennmaterial und Lebens-
mitteln aus den übrigen Provinzen der Monarchie zu bestreiten.
Die Provinz Barcelona, die Districte von Badalone und Sitjes in
sich fassend, weist seit 1840 eine stets im Zunehmen begriffene
Zahl immatriculirter Schiffe, Mannschaften und Tonnengehalte
nach; sie betrugen
im Jahre Lootsen. Capitaine. Seeleute. Schiffe. Tonnengehalt.
1840 403 16 1309 221 185,849
1848 517 21 1743 259 342,865
mehr 114 5 424 38 157,016
Die Einfuhr und Ausfuhr im Hafen von Barcelona betrug
ihrem Werthe nach im Jalire 1848:
Artikel. Import. Export. Digr^z« G«n«^er
Liquida 37,337,234 29,775,681 7,602,082
Fleisch 9,143,494 465,768 8,677,726
Drogoen 28,808,349 19,783,947 9,024,104
Specereien 1,294,332 1,763,367 469,035
Früchte 4,769,609 1,999,794 2,729,285
Cerealien 75,165,808 10,587,185 64,578,622
Fette 1,016,345 15,314 9,001,035
Hölzer 17,622,408 34,367 16,688,041
476
A *•! 1 T.««^..* r^rs^^ Diflferenz zu Gunsten der
Artikel. Import. Export. ^.^^^^^^ Ausfiilu-.
Metalle 59,136,717 17,934,111 42,102,606
Fische 25,187,025 9,710,915 15,476,110
Pelzwerk 7,632,257 8,497,988 865,680
Baumwollenwaaren . . 598,282 119,410,961 118,812,679
Leinenwaaren 15,157,424 14,250,794 906,629
Seidenwaaren 9,366,238 5,388,689 4,177,349 10,954,965
Verschiedene Artikel 3,800,951 14,752,520 73,354,492
Summa . . . 417,031,144 301,811,499 246,319,109 131,098,965
Differenz zu Gunsten
der Einfuhr 115,220,144 115,220,144
Wiewohl das Quantum derjenigen Artikel, welche aus den
inneren Provinzen Spaniens nach Barcelona geführt wurden, oder
welche dorthin von Barcelona aus gesandt sind, nicht genau an-
gegeben werden kann, da eine freie Circulation statt findet, und
eine sogenannte Guia (Begleitschein) nicht überall nothwendig ist,
so wird dennoch der Werth der nach Barcelona aus dem Innern
des Landes eingeführten Gegenstände auf etwa 46,816,908 r. und
der Werth der dahin versandten Artikel auf 51,230,326 r. ap-
proximativ berechnet. Im Jalire 1850 liefen in Barcelona 339
Schiflfe mit 62,959 Tonnenladung, im Jahre 1851 317 Schiffe mit
66,227 Tonnenladung ein, darunter 1850 eilf Preussische mit
2561 und 1851 acht mit 2164 Tonnenladung. Noch vor wenigen
Jahren betrug die Spanische Kauffahrtei-Marine nur 9300 brauch-
bare Schiffe, welche einen Gehalt von 150,000 Spanischen Ton-
nen hatten. Die Zahl der brauchbaren Seeleute betrug höchstens
35,000, indem die Gesammtzahl der matriculirten Individuen,
einschhessüch der Maestranza (die mit den Schiffsbauten imd
Reparaturen beschäftigten Handwerker, inclusive der Kalfaterer)
sich auf 60,206 belief. Im Jahre 1848 betrug die Anzalil der im-
matricuHrten Individuen (Lootsen, Schiffspatrone imd Seeleute)
66,000, und wenn man die Maestranza und die Veteranen hinzu-
fügt, 76,000 Mann. Dazu ist jedoch die Zahl der seedienstpflich-
tigen Mannschaft in den Baskischen Provinzen nicht gerechnet^
«
eben so wenig die von der Insel Cuba zu gestellende Mannschaft
für den Marinedienst, im Betrage von 3800 Köpfen. Der Ton-
477
nengehalt der Spanischen Kauffahrteischiffe hat sich inzwischen
fast verdoppdt. Aus der Vorstellung, welche die Handelsjunta
von Barcelona im Jahre 1840 an die Regierung richtete, ersieht
man, dass damals fast gar keine Schiffe von 500 Balas in der
Matrikel dieser Stadt zu finden waren. Im Jahre 1847 waren
über 200 dergleichen vorhanden. In acht Jahren waren in Cata-
lonien 200 Schiffe von 3 — 600 Balas vom Stapel gelassen.
Obgleich im Jahre 1847 die Discussionen über den Zolltarif
die Ermässigung desselben zur Folge hatten, und bittere Klagen
der Provinz Catalonien erweckten, so hat sich nichts desto weni-
ger die Zweckmässigkeit jener Regierungs- Maassregel bewährt,
denn es liefen im Jahre 1849 in den Hafen von Barcelona 6555
beladene Schiffe ein, nüt einem Tonnengehalt von 338,750, und
235 Schiffe mit 19,727 Tonnengehalt im Ballast. Es liefen in
demselben Jahre aus: 2734 Schiffe mit 172,344 Tonnengehalt
und 4323 mit 189,631 Tonnengehalt im Ballast.
Der Werth der in den Hafen von Barcelona während des-
selben Jahres statt gehabten Ein- und Ausfuhr betrug fiir Flüs-
sigkeiten, Fleisch, Droguen, Specereien, Früchte, Ce>realien,
Mehl, Fettwaaren, Holz, Metalle, Fische, Pelzwerk, Baumwolle,
Wolle, Leinen, Seidenwaaren und andere Artikel:
Import 583,600,293 r.
Export 358,477,846 »
Die Differenz zu Gunsten des Imports betrug 328,659,919 r.
» » » » » Exports » 153,337,473 »,
so dass sich zu Gunsten des Imports 1849 die Differenz auf
175,122,446 r. herausstellte.
Die Einfuhr aus den inneren Provinzen auf 48 Millionen, die
Ausfuhr dorthin auf 51 Millionen Realen.
Die Schiffsmatrikeln aus dem Gesammt-District von Barce-
lona wiesen pro 1849 nach:
531 Lootsen, 21 Schiffs -Officiale, 52 Schiffe- Capitaine, 61 Kal-
faterer, 222 Schiffspatrone, 1819 Seeleute, 288 Schiffe
von 20 bis 400 Tonnengehalt, mit einem Gesammtgehalt
von 47,205 Tonnenladungen.
478
Was Maschinen -Werkstätte anbetrifit^ so bestanden deren
in Spanien im Jahre 1849: 8 Maschinenbau -Anstalten mit Eisen-
giessereien verbunden^ 25 ohne Eisengiessereien und 24 Eisen-
giessereien, in welchen keine Maschinen gebaut wurden.
Um nun eine Uebersicht der Resultate der Catalanischen
Baum wollenwaaren -Industrie des Jahres 1850 im Vergleich zu
den Ergebnissen der früheren Jahre zu geben, lasse ich hierbei
diejenigen Daten folgen, welche die Junta de fabricas im Jahre
1851 zusammengestellt hat.
•
Catalanische Gewebe.
Einfache 27,993
,. , , -.TT , , .,, , ) Zusammenffesetzte . . . 5,537
vorhandene Webstuhle . . < , , , , , ,. ««
Jacquardstühle 1,503
Mechanische Stühle . . 4,987
Männer 23,621
Zahl der Arbeiter { Weiber 16,915
Kinder 5,180
(In Maschinen fixirt . . . 44,986,562
P j Umlaufendes 123,368,165
Es wurden gefertigt Varas 119,638,410
Es konnten produdrt werden, wenn alle Stühle ar-
beiteten Varas 151,870,410
Jährliches Arbeitslohn Reales 77,368,786
Werth der Gebäude 56,628,040
Einfache 6,823
Unbeschäfligte Stühle ...{ Z^«^;"»«««*^^ • • • 530
Jacquards 70
Mechanische 560
Wiewohl es kaum zweifelhaft ist, dass die Spanische In-
dustrie in ihrem jetzigen Umfange noch nicht im Stande ist, das
Gesammtbedürfniss des Landes zu decken, so wird dennoch in
Catalonien noch nicht so viel fabricirt, als fabricirt werden könnte,
wenn alle Maschinen und Arbeitskräfte in Bewegung gesetzt
würden.
479
Gespinnste und Garne Cataloniens.
Dampfmaschinen .... 76
■a j rr Ä ) Dampfkraft 1896
Beweflrende Kraft < ^
' ^Wasserkraft 1847
Zahl der Pferde 238
Bergadanas 180,058
Muyenis 376,810
Maschinen ( Continuas 51,040
Selfactings 93,328
Spindeln 93,873
Männer 2964
Arbeiter l Weiber , 4934
Kinder 4008
Arbeitslohn 28,607,874
,, ., , , ,. .Gebäuden 72,501,780
Capital angelegt m (Maschinen 121,423,702
Umlaufendes 104,561,520
, . ( Hilados 27,760,882
Jahresproducüon j ^^^^.^^^ ^ ^^^ 332
Es könnte producirt wer- ( Hilados 38,845,628
den ( Torcidos 4,602,295
, ( BaumwoUe in Pfunden 29,148,822
Consumtion an Material . . j gteinkohlen, Quintales 291,200
Die Zahl der stillstehenden Spindeln betrug 241,305. Wür-
den diese in Bewegung gesetzt werden, so wurde die Zahl der
Arbeiter von 11,906 auf 16,867 steigen.
Es wird von No. 10 bis 80, bisweilen noch darüber, ge-
sponnen.
In der Stadt Barcelona ward 1850 gearbeitet in
Catalanischem Farbendruck (bunte Kattune, Estampados ).
Dampfinaschinen .... 17
T, 1 TT A ) Dampfkraft 258
Bewe/arende Kraft < ^^ f
* ^ Pferde 46
Wasserkraft —
480
Perotinen
Cylinder -Maschinen
Mit drei Farben 36
» vier und mehr ... 7
Maschinen a la plancha plata 1
Druckertische 889
Mit einer Farbe 14
» zwei Farben .... 7
» drei » .... 12
» vier » .... 8
r Männer 1401
Arbeiter | Weiber 101
( Kinder 866
Arbeitslohn 7,899,700
i Gebäuden 17,565,400
Maschinen 14,956,660
Umlaufendes 36,671,800
Jahrliche Production, in Varas 29,678,720
Maximum der möglichen Production, in Varas .... 49,781,660
Im Arbeitslohn sind die Besoldungen für die Directoren,
Coloristen etc. mit enthalten ; und das Maximum der Production
ist angenommen, ohne dass dieserhalb eine Vermehrung der
Maschinen und Utensilien nothwendig einzutreten brauchte.
Die oben erwähnten Fabriken verbrauchen jährlich an Stein-
kohlen 450,000 Quintales.
Wiewohl in Catalonien an Baumwolle eingeführt wurden
1834 ...
74,000 Quintales.
1840 . . .
184,000
1845 . . .
376,000
1850 . . .
372,000
1851 ..,
374,964
und verbraucht wurden
1843 ...
. 28,000,000 Libras.
1850 ...
. 29,148,822
1851 ...
. 30,826.999
so wurden nach Ausweis der Zolleinnahmen pro 1849 nichts
desto weniger vom Auslande eingeführt:
481
Baum wollen waaren für 23,000,000 r.
Seidenwaaren für 12,000,000 »
Gemischte für 4,000,000 .
Es wurden dagegen ausgeführt:
3,500,000 Arrobas Wein im Werthe von 102,500,000 r.
wovon 1,500,000 allein auf Xereswein kamen;
am 1. Juli 1851 waren in den 6 Monaten des
Jahres 288,350 Arrobas Xeres von Puerto
Santa Maria verschifft worden.
1,500,000 Arrobas Oel für 45,000,000 »
300,000 Arrobas Branntwein für 9,500,000 »
Fast 2 MiUionen Arrobas Mehl für 28,000,000 .
620,000 Fanegen Weizen für 21,500,000 .
140,000 Arrobas Reis für 3,000,000 .
1,600,000 Arrobas Rosinen für 31,000,000 .
Ha.selnüsse, Safiran, Gemüse, Apfelsinen, Citro-
nen, Mandeln, Pottasche, Hafer, Mais, Kork
in Tafehi, Gerste, Weintrauben für 30,000,000 »
2,500,000 Fanegas Salz für 7,500,000 .
Rindvieh für 2,500,000 .
48,000 Arrobas Fisch für 1,000,000 »
Rauchfleisch, Maulthiere ftir 4,500,000 .
964,000 Unzen Silber in Barren.
Blei m Barren für 37,000,000 .
15,000 QuintaJes Quecksilber für 25,000,000 .
17,000,000 Realen Münzen baar.
174,000 Arrobas Eisen für 2,000,000 »
Korkstöpsel für 16,000,000 .
231,000 Arrobas verarbeiteter WoUe für 29,500,000 .
78,000 Arrobas ungewaschene WoUe für 4,000,000 «
288,000 Varas wollene Gewebe für 4,500,000 .
75,000 Pfund rohe Seide, Nähseide etc. für 6,700,000 .
Seidengewebe, Schuhwerk, gegerbte Felle für . . 4,000,000 »
T. MinntoU, Spanien. 3 1
482
Seidene Bänder fiir 1,600,000 r.
107,000 Atrobas Espartowaaren fiir 2,500,000 .
44,500 Riess weisses Papier 1,500,000 »
Der Werth der Importation 1850 betrug
aus Europa 392,371,907 r.
. America 269,017,323 .
. Asien 10,604,410 .
Summa 671,993,640 r.
Der Export pro 1850
nach Europa 315,638,864 r.
. America 168,081,310 »
» Asien 4,946,508 »
Summa 488,666,682 r.
mehr als 1849 10,503,860 .
Rohe Baumwolle aus America war in Barcelona eingeführt
1841 16,268 Balas zu 19 Arrobas
1842 20,163
1843 24,107
1844 70,899
1845 35,151
1846 34,046
1847 51,158
1848 65,751
1849 71,822
1850 90,796
1851 92,491
Balas oder 35,559,098 castiüanische Pfunde, auf 216 Schiffen
Ton 38,927 Tonnenladungen.
Die Gesammt-Baumwollen-Fabricate, welche im Jahre 1850
vom Aaslande nach Spanien durch die Stenerämter eingeführt
wurden, waren:
1 . Baumwollengam No. 6 und weiter 6,637 Libras.
2. » zu 2 und 3 Fäden von
No. 60 und weiter 67,772
483
3. Rohe und weisse Gewebe, 26 Fäden etc. . . 82,609 Libras.
4. Mit gleichen Fäden 21,943
5. Zubereitet zum Nähen oder Drucken .... 30,285 »
6. Weisse Tücher, gemalt, gedruckt, 40 Fä-
den und mehr 26,030
7. Dieselben gestickt 1,793 »
8. Holländische Mousseline, Schottische Ba-
tiste von 15 Fäden und mehr 114,111 »
9. Durchbrochen, mit Spitzen, zum Nähen.. 123,589 »
0. Mit Handstickerei 23,230
1. Glatte, klare Gewebe von 18 Fäden und mehr 61,163 »
2. Dieselben gestickt 1,105 »
3. Stepparbeit, Pique ohne Stickerei 51,506 »
4. Mit Stickerei 713
5. Glatter Baumwollen- Sammet 223,254 »
6. Velpel 52,972
7. Glatte Gazen 366
8. Bedruckte, gestickte Tülle 17,020
9. Mit Handstickerei 2,540 »
20. Mit Kanten und Spitzen 15,663 »
21. Percalm mit Blumen, 20 Fäden und mehr 1,747
22. Besetzt mit Metall 3,212
23. Nouveautes 3,688 »
Die Total-Zdtteinnahme hierfür belief sich auf 12,413,868 r.,
und waren von dieser Summe eingegangen:
in Cadiz 2,380,750 r.
in Barcelona 2,216,337 »
in Malaga 1,851,696 »
in Santander 1,796,414 »
im Grao (Valencia) . , 1,433,028 .
Aus diesen Zahlen kann auf die Bedeutsamkeit der genami'*
ten Eingangspunkte für den Verkehr überhaupt, wie auf den
Verbrauch der an jene Häfen zunäch;st grenzenden Provinzen
zurfickgeschlossen werden.
31'
484
Wenn von der Spanischen Industrie überhaupt die Rede,
so ist dabei mit Recht hauptsächlich Catalonien gemeint, wo,
ausser den schon erwähnten Industrie-Erzeugnissen, die Kork-
schneiderei, insbesondere in Palamos, San Fehn de Guixall, Pola-
fnigel, Figueras, überhaupt in dem mit Korkeichen besetzten Ost-
küstenstriche, selir lebhaft getrieben wird. Die Korkeichen Ca-
taloniens liefern in Spanien den besten Kork zu Stöpseln. Je
nach der Kraft des Bodens und nach dem Alter der Eiche bildet
sich in dem Zeitraum von 8 — 12 Jahren, ja auf nacktem Felsen
die Korkrinde erst nach 1 4 Jahren, in ihrer durch Boden und clima-
tische Verhältnisse bedingten natürlichen Form und Reife aus. Im
Monat JuU und August berstet die Rinde bis zur Höhe von 20 auch
25 Fuss, den Stamm hinauf, von der Wurzel ab gerechnet Die
Ablösung des Korkes darf nicht übereilt werden , um die darun-
ter befindUche feine Haut, welche den Stamm umgiebt und die
neue Rinde bildet, nicht zu verletzen, was dem Wachsthum des
Baumes Schaden Üiut und letzteren leicht eingehen lässt.
Der Stamm des seiner Rinde beraubten Eichbaums erscheint
glänzend rotli in der Farbe des gebrannten Ockers. Damit die
Pfropfen -Fabrication dem Lande zu Gute komme, darf der un-
verarbeitete Kork nicht ausgeführt, und müssen eingeführte ge-
schnittene Pfropfen versteuert Averden. Die Ausfuhr des verar-
beiteten Korkes unterliegt keinerlei Besteuerung.
Nach England und Frankreich wurden 1850 verkauft Kork
in Platten 12,858 Centner aus Andalusien, und an Pifropfen aus
Catalonien 365,561 Tausend. Mau pflastert auch Wohnzimmer
mit Korkplatten, um den Fussboden im Winter wann, im Som-
mer kühl zu erhalten ; oder, wie in Lesezimmern, kein Geräusch
durch das Gehen und Kommen der Besucher zu verursachen.
Auch die Leinenweberei hat bedeutend zugenommen und
deckt den Bedarf der Provinz. Man verarbeitet in Spanien
grossentheils Maschinengam zu Leinwand und liefert bereits
sehr gute Waare. Leider ist der Spanische Markt dem Preussi-
schen Fabrikate gegenwärtig fast ganz verschlossen, und liegt
der Grund in der That nicht in der mehrjährigen Unterbrechung
485
der diplomatischen Verbindung beider Staaten, sondern einmal
in der überhand genommenen Landesproduction, und demnächst
in der Trefflichkeit der Englischen und Belgischen Waaren, mit
welchen eine Concurrenz nicht zu bestehen war. Bei diesem
Stande der Dinge sind auch leider alle bisherigen Bemühungen,
die früheren lebhaften diesfalligen Handelsbeziehungen wieder-
anzuknüpfen, bis jetzt vergeblich gewesen.
In Catalonien werden in den Giessereien und Maschinenbau-
Werkstätten vortreffhche Arbeiten geHefert; die neuesten, com-
pUcirten Maschinenwebstühle, Dampfmaschinen, Chocoladen-
mühlen, Appretir-, Druck- und Spinnmaschinen, Ornamente,
Broncegusswaaren in den geschmackvollsten Zeichnungen gefer-
tigt; eben so Stearinkerzen, Seifen, Handschuhe vorzügUcher
Qualität, goldene Tressen, Schuhe, Marmorarbeiten, lackirte
Leder, vorzügliche Hüte etc., Conditorwaaren, namentlich
Marzipan (Turon) von allen Gattungen. In Barcelona befinden
sich 7 grössere und 5 kleinere Giessereien, in welchen von
Dampfcylindem fiir Schiffsmaschinen zu fiinf Tonnen Gewicht
herab bis zu Gittern und zierUchem Hausrath mit Solidität und
Geschmack gearbeitet wird. Diese Etablissements verbrau-
chen wöchentüch 2000 Centner Eisen; ihre Dampfinaschinen ha-
ben je 16 bis 30 Pferdekrafl; sie beschäftigen je 50 bis 300 Ar-
beiter; das Arbeitslohn beträgt je nach den Leistungen 6 — 40 r.
täglich. Es waren 1851 ausserdem in Barcelona 362 EtabHsse-
ments, die in Baumwolle, 11 in Wolle, 31 in Leinen imd Hanf,
82 in Seide, 17 in Blonden arbeiteten, 58 Färbereien, 43 Drucke-
reien. Aus den Besteuerungslisten geht hervor, dass in den acht
Klassen der industriellen Thätigkeit 9385 selbstständige Ge werb-
treibende oder Etablissements mit jahrhch 5,983,417 Realen zur
Gewerbsteuer herangezogen wurden.
Mit dem Fischfang hatten sich 1851 3320 Fischer mit 800
Fischerboten befasst; sie hatten 178,250 Arrobas Fische, im
Werthe von 2,248,321 r., gefangen, welche gekocht verzehrt,
und 48,270 Arrobas, im Werth von 876,294 r., welche gesalzen
verkauft^ wozu 2880 Fanegas Salz verbraucht worden.
\
486
Es herrscht aber auch in anderen Provinzen Spaniens, je
nach ihrer Lage und Naturerzeugnissen» eine geringere oder
grössere industrielle Thatigkeit, und hat die Regierung durch
die in ICadrid statt gehabte Industrie - Ausstellung wesentlich
dazu beigetragen, die inländischen Fabrikate zur Geltung zu
bringen, das Interesse der Capitalisten für Faforikuntemehmungen
zu beleben und das Nationalgefuhl und die vorhandenen Talente
zum Wetteifer mit den auswärtigen Fabriken anzufeuern. Die
auf der Londoner Industrie-Ausstellung gewälirten Prämien wer-
den hierauf gleichMls vortheilhaft einwirken, und man zweifelt
nicht, dass die im Sommer 1852 in Madrid stattfind^ide zweite
Industrie -Ausstellung überraschende Resultate liefern wird.
Nächst Catalonien ist in den Nordwest-Provinzen das
regste industrielle Leben. Die bedeutenden Milchwirthsdiaften
Asturiens haben ein^i jährlichen Absatz von 800,000 Spanischen
Pfunden allein nach Andalusien gesichert; die dortigen Stahl-
fabriken und Giessereien sind selbst in London prämürt worden.
Die Eanonengiesserei zu Trubia liefert ausgezeichnete Geschütze
fiir die Spanische Flotte; die Gigarrenfetbrik in Gijon beschäftigt
1500 Arbeiter; Seifen-, StearinUcht-, Ghocoladen- und 6Ia^
&Jbriken, Dampfmahlnuihlen und Stirkemelil£ibriken findet man
dort in lebhaftem Betriebe; die bedeutende Tuchfabrik von Ren-
nedo bei Santander hat ISO Arbeiter; und die bei G^on befind-
liclien ungeheueren Steinkohlenlager werden nach Beendigung
der Eisenbahnverbindung einen nicht geahnten Verkehr in den
dortigen Häfen nach Frankreich und England entwidceln.
Besonders thätig sind jene Provinzen in der Leinwand-
Fabrication, wie in Goruna und Ferrol; man hefert gute Waare
und vermag in der bei Ferrol belegenen neuen Fabrik , obgleich
mehr als 600 Arbeiter darin beschäftigt sind, die vielen einge-
henden Bestellungen nicht sämmtlich auszufahren.
In den Südprovinzen sind es Malaga, Sevilla und Gadiz,
wo Bld werke, Maschinenbau und Giessereien, Tabacks-, Hand-
schuh-, Leinwand-, Leder-, Seifen-, Farbewaaren-, Papierfaliriken,
Wollenspinnereien, Bergwerke für Blei, Kupfer, Queckialber etc.
487
eine Menge von Händen in Bewegung setzen. Vorzüglich sind
die grossartigen Larius'schen Baum wollen waar^i- und Lei-
nenwaaren- Etablissements zu erwähnen; in Malaga besteht die
berühmte Eisengiesserei von Heredia und vorzügliche L^nen-
und Baumwollen waaren-9 Chemiealien und Stearinkerzen - Fabri-
ken. Weder die Fruchtbarkeit des Bodens , noch die Arbeits-
kraft der dortigen Bevölkerung wird hinteiehend in Anspruch
genommen, und die Resultate für Industrie und Kunst bleiben
weit hinter den Erwartungen zurück. Die sehr bedeutende Por-
zellan- und Steingut -y so wie die Gewehr- und Pistonfabrik in
Sevilla, leisten Vortreffliches.
Es betrug der Ertrag der Minen der Sierra Almagrera 1850
192,000 Mark Süber, 189,300 Centner Blei, 1972 Centner Litar-
girio, 12510 Centner Alaun. 38 grosse Eisengiessereien be-
stehen. Der Ertrag von Almaden an Quecksilber war 21,315
Centner im Wcrth von 35,069,525 r. Es waren dort 4000 Ar-
beiter beschäftigt Der Gesammtertrag der Minen, wdche 25,000
Personen Beschäftigung gaben, 342 Falniken und 40,500 Last-
thiere in Thäügkeit setzten, belief sich auf 99,403 Mark SUber,
341,424 Centner Sdimiedeeisen, 313,704 C&a.taet Gusseisen,
618,228 Centner Blei, 13,485 C^tner Kupfer, 5499 Centner
Zink, 3775 Centner SulfisU», 402 Centn» Alaun, 1350 Centner
Messing etc. Zur Förderung dieser Metalle waren nothw^idig
an Mineral 607,959 Centner Steinkohlen, 2355 Centner Holzkoh-
len, 890,460 Centner Eisen, 990,000 Centner Blei, 333,957 Cent-
ner Kupfer, 52,800 Centner Sulfato, 18,675 Centner Alaun,
405,522 Centner silberhaltiges Blei, 519,279 Centner Queck-
silber.
An Steinkohlen wurden ausgeführt aus Gyon, Aviles, Villa
viciosa: 1828 80,614 Centner
1830 122,386
1840 286,131 »
1850 600,659 »
t
Die bedeutendsten Giessereien in Eisen von Trubia, SOre^
Lina, Malaga, Gurriezo haben theils die Freiburger, theils die
488
Pattingsonsche oder die Augustiiische Methode angenommen.
Nicht allein die Production von Giiss-, Schmiede-, Streckr und
Bandeisen, Stahl etc., sondern auch die Verarbeitung desselben
zu Werkzeugen, Feilen, Schlössern, Meubles, Kamm- und
Kardenmaschinen, selbst Dampfimaschinen , früher fast aus-
schliessUch aus Frankreich und England bezogen, geht mit ra-
schen Schritten vorwärts.
Es sind an Oefen in Thätigkeit:
Für Blei, Süber, Gold, Kupfer 1021
» Quecksilber, Schmälte, Antimon . 436
» Eisen imd Stahl 684
Es verbrauchen die Fabrik - Etablissements von Heredia
jahrUch 300,000 Centner Mineral, 280,000 Centner Kohlen,
250,000 Centner Steinkohlen, 10,000 Centner Coaks. Die Palen-
tine-Leonesa braucht jälu-Uch 600,000 Centner Steinkohlen; sie
schmilzt in ihrem Englischen Ofen täglich 160 Centner Eisen.
Der Stahl wird verkauft zu 34 r. die Arroba Legaspia,
37 — 47 r, Trieste, 38 r. Ancona, der feine zu 52 r.
Unter den Glasfabriken steht diejenige von Gijon obenan.
Sie producirte im dritten Jahre ilires Bestehens schon für
992,778 r. in flachen Scheiben, für 291,696 r. Hohlglas, für
177,192 r. in Bouteillen. Dann folgt die Fabrik in Coruna,
welche 1,300,000 Stück jährlich fertigt.
Auch fiir die Seidenweberei geschieht Manches, doch blei-
ben auch diese Leistungen hinter der Fabrication in Valencia
zurück, wo insbesondere för Möbelstoffe die in Spanien gesuch-
testen Sammet- und Seidenwaaren gefertigt werden.
Die Provinzen Valencia, Murcia und Granada zeichneten
sich schon zur Zeit der Maurenherrschaft durch die vorzügliche
Seidenzucht, Seidenspinnereien und Webereien aus. Nach der
Vertreibtmg der Mauren und Juden und nach den religiösen
Spaltungen und Verfolgungen verfiel mit dem Emistfleiss und
Handel überhaupt auch dieser Industriezweig schnell und fast
vollständig.
489
Noch zu Anfang des 16ten Jahrhunderts beschäftigte Toledo
200,000 Menschen mit Seidenzucht und Weberei und verbrauchte
jährlich 400,000 Pfund gesponnene Seide; bis zum^Fahre 1640
gingen 7000 Webstühle ein. Es bestanden 1685 nur noch 600
und 1692 nur 64.
Sevilla hatte zur Zeit der Blüthe dieser Industrie 130,000 Ar-
beiter und 16,000 Stühle mit Seidenarbeiten; im Jahre 1700
bestanden nur noch 16.
Granada zog jährlich 1,000,000 Pfund Seide. Als die Re-
gierung dieselbe mit 15 r. 12 mar. pro Pfund besteuerte, erntete
man 1643 nur 250,000 Pfund, und nach Verlauf weniger Jahre
nur noch 80,000 Pfimd.
Ferdinand VI hatte das Verdienst, mit Kraft und Nachdruck
auf die Wiederaufnahme der Seidenweberei hinzuwirken. Tala-
vera und Toledo eröffneten wiederum ihre weltberühmten Ar-
beitssSle, und nach vielfachen, in den politischen Zerwürftiissen
liegenden Störungen war es der jetzigen Regierung vorbehalten,
durch Sorge für neue Maulbeei*pflanzungen, Einfuhrung der Vau-
canson'schen Spinnmethode, durch Empfehlung der Jacquard-
stähle und Verbesserungen jeder Art auf Beseitigung der einge-
wurzelten Vorurtheile für die früher üblich gewesene mangel-
hafle Behandlungsart und auf eine neue kräftige Entwickelung
dieser Industrie hinzuwirken. Die Seidenemte, welche im Jahre
1808 nur 606,887 Kilogramm betragen hatte, ergab im Jalire
1849 schon 1,004,000 Kilogramm. Die Seidenzucht hatte sich
über Murcia, Valencia, Andalusien hinaus nach GastiUen und Gra-
licien, so wie über Aragon, verbreitet.
Eine eigenthümUche Erscheinung ist die geringere Frucht-
barkeit der Spanischen Seidenraupe, als die der benachbarten
südlichen Länder. Es producirt eine Unze Semilla (Eier) an
Pfunden zu 12 Unzen gerechnet:
in Italien 16^
in Frankreich 16
im Seine - Departement . . 18
490
in Valencia 9
in Alicante 6^.
Die bsste Semilla ist der Ray-ko, verbunden mit dem Mas,
aus China; dieser ist auf Kosten der Regierung dea Seidenzuch-
tem zugestellt Der Sina und die Trevoltina bewähren sich vor-
zugUchy selbst in dem kälteren und feuchten Clima von Galicien.
An Maidfoeerarten haben sich vorzugsweise bewahrt: die Bosa,
die Hibrida, die weisse Cevennenart und die Multicaule.
Valencia ist gleichzeitig durch die vorzüglichste Facher-
Fabrication, zu welt^her jedoch die einzelnen Bestandtheile an
Papier 9 Malerei und verarbeitetem Metall aus dem Auslande be-
zogen werden, berühmt.
In derselben Provinz ist die Leinwandweberei und Töpferei
sehr vorgeschritten, und werden dort die besten gebrannten
Thonfliessen (Azulejos) gefertigt Die Töpferei ist Iq Spanien
sehr weit vorgeschritten; es werden Thonhafen von 5 Fuss Hölie
und 3 Fuss Durchmesser, flache Scheiben von 4 Fuss im Durch-
messer gebrannt, Trinkkrüge, Wassergefilsse, Ornamente etc. in
den zierlichsten antiken Formen.
Die Espartostrohflechtereien beschäftigen viele Menschen;
1850 wurden 138,508 Centner solcher Geflechte aus Spanien
verschUBEL
Madrid, die Residenz in der ganzen Bedeutung dieses Wor-
tes, zählt unter Anderem 68 Goldschmiede, 67 Druckereien,
7 lithographische Anstalten, 68 Modehandlungen, 92 Schneider-
meister, 147 Schuhmacher, 137 Möbeltischler, 12 Hutfistbriken,
40 Sattler Werkstätten, 20 Wagenbauer, 29 Handschuhfabriken,
99 Maurermeister. Teppiche,, Spiegel, Broncen, Stecknadeln,
Parfumerien, Wachsleinwand, Spielkarten, welche man früher
fast ausschliesslich aus dem Auslande bezog, werden in Madrid
in Fabriken gefertigt. Die Madrider Handschuhe, die Luxus-
möbel, die musikalischen Instrumente, wenigstens die Harfen,
Guitarren imd Blechinstrumente, so wie die Hüte von Madrid,
sind von so vorzüglicher Beschaffenheit^ dass sie mit den besten
derartigen Arbeiten des Auslandes concurriren können. Dagegen
in
werden die feineren Broncen, die QuincaiUewaaren, Spiel waaren,
die feinen bunten, gepressten Papiere in Spanien in so unvoll-
kommener Art gefertigt, dass der diesföllige Bedarf fast au^»-
schliesslidi vom Auslande bezogen wird.
Es ist bereits oben erwähnt, dass in Spanien Gewerbe-
freiheit bestellt Der freien Coneurrenz und dem öffentiichea
Urtheil über die Güte und Preiswürdigkeit der gefertigten Waa-
ren überlässt man Alles, ohne die Meisterschaft von dem sachver-
ständigen Urtheile der Gewerks- Genossen abhängig zu machen,
oder dem Beginne eines selbststandigen Etablissements, wenn
nicht wissenschafUiche Vorbildung gesetzliches Erforderniss ist,
eine Lehr-, Wanderzeit oder Prüfung vorangehen zu lassen. Das
Wandern der Gesellen gehört nicht zur Regel; es bedarf dessen
nicht, sondern gereicht nur zur besseren Empfehlung. Die Ver-
einigung der Gewerbetreibenden oder Handwerks- Genossen
bestimmter Grattung zu einem Gremium bezieht sieh lediglich
auf das Steuer -Interesse, weil einige Gewerbe die Gewerbe-
steuer nach dem Gegenstande oder dem Umfange des Gewerbe-
Betriebes durch den Gewerbetreibenden unmittelbar, sei es
mit festen oder schwankenden Sätzen, zahlen, während andere
Gewerke imd Gewerbetreibende, zu einer Genossensdiafb oder
Klasse vereinigt, die auf ihre Gesammtheit repartirte Steuer-
summe den einzelnen Quoten nach unter sich vertheilen und
aufbringen. Die Prüfung der persönlichen Verhältnisse und die
ertheilte formelle Erlaubniss muss der Eröffiiung eines selbst-
standigen Grewerbe- Betriebes vorangehen, wobei niemals die Be-
dürfiiissfirage in Erwägung gezogen wird.
Einige Gewerbe werden in grosser Vollkommenheit getrie^
ben; dazu gehören, ausser den besprochenen Fabricationen , die
Baukunst Die Kühnheit und Sicherheit in den Wölbungen,
Treppen- Constructionen und in den durdi die Strassen beding-
ten spitzen und stumpfen Winkeln der Häuser ist schon oben
besprochen. Die in der Mitte des Hausraumes oder in den mit
Glaskuppeln gedeckten Patios befindlichen Treppenhäuser zei-
gen in vielen Tausend Beispielen in Spanien die Zweckmässig-
492
keit, Wohnlichkeit und Raiunersparniss solcher Gebäude, wie
sie in Berlin durch den Architecten Tietz zuerst eingeführt sind.
Die Tischlerei und Drechslerei arbeitet zwar sauber, aber theuer,
und behilft sich noch mit den einfacheren Handwerks -Geräthen.
Bei der Pracht und Mannigfaltigkeit der Spanischen Uniformen
ist die Goldstickerei sehr vorgeschritten, und man sieht bei öffent-
lichen Aufzügen, Kirchen- und Nationalfesten, wie insbesondere
in der Residenz, einen solchen Reichthum und Glanz von mehr
oder weniger geschmackvollen glänzenden und überladenen
Gold- und Silberstickereien an Kleidungen der Heiligen, Balda-
chinen, Fahnen, Priester- Gewändern und Militair- und Civil-
Uniformen, wie vielleicht in wenigen anderen Ländern.
Eine ei^enthümliche Erscheinung in Spanien ist die freiwil-
hge Theilung gewisser Fabrikate unter verschiedenen Fabrikan-
ten. Der Möbel-Tischler, welcher Sopha's imd Stühle anfertigt^
macht weder Bettstellen, noch Komoden; diese werden von
Handwerkern gearbeitet, welche sich mit der Fertigung von
Tischen nicht befassen. Einzelne Schuhmacher arbeiten nur för
Männer, andere nur für Frauen; einige nur in gewöhnlichem,
andere in dem sehr beliebten lackirten Leder; andere nur in
Seide oder Baumwolle. In Eisenhandlungen dürfen Nägel und
Drathstifte nur bis zu einer gewissen Länge verkauft werden;
grössere Nägel sind dem Verkauf der Nagelschmiede vor-
behalten.
Für neue Erfindungen werden bei ihrer Anmeldung Patente
ertlieilt, um denselben den erbetenen Schutz gegen Nachahmung
zu sichern. Binnen drei Monaten muss die angemeldete Erfin-
dung durch Vorlegung und Prüfung Seitens einer niedergesetz-
ten Gommission beglaubigt werden, widrigenfalls das Patent er-
lischt. Nach §.12 des KönigUchen Decrets vom 20 November
1849 wird sodann eine öffentUche Aufforderung durch die Ga-
zeta de Madrid erlassen, um etwaige Reclamationen gegen die
Patenürung binnen dreissig Tagen vor dem Conservatorio de
Artes anzubringen, oder es wird amtlich bekannt gemacht^ welche
493
Patente als nicht zur Ausfuhrung gekommen oder durch Ablauf
der zu ihrem Schutz bewilligten Frist erloschen sind.
Wiewohl durch kein Patent bevorzugt, aber dennoch seit
Jahrhunderten ohne alle Concurrenz, einzig dastehend, ist die
Waffenschmiede in Toledo, welche für den Klingenbedarf der
Spanischen Armee und Flotte sorgt. Es können 500 Arbeiter
beschäftigt werden; es sind jedoch zur Zeit nur 120 in Thätig-
keit. Der Stahl wird aus Asturien bezogen, doch haben schon
früher und noch neuerdings Preussische Handlungshäuser Lie-
ferungen übernommen. Die Eisenwerke von Sommorastro und
Mondragon an der Deva, unfern von Guipuzcoa, lieferten früher
den berühmtesten Stahl. Schon Plinius N. H. XXXIV. 14 ge-
denkt des vorzüglichen Metalles aus dem Berge Campanzar, wel-
chem später die Gruben von Udala und la Mina de hierro helado
den Rang streitig machten. Die seltene Elasticität der Klingen
soll dadurch entstehen, dass der Stahl erhitzt, an der Luft ge-
kühlt-, mit dem weissen feinen Tajo-Fluss-Sand abgerieben, dann
nochmals bis zur Kirschgluth (cerezado) erhitzt, durch Fett ge-
zogen und dann im Tajo- Wasser gelöscht wird, indem man
gerade der Eigenschafl des Wassers dieses Stromes bei Toledo
einen besonderen Einfluss zuschreibt. Von der Trefflichkeit die-
ser Klingen war man schon im Alterthum durchdrungen. Gra-
tius Faliscus, Zeitgenosse Ovids, sagt im 341sten Verse de ve-
natione :
Ima toletano praecingant ilia cultro.
Die Könige von Castilien gewahrten den Waffenschmieden
von Toledo besondere Freiheiten. 98 dieser Waffenfabrikanten
sind als die berühmtesten seit dem 1 3ten Jahrhunderte bekannt,
und ihre Zeichen, Symbole und Wappen notirt, um die besseren
von den weniger berühmten Klingen unterscheiden zu können.
Ich bin nach den angestellten Proben der Meinung, dass die To-
ledaner Klingen von unseren Solinger Klingen bei weitem über-
troffen werden.
Bei der vollen und gerechten Anerkennung, welche der sich
immer kräftiger entwickelnden Spanischen Industrie gebührt, ist
494
es dennoch eine Thatsache, dass dieselbe noch vielfacheir An-
strengungen und Unterstützungen bedarf, wenn sie selbststSndig^
bestehen, wenn sie den Bedarf des eigenen Vaterlandes decken,
wenn sie die Concurrenz mit dem Auslande, im Falle det doch
über kurz oder lang eintretenden, im eigenen Interesse sogar
nothwendigen Steuer-Ermässigung au&ehmen und siegreich be-
stehen will. Es ist eine Thatsache, dass Spanien in vielen Ar-
tikeln noch för jetzt und auf eine Reihe von Jahren lediglich auf
die Industrie des Auslandes angewiesen ist; eine Thatsache,
dass Deutschland, namentlich die Zollvereins -Staaten und mein
Preussisches Vaterland, noch geraume Zeit hindurch mit Erfolg
die Erzeugnisse ihrer Industrie in Spanien absetzen werden, eine
Thatsache endlich, dass diese gegenseitigen Beziehungen, bei
der Achtung, welche die Deutschen sich in Spanien gesichert
haben, und bei der hoffentlich zweifellosen Solidität der wechsel-
seitigen Geschäfte, eine erfreuliche Zukunft verheissen. Preus-
sens Rheinlande und Westphalen und die Residenz von Berlin
unterhalten eben so interessante unmittelbare Geschäfts-Verbin-
dungen, als die Ostsee-Häfen Preussens Gelegenheit zu lebhaft
terem Schiffsverkehr bieten; Sachsens Industrie, Bayern, vor-
zugsweise Fürth und Nürnberg, Württemberg und Meiningen
mit seiner in allen grösseren Städten Spaniens gesuchten Spiel-
Waaren-Fabrication sehen ihre Verbindungen mit Spanien ge-
sichert, tmd es gehört zu der dankbarsten Genugthuung der Be-
rufsüiätigkeit, der Sache und den dabei betheiligten Personen in
der Förderung ihrer Interessen behülflich sein zu können, wo-
gegen es schwer und unmöglich ist, alle Wünsche zu befriedigen
und vom Augenbhck zu erwarten, was nur Zeit und glückliche
Benutzung der Umstände gewähren kann.
Ich unterlasse es absichtlich, hier derjenigen Gegenstände
und deqenigen Fabrikanten Erwähnimg zu thun, welche aus dem
Zollverbande und insbesondere aus Preussen in Spanien vertre-
ten sind, weil die meisten der Fabrikbesitzer darin eine ihnen
nachtheilige Indiscretion erblicken. Die neben der jüngsten Tarif-
Ermässigxmg vom 19 December 1851 eingetretene Erhöhung auf
49ä
Messing ist fiir die Prenssische Provinz Westphalen und Rhein-
land, wie für Nürnberg nnd Fürth eine schmerzliehe Begeben-
heit^ doch wird sich hoffentlich die Sache praktisch nicht wesent-
lich nachtheilig gestalten.
Der Handel Spaniens hat allerdings von seiner firOheren
Bedeutung verloren. Die Emancipation America's , die äusseren
und inneren Kriege mussten natürlich die Kräfte der Monarchie
lähmen, ihre Mittel erschöpfen, die Betriebs -Capitalien zurück-
ziehen lassen, den Speculationsgeist unterdrücken. Noch zu An-
fang dieses J.ahrhunderts betrug der Werth des jährlichen Im-
portes 220 Millionen, der Werth des Exportes 210 Millionen
Realen, und trotz aller Calamitäten, die dazwischen Hegen,
haben wir gesehen, wie im Jahre 1850 der Import sich auf
671,993,640 r. und der Export sich auf 488,666,682 r. belief,
welche letztere Summe für Wein, Früchte, Wolle, Quecksilber,
Oel imd Fabrikate gelöst worden ist.
Handels- Tribunale und Junten sind in AÜcante, Barcelona,
Burgos, Cadiz, Coruna, Xeres de la Frontera, Madrid, Malaga,
Murcia, Pamplona, San Lucar de Barrameda, San Sebastian,
Santander, Sevilla, Tarragona, Valencia, Vigo, Zaragoza, Santa
Cruz de Tenerifa und Palma eingesetzt. Diese Tribunale prüfen
und entscheiden in Handels -Streitigkeiten in der Machtvollkom-
menheit als Gerichts -Behörden rechtskräftig, mit Ausschluss
weiterer Berufung. Der Handels -Codex verläugnet sein Vorbild,
den Code de Commerce von Frankreich nicht.
Mit den Handels -Kammern sind in den aufgeföhrten Städ-
ten Handels- Schulen vereinigt, in denen durch vorsichtige Aus-
wahl tüchtiger Lehrer und zweckmässiger Stadienpläne sehr Er-
freuliches geleistet wird.
So weit es in den Mitteln der Regierung liegt, sucht die-
selbe im Landes-Interesse den Handel zu beleben. In den frü-
heren Depositos durften nur solche Waaren gelagert werden,
deren Einfuhr der Spanische Tarif gestattete. Zur Lagerung
derjenigen Waaren, deren Einfuhr nicht erlaubt war, wurde Gi-
braltar benutzt, und von dort aus ein bedeutender Schmuggel*
496
handel unterhalten. Durch Verordnung vom 5 October 1849
und Reglement vom 22 Mai 1850 wurden Entrepots in Coruiia,
Cadiz und Malion errichtet, unter Leitung und Verantwortlich-
keit von Comites der General -Niederlagen gestellt, und dadurch
dem Handelsstande grosse Erleichtenmg gewährt.
Es wurde Seitens der Regierung Alles mögliche aufgeboten,
um dem Schmuggelhandel an den Küsten imd an den Landes-
grenzen zu steuern; es wurden die Zollbeamten besser dotirt,
um Bestechungen und Unterschlagungen vorzubeugen, und es
wurde durch Bestrafung selbst höher stehender Beamten das
Beispiel strenger und unparteiischer gesetzlicher Ahndung ge-
geben.
Von den in Spanien errichteten Banken ist bereits gespro-
chen ; nicht minder von den Gesellschaften zur Beförderung und
zur Sicherheit des Handels, der Assecuranzen etc.
Es giebt für die Spanische Monarchie gegenwärtig vier Ta-
rife ; den ersten für die Halbinsel und die Balearen, den zweiten
für die Canarien, den dritten für Cuba und Puerto-Rico, den
vierten für die Phihppinen.
Preussen ist durch einen General -Consul und 14 Consuln
in Spanien vertreten, Oesterreich durch einen General -Consul
und 16 Consuln, Sachsen durch einen Consul, Oldenburg durch
einen General -Consul imd zwei Consuln, Mecklenburg durch
zwei Consuln, Hamburg durch 4, Lübeck durch 1, Bremen durch
6 und Frankfurt am Main durch 1 Consul.
Der Handel mid die Schiffahrt zwischen Spanien und den
Colonien einerseits und den Ostseehäfen andererseits betrug:
Einfuhr. Ausfuhr. Total -Umsatz.
1845 . . . 7,768,577 r. 29,264,239 r. 37,032,816 r.
1846 . . . 9,175,512 » 56,527,843 . 65,703,355 »
1847 . . . 12,007,875 . 66,652,255 . 78,660,130 «
1848 . . . 9,763,875 • 79,469,178 » 89,232,212 »
1849 . . . 9,571,685 » 113,006,341 » 122,578,026 •
Es muss hierbei bemerkt werden, dass in den Jahren 1848
und 1849 die nach Hamburg und Bremen bestimmten Schiffe
497
wegen der Blokade der Elbe und Weser nach England und Ant-
werpen gehen mussten und dort zu löschen genöthigt waren.
Die Einfuhr im Jahre 1849, welche 29 verschiedene Ar-
tikel umfasste, geschah auf 150 Schiffen, und zwar waren dies:
1 Spanisches, 1 Lübecker, 1 Oldenburger, 18 Dänische,
2 Mecklenburger, 2 Preussische, 3 Englische, 17 Nor-
wegische, 65 Russische, 40 Schwedische.
Von diesen Schiflfen waren ausgelaufen aus dem Hafen von
Danzig 3 und hatten gebracht:
400 Fichtenbretter, 5070 Fichtenbohlen, 321 Fichtenstämme,
300 Eichenbohlen, 768 Eichenstämme,
im Werthe von 12,000 r. imd resp. 120,960 r.
Steinkohlen wurden 1850 in Spanien eingeführt 2,794,879
Quintal; Holzkohlen 159,270 Quintal. Im Jahre 1851 dagegen
3,444,389 Qumtal Stein- und 188,221 Quintal Holzkohlen. Unter
den Schiffen, welche diese Kohlen gebracht, befanden sich 1850
35 und 1851 41 Preussische; durch Schönheit und Solidität der
Bauart fielen darunter die Schiffe des Herrn Linck aus Danzig
auf. Die Zahl der Preussischen Schiffe, welche im Jahre 1851
Spanische Häfen berührten, belief sich auf 129. In Ferrol sind
in den drei letzten Jahren 100 Preussische Schiffe mit Holz für
die Spanische Marine eingelaufen, und über 70,000 codos, je
8 Fuss lang, breit und hoch, enthaltend.
Die Ausfuhr 1849 begriff 33 Artikel und geschah auf 287
Schiffen fremder Nationen, und zwar :
Amerikaner 30, Französische 3, Hannoveraner 2, Engländer
51, Dänische 23, Preussen 16, Russen 67, Lübecker 1,
Hamburger 1, Holländer 5, Mecklenburger 6, Norweger
13, Oldenburger 3, Schweden 58.
Diese Schiffe enthielten 73,124 Schiffslasten.
Es wurden von diesen Schiffen gefuhrt :
In den Hafen von Colberg: Oel, 200 ganze, 75 halbe Viertel
Pipen; Orangen und Citronen im Werthe von 15,120 T.;
Blei 149,680 Pfund.
Nach Königsberg: Salz 34,944 Fanegen.
V. Minatoli, Spanien. 32
498
Nach Memel: Zucker 518,544 Pfund, Salz 50,004 Fanegen.
Nach Stettin: Mandeln 1300 Pfund, Oel 117^ Pipen, Orangen
510 Kasten, Rosinen 7213 Pfund, Blei 108,260 Pfund,
Wein 43^ Pipen, Varia für 11,592 r.
Im Jahre 1849 hatte besonders die Zucker-Exportation sehr
zugenommen. Dieselbe hatte 1845 aus den Spanischen HSfen
nach den Ostseehäfen in 15,865,184 Pfimd bestanden, und stieg
1849 auf 55,262,159 Pfund.
Unter den südlichen Häfen Spaniens ist Malaga wegen sei-
ner Ausfuhr an Trauben, Mandeln, Citronen, Feigen und Weinen
sehr bedeutend. Der Werth der Ausfuhr an diesen Artikeln im
Laufe des Jahres 1851 betrug 51,888,735 r. In demselben Jahre
wurden in Malaga eingeführt Leder, Caffee, Cacao, Kühe und
Butter im Werthe von 27,279,828 r.
Die überseeischen Colonien stehen unter den Indischen Ge-
setzen; sie bUden eine Militair- Regierung, welcher die Selbst-
ständigkeit einer Statthalterschaft eingeräumt ist
Cuba, die mächtigste und reichste, ist in zwei Provinzen
getheilt: Santiago de Cuba und Habana. Es bestehen dort drei
Militair-Departements. Zwei Königliche AppellhOfe sind in Ha-
bana und Puerto del Principe. Präsident der Regierung ist der
General -Capitain. Die Stellvertreter desselben verwalten in den
Districten die magistratualischen Geschäfte. Wo keine Militair-
Commandanten, sind Tribunale der Alcalden eingesetzt Der
Gouverneur ernennt auf dem Lande die jueces pedaneos. Han-
dels-Tribunale befinden sich in Habana, Matanzas und Santiago.
Die Finanz -Verwaltung zerfallt in drei Intendanzen, die Admini-
stracion maritima in fünf Provinzen, welche in Habana, Trini-
dad, Santiago de Cuba, San Juan de los remedios und Nuevilas
residiren« Der Erzbischof lebt in Santiago, sein Suffiragan in
Habana.
Die Bevölkerung wächst bedeutend. Unter 1,006,000 See-
\m befinden sich 474,985 Farbige, von diesen sind 149^26 Freie
und 323,759 Sclaven; 40,000 Seelen betragen die nicht Einhei-
mischen, 4700 durchschnittlich die jährlich Einwandernden. Von
499
dem Fiachen-Inhalt von 3497 {J leguas sind nur 65,947 Cabal-
lerias (la Caballeria 60 Fanegen von 60 ares), etwa der eilfte
Theil, in Acker-Culüir, 117,016 Gab. natürliche oder künstliche
Wiesen, 409,826 Wald, und der übrig bleibende fünfte Theil
der Bodenfläche ganz ausser Cultur. Auf Cuba giebt es 25,292
Bauerhöfe, 9102 Tabacks -Pflanzungen, 1670 Caffee- Plantagen,
1442 Zucker- Pflanzungen und eben so viele Zucker-Mühlen.
51 Minen gewähren ungeheure Ausbeute. Der Kupfer- Gewinn
allein beträgt dutchschnitüich jährlieh 946,236 Centner.
Cuba producirt jetzt jährlieh zur Verschiffung:
18,832,421 Arrobas Zucker für 17,885,356 Piaster.
1,470,750 » Caffee » 2,206,131
168,404 Last Tabaeks-Blätter » 5^042,820
896,008 Pfund » verarbeitet
Ausserdem viel Mais, Zucker-Symp, Kohlen, Bauholz.
Der jährliche Ertrag der Landwirthschaft, inclusive des
Schlacht- und Zugviehes, wird zu 59,821,402 Piast oder 88 Mil-
lionen Thaler Preussisch berechnet Die Caffee-Pflanzungen und
der Caffee-Export nehmen ab, während der des Zuckers seit
sieben Jahren um 50 procent gestiegen ist. Aus den Häfen Ha-
bana, Matanzas und Cardenas wurden verschiJBft:
1816—1820 . . . 18,058,206 Arrobas.
1821— 1825... 24,526,581
1826—1830 . . . 32,540,689
1831—1835 . . . 39,467,878
1836—1840 . . . 50,742,777
1841— 1845... 64,338,492
1846—1850 . . . 93,452,300 »
Mithin im letzten Quinquennio durchschnittlich jährlich 1 8,832,42 1,
in den ersten sieben Monaten 1851 allein 15,775,104 Arrobas.
Das Jahr 1848 war auch auf Cuba nicht ohne Einfluss geblie-
ben; der Export betrug 151,194,000 r., der Import 174,910,000 r.
Namentlich Getrrfde für 8 Millionen Thaler, Getränke für 3 MU-
Itonen, Baumwolle für fast eben so viel, Seide fiir 3,200,000 Tha-
ler. Frankreich hatte Wein, Parfumerien, Juwelen, Seide; England
32'
500
und Deutschland Baumwollen- und Leinenwaaren gesandt. Von
der Summe von 80,000,000 Thaler des Exports und Imports
kamen auf Spanien etwa 1 4 Millionen.
Im Jahre 1849 betrug der Import nur 35,532,500,
der Export » 27,539,520.
Guba hat an Zucker im Jahre 1850 1,036,936 Eisten,
1851 1,221,780 .
und an Zucker-Syrup (Melasa) 1850 ausgeführt 188,329 bariles,
ä 16 Quart, 1851 aber 221,964 bariles.
Branntwein. 1850 . . . 12,560 Pipen.
1851 . . . 13,900 .
Honig jährlich 240,155 bocoyen.
Wachs jährlich 48,141 Arrobas.
Von 1843 ab ist die Tonnenlast der Spanischen Schiffe auf
53 procent gestiegen. Mit und seit dem Jahre 1848 haben die
fremden 249 Schiffe mit 25,521 Tonnenlast verloren, und Spa-
nien für seine Flagge gewonnen 88 Schiffe nüt 64,040 Tonnen-
last Im Jahre 1850 waren 6014 Schiffe in den dortigen Häfen.
Hinsichts der Industrie hat sich Cuba vom ausländischen
Einflüsse nicht unabhängig machen können. Jedoch sind im letz-
ten Jahre nicht allein Patente auf Verbesserung der Taback- und
Zuckerbereitung, auf Nagelschmieden , Papiermühlen und Stea-
rinkerzen erbeten, sondern auch 194 Handwerks- und 92 Mei-
sterscheine gelöst.
Seit 1834 sind in Cuba 300 leguas Eisenbahnen constniirt»
80 sind noch in Arbeit. Die vorzüglichsten sind: die von Ha-
bana nach Union 88, von Matanzas nach Isabel 44, von Nue\älas
nach Puerto principe 30, nach Cardenas 20 leguas.
Puerto-Rico wies 1850 einen Import von 15,699,000 Piaster
nach, und war von 2299 Schiffen besucht.
Die Philippinen zählen bei einer Bevölkerung von über
3,000,000 Einwohnern, grossentheils Malaien und Chinesen (Pa-
puas genannt), nur 5000 Seelen Europäischer Abkunft. Der Flä-
chen-Inhalt der Inseln beläuft sich auf 4300 □ leguas; sie sind
in 30 Provinzen und 8 Verwaltungs- Departements getheilt Die
501
ersteren heissen: Garaga, Samar, Hailo, Antigue, Gapis, Albay,
Camarines-Sur, Tayabas, Gapiz, Zamboanga, Misamis, Min-
daro, Nueva-Ecija, Negros, Gamarmes-Norte, Gayajan, Tondo-
Zambaves, Bulacan, Pamplona, Bataan, Paugasinam , Ilocos-
Sur, Üocos-Norte^ Batanes, Laguna, Batangas, Gebu, Leite und
Gamamanes.
Auch hier ist der General- Gapitain zugleich Givil-Gouver-
neur, Präsident des Gerichts -Tribunals, Ghef der Finanz- und
Postverwaltung. Die einzelnen Verwaltungen sind mit Militairs
besetzt, welchen gleiche Rechte gebühren. Die Gemeinde- und
Districts -Verwaltung geschieht durch freie Wahl der Gemeinde-
glieder. Man lässt Eingeborene zu diesen Aemtern zu, wenn sie
die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung bilden, und besetzt
mit ihnen sogar einige Justizstellen. Solche Verwaltung bezeich-
net man mit dem Ausdruck « gobemadodUo ». In jeder Gememde
ist ausserdem ein Magistratual, Gabeza de Barangay genannt
Jedes Barangay besteht aus 40 — 50 Familien. Der Gabeza, wel-
cher gewählt wird und sein Amt vererbt, ist Friedensrichter ; er
veranlagt und erhebt die Steuern und verwaltet die Polizei. Der
Gouverneur hat durch Verordnung vom 5 October 1847 die
Wahl der gobemadodllos regulirt, eben so wie die der Justiz-
und sonstigen Wahlbeamten. Dreizehn Wähler werden tmter
den Notabein des Wahlbezirks ausgesucht, und diese wählen
unter sich den Gandidaten. Zu Anfang des Jahres 1852 ward
die Universität zu Manila und die dortige Handels- Junta plötz-
lich aufgehoben. Für die Philippinen besteht ein eigener Mihtair-
Etat; die Eingeborenen bilden den Hauptbestandtheil der Regi-
menter. 3 Dampfschiffe, in England angekauft, 11 Kanonier-
Schaluppen, 23 Felucken mit 1071 Mann besetzt, bilden die
Kriegsmarine dieser Besitzung.
Durch die förmliche Besitznahme der Insel Besitan hat Spa-
nien die beabsichtigte Nachbarschaft Frankreichs aus jenem Ar-
chipelagus entfernt gehalten; durch die Besiegung der Seeräu-
ber von Golo und die freiwillige Unterwerfimg des Sultans von
Balanguingi die Englischen Klagen über die Unsicherheit jener
502
Gewässer und die darauf vielleicht gegründeten Pläne be-
seitigt
Die Expedition des Generals Claveria nach Balanguingi 1848
endete schon damals mit der Erstürmung der Festung, Nieder-
metzelung der Besatzung, welche vorher ihre eigenen Weiber
imd Eander getödtet hatte.
Der Handel in den Philippinen hebt sich, die EaufFahrtei-
Marine vermehrt sich, und die Ausfuhr nach Califomien ist
von grosser Bedeutung. Der Import von Manila betrug 1848
4,200,000 ßthlr, Preussisch. China, Singapur, Enghmd, Frank*
reich und die Niederlande sind bei dem dortigen Handel haupt«-
sächlich vertreten; Baumwollen-, Seidenwaaren, Quincalle, Weiii,
musicalische Instrumente finden guten Absatz. Der Export be-
trug in demselben Jahre 4,000,000 Rthlr.; er bestand aus Zucker,
Caffee und Taback, und ging nach America, China, Batavia und
England.
Manila sah 1848 297 Schiffe mit 97,670 Tonnenlast in sei-
nem Hafen; von ihnen liefen 143 Schiffe mit 47,000 Tonnenlast
ein, und 154 mit 50,000 Tonnenlast aus. Darunter 68 Englische
und 70 Americanische KaufEahrer.
Die zu den Adjacentes gehörenden Inselgruppen der Ba-
learen und Canarien sind im Jahre 1851 durch Erdbeben und
Cholera heimgesucht worden. In Palma auf Mallorca sind die
Thüren der Cathedrale von St Peter, das alte Königliche Schloss
und verschiedene Theile der Befestigungen eingestürzt oder
stark beschädigt, und auf Tenerifa hat die Seuche eilten grossen
Theil der Bevölkerung fortgerafft Nicht allein viele Familien,
ja ganze ländhche Ortschaften sind völlig ausgestorben; es fehlte
an Händen, um die Leichen zu bestatten, und grosse Trauer und
Niedergeschlagenheit hatte sich über das ganze Eiland verbrei-
tet Die Cochenille bildet den Hauptexport und findet ihren be-
deutendsten Absatz nach Frankreich.
Die Canarischen Inseln haben durch KöijugUches Decret
vom 17 März 1852 eine veränderte Verwaltungsart erfahren.
Sie sind in zwei Administrations-Bezirke getheilt D^n ersten
503
bilden die Inseln Tenerifa, la Gomera, Palma und Hierro; den
zweiten die Inseln Gran Canaiia, Fuerteventura und Lanzarota.
Jeder Bezirk steht unter einem Subgobemador mit den Attribu-
ten eines Provinzial-Civilgouvemeurs und dem erforderlichen
Geschäfts-Personal. Im Falle eines Gonflictes ist der General-
Capitain ermächtigt» beide Theile mit den betreiSenden Junten
in seiner Residenz zu vereinigen und nach gehörter Sache zu
entscheiden. Jedes Gouvernement hat seine besondere Admini-
stracion de todas rentas, die Verwaltung der directen und in-
directen Abgaben betreffend , eine Finanz -Gasse, contaduria de
hacienda» ein Depositorium und eine Sanitäts-Behörde.
Das Kriegs -Ministerium.
Secretaria de estado y del despacho universal de la guerra,
lu amifl omniA siU.
SaUusi b«IL Jag. 61.
Ex onuuboji praemiis ▼iztutii» »i ett habend» ttXio
praemioruia, amplisaimum est praenuun gloria.
Cioeto pio MUofie. 35. 97.
Die Spanische Armee befindet sich , was den Geist und die
Disciplin, die Haltung, Ausbildung und Tüchtigkeit der Truppen
und des Materials anbetrifit, in einem vorzüglichen Zustande.
Die poÜtische Lage der Dinge in ganz Europa, die Stellungen
der Regierungen allzumal, lassen begreifen, von wie grosser Be-
deutung es ist, einen Stützpunkt in der treuen und zuverlässigen
Armee zu finden; einen Stützpunkt, um die Ruhe und Ordnung
aufrecht zu erhalten, dem Gesetze Gehorsam zu sichern, und in
den Segnungen des Friedens die geistige und materielle Ent-
wickelung der Völker anzubahnen.
Hae tibi erunt artes^ pacisque imponere morem,
Parcere subjectis et debellare superbos.
504
Es gereicht mir zur besonderen Genugthuung, das aus*
gesprochene gunstige Urtheil an die Spitze dieses Abschnittes
stellen zu können, dessen Behandlung ich bei dem beschränkten
mir gestatteten Raum nicht diejenige AusfiihrUchkeit widmen
kann, welche ich ihm sonst wohl gewünscht hatte. Dies Urtheil
glaube ich aussprechen zu dürfen , nicht allein weil ich dadurch
gewissermaassen einen Vergleich der Spanischen mit der Preus-
sischen Armee unternehme, mit derjenigen Armee, die ich ohne
Bedenken für die durch Treue, Ehrenhaftigkeit, Disdplin und
Tüchtigkeit ausgezeichneteste in Europa halte, und der ich seit
24 Jahren als OfiScier anzugehören die Ehre habe, in welcher
Zeit ich bei der Infanterie und bei der Cavallerie, in der Linie
wie in der Landwehr mehr Uebimgen beigewohnt^ als irgend ein
Königlicher Beamte memer Categorie, sondern auch, weil mir
hier in Spanien die erwünschte Gelegenheit geboten ist, die ver-
schiedenen Waffengattungen der hiesigen Truppen naher ken-
nen zu lernen. Wenn ein anderes Urtheil als das meinige eine
bessere Begründung finden sollte, so muss ich dies abwarten;
allein eine Widerlegung finde ich weder in den vereinzelt da-
stehenden Auftritten in Madrid vom 7 Januar d. J., deren Ur-
heber die Untersuchung herausgestellt haben wird , noch in den
vormaligen Militair-Revolutionen, deren Verantwortüchkeit man,
ohne ungerecht zu sein , nicht auf den in der Gesammtheit der
Armee herrschenden Geist wälzen darf. Es mag vielleicht gegen
die Discretion Verstössen, hier diejenigen Personen zu bezeich-
nen, welchen ich öffentlich meinen Dank wiederholen möchte
fiir die seltene Zuvorkommenheit, mit der sie mich in die Lage
setzten, auf dem Exercierplatz wie in den Kasernen die Evolu-
tionen, den Waffengebrauch , den äusseren und inneren Dienst
und das Material durch den Augenschein kennen zu lernen; allein
ich kann nicht umhin, mit grosser Verehrung und Dankbarkeit
den Namen des General-Lieutenants D. Antonio Remon Zarco
del Valle, General-Inspector des Genie- Corps, der Festungen
und Präsident der Academie der Wissenschaften zu wiederholen,
durch dessen Empfehlungen ich nicht allein in verschiedenen
505
Provinzen die höheren Officiere des in jeder Beziehung aus-
gezeichneten Ingenieur- Corps, sondern auch mehrere der Her-
ren General- Capitaine und anderer angesehenen interessanten
Persönlichkeiten kennen zu lernen das Vergnügen gehabt habe.
Es erscheint angemessen, dies Capitel in derjenigen Reihen-
folge zu besprechen, Wie die Verwaltungszweige, welche zum
Ressort des Kriegs -Ministerii gehören, in dem letzteren dienst-
lich geordnet sind.
Zum Ressort des Kriegs -Ministeriums gehört Alles, was
sich auf die Formation, den Ersatz, die Ordnung und Verwaltung
der Armee bezieht; die Disciplin, die Dislocationen, die Opera-
tionen, der Sold, die Anstellungen, die Beförderungen und Ent-
lassungen; das höchste Militair-Tribunal, die Sorge far die Ge-
sundheit des Heeres, die Stellvertretung fiir den Dienst, die Mi-
litairstrafen. Die Inspectionen der Armee gehören dazu, so wie
die General- Capitanate, die Auditoriate, der Generalstab, das
Gasemement, Transport-, Bagage wesen, die Remonten der Ca-
vallerie, die Militair-Strafanstalten, die Militair- Administration,
die Pensionirungen, Invaliden- und Militair- Hospitaler. Alles
dies lässt sich auf die wesentlichen Momente zurückführen , auf
die Militair-Institutionen, das Personal der Armee und die Ver-
waltungs -Angelegenheiten.
Neben dem Minister sind zur Bearbeitung der allgemeinen
Gegenstande ein Unter- Staatssecretair, 15 Officiale der drei er-
sten Klassen, einige Supemumerarien und die ftir das General-
Archiv erforderlichen Ober- und Unter-Beamten angestellt. 13
Cessanten und 23 Jubilados der Secretaire, aus OfBcialen ver-
schiedener Rangstufen bestehend, werden etatsmässig mit fort-
geführt
Zun&chst steht unter dem Kriegs -Ministerio das höchste
Kriegs- imd Marine -Tribunal (Tribunal supremo de Guerra y
Marina), die höchste militairische Instanz und zugleich diejenige
Behörde, welche über die Declaration imd Anwendung der un-
ter dem Namen der Ordonnanzen bekannten Königlichen Ver-
ordnungen bei eingetretenen Zweifeln zu entscheiden hat
506
Unter einem Präsidenten besteht das Tribunal aus verschie-
denen Abtheilungen, je nach dem Gegenstande des gerichtlichen
Verfahrens, nach der Eigenschaft der bei dem Verfahren bethei-
ligten Persönlichkeiten und nach den verschiedenen Instanzen
gesondert, welchem das Verfahren selbst gesetzUch unterwor-
fen ist. •
a) Die Sala de Senores Generales, besteht aus dreizehn Mit-
gliedern (Ministros), von denen eins die Functionen als
Fiscal und eins diejenigen des Secretairs übernimmt
b) Die Sala de Senores Ministros togados, zählt acht Mitglie-
der, inclusive eines fiscal togado.
Als EhrenmitgUeder werden 2, ausserdem 9 Gesantes, 8 Ju-
bilados und 10 Honorarios des aufgelösten höchsten Kriegsraths
aufgefohrt.
Das Secretariat des Tribunals besteht aus einem Brigadier,
9 Majors und 10 Subalternen, mit den Functionen der FLscale,
Justitiare, Referenten, Protocollführer und Rechtsanwälte betraut
Im General -Archive sind 3 Beamte etatsmässig angestellt.
Die Geschichte des Ober- Tribunals ist sehr alt; man fuhrt
dasselbe bis auf das Jahr 737 zurück, wo der König Pelayo die-
sen Gerichtshof unter der Bezeichnung « Consejo del Rey • ein-
gesetzt haben soll. Unter Phiüpp II durch Verordnung vom
21 Mai 1594 ward er neu organisirt; am 11 September und
23 October 1714 mit den oficiales togados versehen; am
27 August 1715 mit 4 Generälen der Armee und 2 der Marine
besetzt; am 20 Januar 1717, 7 Mai 1724, 27 August 1743,
10 Juü 1761, unter Carl III, 1773, und unter Phiüpp m am
11 September 1798 reformirt, und endÜch durch die Gesetze
vom 15 Jimi 1814 imd die Decrete aus den Jahren 1834 und
1835 in seiner jetzigen Form aus Generälen der Armee, Marine
und 5 togados als Secretairen zusammengesetzt.
Die Spanische Literatur über den militairischen Gerichts-
stand, das Militairrecht und Strafirecht, so wie die Mihtair-Ver-
waltung ist sehr reich, aber for einen Fremden halt es ausser-
ordentlich schwer, sich in den zerstreuten Codices, Gesetzsamm-
507
lungen, Reglements u. s. w. zurecht zu finden. Die Werke von
Larriategui: Juzgados militares; Bacardis: Nuevo colon del de-
recho militar; VeUecillo's Ordenanzas und die Revista militar
enthalten ein höchst interessantes Material. Bei Gelegenheit der
Besprechung der Spanischen Justiz -Verfassung ist auch des Mi-
litair- Gerichtsstandes mit seinen Exemtionen gedacht worden,
weshalb dorthin verwiesen und hier nur zum besseren Ver-
ständniss noch Nachstehendes angeführt wird.
Der Gerichtsstand (fuero militar) ist entweder ein ordcnt-
hcher (ordinario) oder ausserordentlicher (especial-privilegiado);
der letztere zerfallt in verschiedene Klassen:
Fuero militar =: ecclesiastico, de haciendai de comercio, de
mineria;
special =: de ArtiUeria, de Ingenieros, castrense, ha-
cienda militar.
Des fuero militar erfreuen sich:
das active MiUtair;
die Frauen, Kinder und Diener desselben;
die Wittwen des Militairs;
die Pensionaire, wenn sie nicht im Civil eine Anstellung an^
genommen haben;
die Oficiales, £mpleados, Administradores der Militair-Ver-
waltung) sammt ihren Frauen, Wittwen und Kindern;
die MitgUeder des Kriegsgerichts und der Sanidad militar;
die Secretaire der General- Gapitaine und der General- Com«
mandantschaften ;
die Musici, Bereiter, Sattler und Curschmiede der Armee
(Decret 15 Juni 1845);
die Carabineros (Decret 11 November 1842);
die Guardias civiles (Decret 26 Mai 1844);
die Mqzos de la Escuadra und Fusileros de Valencia;
(die Ritterschaft [Maestranza] hat das Vorrecht verloren [De-
cret 24 Mai 1844]);
die Estrangeros (§§ 5, 6 Tit 1 1 üb. VI nov. recop. Gesetz vom
15 März 1821, 3 Februar 1845).
508
Es wird nach den allegirten gesetzlichen Bestimmungen bei
den Fremden unterschieden, ob sie sich vorübergehend in Spa-
nien aufhalten (transeuntes), § 13 Tit. 18 lib. 6 nov. recop., Be-
eret vom 11 August 1837; oder ob sie ihren Wohnsitz im ge-
setzlichen Sinne des Wortes in Spanien genommen haben (ave-
cindados). Als solche werden betrachtet:
diejenigen, welcljp daselbst Gemeinderechte erworben;
» welche in Spanien geboren sind;
» welche vecindad (Bürgerrecht) erhalten;
» welche zur kathoUschen Kirche convertirt sind;
» welche eine Spanierin geheirathet haben;
» Fremden, welche einen Spanier heirathen und im
Lande bleiben;
» welche in Spanien Grundstücke kaufen;
» welche EtabUssements zum Verkauf oder Werk-
statten anlegen;
» welche seit 10 Jahren in Spanien wohnen.
Diese Bestimmungen datiren aus der Zeit Philipps V und
sind durch die Verordnungen vom 8 März 1716, 10 März 1762
und. 11 August 1837 erneuert, und stets bestimmt worden, dass
die Avecindados von dem Militair- Gerichtsstand ausgeschlossen
bleiben und dass Matrikeln angelegt werden sollten, um das Ver-
hältniss der Fremden im Lande hiemach festzustellen. (Gesetz
vom 8 Juni 1764, 20 JuU 1791, § 8 Tit 11 Lib. 6 nov. recop.)
Danach wurden die Transeuntes in ihrem Aufenthalt in Madrid
sehr beschränkt; sie durften weder mechanische Gewerbe, noch
wissenschafthche Beschäftigungen treiben, noch Spanische Dienst-
boten halten. Die Aufstellung der Matrikeln ward späterhin durch
Decret vom 11 August 1837 in Erinnerung gebracht, und darin
die Rubriken derselben bestimmt, welche enthalten soUten: Va-
terland, Stand, Vaterland der Frau des Fremden, die Namen
seiner Kinder, Religion, Ort und Dauer seines Aufenthaltes in
Spanien.
Ein Versuch der Aufhebung des Gerichtsstandes der Frem-
den ist nicht zur Ausfuhrung gekommen, jedoch im Jahre 1851
509
die Aufstellung der fraglichen Matrikeln wiederum in Anregung
gebracht
Zu den Rechten des fuero militar gehört das Rechte WaflFen
selbst im Consejo bei Ableistung eines Eides zu tragen; in Uni-
form selbst in der Eigenschaft als Anwalt vor Gericht zu er-
scheinen; das Recht zu fischen und zu jagen.
Das fuero militar kommt aber Militairs bei Contraventionen
in Betreff des Jagens und Fischens, bei Nichterfüllung privat-
rechtUcher Verpflichtungen nicht zu statten. Dagegen werden
Nicht-Militairs nach militairischen Gesetzen behandelt bei Feuers-
brfinsten, Beleidigungen der Schildwachen und Militair-Beamten,
Theilnahme an Raubereien in Banden , wiegen unerlaubten Waf-
fentragens in Seehäfen, wegen Hülfsleistung bei Desertionen«
Von dem privilegirten Gerichtsstande der Artillerie, Inge-
nieure, der Marine, von dem fuero castrense ist oben im Ab-
schnitte vom Justiz -Ministerium gesprochen.
Die Justiz -Verwaltung fiir Militair -Verbrechen oder Verbre-
chen von Militairs verübt, ist den Kriegsgerichten (Consejos de
Guerra) in Form der Geschworenen- Gerichte, aus Militairs zu-
sammengesetzt, übertragen. Früher, besonders unter Philipp 11
(Gesetz vom 9 Mai 1587) wurde die MiHtair-, Civil- und Crimi-
nal-Justiz durch den General- Capitain einem Auditor übertra-
gen; unter Philipp V (Gesetz vom 28 December 1701) wurden
Oficiales zur Begründung eines Consejo de Guerra allen Tnip-
pentheilen überwiesen, und diese Einrichtung besteht noch.
Das Instructions- und Untersuchungs -Verfahren ist peinlich
und gründlich; die Feststellung des objectiven und subjectiven
Thatbestandes, die Vemehmimg des Angeschuldigten, das Asyl-
recht in den Kirchen, das summarische Verfahren, die Stellung
des Staatsanwalts und des Vertheidigers, der Indicien- und Zeu-
genbeweis bieten besonders Bemerkenswerthes nicht dar; For-
mulare für alle mögliche Fälle, Acte, Anklagen, Erklärungen sind
gedruckt vorhanden.
Bei der Abfassung des Erkenntnisses giebt das letzte Mit-
glied des Consejo zuerst seine Stimme ab; es wird nach links
510
mit dem Votiren fortgefahren; des Vorsitzenden Stimme zahlt
fttr zwei, wenn es sich um Gefangniss, för eine, wenn es sich nm
die Todesstrafe handelt. Wer seine Stimme abgiebt, erhebt sich,
nimmt den Hut ab und setzt, wenn er gesprochen, seine ErUi-
rung schriftlich auf; haben alle MitgKeder gestimmt, so werden
die Vota gezählt Stimmenmehrheit entscheidet; bei Stimmen-
gleichheit wird die mildere Entscheidung gewählt. Als Strafe
kann niemals der Dienst in der Marine oder in der Armee zu-
erkannt werden. Spanier zahlen keine JCosten für das wider
sie vom Kriegsgericht geleitete und abgeschlossene peinliehe
Verfahren.
Die Strafen, welche nach dem Spanischen Militair-^ Codex
zuerkannt werden, sind entweder
penas aflictivas, Tod, lebenslängliche Ketten-, Gefang-
nissstrafe oder lebenslänghche Verbannung, oder zeit-
weise Ketten-, Gefangnissstrafe oder Verbannung;
penas correccionales, Gefangnissstrafe, Degradation oder
Suspension;
pena leve, geringer Arrest;
penas comunes a las tres clases anteriores, Geld-
strafe, Caution.
penas accessorias, Halseisen, Entschädigung, Tragung der
Prozesskosten.
Stockschläge und Ohrfeigen sind durch Königliches Decret
vom 13 Juli 1834 abgeschafft Nach Art. 119 soll derjenige Ofi-
cial, welcher einem Anderen Stocksehläge oder Ohrfeigen giebt,
abgesetzt und zu lebenslänglicher einsamer Haft verurtheilt wer-
den. Das Letztere ist inzwischen aufgehoben.
Der Tod ist entweder del arcebuceo, Erschiessen, oder del
garrote, Stranguliren durch Halseisen, oder decapitackHi, Ent-
hauptung. Der Galgen ist durch Gesetz vom 28 April 1832 ab-
geschafft. Der Tod del garrote findet auf einem erhöhten Schau-
gerüste bei Tage öffentlich, jedoch nicht an Sonn-, Fest- ode^
National -Feiertagen, statt. Der Verurtheilte erscheint in einem
schwarzen Rocke und legt den Weg zu Pferde oder auf einem
511
Karren zurück. Der Richter bezeichnet diejenigen Orte der
Nachbarschaft^ in denen das Urtheil durch den öffentlichen Aus-
rufer bekannt gemacht wird. Der Leichnam des Gerichteten
bleibt den Tag über bis eine Stunde vor Sonnenuntergang aus-
gestellt ; dann wird er begraben oder den Verwandten zu die-
sem Behufe auf ihren Wunsch ausgeliefert. Die Beerdigung
darf in letzterem Falle nicht mit Pomp statt finden. Königs-
und Verwandtenmörder werden zur Richtstätte in einem gelben
Kleide mit blutrothen oder blutbespritzten Aermeln und Kappe
gefuhrt. (Art. 89 — 92 Cod. Pen.)
Die Presidios bestanden früher aus drei Klassen, diese sind
jedoch durch Decret vom 5 September 1844 vereinigt. Es be-
findet sich in denselben eine besondere Abtheilung fftr die Cor-
rectionell- G efangenen.
Blasphemien wider Gott oder die Jungfrau Maria werden
das erstemal durch einen Strafposten , mit dem Knebel im
Munde, bestraft; im Falle der Wiederholung wird dem Ver-
brecher durch den Nachrichter die Zunge mit einem heissen
Eisen durchbohrt und er aus dem Regimente gestossen. (Tit. 10
Trad. 8 Ord. MÜ.)
Das Conat zur Desertion wird im Frieden mit vieqähriger
Strafdienstzeit, im Kriege mit dem Tode bestraft. Die Desertion
selbst das erstemal, wenn der Deserteur sich freiwiUig stellt und
nichts von Waffen und Kleidungsstücken mitgenommen hatte,
mit dem Verlust der Anrechnimg seiner bisherigen Diens^ahre
und der Aussicht auf Prämien und Invaliden -Versorgung. Sind
Kleidungsstücke mit fortgenommen , so wird der Deserteur vier
Monate eingesperrt und muss acht StraQahre abdienen. Die
zweite Desertion wird mit zehnjähriger oder, bei freiwilliger
Rückkehr, mit achtjähriger Strafe in den Presidios von Africa
bestraft. Auf die dritte Desertion folgt zehnjährige Einsperrung
und Ausstossung aus dem Soldatenstande. Im Kriege wird die
Desertion mit dem Tode oder durch Verurtheilung zu den Ga-
leeren bestraft. (Ges. v. 24 Januar 1841, 20 März 1806, 8 Ja-
nuar 1815.)
512
Bei der Vollstreckung der Todesstrafe ist das Bataillon, in
welchem der Verurtheilte gedient, gegenwärtig. Es wird auf
dem Richtplatze durch den Platzmajor unter den Fahnen und
Trommelschlag ausgerufen: «Im Namen des Königs! (hier neh-
men alle Oflficiere, bis zu den Sergeanten herab, die Kopfbe-
deckung ab) Jeder, der seine Stimme erhebt, um Gnade für den
Verurtheilten zu erbitten, wird mit dem Tode bestraft.» Dem
Verurtheilten, welcher niederknien muss, wird das Erkenntniss
vorgelesen; dann wird er auf seinen Platz geführt Sechs Mann
treten in zwei GKedem an und schiessen auf vier Schritt Das
Bataillon marschirt an dem Leichnam vorüber, dessen Bestat-
tung ihm obliegt. (Tit 3 Trad. 8 Ord. Mil.)
Bei dem Sorteo de la vida, Loosen um den Tod, ziehen die
Aeltesten mit verbundenen Augen, in Gegenwart des Oficials,
der Defensoren und des Secretairs, zuerst die Nummern aus der
Urne. (Tit 10 Trad. 8 Ord. Mil.)
Das Activ-Personal der Spanischen Armee bestand
im Jahre 1851 auf der Halbinsel und den Adjacentes aus 10 Mar-
schällen (Capitanes generales del ejercito, nicht zu verwechseln
mit den Capitanes generales de las provincias), 78 General-
Lieutenants, 203 Mariscales de Campo, 345 Brigadiers (Briga*
dier ist der erste Grad des Generals). In der Linien-Infanterie
befanden sich allein 93 Obersten, 137 Oberst- Lieutenants, 237
erste, 460 zweite Commandanten, 1554 Capitaine, 2409 AcUutan-
ten und Lieutenants, 1757 Unterlieutenants. Von den Obersten
waren 17 Brigadiers. Die Kriegsstarke der Spanischen Armee
beträgt 180,000 Mann, för welche die miUtairische Ausrüstung
in den Depots bereit liegt. An der Spitze der Armee steht das
Corps der Hellebardiere (Garde du Corps du Palais).
Die Infanterie zahlt:
1. In der Linie: 45 Regimenter zu 3 Bataillonen, 1 Grena-
dier-Regiment, 18 Bataillone Jäger (ligeros, cazadores),
1 Regiment zu 2 Bataillonen in Ceuta.
2. In der Reserve: 49 Bataillone.
513
Die Regimenter fQhren ihre Nummern tbeils nach den Pro-
vinzen, in welchen sie stehen, von denen sie auch ihre Benen-
nung entlehnen , theils fuhren sie als Bevorzugung Namen von
Schlachten, in denen sie sich besonders ausgezeichnet haben,
wie Castillo, Zamora, S. Quintin. Diese Einrichtung beruht auf
den Königlichen Decreten vom 31 März, 15 und 16 Septem-
ber 1848.
Die Armee besteht in Friedenszeiten, nach Inhalt des Kö-
niglichen Decrets vom 24 October 1849, aus der activen Truppe
und aus der Reserve. Die letztere wird durch ein Bataillon von
den dreien eines Regimentes und aus zwei Compagnien eines
Chasseur-BataiUons gebildet.
Die Infanterie zahlte am 1 Januar 1852 79,670 Mann, und
stand ihre Unterhaltung etatsmässig zu 82,692,651 r. fest.
Die Cavallerie bestand im Jahre 1851 aus 2 Regunentem
Carabiniers, 1 3 Regimentern Ulanen, 1 3 Escadrons Jäger, 3 Re-
monte-Escadrons zu Ubeda, Baena und Estremadura, so wie
10 Escadrons, zur Central-Instruction (Lehr-Escadron) gehörend,
errichtet durch Königliches Decret vom 1 Februar 1849.
Im Granzen zShlte die Reiterei 12,000 Mann und kostete
17,547,562 r.
Die Artillerie bestand aus einem Director, Inspector y Co-
ronel general de Espana e Indias, 5 Mariscales de Gampo, Sub-
inspectores, 5 Brigadiers (Chefes de escuela), 38 Obersten, 56
Oberst -Lieutenants, 27 ersten, 12 zweiten Bataillons - Conmian-
danten, 1 Ac^utanten-Major, 149 Capitains, 246 Lieutenants und
Adjutanten. Ausserdem 14 Capitains, 24 Lieutenants und 28
Unterlieutenants de la clase de practicos. Die fiinf Departe-
ments von Barcelona, Valencia, Sevilla, Coruna, Segovia sind
mit je einem Regimente FussartiUerie besetzt. Ausserdem sind
5 Brigaden schwere, 3 Brigaden reitende, 3 Brigaden Berg-
Artillerie, 5 Arbeiter -Compagnien und 1 Compagnie Waffen-
schmiede.
Das Corps bestand aus 10,000 Mann und kostete 15,989,262
Realen.
y. Minutoli, Spanien. 33
514
Das Ingenieur-Corps^ aus 1 Ingemeur^Gefieral, 14 Direc-
toreu (Untermspectoren), 14 Obersten, 19 Oberst-Lieutenants,
18 Bataillons-Commandeurs erster Glasse, 61 Capitains, 80 Lieu-
tenants bestehend, mit einem Regimente zu drei Bataillonen, je-
des Bataillon aus 4 Sapeur-, 1 Mineur- und 1 Pontonnier-Cona-
pagnie zusammengesetzt
Die Guardia civil zählte 13 Regimenter oder 49 Gom-
pagnien und 11 Escadrons.
Das Carabinier-Corps, 30 Commandantscbaften auf fimf
Distdcte vertheilt, bildet zwei Linien an den Küsten und Grenzen.
Die Escuadra de Cataluna ist in 14 Corregimientos ge-
theiit und für Catalonien ausschliesslich bestimmt
Die Invaliden- Compagnien sind in San Geronimo, in
Madrid und in Atocha stationirt
Die Gesammtstärke der Armee betrug 103,000 Mann.
In den überseeischen Provinzen waren:
1. In America:
a) auf Cuba: 2 General-Lieutenants^ 3 Mariscales de
Campo, 18 Brigadiers, 28 Oberst-Lieutenants^ und in
der Infanterie 17 Majore, 117 Capitains, 294 Adju-
tanten tmd Lieutenants, 284 Unterlieutenants im
Dienste. 1 6 Regimenter Veteranen-Infanterie, 4 Com-
pagnien Freiwillige (12 September 1817 errichtet).
Die Artillerie besteht aus einem Regiment von 2 Bri-
gaden zu 4 Batterien, einer Brigade zu 4 Batterien
Berg -Artillerie, einer berittenen Brigade und einer
Handwerks -Gompagnie. Die Cavallerie zählt 2 Re-
gimenter und 4 Escadrons, die Ingenieure 1 Ba-
taillon. Die Milicias disciplinadas bestehen aus
2 Bataillonen und resp. 4 Bataillonen Freiwilliger xu
Fuss, und 2 Escadrons und resp. 4 Escadrons Frei-
williger zu Pferde. Die Milicias urbanas bestehen
aus 8 Escadrons zu 3 Compagnien.
b) Auf Puerto Rico sind 1 General-Lieutenant^ 1 Ma-
riscal de Campo, 3 Brigadiers, 3 Obersten, 14 Oberst-
515
liji^utepants, 26 Capitaine, 55 Adjutanten und Lieute-
juants y 3 1 Unterlieutenants mit 3 Bataillonen V etera-
nen-Infanterie, einejr Brigade von 4 Batterien Artille-
rie zu Fnss, einer halben Handwerks -Compagnie,
7 Bataillonen disciplinirter Milizen, einem Regimente
freiwilliger Eingel;>orenen aus 2 Bataillonen xmd einer
Escadron bestehend.
2. In Asien auf den Philippinen stehen 1 General-Lieutenant,
1 Mariscal de Campo, 16 Brigadiers und Obersten, 16
Oberst-Lieutenants, 46 Gapitaine, 111 Lieutenants und 85
ITnterlieutenants. Das Hellebardieren-Corps, 1590 gegrün-
det^ bildet die Leibwache des Gouverneurs. 5 Regimenter
Infanterie, aus 1 Compagnie Grenadieren, 1 Compagnie
Jägern, 6 Compagnien Füselieren, im Ganzen 1000 Mann,
bestehend, 1 Regiment JSger von Luzon, 2 Brigaden Artil-
lerie, eine zu 7, die andere zu 4 Batterien, worunter eine
berittene und eine Berg-Batterie, 1 Handwerks-Compagnie,
1 Ingenieur- Abtheilung, Provinzial-Infanterie 4 Bataillone,
1 ßataiUon leichte Jäger, 1 Bataillon Zambalos (seit 1796),
300 Mann Marine -Grenadiere, 2 Compagnien de Zambo-
imga (seit 5 Mai 1848), 4 Gompanias Urbanas de Manila,
1 Invaliden- Abtheilung. Nach den neuesten Nachrichten
von den Philippinen sind die Provinzial -Milizen aufgelöst,
die Jager von Luzon neu organisirt und die Ofßciere die-
ser ^Regimenter nach Europa gesandt.
Die 46 Spfuü^chen Infanterie-Regimenter bestehen ein jedes
aus 3 Bataillonen zu 6 Compagnien. Von diesen ist die erste
die Gbrena^ier-, eine Jäger- Compagnie, die vier übrigen sind Fü-
seUere. Der Stab eines jeden Regimentes hat einen Oberst,
einen Oberst-Lieutenant, einen Tambour- Major, einen Schnei-
der und einen Schuhmacher; der eines jeden Bataillons einen
ersten, einen zweiten Commandanten, einen Adjutanten, einen
Stands^rtenträger (abanderado, zum Richten der Front), einen
.GapeUan, einen Chirurgus und einen Chef (Cabo) der Tronunler
oder .Hörigsten. Die Starke jeder Compagnie betragt 1 Haupt-
33'
516
mann, 2 Lieutenante, 1 Unterlieiitenant, 1 Sergeanten (Sargento
oder Unterofficier) erster, 3 zweiter Klasse, 5 Gefreite (cabo) erster,
5 zweiter Klasse, 1 Tambour, 1 Hornisten und 73 Soldaten.
Die Hornisten tragen im Dienst stete ein Gewehr auf dem
Rücken.
Die Abzeichen für die verschiedenen Rangstufen sind:
Für den Cabo oder Gefreiten zweiter Klasse eine gewirkte
wollene rothe Tresse über den linken Arm; der Cabo erster
Klasse trägt deren zwei von derselben Farbe übereinander.
Der UnterolGficier zweiter Klasse trägt eine solche Tresse
in Gold, der Sargento erster Klasse zwei dergleichen über-
einander.
Der Tambour-Major hat goldene Tressen am Arm, Kragen,
Aufschläge und Pantalons mit dergleichen besetzt ; er trägt den
Stab, ein ausserordentüch breites Bandelier von schwarzem
lackirten Leder mit Goldbronce -Einfassung und Arabesken, und
eine schwarze Bärenmütze mit weissem Reiherbusch.
Der Unterlieutenant trägt auf der linken Schulter ein gol-
denes Franzen-Epaulett, von Goldfaden und Posamentierarbeit,
auf der rechten Schulter ein Contre-Epaulett Der Lieutenant
trägt auf der linken Schulter das Contre-, auf der rechten das
Franzen - Epaulett.
Der Capitain trägt auf beiden Schultern das Franzen-Epau-
lett; Majore und weiter hinauf bis zu den Generalen nur zwei
Contre-Epauletts ; die Generale tragen nichte auf den Schultern.
Das Abzeichen des Majors ist eine Gold- oder Silbertresse
auf dem Aermelaufschlag tmd oben um den Rand des Czakos,
der Oberst-Lieutenant trägt daselbst eine Gold- und eine Silber-
tresse dicht nebeneinander, der Oberst drei Tressen.
Der Brigade -General ist an einer Bordüre in Silberstiekerei
am Aermel kenntlich. Der Mariscal de Campo trägt die Sticke-
rei in Gold am Kragen und Aermel; eine roth seidene Schärpe
mit gleicher Stickerei und einem seidenen gestickten Schieber
(pasador); die roth gefätterten BrustaufschlSge mit goldener
Tresse besetzt. Der General -Lieutenant trägt die Kragen- und
517
Aermelstickerei doppelt un.d zwei Schieber an der seidenen
Schärpe; der General -Capitain die Stickerei dreifach, drei ge-
stickte Schärpenschieber, die Rockschösse und Klappen in Gold
gestickt, in den Rockschössen goldene Thürme und Löwen,
breite goldene Tressen an den Pantalons, schwarze Binde, zuge-
spitzten schwarzen Hut mit goldener Tresse, rother Kokarde,
vierfacher Goldschnurkette (presiUa) und weisser Feder. An
Gallatagen werden weisse Weste und Binde getragen. Zu Pferde
erscheinen die Generale in engen weissen Unterkleidern und
Kanonenstiefieln. Alle Officiere bis zum General-Capitain tragen
im Dienste, wenn sie irgend ein Commando haben, den Rohr-
stock mit goldenem Knopf; der General-Capitain trägt an dem-
selben eine gold und^carmoisinseidene Schnur.
Die Infanterie -Regimenter heissen:
1 König, 2 Königin, 3 Principe, 4 Princesa, 5 Infante,
6 Saboya, 7 A&ica, 8 Zamora, 9 Soria, 10 Cordova, 11 S. Fer-
nando, 12 Zaragoza, 13 Mallorca, 14 America, 15 Estremadura,
16 Castilla, 17 Borbon, 18 Ahnansa, 19 Fijo de Ceuta, 20 Gua-
dakgara, 21 Aragon, 22 Gerona, 23 Valencia, 24 Bailen, 25 Na-
varra, 26 Abuera, 27 Reina Gobemadora, 28 Union, 29 Consti-
tucion, 30 Espana, 31 Galicia, 32 Isabel U, 33 Sevilla, 34 Gra-
nada, 35 Toledo, 36 Burgos, 37 Murcia, 38 Leon, 39 Cantabria,
40 Malaga, 41 Jaen, 42 Vitoria, 43 S. Quinün, 44 Astorga,
45 S. Marcial, 46 Segundo de Ceuta.
Die Uniform der Infanterie der ganzen Spanischen Armee
ist nach dem Königlichen Decrete vom 9 und 10 Februar 1846
gleich. Sie besteht in einem kurzen blauen (azul turqui) Leib-
rock (cazaca), mit rothem Kragen und Aufschlagen, gelben
Knöpfen, convex mit der Nummer des Regimentes, graublauen
(gris Celeste) Pantalons, schwarzen Kamaschen, Czacko von
schwarzem Tuch mit rothem Streifen, gelbem Nummerknopf,
gelbem Blechschilde mit dem Wappen von Castilien, rother Ko-
karde, mit Messingstreifen gehalten. Die Grenadiere tragen
reihe woUene Franzen-Epauletts und Haarbüsche, die Jäger
gräne Franzen-Epauletts und Gzackoborte und Büsche; die
518
Musketiere rotlie Halbmonde auf den Schultern oder gelbe £pan-
letts. Die bevorzugten Compagnien tragen auf deü Epatdetts die
runde halbmondförmige Erhöhung (puente) in weisser Wolle,
Das Lederzeug wird kreuzweis ober der Brust und ein breiter
Gurt mit Messingblech für das Bayonet um den Leib getragen.
Das letztere trägt der Soldat beim Ausgehen ausser Dienst statt
Waffe. Das Aufstecken des Bayonettes auf das GeT^ehf ist das
Zeichen, dass der Soldat sich im Dienste befindet. Gfer^ÖhnHch
werden im Dienst weite paletotartige graublaue Röcke getragen,
ähnlich wie die Preussischen MiHtairmäntel auf dem RAcken mit
Tuchstreifen und Knopf zusanimengehalt^n, auf den Aermelatif^
schlagen drei gelbe aufrechtstehende Litzen (carretäras). Auf
dem Marsch, bei grösseren Uebungen oder schlechtem Wetter
werden die Tuchkamaschen über die Unterkleider bis zu den
Knien hinauf geknöpft und die Patrontaschen mit eineih weissen
Leinwandüberzug versehen. Bei Paraden, an Sonntagen, Bei
Ehrenposten trägt das Spanische Militair stets flandschuhe, di^
Infanterie weisse von Baumwolle, die Cavallerie gelbgrüne Iren
Leder. Rothe imd respective grüne wollene Büsche trägt di6
Infanterie auf den Czakos, wenn dieselben ohne Wachsleinen-
Ueberzug aufgesetzt werden. Die Czakos der Infanterie haben
die Form der nach oben etwas spitz zulaufenden FränzÖsisdien
mit breitem gerade stehenden Schirm. Das Lederzeug ist wteiss,
nur bei den Jägern schwarz. Letztere tra^6n auch schwärze
Leder- Tornister, während solche bei den übrigen Compagnien
von braunem Fell sind. Darüber liegt ein Mantelsack, mit weiss
und blau gestreifter Leinwand überzogen, an den Seiten auf
Messingschild die Regiments-Nummer, welche auf einem Metali-
schilde vom am Leibgurt gleichfalls befindlich ist Der tnfism-
terist trägt seine Zündhütchen in einer gelben Messingbüch^e mit
Deckel, welche vom auf der Brust am Lederzeug befestigt ist
Das Gewehr wird entweder bequem auf der Schulter getragen,
mit dem Lauf aufliegend, den Schaft nach oben gewandt^ oder
im Armgelenke mit untergeschlagenen Armen. GevH^e Posten
werden mit vollem Gepäck, andere im Paradeahzuge, ändere in
519
der gewöhnlichen Uniform ohne Gepäck bezogen. Nachts ziehen
die Schildwachen eine Eapntze über den Kopf. Posten vor einem
Hause gehen nicht rechts und links patronillirend, sondern ge-
rade aus und zuri^ck. Ausser dem Dienst oder in der Kaserne
tragen die Soldaten gelbe Jacken und Französische Kappen.
Die Spanische Infanterie bestand noch gegen Ende des ver-
gangenen Jahrhunderts grossentheils aus Irländem, ItaUenern,
Niederländern und Schweizern. Es waren
1. die Wallonischen Regimenter, und zwar die Brabanter,
welche am 28 November 1791 aufgelöst wurden, die Flan-
drischen, seit dem 22 März 1792, die Brüsseler, seit dem
2 September 1792 eingegangen;
2. die Italienischen, und zwar die Mailänder, am 20 April
1792 aufgehoben, und die Neapolitanischen, am 1 Juni
1818 aufgelöst;
3. die Irländer, nämlich Irlandos, Hibemios und Ultonios,
gleichfalls am 1 Juni 1818 beseitigt;
4. die Schweizer-Regimenter, fünf an der Zahl, deren Ueber^
reste erst durch Königliches Decret vom 20 Juni 1835 enir
weder pensionirt oder in die übrigen Infanterie-Regimenter
aufgenommen wurden.
Die Hellebardiere (Real cuerpo de guardias Alabarderos)
wurden im Jahre 1707 errichtet^ imd haben seit dieser Zeit mehr-
fache Veränderungen erfahren. Nach dem Könighchen Decrete
vom 16 November 1845 wurde das Corps reorganisirt ; es be*
steht aus zwei Compagnien zu 120 Hellebardenträgem, 10 Ge-
freiten, 4 Sargenten zweiten und einem erster Klasse. Es wird
auch mit grossen Garabinem, mit Bajonetten versehen, der
Dienst abwechselnd gehandhabt Säbelscheide und Tasche sind
mit rothem, silberbordirten Tuche besetzt Die Uniform: weiter
türkischblauer Leibrock, Kragen, Aermel- und Brustaufschläge
purpurroth nut Silber, Unterfutter von rothem woUenen Zeug,
Rockschösse mit breiten Silbertressen besetzt, in den Ecken die
Thürme und Löwen von Castilien gestickt, rothe Unterweste mit
520
breiter Silberstickerei, weisse Unterkleider mit schwarzen Ka^
maschen bis auf die halbe Hüfte , Dreimaster mit breiten Silber-
tressen, Silber -Convexknöpfe mit den Buchstaben R, G. A. und
Königskrone. Zuweilen ist es zur WinterszeiJ oder bei schlech-
tem Wetter gestattet, einen grossen blauen Radmantelkragen mit
Capuchon, am Kragen mit breiter Silberborte versehen, umzu-
nehmen. Chef der Truppe ist der älteste Marschall der Armee,
General-Capitain Castanos, Herzog von Bailen. Der zweite Chef
ist Mariscal de Campo. Die beiden Adjutanten imd der Haupt-
mann sind Brigadiers, die Lieutenants Oberste und die vier Fähn-
riche Oberst -Lieutenants der Armee.
Die früheren Veteranen-Compagnien sind aufgelöst; es
bestehen nur noch die Pelotones de mar, welche den Compagnien
der Presidios beigeordnet sind und imter dem Befehl des betref-
fenden Platz - Commandanten stehen, so wie unter der ControUe
des General- Directors der Infanterie. Die Sectionen der Inva-
Uden (inutiles) stehen unter dem General-Capitain, welcher für
jede Festung einen Adjutanten des Platzes ernennt, der nach In-
halt des KönigUchen Decretes vom 7 September 1846 das Com-
mando über dieselben fiihrt.
Guardias de la Reina. Unter dem 27 Januar 1852 ist
eine berittene Leibwache der Königin, aus 100 Veteranen imd
Pferden bestehend, organisirt, mit einem Commandanten im
Range eines Brigadiers, einem Gapitain im Bange eines Obersten,
zwei Lieutenants mit dem Range eines Oberst -Lieutenants, drei
Fähnriche mit dem Range von Conunandanten und einem Adju-
tanten mit dem Range eines Capitains. Die Guardias müssen in
der Armee gedient, mindestens 5 Fuss 3 Zoll haben und dürfen
nicht unter 30 und nicht über 40 Jahre alt sein. Die Uniform
ist blau und roth mit reicher Goldstickerei, weisse enge Unter-
kleider, hohe Stiefeln, weisser Mantel und als Kopfbedeckung
ein leichter Helm.
Die Artillerie in Spanien gehört zu den ältesten Truppen-
corps. Unmittelbar nach Erfindung des Schiesspulvers bildete
sich unter Don Juan II eine Heeresabtheilimg zur Bedientmg der
521
Hakenbüchsen und des schweren Geschützes aus. Man liess die
ersten Büchsenmeister aus Italien kommen. Im Jahre 1475 un-
ter Isabella I bestand bereits ein abgesondertes Corps der Artil-
lerie. Carl I (V) vermehrte dasselbe bedeutend und gründete
dazu einen besonderen Generalstab im Jahre 1551, dei^ er mit
den tüchtigsten Officieren besetzte. Die Artillerie zählte damals
10 Compagnien und bediente sich nicht mehr der Steinkugeln.
Philipp V bildete durch die Ordonnanz vom 2 Mai 1710 ein Re-
giment von 3 Bataillonen zu 1 2 Compagnien unter der Bezeich-
nung: Regimento Real de Artilleria de Espana. Von den zwölf
Compagnien waren drei Artilleristen , eine Mineurs und acht Fü-
seüere, im Ganzen 2000 Mann unter einem General-Inspector«
Den Stab (piano nugor) bildeten ein Oberst, ein Oberst-Lieute-
nant^ ein Sergeant- Major, drei Adjutanten -Majors. Die Depen-
dientes des Corps hatten General-Lieutenants- und Brigadiers-
Rang, die Lieutenants standen mit den Obersten, die Comisarios
apuntadores mit den Lieutenants der Armee in gleichem Rang-
verhältnisse. Die Gesammttruppe stand unter dem Befehle des
General - Capitains. Die Königliche Ordre vom 28 November
1728 erklärte das Alter des Corps für « inmemorial ». Es wur-
den schon damals vier Artillerieschulen in Aragon, Estremadura,
Galicien und Andalusien gegründet, 1732 der erste General-
Inspector angestellt und nach mehreren Veränderungen im Jahre
1756 ein zweiter General -Inspector 1761 hinzugefiigt. Im fol-
genden Jahre ward das Corps um zwei Bataillone vermehrt und
eine Cadetten-Compagnie, 53 Köpfe stark, errichtet 1763
trennte man die Artilleristen von den Ingenieuren. 1781 ent*
standen die fünften Bataillone mit vier Compagnien Volontairs.
1803 trat unter dem Friedensfursten eine ganz neue Organisa-
tion ein. Ein anders gebildeter Generalstab, eine Cadettenschule
wurden errichtet, und 5 Regimenter Artillerie zu 12 Compagnien,
von denen zwei beritten waren , 46 Compagnien Veteranen und
64 Compagnien disciplinirter Milizen, endlich 4 Invaliden -Com-
pagnien.
922
Der jetzige Stand ist oben angegeben. Die Cadetten-Cbm-
pagnie zählt nach den Königlichen Bestimmungen vom 5 De-
eember 1843 und 13 December 1847 80 etat^mässige Stellen
tmd eben so viele Supemumerarien , und ausserdem eine unbe-
schränkte Zahl von ausserhalb der Anstalt wohnenden Schülern.
In den Philippinen^ Habana und Portorico sind 2 Artillerie^
Subinspectoren, 1 Departements- Commandant, 7 Obersten, 15
Oberst -Lieutenants, 4 Bataillons -Commandanten, 26 Capitanes
facultativos, 18 Capitanes practicos, 58 Lieutenants und 54 Unter-
lieutenants angestellt.
Die Geschütze der Artillerie werden mit Haulthieren be-
spannt Die Fussartillerie ist mit Gewehren bewaflfhet» welche
über dem Rücken hängen. Die Artilleristen fahren je zwei auf
den drei Protzkasten , welche zusammen ein vierrädriges Fuhr-
werk bilden.
Die im Jahre 1839 errichtete Spanische Berg -Artillerie be-
steht auf der Halbinsel, wie bereits bemerkt, aus 3 Brigaden,
eine jede Brigade zählt 4 Batterien, jede Batterie im Frieden 6,
Im Felde 8 Geschütze. Zur Bedienung jedes Geschützes sind
1 1 Mann und 1 Unterofficier commandirt, zum Transport 3 Maul-
thiere. Im Frieden sind fiir jede Batterie 3, im Kriege 12 Maul-
thiere zur Reserve vorhanden. Die Uniform der Artilleristen
besteht aus einem bequemen blauen , bis zu den Knien reichen-
den Waffenrock, blauen Kragen, mit rothen Streifen versehenen
weiten Pantalons, und schwarzen Kamaschen, welche bis an die
Knie über die Pantalons geknöpft werden, wenn die Brigade sich
auf dem Marsche befindet. In den Ecken des Kragens eine gol-
dene Bombe. Czako mit rothem Streifen am oberen Rande, ro-
them Federbusch, gelbem Blechschilde mit Nummer, Krone,
Sonne imd Schuppenketten. Gelbe Messing -Epauletts nnt roth
wollenen Franzen. 14 gelbe convexe, mit Kanonen und Krone
gezierte Knöpfe halten in zwei Reihen den Rock auf der Brust
zusammen. Bandelier imd Leibgurt von weissem Leder mit gel-
bem Blechschild, kurzes breites Fangmesser als Säbel, weisse
Handschuhe. Zur Parade wird ein Leibrock mit kurzen Schös-
523
Sen, vom breitem, roth gefutterten Ueberschlag, roth paspellirt,
angethan, mit rothem Kragen und Aufschlägen. Auf letzterem
vier übereinderstehende gelbe Knöpfe, auf jedem Rockschoss je
zwei Reihen zu drei Knüpfen, durch rotben Paspel getrennt, rothe
Streifen an den Pantalons, weisse Handschuhe. Die Sommer-
tracht besteht in weisser Leinwandsjacke, Pantalons, Ejtmaschen ;
Epauletts, goldene Bomben im Kragen, rothe wollene Fangschnüre
Wi^ b^i der Uniform. Auf dem an zwei schmalen weissen Rie-
mto getragenen Tornister liegt der mit blau und weiss gestreif-
t^t Leinwand überzogene Mantelsack und die Metallhülse für
den Federbusch. Ein Paar Halbstiefel ist zu beiden Seiten des
Tornisters angeschnallt. Die Carabiner werden gegen Percus-
sions - Oe'wehre umgetäuscht, sobald die in Arbeit befindlichen
heuen Gewehre fertig sind.
Es werden för die Artillerie die kräftigsten und grossesten
Männer ausgewählt Man hat auch hier die Bemerkung ge-
macht, dass die physische Entwickelung des Spaniers in dem
18ten fesp. 20ten Lebensjahre, dem militairpflichtigen Alter, im
Allgemeinen nicht in dem Maasse vollendet ist, um den anstren«
gendeii Dienst der Artillerie, welcher besondere Muskelkraft er-
fördert, ohne Nachtheil für die Gesundheit ertragen zu können.
Ed sind in der Artillerie meist Leute vom 22sten Jahre an ein-*
gestellt
Die Berg -Artillerie gehört zu der vorzüglichsten Waffen-
gattung der Spanischen Armee. Bei der Beschaffenheit des
Landes wird jeder in der Halbinsel geführte Krieg mehr oder
weniger die Natur eines Guerilla -Krieges annehmen; es ist also
üothwendig, für solche Expeditionen eine sehr bewegliche Ar-
tillerie zur Disposition zu haben, um die Unebenheiten des Ter-
Iräbis tehnell imd leicht überwinden zu können. Dazu ist die
Spanische Berg -Artillerie vorzugsweise geeignet. Das Material
derselben ist ausgezeichnet^ die Behandlung praktisch, und die
Maulthiere haben sich durch ihre Kraft und Ausdauer, und selbst
durch die Schnelligkeit, mit der sie im lebhaften Schritte stun-
denlang, ohne zu ruhen ^ sich fortbewegen, besonders bewährt^
524
und erst während der letzten Italienischen Campagne den Be«
weis geliefert, dass weder Infanterie noch Cavallerie ihr zu fol-
gen im Stande ist.
Man wählt für die Artillerie Maulthiere, die kurz, gedrun-
gen, mit starker Brust und Hals, rundem Rücken imd kurzen,
festen Beinen versehen sind. Sie werden vom sechsten Jahre ab
zum Dienst benutzt, und bleiben in demselben acht bis zehn
Jahre. Im sechszehnten Jahre werden sie ausrangirt^ doch finden
sich ausnahmsweise besonders dauerhafte Thiere bis ziun zwan-
zigsten Jahre im Dienst. Der Beschlag ist leicht und ohne Stol-
len. Die Maulthiere der fahrenden Artillerie sind meist gescho-
ren, die der Bergartillerie nicht. Man hält die in den Bergen
Cataloniens gezogenen Maulthiere für besonders tüchtig und
zieht die schwarzbraunen und schwarzen den hellfarbigen vor.
Die Mähnen der Maulthiere dieser Zucht sind steif aufrecht-
stehend, aber dünn, die Schweife dagegen voll und stark.
Die Thiere erhalten täglich 8 Quartillos (3 Metzen) Gerste und
1 Arroba oder 25 Pfund Weizenstroh. Das letztere wird
gedrillt, aber nicht zu ganz kleinen Schnitzeln, sondern zu
grösseren Stücken, welche jedoch ziemlich weich durch jenen
Prozess geworden sind. Fehlt es an gedrilltem Stroh, so wird
solches von den Soldaten geschnitten, zu welchem Behuf e sie
ein kleines sichelförmiges Messer bei sich führen. Das Hechsei-
schneiden zu 5 Zoll langen Stücken geschieht, indem man ein
Bündchen Stroh mit der Hand umfasst und damit über die
scharfe Schneide der Sichel herunter drückend und reissend
hinabfahrt. Es wird die tägliche Ration zu dreien Malen verfut-
tert, Morgens um 7 — 8, Mittags 12 und Abends 8 Uhr. Das
Gerstenfutter wird im Frühjahr nass gereicht Auf sorgfältiges
Putzen wird streng gesehen; im Sommer werden die Thiere re-
gelmässig gebadet. Im Stall stehen sie auf Steinpflaster. Nach
Anstrengungen und starken Bewegungen lieben es die Maul-
thiere, sich zu wälzen; ein Vergnügen, das man ihnen häufig ge-
währt Die Last, welche die Maulthiere der Bergartillerie tra-
gen, sind 3 und resp. 2 Centner. Zu jedem Geschütz gehören
525
drei Thiere. Das erste trägt das Rohr (pieza), das zweite die La-
fette (coruiia), das dritte die Munition.
Auf Commando treten 8 Mann , 4 und 4 sich gegenüber,
hart an das Geschütz, hinter welchem zwei 4 Fuss lange schmale
lederne Munitionskasten stehen, in weissen Buchstaben die Num-
mer der Brigade, Batterie imd des Geschützes angebend. In
jedem Munitionskasten sind 6 Granaten- und 2 Kartätschen-
Schüsse. Im Frieden gehören 4, im Kriege 10 Munitionskasten
zu jedem Geschütz. ' Aus der dahinter aufgestellten Reihe der
gerichteten Maulthiere werden zwei vorgeführt, das eine vor,
das zweite hinter das Geschütz , beide mit dem Hintertheile ge-
gen dasselbe gewendet. Auf ein weiteres Commando treten zwei
Mann an die Munitionskasten imd heben dieselben einen nach
dem andern auf das hinterste dritte Maulthier; drei Mann heben
das Geschützrohr ab, indem sie die eine beschlagene Geschütz-
stange hineinstecken und die Traube in einen in der Mitte der
zweiten Stange befestigten eisernen Ring hängen, und so das
Rohr vom an der im Rohre steckenden Stange durch einen
Mann, die hintere Stange durch zwei Mann getragen auf das
Sattelgestell des mittelsten Thieres legen und befestigen, wäh-
rend die drei letzten Artilleristen die Lafette mit den Rädern
auf das Sattelgestell des vordersten Thieres heben und an-
schliessen. Das mittelste Maulthier wird umgewandt, und es
stehen nun die drei Maulthiere hinter einander gerichtet; vom
das Thier mit der Lafette, dann das Thier mit dem Geschütz,
zuletzt das Thier mit der Munition. Die Mannschaft tritt zusam-
men, und in unglaublich kurzer Zeit ist wieder abgeladen, das
Geschützrohr aufgelegt und bedient. Die Sättel und Gestelle
sind sehr schwer und praktisch eingerichtet, so dass auf jedes
Gestell das Rohr, oder die Lafette, oder die Mimition gelegt, also
auch mit der Last auf Märschen gewechselt werden kann. Jeder
Sattel wiegt 1 Quintal (Centner), das Geschützrohr 2 Quintales, die
Lafette 2 Quintales und die Munition 1^. Die letztere trägt sich,
nicht allein des geringeren Gewichts , sondern der Verpackung
wegen am leichtesten; das Geschützrohr, weil die volle Last
d26
jiussobliesßlich auf die Mitte des Rückens drückt^ pm schwerstea;
die Lafette um deshalb leichter, weil die beiden R&der die ^^ast
zu beiden Seiten mehr vertheilen.
Mit dem grossesten Vergnügen habe ich einige Male die
Artillerie -Kasernen und Ställe besucht, und mich eben so über
die musterhafte Ordnung und Reinlichkeit, die überall herrscht,
4il8 über die ausgezeichnete Haltung der Mannschaft^ ihre Frische
und Tüchtigkeit gejQreut
Es besteht auf dem Festlande eine Jimta superior econo-
mica de Artilleria, der General-Direction untergeordnet, deren
Bestimmung es ist, Alles zu prüfen, was die Ausgaben, die Be-
stände, das Material anbetriffl;, und die Methoden der öccmomi-
schen Departements -Junten in Einklang zu bringen.
Eine andere Junta facultativa de Artilleria bemüht sich,
durch ihre Unterstützung dem obersten Chef des Corps die Be-
aufsichtigung imd Leitung desselben zu erleichtem.
Diese Junten bestehen je aus einem Präsidenten, Viee-
Präsidenten, 4 Mitgliedern und dem Secretariate. Ausser den
militairischen Mitgliedern der Junta superior economica werden
ein höherer Rechnungs- Beamte und ein Eriegs-Conunissair zu
den Sitzungen zugezogen.
Die Secretaria der General-Direction zählt 11 Mitglieder.
Die Hauptstadt des ersten Artillerie -Depart^nents ist Bar-
celona. Dort sind 2 Brigaden des ersten Regiments, eine Berg-
brigade, eine schwere Brigade und die Handwerks -Compagnie
(maestranza) stationirt. Artillerie -Festungs-Commandanten die-
ses General- Capitanats stehen in Barcelona, Figueras, Mallorca,
Menorca, Tarragona, Tortosa, Lerida, la Seo de Urgel, Car-
dona, Gerona und Rosas.
Die Hauptstadt des zweiten Departements ist Valencia.
Dort stehen 2 Brigaden des zweiten Regiments, eine Bergbri-
gade und die Handwerks -Compagnie zu Cartagena. Es gehiSren
dazu die Pulyer&brik zu Murcia, die Salpet^fabriken zu Zara-
goza und Lorca, die Schwefelminen von Hellin. Festungs-Axtil-
527
lerie-CommAndaaten befinden sich zu Cartagena, Valencia, Ali-
cante, Zaragoza, Jaca, Peniscola, MoreJla und Murviedro.
Sevilla ist die Hauptstadt des dritten Departements. In
demselben sind drei Brigaden des dritten Regiments, eine rei-
tende , eine schwere und eine Bergbrigade staüonirt. Dsusu ge-
hört die Brigade von Ceuta in Afirica, die Handwerks -^C<Hnpagnie
zu SeviUa, die Bronce-Giesserei daselbst, die Fabrik der Kupfer-
hütchen, die pyrotechnische Centralscbule, die Feuersteinj&brik
zu Loja, die Pulver- und Salpeterfabrik zu Granada, die Schwe-
felmine von Benamaurel. Festimgs -Artillerie -Commandanten
des Districts sind stationirt in Sevilla, Gadiz, Badajoz, Malaga,
Algesiras, Ceuta, Almeria, San Fernando, Granada^ MeliUa, Ta-
rifa, die Chafarinen- Inseln und Olivenza.
Im vierten Departement ist Coruna die Hauptstadt Es
stehen in demselben 2 Brigaden des vierten Regiments und eine
Brigada montada; es gehört dazu die Handwerks -Compagnie
zu Coruna, die Gewehrfabrik zu Oviedo, die Geschütz- imd Mu-
nitions-Giesserei zu Trubia. Festungs- Artillerie -Commandanten
stehen in Coruna, Ferrol, Vigo, Gyon.
Segovia ist die Hauptstadt des fünften Departements. Dort
sind die Brigaden des fünften Regiments, eine schwere und eine
Bergbrigade, die Handwerks -Compagnie von Segovia, die Waf-
fenfabrik von Toledo, die Gewehrfabrik von Placencia, die Mu-
nitionsfabrik (£isenguss) von Orbaiceta, die Pulverfabrik von
Ruidera, die SalpeterGäbriken von Tembleque imd Alcazar de
San Juan; desgleichen befindet sich in diesem Departement die
Cadettenschule (Colegio y Compania de Caballeros Cadetes) zu
Segovia. Artillerie -Festungs- Commandanten sind stationirt in
Madrid, Pamplona, San Sebastian, Santander, Ciudad Rodrigo,
Santona, Valladolid, Burgos, Yitoria, Zamora.
Auf den Canarischen Inseln steht eine schwere Brigade.
Die Artillerie-Yerwaltungs- undRechnungs-Behörde (Cuerpp
de cuenta y razon) besteht aus einem Intendanten, 6 Kriegs- und
Artillerie- Departements -Rftthen erster, 19 zweiter Klasse, 2 Su-
ipecDumerarien erster und 3 zweiter iKlasse, 4 honoraiios zweiter
528
und 2 dritter Klasse, und 27 Oficiales erster, zweiter, dritter
Klasse mit dem erforderlichen Kanzlei -Personale.
Der Gerichtshof für die Artillerie ( Juzgado general y priva-
tivo) besteht aus einem General -Assessor, einem Fiscal und
einem Gerichtsschreiber. In jedem Artillerie -Departement befin-
det sich ein Untergericht, zusammengesetzt aus dem Sub-
inspector, einem Assessor, einem Fiscal- Ad vocaten und einem
Gerichtsschreiber. An denjenigen Orten, wo Fabriken, Hand-
werks-Compagnien oder industrielle EtabUssements sich befin-
den, welche weit entfernt von der Hauptstadt des Departements
liegen, sind Gerichts -Commissionen niedergesetzt, die aus einem
höheren OfBcier der Waffe, aus einem Assessor, einem Fiscal
und einem Schreiber bestehen.
Es muss schliesslich noch erwähnt werden, dass die Artille-
rie ein sehr interessantes, vortre£Qich geordnetes und unterhal-
tenes Museum besitzt, welches unter die Beaufsichtigung eines
Brigadiers als Directors gestellt ist. Das Gehalt der Artillerie,
nach Abrechnung der Abzüge, beträgt monatlich für den
Sargento . . I. Klasse 188 r. 8 m. IL Klasse 169 r. 14 m.
Cabo I. . 94 » 4 » n. . 75 » 10 »
Artilleristen I. » 66 . 12 » H. . 60 » 24 »
nebst Brod, Holz, Oel und Bett.
Das Ingenieur-Corps (Cuerpo de Ingenieros). Wenn die
Spanische Armee ihrem Vaterlande zur Ehre und Zierde gereicht,
so bildet das Ingenieur- Corps ein kostbares Juwel in diesem
Schmucke. In seiner Organisation, in seiner Tüchtigkeit und in
seinen Leistungen steht dies Corps unter den Auspicien seines
würdigen Vertreters so ausgezeichnet da, dass jedes Land Euro-
pas, dem es angehören möchte, stolz auf seinen Besitz sein würde.
Die Geschichte hat uns gezeigt, dass es in den verschiedenen
Völkerstämmen der Erde eben keiner besonderen Entwickelung
der Civilisation bedurfte, um sich durch die Wahl der Wohn-
plätze, durch natürliche oder künstliche Schutzwehren gegen
feindliche Ueberf&lle sichern, gegen feindliche Angriffe verthei-
digen zu können. Die Celtiberier in Spanien befanden sich noch
529
im leidlichen Naturzustande, als sie ihre Cyclopenmauem errich-
teten, welche Jahrtausenden Trotz geboten haben. Die Umwal-
lungen der Städte als solche erföllten nach Erfindung des Schiess-
pulvers ihren Zweck nicht mehr ; die alten Systeme der Befesti-
gung mussten aufgegeben, es mussten neue Principien der Ver-
theidigung und des Angriffs erdacht und durchgeführt, kurz die
Fortüication musste zur Wissenschaft erhoben werden. Spanien
blieb in dieser Beziehung keinesweges hinter den Anforderungen
seiner Zeit zurück. Unter Isabella der Kathoüschen, imter Carl I
(V), unter PhiÜpp II war es nicht das Kriegsglück, es war das
Uebergewicht der entwickelten Kriegskunst, welche Erfolge her-
beiführte, die Spanien auf den Höhepunkt seines Ruhmes und
seiner Grösse erheben mussten. Die damals in Spanien und den
Niederlanden errichteteii Academien bildeten die Pflanzschule
tüchtiger Ingenieure, aber man war der Ansicht, deren Thätig-
keit nicht zu einer selbstständigen Entfaltung gelangen zu lassen,
sie vielmehr von den Urtheilen anderer Waffengattungen abhän-
gig zu machen. So sollte es erst Phiüpp V vorbehalten bleiben,
nach dem Vorbilde, das ihm Heinrich IV von Frankreich gege-
ben, in Spanien am 24 April 1711 ein besonderes Ingenieur-
Corps zu errichten.
Die Spanischen Ingenieurs haben in allen Kriegen Aus-
gezeichnetes geleistet; sie haben in Friedenszeiten Festungs-
werke renovirt, neue erbaut, gemeinnützige Anlagen ausgefBhrt,
Arsenale, Werkstätten, Hafenbauten, Landstrassen und Canäle
hergestellt, und sich um die Wissenschaft durch Karten, Pläne,
topographische und hydrographische Arbeiten verdient gemacht
Die Strassen von Andalusien und Castilien, die Chaussee durch
die Cabrillen, der Canal von Castilien sind solche Werke, die für
sich selbst sprechen. Im Jahre 1774 wurde das Corps in drei Sec-
tionen unter drei Generale getheilt; die erste übernahm die Lei-
timg und den Unterricht in den Militair- Academien, die zweite
föhrte Land- und Wasserbauten für die Regierung aus, die
dritte verfolgte ausschliesslich militairische Zwecke.
▼. Minutoli, Spanien. 34
530
Eine Division des Corps befindet sich in den überseeischen
Provinzen, und hat durch ihre Werke, wie durch die uHssen-
schaftlichen Beiträge flir Geographie und Geschichte jener Län-
der grosse Anerkennung erworben.
Am 5 September 1802 ward das Königliche Regiment der
Zapadores minadores mit 2 Bataillonen errichtet, ausschliesslich
fiir den Campagnedienst bestimmt. Dies Corps war das erste,
welches 1808 seine Fahne wider Napoleon erhob.
Im Jahre 1851 war das Ingenieur -Corps durch einen Gefe
Superior aus der Klasse der Generale dirigirt^ welcher den Titel
«Ingenieur- General der Heere, Festungen imd Grenzen des Kö-
nigreichs» fuhrt, und zu gleicher Zeit General -Inspector der
Truppen dieser Waffe ist> die sich im Dienste befinden und ihre
Thätigkeit nach den verschiedenen Richtungen ihres Berufes
entwickeln. Auf der Halbinsel sind 3 Mariscales de Campe als
Directores subinspectores angestellt; 7 Brigadiers con letras de
servicio als Directoren; 7 Obersten als XJnterdirectoren, 14 Ober-
sten, 19 Oberst -Lieutenants, 18 erste Commandanten, 61 Capi-
taine und 80 Lieutenants. In den überseeischen Provinzen sind
ausserdem ein Mariscal de Campo als Director, ein zweiter Di-
rector mit dem Range eines Brigadiers, 3 Obersten, 1 Oberst-
Lieutenant, 15 erste Bataillons - Commandanten und 16 Capitaine
im Dienst.
Die Truppen dieser Waffe bilden ein Regiment, mit Chefs
und Ingenieur -Offideren versehen, in deren Ermangelung zur
Complettirung Officiere von der Linie commandirt werden. Das
Ingenieur- Regiment besteht aus 3 Bataillonen zu 6 Compagnien,
nämlich 1 Pontonnier-, 1 Mineur- und 4 Sapeur-Compagnien.
In jeder Compagnie sind 18 Handwerker, 1 Unterofficier (Sar^
gento), 1 Gefreiter (Cabo) und 8 Sapeure, welche die zum Spe-
daldienst des Train bestimmte Abtheilung bilden ; dazu kommen
2 Mann jugendlicheren Alters, welche, vereinigt mit denen der
übrigen Compagnien, als die Section der Zapadores jovenes be-
stimmt sind, die Klassen der Gefreiten und Unteroffidere au
ganzen.
531
Das Ingenieur -Regiment ist in Guadalajara stationirt. Dort
ist zur tüchtigen wissenschafUichen Vorbildung von Ingenieiir-
Officieren eine Academie errichtet^ deren Alumnen in einem vier-
jährigen Zeiträume den theoretischen und praktischen Unterricht
ihrer Waffe erhalten* Zur Ertheilung dieses Unterrichts sind ein
Studien- und ein Disciplinar-Director, 9 Professoren und 4 Hül£s-
Professoren angestellt, auch ist durch die ganze Einrichttmg imd
Ausstattung der Anstalt in würdigster Weise gesorgt.
Die Academie befindet sich in den schönen und weiüäufti-
gen Gebäuden, welche Philipp V errichten Hess, um durch eine
im grossartigsten Maasstabe angelegte Tuchfabrik zunächst den
diesfäUigen Bedarf für ganz Spanien zu decken. Das Etablisse-
ment Utt jedoch in seinen Grundlagen an solchen Mängeln, dass
die unter Carl lU in den Jahren 1757 bis 1784 durch den Mini-
ster Florida Bianca eingeleiteten mehrfachen ReorganisationiS-
Versuche ohne allen Erfolg blieben. Von den Franzosen zer-
stört^ wurden die Baulichkeiten durch Ferdinand VII wieder her-
gestellt, \md im Jahre 1839 durch Eönigl. Decret vom 1 October
zu ihrer jetzigen Bestimmung eingerichtet
Zur Aufnahme in die Academie ist das sechszehnte Lebens-
jahr erforderlich, und eine gesunde und kräftige Natur, geeignet^
den anstrengenden Dienst ertragen zu können. Es werden Offi-
cierssOhne und Cadetten der Armee, so wie Alumnen aus bürger-
Uchen Verhältnissen aufgenommen; die ersteren richten ihr Auf-
nahmegesuch durch ihre Vorgesetzten an Ihre Majestät die Kö-
nigin, die anderen an den Ingenieur- General, unter Beifügung
der erforderlichen Documente über die Familien -Verhältnisse
und tadellose Führimg. Vor der Zulassung zur Prüfung findet
eine körperliche ärztliche Untersuchung statt. Die erforderliche
wissenschaftliche Vorbildung wird durch Examina festgestellt,
welche im Monat JuU statt finden und von fünf Professoren ge-
leitet werden.
Die Prüfung setzt ziemlich gründliche Kenntnisse in der
Arithmetik und Algebra voraus, in der Geometrie, in der Trigo-
nometria rectelinea und Geomettia practica^ und endlich im Zeich-
34'
532
neiif in Sprachen, Geschichte und Geographie. Nur diejenigen wer-
den aufgenommen, welche in den drei ersten Gegenständen gut
bestehen. Nach dem Ausfall der Prüfiing rangiren die Aspiran-
ten zur Besetzung der statt findenden Vacanzen. Diejenigen,
welche nicht militairischen Sold von der Armee beziehen, müs-
sen den Kostenbetrag für die Theilnahme an den Studien für
das erste Halbjahr im Voraus deponiren. Es beläuft sich der-
selbe auf 1800 r., also 10 r. (21 Silbergroschen) täglich.
Die Alumnen der Ingenieurschule stehen in gleicher Cate-
gorie mit den Cadetten der Armee. Nach zwei Studienjahren
können sie zu Unterlieutenants avanciren, in welcher Eigenschaft
sie bis zum Austritte verharren, wo sie als Lieutenants in das
Corps einrangirt werden. Der jährliche Unterrichts -Cursus be-
ginnt am 1 September imd dauert bis zum Schluss des Monats
Juni. Zwischen-Ferien finden nur an den hohen Festtagen statt.
Die Unterrichts -Gegenstände vertheilen sich auf zwei Klas-
sen und einen vierjährigen Lehr- Cursus wie folgt:
Im ersten Jahre.
Erste Klasse: 1. Differenzial- und Integral -Rechnung.
2. Analytische und angewandte Geometrie.
3. Sphärische Trigonometrie und Cosmogra-
phie.
4. Speculativer oder höherer Theil der Feld-
messkunst
Zweite Klasse: 1. Beschreibende Geometrie.
2. Schattenlehre.
3. Lineal-Perspective.
4. Topographie.
Im zweiten Jahre.
Erste Klasse: 1. Speculative Mechanik.
2. Angewandte Mechanik.
3. Maschinenlehre.''
533
Zweite Klasse: 1. Allgemeine Physik.
2. Optik und Licht-Peispectlye.
3. Chemie.
Im dritten Jahre.
Erste Klasse: 1. Vorarbeiten zur Construction.
2. Gleichgewicht und resistencia de las piezas.
3. Construction in Erde imd Stein.
4. » in Holz und Eisen.
5. Gewölbebau (Bovedas).
6. Architectur.
7. Wegebau.
8. Brückenbau.
9. Canalbau.
Zweite Klasse: 1. Physische Geographie.
2. Geologie.
3. Das Schneiden und Bearbeiten der Steine.
4. Schneiden, Verbinden und Befestigen des
Holzes.
5. Maschinen zum Bau anzuwenden.
6. Fliegende Brücken.
7. Geräthe und Eisenwerkzeuge.
Im vierten Jahre.
Erste Klasse: 1. Artillerie; Beschreibung der alten und
neueren Angriffs- und Vertheidigungs-
Waffen.
2. Feldfortification; ihr Angriff und Verthei-
digung.
3 . Dauernde Fortification ; ihr Angriff und Ver-
theidigung.
4. Minen.
5. Militair-Brücken.
6. Allgemeine Taktik.
7. Strategie.
8. Militairische Kenntnisse imd Erfthrungen.
534
Zweite Klasse: Zeichnen, mit Bezug auf die in der ersten
Klasse desselben Jahres vorgetragenen Ma-
terien.
Die Unterrichtsstunden der ersten Klasse beginnen um 9 Uhr
Morgens 9 dauern l\ Stunden; die der zweiten Klasse beginnen
nach einer Viertelstunde Zwischenzeit und dauern gleichfalls
1-1 Stunden; der Zeichnenunterricht täglich Vormittags eine
Stunde. Das Planzeichnen wird nach der Lehmann -Müffling-
schen Methode gelehrt. Das Studium der Ordonnanzen und mi-
litairischen taktischen Anordnungen sammtlicher Waffen wird
in einer besonderen Klasse Nachmittags theoretisch und prak-
tisch gelehrt. Des Donnerstags werden Excursionen gemacht^
um Feldmessen oder praktische Versuche zur Erläuterung der
vorgetragenen Theorien zu üben.
Nach dem beendeten academischen Lehrcursus werden die
früheren Alumnen in ihrer Eigenschaft als Lieutenants zu grösse-
ren praktischen Uebungen im Festungsbau, Schiffbrückenbau, in
Manövern und Scheingefechten etc. geübt. Examina werden, wie
auf allen Spanii^chen Lehrinstituten, so auch auf der Academie
zu Guadaligara, sehr viele absolvirt Zunächst:
1. Die Prüfung zur Aufnahme durch 5 Professoren;
2. am Schlüsse jeden Monats von jedem Professor in dem er-
theilten Unterrichts- Gegenstande;
3. am Schlüsse jedes Jahres von 3 Professoren ;
4. am Schlüsse des vierjährigen Cursus von 5 Professoren.
Die Alimmen, welche bei den Versetzungs -Prüfungen nicht
genügende Kenntnisse nachweisen, bleiben in ihrer Klasse; ent-
spricht auch das nächstfolgende Examen oder ihre Führung
nicht den gehegten Erwartungen, so werden sie aus der Anstalt
entfernt.
Die Schlussprüfungen sind sehr streng. Jeder Examinande
wählt durch das Loos die zu liefernden Arbeiten, zu deren An-
fertigung er eingeschlossen, aber mit dem erforderlichen Mate-
rial an Büchern versehen wird. Diese Examina sind schriftlich
585
und miindlich, praktisch und theoretisch, und die ertheilten
Zeugnisse lauten:
1. Vorzflglich in allen Gegenständen.
2. Vorzüglich in den meisten Gegenständen.
3. Einstimmig sehr gut.
4. Der Mehrzahl der Stimmen nach — sehr gut.
5. Einstimmig — gut
6. Der Mehrzahl der Stimmen nach — gut.
Nach dem Ausfall dieser Sclilussprüfung wird die Ancien*
netät im Corps bestimmt
Im Monat Juli und August ist die Anstalt geschlossen, in«
dem kein Untenicht ertheilt wkd, und Alumnen und Lehrer,
welche es wünschen, die Ferienzeit ausserhalb zubringen können.
Die Junta der Professoren zahlt sehr ausgezeichnete Offi-
eiere. Sie sind sämmtUch zu ihrer wissenschafUichen Ausbildimg
im Auslande gewesen; sie haben neben schätzbaren Spraclikennt«
lüssen die gründhchsten Studien in ihren Fächern, vorzugsweise
in Frankreich gemacht, wo insbesondere sehr ausgezeichnete Ma-
thematiker, Chemiker imd Physiker gebildet wurden. Aber in
den schönen Räumen der Academie, deren hohe und helle Säle
nichts zu wünschen übrig lassen, ist auch fiir eine ausgewählte
Bibliothek, für ein sehr schönes Cabinet fiir Naturgeschichte, für
eine reichhaltige Sammlung der neuesten Instrumente für Feld*
messkunst, Topographie, Mechanik, Electricität, Physik und
Chemie aus den ersten Werkstätten des Auslandes, es ist för
ein höchst zweckmässiges Laboratorium für Chemie, ein beson-
ders eingerichtetes Zimmer fiii' Versuche in der Optik, und end-
lich für ein wohlgeordnetes Museum gesorgt, welches eine voll-
ständige Modellkammer für alle Arten der Construction und
Fortüication , für Material in allen Stein- und Holzarten, Mörtel,
Kalke, Maschinen, Pontons, Werkzeuge, Geräthe und Waffen
bild(md, eben so interessant för den Beschauer, als nützlich und
belehrend für den Schüler ist
Ich kann mit Genugthuung aussprechen, dass ich mit be-
sonderem Vergnügen die Academie in Guadalajara besucht habe.
536
Eben daselbst befinden sich aber auch in dem alten» auf der
Höhe belegenen, vortreflfüch benutzten Kloster des heili^n
Franciscus die Handwerker -Werkstätten. Das Bloster ward im
Jahre 1200 durch Donna Berenguela für die Templer errichtet,
durch Admiral Mendoza 1393 umgebaut, und ist nach Auf-
hebung der Klöster seiner jetzigen Bestimmung übergeben, und
neuerdings mit zinnengekrönten Mauern umgeben und befestigt
Unter der sehr tüchtigen Leitung von 0£ficieren werden hier die
Handwerker ausgebildet für die Anfertigung der Wagen, Brücken,
Lafetten und Geschützparke. Das Zeughaus enthält AUes, um bei
plötzUcher Mobilmachung den ganzen Train mit den erforder-
lichen Gespannen und Geschirren sofort in Bewegung zu setzen.
EndUch besteht in Guadalajara unter der Direction eines
talentvollen Ingenieur -Capitains ein Gymnasium, in welchem
auch diejenigen jungen Leute unterrichtet werden, welche auf
Kosten der Regierung ihre wissenschaftUche Vorbildung für den
Kriegsdienst erhalten. Ich habe den Pompiers- und Turnübun-
gen dieser Schaar frischer, kräftiger und körperhch gewandter
Knaben zugesehen. Die Uebimgen sind eben so zweckmässig
als praktisch ; im Springen, im Erklettern von Mauern und Mus-
kelkraft-Uebungen wird AusserordentUches geleistet, und ich
bedauere aufrichtig, dass der Raum mir nicht gestattet, in die
Details einiger Uebungen hier einzugehen, welche ausschliesslich
darauf berechnet sind, bei Schanzarbeiten, Brückenschlagungen,
Sturmlaufen durch Gelenkigkeit, Krafl imd GeschickUchkeit zu
ergänzen, was an sonst gebräuchUchen Hülfsmitteln etwa nicht
zur Stelle sein sollte.
Zur Au&ahme der Festungsplane, der Grenzen und Küsten,
und zur Beaufsichtigung tmd Unterhaltung der Festungswerke
selbst ist eine topographische Brigade, aus einem Chef, 2 Goips-
Officieren, 2 Sargenten erster, 4 zweiter Klasse, 2 Cabos erster,
4 zweiter Klasse xmd 8 Sapeurs bestimmt, so wie far die Un-
terhaltung der Fortificationen eine Anzahl von Officieren in die
Festungen commandirt sind.
537
Die 15 Subinspectionen correspondiren mit den General*
Capitanaten. Unter der General- Dir ection steht das Secretariat,
das Archiv, das Museum, das Depositum topographicum , die
Bibliothek, die Correspondenz mit dem Auslande und die ausser-
ordentlichen Commissionen, welche in militair-wissenschafUicher
Beziehung nach den HaupÜändem Europas ausgesandt werden.
Unter der Bezeichnung von Subaltem -Beamten sind zwei Klas-
sen von Oficialen in Thätigkeit; die eine, um die Leitung der
auszuführenden Bauten zu übernehmen; die andere, um das
Rechnungswesen des Corps zu leiten. Die ersteren sind Werk-
meister ersten und zweiten Ranges, die anderen Bauaufseher und
Castellane.
Das Juzgado privativo dieses Corps besteht in dem Appell-
hofe in Madrid, zusammengesetzt aus dem Ingenieur- General,
1 Assessor general, 1 Fiscal, 1 Gerichtsschreiber, 1 Procurador
und Alguazil. Die Untergerichte, welche in jeder der 15 Sub-
inspectionen der Halbinsel und Adjacenten niedergesetzt sind,
so wie in dem Stationsorte Guadalajara, sind durch einen Chef
oder Director, 1 Assessor, 1 Advocat- Fiscal und 1 Gerichts-
schreiber gebildet
Durch KönigUches Decret vom 31 Juli 1850 ist eine Com-
pagnie von Ingenieur-Handwerkern, unabhängig vom Re^mente,
ausschliesslich für den Dienst in Cuba bestimmt (105 Mann), mit
einem Capitain als Chef, 2 Lieutenants, 2 Unterlieutenants der
Infanterie, 1 Sargenten erster, 4 zweiter Klasse, 1 Fourier, 8 Ca-
bos erster, 8 zweiter Klasse, 1 Tambour, 1 Hornisten, 25 Hand-
werker ersten und 80 zweiten Ranges.
Die Uniform der Ingenieure besteht aus einem Türkisch
blauen Leibrock, blauen Brustaufschlag (solapa) mit 7 weissen
Knöpfen auf jeder Seite; Kragen, Aufschläge, Schoossbesätze
scharlachroth ; am Kragen und in den Rockschössen die Thürme
von Castilien in Silber; 3 Knöpfe sind auf dem Aermelaufschlag;
auf den Knöpfen die Krone, auf dem Hutschilde die Bezeichnung
(Guerpo de Ingenieros); blaue Beinkleider, silbergalonirter Hut.
538
Das Regiment trä^ dieselbe Uniform, mit dem Unterschiede,
dass auf dem Schilde (lama) «Regimiento de Ingenieros» steht;
der Helm ist von Leder mit weissem Beschlag und Zierratli.
Am 21 September 1847 bewilligte Ihre Majestät die Köni-
gin dem Regimente, als eine Anerkennung für seine Tapferkeit
und Führung, tm seine drei Bataillonsfahnen die Bänder des Or-
dens von San Fernando, und am 15 November 1850 fiind der
feierliche Act selbst statt, in welchem die Königin in Gegenwart
der Minister, vieler Generale und der Gesammt- Garnison von
Madrid diese Ehrenzeichen an die Fahnen befestigte.
Al\jahrUch erscheint eine besondere Rangliste für das In-
genieur-Corps, mit vollständigen Nach Weisungen über den Stand
und die im Verlaufe des verflossenen Jahres eingetretenen Ver-
änderungen.
Das Corps ist im Besitz einer lithographischen und einer
Druckerpresse. Auf der ersteren werden die Vorträge der Pro-
fessoren durch Ueberdruck vervielfältigt; auf der anderen kön-
nen die Ofificiere literarische Arbeiten gegen Erstattimg der haa-
ren Auslagen drucken lassen.
Am 25 Mai 1851 legte der Kriegs -Minister der Königin ein
Memoire vor, worin er auseinander setzte, dass das Vertheidi-
gungs- System Spaniens unvollständig und ungenügend sei; dass
ein grosser Theil der Festungen nach veralteten » der modernen
Kriegs - und Befestigungskunst nicht entsprechenden Systemen
erbaut sei, dass in allen Ländern Europas seit 1815 die Jahre
des Friedens benutzt wären, um neue und starke Festungswerke
aufzufuhren, und dass mithin in Spanien zunächst eine Conunia-
sion von Sachverständigen niedergesetzt werden möchte, um
den jetzigen Zustand der Dinge an Ort und SteUe zu prüfen und
danach die erforderlichen Vorschläge vorzubereiten. Durch Kö-
nigliche Decrete vom 25 Mal 1851 wurde eine solche Conunis-
sion bestellt, bestehend aus dem (reneral Zarco del Valle als
Präsidenten, 2 General-Lieutenants, 7 Brigadiers und 3 Senato-
ren des Königreichs , mit dem Auftrage , ihre Vorschläge über
die Erhaltung und Erweiterung der Hauptfestungen, über die
539
etwa neu anzulegenden fortificatorischen Werke und zu befesti-
genden Platze, und über die Art und Weise, wie die Werke der
als Festungen Preis zu gebenden Plätze geschleift oder ander-
weit erhalten oder verwerüiet werden können.
Die Commission hat ihre Arbeiten bereits mit grosser Thä-
tigkeit begonnen.
Die Spanische Cavallerie (Caballeria). Die 15 Regi-
menter Carabineros und Ulanen (lanceros) haben nach der Or-
ganisation vom 21 September 1847 je 4 Escadrons, im Ganzen
522 Mann und 446 Pferde. Durch Königliches Decret vom
9 December 1851 wurde ein neues Regiment Cavallerie, und
neben den bestehenden 8 Escadrons Jftgem (cazadores) noch
3 Escadrons JSger und eine Remonte - Schwadron in gleicher
Stärke wie die übrigen der Armee zu bilden befohlen, und be*
stimmt, dass die beiden ersten Ulanen -Regimenter das dritte
imd vierte Regiment Carabiniers bilden sollten. Die Carabiniers-
und Ulanen -Regimenter bestehen aus 4 Escadrons zu 522 Mann
und 400 Pferden; die Jäger -Escadrons aus 134 Mann imd 103
Pferden; die Remonte-Escadrons aus 138 Mann und 48 Pferden.
Das erste Regiment Carabiniers (Rey) trägt Metall«
helme mit gelbem Pompon und Wappenschild, Schuppenketten
vom selben Metall, schwarzem Kamm tmd Schweif von Pferde-
haar mit rothem Federbusch ; kurzer rother Leibrock ; der Kra-
gen mit 4 Haken geschlossen, 9 Knöpfe auf der Brust, 2 in der
Taille; in den breiten Rockschössen 4 Granaten in gelbem Tuche,
am Halskragen 2 goldgelbe Litzen und gleiche Einfassung; him-
melblauer Kragen und Aermelaufschläge mit Querlitzen (carte-
ras) und drei kleinen Knöpfen besetzt; gelbe, convexe Teller-
knöpfe mit einer Granate; goldgelbe Tuch-Epauletts mit wolle-
nem rothem Rande (pnente) und Franzen (forro) und kleinem
Knopfe oben; graublaue Pantalons mit 2 Zoll breiten rothen
Streifen, innerhalb doublirt, ohne cuchiUos (früher gebräuchliche
Sitzleder), Linnen -Futter bis zur Wade, Steigriemen mit 8
Knöpfen von gelbem Metall. Grauer Mantel mit rothem Kragen
und gelben Litzen, mit Haken von Metall und zur Hälfte mit
540
Leinwand gefuttert Die Stiefelsohle mit 40 starken Nageln be*
schlagen; eiserne Sporen mit geradem Stachel und achtspitzigem
Spomrade.
Das zweite Regiment Carabiniers (Reinar) trägt die-
selbe Uniform, mit dem Unterschiede, dass Kragen, Aufschläge
und Epauletts weiss, die Ränder und Franzen der letzteren aber
gelb sind
Das erste Regiment Ulanen (Principe) ist durch De-
cret vom 9 December 1851 zum dritten Regiment Carabiniers
unter Beibehaltung seiner Bezeichnung befördert.
Das zweite Regiment Ulanen ist durch dasselbe De-
cret in das vierte Garabinier- Regiment verwandelt und fuhrt
den Namen Bourbon. Die Uniformen sind dieselben und sollen
in Zukimfl ohne Unterschied der ersten Carabineros- Regimenter
aus rothen Röcken mit blauem Kragen und Aufschlägen bestehen.
Das dritte Ulanen-Regiment (Famesio) wird das erste
Ulanen- Regiment und fuhrt die laufende Regiments -Nummer 5.
Die Uniform besteht in weissem Leibrock und Kragen, kurzen
Schössen, roth umgeschlagen; rothem Kragen auf dem Ueber-
rock und rothen Franzen an den Metall-Epauletts (hombreras),
so wie rothe Streifen an den graublauen Beinkleidern. Am Man-
telkragen eine gelbe Litze, eben so wie am Uniformskragen;
Haarbusch von rothen Pferdehaaren; rothes Pompon. Die Re-
giments-Niunmer in gelb auf den Rock -Achselklappen; gelbe
Metallknöpfe mit Türkenkopf und zwei gekreuzten Lanzen;
Schuppenketten an dem Czapka und Beschlag an dem Carabi-
ner gelb.
Die Ulanen von Almansa bilden das zweite Ulanen- und
das sechste Cavallerie- Regiment Leibrock, Kragen, Beinkleider-
streifen und Pompon gelb. Aufschläge an Aermel imd Schössen,
so wie Epauletts-Franzen himmelblau. Haarbusch weiss.
Die Ulanen von Pavia, das dritte Regiment dieser
Waffe, das siebente der Cavallerie, hat gelbe Röcke mit schai^
lachrothen Abzeichen, in demselben Verhaltnisse, wie die vor-
genannten Regimenter dieser Waffe.
541
Die Ulanen von Villaviciosa, das vierte Regiment der
WaflFe, das achte der Cavallerie: gelb mit carmoisin; Pompon
gelb, Haaxbusch weiss.
Die Ulanen von Espana, das fünfte Ulanen-, das neunte
Cavallerie-Regiment: himmelblauer Leibrock mit scharlachrothen
Abzeichen; Pompon und Haarbusch desgleichen.
Die Ulanen von Sagunt, das sechste Ulanen- und zehnte
Cavallerie-Regiment: blassgelb mit goldgelben Abzeichen; weis-
sem Haarbusch.
Die Ulanen von Galatrava, das siebente Ulanen- und
eilfte Cavallerie-Regiment: weisser Rock mit goldgelben Abzei-
chen ; weissem Haarbusch.
Die Ulanen von Santiago, das achte Ulanen- imd
zwölfte Cavallerie-Regiment: himmelblau mit gelben Abzeichen;
weissem Haarbusch.
Die Ulanen von Monte sa, das neunte Ulanen- und
dreizehnte Cavallerie-Regiment: weiss mit goldgelb; weissem
Haarbusch.
Die Ulanen von Numancia, das zehnte Ulanen- und
vierzehnte Cavallerie-Regiment: alles gelb; Haarbusch weiss.
Die Ulanen von Lusitania, das eilfte Ulanen- und
fünfzehnte Cavallerie-Regiment: gelb mit schwarzen Abzeichen,
jedoch gelben Streifen an den Pantalons ; schwarzer Haarbusch
und Pompon.
Das durch Decret vom 9 December 1851 neu errichtete
16te Cavallerie-Regiment erhielt den Namen von Al-
cantara.
Die Czapkas der Ulanen sind entweder gelb, blau, weiss,
roth oder schwarz.
Die Ulanen -Regimenter sollen in Zukunft eiserne Helme
und Uniformen wie die Carabiniers erhalten.
Die neuerrichtete berittene Leibgarde der Prinzessin von
Asturien erinnert in ihrer äusseren Erscheinung an die Horse-
guaxd in London.
542
Zu den 8 Jftger-Escadrons sind im Laufe des Jahres 1851
durch KönigUches Decret vom 2 Februar 5, und durch Decret
vom 9 December abermals 3 hinzugekommen, so dass deren 16
vorhanden sind, um für den Fall eines Krieges einem jeden Re-
gimente Cavallerie eine Eseadron leichte (sueltos) Jäger zaord-
nen zu können.
Die Namen der 16 Escadrons sind:
Mallorca 1 , Galicia 2 , Africa 3 , Africa 4 , Constitucion 5,
Bailen 6, Maria Cristina 7, Aragon 8, Valencia 9, Sevilla 10,
CastiUa 1 1 , Alava 1 2 , Burgos 1 3 , Cataluna 1 4 , Granada 1 5,
ValladoUd 16.
Die Uniform besteht in einem kurzen bouteillengrünen Leib-
rock, dreieckigen Aermelaufschlag carmoisinroth, eben solche
Epauletten mit weissen oder carmoisinrothen wollenen Franzen,
am Kragen auf jeder Seite eine gelbe Litze mit einem kleinen
Knopf (Türkenkopf, cabeza de turco), in der Mitte ein Hom (oor-
neta). Neun grosse glatte Knöpfe von gelbem Metall auf der
Brust, zwei in der Taille, in der Mitte der Rockschösse, zwischen
den rothen Umschlägen ein Messinghom. Blaugraue Beinkleider,
unten 8 Zoll hoch mit Leder besetzt Sitzleder werden erst auf-
gesetzt, wenn das Tuch durch den Gebrauch dünner geworden.
Czako von schwarzem Filz, mit schwarzem Tuch gefüttert, mit
carmoisinrothen oder schwarzem Bimde, gelbe Schuppenketten
und Czakoschild mit dem Königlichen Wappen und Jägerhoro,
grüner oder schwarzer Busch von Pferde- oder Ziegenhaar, lan-
ges carmoisin Pompon mit Ueberzug von Wachstuch. Blau-
grauer Burnus mit Aermeln und Kaputze, zur Hälfte mit rothem
Tuch, zur anderen Hilfte mit Leinwand, Kappe und Aermel mit
Wachsleinwand gefuttert; der Mantel mit Tuchstreifen zum
Ueberknöpfen versehen.
Die neuen Jägerumformen unterscheiden sich durch schwarz
zes Lederzeug und Czakos in Französischer Form mit schwarzem
schmalen Haarbusche, Preussische Epauletts von schwarzem
Tuch und weisser Nummer.
543
Die vier Remonte-Escadrons, von denen die neu errichtete
vierte den Namen Aragon flihrt, haben ähnliche Uniform, jedoch
tragen sie auf dem Epaulett die Nummer der Escadron ; sie tra-
gen hohe Stiefel, einen rotben Gürtel und graublaue Weste.
Die Cavallerie - Regimenter waren im Laufe des Jahres
stationirt:
Rey I de Carabineros in Arai\juez.
Reina 11 » Madrid.
Principe I de Lanceros .... » Barcelona.
Famesio 11 » Valladolid.
Alcantara III » Burgos.
Almansa IV » Madrid.
Pavia V » Almagro.
Villaviciosa VI » Sevilla.
Espana VII » Ciudad-Real.
Sagunto Vni » Granada.
Calatrava IX » Valencia.
Santiago X . Zaragoza.
Montesa XI » Ocana.
Numancia XII » Madrid.
Lusitania XIII » Vicalvaro.
Die Escadrons:
Mallorca 1 in Gerona.
Section de id » Palma.
Galicia 2 » Corufla.
Africa 3 > Malaga.
AlQrica 4 » Badajoz.
Gonstitucion 5 » Madrid.
Ballen 6 » Zaragoza.
Maria Christina 7 » Barcelona.
Aragon 8 » Pamplona.
Valencia 9 » Valencia.
Sevilla 10 » SeviUa.
544
Castilla 11 in ValladoHd.
Alava 12 » Vitoria.
Burgos 13 » Burgos.
Die fehlenden Regimenter und Escadrons waren in der Or-
ganisation noch nicht beendet.
Die Uniform der Lehrescadrons ist grün, wie die der Jäger;
auf der Schulter tragen sie gekreuzte Lanzen; rothes Pompon,
weissen Federbusch.
Die Trompeter der Jäger sind carmoisinroth gekleidet. Die
Schnüre der Trompeten sind gelb. Die Trompeter der Ulanen
tragen auf der Brust fünf breite , in Spitzen auslaufende Litzen
von der Farbe der Kragen und Aufschläge , und an den Panta-
Ions goldene oder Silberstreifen.
In Stelle der allgemeinen Kriegsschule ist durch König-
liches Decret vom 5 November 1850 die Infanterieschule in To-
ledo und die Cavallerieschide in Alcala de Henares getreten.
Letztere ist durch Decret vom 9 December 1851 aufgelöst und
in ihre Stelle ebendaselbst eine allgemeine Cavallerieschule
(escuela general de caballeria) getreten, mit 1 Brigadier - Unter-
director, 1 Obersten, 1 Oberst -Lieutenaut, 1 Commandanten,
8 Capitainen, 1 ersten Adjutanten, 1 Lieutenant, 1 Fähnrich als
Secretaip, 1 Arzt aus der Klasse der zweiten Adjutanten, 1 Ca-
pellan, 2 Ober-, 2 Unterkurschmieden, 3 Picadores, 1 Fechtmei-
ster, 1 Tanzmeister, 1 Stabstrompeter, 1 Trompeter-Unterofficier,
1 Sattler, 1 Waffenschmied, 2 Sargenten zweiter Klasse, 2 Ge-
freiten, 24 Soldaten und 300 Pferden.
Zugleich sind die Picadores , deren Geschäft es ist, die Re-
monten schulmässig und militair brauchbar zuzureiten, wie-
derum eingeführt imd einem jeden Regimente ein Picador über-
wiesen.
Was die Waffen der Cavallerie anbetrifft^ so sind die Feuer-
waffen bis jetzt noch mit Steinschlössern versehen. Die Carabi-
ner der Jäger haben keine gezogenen Läufe ; sie sind länger, als
die der Preussischen Cavallerie, aber leichter gearbeitet Die Pisto-
len sind meist Commisarbeit. Jeder Cavallerist trägt deren eine
545
im linken Pistolenholfter. Die Annas blancas, Hiebwaffen, sind
aus der Fabrik von Toledo; sie scheinen im Verhältniss zur
Länge sehr sehmal und schwach, und sind deshalb eben so sehr
auf den Stich als auf den Hieb berechnet. Die Infanterie-Officiere
tragen ganz schmale lange Schwerter, die berittenen Jäger fast
gerade Säbel, die berittenen Guardias civiles und die Carabiniers
Pallasche. Die Säbelkoppelrieme werden nicht geschnallt, son-
dern mit flachen Messingknöpfen je nach dem richtigen Maasse
geknöpft. Das Lederzeug der Cavallerie ist durchweg weiss,
und dies sowohl, wie die schwarz lackirten Cartouschen, und die
Gewehr-, Carabinerläufe, die Candaren, Steigbügel, die Kochge-
schirre, Säbelgriffe, Czakobleche, Schuppenketten von einer Sau-
berkeit und Politur, welche überrascht Insbesondere sieht das
weisse Lederzeug Avie lackirt aus. Die Cavallerie bedient sich
zum Putzen des weissen Lederzeuges, eben so wie die Artillerie,
einer Art Bleiweiss, albayalde genannt; die Infanterie einer
Ereideart, tierra; die ganze Armee zum Putzen des weissen
imd gelben Metalles der tierra von Segovia.
Die Cavallerie, und zwar die Ulanen tragen gelbe, die Jäger
carmoisin, und die Artillerie trägt roth wollene Fangschnüre an
den Czapkas oder Czakos , um solche beim HinabfaUen nicht zu
verlieren.
Die Regimenter sind verschieden beritten. Man findet ein-
zelne recht tüchtige Pferde, allein auch sehr schwache und häss-
liche. Man vermisst eine Gleichartigkeit des Schlages und des
Temperaments. Die Zäumung entspricht der unsrigen; häufig
habe ich bemerkt, dass die Candaren zu tief liegen ; da dieselben
ohnedies ausserordentlich lang und stark sind, der Cavallerist
die Trense gar nicht fasst, sondern diese, durch eine Schlaufe
gezogen, über dem Halse des Pferdes hegt, so ist eine leichte
Führung des Pferdes kaum möglich ; man lässt demselben ent-
weder zu viel Freiheit, oder macht es durch rüde Behandlung
unruhig. Der als Aushülfe för schwierige Pferde auch in der
Cavallerie eingeführte eiserne Nasen -Metallbügel ist schon oben
besprochen worden. Statt der Halfterstricke sind jetzt die
T. Minatoli» Spanien. 35
546
Halfterketten eingefiUirt. Der Hufbeschlag ist leicht. Die Hufe
der Pferde sind im Allgemeinen gesund und fest. Faule Strah-
len, Mauke, Homspalte kommen fast nie vor. Die Ration des
Cavalleriepferdes beträgt 6 Quartillos (etwa 2^ Hetzen) Gerste
und 4 Arroba (124 Pfoi^d) Weitzenstroh. Das Putzzeug, Kar-
tätsche und Striegel, ist wie das bei uns angewandte. Die
Pferde werden im Sonuner, wo Wasser in der Nahe, taghch ge-
badet und im Schwimmen geübt.
Dem Gavalleristen sitzt seine Uniform fest und gut, ohne
ihn in der freien Bewegung zu behindern. Mag ihm Ordnung
und Sauberkeit ein Bedürfioiss sein, oder er dazu angehalten wer-
den müssen, jedenfalls ist es eine Thatsache, dass der Soldat
stets reinlich, ordentlich und in einer echt militairischen Haltung
erscheint; dabei giebt er ohne Befangenheit und in freundlichem
Tone jederzeit Bescheid. Die Gartousche wird an das Bande-
lier auf jeder Seite mit zwei Messingknöpfen angeknöpft; des-
gleichen die Steigrieme , die niemals angenSht sein dürfen. Die
Packerei ist der unsrigen sehr ähnlich. Die Sattel sind Prit-
schen, sehr stark gepolstert. Auf dem nackten Pferde liegt statt
Woilah eine kleine dünne Decke. Der Sattelgurt ist breit, mit
drei Schnallen versehen. Als Chabraque liegt ein zugeschnitte-
nes Schaffell darüber; dies ist durch einen sehr breiten schwar-
zen Uebergurt festgehalten, und bedeckt sowohl die beiden Pi-
stolenholfter, wie den dazwischen und vor zusammengerollten
Mantel vollständig. Das Pistol steckt im linken Holfter, im rech-
ten das Putzzeug. Der Mantelsack ist von Tuch und hat einen
drillichenen Ueberzug. Im Mantelsack befindet sich eine voll-
ständige Uniform, 2 Hemden und 50 scharfe Patronen, in der
Tasche des Ueberzuges ein Paar Halbstiefeln. Unter dem Mantel-
sack liegt ein Stück Drillich, an beiden vorstehenden und hinab-
hängenden Enden eine Tasche oder Sack bildend, in welchen
der Cavailerist eine Tagesration für sein Pferd mit sich fiihrL
Reserveeisen, Fouragierleinen, Beile fuhrt er nicht; dergleichen
hat die bei jedem Regimente befindliche Sapeur-Abtheilung. Das
runde blanke Kochgeschirr, auf dem Marsche eine Ration f&r
547
den Reiter enthaltend, liegt hinten am Tornister ohne Leinwand-
Ueberzug festgeschnallt. Sehr zweckmässig ist der Carabiner so an
dem Sattel befestigt, dass er vom in dem Schuhe am Brustriemen
und oben am Rande des Sattels festliegt, um den Reiter beim Auf-
und Absteigen, wie beim Reiten, durchaus nicht hinderlich werden
zu können. Mit Leichtigkeit kann der Carabiner losgeschnallt und
ergriffen werden. Der Säbelkoppel-Riemen ist bei der Cavallerie
weiss und besonders lang. Bevor der Säbel gezogen, wird je-
desmal die Faust durch den Riemen gesteckt, und darin die
ganze Zeit hindurch, dass der Säbel aufgenommen ist, belassen.
Beim Aufnehmen imd Einstecken des Gewehrs wird der Griff
jedesmal auf Commando zuerst oben auf die Brust aufgesetzt
Die Lanze der Ulanen ist wenigstens 18 Zoll kürzer als die
, Preussische. Die Flagge ist rotli und weiss, oder gelb und
braun, nach der Farbe der Uniformkragen, der Schaft sehr fest,
von Americanischem Macobaholz, der Lanzenriemen braun, eben
so, wie der mit Oelfarbe angestrichene Schaft. Der Lanzenrie-
men ist festgenagelt^ wodurch der Gebrauch fttr das Preussische
Lanzen - Exercieren sehr erschwert werden würde; der Stich
links rückwärts und die Deckungen lassen sich mit dem mehr-
mals in der Mitte umgeschlungenen, festgenagelteif Armriemen
nicht ausfuhren. Der Spanische Ulan kennt aber keine Deckun-
gen. Vor jedem Stiche fuhrt er mit der Spitze der Lanze eine
kreisförmige Bewegung aus, als suche er sich inzwischen sein
Ziel. Dies halte ich für impraktisch , weil es die Sicherheit und
Energie des Stosses in Frage stellt, wie denn aus demselben
Grunde die mit der nicht am Körper anliegenden, sondern mit
der frei in der Hand schwebenden Lanze ausgeföhrten Stiche
einen viel geringeren Effect haben müssen.
Das Exerdr- Reglement der Spanischen Armee, besonders
der Cavallerie, ist dem Französischen in Bewegungen, Wendun-
gen und Formationen entlehnt. Im Allgemeinen ist mir bei den
Uebungen, denen ich beigewohnt, eine grosse Ruhe und Sicher-
heit der Reiter, und ein grösserer Grad von Ruhe imd Geschlos-
sensein der Pferde, als ich erwartet hatte, aufgefallen. Die
35^
548
Colonnen- Formationen, Aufimärsche, Veränderungen der Front
wurden mit grosser Präcision ausgeführt Dagegen ist mir bei
den Attaquen die Schwerfälligkeit der Pferde entgegeü getreten,
und auch bei dem Ausfallen der vierten Züge , wohin man die
leichtesten Pferde und die besten Cavalleristen vertheilt, habe
ich die sogenannten flotten Reiter, wie wir sie gewohnt sind,
vermisst.
In Madrid stehen besonders schöne und gut berittene Re-
gimenter, und die in der Umgebung des Palais vor zeltfÖrmigen
grossen Schilderhäusern aufgestellten berittenen Cavallerieposten
des Regimentes Königin Carabiniers oder Numancia*Lanzeros ei^
innem an die Horseguards in London.
Auch die Guardia civil ist vortrefflich beritten, weil man
beim Ankauf der Pferde fiir das Corps sorgfaltig die grossesten
und tüchtigsten Thiere auswählt , und weit höhere Preise zahlt,
als für die Remonten der Cavallerie.
Was die Guardia civil, welche aus 49 Compagnien und
1 1 Escadrons besteht , was die Mozos de Escuadra von Catalo-
nien und das Cuerpo de Carabineros del Reino anbetrifft^ so ste-
hen dieselben zwar auf dem Militair-Etat unter dem Kriegs-
Ministerio, sie sind aber, ihrer Bestimmung entsprechend, dem
Ministerio des Innem und resp. der Finanzen überwiesen, und
oben bereits von ihnen das Erforderliche besprochen, weshalb
darauf zurückgewiesen werden muss. Durch Königliches Be-
eret vom 6 Januar 1852 ist dem Finanz - Ministerium ein Credit
von einer MiUion eröffnet, um mit Bezug auf den diesjährigen
Etat die Bewaffiaung dieses Corps der Carabineros nach Art der
Truppen des stehenden Heeres umzuändern.
Der Generalstab der Armee (Cuerpo de estado mayor
del Ejercito) ward durch KönigUches Decret vom 25 Juli 1837
in Gemässheit der Genehmigimg der Cortes vom 15 Juli dessel-
ben Jahres als besonderes Corps errichtet, und durch Decret
vom 9 Januar 1838 anderweit organisirt. Er ist nach der Be-
stimmung vom 31 May 1847 gegenwärtig aus 3 Brigadiers,
9 Obersten, 12 Oberst- Lieutenants , 25 Conmotandant n, 60 Ca-
549
pitainen, 40 Lieutenants, so wie aus einer entsprechenden An-
zahl von Bureau- und Canzlei-Beamten gebildet.
Die Uniform besteht in einem langen dunkelblauen Leib-
rock mit zwei Reihen goldener convexer Knöpfe, die Bjrone und
die Umschrift: «Cuerpo de estado mayor delEjercito» enthal-
tend. Kragen, Aufschläge der Aermel und Rockschösse himmel-
blau, an Kragen und Rockschössen eine goldene (alegorico)
Stickerei. Blaue Pantalons mit goldenen Streifen. Dreimaster
(sombrero apuntado) mit goldener Tresse, Schuppenkette und
Kokardenschnur. Goldene Epauletts und Degen, statt des letz-
teren, wenn die Officiere zu Pferde erscheinen, Pallasch mit ei-
serner Scheide. Sämmtliche Chefs tragen himmelblaue Schärpen
und eben solche Federbüsche, welche nach hinten flach über den
Hut fallen.
Die zur Ausbildung des Corps bestehende Schule zählt
6 Professoren und 4 Unterlehrer, und vereinigt den theoretischen
Unterricht mit praktischen Uebungen.
Das topographische Kriegs-Büreau steht unter der
Aufsicht und Leitung des Generalstabes, und beschäftigt 1 Di-
rector und 9 Ofidales, im Range der Oberst-Lieutenants, Majore
und Capitaine. Jedem General - Capitanate ist ein Generalstab
imter einem besonderen Chef des Corps zugetheilt.
Die Adjutantur der Armee ist sehr zahlreich besetzt; sie
besteht aus Officieren verschiedener Grade bis zum Major. Die
Uniform ist scharlachroth mit weissem , goldgestickten Kragen,
goldenen Knöpfen und Epauletts, schwarzen Beinkleidern mit
goldenen Streifen, niedrigem Dreimaster mit goldener Tresse,
Schuppenkette und rothem, hinterwärts herabfidlenden Feder-
busch. Zur Parade werden enge weisse Unterkleider und Ka-
nonenstiefel getragen.
Die Militair-Administration oder Intendantur (Cuerpo
administrativo delEjercito) beschäftigt sich mit den Gehaltszahlun-
gen, Rechnungsprüfungen, mit dem Proviantwesen der Garnisonen,
auf Etappen -Stationen oder Märschen, im Frieden wie im Felde.
Es werden durch sie die Utensilien der Casernements und Militair-
550
Institute und Dienstwohnungen besorgt; die Einrichtung und
Unterhaltung der Hospitäler , die Beschaffung der Eriegsbedürf-
nisse, die Erfordernisse fiir die Fortification, der Bagagen und
des Trains fiir Märsche. Die Verordnungen vom 12 Januar
1824, 12 Januar 1827, 13 December 1827 und 17 Juü 1837 ent-
halten die vollständigen Reglements und Dienst- Instructionen,
so wie die Bestimmung, dass die bei dieser Behörde angestellten
Aspiranten und Oficiales der vier Rangklassen unter sich nach
der Anciennetät durch die einzelnen Klassen avanciren sollen.
Der oberste Chef ist der General-Militair-Intendant mit dem
Range eines Mariscal de Campo. Die Central-Behörde in Madrid
steht unter einem Interventor oder Intendente efectivo der Ar-
mee, und ist aus zwei Sections- Chefs, aus einem Militair -Inten-
danten erster und einem zweiter Klasse, und einer bedeutenden
Zahl von etatsmässigen Mitgliedern und Hülfsarbeitem zusam-
mengesetzt. Die Allgemeine Kriegskasse steht imter einem Gre-
neral- Kriegszahlmeister (Pagador general militar).
Die Intendanten erster Klasse, welches immer die vier älte-
sten sind, haben den Rang der Brigadiers, die der zweiten Klasse
den Rang der Infanterie -Obersten, die Kriegs- Commissarien der
ersten Klasse den Rang der Oberst-Lieutenants, die der zweiten
den Rang der ersten Commandanten (von Bataillonen), die der
dritten den Rang der zweiten Majore , die der 6 ersten Erlassen
der Oficiales den Rang der Lieutenants, die der 7ten und 8ten
Klasse der Oficiales den Rang der Unterlieutenants, die Aspiran-
ten den Rang der Militair- Alumnen.
Die Intervencion der Administration hat die Archive, die
Sammlungen der Ordonnanzen, Reglements imd Verordnungen
über das Zahlungs- imd Rechnungswesen, die Rechnungen,
Quittungen, Contracte und Militair -Docimiente zu ordnen und
zu bewahren.
In den Provinzen befinden sich an den Sitzen des General-
Capitanats die Administrations - Oficinas , aus der Intendantur,
Intervencion und Fagaduria bestehend, jedoch imabh&ngig von
dem General -Capitain selbst
551
Für den Fall des Krieges werden die Militaiivlntendanturen,
dem Bedürfiiisse entsprechend » als mobile Behörden aus Beam-
ten gewählt, welche eine besondere Umsicht bekundet haben
und von kräftigem Körperbau sind, um den Anstrengungen des
Krieges Trotz bieten zu können.
Die Zahl der Kriegs -Commissaire erster Klasse beträgt 25,
die der zweiten 31, die der dritten 60. Ausserdem werden in
dieser Behörde als nicht im activen Dienste befindlich fortge-
ftihrt:
als Excedentes: 1 Intendant, 11 Kriegs -Commissaire,
als Cesantes: 11 Intendanten, 29 Kriegs -Commissaire,
als Jubilados: 12 Intendanten und Interventoren, 18 Kriegs-
Commissaire,
als Honorarios: 17 Intendanten, Interventoren und Zahlmei-
ster, 51 Kriegs -Commissaire.
Die Uniform der Intendantur ist blau , mit rothem Kragen,
Brust-, Aermel- imd Rockaufschlägen. Die Stickerei ist wie in
der Französischen Armee in Gold und Silber.
Die Kriegs-Auditeure stehen unter den General-Capi-
tainen oder der betreffenden Militair-Commandantschaft der Pro-
vinz; sie üben die Justiz im Namen imd Auftrag des Militair-
Chefs aus. Die Auditeure müssen sich über ihre gründliche
wissenschaftliche und juristische Vorbildung und über ihre Be-
kanntschaft mit dem Militair-Strafcodex und denMilitair-Gesetzen
und Verordnungen ausweisen. Sie stehen untereinander in glei-
chem Rangverhaltnisse, gemessen einen privilegirten Gerichts-
stand und erhalten ihre Ernennung durch die Königin. Nur in
dringenden Fällen können die General -Capitaine eingetretene
Vacanzen selbst besetzen. Die Besoldung ist nach dem Decret
vom 29 März 1847 auf 24,000 r. und auf 30,000 r. in Neu-Casti-
lien festgesetzt
Die Uniform ist blau mit maulbeerfarbenen (morado, dun-
kelviolett) Aufschlägen und Kragen mit Goldstickerei tmd weis«
sen Pantalons.
552
Nicht activ sind augenblicklich 26 Auditores cesantes und
130 Honorarios.
Die Militair-Aerzte (Cuerpo de Sanidad militar) bilden
ein besonderes Corps unter einem General -Director, aus Docto-
ren und Licenciaten der Medicin und Chirurgie bestehend, und
einer Section graduirter Pharmaceuten. Das Reglement vom
7 September 1846 hatte die frühere Verfassung des Corps der
Aerzte reorganisirt; dasselbe hat aber durch das Königliche Decret
vom 7 Februar 1852 abermals einige wesentliche Veränderungen
erfahren. Dem Director steht in allen wichtigen Fällen, mag
es sich um Verwaltungs - Gegenstände oder wissenschaftliche
Entscheidungen handeln, eine Junta zur Seite. Sie scheidet
sich in zwei Sectionen, welche ärztliche (medica) und pharma-
ceutische Junta der Armee genannt werden, aber nur bera-
thend, nicht entscheidend auftreten. Der Gesammtstand des
Corps zählt etatsmässig neben dem General -Director 4 Vice-
Directoren, 9 Consultoren, 14 Vice-Consultoren, 86 erste, 161
zweite Adjutanten für die ärztliche Praxis; 1 Vice -Director,
2 Vice-Consultoren, 10 erste und 20 zweite Adjutanten für
die Pharmacie. In wichtigen Fällen wird die Zahl durch Hül&-
Professoren und provisorisch oder versuchsweise angestellte Me-
diciner vermehrt.
Der Eintritt in das Corps beginnt nach absolvirter Prüfung
mit der Thätigkeit als zweiter Adjutant in den Hospitälern ; von
dort avancirt der Arzt in gleicher Eigenschaft in das Regiment;
dann wird er erster Adjutant im Hospitale; demnächst tritt er
in dieser Eigenschaft ins Regiment zurück, steigt dann zum
Vice - Consultor und so fort bis zur höchsten Stufe. Es wird
aber zu jedem Avancement neben der nothwendigen Vacanz
eine besondere GeschickUchkeit, glückhche Kuren, Umsicht^ gute
Führung, Discretion in der Haltung u. s. w. vorausgesetzt, und je
nach den ausgezeichneten Leistungen der Aspiranten die einge-
tretene Vacanz besetzt.
553
Der Sold der zweiten A^'utanten im Hospitale betraf
6900 r., im Regimente 8000 r. Die ersten Adjutanten erhalten
im Hospitale 10,800 r., die Vice - Consultores 14,400 r., die
Consultores 18,000 r., die Vice - Directoren 24,000 r., die Di-
rectoren 30,000 r.
Die Uniform ist blau mit gleichfarbigem Kragen, rothen Auf-
schlägen, den Aeskulapstab zwischen Palmen und Lorbeeren auf
den Rockschössen, gelbe Knöpfe mit der Bezeichnimg des Corps,
Dreimaster und Rohrstock mit goldenem Knopf Die Stickerei
in Gold an Kragen, Aufschlägen und Brustklappen wird in den
höheren Graden stufenweise reicher.
Die Militair- Geistlichkeit besteht aus Capellanen der
Landarmee und der Marine. Beide stehen unter dem General-
Vicar del Ejercito. Dies ist der Patriarch von Indien, welcher
den General -Auditeur als Stellvertreter zur Seite hat, so wie
Subdelegirte in allen Departements. Die Capellane sind unter
alle Truppentheile , Festungen und Hospitäler vertheilt Sie
üben mit der Seelsorge und der Beaufsichtigimg des moralischen
Wandels Parochialrechte aus. Sie werden von den Obersten der
Regimenter gewählt imd vom General-Vicar bestätigt; sie avan-
ciren von der Infanterie zur Cavallerie, Artillerie, Ingenieurs
nach dem Dienstalter. Sie stehen unter dem Fuero militar, hin-
sichts der Spiritualien unter dem General-Vicariate. Die Militair-
Capellane müssen die Tauf-, Copulations- und Todten -Register
fuhren; in letzteren müssen sie vermerken, ob der Verstorbene
die Sacramente erhalten, ob er testirt hat und wo er beerdigt
ist Die Militair-Gapellane haben nach 1 5 Diens^ahren Anspruch
auf eine Präbende in einer Cathedrale, nach 20jahriger und resp.
25jähriger Dienstzeit steigen die Ansprüche an Canonicate der
bedeutenderen imd ersten Hauptkirchen des Landes. Ohne be-
sondere Erlaubniss darf kein Mihtair- Geistlicher sich nach der
Residenz begeben. Wird ein solcher vom Kriegsgericht zur De-
gradation verurtheilt, so wird die geistliche Oberbehörde requi-
554
rirt, binnen sechs Tagen die Degradation zu veranlassen. Für
den Fall der Todesstrafe wird der Geistliche in Laientracht, mit
einer schwarzen Mütze bedeckt , hinausgeföhrt. Der Eönigs-
mörder Martin Merina ward am 7 Februar 1852 zum Blutgerfiste
auf einem Esel geführt. Sein Anzug bestand in einem gelben
Barret und gelbem Talar mit blutbespritzten Aermeln. Der
Leichnam ward zu Asche verbrannt.
lieber die Militair- Organisation und militairische Einthei-
lung der Spanischen Monarchie in General- Capitanate und Com-
mandantschaften ist im ersten Gapitel das Erforderliche mitge-
theilt, weshalb, um Wiederholungen zu vermeiden, darauf zu-
rückgewiesen werden muss.
Die Würde der General -Capitaine in Spanien ist sehr alt;
sie war bereits im 1 3ten Jahrhunderte bekannt. Auch aus der
Dynastie der Hohenzollern war ein Fürst, Markgraf Johann von
Brandenburg, durch Kaiser Carl V mit dieser Stellung für das
Königreich Valencia betraut worden. Königliche Verordnungen
aus den Jahren 1740 und 1777, und zuletzt vom 2 Juli 1844,
haben die Prärogative des General- Capitains zusammengestellt
und seine Besoldung auf 120,000 r. fixirt Er ist der Repräsen-
tant Ihrer M^'estät der Königin , und nimmt in besonders vorge-
schriebenen Fällen die der Königin gebührenden Ehrenbezeu-
gungen in Empfang. Dazu gehört, dass bei feierlichen Gelegen^
heiten und Paraden die Militair -Musik bei seinem Erscheinen
den Königsmarsch vorträgt, der sonst nur vor der Königin oder
dem Könige gespielt werden darf. Desgleichen wird an den
Gallatagen des Hofes vom General- Capitain in Vertretung der
Königin grosse Cour angesagt (Besä manos) und von allen Be-
hörden und Courfähigen in G^a in der Königlichen Dienstwoh-
nung entgegen genommen. Es ist eine Pflicht, dass die Hof-
fähigen dort erscheinen , und ist diese Pflicht auf die hofflihigen
Damen in dei\jenigen Fällen ausgedehnt, wo bei solchen Gele-
genheiten die Salons des General-Capitanats für die Reunion ge-
555
öSaet sind. Da die Justiz -Behörden in Spanien in der Verwal-
tung eine bevorzugte Stellung einnehmen, so waren Differenzen
über ihre Verpflichtung, an Gallatagen den General- Capitain in
seiner Wohnung zu beglückwünschen, entstanden, welche durch
Decret vom 19 Februar 1836 dahin entschieden wurden, dass
die Justiz - Behörden erscheinen, jedoch zur Cour förmlich einge-
laden und abgesondert empfangen werden müssen.
Dem General -Capitain steht eine, durch ihre Lage beson-
ders bevorzugte Loge in den Theatern zur Disposition. Er er-
nennt die Platz -Commandanten der Garnisonen seines Bezirks
(Verordnung vom 27 Juli 1832); er ertheilt die Erlaubniss zur
Jagd und Fischerei; er ertheilt den Soldaten und Unteroflfi-
cieren bis zu einem gewissen Grade den Heiraths-Consens; er
allein hat die Erlaubniss, ohne weitere Anzeige, Bekanntmachun-
gen in die Amtsblätter (Boletino) setzen zu lassen; er bestimmt,
ob fremde Schiffe in den Hafen einlaufen dürfen oder solchen
verlassen müssen; er vertritt die Autorität des Consular- Corps;
er unterstützt in geeigneten Fällen die jurisdiccion ordinaria tmd
ecclesiastica, so wie die Executionen wegen rückständiger Steuern;
er repräsentirt den Gerichtsstand der Ausländer, und das Corps-
gericht, welches in seinem Namen ausgeübt wird. Bei diesen
letzteren ist zu bemerken, dass Documente, welche in einer an-
deren als der Spanischen Sprache abgefasst sind, nicht angenom-
men werden dürfen (Decret vom 3 November 1843). Die Con-
troUe der Hospital- und Gefangniss -Verwaltung und in Fällen,
wo die von ihm verwaltete Provinz im Belagerungs -Zustande
sich befindet, der Oberbefehl im Miütair imd Civil und der Ge-
sammt- Administration, ruht unter persönlicher Verantwortlich-
keit allein in seiner Hand. Wohl dem Lande und der Regierung,
wo eine so gewichtige und schwierige Stellung auf so würdige,
kräftige imd dabei doch so humane Weise gehandhabt wird, als
in der im Belagerungs -Zustande befindUchen Provinz Catalonien.
In jeder Provinz residirt imter dem Oberbefehl des General-
Gapitains ein Militair-Chef als General- Commandant, welchem
in der Localverwaltung die entsprechenden Attribute zustehen.
556
Sehr um&ssend sind die Bestimmungen über die Titel, Cu-
rialien, Begrussungen und militairischen Ehrenbezeugungen, in
mündlichen, schriftlichen, dienstlichen und ausserdienstlich^n
Beziehungen, mit und ohne Waffen, Musik und Fahnen, in der
Armee und Marine den Lebenden und Todten in ihren verschie-
denen Rangverhältnissen gebührend. Die Gesetzgebung hierin
geht ziemlich weit zurück und bildet ein compUcirtes Studium.
Beispielsweise mag hier angeführt werden, dass bei Paraden
und wo sich sonst der General-Capitain öffentlich dienstlich zeigt,
ihm ausser der reichen militairischen Umgebung seines Stabes
stets eine Abtheilung Cavallerie voranreitet; dass derselbe da-
gegen, wenn er nicht den Degen aufnimmt, beim Herunterreiten
der ganzen Front der in Linie aufgestellten Infanterie, Cavallerie
und Artillerie den Hut zimi Grusse in der rechten Hand trägt.
Viele Curialien und militairische Honneurs werden auch
den Frauen der Generale, selbst den Witt wen derselben, den
Frauen der Gesandten (Decret vom 16 Mai 1788) erwiesen; eben
so den Granden von Spanien und ihren Gattinnen, den Ordens-
trägem, den Inhaberinnen des Maria Luisen -Ordens und den
Männern dieser Damen.
Besondere Ehrenbezeugungen gebühren der Schutzpatronin
der Armee, der heiligen Jimgfrau Maria, und der heiligen The-
resa als Patronin der Infanterie, so wie der heiligen Barbara, der
Schutzheiligen der Artillerie.
Die Leichenbegängnisse für Militairs sind sehr feierlich und
stufen sich nach unten hin sehr genau in den verschiedenen
Rangverhältnissen ab. Beim Tode des General -Capitains wer-
den 15 Kanonenschüsse gelöst, ihm folgt das Armee -Corps; dem
General -Lieutenant folgt ein Mariscal de Campo, ein Bataillon,
eine Escadron mit ihrem Obersten ; eben so ist es beim Leichen-
begängniss des Mariscal de Campo und eines Brigadiers; dem
Oberst folgt ein Bataillon; dem graduirten Oberst 4 Compagnien;
dem Oberst -Lieutenant 3; dem Sargent- Major 2; den Capitain
begleitet seine Compagnie und die mit Flor umhüllte Trommel;
den graduirten Hauptmann ein Lieutenant mit 40 Mann, Sargen-
557
ten und Trommler ohne Spiel ; den Adjutanten Major , Lieute-
nant und Fähnrich ein Officier derselben Categorie mit 20 Mann
und einem Trommler; den Feldprediger ein Unterofficier, 2 Ge-
freite und 20 Mann ohne Waflfen; den Chirurgus des Bataillons
ein Gefreiter und 10 Mann ohne Waflfen; den Unteroflficier ein
College mit den Soldaten der Compagnie ohne Waflfen; den
Tambour alle übrigen Tambours ohne Trommeln; den Gefrei-
ten ein Gefreiter mit 12 Mann; den Soldaten 6 Soldaten ohne
Waflfen.
Die Avancements in der Armee sollen eigentlich nach der
Anciennetät statt finden , allein es wird dieser Grundsatz nur in
der Artillerie, im Ingenieur-Corps und im Generalstab mit Strenge
durchgeführt. In diesen Theilen der Armee werden die Officier-
steUen nur mit oficiales facultativos besetzt, das heisst mit sol-
chen Officieren, welche die in dem Corps erforderüche besondere
wissenschaftliche Vorbildimg genossen und nachgewiesen haben.
Die aus irgend anderen Gründen zu diesen Truppentheilen com-
mandirten Officiere können mit den Ofäcieren des Corps nicht
avanciren.
Die Stelle des General -Inspectors der Artillerie wird da«
gegen nicht älteren Officieren der Waflfe, sondern an ältere, wohl-
verdiente Generale der Armee übertragen.
Der Consens zur Verheirathung der Officiere muss von der
Königin erbeten werden. Die Heirathslustigen müssen Mitglie-
der des Monte pio (Wittwencasse) und entweder als Capitains
angestellt sein, oder deren Besoldung, 40 escudos monatlich, be«
ziehen, oder sie müssen über ein Vermögen von 60,000 r. und
die Braut über ein Capital oder zinsentragendes Besitzthum von
50,000 r. Werth disponiren können , wenn sie nicht gewärtigen
wollen, abschlägliche Antwort zu erhalten. Eine Verheirathung
ohne Consens zieht den Verlust der Stellung als Officier und
der Aussicht auf Pension nach sich. Der Geistliche, welcher
die Trauung ohne Consens vollzogen, wird mit Verbannung
bestraft.
558
Den Consens zur Verheirathung der Oficiale unteren Ran-
ges, der Sargenten, Gabos, Tambours und Gemeinen geht durch
die Hände des Capitains und wird vom Obersten, resp. vom Gre*
neral-Capitatn ertheilt; bei der Cavallerie durch den Inspector
der Truppe. Der Sargent, welcher ohne Consens sich verheira-
thet, verhert seine Stelle und muss 6 Jahre in Genta dienen.
Gemeine Soldaten müssen in demselben Falle 6 StraQahre die-
nen; Artilleristen 6 Jahre in der untersten Klasse der Bombar-
diere, nach deren Ablauf sie wieder in den früheren Platz ein-
rücken.
Der Sold der Spanischen Officiere und Unterofficiere betragt
für die ersten Gommandanten der Fussartillerie, Ingenieure und
Infanterie 15,600 r. (integros), fiir die zweiten Gommandanten
derselben Truppenkörper 14,400 r., für die Lieutenants 720Ö
bis 6370 r. hinab, für die Fähnriche 5160 — 3100 r., fÖr die er
sten Sargenten 2800 r., für die zweiten Sargenten 1485 r.
Diejenigen Officiere, deren Gommando nicht im activen
Dienste im Regimente besteht, wie zum Beispiel die in die
Festungen commandirten Ingenieur- Officiere, erhalten ihren Mo-
natssold nur auf 1 1 Monate des Jahres , indem der zwölfte Mo-
nat zu Ersparnissen in Abzug gebracht wird.
Verwundete und emeritirte Officiere haben gesetzlichen An-
spruch auf Givil-Versorgung, und es sind zu diesem Behufe in
allen Ministerien und Verwaltungs- Behörden diejenigen etats-
mässigen Stellen bezeichnet, welche an Militairs der verschiede-
nen Bang- und Bildungsstufen vergeben werden können, sollen
und wirkhch vergeben werden müssen. So beispielsweise im
Finanz -Ministerio sind für die Mihtair-Ghefs und Officiere re-
servirt:
In den Hauptcassen der verschiedenen Ressorts zwei Diit»
theile der etatsmässigen Stellen,
^ der Stellen als Provinzial- Steuererheber,
^ der Stellen als Lotterie- und Gruzada- Administratoren,
^ der Stellen als Alcaiden- und Douanen- Vorsteher,
I der letzten Stellen der OiScialen im Ministerio,
559
^ der letzten Stellen als Administradores sabalternos im Stern-
pel-Büreau.
^ der letzten Stellen im Münz -Departement
Für Unterofficiere, Gefreite und Gemeine.
\ der von der Regierung zu besetzenden Eanzleistellen,
^ der Tabacksmonopol-Commissarienstellen,
I der Salzdistributoren,
I der Portierstellen in den Bureaus,
^ der Botenstellen,
^ der Bleisiegler und Wagemeister der ZoUämter,
^ der Steuererheberstellen.
Die Pension, welche von der Regierung an Militairs gezahlt
wird Ar Verwundungen, welche im Felde durch Feuer und
Schwerdt zugefügt^ die Amputation eines oder mehrerer Glieder,
oder vollständige Dienstunfähigkeit, oder Erblindung zur Folge
gehabt haben, beträgt
Die Stellung tls:
Für vollständige Un-
tauglichkeit, Erblindung,
gleichviel, welcheDienst-
zeit:
Für den Verlust eines
Gliedes, unabhängig von
der Dienstzeit:
Oberst
Oberst - Lieutenant
Commandant . . . .
Capitain
Lieutenant
ünterlieutenant. . .
16,200 r.
13,200 •
10,200 »
8,220 >
4,800 .
4,200 .
8,100 r.
6,600 .
5,100 .
4,110 .
2,400 »
2,100 .
Diejenigen, welche nur ein Glied verloren haben, erhalten
für jedes fernere Dienstjahr eine Gehaltserhöhung, welche den
fünfzehnten Theil der oben berechneten Pension beträgt, mithin
der Oberst 540 r.
der Oberst*' Lieutenant 440 »
der Commandant 340 »
der Capitain 274 »
der Lieutenant 160 »
der Ünterlieutenant 140 »
560
Im Allgemeinen beginnt die Pensions -Berechtigung erst
nach vollendetem 25sten Militair-Dienstjahre, die Campagne-
Jahre nicht doppelt gerechnet. Diese Berechnung kann erst mit
dem 16ten Lebensjahre beginnen, ausgenommen bei den Trom-
melschlägern und Cadetten, welche die Diensljahre schon mit
dem 14ten, respective 12ten Lebensjahre zählen dürfen. Das
Maximum der zur Berechnung zu stellenden Diensljahre ist die
Zahl 40. Die Pension steigt von 25 Dienstjahren zu 30, 35 imd
40 in entsprechendem Verhältnisse. Chefs imd Ofifidere behal-
ten nach 12jähriger Dienstzeit die Regiments -Uniform. (Decret
vom 3 Juni 1828. Declaration vom 28 August 1841.) Der Sold
steigt in nachstehender Stufenleiter:
20 Dienstjahre 30 Hunderttheile.
25
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
40
60
63
66
69
72
75
78
81
84
87
90
Yersorgungsberechtigte MiUtairs erhalten beim Uebertritt
in den Civildienst zwei Jahre hindurch ihre MiUtair-Pension.
Dann müssen sie sich entscheiden, ob sie die letztere behalten
oder das etatsmässige Gehalt der Civilstelle vorziehen, und da<
mit aus dem MiUtair-Etat und aus dem militairischen Gerichts-
stand ausscheiden, und in die Civil-Pensions-Berechtigung ein-
treten wollen.
561
Der Monatssold des lUlitairs steigt in naehfolgender Scala :
15)20
-
»
31
D
32
3.3
st
34
ah
e
36
37
38
39
40
Oberst
Oberat-Lieu-
tenuit ....
Mijor
apiuin ....
Lieutenant . .
Unterlieute-
nant, Fihu-
rich
Sargent, Ca-
bo, Soldat,
welche nicht
im Dienste
bleiben und
sich vor d.
25teii Jahre
lurQckzie-
hen
Salvent, wel-
cher dienen
bleibt
Cftbo IterKl.
der Armee,
2t«rKLder
Artillerie u.
Ingenieure,
welche fort
dienen....
10
10
lü
135
I(»
20
20
20
180
140
90
90
)
)
)
)
270
210
1124
1260
945
756
693
567
2834
220i
1320
990
792
721
591
297
231
1380
1035
759
621
31(H
24i;
144U
1070
861
792
648
321
252
1500
1125
900
825
6T7
2625
120
1560
1170
936
858
702
351
273
1620
1215
972
892
729
3641
283i
1680
1260
1008
924
736
378
294
1740
1305
1044
957
782
3914
304i
1800
1350
1080
990
810
405
315
Pensionen erhalten auch die Inhaber der Militair- Orden ron
San Fernando und des heiBgen Hermenegildo. Der erstere be-
steht aus fünf Klassen und muss, da er zur Belohnung für heroi-
sche Handlungen bestimmt ist, von denjenigen, welcher statu-
tenmässig darauf Anspruch machen zu können glaubt, selbst
gefordert werden, "Wer mit diesem Orden decorirt ist, erhält
nach der zweiten heroischen That,
wenn er Divisions-General ist, eine Pension von 15,000 r.
. . Brigadier lebenslänglich 12,000 .
. . Oberst oder überhaupt Chef 10,000 .
r. Uiantoll, Spanien. gg
562
Nach einer dritten ausgezeichneten That geht die Pension
auf die Wittwe bis zu ihrer Wiederverheirathung, in diesem
Falle auf die Söhne bis zur Volljährigkeit über. Unverheirathete
vermachen sie ihren Eltern auf Lebenszeit.
Der Hermenegilden- Orden wird für tadellose Dienstjahre
nach 20 und 40 Jahren in verschiedenen Rangstufen ertheilt
Vom Sargent abwärts werden nur goldene Litzen über dem lin-
ken Arm, nach 15, «20 und 25 Jahren eine, zwei oder drei er-
theilt. Bei Avp^ncements zu Lieutenants werden die firOheren
Jahre zu gut gerechnet. Das Grosskreuz erhalten alle General-
Capitaine und diejenigen Generale, welche 40 Jahre gedient
haben. Die Plaque ohne Cordon erhalten für gleiche Diensljjahre
Officiere, welche noch nicht den Rang als Brigadiers haben.
Die für das einfache Kreuz nach 2 5j ähriger Dienstzeit gezahlte
Pension beträgt 2400 r., fiir die Plaque nach 40 Diens^ahren
4800 r., für das Grosskreuz 10,000 r.
Für eine 15- bis 20jährige Dienstzeit werden besondere
Prämien gezahlt, deren Höhe nach den Rangverhältnissen des
Miütairs wechselt (Decret vom 3 Juni 1828).
Pensionaire müssen bei der Erhebung der Pension alle drei
Monate ein amtUch beglaubigtes Lebensattest einreichen. Auf
Inactivitäts- Gehalt gestellte Officiere erhalten gewöhnlich die
Weisung, ihre Pension an genau bezeichneten Orten zu ver-
zehren.
Die Wittwen-Pensionscasse des Mihtairs (Monte pio
miUtar) ward auf Gnmd der Verordnung vom 20 April 1761 ge-
gründet. Die Statuten derselben wurden 1788 umgearbeitet»
und das Institut am 1 Januar 1796 unter Carl IV vollständig re-
organisirt. Der Zweck desselben betrifft die Sorge für die hin-
terbhebenen Wittwen und Waisen der Militairs, insbesondere
auch fiir die Erziehung der Söhne. An der Spitze der Verwal-
tung befindet sich eine Junta de Gobierno, bestehend aus einem
Director, Decan des Ober-Kriegstribunals, aus einem Subdirector
aus der Klasse der Oficiales generales, aus drei Kriegsräthen des-
selben Ranges, einem Kriegsrath aus der Klasse der togados,
563
einem Intendanten, den Zahl-, Schatzmeistern und Secretairen
(Verordnungen vom 11 Juli 1828, vom 11 October 1834).
Die Fonds der Anstalt bestehen :
1. In einer etatsmässigen Simime von 6000 Dublonen aus
Staatsfonds und 200,000 r. Zuschuss jährlich.
2. In 20 procent von den Gehältern der inactiven Beamten.
3. In der media anata (5000 Piaster), eine Abgabe ßxr die in
Indien erhaltenen geistlichen Pfründen.
4. In dem dritten Theile des Ertrages der vacanten geist-
lichen Güter überhaupt
5. Die Abgaben für die erste Anstellimg im Königlichen
Dienste. Die Beiträge der dabei betheiligten Klassen be-
laufen sich (Decret vom 31 Mai 1821) auf -^ des Gehalts,
bei den Unterlieutenants auf ^ (Decret vom 16 October
1839). Bei jedem Avancement auf einen Monatssold, und
für alle Gehalts - Zulagen und Gratificationen für jeden Es-
cudo 10 Maravedis. Invaliden zahlen 3 Maravedis von
jedem Escudo ihrer Pension.
Ansprüche auf Unterstützung Seitens dieser Gasse haben
die Wittwen, die Waisen und (Decret vom 14 August 1830) die
verwittweten Mütter verstorbener Militairs; jedoch nur unter
der Voraussetzung, dass die Ehe des Verstorbenen mit Königli-
chem Consens geschlossen war. War der letztere nicht extrahirt,
so bleibt die Familie von jedem Anrechte auf den Monte pio
ausgeschlossen. Die Pensionen betragen für die Wittwen und
Waisen
des General- Capitains 15,000 r.
des General-Lieutenants 10,000 »
des Mariscal de Campo 8,250 »
des Brigadiers 6,600 »
Für die Königlichen Haustruppen:
Sargent-Major 8,250 r.
Officiere bis zu den Guardias hinab 10,000 — 1500 r.
36'
1>
564
Für die Hellebardiere:
Vom Chef mit 8,250 r.
bis zu den Adjutanten mit 4,000 »
nach verschiedenen Stufen.
Für die Infanterie und Cavallerie
(Decret vom 11 November 1847):
Familie des Obersten 6,600 r.
» » Oberst- Lieutenants 5,000 »
» » Bataillons- und Escadron- Chefs 4,500 »
» Sargent-Majors 4,000 »
» Adjutant-Majors 2,200 »
» Capitains 2,500 »
» Premier.Lieutenants(20JuU1810) 1,880 •
» » Unterlieutenants 1,520 »
» Fähnrichs (28 Juni 1824) 1,200 » (1600)r.
Die Truppen in Ceuta erhalten:
Vom Obersten bis Unterlieutenant 6,000 — 1,000 r.
Die Artillerie:
Familie des Obersten 6,600 — 6,400 r.
» » Oberst-Lieutenants (nach dem
Decret vom 20 November 1830)
für ein Jahrgehalt von 18,000 r. 5,000—4,200 .
» » Capitains 2,600 r.
» » Lieutenants 1,880 »
» » Unterlieutenants 1,600 »
» » Adjutanten I Klasse 2,200 »
» » Adjutanten II Klasse 1,600 »
Die Ingenieure:
Von der Familie des Obersten mit 6,600 r.
bis zu den Ingenieros delineadores 1,500 »
Die Armada:
Famihe des General- Capitains 15,000 r.
» » General -Lieutenants . 10,000 »
565
Familie des Escuadre- Chefs 8,000 »
» » Brigadiers 6,600 »
hinab bis zum Fregatten -Fahmich mit .... 1,200 »
Der Generalstab: ^ des Gehalts von. . . . 18,000—6,000 r.
Die Oficiale: desgleichen vom Gehalt von 18,000 — 6,000 »
Die Intendantur (Gesetz vom 26 Novem-
ber 1838): Pensionen von 8,000— 600 »
Im Allgemeinen betragen die Wittwencassen- Pensionen und
Erziehungsgel der den dritten Theilder Besoldungen der Activos,
oder der Wartegelder der Cesantes, oder der Pensionen der Ju-
bilados.
Im Januar 1852 berechneten sich die Pensionen und Mihtau--
wittwencassen - Zahlungen wie folgt:
6,344 Individuen erhielten 17,811,092 r. aus der Wittwencasse.
19,818 » » 46,697,859 » Miütair-Pensionen.
86 » » 163,796 » Pensionen von der Con-
vention von Vergara.
1,169 » » 10,816,016 » Pensionen als Jubilirte.
4,257 » » 17,562,315 »Wartegeld.
4,887 . » 4,783,583 » Gnaden- Pension.
5,217 » . 16,098,499 » Civü-Wittwen-Pension.
9,326 vormalige KlostergeisÜiche erhielten 15,603,466 r., die
letzten Pensionaire der Schweizer-, Französischen und Engü-
schen Regimenter erhielten 68,242 r.; — macht monatlich eine
Ausgabe von 11,221,771 r.
Die Militair-Dienstpflicht in Spanien dauert acht Jahre,
in den armas facultativas oder de preferencia (Artillerie, Inge-
nieure und Cavallerie) nur 7 Jahre. Die in den überseeischen
Provinzen Dienenden erhalten einen Erlass von zwei Jahren.
Der Militairdienst wird nicht als eine Last, sondern als eine Ehre
betrachtet. Bis zum Jahre 1851 begann das miUtairpflichtige
Alter mit dem 18ten Lebensjahre. Die Erfahrung hat jedoch ge-
zeigt, dass trotz der frühzeitigeren Entwickelung des Südens der
Spanier im Allgemeinen im 18ten Jahre körperlich noch nicht
566
kräftig genug ausgebildet ist, um ohne Nachtheil für seine Ge-
sundheit die Waffen führen und die Anstrengungen des Dienstes
ertragen zu können. Durch Gesetz vom 18 Juni 1851, dessen
Inhalt weiter imten ausführlicher wiedergegeben, ist das mili-
tairdienstpflichtige Alter auf das 20ste Lebensjahr festgesetzt,
und die Bestimmungen über die Befreiungen vom Dienst und
die in Spanien zulässige Stellvertretung erlassen. Die Gesetz-
gebimg des Jahres 1837 hat die früher üblich gewesenen Exem-
tionen aufgehoben und die Miütairdienstpflicht als eine allen Un-
terthanen obliegende gesetzliche Verpflichtung festgestellt. Ne-
ger, Mulatten, Scharfrichter und Abdecker, welche früher aus-
geschlossen waren, nehmen jetzt am Militairdienste Theil. Das
Ersatzgeschäft selbst erinnert in einzelnen Punkten an die dies-
fälligen Preussischen gesetzlichen Vorschiiften. Es sollen, wenn
nicht besondere Umstände etwas Anderes bestimmen, alljährlich
25,000 Mann zum stehenden Heere ausgehoben und ausgebildet,
und die dadurch sich herausstellende überetatsmässige Zahl der
Truppen der Reserve überwiesen werden. Im Jahre 1848 wur-
den 3 Contingente, also 75,000 Mann ausgehoben.
Die Regierung veröffentlicht den Bedarf für die Armee und
Marine, und vertheilt denselben auf die einzelnen Provinzen,
nach Verhältniss des in den letzten Aushebungen (quintas) fest-
gestellten Bestandes an ersatzpflichtigen jungen Leuten.
So wurden am 20 Juni 1851 von der Regierung 25,000 Mann
ausgeschrieben und wie folgt auf die Provinzen vertheilt:
Alava 144 Cadiz 645 Huelva 261
Castellon 414
Ciudad Real . . 577
Gordova 674
Coruiia 866
Cuenca 501
Gerona 426
Granada 790
Guadalajara. . . 340
Guipuzcoa .... 223
Albacete 403
Alicante 617
Almeria 492
AvUa 295
Badajoz 675
Balearen 440
Barcelona .... 893
Burgos 480
Caceres 495
Huesca 455
Jaen 570
Leon 571
Lerida 323
Logroiio 316
Lugo 749
Madrid 789
Malaga 701
Murda 561
567
Navarra 474 Santander 341 Toledo 592
Orense 682 Segovia 288 Valencia 974
Oviedo 906 Sevüla 769 Valladolid .... 394
Palencia 317 Soria 247 Viscaya . . 288
Pontevedra . . . 685 Tarragona .... 483 Zamora 341
Salamanca. . . . 449 Teruel 459 Zaragoza 655
Die Pro vinzial- Deputationen vertheilen demnächst (§45 der
Ordonnanz vom 2 November 1837), nachdem sie vom Gouver-
neur die diesfallige Aufforderung und die nöthigen Data erhal-
ten (Art. 37 des Gesetzes vom 8 Januar 1845), das Provinzial-
Contingent auf die einzehien Gemeinden, und berufen die Ersatz-
pflichtigen zu einem bestimmten Termine zur allgemeinen Loo-
sung. Die Väter und Vormünder sind bei 100 — 1000 r. Strafe
oder 8 — 30tägigem Gefangniss ihre im militairpflichtigen Alter
befindlichen Söhne oder Mündel anzumelden verpflichtet; die
Parochial- Geistlichen müssen die betreffenden Notizen aus den
Taufregistem suppeditiren. Nach Revision, Vergleichung imd
Berichtigung der SeelenUsten wurden bisher die Altersklassen
von je zwei Jahrgängen zusammengestellt. Die Namen der
Dienstpflichtigen der beiden jüngsten Altersklassen wurden in
eine Urne gethan; in eine zweite so viele Nummern, als Namen
eingezeichnet sind. Es wird abwechselnd Name und Nummer
aus den Urnen gezogen und beides fortlaufend in die Loosungs-
liste eingetragen und damit fortgefahren, bis sämmtliche Alters-
klassen, immer zu 2 Jahrgängen vereinigt, die Loosung beendet
haben. Dies ist gegenwärtig dahin abgeändert, dass in einer
Liste die jungen Leute von 20 Jahren geführt werden, welche
bis zum 30 April nicht in das 21ste Lebensjahr getreten sind,
und in der zweiten die Militairpflichtigen von 21 — 25 Jahren.
Es loosen dann auch nur die Zwanzigjährigen unter sich, und
wenn dadurch das Contingent (cupo) nicht gedeckt wird, rücken
die anderen älteren Altersklassen successive nach den Nummern,
die sie in ihrer ursprünglichen Loosung gezogen, ohne Weiteres
ein. Im Jahre 1851 loosten noch 19-, 20- imd 21jährige unter
sich und folgten in der Aushebung ihren Nummern nach aufein-
568
ander. Darauf begiimt die ärztliche Untersuchung durch den
Civilarzt, die Prüfung imd Entscheidung der gesetzUchen Reclar
mationen und die Bestimmungen hinsichts der Stellvertretung.
Inzwischen sind die Loosungsnummern chronologisch zusammen-
gestellt, die als zu schwach oder wegen häusUcher Verhältnisse
oder wegen Stellung von Ersatzmännern Ausscheidenden gestri-
chen. Die zu stellende Zahl von Rekruten (quintas) werden dann
in das Pro vinzial- Depositum (caja) mit 50 — 60 procent Zuschlag
für etwaige Ausfälle gesandt, dort militairärzüich untersucht und
die diensttaugUch befundenen von commandirten Officieren auf
die verschiedenen WaJÖfengattungen verüieilt, und zu den betref-
fenden Regimentern durch Unterofficiere abgeführt Im folgen-
den Jahre wiederholt sich das Loosimgsgeschäft von Neuem, in
derselben Weise durch alle Altersklassen hindurch, indem jedes-
mal die beiden jüngsten mit den ersten laufenden Nummern be-
ginnen, und nimmt jeder Ersatzpflichtige so lange daran Theil,
bis er aus dem dienstpflichtigen Alter gesetzlich ausscheidet
EigentUch soll die Regierung am 1 Januar das Gonüngent aus-
schreiben, die Civilbehörde solches am 1 Februar vertheilen imd
die Loosung am ersten April -Sonntag beginnen. Die Loosungs-
Districte sollen etwa 15,000 Seelen enthalten.
Beim Eintritt in den Truppentheil wird der Rekrut ver-
eidigt, was jedoch nicht in der Barche geschieht, sein Nationale
aufgenommen und ihm die EönigUchen Uniformstücke über-
geben (prendas). Diese bestehen in
dem Czako mit vollständiger Garnitur (morrion), dem Leib-
rock (casaca), Ueberrock (capote), dem Tornister (mo-
chila), der Cartousche, Gewehr, Bayonett, Säbel und
Leibgurt.
Alles Uebrige, was der Soldat braucht, ist nicht Königlich,
sondern sein Eigenthum (mesita); dasselbe besteht gesetzUch in
2 Hemden, 1 Paar Kamaschen von schwarzem Tuch, 1 Jacke
von Leinwand, 1 Paar Stiefeln, 2 Halsbinden, 1 Tuch-
hose, 1 Dienstmütze, 1 Paar Tragbänder, 1 leinener Pro-
569
viantbeutel, 1 Beutel mit Putzzeug, 1 Ledertasche mit
Nadeln, Zwirn, Knöpfen.
Diese Gegenstände müssen vom Rekruten aus dem Regi-
ments-Depot angekauft imd waJbrend der Dienstzeit in gutem,
reinlichen Zustande erhalten, erforderlichenfalls vom Soldaten
neu angeschafft werden. Zu diesem Behufe wird ihm beim Ein-
tritt ein Conto angelegt, und das vorschussweise Angeschaffte
successive monatlich vom Regimente auf den Kostenpreis von
149 r. 5 r. 30 m. (12 Silbergroschen) vergütigt, und sobald der-
selbe gedeckt ist, berechnet und der ihm zu gut kommende
Ueberschuss nach jeder Quartalzusammenstellung ausgezahlt
oder aufbewahrt. Die Regierung vergütigt dem Fussartilleristen
7 r. 4 m., dem reitenden Artilleristen 10 r. 1 m., dem Ingenieur
6 r. 22 m., dem Carabinier 10 r. 17 m., dem Ulanen 10 r. 31 m.,
dem Jäger 1 0 r. 1 1 m. monatlich.
Die prenda kostet nämlich fiir Fussartilleristen 167 r., für
reitende Jäger 178 r. 17 m., für Ingenieure 167 r., für Cavalle-
risten 178 r,
Aber auch die Königlichen Uniformstücke muss der Soldat
aus seinem Gehalte ersetzen oder ausbessern lassen, wenn er sie
verliert oder nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zeit der Dauer
zu conserviren weiss. Der Czako muss 4 Jahre aushalten, das
Tuchzeug 3, das Dragoner- CoUet 2, der Tornister 8 imd die
Cartouche und Lederzeug 1 2 Jahre.
Das Rechnungswesen ist sehr wohl geordnet und con-
trollirt. Der Rechnungsführer des Regiments (capitan cajero)
hat die Gasse unter sich, zu welcher 4 Schlüssel gehören, von
denen er, der Commandant^ der Major und der Oberst ein Jeder
einen fiihren. Er empfangt aUe 1 4 Tage den Sold. Zu den von
ihm ausgestellten Quittungen, wie fiir aUe nur immer vorkom-
menden Documente, Listen, Uebersichten, Zusammenstellungen,
Abschlüsse und Kleidercassen-, Verpflegungs-, Kranken- und
Gehaltsberechnungen bestehen Formulare. In der Aufstellung
seiner Rechnung, in welcher jeder einzelne Soldat sein Conto
570
hat, sind die wesentlichen Posten die Eleidercasse (mesita) und
die Verpflegung (rancho).
Jede Compagnie hat ihre besondere Menage. Die Soldaten
sind verpflichtet, daran Theil zu nehmen, mit Ausschluss der
Sargenten, welche für sich essen, und derjenigen, welche ver-
heirathet sind oder Angehörige im Orte haben, und denen ge-
stattet ist, ausserhalb der Caseme zu essen. Der Soldat erhält
taglich 14 Pfund gemengtes Brod und zweimal des Tages warme
Kost (rancho), welche von den damit beauftragten Unterofficie-
ren requirirt und von einigen Soldaten zubereitet ist. Als Küchen
dienen kleine Kessel von Eisenblech, in deren Mitte sich ein
eisernes mit Kohlen angefülltes Rohr befindet. AUe drei Tage
wechseln die Köche durch die Compagnie; der Cabo oder Sar-
gente de rancho requirirt aus einem bezeichneten Verkaufs-
gewölbe, nach den dort bestehenden Tax- oder Marktpreisen,
gegen schriftliche Assignationen den Bedarf Der Rechnungs-
fahrer zieht jene Anweisungen gegen Zahlimg ein, und schreibt
jedem Soldaten fär die zwei tägüchen Mahlzeiten 8 Cuartos (2 Sil-
bergroschen) an; er revidirt täglich das Essen, zieht auch wohl
einen Arzt zu, und berechnet am Monatsschluss das Brod, Speck,
Garbanzos, Bohnen, Kartoffeln, die gekauften Kohlen, Holz und
Oel, und repartirt die Ausgabe auf die einzelnen Soldaten.
In d6r Caseme erhält jeder Soldat eine Bettlade, 3 Bretter
auf 2 Böcken stehend, mitunter eine eiserne Bettstelle, worauf
eine Reisstroh -Matratze, Kopfkissen, Decke, zwei weisse leinene
Laken und Kopfkissen- Ueberzug befindüch; fiir je 20 Mann
wird ein Tisch, zwei Bänke, Lampe und Waschbecken angewie-
sen; dafür monatlich 5 r. von Jedem gezahlt. Die Beiträge,
welche den Soldaten für ihre Krankenzeit im Hospitale gut ge-
schrieben werden, betragen 20 und resp. 12 m. täglich; 6 r. täg-
lich für Bäder oder Mineralwasser. Ausserdem besteht ihr Gut-
haben neben dem Solde in 4 m. für Wasser, wenn sie in Cadiz
gamisoniren; in drei Brodrationen, die sie nicht emp&ngen
haben; in den 5 r. 30 m. resp. nach den verschiedenen Truppen-
theUen höherem monatlichen Ersatz für die mesita und sonstige
571
Procente. Dagegen zahlen sie 1 r. und 2 m. für die Militair-
Verwaltung, weil sie die mesita nicht gleich baar bezahlen; 1 r.
monatlich fiir den Barbier, und sonstige Abgaben fftr Kost, Cur,
Bekleidung. Sie erhalten alle drei Monat eine genau specificirte
Berechnung ihrer Abzüge und ihres Guthabens.
Bis auf 50 r. kann ihnen vom RechnungsjRihrer creditirt wer-
den, von da ab wird ihnen täglich 1 Cuart zur Erstattung des
Vorschusses abgezogen.
Der Grenadier und der Jäger erhalten monatlich 57 r. 14 m.,
der Musketier 53 r. 5 m., der Gefreite 100 r., der Unterofficier,
Hornist und Tambour 150 r. Es bleiben faktisch dem Soldaten
davon nur 3 bis 4 Cuart (9 Pfennige bis 1 Silbergroschen Preus-
sisch) für kleine Bedürfhisse und zu seinem Vergnügen. Auf
dem Marsche erhält der Soldat 1 r. tägliche Zulage.
Im Quartiere darf er vom Wirth nur Bett, Licht, Wasser,
Essig, Salz und einen Platz am Feuer fordern.
Auf dem Marsche trägt der Soldat seine lüeidungsstücke
im Tornister, ein Hemd und ein Paar Beinkleider in dem mit
Leinwand überzogenen, mit der Regimentsnummer bezeichneten
Mantelsack, ein Paar Stiefeln in den Taschen des Tornisters,
den Mantel gerollt über die Biiist und Schulter gelegt. Zur Be-
förderung der Regimentssachen, Kochgeschirre etc. sind pro Bar
taillon ein zweirädriger Karren und ein Maulthier bestimmt.
Die Fahnen der Spanischen Armee sind durch Königliches
Decret vom 1 3 October fiir die ganze Armee übereinstimmend neu
angefertigt. Sie tragen die Landesfarben , das Königliche Wap-
pen mit der Bezeichnung des Truppentheils imd Bataillons. Die
bis dahin getragenen Fahnen sind im Museum der Artillerie de-
ponirt. Die Fahne wird bei den Alignements und in allen Fäl-
len, wo es darauf ankommt, die Richtung des Bataillons zu er-
leichtem, auf die dazu geeigneten Punkte, so beim Deployiren
auf den äussersten Flügel getragen.
Die Militair-Musik leistet Vorzügliches. Das Regiments-
Musikcorps erhält eine Zulage von 1100 r. Die Instrumente sind
572
von trefflicher Arbeit, und die Hautboisten sehr gut eingeübt
Jedes Corps besteht aus 44 Mann. Die Instrumente sind:
Ein Requinto von Holz oder Metall 1.
Flauto desgl. desgl 1.
Clarinete principal 1.
» primo 1.
» 2 segundos, 2 terceros, 2 quartos . 6.
Bügle primo 1.
» segundo 2.
Cometin a piston, 1 prim., 2 segund 3.
Clavicor 1.
Clarinetes de armonia, prim., segund 2.
Trompas, prim., segund 2.
Trombones, prim., segund 2.
Bugsenes, 1 prim., 2 segund 3.
Figle requintado principal 1.
» 2 prim., 4 segund 6.
» monstruos 2.
redoblante a piston marcato 1.
Ausserdem 2 Glockenspiele, Becken, Triangel, grosse Trom-
mel, 2 kleine und die Roulirtrommel, sehr gross aber ganz flach.
Beim Marschieren des Regiments geht die Sapeur- Abthei-
lung, oder 12 Mann in zwei Gliedern, mit so grossen Lücken,
dass sie die ganze Breite der Kolonnen einnehmen und für diese
den Weg frei machen, voran. Dann folgt der Tambour- Major,
welcher in der marcha regulär 60, in der redoblada 120 Schritt
in der Minute machen muss ; die Tambours und mit Gewehren
be waffiieten Hornisten ; hierauf das Musikcorps, in 4 oder 5 Rei-
hen, in der ersten die Trommeln, Becken und Glockenspiel, in
der zweiten Bombardon, Bässe imd Posaunen, Comet, Trom-
pete, Hom, auf dem Flügel Bass, in den letzten Reihen die
Clarinetten.
Wenn kleinere Militair- Abtheilungen zu Ablösungen von
einem Officier gefuhrt werden, so bläst der begleitende Hornist
einen Marsch.
573
Der Gamisondienst ist sehr anstrengend wegen der vielen
Wachen, welche auch in Ministerial- Gebäude, öffentliche Eta-
blissements, Audienz -Paläste gegeben werden. Man berechnet,
dass der Soldat durchschnittUch den dritten Tag auf Wache
kommt.
Die Wachtgebäude sind mit Eisengittern umgeben und mit
Schiessscharten versehen zur Vertheidigung eingerichtet.
Die Soldaten treten mit dem rechten Fuss an; sie machen
die Kehrtwendimg rechts um, und haben das Französische Exer-
cier- Reglement vollständig adoptirt. Das Deployiren, Frontver-
änderungen, Achsenschwenkungen werden mit grosser Präcision
ausgeführt. Die Tirailir-Uebungen, denen ich beigewohnt,
Hessen Manches zu wünschen übrig. Beim Scheibenschiessen
habe ich nicht viele gute Schüsse gesehen. JedenfSsQls war die
gewählte Entfernung von 280 Schritten für die Gewehre zu weit,
imd es wurde von den Schützen zu wenig gezielt, um bessere
Resultate erwarten zu können. Der Scheibenweiser befand sich
vor der Scheibe in einer 5 Fuss tiefen Grube, die ihn sicher
stellte, und die Gelegenheit bot, die Scheibe stets übersehen zu
können.
Die nach Art der Französischen Chasseurs d'Afnque orga-
nisirten Jäger-Bataillone entwickeln eine ganz besondere Ge-
wandtheit.
Beim Exerciren im Bataillon werden zur Uebung die Be-
wegungen und Griffe mit dem Gewehr durch lautes Zählen der
Gesammtheit begleitet.
Die Soldaten werden mit Sie (Usted, eigentlich «Vuestra
merced» Euer Gnaden) angeredet.
Die Infanterie-, Cavallerie- und Artillerie -Casemen, die ich
besucht, zeichneten sich sämmtlich durch grosse Ordnung, reine
Lufl und Reinüchkeit aus. Die Gesammt- Armatur- und Monti-
rungsstücke jedes Soldaten haben oberhalb seines Bettes auf
Bretter-Repositorien ihren Platz. Die gemeinschafUichen kupfer-
nen oder Messing- Waschbecken, die Metallschilde, Epauletts,
Zaimizeug, Gewehrläufe imd Schlösser sind spiegelblank. Die
574
Verzeichnisse der in den Sälen zusammen Wohnenden, die Ca-
sernen- Gesetze tmd Instructionen hängen unter Glas und Rah-
men an den Wänden. Die Aufsicht fuhrenden Stubenältesten
tragen zum Kennzeichen grosse runde Messingscheiben am lin-
ken Arme. In der Caseme werden Kappen getragen und diese
grüssend abgenommen. Die Ofificiere tragen ausserhalb der Ca-
seme oder im Dienst niemals Mützen. Das Zimmer des du jour
habenden Officiers ist auf das eleganteste mit Sophas, Spiegeln
und Polsterstühlen meublirt. Dort stehen die Fahnen und befin-
det sich häufig eine kleine BibUothek.
Diejenigen, welche freiwillig in den Militairdienst treten,
geniessen bedeutende Vortheile. Das Königliche Decret vom
2 Juli 1851 hat über die Annahme derselben Nachstehendes be-
stimmt. Es müssen dieselben, wenn sie im Heere schon gedient
haben, nicht älter als 34 Jahr, im Uebrigen 23 bis 30 Jahr alt^
kräftig, wohl gewachsen, wenigstens 4 Fuss 11 Zoll gross sein
und bei der vorzunehmenden ärztlichen Untersuchung vollkom-
men brauchbar befunden werden. Sie erhalten f&r das Engage-
ment auf 4, 6 oder 8 Jahre 3000, 4500 und resp. 6000 r. Es
wird ihnen, wenn sie früher gedient hatten und Sargenten ge-
wesen, die Dienstzeit fiir den Fall der Pensionirung mit berech-
net, und die Aussicht eröfl&iet, fiir den Fall bestehender Vacan-'
zen, ohne die sonst erforderjichen Prüfungen, in die Stelle als
Sargent eintreten zu können. Es wird ihnen eine monatliche Zu-
lage von 1 5 und resp. 6 r. und die Anwartschaft auf Eintritt in
die Guardia civil, Carabiniers del Reino (Grenzaufseher) oder
Civil-Versorgung zugesichert. Die Freiwilligen zahlen monatlich
14 r. in den Fond der Mesita, und beziehen täglich 11 oder
12 cuartos, von denen 7 — 8 fiir den rancho abgehen; ihre Brod-
ration besteht in 1^ Pfund. Die monatliche Zulage von 4, 10, 20
und 30 r. erhalten sie nach 10, 15, 20 imd 25 Diens^ahren; für
Verwundungen im Kriege 60 r., fiir Verstümmelung oder Erblin-
dung 90 r. monatliche Pension, oder Aufnahme in die Invaliden-
Abtheilung nüt 3 r. täglich.
575
Iq Erwägung der oben angeführten allgemeinen gesetzliehen
Bestimmungen, die Militair-Verpfliehtung imd das Ersatzwesen
betreffend 9 durfte es von Interesse sein, Nachstehendes hierüber
aus der Gesetzes -Vorlage vom 29 Januar 1850, sanctionirt durch
Königliches Decret vom 18 Juni 1851, zu erfahren, um nament-
lich die Gründe zur Befreiung vom Militairdienst und die neue-
ren Beschrankimgen der Stellvertretung kennen zu lernen.
Ausgeschlossen und befreit vom Dienste sind
(Cap. IX.):
1. Diejenigen, welche nicht das Maass von 4 Fuss 11 Zoll
haben.
2. Diejenigen, welche wegen körperlicher Gebrechen un-
brauchbar sind.
Vom Dienst in der Armee befreit, aber zuzulas-
sen sind:
1. Diejenigen, welche sich im 18ten Jahre zum Seedienst,
2. welche sich als Schiffszimmerleute oder Tischler für den
Marinedienst haben notiren lassen; sie werden dessenun-
geachtet eingestellt, wenn Mangel an DiensttaugUchen
vorhanden ist. Jedes Dienstgahr an Bord wird fiir zwei
Dienstjahre in der Landarmee gerechnet.
3. Die Rehgiosos profesos der Missionsschulen in den Philip-
piuen.
4. Die Novizen derselben, welche vor ihrer Einberufung zum
Heere ein Jahr in der Anstalt gewesen ; diese können frei-
willig eintreten, wenn sie das 30te Lebensjahr noch nicht
zurückgelegt haben.
5. Die Quecksilberminen-Arbeiter von Almaden, Chillon, Al-
madenejos imd Garganüel, und diejenigen Bewohner der
Nachbarschaft, welche sich für diese der Gesundheit so
nachtheiligen Arbeiten, dass auf das Jahr nur 1 50 Arbeits-
tage gerechnet werden können, haben einschreiben lassen.
Auch diese können, wenn sie bis zum SOten Jahre
nicht ziun Minendienst herangezogen wurden, bis dahin
freiwillig eintreten.
576
Befreit sind, aber freiwillig einstellungsfällig
(Art 67.):
1. Diejenigen, welche ihrer Dienstpflicht als Freiwillige ge-
nügt.
2. Diejenigen, die sich freigeloost haben.
3. Diejenigen, welche das dienstpflichtige Alter noch nicht
erreicht oder überschritten haben.
4. Die Ordinirten in Sacris.
Befreit sind, wenn dies Recht in Anspruch ge-
nomnoien wird (Art. 68.):
1. Der einzige Sohn von arbeitsunfähigen oder 60jährigen
Eltern.
2. Der einzige Sohn einer armen Wittwe.
3. Der einzige Sohn einer armen Mutter, deren Mann eine
Criminalstrafe leidet und nicht innerhalb sechs Monaten
seine Befreiung zu erwarten hat. Sobald die Behinderung
fortf&llt, muss der Militairpflicht genügt werden.
4. Der einzige Sohn einer armen Mutter, deren Ehemann seit
zehn Jahren abwesend, wenn sein Aufenthalt unbekannt
ist, auf so lange, als der Grund dauert
5. Der einzige Sohn einer armen Mutter, deren Gatte 60 Jahre
alt und arbeitsunfähig ist
6. Dieselben Exceptionen gelten fiir den unehelichen Sohn
mit Bezug auf seine Mutter.
7. Nicht minder, wenn sie unverheirathet oder Wittwe ist
8. Der einzige Enkel, der arme, 60jährige oder arbeitsun-
faliige Grosseltem ernährt,
9. oder eine arme Grossmutter, deren Mann arbeitsunfähig.
1 0. Der Bruder verwaister Geschwister, der seit Jahr und Tag
für deren Unterhalt sorgt
11. Der Sohn eines Vaters, dessen übrige mehr als 17 Jahre
alten Söhne im Mihtair dienen. Letztere dürfen nicht be-
zahlte Stellvertreter, Deserteurs, Alumnen der Militair-
CoUegien sein. Die Befreiimg hört mit dem Wegfall des
Behinderungsgrundes auf.
577
In den Erläuterungen dieser Bestimmungen werden die Be-
griffe der Armuth der Eltern, der Arbeitsunfähigkeit, die Be-
zeichnungen des einzigen Sohnes oder Enkels neben anderen
jüngeren Geschwistern, in derselben Weise aufgefasst, wie dies
in den Preussischen Bestimmungen in Betreff der Reclamationen
der Fall ist.
Bei dem Aushebungsgeschäft (Cap. X.) sollen, wenn
irgend möglich, Militairs gegenwärtig sein, um über Maass und
Körperbeschaffenheit der Ersatzmannschaften ein sachverständi-
ges Gutachten abzugeben. (Art. 72.)
Ueber Reclamationen entscheidet nach vorangegangener
Prüfung das Ayuntamiento, vorbehaltlich des Recurses an den
Provinzial-Rath. (Art. 75.) Zur Verification ungenügender Zeug-
nisse werden kurze Fristen gesetzt. (Art 74.)
Wegen körperlicher ünbrauchbarkeit wird bei obwaltender
Einstinunigkeit der Commission das Ayuntamiento entscheiden,
anderenfalls die Entscheidung von einer ärztlichen Superrevision
abhängig gemacht (Art. 75.)
Kann das zu gestellende Contingent weder aus der Alters-
klasse, noch aus der Klasse der beiden zunächst folgenden Jahr-
gänge gedeckt werden, so wird an den Gouverneur berichtet^
welcher die aufgestellten Listen und die entschiedenen Recla-
mationen durch den Provinzial-Rath prüfen und entweder be-
richtigen oder mit der Aushebung durch die höheren Alters-
klassen fortfahren lässt
Die Behandlung der Militairflüchtigen und der Selbstver-
stümmler entspricht der Unsrigen. Sie werden primo loco und
meist in die Bataillone in Africa eingestellt oder dort zu den
Strafarbeiten verwendet ; sie zahlen ausserdem Geldstrafen von
500 — 2000 r. Eben so viel, ausser der Criminalstrafe, diejeni-
gen, welche bei der Flucht behülflich waren.
So lange Jemand im militairpflichtigen Alter befindlich,
erhält derselbe niemals einen Pass ins Ausland, ohne vorher
6000 r. zur Sicherheit für etwaige Stellvertretung bestellt zu
haben. (Art 117.)
T. Minutöli, Spanien. 37
578
Diejenigen, welche entehrende Strafen erlitten, werden
nicht dem stehenden Heere einverleibt; solche, welche gerin-
gere Strafen erhalten, genügen ihrer Militairverpflichtung in
den africanischen Besitzungen oder in America, auf Cuba oder
Puerto Rico.
Reclamationen der Ersatzpflichtigen über das Verfahren und
die getroffenen Entscheidungen der Aushebungs - Commission
müssen sofort dem Alcalden mündlich oder schriftlich angemel-
det und dem Provinzial-Rath übersandt werden, um die Ent-
scheidung noch vor dem Abmärsche nach dem Provinzial-Depot
extrahiren zu können. (Art. 93.)
Zum 1 5 Mai müssen die ausgehobenen Contingente der ein-
zelnen Gemeinden mit den nöthigen Procent -Mannschaften im
Provinzial-Depot eintreffen. Sie werden durch ein beim Ersatz-
geschäft nicht betheiligtes Mitglied des Ayuntamiento dorthin
gefuhrt und fiir die Verpflegung der Recruten auf dem Marsche
auf Kosten des Ayuntamiento gesorgt (Art. 95.) Es werden zu
diesem Behufe vom Tage des Abmarsches an pro Kopf täglich
2 Realen, die Marschtage zu 5 Leguas gerechnet, vergütigt, und
diese Summe den wirklich Eingestellten bis zum Tage der
Uebergabe an die Mihtair- Behörde, den übrigen Mannschaften
ftir die Dauer ihres Aufenthaltes in dem Depot und bis zum
Tage des Wiedereintreffens in der Heimath gezahlt. Besteht
Jemand darauf, dass ein vom Ayuntamiento wegen Mindermaass
oder körperlicher Unbrauchbarkeit Entlassener zur Nachrevision
in das Depot gefuhrt werde, und wird diese Reclamation bei der
dortigen Prüfung zurückgewiesen, so hat der Reclamant die da-
durch entstandenen Kosten zu ersetzen. (Art 98.)
Im Provinzial-Depot ist zur Empfangnahme der Rekruten
vom General -Capitain ein Beamter commandirt; eine Conmiis-
sion, aus einem Militair -Beamten und einem Abgeordneten des
Provinzial- Gouverneurs bestehend, prüft die etwa noch ange-
brachten Reclamationen. Zum Nachmessen und zur körper-
lichen Untersuchung sind zwei Sargenten der Garnison imd zwei
Aerzte von der Civil- und Militair -Behörde erwählt
579
Mangelnde Uebereinstimmung der Commissarien über das
Maass und die Figur des Einzustellenden hat die Folge der Zu-
ziehung zweier neuen Sargenten ; einigt man sich nicht über kör-
perliche Fehler und Gebrechen, so werden der dritte und vierte
Arzt zugezogen. Abweichende Ansichten unter den Mitghedern
der gemischten Commission entscheidet in letzter Instanz der
General -Capitain. Dagegen werden die Reclamationen über Be-
freiung wegen häuslicher Verhältnisse nur von der Civil-Behörde
geprüft und entschieden. Gegen die Entscheidung des Provin-
zial-Rathes kann an das Ministerium des Innern appellirt wer-
den; eben so wohl, weil Individuen angeblich ohne Grund aus
den Listen gestrichen, als weil andere, trotz der angebUch trif-
tigen Reclamationsgründe, in den Listen aufgenommen sind. Ein
solcher Recurs muss jedoch binnen acht Tagen eingeleitet und
in kürzester Frist entschieden werden. (Art. 128.)
Diejenigen körperlichen Gebrechen, welche eine Militair-
dienstverpflichtung ausschUessen , nicht allein bei den Loosen-
den, sondern auch bei den Procent-Mannschaften, Stellvertre-
tern, Selbstverstümmlem und Flüchtigen oder unsicheren Can-
tonisten, zerfallen in zwei Klassen.
Die «rste Klasse umfasst solche Gebrechen, welche von den
Aerzten bei Gelegenheit der Revision bemerkt, erkannt und fest-
gestellt werden; die zweite Klasse dagegen solche Leiden, welche
hinsichts ihres* dauernden oder chronischen, ihres eingewurzelten,
veralteten oder neu entwickelten Zustandes, oder ihrer besonde-
ren Eigenthümlichkdt und bisherigen Behandlimg wegen, einer
weiteren sachverständigen oder durch andere Beweise festge-
stellten Bescheinigung bedürfen.
Zur ersten Klasse gehören :
a) Gebrechen, welche das Hirn- (cerebro-espinal) und das
Nervensystem betreffen, 5 verschiedene Fehler oder
Uebel aufstellend.
b) Augenleiden mit 32 verschiedenen Gebrechen.
c) Gehörschw&che mit 2 Arten von Leiden.
37'
580
d) Gebrechen und Krankheit, aus mangelhafter Verdauung
entstanden (aparato digestivo y sus anejos), wozu fehlende
Zäline, Lippen etc., im Granzen 23 Arten von Uebeln, ge-
rechnet werden.
e) Gebrechen in Betreff der Respiration mit 9 Krankheits-
erscheinungen.
f) Gebrechen del aparato genito-urinario mit 14 ver-
schiedenen Leiden.
g) Gebrechen, das Zellensystem betreffend, mit 5 Fehlem,
h) Gebrechen im Lymphen System mit 4 Fehlem.
i) Gebrechen, die das Gehen oder die freie Bewegung
hindern, 11 Fehler enthaltend.
Es mag hierbei bemerkt werden, dass PlattfGisse und Krampf-
aderbrüche in Spanien sehr selten vorkommen, weil der Fuss, da
er meistentheils frei in Sandalen oder in bequemen Leinwand-
oder weiten, weichen Lederschuhen getragen wird, nicht solchen
Leiden imterworfen ist, wie sie sich in harten, engen und schlech-
ten Stiefeln bilden.
Zur zweiten Klasse gehören dieselben, in 9 Klassen getheil-
ten Gebrechen unter der oben angegebenen Voraussetzung,
welche eine genauere Beschreibung oder Bescheinigung erfor-
derhch macht. Es sind in diesen 9 Klassen 15, 17, 7, 34, 28, 11,
8, 4 und resp. 14, im Ganzen 139 verschiedene Krankheits-
Erscheinungen aufgeführt. Die nothwendigen Zeugnisse müssen
von Behörden ausgestellt oder beglaubigt sein, oder auf der Er-
klärung von 6 Zeugen beruhen, von denen 4 bei der Aushebung
selbst concurrirt haben.
Um einen Stellvertreter statt des Dienstpflichtigen einstel*
len zu dürfen, ist erforderlich, dass derselbe unverheirathet
oder Wittwer, vollständig gesund, aus derselben oder den bei-
den nächstfolgenden Altersklassen des Verpflichteten, auch
aus derselben Provinz sei, imd im Einverstpndniss mit seinem
Vater handle. Demnächst muss der Verpflichtete 6000 r. in der
San Fernando -Bank in Madrid oder deren Provinzial-Comman-
diten deponiren ; er wird aber dessenungeachtet zum Dienst ein-
581
gezogen^ wenn durch eine Nachgestellong sein Ersatzmann selbst
die Ordre zur Einstellung erhält. Jene Summe von 6000 r. bleibt
der Regierung zur Verfugung gestellt^ um daraus die Kosten der
freiwilligen Gestellung oder der Capitulation der ausscheidenden
Militairs zu bestreiten. Sie giebt in der Justificirung ihrer Ver-
waltung darüber Rechenschaft (Art 141).
Die Ersatzmannschaften, so wie die nach beendeter Dienst-
zeit Entlassenen erhalten zur Aufiiahme der amtUchen Entschei*
düng, der Atteste imd Führungs- Zeugnisse runde Blechfutterale,
die sie an breiten bunten Bändern um den Hals tragen.
Die Spanischen Festungen des Festlandes und der Ad-
jacentes, so wie die Commandantschaften derselben haben durch
die Verordnung vom 13 September 1842 eine Eintheilung er-
fahren.
SämmÜiche feste Plätze, Forts, Castelle etc. sind in fünf
Klassen gesondert Die Hauptstädte der MiUtair-Districte sind
mit hinzu gerechnet, selbst wenn sie nicht befestigt sind, weil
die General- Capitaine dort residiren, die Parks- und Kriegs-
bedürfiiisse daselbst befindlich und starke Garnisonen gemeinig-
Hch in denselben concentrirt sind. Die Gouverneure der Plätze
erster Klasse sind General-Lieutenants oder Mariscales de Gampo ;
die der zweiten Brigadiers; die der dritten Obersten, Oberst-
Lieutenants oder Commandanten; die der vierten Capitaine, die
der fünften Subalternen.
Die Gouverneure der Festungen erster Klasse , welche die
Hauptstadt des Miütair-Districts oder des General- Capitanats
bildet, sind zweite Chefs (Cabo) des Districts. Die Gouverneure
der Festungen erster und zweiter Klasse, welche Hauptstädte
der Civil -Provinzen, sind General-Commandanten in diesen Pro-
vinzen, mit Ausnahme von Navarra, den Balearen und Canarien,
wo der General- Capitain beide Posten vereinigt Gouverneure
heissen die Befehlshaber in den Festungen der drei ersten Klas-
sen; die übrigen Festungs-, Fort- oder Gasteil- Commandanten.
Zur Unterstützung sind ihnen Sargentes -Mayores der ersten,
582
zweiten und dritten Klasse zugeordnet. Diese Majore sind Ober-
sten oder Oberst-Lieutenants in Festungen erster Klasse , Com-
mandanten in denen dritter Klasse; die Platz -Adjutanten sind
Hauptleute und Lieutenants. Um in diesen Aemtem angestellt
zu werden, muss eine 15jährige Dienstzeit absolvirt und der
Nachweis der nöthigen Kenntnisse geführt sein. Der Sold be-
trägt fiir den
^ T Tri ( General-Lieutenant 60,000 r.
trouverneur I Klasse 1^
( Mariscal de Campo 45,000 »
Gouverneur 11 Klasse Brigadier 30,000 »
Oberst 25,800 •
,>, rrr Tri / Oberst-Lleutenaut . 20,400 •
(xouvemeur III Klasse <^ ^ , /^^^
Erster Commandant 18,000 »
Zweiter » 17,000 »
Fort - Commandant IV IQasse. . . . Hauptmann 8,000 »
Castell- Commandant V Klasse . < - '
Unterlieutenant. . . . 3,360 »
Oberst 19,800 »
o X Tvr • j T>i X ) Oberst- Lieutenant . 14,400 »
Sargent -Major des Platzes . . . . < ^ ^
Erster Commandant 12,000 »
Zweiter » 11,000 •
Adjutant des Platzes I Klasse . . Capitain 8,400 »
» » » n Blasse . . Lieutenant 4,800 »
» » » in Klasse . . XJnterlieutenant. . . . 3,360 ■
Die Stelle als Schlüssel -Major versieht der Adjutant der un-
tersten Klasse.
Die Festungs-Commandantschaften sind:
1. Im General-Capitanat von Neu-Castilien:
Madrid I Klasse.
General- Commandantschaften in Madrid, Cuenca, Segovia,
Guadalajara, Toledo, CiudadReal.
2. General-Capitanat von Alt-Castilien:
Festungen von Valladolid I, Ciudad Rodrigo 11, Zamora U,
Gijon m, Puebla de Sanabria in.
583
General- CommandantschafleQ in Valladolid, Leon, Palencia,
Salamanca, Zamora, Avila, Oviedo.
3. General-Capitanat von Aragon:
Festung von Zaragoza I, Castillo de A^jaferia IV, Jaca II, Mon-
zon n, Alcaniz in, Maquinenza III, Castillo de Benasque V.
General -Gommandantschaften: Zaragoza, Huesca, Teruel..
4. General-Capitanat von Catalonien:
Festung von Barcelona I, Ciudadela de Barcelona 11, Castillo
de Monjuich 11, Lerida I, Castillo principal HI, Castillo
de Gardeny IV, Gerona I, Tortosa I, Tarragona I, Fi-
gueras I, Seu de Urgel 11, Cardona HI, Hostairich DI,
Rosas in, Col de Balaguer V.
General - Commandantschaften: Barcelona, Lerida, Gerona,
Tarragona.
5. General-Capitanat von Valencia:
Festung Valencia I, Ciudadela de Valencia IV, Aücante I, Ca-
stillo de Alicante IV, Cartagena I, Murviedro 11, Castillo
de Denia HI, Peniscola 11, Morella HI, Penas de San Pe-
dro III, San Pß,blo de la nueva Tabarca V.
General- Commandantschaften: Valencia, Murda, Alicante, Al-
bacete, Castellon, Maestrazgo.
6. General-Capitanat der Balearen:
Festung Palma I, Alcudia m, Castillo de San Carlos V, Ca-
stillo de Bollver V, Castillo de Cap de Pera V, Castillo
de Pallenza V, Castillo de Soller V, de Portapetro V, de
piedra picada V, la Cabrera V, Festimg Mahon I, Ciuda-
dela de Mahon m, Fomells IV, Festung Iviza II.
General- Commandantschaften: Mallorca, Menorca.
7. General-Capitanat von Navarra und Vascon-
gadas:
Festung von Pamplona I, Ciudadela von Pamplona m, Brücken-
kopf von Tudela FV, Festung Vitoria I , San Sebastian I,
Castillo de la Mota IV, Guetaria IV, Pasages IV, Fort
von S. Barbara de Hernani V.
584
General -Commaadautschaften von Navarra, Alava, Viscaya»
Guipuzcoa.
8. General-Capitanat von Andalusien:
Festung Sevilla I, Cadiz I, Castillo San Sebastian III, Pun-
tal TV, Santa Catalina IV, Cortadura San Fernando V,
Santi Petri III, Ayamonte III, Paymogo IE, Tarifa V,
San Lucar de Guadiana V, Cabo de las Torres V.
General -Commandantschaften von Sevilla, Cadiz, Cordova,
Huelva.
9. General-Capitanat von Granada:
Festung Granada I, Fort der Alhambra IV, Almeria II, Ma-
laga n, Castillo de Gibraltaro IV, Motril III, CastiUo de
Jaen V.
General -Commandantschaften von Granada, Malaga, Alme-
ria^ Jaen.
10. General-Capitanat von Estremadura:
Festung Badajoz I, Castillo San Cristobal IV, Fort von Parda-
leras IV, Olivenza II, Albuquerque HI, Alcantara EI, Va-
lencia de Alcantara IE.
General - Commandantschaften von Badajoz und Caceres.
11. General-Capitanat von Galicien:
Festung Coruna I, Castillo San Anton IV, de San Diego FV,
de Santa Cruz V, Ferrol B, Castillo de San Felipe IV, de
la Palma V, de San Martin V, Tuy II, Vigo IE, Bayona IV,
Monterey IV, Salvatierra IV, Fuerte de Goyan IV, de
Santa Cruz de la Guardia V.
General - Commandantschaften von Coruiia, Lugo, Orense,
Pontevedra.
12. General-Capitanat von Burgos:
Festung Burgos I, Castillo de Burgos IE, Santona E, Lo-
grono E, Castrourdiales IE, Castillo de Miranda de
Ebro V.
General - Commandantschaften von Burgos , Logrono, Santan-
der, Soria.
585
13. General-Gapitanat von den Canarien:
Festung Santa Cruz de Tenerifa I, Castillo San Cristobal IV,
Castillo de Paso alto V, Gran Canaria III , Puerto de la
Orotava IV, Castillo de San Francisco del Bisco IV, Lau-
zarote III, Palma III.
Auf der Insel Palma bestehen 8 Bataillone Provin-
zial-Milizen; sie wurden 1770 errichtet und durch Kö-
nigliches Decret vom 22 April 1844 reorgaoisirt. Sie
führen die Namen La Laguna, Orotava, Abona, Pal-
mas, Guia, Palma, Lanzarote und Fuerte Ventura.
Daran schliessen sich die Sectionen der Inseln la Go-
mera und Hierro. Die Uniform entspricht der der
Truppen gleicher Gattung auf dem Festlande.
14. Das General-Capitanat der Africanischen Be-
sitzungen:
Festung Ceuta I, Melilla in, Penon IV, Alhucemas IV und die
Chafarinen-Inseln III.
Die General-Commandantschaft del Campo de Gi-
braltar, vertreten durch einen Mariscal de Campo, be-
aufsichtigt die befestigte Insel Verde IV.
Hiemach bestehen die festen Plätze Spaniens aus
25 zur ersten Klasse gehörend.
17 zur zweiten » »
30 zur dritten » »
27 zur vierten » »
26 zur fünften » »
Im Ganzen aus 125 Plätzen.
Bei der Besprechung des Ingenieur -Corps ist bereits des
Könighchen Decretes vom 25 Mai 1851 Erwähnung geschehen,
durch welches eine Commission von Sachverständigen nieder-
gesetzt ist^ um die Festungen einer Revision zu unterwerfen und
Vorschläge zu machen, welche überhaupt beizubehalten, in
ihren Vertheidigungs- Systemen zu ändern oder zu er weitem,
welche als feste Plätze eingehen zu lassen und an welchen Punk-
ten des Landes etwa neue Befestigungen anzulegen sein möchten.
586
Das Marine - Ministerium.
Ministerio de Maxina.
rromt9 opomque fiBrai, eomnaiua uer» tacti.
Ovi<L ex Ponte IV. 8. 81.
Im Kriegs -Ministerio sind 13 Oficiale, einige Hülfsarbeiter
und das erforderliche Subaltern -Personal fiir die Bureaus an-
gestellt. Das Marine - Obergericht befindet sich in Madrid. Das
Corps der Armada theilt sich in den activen Dienst und die ter-
cios navales. Zu dem ersteren gehören: 1 General -Capitain,
5 General -Lieutenants, 8 Gefes de Escuadra, 14 Brigadiers,
25 SchiflFs-Capitaine, 50 Fregatten- Capitaine, 157 Schiffs-Lieu-
tenants und 172 Schiffsfahnriche. Die anderen bestehen aus
1 0 Commandanten de tercios navales aus der Klasse der Briga-
diers, 26 Pro vinzial- Commandanten aus der Klasse der Schifiis-
oder Fregatten -Capitaine, 36 zweite Commandanten aus der
Klasse der Fregatten -Capitaine oder Schiffs -Lieutenants, aus
der entsprechenden Zahl von Subalternen für die Aciyutantschaf-
ten der Districte , in welclie die Provinz getheilt ist, und für die
Adjutanten der Commandantschaflen, imd endlich aus den Hafen-
Capitainen verschiedener Grade, je nach der Wichtigkeit der 55
Spanischen Häfen in den Europäischen, Americanischen und
Asiatischen Besitzimgen. Jedoch bleiben in allen diesen dienst-
lichen Stellungen die resp. Beamten so lange in der Zahl der
Supemumerarien, als die etatsmässige Zahl voll ist.
Die Junta direcüva de la Armada ward durch KönigUches
Decret vom 23 Februar 1848 aufgehoben, und statt dessen eine
Junta consultativa eingesetzt
Der Generalstab der Armada besteht aus dem General-
Director, dem Präsidenten der eben erwähnten Junta^ 4 ordent-
lichen und 3 ausserordentlichen Mitgliedern (Yocales) und dem
Secretair.
Die Direction der hydrographischen Arbeiten beschäftigt
eine Anzahl von Beamten und Piloten mit der Aufnahme von
Karten und Plänen, so wie Kupferstecher und Lithographen mit
587
deren Stich, Zeichnung und Druck. Die Direction veröffentlichte
im Jahre 1851 die Karte der Insel Fuerte Ventura und des Hafens
von Baton in den Phiüppinen, die sphärischen Karten von Te-
nerifa, Lanzarote und der Bay von Taxpaulin. Es wird noch an
Karten der Canarien und Azoren gearbeitet, und sind mehrere
Bücher in der Druckerei des Instituts erscliienen.
Bei dem astronomischen Observatorium in San Fernando auf
der Insel Leon bei Cadiz sind ausser dem Director und 3 Astro-
nomen eine Anzahl von Ayudantes de observacion und Calcula-
dores angestellt, von denen die ersteren mit den Beobachtungen,
die übrigen mit den Berechnungen beschäftigt sind.
Das Museo Naval mit seinen schönen Schiffs- und Maschi-
nen-Modellen, Waffen und interessanten archäologischen imd
überseeischen Merkwürdigkeiten wird fortwährend durch An-
käufe von Kunstsachen bereichert, und erfreut sich der Aller-
höchsten Protection.
Der Generalstab in den Departements von Cadiz, Ferrol,
Cartagena, Habana und den Philippinen besteht überall aus
einem General -Capitain oder Commandanten, einem Segundo
Gefe, einem General-Major, einem Adjutanten der Commandant-
schaft imd den Departements -Adjutanten. In denselben Hafen-
plätzen residiren die Commandanten der Spanischen See-Arsenale,
so wie Junten, welche seit 1772 bestehen, aus dem General-
Commandanten, dem zweiten Chef, dem Departements -General-
Msgor, dem Arsenals-Commandanten, dem Ordenator und Inter-
ventor zusammengesetzt sind, und den Zweck haben, für Alles
zu sorgen, was den Bau, die Ausbesserung, Bewai&iung imd
Verproviantirung der Schiffe anbetrifft Die zur Administration
der Armada gehörenden Beamten zählen 13 Kriegs -Commissare,
42 Oficiales I Klasse, 68 Oficiales n Klasse, 53 Oficiales in Klasse,
26 Oficiales IV Klasse und 16 Emeritirte.
In die See -Matrikeln sind alle diejenigen aufgenommen,
welche sich an den Küsten mit Schiffahrt imd Fischerei beschäf-
tigen und wegen früherer Dienste in der Marine oder den Ar-
senalen abgabenfrei und gewissermaassen als Mihtair- Corps an-
588
gesehen (Decret vom 12 August 1802) tercios navales genannt
werden.
Die Tercios navales in den Departements sind:
a) InCadiz: Gadiz mit den Provinzen Canarien und Algesi-
ras; Malaga mit Motril und Almeria; Sevilla mit San Lu-
car tmd Huelva.
b) In Ferrol: Ferrol mit Corufia: Vigo mit Villa Gracia;
Santander mit Vivero und Gijon; Bilbao und San Se-
bastian.
c) In Cartagena: Gartagena mit Alicante; Barcelona mit Pa-
lamos, MatarOy Tarragona; Valencia mit Tortosa; Mallorca
mit Mahon und Iviza.
d) In America: Habana, Trinidad de Guba, Nuevitas, San-
tiago de Guba, San Juan de los Remedios, Puerto Rico.
Die Häfen theilen sich in 4 Klassen; es giebt 18 Gapitanien
erster Klasse, 8 zweiter, 14 Gapitanien dritter Klasse mit 78 Ad-
jutantschaften und 8 Gapitanien vierter Klasse.
Die Marineschule (Golegio naval miUtar de Aspirantes
de Marina) ward am 1 Januar 1845 errichtet und durch König-
Uches Decret vom 29 November 1850 mit einem neuen Regle-
ment versehen. Sie besteht aus 89 Aspiranten, deren Zahl durch
die Verordnung vom 20 April und 16 Mai um 20 vermehrt
ward, von denen 10 durch Königliche Wahl berufen werden.
Die Schule steht unter der Inspection des General-Directors der
Armada und unter der Subinspection des General -Gapitains von
Gadiz. Als erster, zweiter und dritter Director fungiren ein Bri-
gadier, ein Schiflfe- und ein Fregatten -Gapitain; als die etats-
mässigen 5 Adjutanten 3 Schiffs-Lieutenants und 2 HaupÜeute
der Marine - Artillerie ; als Secretair, Archivar und Bibliothekar
ein Schiffs -Lieutenant. Eine entsprechende Zahl von Lehrern
ertheilt den Unterricht in der Mathematik, Astronomie, Zeich-
nen, Schiffsbau, Gebrauch des Takel Werkes, der Schifisaus-
drücke, Fechten, Gymnastik, Tanz etc. Ausserdem sind 2 Ca-
pellane, 1 Arzt und die nöthigen Subaltern -Beamten angestellt
Die Zöglinge werden vom Uten bis 14ten Jahre aufgenonunen ;
589
sie müssen Religions- Unterricht genossen haben, fertig lesen,
correct sehreiben, die vier ersten Regeln der Arithmetik und
Decimal- Rechnung inne haben und einige Gewandtheit besitzen.
Während 3^ Jahr werden die Aspiranten durch eine militairische
Erziehung zum Eintritt in die Guardias Marinas vorbereitet, von
wo ab sie ihre Studien, welche insbesondere die Astronomie und
Hydrographie umfassen, auf den Kriegsschiffen fortsetzen.
Das Corps der Guardias marinas ward 1717 gestiftet,
um die Armada mit den nöthigen Oficialen zu versehen. Im
Jahre 1777 bestand das Corps aus drei Compagnien, welche in
Cadiz, Ferrol und Cartagena stationirt waren. Diese wurden
1825 aufgehoben. Seit dem Jahre 1845 mit der Marineschule
in Verbindung gesetzt, ward die Schüleranzahl durch König-
liches Decret vom 17 Maxz 1845 auf 160 beschränkt
Das National-Corps der Marine -Artillerie besteht
nach dem Könighchen Decret vom 22 März 1851 aus einem
Obersten als Commandanten, einem Oberst -Lieutenant als zwei-
ten Commandanten und aus drei Brigaden. In jeder Brigade
befinden sich 1 Capitain, 2 Lieutenants, 2 Unterlieutenants,
4 Sargenten (Condestables) erster, 8 zweiter Klasse und die
etatsmässige Zahl von Unteroflficieren und Artilleristen. Zur
Unterweisung ist eine Plana -Mayor bestimmt, aus 1 Oberst-
Lieutenant, 1 Ayudante- Mayor und 8 Capitainen zusammenge-
setzt, unter deren Aufsicht die Waffenübungen statt finden.
Desgleichen leiten dieselben die Compagnie - Schulen der Sar-
genten, errichtet durch Königliches Decret vom 25 Septem-
ber 1846.
Die Uniform der Marine-ArtUlerie besteht aus einem blauen
Waffenrock (casaca), bis an die Knie reichend, mit Umschlag von
derselben Farbe, rotli gefiittert (solapa); Kragen und Armstrei-
fen roth; Pantalons blau; am Kragen eine in Gold gestickte
Bombe; Knöpfe mit Anker und Kanonen; Taschenklappe mit
drei Goldstreifchen ; Infanteriesäbel und Kopfbedeckung mit ro-
them Pompon.
590
Die Marine-Infanterie zählt 3 Bataillone mit je 1 Ober-
sten, Commandanten, 1 Oberst-Lieutenant, zweiten Commandan-
ten, 1 Adjutanten-Lieutenant, 1 Fähnrich (Abanderado) Unter-
lieutenant^ 1 Capellan, 1 Chirurgus und 6 Compagnien. Bei je-
der der letzteren stehen 1 Hauptmann, 1 Lieutenant und 1 ünter-
lieutenant
Die Uniform besteht in einem blauen Waffenrock, vom mit
2 Reihen von 9 Knöpfen versehen; mit blauem Kragen, auf
welchem sich zu beiden Seiten ein goldener Knopf befindet;
rothe Aufschläge mit Ankern ; niedriger Czako mit rothem Pom-
pon, gelbem Blech mit Krone und Sonne; blaue Beinkleider;
Infanteriesäbel.
Die Marine-Ingenieure wurden 1770 eingeführt^ später
mehrmals anderweitig reorganisirt und im Jahre 1827 durch
Königliches Decret vom 9 Mai aufgelöst Das Königliche De-
cret vom 9 Juni 1848 errichtete dies Corps von Neuem. 1 Ge-
neral, 2 Brigadiers, 3 Schiffs-, 5 Fregatten- Capitsdne, 12 Schiffs-
Lieutenants und 18 Schiffs-Fähnriche (alferezes) sind etatsmässig
angestellt; desgleichen ist eine Special -Schule errichtet, in wel-
cher sämmtliche zum Corps gehörende Individuen ausgebildet
werden.
Das Corps der Schiffs- und Wasserbaumeister ward
durch Königliches Decret vom 1 August 1825 errichtet, um
Schiffsbauten imd Reparaturen und Wasserbauten in den Arse-
nalen zu leiten und auszuführen. 1 Baudirector, 2 Constructores
erster, 3 Constructores zweiter Klasse und 8 Adjutanten, 1 Pro-
fessor der Hydrauhk imd 4 Adjutanten sind etatsmässig ange-
stellt Die auf die verschiedenen Arsenale vertheilten Maestran-
zas enthalten ausser den Hydrauhkem 70 Handwerker erster,
160 zweiter und 120 dritter Klasse.
Die Verwaltung der Armada (Cuerpo administrativo
de la Armada) wurde im Jahre 1717 aus den Aufsichts-Beamteo
(veedores), Commissarien und Zahlmeistern der Armada gebil-
det, und fiihrte den Titel «Cuerpo del Ministerio de Marina».
Durch Königliches Decret vom 13 December 1850 wurde be-
591
stimmt, dass dieselbe bestehen soll aus 1 Director, 5 Comisarios
Ordenadores, 13 Kriegs- Commissarien, 42 Oficialen erster, 68
zweiter, 53 dritter imd 26 Oficialen vierter Klasse, so wie aus
16 Ehrenmitgliedern. Zur Zeit giebt es 24 Intendentes honora-
rios, 35 Comisarios ordenadores honorarios und 47 Comisarios
de guerra honorarios.
Die Marine-Geistlichkeit (Cuerpo eclesiastico de la Ar-
mada) besteht aus einem General- Vicar, drei Stellvertretern des-
selben in den Departements von Cadiz, Ferrol und Cartagena,
und aus der entsprechenden Zahl von Capellanen, um auf den
Schiffen, in den Marine-Hospitalern, im Collegio und in allen sich
bietenden Veranlassungen ihre Functionen auszuüben. Durch
Könighches Decret vom 8 November 1848 sind die diesfälligen
Reglements genehmigt und die Zahl der Marine -Geistlichen auf
8 Capeliane erster, 16 zweiter und 24 dritter Klasse festgesetzt
worden.
Die Uniform der Spanischen Feldcapellane besteht in einem
dunkelblauen Frack mit angelaufenen Stahlknöpfen, vom auf
der Brust schwarze Sammet-Ueberschläge; in engen, blauen
Beinkleidern, hohen Stiefeln, schwarzem dreieckigen Hut und
Handschuhen, und Degen. Der Schnitt des Kleides ist nfiilitai-
risch, wie der runde geschlossene Kragen.
Sie stehen (Reglement vom 8 November 1848) unter dem
General -Vicariat der Armee und unter dessen Delegirten. Sie
beziehen 400, 300 und 200 r. monatlichen Sold, und avanciren
nach ihrer Tüchtigkeit zu Diöcesan- Geistlichen.
Fünf Auditeure sind in den Hauptstädten der fiinf De-
partements, und 34 Justiz - Assessoren und 5 Fiscale in den zu
den Departements gehörenden Haupt-Provinzialhäfen angestellt.
(Decret vom 28 September 1826.)
Die Sanität (Cuerpo de Sanidad) besteht aus 1 Director^
2 Vice-Directoren, 3 Consultoren, 24 Aerzten erster, 50 zwei-
ter Klasse und 7 Adjutanten der Medicin. (Reglement vom 7 Au-
gust 1847.)
592
Die Spanische Kriegs-Flotte führte am 1 Januar 1852
927 Geschütze; sie zalilte 238 Officiere, 105 höhere Beamte,
1058 Marine -Soldaten, 3949 Matrosen, 385 Maschinisten.
3 Linienschiffe: zu 74 Kanonen Soberano, zu 84 Isabel II
und Franz Asis.
5 Fregatten: 1 zu 44, 2 zu 42, 1 zu 40, 1 zu 32 Geschützen.
6 Corvetten: 2 zu 30, 1 zu 24, 3 zu 16 Geschützen.
13 Briggs: 1 zu 20, 1 zu 18, 5 zu 16, 4 zu 12, 2 zu 10 Ge-
schützen.
4 Goeletten zu 1, 5, 7,* 8 Kanonen.
1 Brigantin-Goelette zu 10 Kanonen.
4 Paketbote von 1 Kanone.
2 Misticos zu 7 und 3 Geschützen.
22 Dampfschiffe mit 2 bis 6 Geschützen, von 70 bis 500
Pferdekraft.
12 Transportschiffe: 5 Fregatten, 4 Briggs, 1 Goelette,
2 Brigantin- Goeletten.
3 Pontones.
(NB. Die Kriegsschiffe zum Küstendienst folgen zum Schluss.)
Der Marine-Etat für 1852 beträgt 86,150,570 r.
Als inactiv werden etatsmässig bei der Marine geführt:
33 Schiffs -Capitaine, 38 Fregatten -Capitaine, 42 Schiffs -Lieute-
nants, 37 Fregatten -Lieutenants, 105 Scliiffs- und Fregatten-
Fähnriche.
Der Aufschwung, den die Spanische Marine in den letzten
Jahren genonunen, verdient die lebhafteste Anerkennimg. Ent-
spricht auch die Thätigkeit nicht derjenigen, welche sich in den
Jahren 1754 bis 1758 entwickelte, in welchen in dem einzigen
Hafen von Ferrol 14 Linienschiffe gebaut wurden, und lässt sich
der heutige Zustand der Spanischen Marine auch nicht mit der-
jenigen Blüthezeit derselben vergleichen, die unter den Regie-
rungen Ferdinands VI und Carls IE herrschte, und reicht end-
lich auch der heutige Bestand der Spanischen Marine noch
lange, lange nicht an denjenigen hinan, den sie im Jahre 1790
nachwies, wo die Flotte 294 Schiffe verschiedener Gattung
593
zählte y so gebührt doch der jetzigen Regierung das grosse Ver-
dienst, nach dem aUmSügen Verfall der Flotte mit dem Jahre
1845 die Reorganisation derselben mit eben so vieler Energie
als Umsicht imd Geschick begonnen und eine Entwickelung an-
gebahnt zu haben, welche zu den kühnsten Hoffiiungen berech-
tigt Es handelt sich nicht darum, die Summen anzuweisen, lun
Schiffe zu kaufen oder in wohlunterhaltenen und ausgerüsteten
Arsenalen durch die bis dahin müssig gebliebenen Baumeister
erbauen zu lassen, sondern mit ungeheueren Schwierigkeiten
alles zum Bau Erforderliche erst in Stand zu setzen, zu schaflEen
und. auszubilden; denn inzwischen waren die Bassins versandet,
die Vorräthe, Arbeitsmaterial und Geräthschaflen vermodert \md
verschwunden, Arbeiter nicht vorhanden oder nicht gehörig aus-
gebildet worden. Man musste damit beginnen, Schiffe für den
Seedienst^ für den Transport, für die Marineschule im Auslande
zu bestellen und zu kaufen, Material und Arbeiter zu verschrei-
ben, Holz aus dem Auslande kommen zu lassen, die Bassins in
den Arsenalhäfen aufzuräumen, bevor mit dem Bau neuer Schiffe
begonnen werden konnte. Und wie ward diese Aufgabe gelöst?
Man sehe und staune über das Leben, welches in jenen seit so
langer Zeit verödeten Arsenalen zurückgekehrt ist, imd insbe-
sondere in Ferrol, wo seit dem Jahre 1790 nur zwei Schiffe er-
baut wurden, nämlich eine Fregatte im Jahre 1802 und eine
Corvette im Jahre 1804. Im Jahre 1850 waren in Cadiz und
Cartagena schon sehr tüchtige eingeborene Maschinenbaumeister
beschäftigt, durch Königliches Decret vom 22 Mai in Ferrol
eine Schide für Maschinenbauer ins Leben gerufen, aus 1 Di-
rector, 6 Professoren, 40 Eleven imd 4 Aspiranten bestehend,
welche letztere in den berühmtesten Werkstätten des Auslandes
praktisch ausgebildet werden. Seit einigen Jahren werden auch
abtheilungsweise Eleven der oben gedachten Marineschule zu
ihrer gründlichen Vorbildung in Institute des Auslandes , so be-
sonders nach Frankreich, gesandt.
Der erste Einfall in Cuba im Jahre 1850 gab die Veranlas-
sung zur BewiUigxmg eines Credites, welcher durch Königliches
y. Minntoli, Spanien. gg
594
Decret vom 23 März im Betrage von 30,000,000 r. für das Ma-
rine-Ministerium eröffiiet wurde, um zwei Dampfschiffe von 500
Pferdekraft und das nöthige Bauholz für acht Kriegsschiffe an-
zukaufen. Am 30 Juni 1850 erhielt der General -Director der
Marine den Befehl zum schleunigen Bau eines Kriegsschiffes von
80 und einer Corvette von 30 Kanonen in Ferrol, einer Fregatte
und einer Goelette von 8 Kanonen in Cadiz, einer Brigg von 16
und einer Goelette von 8 Geschützen in Cartagena, und einem
Hucker (urca) von 800 Tonnenladungen und einer Goelette von
8 Kanonen im Arsenal von Mahon. Im Frülyahre 1851 waren
in den genannten Arsenalen 78 Schiffe, meistentheils BÜegs-
schiffe, im Bau oder in grossen Reparaturen begriffen. Die Re-
gierung hatte zwei prächtige Englische Dampfschiffe gekauft,
die Caledonia und die Hibemia , um den regelmässigen Dienst
zwischen dem Festlande und den überseeischen Provinzen her-
zustellen. Der Namenstag Ihrer Majestät der Königin, der
19 November, gab Veranlassung zu grossen Feierlichkeiten, mit
welchen eine Anzahl neugebauter Schiffe in See gelassen wurde,
darunter die (Urca) Pinta von 800 Tonnen, die Santa Maria
von 1000 Tonnen, die Dampfschiffe Isabella die Katholische mid
Isabella 11 mit Maschinen von je 500 Pferdekraft, in England
gekauft, der Jorge Juan von 350 Pferdekraft, imd der Narvaez,
in Ferrol gebaut. Es folgten dann im Jahre 1851 der in Cadiz
gebaute Scipio, dessen vorzügüche Tüchtigkeit die wohlver-
diente Anerkennung der Englischen Flotte erhielt, und die Ga-
rina, in Cartagena gebaut Der im Jahre 1850 eröflSxete Credit
war jedoch zu Ende des Jahres 1851 vollständig erschöpft, in-
dem verausgabt waren für
die zwei Dampfschiffe zu 500 Pferdekraft 13,297,000 r.
4 Schiffsgerippe für Dampfer von 980 Tonnen . 1 1,430,667 »
4 Dampfkessel dazu zu 350 Pferdekraft 6,580,000 »
Doppelstücke der Maschinen 2,976,000 •
2 Hucker (urcas) von 800 Tonnenladungen . . . 4,054,000 »
Zur Deckung der Mehrausgabe ward durch Königliches De-
cret vom 17 December 1851 ein neuer Credit fiir das Marine-
595
Ministeriuin auf Höhe von 6,000,000 pro 1852 eröflaiet,' so wie
durch Königliches Deeret vom 8 Februar 1852 ein Credit von
2,000,000 zur Beendigung der Molen und Forüficationen von
Mahon.
Während die Halbinsel im Jahre 1843 .. . 24 Kriegsschiffe
besass, zählte dieselbe 1845 ... 42 »
und demnächst im Jahre 1851 ... 64 »
oder mit Zufiigung der zum Küstendienst be-
stimmten Schiffe 124 »
Im Jahre 1845 war ein Dampfschiff von 650 Pferdekraft
vorhanden, und bis zum Jahre 1851 hatte sich diese Dampfkxaft
auf 5000 erhöht.
Im Jahre 1850 hatte ein einziges Haus in Danzig fiir 150,000
Thaler Holz im Arsenal von Ferrol verkauft.
In der Zeit vom 15 October 1850 bis zum 15 October 1851
wurden in den Departements folgende Schiffsbauten, hydrau-
lische Arbeiten und sonstige Werke ausgeführt:
In Gadiz das Kriegsschiff Königin Isabellall, am 1 Novem-
ber 1850 begonnen, ward zur Hälfte vollendet; das Kriegsschiff
Soberano; die Fregatten Isabel 11, Cristina; die Corvetten Co-
lumbus, Mazaredo, Luisa Femanda, Venus; die Birgantinen
Galiano, Soberano, Patriota, Cristina, Volador; die Dampfschiffe
Isabel n, Castillo, Leon, Caledonia, Hibemia, Isabella die Ka-
tholische, D. Fernando der Katholische, die Urea Pinta, Santa-
cilia, Marigalante, Santa Maria; die Bergantinas barcas Laborde,
Ensenada, Ebro und die Küstenwachtschiffe; Dampfer Isabella,
Lepanto, Vulcano, Vigilante; die Goleta Cruz, der Mistico Ja-
cinta; die Felucken Catalan, Veloz, Astuto, Fandango wurden
reparirt — Ausserdem Mauern, Wasserleitungen, Magazine, eine
Caseme, Brücken und ein Hospital neu erbaut.
In Ferrol die Kriegsschiffe König Franz von Asis; Corvet-
ten Luisa Femanda, Columbus; Brigantine Absedo; Dampfschiffe
D. Jorge Juan, Ullao, Narvaez, Peninsula; Urea Miiia; Brigan-
tinen Laborde und Urumea und 4 Küstenwachtschiffe. Die
Giessereien, Maschinenbau -Werkstätten, ModeUkammem waren
38-
596
in voller Thätigkeit; Maschinen, Fabrikgebäude, Verkaufs-
gewölbe, ein Arsenal und Casemen, Küchen, Dienstwohnungen
und 2 Thore wurden gebaut; Ziegel, Mörtel und Kalk selbst ge-
brannt. In den Königlichen Docks zu Ferrol wurden 2000 Arbei-
ter beschäftigt.
In Cartagena waren 8 Kriegsfahrzeuge, 3 Küsten-Dampf-
und 1 3 Küsten- Wachtsegelschiffe in Arbeit, so wie Fabrikgebäude,
Casemen, Festungs- Arbeiten.
In den Arsenalen der Hab an a 6; nämlich 3 Dampf- und
3 Segelschiffe; in den Philippinen 3 in Arbeit.
Die Guardia der Arsenale, durch Königliches Decret vom
15 März 1848 errichtet, theilt sich in 3 Sectionen, fiir die Depar-
tements Cadiz, Ferrol und Cartagena, zu 141, 145 und 87 Mann;
in Mahon steht ein Unteroflficier mit 6 Mann.
Die Nautischen Schulen zur Ausbildung von Piloten
sind durch Decrete vom 20 September 1850 und 7 Januar 1851
reorganisirt, und befinden sich in Alicante, Barcelona, Malaga,
Palma, Santander, Tarragona, Cartagena, Coruiia, Ferrol, Santa
Cruz de Tenerifa, Palma de Canarias, Mahon und San Sebastian.
Die Ausgaben des Ministerii betrugen pro 1851 65,128,172 r.
Die fiir den Küstenwachtdienst bestimmten Kriegsschiffe
zählen in der
ersten Division, Gerona, Barcelona xmd Tarragona:
1 Dampfschiff von 200 Pferdekraft, 7 Felucken und 12
Escampavias mit 22 Kanonen;
zweiten Division, die Balearen:
1 Dampfschiff von 150 Pferdekraft, 1 Paketbot, 3 Fe-
lucken, 8 Escampavias mit 19 Geschützen;
dritten Division, Castellon, Valencia, Alicante:
1 Dampfschiff von 120 Pferdekraft, 7 Felucken und Briggs,
6 Escampavias mit 23 Geschützen;
vierten Division, Murcia, Almeria:
1 Dampfschiff von 192 Pferdekraft, 8 Felucken, Briggs
etc., 5 Escampavias mit 24 Geschützen;
597
fünften Division, Granada, Malaga, Algesiras:
1 Dampfschiff von 140 Pferdekraft, 9 Briggs und Fe-
lucken, 15 Escampavias mit 33 Kanonen;
sechsten Division, Cadiz, Huelva, Canarien:
1 Dampfschiff von 3 00 Pferdekraft, 8 Briggs, Felucken etc.,
7 Escampavias mit 35 Kanonen;
siebenten Division, Galicien, Cantabrien:
9 Briggs, Goeletten etc., 7 Escampavias mit 37 Kanonen;
In Puerto Rico 1 Paketboot mit 1 Kitnone.
Im Ganzen 6 Dampfer, 53 Schiffe, 60 Escampavias mit 194
Kanonen, 75 Officieren, 90 Oficiales, 300 Soldaten, 3183 Ma-
trosen, 75 Maschinisten.
Rechnet man die Kriegsflotte hierzu, so beläuft sich die
Zahl der kriegsfahigen Schiffe und Mannschaften auf:
3 Linienschiffe, 5 Fregatten, 6 Gorvetten, 85 Briggs, Fe-
lucken etc., 21 Dampfschiffe mit 1121 Kanonen, 313 Of-
ficieren, 195 Oficiales, 1358 Marine -Soldaten, 7132 Ma-
trosen und 460 Maschinisten.
Die Tercios und die Handels-Marine zählten:
In den De-
Piloten
Beamte
Uand-
Patrone
Seeleute
Inhabile
Vete-
partements
werker
ranen
Cadiz ....
687
196
599
771
13,378
1222
623
Ferrol . . .
2020
157
984
99
21,925
1237
798
Cartagena .
2414
88
894
3951
22,185-
1124
90
Hab ana . . .
323
82
366
65
1,933
475
255
Manila . . .
104
■
■
■
17,493
•
•
Total
5548
523
2853
4886
76,914
4058
1766
An Fahrzeugen sind 1852 vorhanden:
In den De-
partements
Schiffe über
400 Tonnen
Schiffe von
200 — 400
Tonnen
Schiffe von
80-200
Tonnen
Schiffe von
20-80 Ton-
nen.
Schiffe anter
20 Tonnen
a
der Schiffe
ToUl
der Tonnen
Fiechfanff u.
innerer Ver-
kehr
d
o
Cadiz ....
4
22
57
298
425
3
760
39,318
8,030
16,340
Ferrol . . .
9
55
329
429
350
2
1195
85,045
4,925
18,054
Cartagena .
15
112
352
1123
856
8
1198
120,491
5,466
15,619
Habana . . .
7
25
87
276
242
17
958
48,672
2,379
.
Manila . . .
8
23
85
1169
799
•
1094
67,875
1,073
21,534
Total
43
237
910
3295
2672
40
5205
361,403
16,873
71,548
598
Im Bau waren begriffen am 1 Januar 1852 in Cadiz 15
Schiffe, Ferrol 53, Cartagena 71, Habana 10. Im Ganzen 149
Schiffe.
Nachtrag.
Indem ich hiermit die Uebersicht von den Zustanden und
der Verwaltungsart und Form Spaniens schjiesse, bescheide ich
mich gern, Manches nicht mit der wünschenswerthen Genauig-
keit und Vollständigkeit behandelt zu haben; allein es ist mit
grossen, oft durchaus nicht zu überwindenden Schwierigkeiten
verknüpft, zuverlässige oder amtliche Auskunft zu seiner Infor-
mation zu erhalten. ' Mögen Andere und Berufene die gelieferte
Skizze ausfuhren und vollenden und der fortschreitenden Ent-
wlckelung Spaniens mit demselben Interesse folgen, welches ich
dem Lande aus vollem Herzen gewidmet, und welches ihm Nie-
mand versagen wird, der dasselbe ruhig, genau und vorurtheils-
frei beurtheilt. Ein so kräftiger Entwickelungs-Prozess, wie ihn
die Regierung Ihrer Majestät der Königin Isabella II bekundet,
kennt keinen Stillstand. Veränderungen haben statt gefunden
während ich schrieb und während des Druckes; Einiges hiervon
glaube ich nicht übergehen zu dürfen.
Die diplomatischen Beziehungen mit dem Königreich Sach-
sen sind wieder angeknüpft worden.
Das scheussliche Attentat vom Februar hat Europa die Ge-
legenheit geboten, die Seelengrösse und Mutterliebe der Königin
zu bewundem xmd die unzweideutigsten Beweise der Begeiste-
rung und Verehrung der Spanier fiir ihre Monarchin zu be-
obachten.
Durch Königliches Decret vom 14 Mai 1848 hat eine Reor-
ganisation des Ministerii des Innern dahin statt gefunden , dass
die Geschäfts -Thätigkeit desselben sich auf 7 Abtheilungen be-
göhränkt, nämlich 1. Central-Büreau, 2. Subsecretaria, 3. Gene-
599
ral-Direction der Localverwaltung, 4. der Posten, 5. der Wohl-
thätigkeits-Institute, 6. der Strafanstalten, 7. der Gassen- An-
gelegenheiten.
Die Central -Verwaltung bearbeitet in 6 Unterabtheilungen
(negociados) die Personalien und Gehalts -Angelegenheiten des
Ministerii, die Pro vinzial -Verwaltung, Anstellung, Besoldung,
Dienstwohnungen und Reisen der Pro vinzial- Gouverneurs, Lan-
desvermessungen, Provinzial-, Municipal-, Wahlbezirke, Wah-
len der Senatoren, Deputirten, Provinzial -Deputationen, der
Ayuntamientos, Alcalden und Corregidore, den Staatsrath, Attri-
bute der Königüchen und Communal-Beamten, fiscaHsche Pro-
zesse, Competenz-Confliete und Sequestrationen, Recurs Minder-
jähriger wegen verweigerter Erlaubniss sich verheirathen zu
dürfen, Siegel, Archiv und BibHothek des Ministerii.
Die Special-Verwaltimg behandelt in 5 Abtheilimgen das
Militair-Ersatzwesen, die öffentUche Sicherheit, die Presse, die
Medicinal- Angelegenheiten und die Telegraphen.
Die General- Dir ection der Localverwaltung bearbeitet in
7 Unterabtheilungen die Gegenstände, die sich auf den Grund-
besitz, Hypotheken, Landvertheilung und Colonisationen , Pro-
vinzialsteuem, Reclamationen und Subhastationen beziehen, Com-
munallasten, Beschwerdesachen, Gassen -Angelegenheiten, Rech-
nungslegung und sonstige GontroUe der Direction.
Die Post- Administration begreift in 5 Abtheilungen die
Personalien, Kosten, Gebäude, Wagen, Personen- und Correspon-
denz- Beförderung zu Lande und über See, Tarife, Gertificate,
Freimarken, Packetsendungen und amtliche Brief- Expeditionen,
so wie die Sammlung der darauf bezügüchen statistischen
Notizen.
Die Verwaltung der Wohlthätigkeits- Anstalten bearbeitet
in 5 Abtheilungen die Gonstituirung der Provinzial- und Munici-
pal-Junten, der Irrenhäuser, Erziehungs- Institute, Sparcassen,
Hospitäler und deren Aerzte und Beamten, Zufluchtsstätten,
Waisenhäuser, Sorge für Findlinge, verwahrloste und uneheliche
600
Kinder, Beschäftigungs- Anstalten und die Anfertigung statisti-
scher Notizen über die Armuth und Mittel dagegen.
Die Verwaltung der Strafanstalten behandelt in 5 Sectionen
die Organisation, Einrichtung, Unterhaltung und Beaufsichtigung
der Polizei-, Detentions-, Disciplinar- und Criminal- Gefangnisse.
Die Besserungs-Anstalten fiir Männer und Frauen, Hausordnung,
Disciplinarstrafen, Bekleidung, Beköstigung, Beschäftigung, Un-
terricht und Beaufsichtigung und Zuspruch durch Geistliche, Ar-
beitsverdienst, Belohnungen und Begnadigungen; endlich die
statistischen Tabellen der gebesserten, entlassenen und rückfal-
ligen Verbrecher.
Die Abtheilungs- Dirigenten erhalten eine Besoldung von
50,000 r. Sie bilden mit dem Minister und Unter- Staatssecretair
eine Junta, imd verhandeln persönUch mit dem Minister. 4 Sub-
directoren mit 36,000 r. Gehalt, 4 Beamte I Klasse zu 32,000 r.,
4 Beamte 11 Klasse zu 30,000 r., 5 Beamte HI Klasse zu 26,000 r.,
6 Hülfsarbeiter zu 20,000 r. bilden das Arbeits-Personal, wel-
chem die erforderüche Zahl von Subaltem -Beamten zugeord-
net ist.
Durch Königliches Gesetz vom 18 Juni' d. J. sind die Grund-
züge festgestellt worden, wonach bei Anstellung der Beamten
zu verfahren und die Rechte und Pflichten derselben zu begren-
zen sind. Es sind hiernach die Regierungs-Beamten in folgende
Klassen getheilt:
1. Jefes superiores (die obersten Chefs).
2. Jefes de Administracion.
3. Jefes de negociado.
4. Oficiales (Räthe).
5. Aspirantes a Oficial.
Die Subalternen haben nicht den Charakter öflFentlicher
Beamten. Die Classification der Beamten erfolgt je nach den
verschiedenen Ministerien; unter einander stehen dieselben in
dem entsprechenden gleichen Rang- und Besoldungs-Verhält-
nisse. Die Beamten der vier ersten Categorien können wegen
Dienstunfahigkeit pensionirt werden (ser jubilados), in welchem
601
Falle sie keinen Anspruch auf Wartegeld haben ( sueldo de ce-
santia); allein es kann ihnen als Anerkennung für geleistete
Dienste beim Ausscheiden ein höherer Rang beigelegt werden,
ohne dass sie deshalb in die Vortheile der Besoldung jener Rang-
stelle träten. Die Beamten der fünften Klasse und die Subalter-
nen haben nicht die Wahl zwischen Wartegeld und Pension oder
Witt wencassen - Gehalt fQr ihre Familien (pension de monte pio),
sondern sie erhalten diejenige Pension, welche ihnen nach Be-
rechnung ihrer Dienstjahre zukommt.
Die Beamten der ersten Klasse haben den Rang der Staats-
räthe, die der zweiten Klasse den der Senoria. Die Uniformen
sind den vier ersten Klassen vorgezeichnet, die fünfte Klasse
und die Subalternen haben keine Uniformen. Die Besoldungen
betragen :
In der ersten Klasse 50,000 r. (3400 Thaler).
• » zweiten » 40,000, 35,000, 30,000 und 26,000 r.
» » dritten . 24,000, 20,000 und 16,000 r.
• » vierten » 14,000, 12,000, 10,000, 8000 und 6000 r.
» . fünften » 5000, 4000 und 3000 r.
Die Subalternen erhalten kein fixirtes Gehalt. Die Ernen-
nung der Beamten der beiden ersten Klassen erfolgt durch Kö-
nigliches Decret, die der beiden folgenden durch KönigUche Ver-
ordnung ( Orden), die der fünften Klasse und der Subalternen
durch die Chefs der Dikasterien. Man rückt zimächst jederzeit
in das unterste Gehalt ein imd steigt successive zu den höheren
Besoldungen hinauf.
Um Aspirant zum Oficial werden zu können, bedarf es,
ausser der allgemeinen Vorbildimg, des Alters von 16 Jahren,
des Nachweises moralischer Führung, eines academischen Titels
oder Diplomes über die absolvirten Studien und endhch der be-
standenen öffentlichen Prüfung. Die Termine zu den letzteren
werden alljährUch unter Bezeichnung der Examinatoren durch
die Amtsblätter bekannt gemacht. Der Ausfall derselben lautet:
entweder «vorzüglich» (sobresaliente) durch Einstimmigkeit^
oder. . . . «gut» (aprobado) durch Einstimmigkeit,
602
oder . . . . « gut » durch Majorität der Examinatoren,
oder. . . . «schlecht» (reprobado).
Die Abstimmung erfolgt schriftlich. Unter den Cöncurren-
ten zu Aspiranten erhalten diejenigen den Vorzug, welche die
besten Zeugnisse aufweisen oder welche sich im Genüsse einer
Besoldung aus Staatsfonds befinden, Pensionaire oder Ofificiere,
welche mit Auszeichnung in der Armee oder Flotte gedient har
ben. Diejenigen, welche die Prüfung bestanden, können auf
ihren Wunsch in den Bureaus unentgeltlich beschäftigt werden,
in welchem Falle ihnen diese Zeit als Dienstzeit angerechnet und
ihnen die zunächst eintretenden Vacanzen vorbehalten werden.
Die Ernennung zum Oficial geschieht durch Oposicion, dte
heisst durch öffentUche Concurrenz der Aspiranten nach ihrer
Quahfication.
Um in die dritte Klasse der Beamten eintreten zu können,
ist nothwendig, 6 Jahre in den beiden unteren Erlassen und da-
von mindestens 2 Jahre in der vorhergehenden gearbeitet zu har
ben und Licentiat oder im Besitz des Döctorgrades irgend einer
Facultät zu sein. Um in die beiden höchsten Klassen eintreten
zu köimen, muss man mindestens 4 Jahre in der vorhergehenden
gearbeit/Ct haben. Ausnahmsweise kann für ganz aussergewöhn-
liche Leistimgen der dritte Theil der Beamten jener Klassen
ohne diese Vorbedingungen ernannt werden. Die Beamten der
ersten beiden Categorien werden immer durch Wahl, die der
beiden folgenden zu zwei Drittheilen durch Wahl, zu einem
Drittheil nach dem Dienstalter ernannt. Eine gewisse Zahl von
Stellen wird durch OfSciere der Armee und Flotte besetzt, und
ein Theil der Subaltemstellen filr Serganten, Unterofficiere und
Soldaten vorbehalten, welche mit Auszeichnung gedient haben.
In höhere Besoldung treten, wenn drei Vacanzen vorhanden
sind, zwei Beamte nach der Anciennetät, einer durch Wahl. Sind
sechs Vacanzen zu besetzen , so müssen mindestens zwei davon
an befähigte Wartegeld -Empfanger vergeben werden.
Sämmtliche Ernennimgen imd Beförderungen werden durch
die Gazeta de Madrid oder in den betreffenden Ministerial-Bülle-
603
tins unter näherer Bezeichnung, ob sie durch Dienstalter oder
Wahl veranlasst sind, veröffentlicht. Ausserdem wird alljährlich
die Reihenfolge der Könighchen Beamten und das Namen-
Verzeichniss der eingetretenen Aspiranten bekannt gemacht.
Um dem Staats- und Provinzialrath die Gegenstände von
besonderer Bedeutung vorzubehalten, werden zur Erledigung
der übrigen Disciplinar- Angelegenheiten Jmitas de Jefes nieder-
gesetzt, welche gegen die Beamten ihres Ressorts im administra-
tiven Wege Untersuchungen einleiten imd Strafen festsetzen und
vollstrecken ; welche sich über Fleiss und Tüchtigkeit der Beam-
ten aussprechen, die Dienst- und Anciennetätslisten fuhren, die
Vorschläge zur Besetzung von Vacanzen machen, und in allen
Fällen ihr Gutachten abgeben, wo dies vom Chef gewünscht
wird. An Rügen können die Juntas festsetzen: eine Zurechtwei-
sung unter vier Augen (reprension privada) durch den Vor-
gesetzten; Suspension vom Dienst und Gehalt, sobald die Ent-
lassung in Vorschlag gebracht ist; Gehalts -Entziehung bis zu
zwei Monaten.
Die Besoldung wird erst beim wirküchen Antritte des Am-
tes ausgezahlt; bei Beförderung in höhere Stellen beginnt die
Gehaltszahlimg mit dem Tage der Ernennung.
Commissions- Gebühren werden nur für Aufträge vergütigt^
welche in Folge ausdrücklichen Königlichen Decrets und ausser-
halb des Wohnortes ausgeführt sind; sie betragen« neben dem
fortlaufenden Gehalte für die Dauer der Abwesenheit den vier-
ten Theil des etatsmässigen Gehalts. Während eines Urlaubs
für nachgewiesene Krankheit wird das volle Gehalt, bei einem
Nachurlaube die Hälfte desselben gezahlt. Während der Beur-
laubung in Privat- Angelegenheiten empfangt der Beurlaubte di^
Hälfle, für die Zeit des Nachurlaubes erhält derselbe gar nichts
von seiner Besoldung. Ein dreimonatlicher Kranken-Urlaub oder
ein 45tägiger in Privat- Angelegenheiten werden bei der Berech-
nung der Pensionen und Wartegelder von der Dienstzeit nicht
in Abzug gebracht Zu Privat-Urlaub dürfen im Laufe eines Jah-
res höchstens drei Monate erbeten werden.
604
Der suspendirte Beamte bezieht die Hälfte seines Gehaltes;
ist eine gerichtliche Untersuchung wider ihn wegen Unterschla-
gung oder gemeiner Verbrechen eingeleitet, so erhält er gar
nichts; wegen anderer Vergehen zur Verantwortung gezogen,
wird er auf Wartegeld gesetzt. Nur in dem Falle gerichtlicher
Freisprechung hat der Beamte das Recht, die Nachzahlung des
ihm Vorenthaltenen zu verlangen.
Die Beamten sind verpflichtet, sich eine Versetzung inner-
halb der Halbinsel und der Adjacentes (benachbarten Inseln) ge-
fallen zu lassen, wenn sie hinsichts des Ranges oder der Besol-
dung der Stelle keinen Nachtheil erfahren. Verzichtet ein Be-
amter auf die ihm angebotene Verbesserung, mit welcher ein
Wechsel des Aufenthaltes verbunden ist, aus triftigen Gründen,
so soll darauf eine billige Rücksicht genommen werden. Beamte,
welche zur Criminal- Untersuchung gezogen sind, haben selbst
nach freisprechenden Erkenntnissen nicht das Recht, zu verlan-
gen, in ihrem früheren Amte belassen zu werden. Keinem Be-
amten steht das Recht zu, die Einsicht der seine Entlassimg be-
treffenden Documente oder die Mittheilung der Gründe zu seiner
Suspension oder Versetzung, oder die Einleitung eines gericht-
lichen Verfahrens zu verlangen, wenn diese Maassregeln nur im
administrativem Wege erfolgt sind.
Das vorstehende Gesetz, welches mit dem 1 October d. J.
in Kraft tiitt, hat keine Anwendung auf die Räthe und Beamten
der Administracion consultativa, auf die Provinzial-Gouvemeure,
auf die Diplomaten im Auslande, auf die Magistratualen, Richter,
fiscalischen Beamten und sonstigen Gerichts -Beamten, welche
nach besonderen Gesetzen behandelt werden. Eben so wenig
bezieht sich dies Gesetz auf Professoren, Civil- und Bergwerks-
Ingenieure, Officiere, Soldaten und MiUtair- Beamten, da diese
unter den fiir sie ergangenen gesetzüchen Bestimmungen auch
femer verbleiben.
Das Wohl für die öffentliche Sicherheit hat die Sorge der
Regierung in Anspruch genommen. Die Thätigkeit der Guar-
dias civiles im Jahre 1851 hat nach den amtiichen Zusammen-
605
Stellungen die entsprechenden Resultate geliefert. 6021 Delin-
quenten, 3899 Diebe und Räuber, 920 Flüchtlinge, 877 Ersatz-
pflichtige, 215 Schmuggler smd von ihnen verhaftet, 22,481
Polizei-, 34,350 Criminal-Vergehen constatirt, bei 192 Feuers-
brünsten kräftige Hülfe geleistet, 10 Postberaubungen verhindert,
und in Ausübung ihres Dienstes 10 schwer verwundet und 2 er-
mordet worden. Insbesondere stellte sich für Madrid die Noth-
wendigkeit der Reorganisation der dortigen executiven Polizei
heraus. Das Gesetz vom 25 Februar 1852 hat die Umgestal-
tung imd Vermehrung der Kräfte herbeigeführt. Die Residenz
ist danach in 2 Districte getheilt, diese in 89 Bezirke. Statt der
bisherigen Commissarien fungiren gegenwärtig Sicherheits - In-
spectoren. Unter ihnen stehen in den Bezirken 65 Celadoren
(Revier-Commissarien) und zu deren Verfugung die bisherigen
Salveguardias , jetzt Vigilantes (Serganten), deren 258 nebst 20
UnteroflScieren angestellt und militairisch gekleidet und bewaff
net sind. Das Gehalt der Inspectoren beträgt 24,000 r., das der
Celadoren 7000 r., das der Vigilantes 2916 r. Das Reglement
vom 11 März 1852 setzt das Nähere über die Dienst- Bureau-
stunden, über Functionen, Revisionen und den Geschäftsgang bei
Meldungen, Anlage und Veränderung von Seelenlisten, Pass-
und Ueberwachungs-Controllen fest. Die Anzustellenden, welche
meist aus gedienten Militairs gewählt werden, müssen wenig-
stens 25 Jahr alt, kräftig sein, lesen und schreiben können, und
sich einer besonders guten Führung erfreut haben. Als Kenn-
zeichen tragen die Beamten, ausser den Uniformen, Rohrstöcke
mit silbernen oder goldenen Knöpfen, und auf diesen, an blauen
Bändern, silberne und respective goldene Medaillen. Die Uni-
form ist dunkelblau mit hellblauem Kragen und rothgestickter
Nummer, Dreimaster, Säbel und Gewehr. Etwaige Unterstützung
requirirt jeder einzelne Beamte von den Guardias civiles oder
den nächsten Militairwachen.
Unter dem 5 März 1852 hat eine Umarbeitung und Ver-
öffentlichung des Araucels und der Aduanen- Instruction statt-
gefunden.
606
Die Veröffentlichung der Briefpost- Correspondenzen wäh-
rend des Jahres 1851 erwiess eine mit der Ermässigung des
Portos und der Erleichterung des Frankirens zusammenhän-
gende Zunahme an Briefsendungen und Staatseinnahmen. Es
waren durch Spanische Posten befördert 20,856,031 Briefe und
dafüir eingegangen 15,327,522 Realen, so wie fiir Freimarken
6,756,175 r., also im Ganzen 22,083,687 r.
Das Pressgesetz vom 2 April 1852 enthält besonders fiir
poUtische imd rehgiöse Schriften strenge Bestimmungen. Die
Cautionen, welche von den verantwortlichen Redacteuren der
periodischen Schriften in der Fernando- Bank, und zwar binnen
Monatsfirist zu erlegen sind, betragen für Madrid 120 — 160,000 r.
in den Provinzen erster Klasse 80 — 120,000 r., in den übrigen
40 — 60,000. Verbrechen wider Moral, Religion, Autorität und
Königüche Familie verübt, werden mit 500 bis 60,000 r. bestraft.
Die Untersuchung fiihren, je nach dem Gegenstande und den
Grad der Beleidigung, die gewöhnlichen oder die Obergerichte
oder das höchste Tribunal. Die Geschwornen werden aus den
100 Höchstbesteuerten gewählt; sie müssen mindestens 30 Jahr
alt imd dürfen weder Geistliche, noch active Mihtairs oder Civil-
Beamte sein. Ein Censor mit 24,000 r. Gehalt und 6000 r.
Büreaukosten- Entschädigung ist angestellt, um Romane und
sonstige schönwissenschaftliche Werke einer Prüfung zu imter-
werfen.
Habe ich es auch möglichst vermieden , Namen auszuspre-
chen, und es vorgezogen, die Thatsachen anzufahren, so glaube
ich es andererseits der Sache schuldig zu sein, zum Schluss
eines Staatsmannes zu gedenken, dessen Thätigkeit nicht allein
diejenige Anerkennung gefunden, welche auch die Gegner des
Generals Narvaez vielen seiner Anordnungen zu zollen gezwun-
gen sind, sondern in dessen Consequenzen auch der Grund zu
dem sicheren imd kräftigen Fortschreiten der Verwaltung liegt,
deren Ruhm die Geschichte seinem Vaterlande wie ihm selbst
aufbewahren wird. Ich meine den Minister -Präsidenten Bravo
Murillo, welcher durch die grössere Centralisation der Regierung
607
«
die Kräfte vereinigt, die Controlle und IntegritÄt erleichtert und
das so wesentlich nothwendige Vertrauen zu derselben gestei-
gert hat
Mag es mir vergönnt sein, auch noch in späteren Aufsätzen
falsche Ansichten über Spanien und seine Zustande zu berichti-
gen, zur Anerkennung seiner weiteren Entwickelung beizutragen
und das Interesse flir ein Land zu fessehi, das insbesondere für
Deutschland in vielfacher Beziehung von Bedeutung ist und
bleiben wird.
Verzeichniss
der
Vorzugs vsreise benutzten Bücher.
John Murray 's Hand-book for Spain; ein treJBFliehes Werk,
welches keinem in Spanien Reisenden fehlen sollte. — Guia von
Francisco Mellado. — Guia de Forasteros. — Annuaire des deux
mondes 1850. — Maria Florez Geographie. — Conde's Geschichte
der Mauren. — Olivan's Ackerbau — D. Juan Sempre, historia
del derecho Espanol. — Antonio Valecillo, Ordenanzas de
S. M. para el regimen, disciplina de sus ejercitos. — Larreategui,
juzgados militares. — Nuevo Colon von Recardi. — Schaar-
schmidt's Atlas. — Stricker 's Deutsche in Spanien. — Die Ge-
setz-Codices, organischen Gesetze, Bulletins, Amtsblätter und
officiellen ActenstOcke, in so weit solche zu beschaffen oder zu-
gänglich waren etc.
Beiiin, gedruckt in der Deekcrtchen Geheimen Ober-Hofbuebdrac^ereL
L)a einzelne ergänzende Notizen noch während des Drucks ein-
geschaltet wurden, und dies ohne das Manuscript einsehen zu
können geschah , so finden sich diese Ergänzungen nicht immer
am geeigneten Orte, welches der Leser freundlichst entschul-
digen wolle, so wie die Druckfehler, welche stehen geblieben,
weil eine Revision der Druckbogen meinerseits nicht mögUch
gewesen ist.
V. Minutoli.
SFANISN
TOm JaLre 218 vor Cliristi Gebxnrt bis 1479 nach Christi Geburt.
Sa^AlOEir HUT Zeit djeaAP«mUc]L6aXTi«^et,V
21«T.Cltt. ^
4/
SPANIB^BtirZeitConstanlinüi d.Gr.\
a20ji.Clir.
SPANIEN iiat«r 4«iLlireftt^otlLen,
4^0-6dO]i.CkK
!R e n e 11 2.eT
&PAMEX«ni«r ArabiTdicr Herrrduft)
1080.
SPAl«Eyiuiterrerfcliied«a«üümi^«,
1250.
r"
SPAXIElfvBterTerdixLAnaimdlftabella,
1479.
Mau
r ^ 8 o
JiJ n Ilinutvk Tiatk %^amrjt^inudt^
^-&fÄa^^nf?A^Anit'.f:BJftÄimann/.
liujnliis riirilcs und Uoio^ it h bcit^iilra
im raljlanien.
Spanischf Rpri Arlillrrir.
PIANO.
MARGHA HEAI.;
Alldante.
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—^